Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 241059
Vorher
Youco D21-D111 Vorrats-SE
Eingetragen
20.1.2021
Branche
Einzelhandel mit Fleisch und FleischwarenEinzelhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
Der Handel mit und der Vertrieb von Lebensmitteln aller Art und von Produkten des täglichen Bedarfs.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied

Gesellschafter
Beta

Keine Daten verfügbar

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Flink SE (vormals: Youco D21-D111 Vorrats-SE)

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
1.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 498.186,58 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 423.193,00 0,00
II. Sachanlagen 74.993,58 0,00
B. Umlaufvermögen 1.755.306,89 25.000,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 69.778,92 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.685.527,97 25.000,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.801,73 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 45.668,05 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.309.963,25 25.000,00

Passiva

31.12.2020
EUR
1.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 25.000,00
I. gezeichnetes Kapital 25.936,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 49.027,68 0,00
III. Jahresfehlbetrag 120.631,73 0,00
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 45.668,05 0,00
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 11.738,00 0,00
C. Rückstellungen 10.000,00 0,00
D. Verbindlichkeiten 2.288.225,25 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.309.963,25 25.000,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 92171 eingetragen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne von § 267 Abs. 1-3 HGB auf.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Mit Verschmelzungsvertrag vom 13.04.2021 wurde die Flink Lebensmittel GmbH rückwirkend zum 30.11.2020 auf die Flink SE verschmolzen. Die Eintragung der Verschmelzung erfolgte am 28.04.2021. Die Gesellschaft wird aufgrund des vorgenannten Vorganges so behandelt, als hätte sie zum Übertragungsstichtag 01.12.2020 bereits bestanden und zu diesem Zeitpunkt das laufende Geschäft der Flink Lebensmittel GmbH übernommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

AKTIVA

Anlagevermögen
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zwei bis drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter EUR 250; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.

Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens beträgt 3 bis 10 Jahre.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 250,00 nicht übersteigen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 250,00 und nicht mehr als € 800,00 € sind unter Angabe des Tages der Anschaffung sowie der Anschaffungskosten in das Anlagenverzeichnis aufgenommen, gleichzeitig in voller Höhe abgeschrieben und fiktiv als Abgang erfasst worden (Abgangsfiktion).

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert wird über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben. Die Dauer der Abschreibung kann nicht verlässlich geschätzt werden, daher erfolgt die Abschreibung von 10 Jahren nach § 253 Abs. 3 S. 3 u. 4 HGB.

Liegen für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Anhaltspunkte für eine dauernde Wertminderung vor, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

PASSIVA

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, herausgegeben von der Deutschen Bundesbank, der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gesellschaft macht von der Erleichterung nach § 274a HGB Gebrauch und weist keine latenten Steuern aus.

FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Entstehung erfasst. Zum Abschlussstichtag werden gem. § 256a HGB auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden dabei das Vorsichtsprinzip und das Anschaffungskostenprinzip beachtet.

Erläuterungen zu Bilanzposten

Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschrei­bungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellt sich wie folgt dar:

 
Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
(Vorjahr EUR)
Restlaufzeit mehr als ein Jahr EUR
(Vorjahr EUR)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0,00 (0,00)
0,00 (0,00)
Sonstige Vermögensgegenstände
69.778,92 (0,00)
0,00 (0,00)
Summe
69.778,92 (0,00)
0,00 (0,00)



Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.936.

Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Sie belaufen sich auf TEUR 10 und bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Aufbewahrung sowie die Jahresabschlusserstellung und Prüfung.

Verbindlichkeiten
Die Altersstruktur der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
  

 
Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
(Vorjahr EUR)
Restlaufzeit mehr als ein Jahr EUR
(Vorjahr EUR)
Restlaufzeit mehr als fünf Jahre EUR
(Vorjahr EUR)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
49.117,01 (0,00)
0,00 (0,00)
0,00 (0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten
2.239.108,24 (0,00)
0,00 (0,00)
0,00 (0,00)
Summe
2.288.225,25 (0,00)
0,00 (0,00)
0,00 (0,00)


In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 7 und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 11,5 sowie TEUR 1.001 an Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten.

Haftungsverhältnisse
Eventualverbindlichkeiten oder andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 15 Mitarbeiter beschäftigt.

Vorstand
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr:
  

Familienname
Vorname
ausgeübter Beruf
Cordes Dr. Merkel
Dames
Christoph Oliver
Julian Florestan
Vorstand Vorstand
Vorstand



Ein gesetzliches Aufsichtsorgan existiert nicht.

Nachtragsbericht
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag gemäß § 285 Nr. 33 HGB lagen nicht vor.
  

sonstige Berichtsbestandteile

Unterschrift der Geschäftsführung
  

Ort, Datum
Unterschrift


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2021 festgestellt.

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