Großhandel mit Bekleidung
Backstage Jonscher Verwaltungs-GmbH
Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 15234 Frankfurt (Oder), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerd, geb. Zeidler Jonscher seit 16.11.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Backstage Jonscher Verwaltungs-GmbHFrankfurt (Oder)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft. Der vorliegende Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Entsprechend sind für Zwecke der Rechnungslegung und Offenlegung die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften anzuwenden. Die Gliederung der Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB erfolgt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Von den größenabhängigen Erleichterungen im Sinne des § 288 Abs. 1 HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht. Die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 sind erstmals verpflichtend im Berichtsjahr anzuwenden. Die Vorjahreszahlen sind gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 des EGHGB bei der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht angepasst worden. Von den Übergangsvorschriften des Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert. Die Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten Der Ansatz erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. III. Angaben zur Bilanz 1. Weitere Aktivposten Es bestanden keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zum Bilanzstichtag. Es werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Backstage Jonscher GmbH & Co. KG) in Höhe von TEUR 25,3 ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2010 werden liquide Mittel in Höhe von TEUR 6 ausgewiesen. 2. Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. 1. Erträge aus Beteiligungen Diese Position umfasst die Haftungsvergütung in Höhe von EUR 1.500,00. Die Haftungsvergütung wird entsprechend dem Gesellschaftsvertrag für die persönliche Haftung bei der Backstage Jonscher GmbH & CO KG gezahlt. IV. Sonstige Angaben Die Geschäfte des Unternehmens wurden im Berichtsjahr durch folgende Person geführt: Herr Gerd Jonscher Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Backstage Jonscher Verwaltungs GmbH ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der Backstage Jonscher GmbH & Co. KG, Frankfurt (Oder). Die Geschäftsführung schlägt vor, der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 301,91 auf neue Rechnung vorzutragen.
Frankfurt (Oder), den 11.11.2011 Backstage Verwaltung GmbH Geschäftsführung Gerd Jonscher sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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