Welz Gastro
GmbH
Sinsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.589,00 |
11.062,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.587,00 |
11.059,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
495.168,77 |
516.355,91 |
| I.
Vorräte |
9.316,57 |
3.616,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
66.312,80 |
48.774,18 |
| III.
Wertpapiere |
62.424,26 |
64.954,75 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
357.115,14 |
399.010,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
291,90 |
291,84 |
| Summe
Aktiva |
508.049,67 |
527.709,75 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
418.238,41 |
428.432,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
403.432,69 |
376.136,76 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.194,28 |
-27.295,93 |
| B.
Rückstellungen |
14.417,34 |
55.861,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
75.393,92 |
43.415,75 |
| Summe
Passiva |
508.049,67 |
527.709,75 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der
Fassung des BilRuG aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB)
und bei der Offenlegung (§§ 326 und 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Gemäß § 264Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für kleine Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses". Die
Größenabhängigen Erleichterungen (§
288 HGB) wurden in Anspruch genommen.
Zusätzliche Angaben nach § 264 Abs. 2 Satz
2 HGB zur Vermittlung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht
erforderlich.
Angaben zur
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Erläuterungen zur Bilanz
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Bewertungsvorschriften
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
abzüglich planmäßiger Abschreibung
bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800 EUR wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenständen
enthalten zum Bilanzstichtag 70.848,39. EUR (Vj. 48.682,88
EUR) keine Forderungen gegen Gesellschafter.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2023
auf insgesamt 81.462,51 € davon betragen die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
81.462,51 €.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 6.957,66 EUR (Vj. 1.345,20 EUR)
und resultieren aus einem Darlehen.
Angaben zur
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Sonstige
Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 18
Mitarbeiter beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Uta Kannegießer und Uwe Welz
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
Angaben
gemäß § 42 III GmbHG
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von 6.957,66 EUR (Vorjahr
1.345,20 EUR). Der Zinssatz beträgt 5,12% p.a.
Angaben
gemäß § 264 Abs. 1a HGB
Die Firma Welz Gastro GmbH ist im Registergericht
Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 441775
eingetragen.
Unterzeichnung und Feststellung des Jahresabschlusses
Nach § 245 HGB und § 328 Abs. 1a HGB
Sinsheim, 28. November 2024
…………………………………………………
……………………………………………
(Uwe
Welz)
(Uta Kannegießer)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 28.11.2024.
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