3. OG
GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.138,00 |
6.649,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.138,00 |
6.649,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
431.237,59 |
307.198,07 |
| I.
Vorräte |
7.149,36 |
5.446,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
399.005,65 |
218.939,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
220.246,15 |
208.646,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.082,58 |
82.811,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
245,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
438.375,59 |
314.092,42 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
130.842,47 |
138.985,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
113.785,66 |
74.235,86 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.143,19 |
-39.549,80 |
| B.
Rückstellungen |
41.209,48 |
23.520,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
266.323,64 |
151.586,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.318,15 |
77.451,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
254.005,49 |
74.135,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
438.375,59 |
314.092,42 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung
Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und
minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge
vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden abgezinst.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in
fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag
bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am
Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit
der Folge eines niedrigeren und bei
Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am
Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der
Folge eines höheren Stichtagswerts.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt
Eigenkapital
Stammkapital mit Nennwert 25.000€
Verbindlichkeiten
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen / sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit
0€ ausgewiesen
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
sonstige Berichtsbestandteile
Münster, 29.04.2022
Erkal Ular - GF
Severin Romero - GF
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2022 festgestellt.
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