Bernhardt & Frank GmbH
Dorfstraße 18, 99887 Georgenthal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
René Bernhardt seit 12.5.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bernhardt & Frank GmbHGeorgenthal (vormals: Herrenhof)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zum JahresabschlussGemäß § 264Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: - Angaben zum Jahresabschluss insgesamt - Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz - Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses - Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung - Sonstige Angaben Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Die Geschäftsführung geht nach sorgfältiger Prüfung davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB weiterhin vorliegen. Es bestehen erhebliche stille Reserven im Anlagevermögen. Zur Abwendung der bilanziellen Überschuldung hat der Alleingesellschafter Eckhard Bernhardt eine harte und zeitlich unbefristete Patronatserklärung abgegeben, in der er sich verpflichtet, die Gesellschaft finanziell zu unterstützen und auf einen Rückgriff gegenüber der Gesellschaft verzichtet. Weitere Gründe, die gegen die Fortführung des Unternehmens sprechen könnten, sind nach Einschätzung der Geschäftsführung derzeit nicht erkennbar. AnlagevermögenDas Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und, soweit es der Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen auf Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vermindert. UmlaufvermögenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 303 T€. RückstellungenFür die bestehenden ungewissen Verpflichtungen aus einer Pensionszusage wurden gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB Rückstellungen in Höhe des handelsrechtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgte unter Anwendung der nach § 253 HGB vorgeschriebenen "projected unit credit method". Dabei wurden die biometrischen Annahmen auf Basis der anerkannten Heubeck-Richttafeln 2018 G getroffen. Für den Zinssatz wurde - entsprechend der handelsrechtlichen Vorgaben - der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte, 10-jährige durchschnittliche Marktzinssatz zum Bilanzstichtag zugrunde gelegt, welcher 1,82 % betrug. Ein Rententrend wurde - wie in den Vorjahren - nicht berücksichtigt. Im Zuge der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 1. Januar 2010 ergab sich auf Basis der Neubewertung der bestehenden Pensionsverpflichtung eine Unterdeckung in Höhe von 17 T€. Von dem in Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB eingeräumten Übergangsrecht wurde Gebrauch gemacht; die erforderliche Zuführung wird daher planmäßig über den maximal zulässigen Zeitraum von 15 Jahren vorgenommen. Im Berichtsjahr 2023 wurde dementsprechend ein Betrag in Höhe von 1 T€ rückstellungswirksam erfasst. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 verbleibt ein Restbetrag der noch nicht bilanziell erfassten Unterdeckung in Höhe von 1 T€. Die Zuführung erfolgt unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen". Darüber hinaus wurden für alle weiteren erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen angemessene Rückstellungen gebildet. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung sämtlicher bekannter Informationen und Erfahrungswerte zum Bilanzstichtag. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 5 T€. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0 T€. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 4 T€. Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: • Sicherungsübereignungen AusschüttungssperreZum Bilanzstichtag ergibt sich gemäß § 253 Abs. 6 HGB aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung ein Unterschiedsbetrag zwischen der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 3 T€. Dieser Unterschiedsbetrag ist gemäß § 268 Abs. 8 HGB in voller Höhe ausschüttungsgesperrt. Weitere Beträge, die einer Ausschüttungssperre unterliegen, bestehen darüber hinaus nicht. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHGGegenüber dem Gesellschafter Eckhard Bernhardt bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 58 T€. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDer Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Ergebnisverwendung und RücklagenbildungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:
der zu verwenden ist.
wird in die freie Rücklage eingestellt.
BetriebsgrößeGemäß § 267 HGB richtet sich die Einteilung von Kapitalgesellschaften nach bestimmten Größenmerkmalen. Abhängig von der Einordnung in eine der Größenklassen - klein, mittelgroß oder groß - ergeben sich differenzierte Anforderungen an die Rechnungslegung, Offenlegung sowie die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses. Die Berichtsgesellschaft erfüllt zum Bilanzstichtag die Voraussetzungen für die Einstufung als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und unterliegt somit den entsprechend erleichterten handelsrechtlichen Vorschriften. Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr waren im Unternehmen durchschnittlich keine Arbeitnehmer beschäftigt. Als Geschäftsführer war im Berichtszeitraum René Bernhardt bestellt.
Georgenthal, den 22.04.2025 gez. René Bernhardt, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.4.2025. |
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