H &
W-Bau GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
310.614,00 |
262.766,00 |
| I.
Sachanlagen |
310.614,00 |
262.766,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
189.431,93 |
305.959,08 |
| I.
Vorräte |
1.295,04 |
1.295,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
164.809,69 |
228.096,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.117,26 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
10.325,45 |
5.403,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.327,20 |
76.567,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.361,62 |
8.454,86 |
| davon
Disagio |
0,00 |
731,29 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
170.269,83 |
|
| Aktiva |
694.677,38 |
577.179,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
54.006,18 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.372,18 |
12.596,87 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
215.642,01 |
-16.409,31 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
170.269,83 |
|
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
75,00 |
3.072,91 |
| C.
Rückstellungen |
42.954,00 |
42.798,21 |
| D.
Verbindlichkeiten |
651.648,38 |
477.302,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
311.353,92 |
189.118,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100.294,46 |
23.184,00 |
| Summe
Passiva |
694.677,38 |
577.179,94 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die
H & W-Bau GmbH, Bochum, weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 264
Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB
auf. Von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB
und § 274a HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der
Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
- Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechenden
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von EUR 800,- wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, ihr
sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
- Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sind
zu Herstellungskosten bewertet worden.
- Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
- Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert
angesetzt.
- Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert
angesetzt.
- Die sonstigen Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden erkennbare Risiken
berücksichtigt.
- Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Ergebnisverwendung und
Rücklagenentwicklung
Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 215.642,01. Er
soll mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von EUR
20.372,18 verrechnet werden. Der übersteigende Betrag
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Eigenkapitalsituation
Die Gesellschaft ist zum 31.12.2023 buchmäßig
überschuldet. Die bis zum Ende des laufenden
Geschäftsjahres aufgelaufenen Verluste haben das
bilanzielle Eigenkapital vollständig aufgebraucht. Der
unter Beachtung der handelsrechtlichen
Bilanzierungsgrundsätze ausgewiesene nicht durch
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag (EU 170.269,83) wird
durch diverse mit einschlägigen
Rangrücktrittserklärungen versehene
Verbindlichkeiten abgedeckt (Wert der Verbindlichkeiten per
31.12.2023: EUR 200.000,00). Insoweit liegt zum
Bilanzstichtag keine insolvenzrechtliche Überschuldung
der Gesellschaft vor.
Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestehen zum 31.12.2023 in Höhe von EUR
29.752,94.
Die Darlehen bei der Dortmunder Volksbank in
Höhe von EUR 35.000,00 und EUR 33.500,00 wurden durch
Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen bzw.
Bürgschaft durch den
Gesellschafter-Geschäftsführer Arthur Wojtalla
besichert.
Die (Rest-) Laufzeiten der in der Bilanz auf den
31.12.2023 ausgewiesenen Forderungen betragen, mit Ausnahme
der Sicherheitseinbehalte, weniger als ein Jahr. Gleiches
gilt für die bilanziell ausgewiesenen sonstigen
Vermögensgegenstände. Die Forderungen
gegenüber Gesellschaftern betragen per 31.12.2023 EUR
10.325,45.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer Herr
Arthur Wojtalla, Kaufmann, Bochum
Unterzeichnung gem. § 245 HGB
Oberhausen,
den 22.05.2025
Der
Geschäftsführer
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Arthur Wojtalla
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2025
festgestellt.
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