Arista
Asien Import-Export GmbH
Quickborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
795,00 |
3.776,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
794,00 |
3.775,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
344.775,59 |
315.567,06 |
| I.
Vorräte |
111.965,06 |
74.538,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
84.481,92 |
73.522,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
148.328,61 |
167.505,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.864,64 |
3.566,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
347.435,23 |
322.909,58 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
180.675,34 |
170.020,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Gewinnvortrag |
67.762,28 |
110.584,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.654,68 |
-42.821,78 |
| B.
Rückstellungen |
39.950,62 |
52.943,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
126.809,27 |
99.945,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
347.435,23 |
322.909,58 |
Anhang
Arista Asien Import-Export GmbH,
Quickborn
Anhang zum 31. Dezember 2013
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den allgemeinen
Vorschriften der §§ 238 ff.
Handelsgesetzbuch (HGB) sowie den Vorschriften
für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264
ff. HGB unter teilweiser Berücksichtigung der
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
II.
Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde wie in den Vorjahren nach den
Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform
aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
III.
Fremdwährungsumrechnung
Die Bewertung der Valuta-Forderungen und
-Verbindlichkeiten erfolgte zu dem am Entstehungstag
maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am
Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener
Devisenkassakurs eine Abwertung der Forderung/eine
Höherbewertung der Verpflichtung
erforderlich machte.
IV.Erläuterungen zur Bilanz
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten
einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten
abzüglich von Anschaffungskostenminderungen
bewertet. Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter
mit Anschaffungskosten von über 150,00 EUR bis zu
1.000,00 EUR wurde in den Vorjahren analog der steuerlichen
Vorschriften ein Sammelposten gebildet, welcher im
Geschäftsjahr der Bildung und den folgenden vier
Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel Gewinn
mindernd aufgelöst wird. Geringwertige
Anlagegüter bis 410,00 EUR wurden in Anlehnung an die
steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen bewertet.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu
Anschaffungskosten angesetzt, soweit nicht die
Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 HGB erfüllt
sind.
Die Rückdeckungsversicherungen werden nach
versicherungsmathematischem Verfahren bewertet und,
soweit verpfändet, mit der Pensionsrückstellung
verrechnet. Die ebenfalls zur Rückdeckung des
Pensionsanspruchs vorgehaltenen Wertpapiere des
Anlagevermögens wurden zum beizulegenden Zeitwert
angesetzt und mit der Pensionsrückstellung verrechnet.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4
HGB).
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit
ihrem Nennbetrag angesetzt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen in Höhe von 11 TEUR (i.V.: 14 TEUR).
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
102.258,38 EUR und ist voll eingezahlt. Der
Jahresüberschuss beträgt 10.654,68 EUR und wird -
verrechnet mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 67.762,28
EUR - auf neue Rechnung vorgetragen.
Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden in
Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt
nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der sog.
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der
zugrunde liegende Rechnungszins beträgt 4,88 %
p.a. gemäß der RückAbzinsVO, ermittelt von
der Deutschen Bundesbank. Ein Rententrend und eine
Fluktuation wurden nicht berücksichtigt.
Die gebildete Pensionsrückstellung mit einem
Erfüllungsbetrag von 296 TEUR (i.V.: 269 TEUR) wurde
mit dem zuzuordnenden Planvermögen verrechnet. Die
Anschaffungskosten dieses Planvermögens betrugen
163 (i.V.: 167 TEUR) TEUR, der beizulegende Zeitwert
beträgt 260 TEUR (i.V.: 219 TEUR).
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 7 TEUR
(i.V.: 0 TEUR). Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestehen in Höhe von 115 TEUR (i.V.:
37 TEUR). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
V. Sonstige
Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn
Harry S. Gunawan, Kaufmann, geführt.
Quickborn, den 08. Dezember 2014
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Arista Asien Import-Export GmbH
Harry S. Gunawan |
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 10.12.2014.
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