Rheinalp GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für die Personenbeförderung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Annamaria Dahlmann seit 28.4.2026 | Prokura |
Albrecht Neumann seit 4.12.2025 | Prokura |
Andreas Würfel seit 13.10.2025 | Prokura |
Wilken Bormann seit 27.4.2023 | Vorstandsmitglied |
Martin Jende seit 20.2.2023 | Vorstandsmitglied |
Jürgen Hohl seit 16.1.2023 | Prokura |
Martin Baier seit 16.1.2023 | Prokura |
Anja Schöllmann seit 20.9.2022 | Vorstandsmitglied |
Christian Vögle seit 6.9.2022 | Prokura |
Claudia Köhler seit 3.3.2022 | Prokura |
Nina Hutwagner seit 9.9.2021 | Prokura |
Marco Kampp seit 16.6.2017 | Prokura |
Joachim Schneider seit 30.11.2016 | Prokura |
Michael Peterson seit 15.4.2016 | Vorstandsmitglied |
Alexander Gommlich seit 1.8.2008 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 50.00% | |
| 2.51% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DB Fernverkehr AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahres- und Tätigkeitsabschluss nach ERegG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT
ÜberblickWesentliche Ereignisse im Berichtsjahr Einführung Deutschland-Ticket Das bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gültige Deutschland-Ticket wurde zum 1. Mai 2023 zum Preis von 49 € pro Monat eingeführt. Das Ticket ist in digitaler Form erhältlich und wird in einem monatlich kündbaren Abonnement angeboten. Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen wie z.B. RB-, RE-, S-Bahn-Zügen und zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gem. Geltungsbereich und gem. deren Bedingungen für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Eine erste Zwischenbilanz zum Deutschland-Ticket zeigt eine hohe Akzeptanz bei den Kund:innen und eine intensive Nutzung:DB Regio verzeichnete seit Einführung des Deutschland-Tickets zwischen Mai und Dezember 2023 einen monatlichen durchschnittlichen Reisendenzuwachs von rund 16% im Vergleich zu den beiden Monaten vor Einführung des Deutschland-Tickets. Tarifverhandlungen Die Tarifrunde 2023 zwischen dem Deutsche Bahn Konzern (DB-Konzern) und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ist am 26. Juli 2023 mit einer Einigungsempfehlung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu Ende gegangen. Die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführerführer (GDL) begannen am 9. November 2023. Eine Einigung konnte bis zum Redaktionsschluss dieses Berichts noch nicht erzielt werden. Wirtschaftliche Entwicklung im Berichtsjahr Das Berichtsjahr verlief für die DB Fernverkehr AG herausfordernd. Der vollständige Wegfall der Corona-Beschränkungen führte zur einer deutlichen Nachfrageerholung, sodass der Gesamtumsatz der DB Fernverkehr AG im Berichtsjahr mit 6.123 Mio. € über dem Vorjahreswert von 5.139 Mio. € lag (+19,1 %). Die Streikmaßnahmen der EVG/GDL hatten dabei einen dämpfenden Effekt. Der Gesamtaufwand (ohne Zinsen) stieg gegenüber dem Vorjahr um 15,4 % auf 6.525 Mio. € (im Vorjahr: 5.652 Mio. €), im Wesentlichen getrieben durch höhere Aufwendungen für Energie, Infrastrukturnutzung, Reinigung von Fahrzeugen, Abschreibungen sowie IT- und Personalkosten. Trotz der deutlich verbesserten Umsatzlage, sowie einer weiteren, aber reduzierten, staatlichen Trassenpreisförderung für das Berichtsjahr von 84 Mio. € (im Vorjahr: 519 Mio. €) konnte die DB Fernverkehr AG die gestiegenen Aufwendungen nicht vollständig kompensieren und erzielte ein negatives Ergebnis nach Steuern von -224 Mio. € (im Vorjahr: 65 Mio. €). Zusammenlegung Vertrieb Fernverkehr Im Laufe des Berichtsjahres wurde das Ressort Vertrieb Fernverkehr von der DB Vertrieb GmbH nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG abgespalten und im Ressort Marketing und Vertrieb der DB Fernverkehr AG aufgenommen. Die Abspaltung erfolgte wirtschaftlich im Innenverhältnis zum 1. Januar 2023. Sie wurde mit Eintragung im Handelsregister am 31. März 2023 in Vollzug gesetzt. Ziel war es, eine sehr starke Geschäftsnähe der Vertriebseinheit bei schnittstellenminimaler Aufstellung zu erreichen. Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden des Ressorts Vertrieb Fernverkehr der DB Vertrieb GmbH wurden im Rahmen eines Teilbetriebsüberganges am 31. März 2023 in die DB Fernverkehr AG überführt. Ebenso übergegangen sind sämtliche dem Ressort Vertrieb Fernverkehr zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse. Der Unternehmensgegenstand in der Satzung DB Fernverkehr AG wurde um die Vertriebsaktivitäten erweitert. Die Arbeitsverhältnisse der anteiligen Mitarbeitenden in den Unterstützungsfunktionen (z.B. Finanzen und Personal) der DB Vertrieb GmbH wurden im Berichtsjahr transferiert. Die betroffenen Mitarbeitenden haben ein entsprechendes Übernahmeangebot erhalten und angenommen. Angaben zur Gesellschaft Einordnung in den DB-Konzern Die DB Fernverkehr AG ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der DB AG und innerhalb des DB-Konzerns dem Geschäftsfeld DB Fernverkehr zugeordnet. Die Organisationsstruktur des DB-Konzerns besteht im Wesentlichen aus sieben Geschäftsfeldern, die von der konzernleitenden Managementholding DB AG geführt werden. Die Anteile der DB AG befinden sich vollständig im Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Das Geschäftsfeld DB Fernverkehr wird durch das Vorstandsressort Personenfernverkehr und das Geschäftsfeld DB Regio durch das Vorstandsressort Regionalverkehr geführt. Das Geschäftsfeld DB Cargo ist dem Vorstandsressort Güterverkehr zugeordnet. Seit dem 1. Januar 2024 werden die bisherigen Geschäftsfelder DB Netze Fahrweg und DB Netze Personenbahnhöfe im neuen Geschäftsfeld DB InfraGO zusammengefasst. Das Geschäftsfeld DB Netze Energie wurde in DB Energie umbenannt. Die Geschäftsfelder DB InfraGO und DB Energie werden durch das Vorstandsressort Infrastruktur geführt. Die Geschäftsfelder DB Schenker und DB Arriva sind dem Vorstandsressort Finanzen&Logistik zugeordnet. Die DB AG und I Squared Capital haben im Berichtsjahr eine Vereinbarung über den Verkauf der Arriva Group und aller verbleibenden Arriva-Landesgesellschaften an I Squared Capital unterzeichnet. Die Transaktion wird voraussichtlich 2024 abgeschlossen. DB Arriva wird aufgrund des fortgeschrittenen Verkaufsprozesses nicht mehr als Segment im Berichtswesen des DB-Konzerns geführt. Struktur/Organisation und Aktivitäten/Geschäftszweck der Gesellschaft Als Dienstleistungsunternehmen, insbesondere für die Eisenbahnverkehrsleistungen des Personenfernverkehrs, hat die DB Fernverkehr AG die Erfüllung der Erwartungen ihrer Kund:innen im Fokus. Dabei liegt das Augenmerk auf dem Angebot einer guten Beförderungsleistung und der Erreichung gesetzter Qualitätskriterien. Diese umfassen neben der Kundenzufriedenheit vor allem die Zuverlässigkeit der Verkehre und die Einhaltung der Servicestandards. Die DB Fernverkehr AG hält die DB Bahn Italia S.r.l., Verona/Italien als wesentliche Beteiligung. Die DB Bahn Italia bietet in Zusammenarbeit mit der DB Fernverkehr AG und in Kooperation mit der ÖBB-Personenverkehr AG grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und Italien an. Des Weiteren hält die DB Fernverkehr AG eine 50-prozentige Beteiligung an der Vertriebs- und Marketinggesellschaft Rheinalp GmbH. Im Rahmen der Abspaltung des Ressorts Vertrieb Fernverkehr von der DB Vertrieb GmbH im Geschäftsjahr 2023 hat die DB Fernverkehr AG eine 26-prozentige Beteiligung an der Eurail B.V., Utrecht/Niederlande übernommen. Eine 20-prozentige Beteiligung besteht an der Railteam B.V., Amsterdam/Niederlande. Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex Die Entsprechenserklärung im Sinne des Public Corporate Governance Kodex des Bundes L (PCGK) für das Jahr 2023 für die DB Fernverkehr AG ist im Corporate Governance Bericht der DB AG enthalten, der als Teil des Integrierten Berichts 2023 des DB-Konzerns veröffentlicht wird. Angaben zur Unternehmensführung Die DB Fernverkehr AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Dementsprechend unterliegt die DB Fernverkehr AG mit Vorstand und Aufsichtsrat einer zweistufigen Führungs- und Kontrollstruktur. Die beiden Gremien sind sowohl hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft als auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Dem Vorstand gehörten per 31. Dezember 2023 zwei Frauen an. Der Aufsichtsrat überwacht die Vorstandstätigkeit und ist für die Bestellung und Abberufung des Vorstands zuständig. Dem Aufsichtsrat gehören gemäß Mitbestimmungsgesetz 20 Mitglieder an, wovon zehn Mitglieder Anteilseignervertreter:innen und zehn Arbeitnehmendenvertreter:innen sind. Die Anteilseignervertreter:innen werden durch die Hauptversammlung gewählt. Die Mitglieder der Arbeitnehmendenseite werden nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Dem Aufsichtsrat gehörten per 31. Dezember 2023 zehn Frauen an. scroll
Die Zielwerte zur Erreichung der Frauenanteile im Vorstand und im Aufsichtsrat per 31. Dezember 2023 wurden erreicht beziehungsweise übertroffen. Stichtagsbezogen ist der Frauenanteil der ersten Führungsebene um 4,6 %-Punkte auf 32,4 % gestiegen. Der Frauenanteil der zweiten Führungsebene sinkt stichtagsbezogen gegenüber dem Vorjahresende um 5,4 %-Punkte auf 30,5 %. RahmenbedingungenWirtschaftliches Umfeld Der Erfolg unserer Aktivitäten hängt neben den unternehmerischen Maßnahmen von den sozioökonomischen Bedingungen in unserem Heimatmarkt Deutschland ab. Auch 2023 blieb der deutsche Personenverkehrsmarkt von einem infolge der Corona-Pandemie nachhaltig veränderten Mobilitätsverhalten geprägt. In den von der Corona-Pandemie betroffenen Jahren bevorzugten Menschen tendenziell Individualverkehre zulasten öffentlicher Verkehrsmittel. Diese Tendenz schwächte sich 2023 spürbar ab. Zu Jahresbeginn 2023 war die Verkehrsnachfrage weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau. Im weiteren Verlauf des Jahres stieg die Verkehrsleistung jedoch spürbar an. Maßgeblichen Einfluss auf diese Entwicklung hatten politische Initiativen wie das bundesweit gültige Deutschland-Ticket, das im Mai 2023 eingeführt wurde. Insgesamt verzeichnet der deutsche Personenverkehrsmarkt 2023 im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Zunahme der Verkehrsleistung. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war 2023 geprägt von Stagnation, verbunden mit einer hohen Inflationsrate, die allerdings im Jahresverlauf deutlich zurück ging. Gründe für die deutlich schwächer als erwartete Entwicklung lagen u.a. in den Nachwirkungen der hohen Energiepreise im Vorjahr, die die Kaufkraft der Konsumenten reduzierten. Die straffe Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) mit deutlich steigenden Zinsen unterstützte die Entwicklung und belastete insbesondere den deutschen Bausektor massiv. Auch die im Jahresverlauf 2023 zunächst positive Entwicklung der Investitionen kehrte sich angesichts sinkender Aufträge und fallender Industrieproduktion im vierten Quartal 2023 um. Ein steigender Fachkräftemangel, v.a. im Handwerk, im Dienstleistungsbereich und in der Logistik führte dazu, dass bestehende Aufträge nicht fristgerecht bearbeitet und neue Aufträge teilweise abgelehnt wurden. Sinkende Exporte aus Deutschland infolge einer eingeschränkten Wachstumsdynamik in der Weltwirtschaft wirkten sich zusätzlich dämpfend aus. Die Inflationsrate ist im Jahresverlauf 2023 deutlich zurückgegangen. Sie lag in den ersten Monaten 2023 noch bei rund 8 %; im November 2023 betrug sie rund 3 %, der niedrigste Wert seit Juni 2021. Während Energiepreise rückläufig waren, verteuerten sich die Ausgaben für Lebensmittel überproportional. Neben der sinkenden Inflationsrate und der auch infolge guter Lohnabschlüsse wieder ansteigenden Realeinkommen privater Haushalte zeigten wirtschaftliche Frühindikatoren zum Jahresende 2023 eine leicht verbesserte Stimmung. Allerdings ergaben sich neue Unsicherheiten aus den fiskalischen Implikationen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im November 2023 über die künftige Ausgestaltung der öffentlichen Haushalte. Entwicklung auf den relevanten Märkten Schienenpersonenverkehr in Deutschland mit steigendem Marktanteil Der deutsche Personenverkehr verzeichnete 2023 im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg der Verkehrsleistung, war allerdings weiterhin von einem veränderten Mobilitätsverhalten (New Work) der Bevölkerung infolge der Corona-Pandemie geprägt. Die Verkehrsnachfrage blieb trotz politischer Maßnahmen, wie der Einführung des Deutschland-Tickets insgesamt unter dem Vor-Corona-Niveau. Ausmaß und Dynamik der Entwicklung fielen in den einzelnen Marktsegmenten unterschiedlich aus:
Der Marktanteil des Schienenpersonenverkehrs stieg entsprechend an. Nach den coronabedingt nachfrageschwachen Vorjahren verzeichnete der innerdeutsche Luftverkehr auch 2023 einen Nachfrageanstieg. Insbesondere die reisestarken Sommermonate trugen zu dieser Entwicklung bei. Insgesamt blieb der Marktanteil des Luftverkehrs weiterhin deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau. Die Verkehrsverlagerung auf die Schiene im Fernverkehr wurde durch starke Angebotsausweitungen, dem Ausbau der Zusammenarbeit zwischen dem DB-Konzern und der Luftfahrtbranche sowie einer verbesserten Vernetzung der Verkehrsträger vorangetrieben. In diesem Marktumfeld stieg die Verkehrsleistung der DB Fernverkehr AG im Berichtsjahr um +9,0 % auf 45.196 Mio. Personenkilometer (Pkm) (im Vorjahr: 41.479 Mio. Pkm) und lag erstmals über dem bisher stärksten Jahr 2019. Die Zahl der beförderten Personen erhöhte sich um +6,2 % und betrug 139 Mio. Personen (im Vorjahr 131 Mio. Personen). Die DB Fernverkehr AG hat die Betriebsleistung im Schienenverkehr um -0,8 % auf 156,5 Mio. Trassenkilometer (Trkm) leicht reduziert (im Vorjahr: 157,7 Mio. Trkm). Dies entsprach nicht den Erwartungen und war den Streiks, Extremwetterlagen als auch dem Baugeschehen geschuldet. Die Entwicklung der Verkehrsleistung sowie der Umsatzerlöse im Berichtsjahr lag deutlich über Vorjahresniveau. Insbesondere die weitere Rückkehr von Privatreisenden sowie durchgesetzte Preisanpassungen trugen maßgeblich zur positiven Entwicklung bei. Negativ hingegen wirkten sich im Laufe des Jahres (angedrohte) Streiks sowie extreme Wetterlagen aus, die zu temporären Rückgängen bei der Verkehrsleistung führten. Insgesamt entsprach die Verkehrsleistung den Erwartungen wie im Lagebericht 2022 prognostiziert. Preisrückgänge an den Energiemärkten Die zentrale Sicherungspolitik des DB-Konzerns zielt darauf ab, Folgen von Energiepreisschwankungen zu minimieren. Die Entwicklung der Marktpreise 2023 schlug daher zumindest kurzfristig nicht vollständig auf die Aktivitäten des DB-Konzerns durch. Seit Sommer 2022 sanken die Ölpreise kontinuierlich und notierten 2023 zeitweise unterhalb von 80 Dollar/Barrel. Insgesamt lag der durchschnittliche Ölpreis auf Dollarbasis 2023 sehr deutlich unter dem Vorjahresniveau. Das Preisniveau war aber immer noch vergleichsweise hoch. Im Euro-Raum verstärkte der schwache Euro diese Entwicklung. Der CO2 -Preis blieb 2023 infolge des dritten Entlastungspakets konstant. Die Kraftstoffpreise in Deutschland lagen 2023 wieder etwas unter den hohen Vorjahreswerten. Die Notierungen am Terminmarkt für Strom mit Lieferungen im Folgejahr haben sich 2023 gegenüber dem Vorjahr halbiert. Treiber für den starken Preisrückgang waren insbesondere deutlich gesunkene Gaspreise, die sukzessive Wiederinbetriebnahme im Vorjahr ausgefallener französischer Atomkraftwerke und der Fortschritt beim Ausbau erneuerbarer Energien. Drastisch gedrosselte Erdgas-Lieferungen aus Russland wurden durch anderweitige Importe und den Ausbau der Flüssiggas-Terminal-Infrastruktur an Nord- und Ostsee ausgeglichen. Die Gasspeicherfüllstände in Deutschland erreichten 2023 ein Rekordniveau. Auch wenn die Preise für Strom verglichen mit dem Vorjahr deutlich gefallen sind, lag das Preisniveau 2023 höher als vor dem Ukraine-Krieg. Politisches Umfeld Verfahren zum Bundeshaushalt 2024 Am 5. Juli 2023 hat die Bundesregierung den Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 beschlossen. Im Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sind für die Schiene im Zeitraum von 2024 bis 2027 rund 11,5 Mrd. € mehr als bisher vorgesehen. Die Zusatzmittel betreffen sowohl die Schieneninfrastruktur als auch die weiteren Förderprogramme für Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr, darunter zukünftig auch die Förderung des Einzelwagenverkehrs. Am 9. August 2023 hat die Bundesregierung den Wirtschaftsplan 2024 des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie den Finanzplan bis 2027 beschlossen. Für die Förderung von Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur der EIU des Bundes wird dort ein neuer Titel geschaffen und 2024 mit 4 Mrd. € dotiert. Im Finanzplan bis 2027 sind insgesamt 12,5 Mrd. € für diesen Titel vorgesehen. Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht verkündet, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. In Folge des Urteils hat die Bundesregierung angekündigt, einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für die Jahre ab 2024 zu erstellen, in dem für die Förderung von Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur der Eisenbahninfrastrukturunternehmen ein neuer Titel geschaffen worden war. Im Dezember 2023 verständigte sich die Bundesregierung auf die Eckpunkte für einen überarbeiteten KTF sowie auf Anpassungen am Kernhaushalt zur Schließung der in Folge des KTF-Urteils entstandenen Deckungslücke. Die Einigung sieht u.a. vor, dass die im Regierungsentwurf zum KTF für die Schieneninfrastruktur vorgesehenen Mittel entfallen und stattdessen zusätzliche Mittel über Eigenkapitalerhöhungen bereitgestellt werden sollen. Geplant sind Zuführungen von insgesamt 20 Mrd. € im Zeitraum von 2024 bis 2029, davon je 5,5 Mrd. € in den Jahren 2024 und 2025. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sieht die Verständigung der Bundesregierung zudem vor, dass im Etat des BMDV Einsparungen i.H.v. 380 Mio. € vorgenommen werden. Am 2. Februar 2024 wurde der Bundeshaushalt 2024 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Umsetzung Beschleunigungskommission Schiene Am 13. Dezember 2022 hat die Beschleunigungskommission Schiene unter der Leitung des BMDV ihren Abschlussbericht vorgestellt. Die Kommission gibt umfassende Handlungsempfehlungen zur Beschleunigung der Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse im Schienenverkehr sowie zur Weiterentwicklung von Finanzierungsprozessen. Vorgeschlagen wird dabei die Schaffung eines Hochleistungsnetzes durch die Generalsanierung hochausgelasteter Strecken. Die Kommission hat mit dem Schwerpunkt Überleitstellen einen Listenvorschlag von 89 kurzfristig realisierbaren Maßnahmen entwickelt. Schnellere Genehmigungsverfahren sollen insbesondere durch Gesetzgebung nach Vorbild des Energiesektors erreicht werden - bspw. eine gesetzliche Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses am Bahnausbau. Zur Reduktion der Komplexität der Finanzierung der Schieneninfrastruktur wird eine neue Finanzierungsarchitektur empfohlen, die Finanzierungsquellen zusammenfasst und Anteile an Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut nutzt. Am 20. Juni 2023 wurde vom BMDV der erste Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Empfehlungen der Beschleunigungskommission vorgelegt. Danach befinden sich 17 Empfehlungen in Umsetzung. Die Umsetzung von 27 weiteren Empfehlungen wird vorbereitet. Zahlreiche Empfehlungen bedürfen Änderungen an Gesetzen. Einige Empfehlungen der Beschleunigungskommission wurden bereits in Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Dabei wurden bspw. die Empfehlungen zum überragenden öffentlichen Interesse weitgehend und zur Lkw-Maut entsprechend dem Vorschlag umgesetzt. Für das von der Beschleunigungskommission zur gebündelten Umsetzung ihrer Vorschläge empfohlene Moderne-Schiene-Gesetz hat das BMDV einen Regierungsentwurf für das 1. Halbjahr 2024 angekündigt. Entwicklung Energiepreisbremsen Mit einem finanziellen Abwehrschirm federte der Bund die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucher:innen sowie Unternehmen ab. Hierfür wurde der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen i.H.v. 200 Mrd. € ausgestattet. Hieraus erfolgte die Finanzierung der Gas- und Wärmepreisbremsen sowie der Strompreisbremse. Die erforderlichen Gesetze (Strompreisbremsegesetz und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz) sind im Dezember 2022 in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage wurde auch der Schienenverkehr vor stark steigenden Energiepreisen geschützt. Für ein »Entlastungskontingent« von 90% der Verbrauchsmenge kamen Referenzpreise zur Anwendung, die gegenüber dem Kunden nicht überschritten werden durften. Von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist auch der WSF betroffen, da Kreditermächtigungen aus dem Vorjahr danach auch im WSF nicht mehr genutzt werden können. Um die Finanzierung der Energiepreisbremsen abzusichern und Rechtssicherheit zu schaffen, wurden mit dem Nachtragshaushalt 2023 Einnahmen aus Krediten in Höhe der voraussichtlichen Ausgaben i.H.v. 43,2 Mrd. € beschlossen. Allerdings hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die geplante Verlängerung der gesetzlichen Energiepreisbremsen nicht vorgenommen. Die Strompreisbremse und die Erdgas-Wärme-Preisbremsen sind in der Folge am 31. Dezember 2023 ausgelaufen.. Entwurf Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes Das Bundeskabinett hat am 21. Juni 2023 die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen. Die nationalen Klimaschutzziele bleiben unverändert: bis 2030 soll eine Minderung im Vergleich zu 1990 um 65 %, bis 2040 um 88 % und bis 2045 die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Alle Sektoren sollen zukünftig übergreifend und in einer mehrjährigen, vorwärts gerichteten Gesamtrechnung betrachtet werden. Zusammen mit der Überwachung der Emissionsdaten des Vorjahres soll die prognostizierte Emissionsentwicklung bis 2030 sowie für 2035, 2040 und 2045 zur Handlungsgrundlage werden. Sofern die Projektionsdaten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Zielverfehlung bei den Jahresemissionsgesamtmengen ausweisen, muss der Bund Maßnahmen zur Zielerreichung erarbeiten. Beschluss Klimaschutzprogramm 2023 Am 4. Oktober 2023 hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen, mit dem die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 sichergestellt werden soll. Es beinhaltet Maßnahmen in allen Sektoren. Für den Sektor Verkehr sind neben den Themenfeldern verstärkte Nutzung des Potenzials synthetischer Kraftstoffe, Antriebswechsel Lkw und schwere Nutzfahrzeuge, Beschleunigung Klimaneutralität Pkw, erneuerbare Energien und Elektrifizierung Luft- und Seeverkehr, Digitalisierung, Raum- und Verkehrsplanung sowie Mobilitätsmanagement auch das Themenfeld Schienenverkehr und Stärkung des Stadt- und Regionalverkehrs adressiert. Mit Blick auf die Schiene bekräftigt die Bundesregierung die Absicht, in den kommenden Jahren erhebliche Mittel bereitzustellen, um das Schienennetz zu modernisieren und zu erweitern. Priorität wird dabei der Steigerung der Kapazität des Kernnetzes zugeschrieben. Der zusätzliche Investitionsbedarf bis 2027 wird mit rund 45 Mrd. € beziffert. Dieser soll, soweit finanziell darstellbar, u.a. mit dem Einsatz von anteiligen Einnahmen aus dem CO2-Zuschlag der Lkw-Maut gedeckt werden. Neben der Stärkung des Investitionshochlaufs für die Schiene sind u.a. auch die Stärkung und Digitalisierung des Bestandsnetzes, die Stärkung des Schienengüterverkehrs sowie ein Digitalisierungspaket Schiene als Maßnahmen benannt. Einführung Deutschland Ticket Das bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gültige Deutschland-Ticket wurde zum 1. Mai 2023 zum Preis von 49 € pro Monat eingeführt. Eine erste Zwischenbilanz zeigt eine hohe Akzeptanz bei den Kund:innen und eine intensive Nutzung: im Dezember 2023 besaßen rund 10 Millionen Nutzer:innen ein Deutschland-Ticket. Rund 4 % der Nutzer:innen sind Neukund:innen. DB Regio verzeichnete einen Fahrgast-Zuwachs von rund 16 % verglichen mit dem Monat vor der Einführung des Tickets. Die bisher gültige Finanzierung des Deutschland-Tickets bis 2025 wurde im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes im März 2023 beschlossen. Bund und Länder tragen die Kosten für das Ticket demnach je zur Hälfte mit 1,5 Mrd. € pro Jahr im Zeitraum 2023 bis 2025. Etwaige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen bei der Einführung des Tickets 2023 entstanden sind, werden ebenfalls hälftig von Bund und Ländern ausgeglichen. Neben der Erhöhung der Regionalisierungsmittel wurde mit dieser Gesetzesnovelle beschlossen, dass die Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte im Schienenpersonennahverkehr bis 2025 auf 1,8 % pro Jahr festgelegt wird. Dadurch erfolgt eine Abweichung von der bisherigen Regelung im Eisenbahnregulierungsgesetz, nach der die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr an die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel gekoppelt sind, die ab 2023 von 1,8 % auf 3,0 % erhöht wurde. Bund und Länder haben sich am 6. November 2023 in der Ministerpräsident:innen-Konferenz auf die Finanzierung für 2024 verständigt, verbunden mit der Erwartung, dass das Ticket weiterentwickelt werden soll. Dafür soll das Regionalisierungsgesetz geändert und die 2023 nicht abgerufenen Haushaltsmittel in das Folgejahr übertragen werden. Umsetzung Deutschland-Takt Der Deutschland-Takt ist ein wesentliches Element des Masterplans Schienenverkehr. 2021 sind als Ergebnis der Bewertung eines Maßnahmenbündels für den Deutschland-Takt rund 180 Infrastrukturmaßnahmen in den vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Schiene aufgerückt. Damit verbunden ist die grundsätzliche Finanzierungsfähigkeit aus dem Bedarfsplantitel. Grundlage der Bewertung ist der durch unabhängige Gutachter des Bundes erstellte Zielfahrplan 2030+. Am 24. November 2023 wurde durch den Bundesrat eine entsprechende Änderung der Anlage 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) beschlossen. Ende April 2023 startete das BMDV den Stakeholderdialog zur Fortschreibung des Zielfahrplans des Deutschland-Takts. Der Zielfahrplan wird dabei an veränderte Bedarfe der Nutzer angepasst, u.a. an Konzepte im Schienenpersonennahverkehr der Länder. Anfang November 2023 wurde durch das BMDV mit einer Vorhabenkonferenz zum Deutschland Takt ein neues Arbeitsgremium zur engeren Zusammenarbeit von Bund, Ländern und DB-Konzern beim Aus- und Neubau des Schienennetzes eingerichtet. Mit der jährlich stattfindenden Vorhabenkonferenz sollen Bundes- und Ländermaßnahmen zur Umsetzung des Deutschland-Takts zeitlich besser synchronisiert und Planungen beschleunigt werden. Umsetzung EU-Fahrgastrechteverordnung Die EU-Fahrgastrechteverordnung ist am 7. Juni 2023 in Kraft getreten. Neu ist die Ausnahme von der Entschädigungspflicht in Fällen höherer Gewalt. Die Umsetzung der nationalen Regelungsoptionen erfolgt durch die Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG): der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 den Gesetzentwurf zur Änderung des AEG und am 7. Juli 2023 die EVO in korrigierter Fassung beschlossen. Für die Entschädigungsregelungen gelten weiterhin die bestehenden Verspätungsschwellwerte von 60 Minuten und 120 Minuten sowie Entschädigungshöhen von 25 % bzw. 50 % des Fahrkartenpreises. Das Deutschland-Ticket wird als erheblich ermäßigtes Ticket eingestuft, wodurch das Recht zur Nutzung höherwertiger Züge ab einer Verspätung von 20 Minuten entfällt. Ferner wird die Branche zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für mobilitätseingeschränkte Reisende ab 1. Januar 2025 verpflichtet. Der DB-Konzern betreibt bereits die Mobiliätsservice-Zentrale. Überarbeitung EU-Richtlinie über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführer:innen Die Europäische Kommission nimmt eine Überarbeitung der Richtlinie 2007/59/EG über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführer:innen vor. Ziele der Überarbeitung sind die Verbesserung der Mobilität von Triebfahrzeugführer:innen im grenzüberschreitenden Verkehr im gesamten Schienennetz der EU sowie der erleichterte Wechsel zu anderen Arbeitgebern. Hierbei werden die Themen einheitliche Betriebssprache, Harmonisierung der Ausbildung und neue Struktur des Führerscheins und der Zusatzbescheinigungen im Vordergrund stehen. Die Vorlage des Gesetzgebungsentwurfs sollte schrittweise ab Ende 2023 erfolgen. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass dies aber voraussichtlich erst ab Ende 2024 erfolgen wird. Das Hauptthema bei der Triebfahrzeugführerschein-Richtlinie bleibt die Frage der Einführung einer europaweiten (zweiten) Betriebssprache sowie der erforderlichen Sprachkompetenzlevel und deren Auswirkungen auf Sicherheit, Praktikabilität und Kosten. DB-Konzern, die französische Staatsbahn SNCF und die International Union of Railways (UIC) haben auf politischer Ebene die Diskussion angestoßen, ob und in welchem Umfang digitale Übersetzungstools eine Lösung darstellen. Die Kommission prüft nun, inwieweit vorhandene Sprachbarrieren auch technisch überwunden werden können. Das europäische Greening Transport Package Bis 2050 sollen die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 90 % reduziert werden. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission am 11. Juli 2023 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt. Für den Schienenverkehr sind folgende Vorschläge mit unmittelbarer Relevanz enthalten: ein effizienteres Kapazitätsmanagement im grenzüberschreitenden Schienenverkehr, die Überarbeitung der Richtlinie für höchstzulässige Maße und Gewichte im Straßengüterverkehr sowie einen Vorschlag zur einheitlichen Berechnung verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen. Der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie für den Kombinierten Verkehr wurde in einem zweiten Schritt am 7. November 2023 ergänzt. Die Gesetzgebungsvorschläge der Europäischen Kommission werden nun im Europäischen Rat und im Europäischem Parlament behandelt. Mit Blick auf die bevorstehenden Europawahlen im Juni 2024 wird das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich erst 2025 abgeschlossen. Vorschlag für Richtline zur einheitlichen Erfassung und Berechnung von verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen Mit CountEmissions EU will die Europäische Kommission einen harmonisierten europäischen Rahmen für die Berechnung verkehrsbedingter Treibhausgas-Emissionen sowie deren Berichterstattung schaffen. Die Berechnung soll sowohl im Personen- als auch Güterverkehr Anwendung finden. Über die einheitliche Berechnung mittels des Weltstandard ISO 14083: 2023 sollen die Nutzer:innen, Verbraucher:innen und Unternehmen transparente Informationen erhalten, die es ermöglichen, Emissionen zu vergleichen. Gesetzgebungsvorschlag Multimodal Digital-Mobility-Services Die Europäische Kommission hat einen Gesetzgebungsvorschlag zu Multimodal Digital Mobility Services (MDMS) angekündigt, der datentechnische Aspekte des Vertriebs (z.B. Weitergabe von Echtzeit- und Prognosedaten) und auch rein kommerzielle Punkte regeln soll (z.B. Verpflichtung zum Eingehen von Vertragsbeziehungen unter bestimmten Umständen). Die Kommission strebt an, den Zugang zu bestehenden Verkaufskanälen sowie zu Echtzeitdaten zu locker. Zudem soll u.a. die Weiterreise bei Störungen verbessert werden (Journey Continuation). Die Vorlage des Gesetzgebungsentwurfs der Kommission ist mehrfach verschoben worden. Auch der letzte Vorlagetermin im Oktober 2023 ist bis auf weiteres verschoben worden. Voraussichtlich wird die Kommission ihren Vorschlag nun erst in der nächsten EU-Legislatur, die in 2024 beginnt, vorlegen. Aktuell richtet der DB-Konzern den internationalen Vertrieb anhand der im September 2021 beschlossenen sog. Ticketing Roadmap des europäischen Dachverbands Community of European Railway and Infrastructure Companies (CER) noch stärker auf Europa aus. Im Zentrum der Roadmap stehen eine Implementierung der wichtigsten Meilensteine mit Fokus auf die Schiene bis 2025 und eine Ausweitung auf multimodale Anwendungen bis 2030. Zentraler Baustein ist u.a. eine europaweite Implementierung des Open Sales and Distribution Models (OSDM), einer gemeinsamen technischen Schnittstelle zur Verbindung der Ticketingsysteme des Bahn- und Vertriebssektors in Europa. Vorschläge für multimodale Passagierrechte sowie zur Stärkung der Rechte der Kund:innen Die Europäische Kommission hat am 29. November 2023 das Passenger Mobility Package vorgelegt. Es enthält u.a. Vorschläge für eine neue Verordnung für multimodale Passagierrechte sowie einen Vorschlag zur Änderung der europäischen Passagierrechteregelungen zur Stärkung der Rechte der Kund:innen. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Fahrgastrechte in der EU sowohl für Verkehrsunternehmen als auch für die Reisenden klarer formuliert und deren Umsetzung verbessert werden sollten. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass es keine EU-Rechtsvorschriften gebe, die die Rechte von Reisenden garantieren, die verschiedene Verkehrsträger kombinieren. Insbesondere für durchgehende multimodale Beförderungsverträge wird eine neue Haftung etwa beim Anschlussverlust zwischen zwei Verkehrsträgern eingeführt. Für den DB-Konzern könnte die neue multimodale Passagierrechte-Verordnung insbesondere Auswirkungen für Kooperationen mit Fluggesellschaften haben. Die Verordnung zur Änderung der europäischen Passagierrechteregelungen erhöht die Dokumentationspflichten beim Abschluss von Beförderungsverträgen und führt ein Monitoring-System für die Erfüllung passagierrechtlicher Anforderungen ein. Revision der Verordnung über Leitlinien zum Aufbau eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes Die Europäische Kommission hat am 14. Dezember 2021 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über die Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Netz) vorgelegt. Ziel ist eine schnellere Vollendung des multimodalen TEN-V-Kernnetzes bis 2030 sowie des TEN-V-Gesamtnetzes bis 2050. Am 18. Dezember 2023 haben Europäischer Rat und Europäisches Parlament eine vorläufige Einigung über den Vorschlag erzielt. Diese bestätigt das vorgeschlagene neue Netzwerkdesign mit den Zielhorizonten 2030 (Kernnetz), 2040 (erweitertes Kernnetz) und 2050 (Gesamtnetz). Um eine rechtzeitige Fertigstellung zu gewährleisten, sind Durchführungsrechtsakte für die wichtigsten grenzüberschreitenden Abschnitte und andere spezifische nationale Abschnitte entlang der europäischen Verkehrskorridore vorgesehen. Vereinbart wurden u.a. Vorgaben für die Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (European Rail Traffic Management System; ERTMS) und Abschaltung von Class-B-Zugsicherungssystemen, Mindeststreckengeschwindigkeiten von 160 km/h für Personenzüge und 100 km/h für Güterzüge sowie eine bessere Integration von Häfen, Flughäfen und multimodalen Güterterminals in das TEN-V-Netz. Für den Schienengüterverkehr wurden betriebliche Anforderungen bspw. zu Grenzabfertigungszeiten aufgenommen. Die Revision wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 in Kraft treten. Trassenpreise für 2024 genehmigt Mit Beschluss vom 7. August 2023 hat die BNetzA die Entgelte für das Trassenpreissystem (TPS) 2024 genehmigt. Die Steigerung der Trassenentgelte beträgt 3,5 % für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), 2,0 % für den Schienengüterverkehr (SGV) und 3,0 % für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Zuvor hat die BNetzA das mit Beschluss vom 30. März 2023 abgeschlossene Entgeltverfahren erneut eröffnet. Ursächlich für diese Entscheidung war die am 25. April 2023 in Kraft getretene neunte Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG), die abweichend vom Beschluss der BnetzA für das Fahrplanjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Entgelte im SPNV um lediglich 1,8 % vorsieht. Letztendlich wurde jedoch die ursprüngliche genehmigte Erhöhung von 3,0 % im SPNV auch durch den neuen Beschluss bestätigt. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageUmsatzentwicklung Im Berichtsjahr erzielte die DB Fernverkehr AG einen Umsatz von 6.123 Mio. € und lag damit um 984 Mio. € (+19,1 %) über dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 5.139 Mio. €). Die positive Umsatzentwicklung ist auf einen starken Zuwachs bei innerdeutschen sowie internationalen Privatreisen zurückzuführen, sodass der Umsatz im Gesamtjahr über Vorjahresniveau lag. Die andauernde Zurückhaltung bei den Firmenreisenden wirkte sich negativ aus. Hierbei ist die in der neuen Arbeitswelt etablierte Möglichkeit zum mobilen Arbeiten als wesentlicher negativer Einflussfaktor erkennbar. Darüber hinaus belasteten ein hohes Baugeschehen im Netz, mehrfach Streiks, bereits mit deren Ankündigungen, sowie extreme Wetterlagen im vierten Quartal die Umsatzentwicklung. Der BahnCard-Bestand blieb annähernd stabil und lag leicht unter dem Vorjahresniveau. Per 31. Dezember 2023 waren rund 5,0 Mio. gültige BahnCards im Umlauf (31. Dezember 2022: 5,1 Mio. BahnCards). Während sich der Bestand der BahnCard 25 wieder auf Vor-Coronaniveau befindet, wurden die BahnCard 50 und BahnCard 100 weiterhin durch eine geringere Reiseintensität der Vielfahrer als vor der Pandemie negativ beeinflusst. Im Bereich Bordgastronomie lagen die Erlöse mit 110 Mio. € um 24 Mio. € über dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 86 Mio. €). Die DB-konzerninternen Umsatzerlöse betrugen im Berichtsjahr 274 Mio. € und lagen somit um 72 Mio. € über dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 202 Mio. €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus mehr DB-internen Firmenreisen sowie Mitarbeitenden-Freifahrten. Ergebnisentwicklung Mit 6.144 Mio. € lag die Gesamtleistung um 1.000 Mio. € über dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 5.144 Mio. €). Die Erhöhung wurde durch die beschriebene Umsatzentwicklung bestimmt. Die sonstigen betrieblichen Erträge von 242 Mio. € sind um 372 Mio. € und damit deutlich unter den Vorjahreswert gesunken (im Vorjahr: 614 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf eine geringere staatliche Trassenpreisförderung in Höhe von 84 Mio. € (im Vorjahr: 519 Mio. €) zurückzuführen. Der Materialaufwand stieg um 304 Mio. € auf 3.532 Mio. € (im Vorjahr: 3.228 Mio. €). Diese Steigerung wurde durch höhere Kosten für die Energie hervorgerufen, die teilweise durch die Effekte aus der Strompreisbremse (113 Mio. €) kompensiert wurden. Zudem stiegen die Kosten für die Infrastrukturnutzung von Trassen (vor Trassenpreisförderung) und Stationshalten, Instandhaltung, Miete und Reinigung von Fahrzeugen sowie Wareneinsatz im Bordservice. Positiv wirkten geringere Provisionsaufwendungen infolge der Abspaltung des Ressorts Vertrieb Fernverkehr von der DB Vertrieb GmbH. Der Personalaufwand stieg um 191 Mio. € auf 1.450 Mio. € (im Vorjahr: 1.259 Mio. €). Dieser Effekt ist auf den Aufbau des Personalbestandes im Jahresdurchschnitt infolge der Wachstumsstrategie Starke Schiene, den Übergang von rund 700 Mitarbeitenden von der DB Vertrieb, eine Qualitätsreserve Pünktlichkeit zur Erhöhung der betrieblichen Stabilität und auf Tarifeffekte (inklusive Inflationsausgleichs-Prämie für Mitarbeitende) zurückzuführen. Die Abschreibungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 109 Mio. € auf 620 Mio. € (im Vorjahr: 511 Mio. €). Dies resultierte überwiegend aus dem unterjährigen Zulauf von 23 weiteren ICE-4-Fahrzeugen und der Abnahme von zwölf Hochgeschwindigkeitsverkehrs (HGV)-Triebzügen ICE 3neo (Baureihe 408). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 923 Mio. € und lagen um 269 Mio. € über dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 654 Mio. €). Dies resultierte im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen für Mieten, Betreuung von Reisenden, IT und sonstige Dienstleistungen, sowie gestiegene Bildungs-, Reise- und Bewirtungskosten. Zudem wirkten die Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen (Ausbuchung initiale aktivierte Projektkosten Werk Nürnberg) negativ. Das Zinsergebnis verringerte sich gegenüber dem Vorjahreswert um weitere -44 Mio. € auf -85 Mio. € (im Vorjahr: -41 Mio. €). Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist im Wesentlichen auf die Aufnahme von zwei weiteren langfristigen Darlehen mit höheren Zinssätzen zur Finanzierung der neuen ICE-Züge zurückzuführen. Insgesamt erzielte die DB Fernverkehr AG ein Ergebnis nach Steuern von -224 Mio. €, welches um -289 Mio. € unter dem Vorjahreswert lag (im Vorjahr: 65 Mio. €). Das negative Ergebnis nach Steuern wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von der Muttergesellschaft DB AG übernommen. Abweichungen von der prognostizierten Ertragslage Der deutliche Anstieg bei der Umsatzentwicklung der DB Fernverkehr AG entsprach den Erwartungen im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2022. Ebenfalls zutreffend war die Prognose eines deutlich negativen Ergebnisses nach Steuern im Geschäftsjahr 2023 aufgrund von hohen Beschaffungs- und Energiepreisen sowie zusätzlichen Aufwendungen zur Stabilisierung der Pünktlichkeit. Finanzlage Durch die Einbindung in den DB-Konzern kann die DB Fernverkehr AG die Refinanzierungsmöglichkeiten des DB-Konzerns nutzen. Das Finanzmanagement-System des DB-Konzerns ist im Konzernlagebericht des DB-Konzerns ausführlich beschrieben. Das Treasury-Zentrum für den DB-Konzern ist in der DB AG angesiedelt. Vor der DB-konzernexternen Beschaffung von Finanzmitteln wird ein Finanzmittelausgleich innerhalb des DB-Konzerns vorgenommen. Für den DB-Konzern sowie die DB Fernverkehr AG liegen die Vorteile in der Bündelung von Know-how, der Realisierung von Synergieeffekten sowie in der Minimierung der Refinanzierungskosten. Die Kreditwürdigkeit des DB-Konzerns wird von den Rating-Agenturen S&P Global Ratings (S&P) und Moody’s laufend überprüft und beurteilt. S&P und Moody’s haben im Berichtsjahr keine Veränderungen der Rating-Einschätzungen und der Ausblicke der DB AG vorgenommen. Details zu den Rating-Einstufungen der DB AG sind online verfügbar. Im Rahmen der DB-Konzernfinanzierung hat die DB Fernverkehr AG per 31. Dezember 2023 zugesagte DB-konzerninterne Kreditlinien i.H.v. 700 Mio. €. Diese wurden zum Stichtag mit 33 Mio. € in Anspruch genommen. Die Finanzierungskonditionen im Rahmen der DB-Konzernfinanzierung haben sich für die DB Fernverkehr AG im Berichtsjahr aufgrund der steigenden Zinsen verteuert. Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 1.535 Mio. € auf 5.364 Mio. € (per 31. Dezember 2022: 3.829 Mio. €). Dies ist insbesondere auf die Aufnahme von zwei langfristigen Darlehen für die Finanzierung weiterer ICE-4- sowie ICE-3neo-Fahrzeuge zurückzuführen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken um 415 Mio. € auf 1.004 Mio. € (per 31. Dezember 2022: 1.419 Mio. €). Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Fahrzeugherstellern sowie geringere Verbindlichkeiten gegenüber DB-Konzernunternehmen. Kapitalflussrechnung Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 376 Mio. € und lag somit deutlich um 362 Mio. € unter dem Vorjahreswert (im Vorjahr: Mittelzufluss i.H.v. 738 Mio. €). Haupttreiber für die negative Entwicklung ist das schlechtere Periodenergebnis. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit im Berichtsjahr lag mit -1.639 Mio. € um 134 Mio. € über dem Vorjahreswert (im Vorjahr: -1.505 Mio. €). Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit stieg um 497 Mio. € auf 1.264 Mio. € (im Vorjahr: 767 Mio. €). Im Berichtsjahr kam es zu Einzahlungen aus den Aufnahmen von zwei weiteren langfristigen Darlehen. Durch das DB-konzerninterne Cashpooling verfügte die DB Fernverkehr AG per 31. Dezember 2023 über keinen nennenswerten Bestand an liquiden Mitteln. Investitionen Im Berichtsjahr lagen die Brutto-Investitionen mit 1.718 Mio. € (davon aus dem Übergang des Ressorts Vertrieb Fernverkehr 160 Mio. €) über dem bereits hohen Niveau des Vorjahres (1.568 Mio. €). Die Netto-Investitionen betrugen 1.718 Mio. € (im Vorjahr: 1.567 Mio. €). Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag im Bereich der Fahrzeuginvestitionen, vor allem im weiteren Zulauf des ICE 4 (Baureihe 412) mit 23 Triebzügen (7 13-Teiler und 16 7-Teiler) und der Abnahme von zwölf HGV-Triebzügen ICE 3neo (Baureihe 408). Im Bereich Infrastruktur wurden im Wesentlichen in den Neubau des Werks Dortmund-Hafen, den Ausbau der Werkekapazitäten Berlin-Rummelsburg (für den ICE 4) und die Erweiterung der Werkekapazität in Hannover (für den ICE T und ICE L) investiert. Das Bestellobligo für Investitionen hat sich mit 5.258 Mio. € per 31. Dezember 2023 deutlich erhöht (per 31. Dezember 2022: 4.218 Mio. €). Dies resultiert hauptsächlich aus der Bestellung des zweiten Abrufs ICE L (56 Zuggarnituren), des dritten Abrufs HGV-Züge ICE 3neo (17 Triebzüge). Gegenläufig reduzierend wirkt die fortlaufende Auslieferung von Zügen ICE 4 und HGV-Zügen ICE 3neo aus dem ersten Abruf. Finanzierung des Investitionsprogramms Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit wurde zum Teil durch die Aufnahme von langfristigen Konzern-Darlehen in Höhe von 2.000 Mio. € sowie den Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert. Zudem erfolgte die Inanspruchnahme der Kreditlinie aus der DB-Konzernfinanzierung. Das Investitionsvolumen im mittelfristigen Zeitraum wird durch die Innenfinanzierung der DB Fernverkehr AG sowie durch weitere Finanzierungsinstrumente und die Inanspruchnahme der Kreditlinie aus der DB-Konzernfinanzierung gedeckt. Bilanzstruktur Die Bilanzsumme erhöhte sich im Berichtsjahr um 1.319 Mio. € auf 9.368 Mio. € (per 31. Dezember 2022: 8.049 Mio. €). Das Anlagevermögen stieg um 1.022 Mio. € auf 8.624 Mio. € (per 31. Dezember 2022: 7.602 Mio. €). Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Fahrzeuginvestitionen in ICE-4- und in ICE 3neo-Zügen zurückzuführen. Zudem erfolgte infolge der Abspaltung des Ressorts Vertrieb Fernverkehr von der DB Vertrieb GmbH ein Anlagenzugang (i.W. Vertriebssoftware). Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen sank um 2,4 %-Punkte auf 92,1 % (per 31. Dezember 2022: 94,5 %). Das Umlaufvermögen erhöhte sich um 296 Mio. € auf 743 Mio. € (per 31. Dezember 2022: 447 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich hierbei die Forderung gegen die DB AG aus dem Verlustausgleich für das negative Ergebnis nach Steuern um 224 Mio. € (im Berichtsjahr: 224 Mio. € / im Vorjahr: 0 Mio. €). Der Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen stieg in der Folge um 2,4 %-Punkte auf 7,9 % (per 31. Dezember 2022: 5,5 %). Das Eigenkapital stieg um 147 Mio. € infolge der im Rahmen der Abspaltung des Ressorts Vertrieb Fernverkehr von der DB Vertrieb GmbH übertragenen Kapitalrücklage auf 2.229 Mio. € an (per 31. Dezember 2022: 2.082 Mio. €). Durch den Anstieg der Bilanzsumme ging die Eigenkapitalquote auf 23,8 % zurück (per 31. Dezember 2022: 25,9 %). Die Rückstellungen stiegen um 27 Mio. € auf 300 Mio. € (per 31. Dezember 2022: 273 Mio. €) infolge von höheren Rückstellungen für nicht abgewickelte Arbeitsmehrleistungen und für Urlaubsrückstände, für Tantieme sowie für ausstehende Rechnungen für erhaltenen aber noch nicht abgerechneten Lieferungen und Leistungen. Die Rückstellungen hatten per 31. Dezember 2023 einen Anteil von 3,2 % an der Bilanzsumme (per 31. Dezember 2022: 3,4 %). Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um 1.120 Mio. € und lagen per 31. Dezember 2023 bei 6.368 Mio.€ (per 31. Dezember 2022: 5.248 Mio. €). Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen höhere Verbindlichkeiten gegenüber dem DB-Konzern, insbesondere Darlehensverbindlichkeiten. Der Anteil der Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme stieg infolgedessen um 2,8 %-Punkte auf 68,0 % (per 31. Dezember 2022: 65,2 %). Die passiven Rechnungsabgrenzungen erhöhten sich um 25 Mio. € auf 471 Mio. € (per 31. Dezember 2022: 446 Mio. €) infolge gestiegener Ticket-Vorverkäufe. Der Anteil an der Bilanzsumme sank um -0,5 %-Punkte auf 5,0 % (per 31. Dezember 2022: 5,5 %). scroll
Nicht-finanzielle KennzahlenDer DB-Konzern hat sich in der Dachstrategie Starke Schiene zum Ziel gesetzt, die Dimensionen Ökonomie, Soziales und Ökologie unternehmerisch in Einklang zu bringen. Nachhaltigkeit ist handlungsleitend verankert und fester Bestandteil der DNA des DB-Konzerns. Als Reaktion auf die sich rasant ändernden ökologischen, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie die internen Herausforderungen hat der DB-Konzern seinen Gestaltungsanspruch - sein inneres Anliegen - formuliert, dessen Kern die seit Juni 2019 gültige Strategie Starke Schiene ist. Der DB-Konzern hat sich für Kennzahlen aus allen drei Dimensionen langfristige Ziele gesetzt, deren Erreichung einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Starken Schiene leisten wird. Als Teil des DB-Konzerns trägt die DB Fernverkehr AG zur Erfüllung der DB-Nachhaltigkeitsziele bei. Die Zielsetzungen sind aus den Bedürfnissen der Reisenden, der ökologischen Verträglichkeit und der gesellschaftlichen Verantwortung abgeleitet. Zentrales Ziel ist die Verkehrsverlagerung auf die Schiene durch eine Verdoppelung der Verkehrsleistung gegenüber dem Jahr 2015 auf über 70 Mrd. Pkm pro Jahr. Die DB Fernverkehr AG trägt damit wesentlich zur Erreichung der CO2 -Einsparziele der Bundesregierung für den Verkehrssektor bei. Mit weniger als 1 Gramm Treibhausgas-Emissionen pro Person und Kilometer zählt der Schienenpersonenfernverkehr zu den klimafreundlichsten Verkehrsmitteln in Deutschland. Insgesamt hat die DB Fernverkehr AG in 2023 im Vergleich zu Fahrten mit dem Pkw 7,5 Mio. Tonnen CO2 e-Emissionen eingespart. Bereits seit Januar 2018 fahren alle Reisenden in den elektrisch angetriebenen ICE- und Intercity/EC-Zügen der DB Fernverkehr AG mit 100 % Ökostrom. Damit sich Reisende auf dieses Versprechen verlassen können, ist die Nutzung von 100 % Ökostrom seit 2023 durch den TÜV bescheinigt. Als weiteres Zeichen für aktiven Klimaschutz sind alle neuen Instandhaltungswerke im Betrieb klimaneutral, bspw. das in der Planung befindliche ICE-Werk Dortmund-Hafen, das voraussichtlich 2027 eröffnet werden soll. Ergänzende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit sind online verfügbar. Dort wird umfassend dargestellt, welche Beiträge der DB-Konzern als wichtiger Anbieter von Mobilitäts- und Logistikdienstleistungen sowie als einer der größten Arbeitgeber, Ausbilder und Auftraggeber Deutschlands zu einer nachhaltigen Gesellschaft leistet. Zum Thema Nachhaltigkeit wird zudem im Konzernlagebericht des DB-Konzerns ausführlich Stellung genommen. Von den Erläuterungen zu § 289 Abs. 3 HGB (Nachhaltigkeitsbericht) wird in diesem Bericht daher abgesehen. Der Konzernlagebericht des DB-Konzerns behandelt ebenfalls relevante Themen im Kontext Menschenrechte. Darüber hinaus berichtet ab 2024 die DB AG entsprechend ihrer Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aus einer konzernübergreifenden Perspektive jährlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im vorangegangenen Geschäftsjahr. Die DB Fernverkehr AG wird ebenfalls seit 2023 vom LkSG erfasst und reicht ihren gesellschaftsspezifischen Bericht über ihre LkSG-Aktivitäten wie im LkSG verankert ab 2024 beim BAFA ein. Qualität Pünktlichkeitsentwicklung weiter unter Druck 2023 war ein Jahr mit großen Herausforderungen für die Qualität und Pünktlichkeit im Schienenverkehr in Deutschland. Trotz großer Anstrengungen seitens der Eisenbahnverkehrs- sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat sich die Pünktlichkeit im Schienenpersonenverkehr weiter verringert. Gründe für diese Entwicklung waren:
Der DB-Konzern hat auch 2023 eine Vielzahl an Maßnahmen initiiert und umgesetzt, um die Betriebsqualität zu verbessern bzw. zu stabilisieren. Diese Maßnahmen greifen verstärkt tief in die aktuellen Strukturen ein und versuchen u.a. über Paradigmenwechsel zu einer nachhaltigen Qualitätssteigerung zu kommen. Das bedeutet aber auch, dass diese Maßnahmen häufig erst mittel- bis langfristig wirken. Hinzu kommt, dass die Wirkung bereits implementierter Maßnahmen, durch die negativen Struktureffekte teils überkompensiert wird. Seit 2023 weist die DB Fernverkehr AG zusätzlich zur betrieblichen Pünktlichkeit die Reisendenpünktlichkeit als eine der Top-Kennzahlen der Starken Schiene aus. Im Gegensatz zur betrieblichen Pünktlichkeit, die den Anteil pünktlicher Zughalte in Bezug auf alle Unterwegs- und Zielbahnhöfe abbildet, betrachtet die Reisendenpünktlichkeit, ob ein Fahrgast den Zielort mit weniger als 15 Minuten Verspätung ggü. der geplanten Ankunftszeit erreicht. Damit greift sie zum einen den Wunsch von Kunden, Verbänden und der Politik nach mehr Transparenz und Kundenperspektive bei der Pünktlichkeitsbetrachtung auf, indem zusätzlich die Auswirkungen von Zugausfällen und Ersatzzügen, das Funktionieren von Anschlüssen oder Alternativverbindungen, Fahrplanänderungen und die Besetzung der Züge aus Sicht des Fahrgastes berücksichtigt werden. Zum anderen passt sich die DB Fernverkehr AG mit dem Ausweis der neuen Kennzahl an den üblichen Branchenstandard für Pünktlichkeitsbetrachtungen an. Bei der betrieblichen Pünktlichkeit wird weiterhin jeder Halt mit einer Verspätung von unter 6 Minuten als pünktlich gewertet. Die Reisendenpünktlichkeit lag 2023 mit 68,9 % knapp unter dem Vorjahreswert (69,3 %). Im Vergleich lag die Reisendenpünktlichkeit über der betrieblichen Pünktlichkeit, die 2023 mit 64,0 % unter dem Vorjahreswert (65,2 %) lag. Belastungsbedingte Verspätungen (insb. Zugfolgekonflikte) waren auch 2023 die Hauptverspätungsursache und haben - im Vergleich zum hohen Niveau des Vorjahrs - nochmals um 4 %-Punkte zugenommen. Ein wesentlicher Treiber hierfür waren Kapazitätsengpässe infolge eines hohen Niveaus an Infrastrukturstörungen. Auch die Baubetroffenheit von Fernverkehrszügen ist ggü. dem bereits hohen Niveau des Vorjahres nochmals angestiegen: 62 % aller Fernverkehrszüge waren von mindestens einer Baumaßnahme betroffen. Hinzu kamen gravierende Einzelereignisse, wie der Brückenanfahrschaden Frankfurt Forsthaus, der Wintereinbruch in Süddeutschland, der Sturm an den Weihnachtstagen oder die Streiktage der EVG und GDL, die die betriebliche Lage zusätzlich anspannten. Das im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2022 formulierte Ziel einer Steigerung der betrieblichen Pünktlichkeit von 65,2 % auf 75,2 % wurde mit einem Rückgang auf 64,0 % deutlich verfehlt. Kundenzufriedenheit Die Kundenzufriedenheit 2023 liegt mit 74,7 ZI auf Vorjahresniveau (74,8). Nach einem positiven Jahresstart sank die Kundenzufriedenheit zur Jahresmitte und blieb trotz besserer Bewertung von Komfort- und Serviceleistungen aufgrund nicht zufriedenstellender Pünktlichkeit und der Streiksituation auf dem Niveau des Vorjahres. 2024 wird die Kundenzufriedenheit ausschließlich über die online-basierte Kundenbefragung gemessen, welche die bisherige Kundenzufriedenheitserhebung mit Papierfragebögen auf den Zügen ablöst. Darüber hinaus wird die Kundenzufriedenheit künftig in einem öffentlich verständlicheren Schulnotensystem kommuniziert. Mitarbeitende Um eine bessere Vergleichbarkeit im Zeitablauf zu gewährleisten, rechnen wir die Zahl der Mitarbeitenden im DB-Konzern in Vollzeitpersonen (VZP) um. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende werden dabei entsprechend ihrem Anteil an der regulären Jahresarbeitszeit berücksichtigt. Die Anzahl der Mitarbeitenden einschließlich Praktikanten der DB Fernverkehr AG per 31. Dezember 2023 betrug 20.963 VZP (im Vorjahr 19.136 VZP). Die Anzahl der Mitarbeitenden einschließlich Praktikanten im Jahresdurchschnitt lag bei 20.391 VZP (im Vorjahr 18.877 VZP). Das bedeutet einen Anstieg um 1.514 VZP. Überblick über die Tarifentwicklung / Tarifverhandlungen Die Tarifrunde 2023 zwischen dem DB-Konzern und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ist am 26. Juli 2023 mit einer Einigungsempfehlung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu Ende gegangen. Im Anschluss folgte eine Urabstimmung der EVG, bei der die Gewerkschaftsmitglieder das Ergebnis der Schlichtung angenommen haben. Die Einigungsempfehlung honoriert die enormen Leistungen und die erfolgreiche Arbeit der Mitarbeitenden des DB-Konzerns. Die Laufzeit von 25 Monaten bis Ende März 2025 schafft Planungssicherheit für das Unternehmen. Gleichzeitig beinhaltet die Empfehlung zahlreiche Beiträge zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und erhält dadurch die Zukunftsfähigkeit des DB-Konzerns. Die Tarifvereinbarung beinhaltet u.a. eine Inflationsausgleichsprämie i.H.v. 2.850 €, Entgelterhöhungen i.H.v. insgesamt 410 € pro Monat in zwei Stufen bzw. neu strukturierte Entgelttabellen bei bestimmten Dienstleistern und besondere Regelungen bei Busgesellschaften sowie zusätzliche Lohnerhöhungen für Mitarbeitende in bahnspezifischen Schlüsselberufen. Die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführerführer (GDL) begannen am 9. November 2023. Der DB-Konzern legte in der ersten Runde ein Angebot vor, dass u.a. eine Lohnerhöhung von 11 % beinhaltete. Die GDL führte danach einen ersten Warnstreik durch. Nach der zweiten Runde erklärte die GDL die Verhandlungen für gescheitert, führte einen zweiten Warnstreik durch und leitete die Urabstimmung ein. Eine Einigung konnte bis zum 31. Dezember 2023 nicht erzielt werden. Ökologie Klimaschutz Der DB-Konzern will bis 2040 klimaneutral werden. Bei der Definition der Klimaneutralität hält sich der DB-Konzern an den NetZero-Standard der international anerkannten Science Based Targets initiative (SBTi) und folgt damit einem 1,5 °C Pfad, zu dem sich der DB-Konzern 2022 bekannt hat. Zudem ist der DB-Konzern Teil der UN-Initiative Race to Zero. Um sein Klimaschutzziel zu erreichen, seine negativen Auswirkungen auf das Klima zu reduzieren und zukünftig ganz zu vermeiden, hat sich der DB-Konzern anspruchsvolle Etappenziele gesetzt:
Als Teil des DB-Konzerns trägt die DB Fernverkehr AG zur Erreichung der DB-Klimaziele bei. Spezifischer Energieverbrauch Im Berichtsjahr ist die Änderung des spezifischen Endenergieverbrauchs auf der Schiene im Vergleich zu 2006 (bezogen auf Personenkilometer) auf -29,8 % gesunken (im Vorjahr: -23,1 %). Diese Verbesserung resultiert überwiegend aus einer gestiegenen Auslastung. Neben der Auslastung ist auch eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz zu verzeichnen. Zurückzuführen ist diese Verbesserung der Energieeffizienz unter anderem auf die kontinuierliche Sensibilisierung zur Nutzung der elektrodynamischen Bremse beim IC 2 (Baureihe 147). Zusätzlich wurden die Triebfahrzeugführenden umfangreich zur energieeffizienten Fahrweise geschult. Durch die Umsetzung vieler verschiedener Maßnahmen konnte der Durchschnittsverbrauch weiter gesenkt werden. StrategieMit der Dachstrategie Starke Schiene des DB-Konzerns wurde ein größerer Rahmen geschaffen, der deutlich macht, wofür der DB-Konzern steht, und welche Richtung verfolgt wird. Zudem werden zentrale verkehrs- und klimapolitische Ziele der Bundesregierung in Angriff genommen. Der strategische Ansatz der Starken Schiene beruht darauf, dass Deutschland die selbst gesetzten Klimaziele nur erreichen wird, wenn es im kommenden Jahrzehnt gelingt, massiv Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Im Rahmen der Starken Schiene konzentriert sich der DB-Konzern auf dieses Unterfangen: Für das Klima. Für die Menschen. Für die Wirtschaft. Für Europa. Ziel der Strategie Starke Schiene ist es, den DB-Konzern robuster, schlagkräftiger und moderner zu machen. Für jedes der drei Ausbaufelder wurden fünf zentrale Themen definiert. Hinzu kommt das Thema Grüne Transformation. Dies sind die sogenannten Ausbausteine. Zentrales Kriterium für die Auswahl der Ausbausteine ist ihre geschäftsfeldübergreifende Bedeutung für das DB-Konzernziel der Starken Schiene. In Summe ergeben sich daraus 16 für den DB-Konzern relevante Ausbausteine. Sie werden im Rahmen der Strategie noch durch geschäftsfeldspezifische Ausbausteine ergänzt. Im Berichtsjahr wurde die Strategie Starke Schiene des DB-Konzerns weiterentwickelt. Zur weiteren Fokussierung wurden Anpassungen am Zielsystem vorgenommen. Zudem werden einzelne Ausbausteine neu aufgesetzt beziehungsweise Inhalte neu justiert. Die zentralen Ziele der Starken Schiene sind:
Alles, was der DB-Konzern tut, wird am Beitrag zu einer Starken Schiene gemessen. Das hat auch Auswirkungen auf die Beteiligungen des DB-Konzerns. Beteiligungen mit strategischer Bedeutung für die Starke Schiene werden als Finanzbeteiligungen weitergeführt. Gemeinsame operative Initiativen werden sich auf die Erzielung von Synergien innerhalb des integrierten Netzwerks konzentrieren. Beteiligungen ohne strategische Relevanz für die Starke Schiene werden auf den Prüfstand gestellt. Starke Schiene im Fernverkehr Die DB Fernverkehr AG leistet als integraler Bestandteil des DB-Konzerns einen wichtigen Beitrag zur Starken Schiene. Zentrales langfristiges Unternehmensziel bleibt die Verdopplung der Verkehrsleistung gegenüber dem Jahr 2015 auf über 70 Mrd. Pkm pro Jahr. Die DB Fernverkehr AG trägt damit wesentlich zur angestrebten Verkehrsverlagerung auf die Schiene und folglich zur Bewältigung des Klimawandels bei. Um Menschen für die Bahn zu begeistern, ist einerseits die Weiterentwicklung eines attraktiven Reiseangebots erforderlich und andererseits der Ausbau der Sitzplatzkapazitäten und die Stabilisierung der Produktion notwendig. Die DB Fernverkehr AG versteht sich als systemrelevanter Anbieter für Mobilitätsdienstleistungen im Schienenpersonenfernverkehr. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen, wie beispielsweise allgemeinen Preissteigerungen, Auswirkungen des Ukraine-Konflikts sowie infrastrukturbedingten Kapazitätsengpässen, erwartet die DB Fernverkehr AG im Zuge der zunehmenden Verkehrsverlagerung auf die umweltfreundliche Schiene weiterhin Chancen im Markt und hält an der langfristigen Wachstumsstrategie fest. Zudem führt ein steigendes Umweltbewusstsein zu höherer Nachfrage nach klimaneutraler Mobilität und lenkt Reisende in den Fernverkehr. Vor diesem Hintergrund wird die Realisierung der strategischen Ziele entlang der drei Ausbaufelder der Starken Schiene konsequent vorangetrieben. Ziel der Starken Schiene ist es, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Renaissance der Eisenbahn des 21. Jahrhunderts voranzutreiben. Aus den drei Ausbaufeldern „Robuster“, „Schlagkräftiger“ und „Moderner“ der DB-Konzernstrategie Starke Schiene sind der DB Fernverkehr AG insgesamt sieben Ausbausteine zugeordnet, wobei der siebte Ausbaustein Umwelt und 100 % Grünstrom unabhängig von den Ausbaufeldern besteht, um die Aktivitäten zu Umwelt- und Klimaschutz noch mehr in den Fokus der Strategieumsetzung zu rücken. Der Ausbaustein Ausbau von Flotte und Werken (Robuster) unterstützt maßgeblich das Unternehmensziel, die Verkehrsleistung zu verdoppeln. Die DB Fernverkehr AG modernisiert und vergrößert ihre Fahrzeugflotte und steigert dadurch die Sitzplatzkapazität. Im Zeitraum 2024 bis 2031 investiert der Fernverkehr rund 6 Mrd. € in die Erneuerung der Fernverkehrszüge. Das durchschnittliche Alter der ICE- und Intercity-Züge wird hierdurch von 18 Jahren im Berichtsjahr auf 12 Jahre bis 2030 sinken. In einem der größten Beschaffungsvorhaben der Unternehmensgeschichte beschloss die DB Fernverkehr AG im Berichtsjahr den Kauf von 73 neuen ICE, davon 56 ICE L des spanischen Herstellers Talgo und weitere 17 ICE 3neo von Siemens Mobility. Die Anzahl der ICE-Sitzplätze für Fahrgäste der DB Fernverkehr AG steigt mit den neuen Zügen um rund 39.000 weitere Sitze an. Darüber hinaus hat die DB Fernverkehr AG gemeinsam mit zwei Herstellern bis Juli 2023 je ein Fahrzeugkonzept für eine zukünftige Hochgeschwindigkeitsflotte entwickelt. Die neue Zuggeneration soll ab Anfang der 2030er Jahre zum Einsatz kommen und die Flotte weiter verstärken. Die aktuell laufende Generalüberholung und Modernisierung von insgesamt über 150 älteren ICE 1, ICE 3 und ICE T bis voraussichtlich 2025 trägt zur Verbesserung der technischen Zuverlässigkeit bei, und sorgt für mehr Komfort an Bord der Züge. Weiterhin wird in die Instandhaltungswerke von DB Fernverkehr AG und damit in die Verbesserung von Pünktlichkeit und Qualität der ICE- und Intercity-Züge investiert. Um für eine insgesamt größere Flotte entsprechende Instandhaltungskapazitäten bereitzustellen, wurden im Berichtsjahr die Vorbereitungen für den Werkeneubau am Standort Dortmund-Hafen weiter vorangetrieben sowie die bestehenden Werke Hamburg und Berlin weiter ausgebaut. Ergänzt wird der Aus- und Neubau der Instandhaltungswerke durch Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung. Im Rahmen des Ausbausteins 100.000 Mitarbeitende (Robuster) sollen Mitarbeitende für betriebs- und servicekritische Stellen gewonnen werden, deren Besetzung aufgrund des demographischen Wandels und durch den Ausbau des Produktionssystems noch relevanter wird. Im Berichtsjahr wurden insgesamt rund 3.300 neue Mitarbeitende eingestellt. Insgesamt liegt der Fokus der Recruiting-Aktivitäten in der schnellen und qualifizierten Besetzung betriebs- und servicekritischer Stellen, vor allem Triebfahrzeugführende, Bordpersonale sowie Mitarbeitende in der Instandhaltung und Bereitstellung. Darüber hinaus wird kontinuierlich an der Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeitendenzufriedenheit gearbeitet. Das Engagement der DB Fernverkehr AG für die Mitarbeitendengesundheit fand extern durch die Drittplatzierung beim deutschen Personalwirtschaftspreis in der Preiskategorie “Betriebliches Gesundheitsmanagement & Mental Health” für das Projekt “Zukunftskultur Gesundheit” Anerkennung. Im Ausbaustein Stabile Prozesse (Schlagkräftiger) sollen verbesserte Prozesse dafür sorgen, dass alle Fernverkehrszüge mit höchster Qualität und gleichzeitig zu wettbewerbsfähigen Kosten betrieben werden können. Zur Erhöhung der Fahrzeugverfügbarkeit und -qualität wird die Materialbedarfsplanung und -disposition weiter digitalisiert und optimiert. Durch moderne IT und eine End-to-End-Betrachtung sollen Prozesse stabilisiert und die DB Fernverkehr AG schlagkräftiger gemacht werden. In Bezug auf die Prozesse an Bord der Intercity- und ICE-Züge wurde im Berichtsjahr die Ablösung der Mobilen Terminals zur Ticketkontrolle durch eine App-basierte Lösung abgeschlossen. Hierdurch wird der Arbeitsalltag des Bordpersonals einfacher und moderner gestaltet. Im Rahmen des Ausbausteins Deutschland im Takt (Moderner) erfolgt eine Angebotsausweitung, insbesondere über eine Takterhöhung zwischen Metropolen sowie die direkte Anbindung von mehr Menschen in Regionen an den Fernverkehr. Durch die Eröffnung der Schnellfahrstrecke zwischen Wendlingen und Ulm profitieren Reisende im Berichtsjahr unter anderem von noch schnelleren und noch häufigeren Verbindungen zwischen Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die Verlängerung bestehender Linien hat das Angebot im Berichtsjahr erweitert und trägt somit zur Verkehrsverlagerung auf die umweltfreundliche Schiene bei. Zudem wurde im Berichtsjahr der Ausbau des transeuropäischen Nachtzugverkehrs weiter vorangetrieben. Insgesamt sind damit 40 deutsche Städte in Kooperation mit europäischen Bahnen an das europäische Nachtzugnetz angebunden. Ziel des Ausbausteins Digitale Plattformen - DB Navigator (Moderner) ist es, den digitalen Vertrieb weiterzuentwickeln, um die Fahrgäste bei ihrer Reise bestmöglich zu unterstützen. Die digitalen Angebote sollen noch einfacher, konsistenter und ansprechender für ein verbessertes Erlebnis der Reisenden sorgen. Im Herbst des Berichtsjahres wurde mit dem neuen bahn.de und dem weiterentwickelten DB Navigator Deutschlands meist genutzte Mobilitäts-App mit insgesamt über 60 Millionen Downloads im Rahmen des Projekts Vendo erneuert und fit für die Zukunft gemacht. Der Komfort der Fahrgäste wird durch eine optimierte Benutzerführung sowie verbessertes Design gesteigert. Die digitale Reisebegleitung wurde durch Echtzeit-Daten, die insbesondere durch klarere Informationen bei Zugausfällen und Störungen hervorstechen, optimiert. Zukünftig wird der DB Navigator u.a. durch die Verknüpfung mit intermodalen Verkehrsträgern für ein noch durchgängiges Reiseerlebnis mit innovativer, ganzheitlicher Nutzererfahrung stetig weiterentwickelt. Im Ausbaustein Smarte Services (Moderner) entwickelt sich die DB Fernverkehr AG mit dem Gastgeberkonzept über digitale und persönliche Services weiter und stellt sich wettbewerbsfähig auf. Seit Winter 2023 ist der erste ICE 3neo mit dem neuen Innenraumdesign im Einsatz. Die komplett neu entwickelten Sitze bieten mehr Komfort, um noch mehr Menschen für das Bahnfahren zu begeistern. Mit dem Start des neuen ICE-Innenraumdesigns können Reisende nun durchgehend die neue Designsprache von DB Fernverkehr erleben: von den neuen DB Reisezentren über die neuen DB Lounges bis hin zum ICE 3neo, dem Flaggschiff der Fernverkehrsflotte. Von 15 DB Lounges sind bereits 13 nach dem neuen Konzept umgebaut. Auch das Kundenerlebnis in Reisezentren wird verbessert, um digitalen Kundenbedürfnissen und höheren Ansprüchen an die Servicequalität noch besser gerecht zu werden. Im Berichtsjahr wurde in Düsseldorf der Umbau des ersten Reisezentrums nach dem neuen Konzept „Reisezentrum+“ abgeschlossen. Weitere Reisezentren folgen in den kommenden Jahren. Durch die Kombination von persönlicher Beratung mit einfachen digitalen Lösungen, wie beispielsweise intelligenten Wartezeitprognosen, geht das neue Reisezentrum auf sich wandelnde Kunden- und Mitarbeitendenbedürfnisse ein. Für die Verkehrsverlagerung auf die Schiene ist die Betrachtung der gesamten Reisekette unserer Fahrgäste zentral. Daher treibt die DB Fernverkehr AG die intermodale Verknüpfung von Verkehrsträgern kontinuierlich voran. So ist die Nachfrage für Zubringerverkehr auf der Schiene zum Drehkreuz Frankfurt 2023 angestiegen. Damit trägt die Deutsche Bahn auch als erster intermodaler Partner der Star Alliance dazu bei, mehr Menschen für klimafreundliche Mobilitätsketten zu gewinnen. Durch den Ausbaustein Umwelt und 100 % Grünstrom soll zusätzlich der Umwelt- und Klimaschutz weiter vorangetrieben werden, und dadurch die Positionierung der DB Fernverkehr AG als nachhaltiger Verkehrsträger weiter gestärkt werden. Als Vorreiter einer grünen Mobilität in Deutschland sind Umwelt- und Klimaschutz für DB Fernverkehr AG eine Selbstverständlichkeit. Daher sind alle neuen Instandhaltungswerke, wie das Werk Dortmund-Hafen, das voraussichtlich 2027 eröffnet werden soll, klimaneutral. Weitere InformationenSchlichtungsverfahren Tunnel Rastatt Im September 2017 wurde zwischen dem DB-Konzern und der Arbeitsgemeinschaft Tunnel Rastatt vereinbart, ein Beweiserhebungs- und Schlichtungsverfahren zur Klärung der Ursachen und der damit verbundenen Verantwortlichkeit durchzuführen. Das Verfahren ist auf der Basis eines Zwischenberichts des technischen Schlichtungsgutachters zu den Ursachen der Havarie und eines Vorschlags des juristischen Gutachters zur Verantwortungsverteilung vorläufig für Vergleichsverhandlungen der Parteien ruhend gestellt worden. Die Parteien streben eine Gesamteinigung an, dies wird noch mindestens ein halbes Jahr andauern. Der Weiterbau und die Sanierung des beschädigten Bereichs wurden vom Schlichtungsverfahren entkoppelt; mit Ausnahme der Wiederherstellung der Oströhre sind die Leistungen der bauausführenden ARGE mittlerweile abgeschlossen. Die Rheintalbahn ist im Frühjahr 2022 temporär umverlegt worden, um die havarierte Oströhre von oben mit einer offenen Baugrube sanieren zu können. Die Baugrubenumschließung ist erstellt, die Erdarbeiten haben begonnen und mit dem Abbruch der Tunnelvortriebmaschine wird im Jahr 2024 begonnen. Mit den von der Streckensperrung infolge der Havarie betroffenen EVU wurden (in Abstimmung mit der ARGE und ihren Versicherungen) Vergleiche geschlossen. Chancen- und RisikoberichtMit den Geschäftsaktivitäten der DB Fernverkehr AG sind neben Chancen auch Risiken verbunden. Dabei zielt die Geschäftspolitik des DB-Konzerns sowohl auf die Wahrnehmung von Chancen als auch im Rahmen des Risikomanagements auf eine aktive Steuerung identifizierter Risiken. Die hierfür notwendige Informationsaufbereitung erfolgt bei der DB Fernverkehr AG im integrierten Risikomanagementsystem, das an den gesetzlichen Anforderungen ausgerichtet ist. Dieses System wird kontinuierlich weiterentwickelt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind die Tarifverhandlungen mit der GDL noch nicht abgeschlossen. Im Januar 2024 ist es bereits zu umfangreichen Streikmaßnahmen gekommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im weiteren Verlauf der Tarifverhandlungen zu weiteren umfangreichen Streikmaßnahmen der GDL kommen wird. Chancen aus eigenen Maßnahmen oder verbesserten Markt- und Umfeldbedingungen Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt im Bereich der Verbesserung der Leistungs- und Servicequalität für unsere Kund:innen. Wir sehen hierin Chancen für zusätzliche Verbesserungen des Zuspruchs der Kund:innen. Durch ein verlässliches, eng getaktetes Angebot, sowohl zwischen den Metropolen als auch in der Fläche, sehen wir Chancen, noch mehr Menschen vom Verkehrsmittel Bahn zu überzeugen. Die Generalsanierung hochausgelasteter Strecken ist eine Voraussetzung dafür. Deutschlands selbstgesteckte Klimaziele sowie das Umdenken in der Bevölkerung zu einem umweltbewussteren, nachhaltigeren Lebensstil sehen wir als Chance für den Verkehrsträger Bahn und die DB Fernverkehr AG. Durch die Modernisierung unserer Flotte, die weitere Verbesserung unserer Reisendeninformation sowie die Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern möchten wir den Menschen den Umstieg auf die Bahn erleichtern. Dies begleiten wir beispielsweise durch strategische Partnerschaften sowie entsprechende Mobilitätsangebote, z.B. an Geschäftskunden. Das relevante gesamtwirtschaftliche Umfeld könnte sich insgesamt besser entwickeln als bisher erwartet. Daraus resultierende Abweichungen würden sich positiv auf den DB-Konzern und seine Geschäftsfelder auswirken. Unsere strategische Ausrichtung und unsere Marktposition eröffnen uns hier Chancen, von einer positiveren konjunkturellen Entwicklung zusätzlich zu profitieren. Wesentliche Risiken und Maßnahmen zu ihrer Begrenzung Die Entwicklung der DB Fernverkehr AG ist stark abhängig von der allgemeinen Nachfrageentwicklung, insbesondere im Kontext der neuen Arbeitswelt (New Work, Homeoffice) einerseits und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen höheren Inflation andererseits, da dieser eine fundamentale Bedeutung für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zukommt. Darüber hinaus kann die aktuell sehr volatile Entwicklung der Energiepreise bedeutsamen Einfluss auf die Ertragslage der Gesellschaft haben. Bei der betrieblichen Performance kann erhöhte bzw. ungeplante Bautätigkeit im Schienennetz zu Einschränkungen und in Konsequenz zu wirtschaftlichen Einbußen führen. Risiken für die DB Fernverkehr AG liegen v.a. in den folgenden Bereichen:
Betriebsstörungen und daraus resultierende Verspätungen oder Zugausfälle haben eine erhebliche Auswirkung auf die von den Kund:innen wahrgenommene Leistungsqualität. Diesem Risiko begegnen wir mit der systematischen Wartung unserer Fahrzeuge und technischer Einrichtungen und dem Einsatz qualifizierter Mitarbeitenden sowie mit kontinuierlicher Qualitätssicherung und Verbesserung der Prozesse. Werden zugesagte Liefertermine für Neufahrzeuglieferungen nicht eingehalten, kann es vorübergehend zu Einschränkungen im Leistungsangebot infolge einer zu geringen Fahrzeugreserve kommen. Zusätzlich müssen die Produktionsmittel im Schienenverkehr den sich ändernden Normen und Anforderungen entsprechen, sodass es zur technischen Beanstandung von Fahrzeugen kommen kann. Einzelne Baureihen oder Wagentypen dürfen möglicherweise gar nicht oder nur unter Auflagen eingesetzt werden. Um diesen Risiken zu begegnen wird ein intensiver Qualitätsdialog mit den relevanten Lieferanten, Geschäftspartnern und zuständigen Behörden geführt. Es ist nicht auszuschließen, dass es zukünftig zu weiteren Verkürzungen der Wartungs-/Ultraschallintervalle kommt. Daraus würden bei unveränderter Dimensionierung der Fahrzeugflotte weitere Einschränkungen im Betrieb resultieren.
Die zunehmende Digitalisierung führt dazu, dass das Ausmaß der Abhängigkeit von rund um die Uhr verfügbarer und sicherer IT zunimmt. Daraus resultieren IT-, Telekommunikations- und Cyberrisiken wie die Unterbrechung der Verfügbarkeit von IT-Systemen, die zu schwerwiegenden Geschäftsunterbrechungen führen können, oder der unautorisierte Zugang Dritter zu Kundendaten. Dem begegnet der DB-Konzern u.a. durch ein vorausblickendes Informationssicherheitsmanagement, das für die notwendige Absicherung der informationsgestützten Geschäftsprozesse sorgt. Ein hierfür wesentliches Instrument ist das Risikomanagement für Informationen, IT-Anwendungen und IT-Infrastrukturen/ -Services. Die relevanten Risiken werden identifiziert, analysiert, bewertet und reduziert. Die verbleibenden Risiken werden dokumentiert sowie ggf. an entsprechende Stellen gemeldet und überwacht. Das Informationssicherheitsmanagement des DB-Konzerns folgt internationalen Standards gem. ISO 27001/27002:2013 sowie dem NIST Cyber Security Framework. Die DB Fernverkehr AG setzt zur Leistungserbringung komplexe IT-Systeme ein. Im Rahmen des Programms Vendo erneuert die DB Fernverkehr AG ihre Vertriebsplattform. Für dieses umfangreiche und komplexe Vorhaben gelten die allgemein beschriebenen Risiken der Digitalisierung insbesondere.
Im Fernverkehr stehen wir in einem intensiven intermodalen Wettbewerb insbesondere mit dem motorisierten Individualverkehr als dominierendem Wettbewerber. Dies wird vor allem getrieben durch die Entwicklung der Benzinpreise. Aus der Liberalisierung des Fernbusverkehrs resultiert eine weitere Intensivierung des Wettbewerbs im Fernverkehr. Zudem ist eine Verschärfung des intramodalen Wettbewerbs zu beobachten. FlixTrain zeigt hier aktuell das dynamischste Wachstum und mehrere ausländische Privatbahnen haben ihren Markteintritt angekündigt oder planen, ihr innerdeutsches Angebot auszuweiten. Auch die Einführung des Deutschlandtickets hat spürbare Auswirkungen auf den Fernverkehrsmarkt. Auf kürzeren Fernstrecken zeigt sich eine deutliche Verschiebung der Nachfrageströme von DB Fernverkehr zu Nahverkehrsprodukten. Um die Position im Wettbewerb zu stärken, verbessern wir fortlaufend die Serviceleistungen. Auf der Angebotsseite optimieren wir die Fahrplangestaltung im Rahmen der regelmäßigen Fahrplanwechsel. Auf vielen Strecken können wir nach der Fertigstellung von Infrastrukturmaßnahmen attraktivere Verbindungen anbieten. Die Preiswahrnehmung durch die Kund:innen versuchen wir durch Angebotsmaßnahmen spürbar zu verbessern. Zudem sprechen wir mit regelmäßigen Aktionen gezielt Neukund:innen an. Von Bedeutung bleibt auch die Entwicklung der Pünktlichkeit, die einem strengen Monitoring unterliegt.
Gesamtwirtschaftliche Schocks wie Wirtschafts- und Finanzkrisen oder konjunkturelle Eintrübungen unter anderem auch infolge von Konflikten oder Epidemien können sich negativ auf unser Geschäft auswirken. Unsicherheiten bestehen insbesondere im Hinblick auf die konjunkturelle Entwicklung in den nächsten Jahren. Für die DB Fernverkehr AG ist insbesondere die Entwicklung der wesentlichen konjunkturellen Einflussfaktoren (hauptsächlich verfügbares Einkommen, Zahl der Erwerbstätigen) von Bedeutung.
Mit der Modernisierung des Gesamtsystems Bahn sind hohe Investitionsvolumina, aber auch eine Vielzahl komplexer Projekte verbunden. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, Verzögerungen in der Umsetzung oder notwendige Anpassungen während der häufig mehrjährigen Laufzeiten können zu Projektrisiken führen, die durch die vernetzten Produktionsstrukturen im DB-Konzern auch geschäftsfeldübergreifende Auswirkungen haben können. Der DB-Konzern trägt dem durch ein intensives Monitoring der Projekte Rechnung. Dies gilt insbesondere für die zentralen Großprojekte.
Der Natur des Eisenbahngeschäfts als offenes System entsprechend, können bestimmte Faktoren (wie Naturereignisse, Pandemien, Unfälle, Anschläge oder Diebstähle), die sich potenziell negativ auf den Betriebsablauf auswirken, von uns nur bedingt beeinflusst werden.
Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler oder europäischer Ebene können Risiken für unser Geschäft zur Folge haben. Gegenstand der Regulierung sind unter anderem die einzelnen Komponenten der von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen verwendeten Preissysteme und Nutzungsbedingungen. Hier besteht das Risiko der Beanstandung und des Eingriffs. Signifikante Erhöhungen würden die Wettbewerbsfähigkeit der DB Fernverkehr AG im intermodalen Wettbewerb beeinträchtigen. Politische Risiken betreffen insbesondere die Verschärfung geltender Normen und Vorschriften des Eisenbahnwesens.
Umfassendes Risikomanagementsystem Die Grundsätze des Risikomanagements werden von der Konzernleitung des DB-Konzerns vorgegeben und durch die Gesellschaft DB Fernverkehr AG (und ihren Tochtergesellschaften) umgesetzt. Im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der DB Fernverkehr AG drei Mal im Jahr berichtet. Für außerhalb des Berichtsturnus auftretende Risiken und Fehlentwicklungen besteht eine unmittelbare Berichtspflicht. Akquisitionsvorhaben unterliegen zusätzlich einer besonderen Überwachung. Im Risikomanagementsystem des DB-Konzerns wird die Gesamtheit der Risiken unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsgrenzen in einem Risikoportfolio sowie einer detaillierten Einzelaufstellung abgebildet. Die im Risikobericht erfassten Risiken sind kategorisiert und nach Eintrittswahrscheinlichkeiten klassifiziert. Die Analyse umfasst neben den möglichen Auswirkungen zugleich die Ansatzpunkte und die Kosten von Gegenmaßnahmen. Bewertung der derzeitigen Risikoposition Per 31. Dezember 2023 lagen die Risikoschwerpunkte der DB Fernverkehr AG in den Bereichen Konjunktur, Markt und Wettbewerb, Produktion und Technik sowie Regulierung. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtrisikoposition im Berichtsjahr leicht verringert. Als Ergebnis unserer Analyse von Risiken, Gegenmaßnahmen, Absicherungen und Vorsorgen sind auf Basis der gegenwärtigen Risikobewertung keine bestandsgefährdenden Risiken vorhanden PrognoseberichtDie deutsche Wirtschaft sieht sich auch 2024 mit großen Herausforderungen konfrontiert. Die Energiepreise werden 2024 voraussichtlich steigen, da staatliche Zuschüsse für Strom-Netzentgelte wegfallen, die CO2 -Steuer steigt und die Mehrwertsteuer für Gas ab März 2024 angehoben wird. Es wird auch für 2024 von einem leichten Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung ausgegangen. Nachhaltige Veränderungen von Arbeitsformen (z.B. anhaltende Nutzung von mobilem Arbeiten) sowie die Substitution von Präsenzveranstaltungen durch Online-Formate haben sich während der Corona-Pandemie etabliert. Im Personenverkehr ist daher insgesamt noch nicht wieder von einer Rückkehr auf das Vor-Corona-Niveau auszugehen. Im Schienenpersonenfernverkehr erwarten wir, dass das Vor-Corona-Niveau überschritten wird (ohne Berücksichtigung von möglichen Streikeffekten). Es wird davon ausgegangen, dass mittel- und langfristig die Treiber des Wachstums des öffentlichen Verkehrs weiter bestehen bleiben. Die klimapolitischen Ziele Europas und Deutschlands sind ohne eine Verkehrswende zugunsten des öffentlichen Verkehrs nicht erreichbar. Nachteile, die der straßengebundene Güter- und Personenverkehr mit sich bringen (z.B. Schadstoffbelastungen, hoher Flächenbedarf für PKW, den viele Städte nicht mehr bereitstellen wollen), werden nach Überwindung der schwierigen Umfeldbedingungen auf der politischen Agenda wieder stärker an Bedeutung gewinnen. Beleg für den politischen Gestaltungswillen zugunsten klimafreundlicherer Verkehre ist u.a. die Fortführung des bundesweit gültigen Deutschland-Ticket sowie die angekündigten, sehr umfangreichen zusätzlichen Mittel des Bundes für die Schieneninfrastruktur zur Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit trotz einer angespannten Haushaltslage. Darum setzt der DB-Konzern die zur Umsetzung der Wachstumsziele der Strategie Starke Schiene erforderlichen Investitionen auch 2024 fort. Dies gilt insbesondere im Bereich der Infrastruktur. Konjunkturelle Aussichten Für Deutschland wird 2024 insgesamt eine Stagnation der Wirtschaftsleistung erwartet. Wesentlicher Treiber für diese auch im internationalen Vergleich unterdurchschnittliche Prognose ist die Erwartung, dass der Welthandel nur moderat steigen wird. Davon wird Deutschland infolge der hohen Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft besonders betroffen sein. Zudem begrenzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Herbst 2023 zur Nutzung der Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds die fiskalischen Spielräume. Die deutliche Reduzierung staatlicher Ausgaben in 2024 wird die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Leistung deutlich dämpfen. Außerdem sind Haushalte und Unternehmen mit großen Unsicherheiten konfrontiert, was zu einer Verschiebung von Ausgaben und Investitionen führen wird. Die Nachfrage nach deutschen Exporten wird sich 2024 nicht wesentlich beleben. Auch die 2023 stagnierende Baubranche wird sich 2024 nicht wesentlich erholen. Es wird jedoch erwartet, dass der private Konsum die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland infolge von relativ guten Lohnabschlüssen bei einem robusten Arbeitsmarkt sowie einer deutlich zurückgehenden Inflation stimuliert. Voraussichtliche Entwicklung der relevanten Märkte Für den Schienenpersonenverkehr ist 2024 mit einem weiteren Verkehrsleistungszuwachs im Nah- und Fernverkehr zu rechnen. Der Fernverkehr dürfte dabei von Zugewinnen aus dem Luft- und Buslinienfernverkehr sowie einem ausgebauten Angebot und der Nahverkehr insbesondere von der erstmalig ganzjährigen Wirkung des Deutschland-Ticket profitieren. Gleichzeitig stellt das Deutschland-Tickets jedoch für DB Fernverkehr AG eine Herausforderung auf kurzen Verbindungen dar. Wir gehen davon aus, dass umweltfreundliche Verkehrsträger mit gezielten Maßnahmen zusätzlich gefördert werden. Unser Fokus liegt daher weiterhin auf dem Ausbau der Kapazitäten und somit auf der Verteidigung unserer starken Marktstellung sowie der Marktanteilssteigerung des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb. Für den Fernverkehr gehen wir auch zukünftig von einer starken Nachfrage im Freizeit- und Urlaubsverkehr aus. Zusätzlich legen Unternehmen verstärkt Wert auf klimafreundliches Reisen. Gezielte Förderungsmaßnahmen für Geschäftsreisende können weitere Anreize setzen, um vom motorisierten Individualverkehr oder Flugzeug auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen. Im europäischen Personenverkehr wird die Entwicklung 2024 verkehrsträgerspezifisch und regional differenziert ausfallen. Eine progressive Klimapolitik der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten wird jedoch langfristig Motor für die Entwicklung klimafreundlicher, öffentlicher Mobilität, insbesondere des Schienenpersonenverkehrs bleiben. Der innerdeutsche Luftverkehr steht vor dem Hintergrund eines noch immer reduzierten Nachfrageniveaus sowie klimapolitischer Maßnahmen (wie der für Mitte 2024 geplanten Erhöhung der Luftverkehrsabgabe) vor einer langsamen Erholung. 2024 wird voraussichtlich die Verkehrsnachfrage leicht anziehen. Das Wachstum im deutschen Luftverkehr wird im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern voraussichtlich deutlich schwächer ausfallen. Modul Beschaffungsmärkte 2023 waren trotz großen Unsicherheiten aufgrund externer Einflüsse wie Krieg und Sanktionen keine Engpässe in den Lieferketten zu verzeichnen. Als Basisszenario für 2024 erwarten wir kaum physische Engpässe auf der Beschaffungsseite für den DB-Konzern. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die Preise für Energie (Gas, Strom, Öl) vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs, des Gaza-Kriegs, aber auch der weiteren wirtschaftlichen Gesamtsituation in Deutschland entwickeln werden. Insgesamt wird mit einer weiteren Entspannung bei den Erzeugerpreisen gerechnet. Jedoch auf einem deutlich höheren Niveau als 2021 (u.a. vor Beginn des Ukraine-Kriegs). Speziell im Transportsegment wird ein Verharren auf dem derzeitigen Niveau aufgrund hoher Ölpreise und gestiegener Lohnkosten erwartet. Für den Bereich Energien wird die Intensität und Dauer des Winters in West-Europas bedeutend sein. Bei vollen Erdgasspeichern ist die Situation bei den Terminpreise derzeit so entspannt wie zuletzt im Sommer 2021. Aufgrund der Abhängigkeit des Strompreises vom Preis für Erdgas wird dessen Entwicklung ebenfalls von der Intensität und Dauer des Winters abhängen. Für 2024 bestehen Unsicherheiten, ob sich die aktuell sinkende Inflationsrate auch in sinkenden Preisen widerspiegelt. Voraussichtliche Entwicklung wesentlicher Rahmenbedingungen Eine zentrale Rahmenbedingung für den Güter- und Personenverkehr ist die weltwirtschaftliche Entwicklung. Für 2024 ist hier eine leichte Dynamik im Vergleich zum Vorjahr zu erwarten. Zudem sind für 2024 Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Schiene in Deutschland infolge der Fortführung sowie Intensivierung der verkehrs- und klimapolitischen Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung (wie z.B. dem Deutschland-Ticket, zusätzliche Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur) zu erwarten. Im Juli 2024 startet die erste Generalsanierung in Deutschland mit der Sanierung der sog. Riedbahn (Bahnstrecke zwischen Frankfurt (Main) Stadion und Mannheim Hauptbahnhof). Die damit einhergehende Vollsperrung des Korridors für 5 Monate wird in 2024 zunächst negative Auswirkungen auf den Schienenverkehr haben: Fernverkehrs- und Güterzüge werden umgeleitet, dadurch entstehen längere Fahrzeiten. Im Nah- und Regionalverkehr sind Umleitungen nur begrenzt möglich. Anstatt S- und Regionalbahnen kommen daher Busse zum Einsatz, zum Teil auch auf den Umleitungsstrecken. Auch darüber hinaus wird die Bautätigkeit im Netz 2024 und in den Folgejahren weiter auf einem sehr hohen Niveau liegen und zu spürbaren Belastungen für den Schienenverkehr führen. Voraussichtliche Entwicklung der DB Fernverkehr AG im Geschäftsjahr 2024 Auch unter erschwerten Rahmenbedingungen werden im Geschäftsjahr 2024 DB-konzernweit zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotsqualität, insbesondere Pünktlichkeit, konsequent und fokussiert umgesetzt, um ein langfristiges Wachstum als Voraussetzung für eine Verkehrswende sicherzustellen.
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend genannten Vorbehalten. Zukunftsbezogene Aussagen Dieser Lagebericht enthält Aussagen und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der DB Fernverkehr AG beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreffen oder Risiken - wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden - eintreten, können die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Die DB Fernverkehr AG übernimmt keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Aussagen zu aktualisiere Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Die Gesellschaft unterliegt dem deutschen Handelsrecht. Sie ist wie folgt im Handelsregister eingetragen:
Der Jahresabschluss der DB Fernverkehr Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (im Folgenden: DB Fernverkehr AG) ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) in der jeweils aktuell gültigen Fassung sowie der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind gesetzlich vorgesehene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammengefasst und im Anhang aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Anhang enthält die erforderlichen Einzelangaben und Erläuterungen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Die DB Fernverkehr AG betreibt neben Eisenbahnverkehr auch Serviceeinrichtungen in Form von Wartungseinrichtungen, Außenreinigungsanlagen sowie Abstellgleise und Hilfseinrichtungen im Sinne von Anlage 2 Nr. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG). Damit sind die Pflichten zur getrennten Rechnungslegung nach § 12 Abs. 2 ERegG zu beachten. Im Übrigen wird auch auf die Anlage zum Anhang verwiesen. (1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegegenstände, mit Ausnahme geringwertiger Software im Einzelwert bis 2.000 €, sind mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Erworbene, im Einzelfall geringwertige Software wird im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verrechnet. Aufgrund wesentlicher Projekte im Zusammenhang mit den Digitalisierungsaktivitäten wird im Deutsche Bahn Konzern (im Folgenden: DB-Konzern) einheitlich das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände ausgeübt. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. In Höhe des aktivierten Betrages (54 Mio. €, im Vorjahr: 49 Mio. €) ist gemäß § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB eine potenzielle Abführungssperre entstanden. Die Beträge sind bei den Rückstellungen erläutert. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden gegebenenfalls vorgenommen. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie planmäßige Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Gemeinkosten und Abschreibungen sind auf Basis, der bei normaler Beschäftigung und unter wirtschaftlichen Bedingungen anfallenden Kosten ermittelt. Bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen werden die Kosten für die Entwicklungsphase aktiviert. Unter Entwicklung ist hierbei die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder deren Weiterentwicklung mittels wesentlicher Änderungen zu verstehen; im Fall selbst geschaffener Software werden die vor der Inbetriebnahme anfallenden Kosten für das Customizing, Programmierung, Testen und Abnahme sowie Migration aktiviert. Zinsen auf Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Weiterhin wurde das Wahlrecht, angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einzubeziehen, nicht ausgeübt. Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, werden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear „pro rata temporis“. Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen sind folgender Tabelle zu entnehmen: scroll
Geringwertige Anlagegegenstände im Einzelwert bis 2.000 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagengitter als Zugang und Abgang ausgewiesen. Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Bei Wegfall der Gründe für Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, bei Hilfs- und Betriebsstoffen wird überwiegend die Durchschnittsmethode angewandt (zu den Bestandteilen der Herstellungskosten siehe Erläuterungen zum Anlagevermögen). Risiken in den Beständen, die sich aus eingeschränkter Verwendbarkeit, langer Lagerdauer, Preisänderungen am Beschaffungsmarkt oder sonstigen Wertminderungen ergeben, sind durch Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Erkennbaren insolvenz- oder bonitätsbedingten Risiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Dazu werden Nettoforderungsbestände um auf Erfahrungswerten der Vergangenheit basierende Prozentsätze wertberichtigt. Diese Prozentsätze beliefen sich zum 31. Dezember 2023 für die zum Geschäftsfeld DB Fernverkehr gehörende DB Fernverkehr AG im Bereich der Lieferungen und Leistungen auf 0,26 % für überfällige Forderungen und 0,10 % für nicht überfällige Forderungen. Für den Bereich der sonstigen Vermögensgegenstände belief sich dieser Prozentsatz auf 0,19 %. Aufwendungen für Wertberichtigungen aufgrund von reklamationsbedingten Risiken (Preisstellung, Leistungserbringung u.ä.) werden im Regelfall als Erlösschmälerungen von den Umsatzerlösen berücksichtigt. Kassenbestände und Bankguthaben sind zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit diesen Schulden zu verrechnen. Das Saldierungsgebot gilt auch für korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung der Schulden und aus der Bewertung dieser Vermögensgegenstände. Die zur Saldierung herangezogenen Vermögensgegenstände werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB vollständig zum beizulegenden Zeitwert auf der Basis von Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet. Für die mit den Vermögensgegenständen verbundenen Verpflichtungen ist § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB einschlägig. Bei der DB Fernverkehr AG wird das Deckungsvermögen, das der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen (sogenannte Contractual-Trust-Arrangements ‚CTA’) dient, mit der entsprechenden Pensionsverpflichtung verrechnet. Saldiert werden auch die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung der Pensionsverpflichtungen (einschließlich der Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinsfußes) und aus der Bewertung sowie den laufenden Erträgen des Deckungsvermögens. Der sich ergebende Saldo wird im Zinsergebnis ausgewiesen. Da die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens dessen Zeitwert zum Bilanzstichtag übersteigen, ist aus der Bewertung des Deckungsvermögens kein abführungsgesperrter Ertrag entstanden. Die DB Fernverkehr AG hat (darüber hinaus) langfristig fällige Verpflichtungen aus Wertguthaben für Langzeitkonten. Diese werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den über eine Treuhandstruktur verwalteten Kapitalanlagen verrechnet. Aufgrund der stets korrespondierenden Wertentwicklung von Rückstellungen und Deckungsansprüchen sind keine abführungsgesperrten Erträge entstanden. Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen sowie der Anwendung eines Prognosezinssatzes bewertet, der auf der Basis des von der Deutschen Bundesbank per September 2023 veröffentlichten Rechnungszinses für Restlaufzeiten von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) hergeleitet wurde. Für Altersversorgungsverpflichtungen in sogenannten Contractual-Trust-Arrangements ‚CTA’ werden Pensionsrückstellungen in Höhe des Mindestverpflichtungsumfangs bzw. zu dem den Mindestverpflichtungsumfang übersteigenden Zeitwert des Deckungsvermögens angesetzt. Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinsfußes von Pensionsrückstellungen, für die kein Deckungsvermögen besteht, werden im Zinsergebnis erfasst. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen finden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck Anwendung. Die Pensionsrückstellungen werden in Anlehnung an die Vereinfachungsvorschrift gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für Restlaufzeiten von 15 Jahren (1,82 %) abgezinst. Im Vergleich zur Abzinsung mit dem Sieben-Jahres-Durchschnittszins ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Unterschiedsbetrag von 61 T€ (im Vorjahr: 870 T€). Wir verweisen auf die entsprechenden Erläuterungen bei den Rückstellungen. Die weiteren wesentlichen zum 31. Dezember 2023 angewendeten versicherungsmathematischen Parameter sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: scroll
Die Rückstellungen für Altersteilzeit-, Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren (Anwartschaftsbarwertmethode) sowie grundlegenden Annahmen der Berechnung gemäß den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Dabei werden für die durchschnittliche Restlaufzeit der jeweiligen Verpflichtung fristenkongruente durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre angewendet. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken Rechnung. Soweit Aufwendungen wahrscheinliche, aber ihrem Eintrittszeitpunkt nach unbestimmte Verpflichtungen gegenüber Dritten darstellen, werden sie bei den sonstigen Rückstellungen bilanziert. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Rückstellungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen werden auf Vollkostenbasis ermittelt. Risiken für nicht abgeschlossene Schadensfälle und Prozesse werden grundsätzlich erst ab einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 50 % erfasst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Aufwendungen und Erträge aus Änderungen des Abzinsungssatzes und Zinseffekte geänderter Schätzungen der Restlaufzeit werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Bewertung der Steuerrückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben bzw. Einnahmen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden als aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Aufgrund der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft werden keine latenten Steuern bilanziert. Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Beteiligungsunternehmen der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft, Berlin (im Folgenden: DB AG). Die Tätigkeit der zugewiesenen Beamt:innen im DB-Konzern beruht auf einer gesetzlichen Zuweisung im Rahmen des Eisenbahnneuordnungsgesetzes (ENeuOG), Art. 2 § 12. Für die Arbeitsleistung der zugewiesenen Beamt:innen erstattet die DB Fernverkehr AG dem BEV die Kosten, die anfallen würden, wenn anstelle der zugewiesenen Beamt:innen jeweils eine Tarifkraft als Arbeitnehmer:in beschäftigt werden würde (Als-ob-Abrechnung). Deshalb werden die dem BEV erstatteten Personalkosten der zugewiesenen Beamt:innen aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unter den Personalaufwendungen ausgewiesen. Anfallende Aufwendungen für Abfindungszahlungen werden im Personalaufwand ausgewiesen, da es sich regelmäßig um Entgelte für im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses geleistete Dienste handelt. Abweichend von der in § 275 Abs. 2 HGB vorgeschriebenen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung werden die sonstigen Steuern nicht unter dem hierfür vorgesehenen Posten Nr. 16 erfasst, da es sich hierbei um Kostensteuern handelt. Diese werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz(2) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagegitter zu entnehmen. Der gemäß § 285 Nr. 22 HGB auszuweisende Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten beträgt 25 Mio. € (im Vorjahr: 27 Mio. €), von denen 12 Mio. € (im Vorjahr: 12 Mio. €) in den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens aktiviert wurden. Im Geschäftsjahr wurden Zuschüsse in Höhe von 0 Mio. € (im Vorjahr: 1 Mio. €) von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlagen abgesetzt. Es bestehen bei einzelnen Lieferbeziehungen eigenständige Schuldanerkenntnisse zur Erfüllung des Bestellobligos, denen Ansprüche in gleicher Höhe, abgesichert durch Bürgschaften von Banken und Versicherungen, gegenüberstehen. Dadurch ergibt sich eine Bilanzverlängerung von insgesamt 324 Mio. € in den Positionen „Geleistete Anzahlungen“ bzw. „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“. Im Rahmen der Abspaltung des Ressorts „Vertrieb-Fernverkehr“ der DB Vertrieb GmbH, Frankfurt am Main (im Folgenden: DB Vertrieb GmbH) wurde im Geschäftsjahr ein Anlagenzugang - im Wesentlichen Vertriebssoftware „Vendo“ (159 Mio. €) - gebucht. (3) Vorräte scroll
Wertberichtigungen zur Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips und Reichweitenabschläge sind in Höhe von 55 Mio. € (im Vorjahr: 48 Mio. €) gebildet. Im Berichtsjahr wurden Materialien mit einem Lagerwert von 3 Mio. € (im Vorjahr: 6 Mio. €) verschrottet. (4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll
Die Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände belaufen sich auf 10 Mio. € (im Vorjahr: 4 Mio. €). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen mit 244 Mio. € (im Vorjahr: 28 Mio. €) die Gesellschafterin DB AG. Sie resultieren mit 224 Mio. € aus dem Verlustausgleich (im Vorjahr: keine) und mit 19 Mio. € aus Forderungen aus umsatzsteuerlicher Organschaft (im Vorjahr: 26 Mio. €). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 175 Mio. € (im Vorjahr: 152 Mio. €). (5) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Unter den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Vorauszahlungen für Versicherungsleistungen ausgewiesen. (6) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der DB Fernverkehr AG beträgt 512 Mio. €. Das Grundkapital ist eingeteilt in 512.000.000 auf die Inhaberin lautende nennwertlose Stückaktien. Die Anteile werden vollständig von der DB AG gehalten. (7) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage weist per 31. Dezember 2023 einen Betrag in Höhe von 1.713 Mio. € (im Vorjahr: 1.566 Mio. €) aus. Im Geschäftsjahr hat die DB Vertrieb GmbH das Ressort „Vertrieb-Fernverkehr“ als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG auf die DB Fernverkehr AG übertragen. Der positive Differenzbetrag zwischen den übernommenen Vermögensgegenständen und Schulden von 147 Mio. € wurde unmittelbar in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt. (8) Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen betreffen andere Gewinnrücklagen und weisen per 31. Dezember 2023 einen Betrag in Höhe von 4 Mio. € (im Vorjahr: 4 Mio. €) aus. (9) Rückstellungen scroll
Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 0 Mio. € zugeführt (im Vorjahr: 1 Mio. €). Im Berichtsjahr erfolgten Übertragungen im Rahmen von Personalübergängen von anderen Konzerngesellschaften in Höhe von 261 T€ (im Vorjahr: an andere 327 T€). Mit der DB AG besteht seit dem Jahr 2012 eine Vereinbarung zum schuldbefreienden Schuldbeitritt der DB AG mit Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis bezüglich bestimmter von der DB Fernverkehr AG an ihre aktiven und ehemaligen Mitarbeitenden erteilten Pensionszusagen. Im Gegenzug hat die DB Fernverkehr AG eine Zahlung in Höhe des nach handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen ermittelten Barwerts der Pensionsverpflichtungen geleistet. Die Vereinbarung des Schuldbeitritts gilt auch für die Zukunft. Dementsprechend erfasst die DB Fernverkehr AG den Dienstzeitaufwand des laufenden Jahres (13 Mio. €, im Vorjahr: 14 Mio. €) und leistet für die Schuldübernahme eine Zahlung in gleicher Höhe an die DB AG. Der Schuldbeitritt umfasst auch die im Rahmen von konzerninternen Mitarbeitendenübergängen übernommenen Pensionsverpflichtungen. Die dabei von den abgebenden Gesellschaften erhaltenen Zahlungen für die Übernahme der vom Schuldbeitritt erfassten Pensionsverpflichtungen werden im Zuge der Schuldübernahme an die DB AG weitergeleitet (4 Mio. €; im Vorjahr: 3 Mio. €). Der Schuldbeitritt umfasst auch die im Rahmen von konzerninternen Mitarbeitendenübergängen übertragenen Pensionsverpflichtungen. Die dabei von der DB Fernverkehr AG an die aufnehmenden Gesellschaften geleisteten Zahlungen für die Übernahme der vom Schuldbeitritt erfassten Pensionsverpflichtungen werden im Zuge der Schuldübernahme von der DB AG erstattet (5 Mio. €; im Vorjahr: 3 Mio. €). Die vom Schuldbeitritt erfassten Pensionsrückstellungen werden bei der DB AG bilanziert. Die DB Fernverkehr AG und die DB AG haften für alle bisherigen und zukünftigen Ansprüche der Pensionsberechtigten der Gesellschaft als Gesamtschuldner. Die ähnlichen Verpflichtungen enthalten durch die Arbeitnehmenden finanzierte Pensionsverpflichtungen (Deferred Compensation) in Höhe von 9 Mio. € (im Vorjahr: 8 Mio. €). Aufgrund des bestehenden umsatz- und ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnisses berücksichtigen die Steuerrückstellungen ausschließlich Lohnsteuerrisiken. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verpflichtungen im Personalbereich betreffen vor allem Rückstellungen für Arbeitsmehrleistungen, Urlaubsansprüche, Tantiemen sowie Jubiläumszuwendungen. Die übrigen Risiken fassen alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten zusammen. Darin enthalten sind im Wesentlichen ausstehende Abrechnungen für erhaltene Lieferungen und Leistungen sowie Erlösschmälerungen. Bei der DB AG ist zentral eine Rückstellung für Archivierungskosten sowie für Kosten künftiger Betriebsprüfungen gebildet. Das im Rahmen von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen bestehende Deckungsvermögen wird in Höhe von 17 Mio. € (beizulegender Zeitwert; Anschaffungskosten 20 Mio. €) mit den korrespondierenden Pensionsverpflichtungen (17 Mio. €) verrechnet. Den gemäß § 268 Abs. 8 HGB ansonsten zur Abführung gesperrten Beträgen stehen ausreichend freie Rücklagen (1.717 Mio. €) gegenüber, so dass keine Abführungssperre entstanden ist. scroll
Das im Rahmen der Wertguthaben für Langzeitkonten bestehende Treuhandvermögen (63 Mio. €) wird mit der korrespondierenden Rückstellung (63 Mio. €) verrechnet. (10) Verbindlichkeiten scroll
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Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen mit 5.559 Mio. € (im Vorjahr: 4.208 Mio. €) die Gesellschafterin DB AG. Sie resultieren mit 33 Mio. € aus der Cashpool Finanzierung (im Vorjahr: 287 Mio. €) sowie aus Darlehensverbindlichkeiten einschließlich der daraus resultierenden Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 5.506 Mio. € (im Vorjahr: 3.835 Mio. €). Im Vorjahr bestanden gegenüber der DB AG Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung in Höhe von 65 Mio. €. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 161 Mio. € (im Vorjahr: 233 Mio. €). Es bestehen bei einzelnen Lieferbeziehungen eigenständige Schuldanerkenntnisse zur Erfüllung des Bestellobligos, denen Ansprüche in gleicher Höhe, abgesichert durch Bürgschaften von Banken, gegenüberstehen. Dadurch ergibt sich eine Bilanzverlängerung von insgesamt 324 Mio. € in den Positionen „Geleistete Anzahlungen“ bzw. „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“. (11) Passive Rechnungsabgrenzungsposten scroll
Die Erlösabgrenzungen betreffen bereits vereinnahmte Erlöse für die Beförderungsleistungen, die im Jahr 2024 zu erbringen sind. (12) Haftungsverhältnisse scroll
Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch mit der DB AG für in Höhe von 336 Mio. € (im Vorjahr: 311 Mio. €) bestehende, nach handelsrechtlichen Vorschriften bewertete Verpflichtungen gegenüber ihren Pensionsberechtigten. Mit einer Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung ist nicht zu rechnen, da die zugrunde liegenden Verpflichtungen durch die DB AG voraussichtlich erfüllt werden können. (13) Sonstige finanzielle Verpflichtungen scroll
Die Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und anderen Drittschuldverhältnissen werden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Die zukünftigen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und anderen Drittschuldverhältnissen werden wie folgt fällig: scroll
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(14) Umsatzerlöse scroll
Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen im Inland erzielt. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse aus Fahrgeldeinnahmen und sonstigen Beförderungsleistungen in Höhe von 31 Mio. € enthalten (im Vorjahr: 13 Mio. €). (15) Andere aktivierte Eigenleistungen Die unter dem Posten ausgewiesenen Leistungen betreffen in Höhe von 4 Mio. € (im Vorjahr: 4 Mio. €) aufgearbeitete Komponenten, deren Bestand unter den Vorräten ausgewiesen ist. Daneben beinhaltet dieser Posten Leistungen für das Anlagevermögen in Höhe von 14 Mio. € (im Vorjahr: 3 Mio. €). (16) Sonstige betriebliche Erträge scroll
Die Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen betreffen mit 17 Mio. € den Verkauf von Fahrzeugen. Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Schadensersatz (47 Mio. €), aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen sowie Finanzanlagen (22 Mio. €), Ausgleichszahlungen für Fahrgastrechte (19 Mio. €) und aus der Auflösung von Rückstellungen (12 Mio. €). Die Erträge aus Schadensersatz und Kostenerstattungen enthalten u.a. Erträge aus Vergleichsvereinbarungen (46 Mio. €). Übrige staatliche Zuschüsse beinhalten u.a. Erträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Höhe von 84 Mio. € (im Vorjahr: 519 Mio. €). Derartige Zuschüsse wurden der DB Fernverkehr AG im Wesentlichen für die Aufrechterhaltung des Personenfernverkehrs gewährt. In den übrigen Erträgen sind Ausgleichszahlungen für Kosten im Zusammenhang mit Fahrgastrechten in Höhe von 45 Mio. € enthalten. (17) Materialaufwand scroll
Die Aufwendungen für Energie enthalten Entlastungsbeträge im Zusammenhang mit dem Strompreisbremsegesetz in Höhe von 113 Mio. €. Die für selbsterstellte Anlagen bezogenen Lieferungen und Leistungen sind im Materialaufwand erfasst. Die Aktivierung im Anlagevermögen erfolgt über andere aktivierte Eigenleistungen. (18) Personalaufwand scroll
* auch Zahlungen für Unterstützung z. B. ehemaliger Betriebsangehöriger und Hinterbliebener (19) Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen im Wesentlichen aus Verlusten aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 14 Mio. € (im Vorjahr: 2 Mio. €) enthalten. (20) Zinsergebnis scroll
Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDer Aufbau der Kapitalflussrechnung folgt grundsätzlich den Empfehlungen des vom Deutschen Standardisierungsrat des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) entwickelten Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 21 (DRS 21) Kapitalflussrechnung. In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach den Bereichen laufende Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Innerhalb des Mittelflusses aus laufender Geschäftstätigkeit wird auch der Cashflow vor Steuern ausgewiesen. (21) Finanzmittelfonds Der Finanzmittelfonds umfasst den in der Bilanz ausgewiesenen Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (Kassenbestand) abzüglich jederzeit fälliger Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Verbindlichkeiten aus dem Cashpooling, soweit sie zur Disposition der liquiden Mittel gehören (DRS 21.34), werden vereinfachend nicht in den Finanzmittelfonds einbezogen. Sonstige Angaben(22) Mitteilung nach § 20 AktG Die DB AG hat der DB Fernverkehr AG am 26. August 2016 nach § 20 AktG mitgeteilt, dass sie alleinige Aktionärin ist. (23) Konzernzugehörigkeit Die DB Fernverkehr AG ist Tochterunternehmen der DB AG und wird in den für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufgestellten Konzernabschluss der DB AG als oberstes Mutterunternehmen einbezogen, der entsprechend den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der DB AG wird im Unternehmensregister bekannt gemacht und ist unter www.unternehmensregister.de erhältlich. Entsprechend der Befreiungsregelungen des § 291 HGB hat die DB Fernverkehr AG keinen Teilkonzern-Abschluss erstellt. (24) Anteilsbesitz Die vollständige Aufstellung über den Anteilsbesitz ist dem Anhang als Anlage beigefügt. (25) Beschäftigte scroll
* auch Auszubildende im Praktikum inbegriffen Die Zahl der Mitarbeitenden wird innerhalb des DB-Konzerns zur besseren Vergleichbarkeit in Vollzeitpersonen ausgewiesen. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende werden demnach entsprechend ihrem Anteil an der tariflichen Jahresarbeitszeit in Vollzeitkräfte umgerechnet. Beamt:innen sind der DB Fernverkehr AG entweder kraft Art. 2 § 12 ENeuOG zugewiesen oder von ihrem DB-konzerninternen Zuweisungsbereich zur DB Fernverkehr AG abgeordnet worden. Sie arbeiten für die DB Fernverkehr AG, ihr Dienstherr ist das BEV. (26) Mitglieder und Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2023 an: Dr. Michael Peterson Vorsitzender des Vorstands, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bahn AG, Heidelberg Wilken Bormann Ressort Finanzen/Controlling, Frankfurt am Main - seit 1. April 2023 - Martin Jende Ressort Personal, Berlin Anja Schöllmann Ressort Produktion, Weinheim Stefanie Berk Ressort Marketing und Vertrieb, Oberursel Als Aufsichtsrat waren bestellt: Dr. Richard Lutz Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Bahn AG, Berlin Frank Hauenstein * Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Vorstandsmitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, Neumarkt Gudrun Brüker-Gaspers Leiterin des Referats VIII C 2 im Bundesministerium der Finanzen, Sankt Augustin Dr. Milena Brütting Leiterin Bilanzen, Steuern, Versicherung der Deutschen Bahn AG, Berlin Michael Fischer* Leiter Bilanzen der DB Fernverkehr AG, Langen (Hessen) Andreas Gehlhaar Leiter Nachhaltigkeit und Umwelt der Deutschen Bahn AG, Berlin - bis 31. Oktober 2023 - Karsten Hansen-Reifenstein Leiter des Referats „Förderangelegenheiten“ im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Dallgow-Döberitz - seit 1. Februar 2023 - Nicole Mommsen Leiterin Kommunikation und Marketing der Deutschen Bahn AG, Wiesbaden - seit 1. November 2023 - Manuela Norbeck* Vorsitzende des Betriebsrats Wahlbetrieb Hamburg der DB Fernverkehr AG, Glückstadt Jan Proschmann* Mitglied des Betriebsrats Berlin F.I.7, Hohen Neuendorf Frank Riegler* Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der DB Fernverkehr AG, Höchstadt/Aisch Heiko Sann* Mitglied des Betriebsrats München (F.I.11) der DB Fernverkehr AG, Mering Manfred Scholze* Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der DB Fernverkehr AG, Ebersbach-Neugersdorf Lutz Schreiber* Stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer, Haste Dr. Hella Schmidt-Naschke Leiterin Steuern der Deutschen Bahn AG, Berlin Peter Schütz Leiter Reisendeninformation der Deutschen Bahn AG, Mühltal Dr. Ursula Schütze-Kreilkamp Leiterin Konzernführungskräfte KFK/OFK 1 der Deutschen Bahn AG, Köln Claudia Gräfin von der Schulenburg Leiterin Executive Management Competence Platform der Deutschen Bahn AG, Berlin Kerstin Wagner Leiterin Personalgewinnung der Deutschen Bahn AG, München Cornelia Wittmann* Vorstandssekretärin der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, Berlin Elisabeth Wlaschitz* Mitglied des Gesamtbetriebsrats der DB Fernverkehr AG, Tiefenbach (bei Passau) * Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmenden scroll
Die Gesamtbezüge des Vorstands bestehen aus einer fixen Grundvergütung in Höhe von 1.182 T€ (im Vorjahr: 1.357 T€), einer erfolgsabhängigen Jahrestantieme in Höhe von 0 T€ (im Vorjahr: 65 T€) und einem langfristigen Bonusprogramm mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage (Long-term Incentive Plan). Die Gesamtbezüge umfassen daneben auch sonstige Zusagen sowie Nebenleistungen. Aufgrund der im Kalenderjahr 2023 erhaltenen Entlastungssumme von mehr als 50 Mio. € wurden dem Vorstand entsprechend den Regelungen des § 37a StromPBG für das Kalenderjahr 2023 weder Boni noch andere variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen noch über das Festgehalt hinausgehende Vergütungsbestandteile im Sinn des § 87 AktG gewährt. Vor dem 1. Januar 2023 vereinbarte, beschlossene oder entstandene, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 nicht ausgezahlte Boni oder andere variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen oder über das Festgehalt hinausgehende Vergütungsbestandteile im Sinne des § 87 AktG wurden im Kalenderjahr 2023 nicht ausgezahlt. Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Berichtsjahr keine Kredite und Vorschüsse gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr keine Kredite und Vorschüsse gewährt. (27) Honorar des Abschlussprüfers Auf die Angaben zu den Honoraren des Abschlussprüfers der Gesellschaft wurde verzichtet, da diese Angaben im Konzernabschluss der DB AG enthalten sind. (28) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag gemäß § 285 Nr. 33 HGB lagen nicht vor. (29) Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Das Ergebnis nach Steuern wird aufgrund eines mit der DB AG bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von dieser ausgeglichen.
Frankfurt am Main, den 19. Februar 2024 DB Fernverkehr AG Der Vorstand Dr. Michael Peterson Martin Jende Wilken Bormann Anja Schöllmann Stefanie Berk Entwicklung des Anlagevermögensscroll
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* einschließlich Zu- und Abgänge von und zu Konzernunternehmen** einschließlich Zu- und Abgänge für Ansprüche aus eigenständigen Schuldanerkenntnissen zur Erfüllung von Bestellobligos, die seit dem Vorjahr in der Bilanz ausgewiesen werden. Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
* einschließlich immaterieller Vermögensgegenstände und Finanzanlagen ** ab 2023 erfolgt der Ausweis von erhaltenen Zahlungen aus Investitionszuschüssen im Cashflow aus Investitionstätigkeit (Vorjahr: Finanzierungstätigkeit). 1) beinhaltet Zahlungsmittel zuzüglich Zahlungsmitteläquivalente von insgesamt 32 T€ 2) beinhaltet Zahlungsmittel zuzüglich Zahlungsmitteläquivalente von insgesamt 559 T€ Aufstellung des Anteilsbesitzes DB Fernverkehr Aktiengesellschaft Gesamt(gemäß § 285 Nr. 11 und § 313 Absatz 2 HGB)scroll
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1 Angaben entsprechen Vollzeitpersonen (Endbestand; ohne Auszubildende und Dual-Studierende) 2 Angaben entsprechen Bilanzierung nach IFRS 3 Angaben entsprechen Bilanzierung nach lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen (bei EAV-Gesellschaften nur bezogen auf Jahresüberschuss-/Fehlbetrag) 4 Daten für Geschäftsjahr 2022 5 Daten für Geschäftsjahr 2021 Getrennte Rechnungslegung der Bereiche Erbringenvon Verkehrsleistungen und Betrieb von Serviceeinrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 ERegGTrennungsrechnungAKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
TrennungsrechnungAKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Erläuterungen zur getrennten Rechnungslegung der BereicheErbringen von Verkehrsleistungen und Betrieb von Serviceeinrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 ERegGFür die DB Fernverkehr AG besteht die Verpflichtung aus § 12 Abs. 2 ERegG, die Bereiche Eisenbahnverkehr und Serviceeinrichtungen in ihrer Rechnungslegung zu trennen und je Tätigkeitsbereich eine nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellende zusätzliche Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in den Anhang ihres Jahresabschlusses aufzunehmen. Definition der BereicheDie DB Fernverkehr AG ist in folgende Bereiche zu segmentieren:
Zum Bereich Service gehören bei der DB Fernverkehr AG die Wartungseinrichtungen zur routinemäßigen, betriebsnahen Fahrzeuginstandhaltung, die Außenreinigungsanlagen sowie Abstellgleise und Hilfseinrichtungen (Anlage 2 Nr. 2 ERegG). Methodik und Zuordnungsregeln im Rahmen der Trennungsrechnung Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die den Bilanzen und GuV der Tätigkeitsbereiche zugrunde liegen, wurden gegenüber dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der DB Fernverkehr AG grundsätzlich nicht verändert. Änderungen von Postenausweisen gegenüber dem Jahresabschluss wurden vorgenommen, wenn einem Ausweisposten aus Sicht des jeweiligen Tätigkeitsbereichs ein anderer Charakter zukommt. Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses der DB Fernverkehr AG verwiesen. Die einzelnen Tätigkeiten der Bereiche Erbringen von Verkehrsleistungen und Betrieb von Serviceeinrichtungen werden über getrennte Konten geführt und buchhalterisch so dargestellt, als ob sie von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt worden wären. Die dadurch zu den originären Geschäftsvorfällen hinzukommenden fiktiven Leistungsbeziehungen werden so abgebildet, wie dies zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen üblich ist. Die Zuordnung der Aktiva und Passiva sowie der Aufwendungen und Erträge auf die Bilanz- und GuV-Posten der Tätigkeitsbereiche erfolgt soweit möglich direkt. Sofern dies nicht möglich, oder mit einem unvertretbar hohen Aufwand verbunden gewesen wäre, wird eine Zuordnung anhand von sachgerechten Schlüsseln (im Wesentlichen Anlagen- und Personalschlüssel) vorgenommen. Sachliche Bezüge zwischen Bilanz- und GuV-Posten sind durch die Verwendung von identischen Schlüsseln bei der Zuordnung der Vermögens- und Schuldposten sowie der korrespondierenden Aufwands- und Ertragsposten berücksichtigt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Zuordnung des Anlagevermögens erfolgt direkt über separate Kontierungen (vgl. im Einzelnen die getrennten Anlagenspiegel in dieser Anlage). Im Geschäftsjahr wurden Zuschüsse in Höhe von 0 Mio. € den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlagen im Bereich Verkehr abgesetzt (im Vorjahr: 1 Mio. €). Im Bereich Verkehr bestehen bei einzelnen Lieferbeziehungen eigenständige Schuldanerkenntnisse zur Erfüllung des Bestellobligos, denen Ansprüche in gleicher Höhe, abgesichert durch Bürgschaften von Banken, gegenüberstehen. Diese Verpflichtungen und Ansprüche werden seit dem Berichtsjahr in der Bilanz ausgewiesen. Dadurch ergibt sich eine Bilanzverlängerung von insgesamt 324 Mio. € in den Positionen „Geleistete Anzahlungen“ bzw. „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“. Im Rahmen der Abspaltung des Ressorts „Vertrieb-Fernverkehr“ der DB Vertrieb GmbH wurde im Geschäftsjahr ein Anlagenzugang - im Wesentlichen Vertriebssoftware „Vendo“ (159 Mio. €) - gebucht; diese sind dem Bereich Verkehr zugeordnet. Vorräte Die Vorräte werden im Wesentlichen dem Bereich Service zugeordnet. Die Waren sowie unfertige Erzeugnisse und Leistungen werden im Bereich Verkehr ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen und den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (im Vorjahr: 0 Mio. €); welche im Vorjahr vollständig dem Bereich Verkehr zugeordnet waren. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 20 Mio. € (im Vorjahr: 20 Mio. €); diese sind nahezu vollständig dem Bereich Verkehr zugeordnet. Im Bereich Service werden die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zusätzlich zu den Forderungen aus den originären Geschäftsvorfällen um die Forderungen aus dem Erbringen von Instandhaltungsleistungen für den Bereich Verkehr pauschal in Höhe eines durchschnittlichen Monatsumsatzes erhöht (68 Mio. €, im Vorjahr: 63 Mio. €). Im Bereich Verkehr werden die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zusätzlich zu den Forderungen aus den originären Geschäftsvorfällen in Höhe des Betrages der Ergebnisabführung für den Bereich Service erhöht (5 Mio. €, im Vorjahr: keine). Eigenkapital Bei der erstmaligen Zuordnung der Aktiva und Passiva zu den Tätigkeitsbereichen im Geschäftsjahr 2013 wurde die jeweils entstehende Residualgröße aus zugeordneten Vermögensgegenständen und Schulden im Eigenkapital des Tätigkeitsbereichs einheitlich unter der Position „Zugeordnetes Eigenkapital“ erfasst und aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes beibehalten. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Anteile an einem verbundenen Unternehmen auf eine andere Konzerngesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte rückwirkend zum 01. Januar 2020 unter Verzicht auf eine Gegenleistung. In Folge des Anlagenabgangs wurde für das Geschäftsjahr 2020 die Position „Zugeordnetes Eigenkapital“ im Bereich Verkehr um 4 Mio. € gemindert. Im Geschäftsjahr hat die DB Vertrieb GmbH das Ressort „Vertrieb-Fernverkehr“ als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG auf die DB Fernverkehr AG übertragen. Der positive Differenzbetrag zwischen den übernommenen Vermögensgegenständen und Schulden von 147 Mio. € wurde unmittelbar in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt. In Folge erhöht sich die Position „Zugeordnetes Eigenkapital“ im Bereich Verkehr um diesen Betrag. Aufgrund unterschiedlicher Zuordnungen bzw. Schlüsselungen bei Bestands- und Erfolgskonten entstehen differierende Jahresergebnisse in den Bilanzen bzw. den GuV der beiden Tätigkeitsbereiche. Die Differenzen in den Bilanzen der Tätigkeitsbereiche werden in einem Ausgleichsposten erfasst und sind gesondert im Eigenkapital des jeweiligen Tätigkeitsbereichs ausgewiesen. Rückstellungen Personalbezogene Rückstellungen werden den beiden Tätigkeitsbereichen über die Anzahl der jeweiligen Mitarbeitenden zugeordnet. Alle Steuer- und übrigen sonstigen Rückstellungen werden sachverhaltsbezogen analysiert und direkt zugeteilt. Verbindlichkeiten Die zum 31. Dezember 2023 bestehenden Verbindlichkeiten sind getrennt nach den beiden Tätigkeitsbereichen in nachfolgender Übersicht enthalten. Im Bereich Verkehr werden die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zusätzlich zu den Verbindlichkeiten aus den originären Geschäftsvorfällen um die Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Instandhaltungsleistungen vom Bereich Service pauschal in Höhe eines durchschnittlichen Monatsaufwands erhöht (68 Mio. €, im Vorjahr: 63 Mio. €). Im Bereich Service werden die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen zusätzlich zu den Verbindlichkeiten aus den originären Geschäftsvorfällen in Höhe des Betrages der Ergebnisabführung für den Bereich Service erhöht (5 Mio. €, im Vorjahr: keine). scroll
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 337 Mio. € (im Vorjahr: 296 Mio. €); diese sind nahezu vollständig dem Bereich Verkehr zugeordnet. Von diesen Verbindlichkeiten haben 1 Mio. € (im Vorjahr: 1 Mio. €) eine Restlaufzeit größer 5 Jahre. Es bestehen bei einzelnen Lieferbeziehungen eigenständige Schuldanerkenntnisse zur Erfüllung des Bestellobligos, denen Ansprüche in gleicher Höhe, abgesichert durch Bürgschaften von Banken, gegenüberstehen. Diese Verpflichtungen und Ansprüche werden seit dem Berichtsjahr in der Bilanz ausgewiesen. Dadurch ergibt sich eine Bilanzverlängerung von insgesamt 324 Mio. € in den Positionen „Geleistete Anzahlungen“ bzw. „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“; diese sind dem Bereich Verkehr zugeordnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 5.025 Mio. € (im Vorjahr: 3.533 Mio. €); diese sind nahezu vollständig dem Bereich Verkehr zugeordnet. Von diesen Verbindlichkeiten haben 3.187 Mio. € (im Vorjahr: 2.360 Mio. €) eine Restlaufzeit größer 5 Jahre. Haftungsverhältnisse Die gesamtschuldnerische Haftung mit der DB AG in Höhe von 336 Mio. € (im Vorjahr: 311 Mio. €) für bestehende Verpflichtungen gegenüber ihren Pensionsberechtigten betrifft den Bereich Verkehr in Höhe von 266 Mio. € (im Vorjahr: 241 Mio. €) und den Bereich Service in Höhe von 70 Mio. € (im Vorjahr: 70 Mio. €). Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Bereich Verkehr resultieren aus der Personenbeförderung, Leistungen im Transportbereich sowie Erträgen aus Vermietung und übrigen Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse im Bereich Service setzen sich zusammen aus den Instandhaltungsleistungen für andere DB-Konzernunternehmen und Dritte (36 Mio. €; im Vorjahr: 35 Mio. €), aus Erstellungsleistungen für den Bereich Verkehr (12 Mio. €; im Vorjahr: 2 Mio. €), aus Instandhaltungsleistungen für den Bereich Verkehr (794 Mio. €; im Vorjahr: 742 Mio. €), übrige Dienstleistungen für den Bereich Verkehr (11 Mio. €; im Vorjahr: 10 Mio. €) sowie zusätzlich aus Materialverkäufen gegen konzernverbundene Unternehmen (31 Mio. €, im Vorjahr: 26 Mio. €). Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 170 T€ (im Vorjahr: 138 T€) enthalten, die in voller Höhe dem Bereich Verkehr zugeordnet sind. Materialaufwand Die vom Bereich Service bezogenen Instandhaltungsleistungen (794 Mio. €; im Vorjahr: 742 Mio. €) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Bereich Verkehr als Instandhaltungsaufwand ausgewiesen. Im Materialaufwand des Bereich Service werden Aufwendungen (200 Mio. €, im Vorjahr: 199 Mio. €), die im Jahresabschluss der DB Fernverkehr AG unter dem Instandhaltungsaufwand erfasst sind, als Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren ausgewiesen, da es sich aus Sicht des Bereich Service um Materialverbrauch des Fertigungsbereichs handelt. Personalaufwand Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung im Bereich Verkehr beinhalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 39 Mio. € (im Vorjahr: 34 Mio. €). Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung im Bereich Service beinhalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 12 Mio. € (im Vorjahr: 10 Mio. €). Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Bereich Verkehr sind Aufwendungen für übrige Dienstleistungen des Bereich Service (11 Mio. €; im Vorjahr: 10 Mio. €) enthalten. Soweit in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine direkte Zuordnung auf die beiden Tätigkeitsbereiche nicht möglich ist, erfolgt eine Schlüsselung über die Anzahl der im Jahresdurchschnitt in den beiden Tätigkeitsbereichen eingesetzten Mitarbeitenden. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind sonstige Steuern für den Bereich Verkehr in Höhe von 554 T€ (im Vorjahr: 584 T€) und im Bereich Service in Höhe von 572 T€ (im Vorjahr: 306 T€) angefallen. Darüber hinaus sind 57 T€ (im Vorjahr: 78 T€) für Aufwendungen aus der Währungsumrechnung angefallen, die in voller Höhe dem Bereich Verkehr zugeordnet sind. Zinsergebnis Die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge sowie die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen werden unter Verwendung des Sachanlagenschlüssels auf die beiden Tätigkeitsbereiche verteilt. Soweit diese Erträge und Aufwendungen personalbezogene Rückstellungen betreffen, wird für die Schlüsselung die Anzahl der im Jahresdurchschnitt in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen eingesetzten Mitarbeitenden verwendet. scroll
Beherrschungs- und GewinnabführungsvertragHinsichtlich der Ergebnisverwendung wird unterstellt, dass die Tätigkeitsbereiche jeweils einen eigenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DB AG abgeschlossen haben und die ansonsten auszuweisenden Jahresüberschüsse / -verluste der Tätigkeitsbereiche an diese abgeführt (Bereich Service) bzw. von dieser ausgeglichen (Bereich Verkehr) werden. Entwicklung des Anlagevermögens des Bereichs Verkehrsleistungenscroll
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* einschließlich Zu- und Abgänge von und zu Konzernunternehmen** Inkl. Transfer zwischen Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen i. H. v. -1 Mio. € *** einschließlich Zu- und Abgänge für Ansprüche aus eigenständigen Schuldanerkenntnissen zur Erfüllung von Bestellobligos, die seit dem Vorjahr in der Bilanz ausgewiesen werden. Entwicklung des Anlagevermögens des Bereichs Serviceeinrichtungenscroll
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* einschließlich Zu- und Abgänge von und zu Konzernunternehmen ** Inkl. Transfer zwischen Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen i. H. v. 1 Mio. € BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die DB Fernverkehr Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DB Fernverkehr Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DB Fernverkehr Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 19. Februar 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Michael Conrad, Wirtschaftsprüfer Cirsten Schönmeier, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2023der DB Fernverkehr AGSitzungen des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat trat im abgelaufenen Geschäftsjahr zu vier ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung zusammen. In einem Fall wurden Beschlüsse auf der Grundlage eines schriftlichen Verfahrens gefasst. In seinen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über die wirtschaftliche Lage der DB Fernverkehr AG und ihrer Beteiligungsunternehmen, die wesentlichen Geschäftsvorfälle sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik ausführlich informiert. Der Aufsichtsrat befasste sich umfassend mit der Arbeit des Vorstands sowie der Lage und Entwicklung des Unternehmens. Er beschäftigte sich eingehend mit den Geschäftsvorfällen, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Bestimmungen seiner Zustimmung unterliegen. Ein Aufsichtsratsmitglied hat im Berichtsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen in vollem Umfang teilgenommen. Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats trat zu sieben Sitzungen zusammen. In den Sitzungen wurden in vertieften Aussprachen die jeweiligen Schwerpunktthemen der Aufsichtsratssitzungen vorbereitet. Im Übrigen beriet der Präsidialausschuss über die personellen Angelegenheiten des Vorstands und setzte sich eingehend mit der neuen Vergütungsstruktur sowie den persönlichen Zielvereinbarungen und Zielerreichungen der Vorstandsmitglieder auseinander. Die Vorstandsangelegenheiten wurden abschließend im Aufsichtsrat beraten und beschlossen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand laufend in Verbindung mit dem Vorstand, insbesondere mit dessen Vorsitzendem und wurde über alle wichtigen geschäftspolitischen Entwicklungen informiert. ArbeitsschwerpunkteIn seiner Sitzung am 15. März 2023 hat sich der Aufsichtsrat insbesondere mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 und der aktuellen Lage befasst. Zudem nahm er die Mittelfristplanung 2023-2027 zur Kenntnis. Schwerpunkt der Sitzung am 7. Juni 2023 war die Berichterstattung zur aktuellen Lage. Herr Dr. Michael Peterson wurde mit Wirkung zum 1. April 2024 erneut zum Vorstandsvorsitzenden der DB Fernverkehr AG bestellt. Schwerpunkt der Sitzung am 12. September 2023 war wiederum die Berichterstattung zur aktuellen Lage. In seiner Sitzung am 29. November 2023 hat der Aufsichtsrat die Budgetplanung 2024 einschließlich der Investitions- und Projektplanung die Mittelfristplanung 2024 - 2028, die Veränderungen gegenüber der vorhergehenden Planung sowie die langfristigen strategischen Ziele der DB Fernverkehr AG zur Kenntnis genommen. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit der methodischen Weiterentwicklung der Vergütungsstruktur für die Vorstandsmitglieder. In seiner außerordentlichen Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat mit Angelegenheiten des Vorstands. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Jahr 2023 insbesondere mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, verfolgte die Umsatz- und Ergebnisentwicklung und nahm die Fortentwicklung des Geschäftsmodells zur Kenntnis. Er befasste sich mit der Nachfrage in den einzelnen Angebotsbereichen und ließ sich über Marketingaktionen und Angebotsmaßnahmen unterrichten. Die Auswirkungen des Deutschlandtickets waren ebenfalls Teil der Berichterstattung. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt war die betriebliche Situation. Der Aufsichtsrat ließ sich fortlaufend und ausführlich über die Entwicklung der Pünktlichkeit und die Maßnahmen zu deren Stabilisierung berichten. Er behandelte die Beschaffungsprojekte im Bereich Flotte und die Werkevorhaben. Zudem ließ er sich über die Personallage und die Rekrutierungsbemühungen informieren. Die Berichterstattung zum internen Kontrollsystem und die Risikoberichterstattung wurden zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat führte eine Effizienzprüfung seiner Tätigkeit durch. JahresabschlussDer vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der DB Fernverkehr AG zum 31. Dezember 2023 wurde von der durch die Hauptversammlung als Abschlussprüferin gewählten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen. Des Weiteren hat die Abschlussprüferin im Rahmen der Jahresabschlussprüfung das Risikomanagementsystem gemäß dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) geprüft und keine Einwände erhoben. Der Bericht der Abschlussprüferin wurde in der Bilanzsitzung am 13. März 2024 in Gegenwart der Wirtschaftsprüfer, die die Prüfungsberichte unterzeichnet haben, umfassend beraten. Die Wirtschaftsprüfer berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfung zu. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der DB Fernverkehr AG für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und keine Einwendungen erhoben. Der Verlust wurde aufgrund des mit der Deutschen Bahn AG bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ausgeglichen. Der Jahresabschluss der DB Fernverkehr AG für das Geschäftsjahr 2023 wurde gebilligt und ist damit festgestellt. Veränderungen in der Besetzung von Aufsichtsrat und VorstandHerr Andreas Gehlhaar schied mit Ablauf des 31. Oktober 2023 aus dem Aufsichtsrat aus. Ihm folgte mit Wirkung zum 1. November 2023 Frau Nicole Mommsen nach. Der Aufsichtsrat spricht Herrn Gehlhaar seinen Dank für seine engagierte und konstruktive Arbeit aus. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, allen Mitarbeitenden sowie den Belegschaftsvertretenden der DB Fernverkehr AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für ihren im Geschäftsjahr 2023 geleisteten Einsatz.
Frankfurt am Main im März 2024 Für den Aufsichtsrat Dr. Richard Lutz, Vorsitzender Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 13.03.2024 festgestellt. |
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