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GmbH
Waidhaus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
302.520,00 |
316.042,94 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
5.768,00 |
| II.
Sachanlagen |
302.518,00 |
310.274,94 |
| B.
Umlaufvermögen |
595.186,98 |
806.783,28 |
| I.
Vorräte |
206.037,69 |
413.553,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
343.383,35 |
296.113,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.765,94 |
97.116,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.735,00 |
3.714,83 |
| Aktiva |
901.441,98 |
1.126.541,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
728.729,95 |
744.767,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
22.500,00 |
22.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
722.267,40 |
644.864,72 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.037,45 |
-77.402,68 |
| B.
Rückstellungen |
74.348,43 |
131.377,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
98.363,60 |
250.395,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
98.363,60 |
250.395,69 |
| Summe
Passiva |
901.441,98 |
1.126.541,05 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen die
Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches über
die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie die
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung zugrunde. Des
Weiteren finden die entsprechenden steuerrechtlichen
Regelungen Anwendung.
Bei der berichtenden Gesellschaft handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB. Die
für kleine Gesellschaften geltenden Erleichterungen
bei Ansatz-, Ausweis- und Offenlegungsvorschriften werden
in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die im Geschäftsjahr 2023 angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen
den handelsrechtlichen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung und
Bilanzierung sowie den einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen.
Die Bewertung des immateriellen Anlagevermögens
und des Sachanlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Die Bemessung der Nutzungsdauern wird auf
der Grundlage der steuerrechtlichen Abschreibungstabellen
vorgenommen.
Die Abschreibungen werden linear oder degressiv
bemessen und bei Neuanlagen pro rata temporis ermittelt.
Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 250 € (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Anschaffungsjahr im
Aufwand gebucht. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von über 250
€ bis zu 1.000 € werden entsprechend den
Regelungen in § 6 Absatz 2 EStG im Anschaffungsjahr
voll abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen wird grundsätzlich zu
Einkaufspreisen unter Berücksichtigung von
handelsüblichen Abschlägen bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen, bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen werden für alle
erkennbaren Risiken gebildet. Die Bewertung erfolgte in der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebotenen Höhe.
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
III. Erläuterungen zu ausgewählten Posten
der Bilanz
IV. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführerin fungierte Frau
Gabriele Mathy.
Waidhaus, 20.05.2025
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.05.2025
festgestellt.
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