Ambrian Energy GmbHLiquidiert

20457 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 114389
Vorher
PROFITABILE Sechsundsiebzigste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
12.7.2010
Branche
Wärme- und KältehandelTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen ChemikalienGroßhandel mit Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen
Gegenstand
der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit fossilen und regenerativen Energieträgern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Bernd Sturmheit
seit 16.8.2010
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ambrian Energy GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Geschäftstätigkeit

Die Gesellschaft ist im Bereich des Handels mit Biokraftstoffen (Biodiesel und Bio-Ethanol) tätig. Neben dem Trading im ARA-Gebiet, unterstützt von angemietetem Tankraum in Rotterdam, liegt der Schwerpunkt der Aktivitäten auf der Versorgung der Schwestergesellschaft HGM Energy GmbH in Bremen. Letztere hat nominell einen Anteil von über 83 % am Gesamtabsatz, wobei die Zusammenarbeit aber weit über eine reine Lieferbeziehung hinausragt.

Die Regelungen der Europäischen Union zur Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen (RED - Renewable Energy Directive) und die Umsetzung in Deutschland nach dem BImSchG geben den Rahmen für die Geschäftstätigkeit vor. Die Gesellschaft ist ISCC-zertifiziert und verfügt für die gehandelten Produkte über entsprechende REACH-Registrierungen.

Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Der Biokraftstoffmarkt steht in der Schnittstelle zwischen dem Pflanzenöl- und dem Mineralölmarkt. Insofern beeinflussen die Preisentwicklungen beider Bereiche direkt die Kosten der Produktion bzw. die Nachfrage, wobei Letztere zusätzlich durch spezifische Mandate in einzelnen Absatzmärkten maßgeblich tangiert wird.

Das Jahr 2020 stand ab März unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, die auch den Mineralölmarkt mit Vehemenz traf. Kam es zu Jahresbeginn nach einem Attentat auf den Führer der iranischen Revolutionsgarden noch kurzfristig zu einem Preisanstieg auf USD 70/bbl für die Referenzrohölsorte Brent, so brach der Preis im April bis auf unter USD 20/bbl ein. Neben dem Nachfragerückgang durch weltweite Mobilitätseinschränkungen war hierfür insbesondere ein Streit unter den ölfördernden Nationen ursächlich, der, entgegen einer zur Preisstabilisierung erforderlichen Reduktion der Exportmengen, in einer vorübergehenden Steigerung mündete. Folge und Höhepunkt dieser Entwicklung war am 20. April 2020 erstmals eine negative Preisfeststellung für die amerikanische Qualität WTI von minus USD 37,63/bbl.

Geschockt von dieser bis dahin nicht vorstellbaren Situation, kam es zu einer sukzessiven Preiserholung in der 2. Jahreshälfte, nachdem sich die OPEC unter Führung Saudi-Arabiens wieder mit den als OPEC+ bezeichneten, weiteren ölproduzierenden Ländern (insbesondere Russland) auf eine massive Förderkürzung verständigte. So lag der Preis für Brent am Berichtszeitende mit USD 51,23/bbl immerhin schon wieder auf einem Niveau, auf dem die marginale Produktion von Erdöl aus Schieferlagerstätten in den USA vermeintlich wirtschaftlich ist.

Die Preisentwicklung für Biokraftstoffe war im Berichtszeitraum sehr unterschiedlich. Während Biodiesel, ähnlich wie Mineralöl, im Frühjahr/Sommer nachfragebedingt preislich kräftig nachgab, stieg Bio-Ethanol bis September auf ein Allzeithoch von € 840/cbm. Getrieben wurde diese Entwicklung u.a. von einem plötzlichen Bedarf an alkoholbasierten Desinfektionsmitteln und einer teilweisen Umverteilung der Produktionskapazitäten für Ethanol. Zum Ende des Berichtszeitraumes kam es infolge verstärkter Importe zu einer merklichen Entspannung und kräftigen Preiskorrektur bis auf € 440/cbm zum Ende des Berichtszeitraumes.

Dem entgegengesetzt stiegen im letzten Quartal die Preise für Biodiesel wieder an, wobei besonders die Sommerqualität FAME 0 zu saisonal untypisch niedrigen Abschlägen gegenüber RME gehandelt wurde. Erklärlich ist dies durch stark anziehende Preise für Palm- und Sojaöl u.a. aufgrund des La Nina-Wetterphänomens.

Insgesamt waren somit alle für die Gesellschaft relevanten Märkte von einer hohen Volatilität und teils sprunghaften Preisentwicklungen geprägt, die sich auf die Handelsmöglichkeiten negativ ausgewirkt haben. Zwar fielen der Absatz nur um 10% und der Umsatz, aufgrund der vergleichsweise hohen Ethanolpreise, um rund 5% auf TEUR 89,3 Mio, aber insbesondere das Biodieselgeschäft litt deutlich unter dem schwierigen Umfeld. Hinzu kamen mehrere logistische Probleme, insbesondere der Brand im Motorenraum eines Binnenmotorschiffes vor der Löschung in Rotterdam und damit verbunden ein Vermögensschaden für die Gesellschaft in sechsstelliger Höhe.

Als in US-Dollar geführtem Unternehmen wurde der Jahresüberschuss zudem von einer Schwäche der Leitwährung negativ beeinflusst. Kam es während der 1. Pandemiewelle im März noch zu Wechselkursen von unter USD 1,07/Euro, so stieg der Euro in der zweiten Jahreshälfte stetig an und schloss mit USD 1,2271/Euro nur knapp unter dem Jahreshoch.

Mit einem Jahresüberschuss von TEUR 686 (Vorjahr TEUR 1.649) wurden Jahresziel und Prognose verfehlt, kann aber angesichts der unvorhersehbaren und weitreichenden Auswirkungen der Corona-Pandemie immer noch als Erfolg gewertet werden.

In der Vermögens- und Kapitalstruktur stehen dem langfristig gebundenen Vermögen von TEUR 43 am Bilanzstichtag das Eigenkapital in Höhe von TEUR 5.599 und das langfristige Fremdkapital in Form eines nachrangigen Gesellschafterdarlehens von TEUR 1.000 gegenüber.

Bankverbindlichkeiten hat die Gesellschaft zum Bilanzstichtag keine. Mit einem wirtschaftlichen Eigenkapital von jetzt TEUR 6.599 kann die Gesellschaft weiterhin zuversichtlich nach vorne blicken.

Voraussichtliche Entwicklung und wesentliche Chancen und Risiken

Zum Berichtszeitpunkt sind Dauer und Schwere der Corona-Pandemie immer noch sehr schwer abzuschätzen. Der laufende Betrieb wird von Geschäftsführung und Mitarbeitern im weit überwiegenden Teil aus dem Homeoffice abgewickelt; Einschränkungen ergeben sich daraus für die Entwicklung neuer Aktivitäten und Geschäftsideen.

Die Gesellschaft rechnet für 2021 deshalb mit einem Geschäftsverlauf auf dem Niveau des Berichtsjahres.

Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar. Die Gesellschaft überwacht ihre Lieferverträge systematisch und steuert Preis- und Währungsänderungsrisiken unter Zuhilfenahme relevanter Absicherungsinstrumente, insbesondere in Gestalt von Termingeschäften und SWAP-Geschäften. Veränderungen in den regulativen Leitlinien oder politische Entscheidungen stellen sowohl Chancen als auch Risiken dar.

 

Hamburg den, 30. April 2021

gez. Bernd Sturmheit, Geschäftsführer

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

AMBRIAN ENERGY GMBH, HAMBURG

AKTIVA

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 43.115,00 51.827,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 43.115,00 51.827,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 43.115,00 51.827,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 8.644.077,72 10.993.533,03
I. Vorräte 991.486,80 1.923.274,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 357.307,99 3.610.112,85
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 114.253,38
2. Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 357.307,99 3.495.859,47
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.295.282,93 5.460.145,55
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 8.529,50 13.681,82
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 2.000,00 0,00
8.697.722,22 11.059.041,85

PASSIVA

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. EIGENKAPITAL 5.599.721,85 5.413.359,05
I. Gezeichnetes Kapital 2.000.000,00 2.000.000,00
II. Bilanzgewinn 3.599.721,85 3.413.359,05
B. RÜCKSTELLUNGEN 308.210,15 771.130,83
C. VERBINDLICHKEITEN 2.789.790,22 4.874.551,97
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.017.934,06 1.038.777,78
2. Übrige Verbindlichkeiten 1.771.856,16 3.835.774,19
8.697.722,22 11.059.041,85

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

2020
EUR
2019
EUR
1. Rohergebnis 4.538.018,74 4.369.638,40
2. Personalaufwand -661.417,64 -822.258,14
a) Löhne und Gehälter -586.439,72 -733.842,51
b) Soziale Abgaben -74.977,92 -88.415,63
3. Abschreibungen auf Sachanlagen -19.792,39 -17.956,76
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.826.396,22 -1.044.914,79
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9,90 12,88
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -17.140,42 -47.113,83
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -326.919,17 -788.297,98
8. Jahresüberschuss 686.362,80 1.649.109,78
9. Gewinnvortrag 3.413.359,05 2.764.249,27
10. Gewinnausschüttung -500.000,00 -1.000.000,00
11. Bilanzgewinn 3.599.721,85 3.413.359,05

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

AMBRIAN ENERGY GMBH, HAMBURG

1. Allgemeine Angaben

Die Ambrian Energy GmbH, Hamburg, ist beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 114389 eingetragen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung um außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Zugänge des Geschäftsjahres 2020 werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf den Altbestand wurden planmäßig fortgeführt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden aus Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wird unterstellt, dass die zuerst angeschafften Produkte zuerst verbraucht werden (FIFO).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits gezahlte zukünftige Geschäftsjahre betreffende Aufwendungen aktiviert. Der Posten wird in der Rechnungsperiode aufgelöst, in der der Aufwand wirtschaftlich entstanden ist.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sofern sich bei der Ermittlung der Steuerauswirkungen von temporären und quasi permanenten Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ein Steuerabgrenzungsposten ergibt, wird dieser in einem gesonderten Bilanzposten bilanziert. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden dabei verrechnet angesetzt und nicht abgezinst.

Bewertungseinheiten werden gebildet, soweit wirksame gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme bei einzelnen Vermögensgegenständen, Schulden, schwebenden Geschäften oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen bestehen. In dem Umfang, in dem Bewertungseinheiten wirksam gebildet werden, finden das Einzelbewertungs- und Vorsichtsprinzip keine Anwendung. Die Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften werden nach der Einfrierungsmethode in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung unberücksichtigt gelassen.

Auf fremde Währung lautende Posten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr finden abweichend von den dargestellten Bewertungsmethoden das Anschaffungskosten- und das Realisationsprinzip keine Anwendung, d.h. die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag erfolgt bei diesen Posten unabhängig vom Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Anlage zum Anhang zu entnehmen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultierten im Vorjahr aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Von den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen entfielen im Vorjahr TEUR 233 auf noch nicht abziehbare Vorsteuer.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten wie im Vorjahr keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Passiva

Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 3.413 (Vorjahr: TEUR 2.764). Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07. Januar 2020 wurde beschlossen, aus dem Jahresüberschuss 2019 eine Ausschüttung von TEUR 500 vorzunehmen.

Aufgrund der Aktivierung von aktiven latenten Steuern unterliegen TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 0) des Bilanzgewinns einer Ausschüttungssperre.

Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zeigt folgende Übersicht:

Gesamt 31.12.2020 *)
TEUR
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
TEUR
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.018 18 1.000
(1.039) (39) (1.000)
- davon gegenüber Gesellschaftern (Darlehen) 1.010
(1.039)
- davon aus Lieferungen und Leistungen 8
(0)
Übrige Verbindlichkeiten 1.772 1.772 0
(3.835) (3.835) (0)
- davon aus Steuern 813
(1.136)
2.790 1.790 1.000
(4.874) (3.874) (1.000)

*) Vorjahr in Klammern

Von den Verbindlichkeiten haben TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Gesellschafterin HGM Holding GmbH, Bremen, ist mit ihren Ansprüchen auf Tilgung und Verzinsung aus den gewährten Darlehen gemäß § 19 Absatz 2 Satz 2 InsO im Rang hinter sämtliche Forderungen anderer Gläubiger in der Weise zurückgetreten, dass Tilgung und Verzinsung der Darlehen nur nachrangig nach allen anderen Gläubigern im Rang des § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 InsO verlangt werden kann und nur aus künftigen Jahresüberschüssen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus sonstigen freien Vermögen bedient werden kann.

Die latenten Steuersalden haben sich wie folgt entwickelt:

31.12.2019
TEUR
Veränderung
TEUR
31.12.2020
TEUR
Aktive latente Steuern 12 -10 2
Passive latente Steuern 12 -12 0
Saldierter bilanzieller Ausweis 0 2 2

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Von dem Rohergebnis entfallen TEUR 367 (Vorjahr: TEUR 616) und von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen TEUR 891 (Vorjahr: TEUR 72) auf Erträge bzw. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung.

Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 39) auf verbundene Unternehmen.

5. Derivate Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten

Zum Bilanzstichtag bestanden zur Absicherung von Preisänderungsrisiken aus Vorratsbeständen und aus schwebenden physischen Handelsgeschäften insgesamt Warentermingeschäfte mit einem Volumen von 5.888 Tonnen (Einkauf) und 5.183 Tonnen (Verkauf). Die Vereinbarungen laufen im Jahr 2021 aus und sind in Fremdwährungen abgeschlossen.

Die beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag der Termin-Geschäfte ergeben sich aus der Bewertung der offenen Positionen zu Marktpreisen ohne Berücksichtigung gegenläufiger Wertentwicklungen aus Grundgeschäften. Sie stellen die Ergebnisauswirkung einer Glattstellung am Bilanzstichtag dar und betragen für die Warentermingeschäfte - TEUR 181.

Warentermingeschäfte mit einem Volumen von 5.388 Tonnen (Einkauf) und 4.183 Tonnen (Verkauf) werden nicht bilanziert, da gemäß § 254 HGB Bewertungseinheiten mit den entsprechenden Grundgeschäften (Mikro-Hedges) bestehen. Aus weiteren Warentermingeschäften mit einem Volumen von 500 Tonnen (Einkauf) und 1000 Tonnen (Verkauf) ergab sich ein Gewinn von TEUR 5, der nicht bilanziert wurde.

Zur Absicherung gegen USD-Währungsrisiken setzt die Gesellschaft Devisentermingeschäfte ein. Zum 31. Dezember 2020 betrug der Marktwert eingesetzter Devisentermingeschäfte (Volumen: TEUR 2.721; bewertet nach der mark-to-market-Methode) insgesamt TEUR 4.

6. Nachtragsbericht

In Anbetracht der seit Jahresbeginn 2020 sich ausbreitenden Corona-Pandemie können negative Einflüsse auf das Jahresergebnis 2021 nicht ausgeschlossen werden.

Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten.

7. Sonstige Angaben

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, beträgt TEUR 342 (Vorjahr: TEUR 609).

Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Durchschnitt 6 Mitarbeiter (Vorjahr: 7) - ausschließlich Angestellte - beschäftigt.

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr und ist zurzeit Herr Bernd Sturmheit. Herr Sturmheit ist hauptberuflich für die Gesellschaft und andere Gesellschaften der HGM-Gruppe tätig.

Der Jahresabschluss der Ambrian Energy GmbH, Hamburg, wird in den Konzernabschluss der HGM Verwaltungs GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bremen, einbezogen, der beim Betreiber des Bundesanzeigers offenzulegen ist.

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag von TEUR 500 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Hamburg, den 30. April 2021

gez. Bernd Sturmheit, Geschäftsführer

Weitere Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 17. Mai 2021 festgestellt.

Anschaffungskosten
01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2020
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 486,00 0,00 0,00 486,00
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 216.448,00 11.081,39 21.701,40 205.827,99
216.934,00 11.081,39 21.701,40 206.313,99
Abschreibungen
01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2020
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 486,00 0,00 0,00 486,00
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 164.621,00 19.792,39 21.700,40 162.712,99
165.107,00 19.792,39 21.700,40 163.198,99
Buchwerte
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 43.115,00 51.827,00
43.115,00 51.827,00

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Ambrian Energy GmbH, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Ambrian Energy GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ambrian Energy GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt ''Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts'' unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bremen, den 30. April 2021

FIDES Treuhand GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Lohmann, Wirtschaftsprüfer

gez. Rogge, Wirtschaftsprüferin

Beschluss über die Ergebnisverwendung

Auszug aus dem Protokoll des Gesellschafterbeschlusses vom 17. Mai 2021:

"Die Gesellschafter beschließen eine Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn in Höhe von Euro 500.000,00. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von Euro 3.099.721,85 wird auf neue Rechnung vorgetragen."

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