Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 10169
Eingetragen
15.7.2008
Branche
Großhandel mit Werkzeugen und KleineisenwarenGroßhandel mit Roh- und SchnittholzGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel von vorgefertigten Zaunelementen, Zäunen und Toren aller Art sowie die Montage von Zaunsystemen.

Historie

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Management

NameRolle
Hermann Becker
seit 15.7.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Neunkirchen-Seelscheid
16.750 €
67.00%
Neunkirchen-Seelscheid
8.250 €
33.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

B & W Zauntechnik GmbH

Neunkirchen-Seelscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Amtsgericht Siegburg

HRB 10169

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Aktivseite

31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen    
Summe Sachanlagen 34.850,00 27.126,00
Summe Anlagevermögen 34.850,00 27.126,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte    
Summe Vorräte 36.024,79 60.681,93
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.574,61 11.520,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 94.088,06 120.675,53
Summe Umlaufvermögen 150.687,46 192.877,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.423,72 2.925,88
SUMME AKTIVA 187.961,18 222.929,74

Passivseite

   
  31.12.2016 31.12.2016
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 113.322,71 70.727,97
III. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -1.299,75 42.594,74
Summe Eigenkapital 137.022,96 138.322,71
B. Rückstellungen    
Summe Rückstellungen 9.401,00 15.236,00
C. Verbindlichkeiten    
Summe Verbindlichkeiten 41.537,22 69.371,03
SUMME PASSIVA 187.961,18 222.929,74

 

Neunkirchen-Seelscheid, den 25. April 2018

gez. Klaus Walterscheid, Geschäftsführer

Anhang

Aktivseite

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.

Der Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze des Handelsgesetzbuches, sowie der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Zugänge von so genannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (150,00 bis 1.000,00 Euro) wurden gem. § 252 (2) HBG i. V. m. § 6 (2a) EStG in den entsprechenden Sammelposten eingestellt und linear abgeschrieben.

Die Vorräte wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB Anschaffungskosten i. S. d. § 255 Abs. 1 und 2 HGB angesetzt.

Die Anwendung einer Bewertungsmethode nach §§ 240 Abs. 3 und 4, 256 Satz 1 HGB wurde gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB nicht vorgenommen.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Anhang-erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben insgesamt € 0,00 (Vj € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert, vermindert um Wertberichtigungen, und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Passivseite

1. Rückstellungen

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden.

2. Angaben zu den Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB

Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt € 25.214,38 (Vj. € 48.129,63) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und € 0,00 (Vj. € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

3. Haftungsverhältnisse - §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften (Avalkredit) 0,00 EUR
  (Vj. 0,00 EUR)

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor.

Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB

1. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9c HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern Klaus Walterscheid und Hermann Becker bestanden am 31.12.2017 Forderungen in Höhe von 0,00 € (Vj. 0,00 €).

2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9c HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern Klaus Walterscheid und Hermann Becker bestanden am 31.12.2017 Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 € (Vj. 0,00 €).

3. Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans - § 285 Nr. 10 HGB

Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:

Herrn Klaus Walterscheid, Geschäftsführer, 53819 Neunkirchen-Seelscheid

Herrn Hermann Becker, Geschäftsführer, 53819 Neunkirchen-Seelscheid.

4. Sonstiges

Vorliegender Jahresabschluss wurde mit der Gesellschafterversammlung vom 25. April 2018 festgestellt.

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