Schelzel-Bedachungs-GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
693.728,05 |
711.400,40 |
| I.
Sachanlagen |
251.300,25 |
275.188,20 |
| II.
Finanzanlagen |
442.427,80 |
436.212,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.113.021,23 |
5.163.106,78 |
| I.
Vorräte |
4.893.294,26 |
3.836.424,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.217.613,55 |
1.261.829,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.113,42 |
64.853,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
39.730,42 |
20.122,63 |
| Aktiva |
6.846.479,70 |
5.894.629,81 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
185.813,38 |
135.293,97 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Kapitalrücklage |
227.079,93 |
227.079,93 |
| III.
Gewinnrücklagen |
2.230,88 |
2.230,88 |
| IV.
Verlustvortrag |
170.710,62 |
197.736,97 |
| V.
Jahresüberschuss |
50.519,41 |
27.026,35 |
| B.
Rückstellungen |
704.086,06 |
639.090,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.953.246,93 |
5.112.912,03 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.333,33 |
7.333,33 |
| Summe
Passiva |
6.846.479,70 |
5.894.629,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Das Unternehmen unter der
Firma Schelzel-Bedachungs-GmbH hat seinen Sitz in
Dresden und ist unter der HRB 2947 im Handelsregister beim
Amtsgericht Dresden eingetragen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften des HGB und des GmbHG erstellt. Die
Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss
wurde mindestens nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Dabei fanden die Grundsätze
der Einzelbewertung und der Vorsicht Beachtung.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze wurden beibehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der linearen
Methode in Anlehnung an die steuerlichen
Abschreibungstabellen vorgenommen. Für Gerüst-
und Schalungsmaterial besteht ein Festwert nach § 240
Abs. 3 HGB.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a
EStG angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 €
werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger
Abgang wird unterstellt.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten
einbezogen wurden die Einzelkosten für Material und
Lohn sowie die notwendigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten. Abwertungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert wurden, soweit erforderlich,
vorgenommen.
Forderungen wurden mit dem Nennwert abzüglich
Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen
bewertet.
Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden auf der
Grundlage einer versicherungsmathematischen Berechnung nach
dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter
Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr.
Heubeck bewertet. Sie wurden pauschal mit dem von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen
für Pensionen wurden keine Gehaltssteigerungen
berücksichtigt, da es sich um eine Festzusage handelt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren beträgt T€ 9, wofür
nach § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre
besteht.
Die Pensionsverpflichtung wurde mit dem Anspruch aus
zwei Rückdeckungsversicherungen, die
ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen
dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog.
Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des
zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten
Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung der
bis zur Aufstellung bekannten Tatsachen und Umstände
entsprechend vorsichtig geschätzt und in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Aus der unterschiedlichen Bewertung der
Pensionsrückstellung nach Handels- und Steuerrecht
sowie der Bildung eines Investitionsabzugsbetrages im
Geschäftsjahr sowie untzer Berücksichtigung
nutzbarer steuerlicher Verlustvorträge ergeben sich
per Saldo aktive latente Steuern in Höhe von
T€ 110 bei einem Steuersatz von 31,58%.
Von dem Ansatzwahlrecht wird kein Gebrauch
gemacht.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter betrugen
zum Bilanzstichtag T€ 460 (Vorjahr: T€ 570)
Rückstellungen
Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen
bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von
T€ 637. Diese wurden mit Deckungsvermögen
(Rückdeckungsversicherung, T€ 147)
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB verrechnet.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben T€ 5.098 (Vj.
T€ 4.452) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und
T€ 855 (Vj. T € 661) eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr (davon T€ 141 Restlaufzeit über
fünf Jahre, Vj. T€ 365).
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 612 sind
wie folgt besichert:
- Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen
des Gesellschafters
- selbstschuldnerische Bürgschaft des
Gesellschafters
- Globalzession aller Forderungen
- Sicherungsübereignung der finanzierten
Gegenstände.
Weitere Verbindlichkeiten in Höhe von T€
157 sind besichert durch:
- Abtretung der Aktivwerte aus
Rückdeckungsversicherungen.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 11 (Vorjahr
T€ 3).
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr 2021 waren durchschnittlich 24
Arbeitnehmer (Vorjahr: 17) beschäftigt.
Geschäftsführer
Während des Geschäftsjahrs 2023 wurden die
Geschäfte des Unternehmens geführt durch
Herrn Falk Schelzel und
Herrn Robin Schelzel.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
An die Geschäftsführer sind folgende
Darlehen ausgereicht:
- Darlehen über 460.000 € zum Stichtag zum
Festzins von 1,505 % p.a., einer Laufzeit bis zum
31.12.2029 und einer jährlichen Tilgung von mindestens
10.000 €, im Geschäftsjahr wurden 110.000 €
getilgt.
- Darlehen über 270.000 € zum Festzins von
2,74 % p.a., es besteht eine tilgungsfreie Zeit von 2
Jahren, danach ist das Darlehen mit einer Annuität von
1.066 € pro Monat zu bedienen.
Dresden, den 12. März
2025
gez.
Falk Schelzel, Geschäftsführer
gez.
Robin Schelzel, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2025
festgestellt.
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