Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 106107
Eingetragen
8.4.1993
Branche
Großhandel mit Roh- und SchnittholzErbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und HolzeinschlagBetrieb von Baumschulen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Forst- und Holzrückbetriebes sowie einschließlich in diesem Zusammenhang anfallende Lohnleistungen und der Handel mit Forsterzeugnissen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
René Bernhardt
seit 12.5.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hauptstraße 18, 99887 Herrenhof
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bernhardt & Frank GmbH

Georgenthal (vormals: Herrenhof)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 6.853,00 11.419,00
I. Sachanlagen 6.853,00 11.419,00
B. Umlaufvermögen 302.891,51 257.739,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 302.891,51 257.739,51
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Abfindungen 79.755,46 120.467,19
Summe Aktiva 389.499,97 389.625,70

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 12.520,00 12.520,00
III. Verlustvortrag 158.551,78 187.459,13
IV. Jahresüberschuss 40.711,73 28.907,35
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag -79.755,46 -120.467,19
B. Rückstellungen 327.079,00 337.799,00
C. Verbindlichkeiten 62.420,97 51.826,70
Summe Passiva 389.499,97 389.625,70

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Gemäß § 264Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

- Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

- Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

- Sonstige Angaben

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Die Geschäftsführung geht nach sorgfältiger Prüfung davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB weiterhin vorliegen. Es bestehen erhebliche stille Reserven im Anlagevermögen. Zur Abwendung der bilanziellen Überschuldung hat der Alleingesellschafter Eckhard Bernhardt eine harte und zeitlich unbefristete Patronatserklärung abgegeben, in der er sich verpflichtet, die Gesellschaft finanziell zu unterstützen und auf einen Rückgriff gegenüber der Gesellschaft verzichtet. Weitere Gründe, die gegen die Fortführung des Unternehmens sprechen könnten, sind nach Einschätzung der Geschäftsführung derzeit nicht erkennbar.

Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und, soweit es der Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen auf Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vermindert.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 303 T€.

Rückstellungen

Für die bestehenden ungewissen Verpflichtungen aus einer Pensionszusage wurden gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB Rückstellungen in Höhe des handelsrechtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgte unter Anwendung der nach § 253 HGB vorgeschriebenen "projected unit credit method". Dabei wurden die biometrischen Annahmen auf Basis der anerkannten Heubeck-Richttafeln 2018 G getroffen. Für den Zinssatz wurde - entsprechend der handelsrechtlichen Vorgaben - der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte, 10-jährige durchschnittliche Marktzinssatz zum Bilanzstichtag zugrunde gelegt, welcher 1,82 % betrug. Ein Rententrend wurde - wie in den Vorjahren - nicht berücksichtigt.

Im Zuge der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 1. Januar 2010 ergab sich auf Basis der Neubewertung der bestehenden Pensionsverpflichtung eine Unterdeckung in Höhe von 17 T€. Von dem in Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB eingeräumten Übergangsrecht wurde Gebrauch gemacht; die erforderliche Zuführung wird daher planmäßig über den maximal zulässigen Zeitraum von 15 Jahren vorgenommen. Im Berichtsjahr 2023 wurde dementsprechend ein Betrag in Höhe von 1 T€ rückstellungswirksam erfasst. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 verbleibt ein Restbetrag der noch nicht bilanziell erfassten Unterdeckung in Höhe von 1 T€. Die Zuführung erfolgt unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen".

Darüber hinaus wurden für alle weiteren erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen angemessene Rückstellungen gebildet. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung sämtlicher bekannter Informationen und Erfahrungswerte zum Bilanzstichtag.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 5 T€.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0 T€.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 4 T€.

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

• Sicherungsübereignungen

Ausschüttungssperre

Zum Bilanzstichtag ergibt sich gemäß § 253 Abs. 6 HGB aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung ein Unterschiedsbetrag zwischen der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 3 T€. Dieser Unterschiedsbetrag ist gemäß § 268 Abs. 8 HGB in voller Höhe ausschüttungsgesperrt. Weitere Beträge, die einer Ausschüttungssperre unterliegen, bestehen darüber hinaus nicht.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter Eckhard Bernhardt bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 58 T€.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:

Der Jahresüberschuss beträgt 40.711,73
Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages in Höhe von -158.551,78
ergibt sich ein Betrag von -117.840,05

der zu verwenden ist.

Ein Betrag in Höhe von 0,00

wird in die freie Rücklage eingestellt.

Auf neue Rechnung wird vorgetragen -117.840,05

Betriebsgröße

Gemäß § 267 HGB richtet sich die Einteilung von Kapitalgesellschaften nach bestimmten Größenmerkmalen. Abhängig von der Einordnung in eine der Größenklassen - klein, mittelgroß oder groß - ergeben sich differenzierte Anforderungen an die Rechnungslegung, Offenlegung sowie die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses.

Die Berichtsgesellschaft erfüllt zum Bilanzstichtag die Voraussetzungen für die Einstufung als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und unterliegt somit den entsprechend erleichterten handelsrechtlichen Vorschriften.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren im Unternehmen durchschnittlich keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Als Geschäftsführer war im Berichtszeitraum René Bernhardt bestellt.

 

Georgenthal, den 22.04.2025

gez. René Bernhardt, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.4.2025.

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