Wadersloh Wind GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Siegfried Müller seit 28.7.2011 | Geschäftsführer |
Norbert Morfeld seit 28.7.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinde Wadersloh | 51.00% |
Stadt Lippstadt | 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wadersloh Energie GmbHWaderslohJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Gesellschaftszweck und AufgabenAm 28.07.2011 wurde die Wadersloh Energie GmbH durch Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster mit der Nummer HRB 13336 gegründet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wadersloh. Das Stammkapital wird von der Gemeinde Wadersloh mit 51 % und der Stadtwerke Lippstadt GmbH mit 49 % gehalten. a) Vertrieb Der Gesellschaftszweck besteht vor allem in der Versorgung mit Strom und Gas vorrangig auf dem Gebiet der Gemeinde Wadersloh. Hierzu wurden in 2012 Vertriebsaktivitäten aufgebaut, um die Kunden ab Mai 2012 mit Strom und Gas zu beliefern. Seit dem 01.01.2019 ist die Wadersloh Energie GmbH Grundversorger für die Belieferung mit Gas auf dem Gebiet der Gemeinde Wadersloh. Darüber hinaus ist die Gesellschaft ab dem 01.01.2022 ebenso Grundversorger für die Belieferung mit Strom. Zur Belieferung der Haushalts- und Gewerbekunden mit Strom und Gas bestehen seitens der Wadersloh Energie GmbH mit der Westnetz GmbH Lieferantenrahmenverträge, welche den Zugang der Gesellschaft zu den Verteilnetzen der Westenergie AG regeln. Ebenso bestehen mit der Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG und der Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG Lieferantenrahmenverträge über die entsprechenden Netzgebiete. Zudem wurden zwischen der Stadtwerke Lippstadt GmbH und der Wadersloh Energie GmbH Verträge über die Betriebsführung und über die Belieferung von elektrischer Energie und Gas geschlossen. Die vorgenannten Verträge bilden die Grundlage der Vertriebstätigkeit. b) Beteiligungen Die Wadersloh Energie GmbH ist mit jeweils 100 % an der Wadersloh Netz GmbH & Co. KG, sowie an der Wadersloh Netz Verwaltungs GmbH beteiligt. 2. Geschäftsverlauf im Jahr 2023Im Geschäftsjahr 2023 entwickelte sich das Tarifkunden-Geschäft der Gesellschaft weiter positiv. Die preislichen Verwerfungen im Endkundengeschäft konnten aufgrund der zum 01.03.2023 eingeführten Energiepreisbremsen gemildert werden. So konnte eine Steigerung der Kundenanzahl des Stromsegments im Bereich der Tarifkunden auf 3.853 (2.937 i. V.) und der Absatzmenge auf rd. 10.051 MWh (8.556 MWh i. V.) verzeichnet werden. Die an Sondervertragskunden gelieferte Menge elektrischer Energie betrug rd. 1.762 MWh. Des Weiteren wurden durch die Gesellschaft witterungsbedingt lediglich 26.285 MWh Erdgas (28.114 MWh i. V.) an 1.412 (1.378 i. V.) Haushalts- und Gewerbekunden abgesetzt. Die Steigerung der Anzahl der Kunden Strom um rd. 31 % und Gas um rd. 7 % spiegelt nicht nur die Position des Grundversorgers wieder, sondern zeigt auch das andauernde Potenzial der Gesellschaft. Die mit Wirkung zum 1. März 2023 in Kraft getretenen Gesetze zur Einführung von Energiepreisbremsen (StromPBG und EWPBG) mildern die Belastung der Kunden aus hohen Energiepreisen ab. Nennenswerte Forderungsausfälle sind bisher nicht zu verzeichnen. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2023a) InvestitionenDas Anlagevermögen der Gesellschaft beinhaltet die Beteiligungen an den Gesellschaften Wadersloh Netz Verwaltungs GmbH (T€ 25) und Wadersloh Netz GmbH & Co. KG (T€ 8.061). Investitionen wurden im Geschäftsjahr nicht getätigt b) Vermögens- und FinanzlageSämtliche für den Geschäftszweck benötigten Sachanlagen werden seitens der Stadtwerke Lippstadt GmbH gestellt. Damit weist die Gesellschaft zum 31.12.2023 unverändert kein Sachanlagevermögen aus. Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2023 T€ 12.484. Die Eigenkapitalquote stieg bei dem zuvor dargestellten Gesamtvermögen und einem Eigenkapital i. H. v. T€ 3.203 um 2 % und beträgt nun 26 %. c) ErtragslageDie Steigerung der Umsatzerlöse von T€ 4.580 in 2022 auf T€ 7.703 in 2023 ist auf die stark gestiegene Anzahl der SLP-Kunden im Strom- und Gasbereich und Preisanpassungen zurückzuführen. Jedoch ist der Absatz witterungsbedingt vor allem im Gas-Bereich stark gesunken. Es konnten 7 RLM Kunden im Strombereich gewonnen werden. Bei gestiegenem Materialaufwand in beiden Bereichen ergibt sich inklusive der Sparte Beteiligungen ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von T€ 654 (i. V. T€ 422). Die Umsatzerlöse im Strom- und Gasbereich liegen in 2023 aufgrund der erhöhten Vertriebsmengen über dem Planansatz. Entsprechend konnte das geplante Rohergebnis der Sparten Strom und Gas erreicht werden. Die Beteiligungserträge stiegen leicht von T€ 219 auf T€ 228. Die Entnahme des Jahresüberschusses der Wadersloh Netz GmbH & Co. KG wurde zur Stärkung deren Kapitalstruktur nur anteilig vorgenommen. Entsprechend betrug der Jahresüberschuss gemindert um die Ertragsteuern T€ 464 und unterschritt damit den Planansatz. 4. Chancen und RisikenDie Gesellschaft verfügt über ein Risikomanagementsystem. Dieses wird entsprechend des Geschäftsumfangs fortgeschrieben. Als wesentliche Chance für das Unternehmen wird vor allem der weitere Ausbau der bereits bestehenden Absatzmengen gesehen. Dieses Ziel soll vor allem durch den Gewinn weiterer Kunden erreicht werden. Hierzu sollen auch zukünftig attraktive Preise und eine gesteigerte Kundenkommunikation beitragen. Als ein wesentliches Risiko wird immer noch das Marktrisiko gesehen, welches oben genannte Ziele relativieren könnte. Insbesondere könnte der intensive Wettbewerb einhergehend mit fallenden Rohmargen negative Folgen für die Geschäftsentwicklung haben. Aktuell sind das Preisniveau und einhergehend die Vertriebspreise nach dem vorjährigen Allzeithoch rückläufig. Vor dem Hintergrund von grundsätzlich geringem Forderungsausfall zeigen auch die weiterhin vorgenommenen Bonitätsprüfungen vor Vertragsabschlüssen ihre Wirkung. Ein striktes Forderungsmanagement wird weiterhin verfolgt. Strategisch richtet die Gesellschaft ihr Augenmerk bezüglich der Kapitalausstattung auf die aktuelle Zinsentwicklung im Euro-Raum. 5. Voraussichtliche Entwicklung der Wadersloh Energie GmbHFür das Jahr 2024 wird gemäß Wirtschaftsplan mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. T€ 280 gerechnet. Die Vertriebssparte leistet dabei einen Ergebnisbeitrag von rd. T€ 80. Die Berechnung basiert auf einer kalkulierten Absatzmenge von ca. 11.492 MWh Strom und 22.018 MWh Erdgas an Haushalts-, Gewerbe- sowie kommunale und private Sondervertragskunden. Die Sparte Beteiligungen wird zu o.g. Planergebnis 2024 vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Wadersloh Netz GmbH & Co. KG einen Ergebnisbeitrag in Höhe von rd. T€ 200 leisten. Bislang liegen keine Hinweise oder Erkenntnisse vor, die auf ein Verfehlen der wirtschaftlichen Zielsetzung im Bereich Vertrieb und Beteiligungen deuten könnten. Eine intensive Marktbeobachtung mit entsprechender Strategieverfolgung wird als elementar bewertet.
Wadersloh, 28. März 2024 Norbert Morfeld, Geschäftsführer Siegfried Müller, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Form und Darstellung des JahresabschlussesAm 28.07.2011 wurde die Wadersloh Energie GmbH durch Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster mit der Nummer HRB 13336 gegründet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wadersloh. Das Stammkapital wird von der Gemeinde Wadersloh mit 51 % und der Stadtwerke Lippstadt GmbH mit 49 % gehalten. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt worden. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert und gemäß § 265 Abs. 5 HGB um den Posten "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" erweitert. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie als Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen betreffen die Geschäftsanteile an der Wadersloh Netz Verwaltungs GmbH und Kommanditanteile an der Wadersloh Netz GmbH & Co. KG. Die Bewertung wurde zu Anschaffungskosten vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen bewertet. Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie sind mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. 3. Angaben zu den Posten der BilanzDie Finanzanlagen beinhalten die Beteiligung an der Wadersloh Netz GmbH & Co. KG und umfasst einen Kommanditanteil von 8.061.463 €. Die Beteiligung an der Wadersloh Netz Verwaltungs GmbH umfasst Geschäftsanteile von 25.000 €. Diese GmbH fungiert im Sinne von § 161 HGB als persönlich haftende Gesellschafterin der Wadersloh Netz GmbH & Co. KG. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen die Gesellschafter beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Rückstellungen wurden für Ertragsteuern, noch abzurechnende Rechnungen für Netznutzungsentgelte, CO 2 -Zertifikate, Billigkeit und Jahresabschluss- sowie Prüfungskosten gebildet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten ein Darlehen mit einer Laufzeit von ursprünglich 20 Jahren:
Die Stadtwerke Lippstadt GmbH hat für o. g. Verbindlichkeit eine beschränkte Bürgschaftserklärung über T€ 2.058 abgegeben. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten neben Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten auch ein Darlehen der Gemeinde Wadersloh in Höhe von ursprünglich T€ 1.275 sowie ein Darlehen der Stadtwerke Lippstadt GmbH in Höhe von ursprünglich T€ 1.225. Die Darlehen haben eine Laufzeit von ursprünglich 20 Jahren.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 1. Angaben zu Posten der Gewinn- und VerlustrechnungDie Gesellschaft erzielte Umsätze von T€ 7.703 (T€ 4.580 i. V.) davon T€ 3.756 (T€ 2.301 i. V.) aus dem Stromvertrieb und T€ 3.946 (T€ 2.279 i. V.) aus dem Gasvertrieb. Durch die Erbringung von Dienstleistungen wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe T€ 131 erzielt (T€ 127 i. V.). Das Honorar des Abschlussprüfers für die Prüfung des Geschäftsjahres 2023 beträgt für Leistungen der Jahresabschlussprüfung T€ 5 und für steuerliche Beratungsleistungen T€ 1. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mindern das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit T€ 190. 2. Ergänzende AngabenAn der Wadersloh Energie GmbH sind die Gemeinde Wadersloh mit 51 % und die Stadtwerke Lippstadt GmbH mit 49 % beteiligt. Zu Geschäftsführern waren Herr Norbert Morfeld, Wadersloh und Herr Siegfried Müller, Lippstadt bestellt. Herr Morfeld erhielt eine Tätigkeitsvergütung von T€ 2,4. Herr Müller eine einmalige Vergütung von T€ 10. Durch die Gesellschafter wurden folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat entsandt und Tätigkeitsvergütungen gezahlt:
Gesamt wurde dem Aufsichtsrat in 2023 Tätigkeitsvergütungen in Höhe von T€ 1 gezahlt. In die Gesellschafterversammlung wurden für die Gemeinde Wadersloh Herr Bürgermeister Christian Thegelkamp und Herr Andreas Wesseler sowie für die Stadtwerke Lippstadt GmbH Herr Bürgermeister Arne Moritz und Herr Oliver Bertelt entsandt. Der Gesellschafterversammlung wurden in 2023 Tätigkeitsvergütungen i. H. v. T€ 0,6 gezahlt. Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresüberschuss zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3. NachtragsberichtVorgänge oder Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2023, die geeignet wären, die Fortführung oder den Bestand des Unternehmens zu gefährden oder zu beeinträchtigen oder wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben, sind nicht eingetreten. Trotz des anhaltenden Ukraine-Konfliktes wurde das Preisniveau von 2021 erreicht. Die mit Wirkung zum 01.03.2023 in Kraft getretenen Gesetze zur Einführung von Energiepreisbremsen (StromPBG und EWPBG) mildern die Belastung der Kunden aus hohen Energiepreisen ab. Nennenswerte Forderungsausfälle sind bisher nicht zu verzeichnen.
Wadersloh, 28. März 2024 Norbert Morfeld, Geschäftsführer Siegfried Müller, Geschäftsführer Anlagevermögen der Wadersloh Energie GmbH zum 31. Dezember 2023
Tätigkeitsabschluss zum 31. Dezember 2023A. Allgemeine ErläuterungDie Tätigkeitsabschlüsse der Wadersloh Energie GmbH wurden nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanzierungs- Bewertungs- und Ausweisgrundsätze des handelsrechtlichen Jahresabschlusses gelten auch für die Tätigkeitsabschlüsse. B. Definition der UnternehmenstätigkeitDie Gesellschaft ist nicht unmittelbar als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gemäß § 6b Abs. 1 EnWG einzuordnen, da sie derzeit selbst nur im Strom- und Erdgasvertrieb tätig ist und lediglich eine Beteiligung an der Netzeigentumsgesellschaft WN KG mit den Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Erdgasverteilung hält. Allerdings bildet die Gesellschaft zusammen mit ihrer Beteiligung an der WN KG einen Verbund von Energieversorgungsunternehmen mit Energievertrieb und Netzbetrieb, so dass die ergänzenden Festlegungen der Regulierungsbehörde nach § 6b Abs. 6 EnWG ab dem Geschäftsjahr 2023 zur Anwendung kommen und einen Tätigkeitsabschluss "Dienstleistungen" in den Bereichen der Elektrizitätsverteilung und der Erdgasverteilung einfordern. C. Grundsätze einschließlich der Abschreibungsmethoden, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten zugeordnet wurden.Aufgrund der Organisationsstruktur der Wadersloh Energie GmbH werden auf Basis von Einzelkonten und Kontenmerkmalen die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge der Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. Ist eine direkte Zuordnung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich, erfolgt eine Zurechnung grundsätzlich durch einen sachgerechten Schlüssel, der die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten sinnvoll ermöglicht.
Wadersloh, 28. März 2024 Norbert Morfeld, Geschäftsführer Siegfried Müller, Geschäftsführer Anlagen: Tätigkeitsabschluss energiespezifische Dienstleistungen Elektrizitätsverteilung Tätigkeitsabschluss energiespezifische Dienstleistungen Erdgasverteilung Bilanz zum 31. Dezember 2023Wadersloh Energie GmbH energiespezifische Dienstleistungen - ElektrizitätsverteilungAktivseite
Bilanz zum 31. Dezember 2023Wadersloh Energie GmbH energiespezifische Dienstleistungen - GasverteilungAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Wadersloh Energie GmbH energiespezifische Dienstleistungen - Elektrizitätsverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Wadersloh Energie GmbH energiespezifische Dienstleistungen - Gasverteilung
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Wadersloh Energie GmbH, Wadersloh Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wadersloh Energie GmbH, Wadersloh, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wadersloh Energie GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse o entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und o vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus o identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, o gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, o beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, o ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, o beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, o beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens, o führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeiten Gas- und Stromverteilung - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind sowie aus dem Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 - geprüft. Nach unserer Beurteilung o wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen erfüllt und o entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG" sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet hat. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Bielefeld, den 8. Juli 2024 DR.
RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Cebulla, Wirtschaftsprüfer Heidbrink, Wirtschaftsprüfer Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 27. August 2024 festgestellt. |
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