B & W Zauntechnik GmbH
Bröltalstraße 4, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hermann Becker seit 15.7.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
B & W Zauntechnik GmbHNeunkirchen-SeelscheidJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Amtsgericht Siegburg HRB 10169 Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktivseite
Neunkirchen-Seelscheid, den 25. April 2018 gez. Klaus Walterscheid, Geschäftsführer AnhangAktivseite 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Der Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze des Handelsgesetzbuches, sowie der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Zugänge von so genannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (150,00 bis 1.000,00 Euro) wurden gem. § 252 (2) HBG i. V. m. § 6 (2a) EStG in den entsprechenden Sammelposten eingestellt und linear abgeschrieben. Die Vorräte wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB Anschaffungskosten i. S. d. § 255 Abs. 1 und 2 HGB angesetzt. Die Anwendung einer Bewertungsmethode nach §§ 240 Abs. 3 und 4, 256 Satz 1 HGB wurde gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB nicht vorgenommen. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Anhang-erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben insgesamt € 0,00 (Vj € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert, vermindert um Wertberichtigungen, und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Passivseite 1. Rückstellungen Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden. 2. Angaben zu den Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt € 25.214,38 (Vj. € 48.129,63) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und € 0,00 (Vj. € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. 3. Haftungsverhältnisse - §§ 251, 268 Abs. 7 HGB
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB1. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9c HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern Klaus Walterscheid und Hermann Becker bestanden am 31.12.2017 Forderungen in Höhe von 0,00 € (Vj. 0,00 €). 2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9c HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern Klaus Walterscheid und Hermann Becker bestanden am 31.12.2017 Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 € (Vj. 0,00 €). 3. Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans - § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:
4. Sonstiges Vorliegender Jahresabschluss wurde mit der Gesellschafterversammlung vom 25. April 2018 festgestellt. |
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