RIVA
Energie AG i. I.
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.037.999,24 |
4.909.474,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
974.106,15 |
967.021,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.063.893,09 |
3.942.453,20 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
30.506.793,74 |
30.630.334,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.544.794,98 |
35.539.811,54 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
2.500.000,00 |
2.500.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
67.842,51 |
67.842,51 |
| III.
Bilanzverlust |
33.074.636,25 |
33.198.177,36 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
30.506.793,74 |
30.630.334,85 |
| B.
Rückstellungen |
6.222.180,76 |
6.217.180,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.322.614,22 |
29.322.630,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.544.794,98 |
35.539.811,54 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der RIVA Energie AG i. I. wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der RIVA Energie AG i. I. wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu
beachten.
Aufgrund des am 01.04.2003 eröffneten
Insolvenzverfahrens wurden die
Vermögensgegenstände zulässigerweise unter
Beilegung der Zerschlagungswerte bewertet.
Der Fortführungsprämisse des § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB und dem Stetigkeitsgebot des § 252
Abs. 1 Nr. 6 HGB konnten dementsprechend nicht Rechnung
getragen werden.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Bei
den Forderungen ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Einzelwertberichtigungen wurden im notwendigen Umfang
gebildet.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
3.1 Angaben und Erläuterungen zu
Rückstellungen
Im Posten sonstige Rückstellungen sind die
nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten
enthalten:
TEuro
Berufsgenossenschaft 10,0
Prozessrisiken 85,0
Ausstehende Rechnungen 2.601,0
Ansprüche Ares 2.915,0
Drohverluste 453,0
Sonstige 98,0
Jahresabschlusskosten
60,0
insgesamt
6.222,0
3.2 Betrag der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
Die bilanzierten Verbindlichkeiten haben alle eine
Restlaufzeiten von einem Jahr.
3.3 Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust
wurde ein Jahresüberschuss von Euro 123.541,11
einbezogen.
3.4 Angaben in Fortführung des
Jahresergebnisses
In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die
nachfolgende Darstellung:
Jahresüberschuss
123.541,11 Euro
- Verlustvortrag aus dem Vorjahr
33.198.177,36 Euro
= Bilanzverlust 33.074.636,25 Euro
3.5 Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss beträgt Euro
123.541,11 und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1 Namen der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
gehörte die folgende Person dem Vorstand an:
RA Sciborski, Essen, ab 2.2.2003.
Die Gesellschaft macht von der Schutzvorschrift des
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.
Dem Aufsichtsrat gehörte die folgende Person an:
David Smith.
4.2 Die Gesellschaft ist an den nachfolgenden
Gesellschaften mit mindestens 20 v.H. beteiligt:
Name,
Sitz
|
Eigenkapital
(Euro)
|
Anteil am
Eigenkapital (%)
|
letztes Jahresergebnis
(Euro)
|
ENTACS Energy Network
Access Services GmbH, Essen
|
50.000,00
|
100,0
|
liegt nicht vor
|
5.Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz
5.1 Angaben über die Gattung der Aktien
Das Grundkapital von 2.500.000,00 Euro ist eingeteilt
in:
2.500.000 Stück Stammaktien zum Nennwert von je
1,00 Euro.
Die Aktien lauten auf den Inhaber.
5.2 Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.
Essen, im August 2008
.....................................
RA Rolf Otto Neukirchen
Insolvenzverwalter
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