Grand
Fortune Holding GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
25.000,00 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.200,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
800,00 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.000,00 |
Anhang
Grundlagen der Rechnungslegung
Der Jahresabschluss der Grand Fortune Holding GmbH -
nachfolgend Grand Fortune genannt - wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. §
275 Abs.2 HGB gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und
Bewertung im Jahresabschluss der Grand Fortune zum
31.12.2010 wurden nach den handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Vorschriften ausgeübt.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen sind nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen worden.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr. Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die
Eigenkapitalpositionen sind zum Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Alle Gegenstände des Anlagevermögens werden
in einer gesonderten Anlagenbuchhaltung verwaltet.
Die Bewertung der Anschaffungskosten erfolgte nach
§ 255 HGB. Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagenvermögens ist aus dem Anlagenspiegel zu
entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel
(§ 268 Abs.2 Satz 3 HGB).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Kundenforderungen sind durch eine Saldenliste
nachgewiesen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sind keine Wertberichtigungen vorgenommen
worden, da bis zum Tag der Aufstellung der Bilanz am
30.12.2011 sämtliche Forderungen beglichen wurden.
Eigenkapital
Das Stammkapital iHv 25.000,00 € der
Gesellschaft wurde durch eine Bareinlage zu 50% erbracht.
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der einzelnen Posten der
Verbindlichkeiten sowie deren Restlaufzeiten sind gem.
§ 285 Nr.2 HGB der Bilanz und dem Kontennachweis zu
entnehmen.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch eine Saldenliste nachgewiesen.
Sonstige Angaben
Personalstand
Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer
beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach
§ 267 Abs.5 HGB. Auszubildende wurden im laufenden
Geschäftsjahr nicht beschäftigt.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei dem
Geschäftsführer
Herrn Yang
Zhao
Die Voraussetzungen des § 264 Abs.2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Frankfurt am Main, den 30.12.2011
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Yang Zhao
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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