SattHappen
GmbH
Zwickau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.760,00 |
25.562,00 |
| I.
Sachanlagen |
18.760,00 |
25.562,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.859,92 |
14.551,33 |
| I.
Vorräte |
6.680,07 |
4.556,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.960,31 |
4.124,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.219,54 |
5.870,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.252,04 |
883,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
40.871,96 |
40.996,42 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.919,55 |
9.845,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
15.154,35 |
15.503,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.073,90 |
349,39 |
| B.
Rückstellungen |
1.501,87 |
3.301,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.450,54 |
27.848,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
40.871,96 |
40.996,42 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
erstellt.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Auf die Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz
wurde verzichtet.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt
3. Angaben zur Bilanz
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen
sich auf € 1.927,12 (Vorjahr: € 2.233,44).
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten enthält Abgrenzungen in Höhe von
€ 1.252,04.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2010
auf insgesamt € 17.450,54 (Vorjahr €
27.848,82).
Davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 12.396,10 (Vorjahr
€ 7.828,32).
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von € 1.000,00
(Vorjahr € 16.000,00).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2010 folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen:
|
|
|
|
Jahresbetrag
|
|
Mietvertrag
|
€ 17.128,68
|
|
|
|
|
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung während des
abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte unverändert
durch Herrn Reiner Leonhard, Dipl.-Betriebswirt und Frau
Nancy Bauer, Dipl.-Betriebswirtin (FH).
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Zwickau, den 14.11.2011
SattHappen GmbH
Rainer
Leonhard
Nancy Bauer
Dipl.-Betriebswirt
Dipl.-Betriebswirtin (FH)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2011 festgestellt.
|