ARISTA Asien Import-Export GmbHLiquidiert

Herderstraße 15, 25451 Quickborn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 2658 PI
Eingetragen
31.5.2006
Branche
Großhandel mit Fisch und FischerzeugnissenGroßhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Gegenstand
Der Im- und Export sowie Großund Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Lebensmitteln, Dekorationsartikeln und Produktionsmaschinen, die Produktion von Lebensmitteln sowie die Planung und Errichtung von Industrieanlagen im In- und Ausland. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Harry Surjana Gunawan
seit 23.12.2022
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Arista Asien Import-Export GmbH

Quickborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 795,00 3.776,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 794,00 3.775,00
B. Umlaufvermögen 344.775,59 315.567,06
I. Vorräte 111.965,06 74.538,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 84.481,92 73.522,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 148.328,61 167.505,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.864,64 3.566,52
Bilanzsumme, Summe Aktiva 347.435,23 322.909,58

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 180.675,34 170.020,66
I. gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
II. Gewinnvortrag 67.762,28 110.584,06
III. Jahresüberschuss 10.654,68 -42.821,78
B. Rückstellungen 39.950,62 52.943,70
C. Verbindlichkeiten 126.809,27 99.945,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 347.435,23 322.909,58

Anhang


Arista Asien Import-Export GmbH, Quickborn
Anhang zum 31. Dezember 2013

I.     Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss wurde nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 238 ff. Handelsgesetz­buch (HGB) sowie den Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB unter teil­weiser Berücksichtigung der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufge­stellt.

II.  Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde wie in den Vorjahren nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Ge­samt­kostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

III. Fremdwährungsumrechnung


Die Bewertung der Valuta-Forderungen und -Verbindlichkeiten erfolgte zu dem am Entstehungs­tag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Bilanzstichtag ein ge­sunkener/gestiegener Devisenkassakurs eine Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der Ver­pflichtung er­forderlich machte.

IV.Erläuterungen zur Bilanz


Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirt­schaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen. Zugänge wurden mit den Anschaffungs­kosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich von Anschaffungskos­tenminderungen bewertet. Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten von über 150,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR wurde in den Vorjahren analog der steuerlichen Vorschriften ein Sammelposten gebildet, welcher im Geschäftsjahr der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel Gewinn mindernd aufgelöst wird. Geringwertige Anlagegüter bis 410,00 EUR wurden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs­kosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt, soweit nicht die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 HGB erfüllt sind.
Die Rückdeckungsversicherungen werden nach versicherungsmathematischem Verfahren bewer­tet und, soweit verpfändet, mit der Pensionsrückstellung verrechnet. Die ebenfalls zur Rück­deckung des Pensionsanspruchs vorgehaltenen Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zum beizule­genden Zeitwert angesetzt und mit der Pensionsrückstellung verrechnet.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrige­rer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit ihrem Nenn­betrag angesetzt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 11 TEUR (i.V.: 14 TEUR).
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 102.258,38 EUR und ist voll eingezahlt. Der Jahresüberschuss beträgt 10.654,68 EUR und wird - verrechnet mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 67.762,28 EUR - auf neue Rechnung vorgetragen.
Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beur­teilung notwendig ist.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versi­cherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der zu­grunde liegende Rechnungszins beträgt 4,88 % p.a. gemäß der RückAbzinsVO, ermittelt von der Deutschen Bundesbank. Ein Rententrend und eine Fluktuation wurden nicht berücksichtigt.
Die gebildete Pensionsrückstellung mit einem Erfüllungsbetrag von 296 TEUR (i.V.: 269 TEUR) wurde mit dem zuzuordnenden Planvermögen verrechnet. Die Anschaffungskosten dieses Plan­vermögens betrugen 163 (i.V.: 167 TEUR) TEUR, der beizulegende Zeitwert beträgt 260 TEUR (i.V.: 219 TEUR).
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten ent­halten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 7 TEUR (i.V.: 0 TEUR). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 115 TEUR (i.V.: 37 TEUR). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

 
V. Sonstige Angaben


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Harry S. Gunawan, Kaufmann, geführt.
 
Quickborn, den 08. Dezember 2014


 

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Arista Asien Import-Export GmbH
Harry S. Gunawan

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.12.2014.

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