Wärme- und Kältehandel
fairframe GmbH
Wessobrunner Straße 8, 82131 Gauting, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tomas Frank seit 13.11.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
fairframe GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Wirtschaftsjahr 20 10I. Allgemeine Bemerkungen Die folgenden Angaben dienen der gesetzlich geforderten Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 HGB) sowie der Erfüllung der weiteren Berichtspflichten des § 285 HGB. Die Fa. fairframe GmbH ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" i.S. d. § 267 Abs. 1 HGB, da die Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB nicht überschritten werden: Im vorangegangenen Wirtschaftsjahr wurden die genannten Größenmerkmale ebenfalls nicht überschritten, so dass die Fa. fairframe GmbH wie eine "kleine Kapitalgesellschaft" behandelt wird. Aufgrund dieser Tatsache wird von den Erleichterungen des § 288 HGB gebrauch gemacht. II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Allgemeine Erläuterungen Formale Darstellung Die Vorschriften des HGB (Bilanzrichtliniengesetz) wurden bei der Erstellung dieses Jahresabschlusses angewandt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung kam das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Es erfolgte eine Bewertung der Bilanzansätze nach folgenden Kriterien: Anlagevermögen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Bemessung der Nutzungsdauer deckt sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA - Tabellen. Bewegliche Anlagegüter werden linear abgeschrieben; von der Vereinfachungsregelung des Abschnittes 44 Abs. 2 ESTR wurde, soweit noch zulässig, Gebrauch gemacht. Die steuerliche Sonderabschreibung nach § 7g EStG wurde angesetzt soweit die Voraussetzungen bei den entsprechenden Wirtschaftsgütern gegeben waren. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten Zahlungen für Zeiträume nach dem Bilanzstichtag werden zeitanteilig abgegrenzt und zum Nennbetrag ausgewiesen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird gemäß § 283 HGB zum Nennbetrag angesetzt. Ebenso der Gewinnvortrag sowie der Jahresüberschuss. Rückstellungen Die Höhe der Rückstellungen werden aufgrund der voraussichtlich anfallenden Kosten vorsichtig geschätzt. Verbindlichkeiten Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit tatsächlich zu bezahlenden Beträgen. Währungsumrechnung Währungsumrechnungen erfolgten soweit erforderlich zu den jeweiligen gültigen Wechselkursen. 2. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Sonstige, nicht in der Bilanz erscheinende finanzielle Verpflichtungen, die Bedeutung für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft haben, bestehen nicht. III. sonstige Angaben Angaben zu den Geschäftsführungs- und Kontrollorganen Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Herr Tomas Frank Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Dies bedeutet jedoch nicht notwendig, dass auch Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt. Eine dahingehende Prüfung kann nur im Rahmen einer gesonderten Überschuldungsprüfung erfolgen, für die andere Bewertungsgrundsätze als für die Handelsbilanz gelten. Auf die Vorschriften der §§ 64, 71, 84 GmbHG und §§ 283 ff. StGB wurde die Geschäftsführung hingewiesen. Anwendung der Schutzklausel des § 286 HGB Eine Einschränkung der Berichtspflicht aufgrund der Schutzklausel des § 286 ist nicht veranlasst.
München, 30. Dezember 2011 fairframe GmbH Tomas Frank, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt. |
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