Großhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
3P Plastic GmbH
Gewerbegebiet Süd 7, 39443 Staßfurt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Grünhagel seit 2.8.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 89.00% | |
| 11.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
3-P Präzisions-Plastic-Produkte GmbHStaßfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhangzum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung a. Allgemeine Vorbemerkungen Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Staßfurt und ist beim Amtsgericht Stendal unter HRB 113390 eingetragen. Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)anzuwenden. Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden. Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor. b. Anmerkungen zur Gliederung Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war nicht erforderlich. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Vorbemerkungen Für die Fertigung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. 2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten a. Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden allein nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unabhängig von den steuerrechtlichen Regelungen vorgenommen und linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet. Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht. Weitere Einzelheiten können dem beigefügten Anlagespiegel entnommen werden. b. Umlaufvermögen Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Soweit die Bewertung mit den Herstellungskosten erfolgte, wurde mit den unter Einbeziehung der Aufwendungen des § 255 Abs. 2 HGB ermittelten Herstellungskosten bewertet. Diese enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung der Vermögensgegenstände veranlasst war. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht berücksichtigt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken soweit erforderlich durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der ausgewiesenen Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die durchgeführten Wertberichtigungen wurden von den ausgewiesenen Forderungen abgesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. c. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend der Regelung des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB Abzinsungen vorgenommen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Für passive latente Steuern wurde eine Rückstellung gebildet, die sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt entwickelt hat:
Rückstellung am 31. Dez. 2022 75.768,00 EUR Die zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns durchgeführten Korrekturen des handelsrechtlichen Gewinns können der zum Bilanzstichtag gefertigten Steuerbilanz entnommen werden. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien nicht enthalten. Hinsichtlich der Laufzeiten der zum Bilanzstichtag vorhandenen Verbindlichkeiten wird auf den beigefügten Verbindlichkeitenspiegel verwiesen. Finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. IV. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 52 Arbeitnehmer beschäftigt. V. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt wurden, sind nicht eingetreten. VI. Feststellung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde in Förderstedt am 15. März 2023 vom Geschäftsführer unterzeichnet. Der Jahresabschluss wurde am 15. März 2023 durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgestellt. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.3.2024. |
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