DM Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Friedrich gen. Peter Kitzmann seit 14.10.2019 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Karl Kitzmann Verwaltungs-GmbHErlangenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Inhaltsverzeichnis Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2010 Anlage 2: Anhang für das Geschäftsjahr 2010 Anlage 3: Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB Anlage 4: Datum der Feststellung Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss1. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB aufgestellt. 2. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften sowie § 42 GmbHG. 3. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB) sind nach dem Gesetz und den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften angewandt. Aktivseite 1. In Hinblick auf § 264 Abs. 2 S. 1 HGB weist die Bilanz (als Leerposten) die Beteiligung ohne Kapitalanteil als persönlich haftende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft unter Finanzanlagen aus. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 HGB) ist beachtet. 3. Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert aktiviert. Passivseite 4. Übrige Rückstellungen sind zu ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB). 5. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr gehörte der Geschäftsführung an: Herr Karl Kitzmann, Brauereibesitzer Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB
gez. Karl Kitzmann, Geschäftsführer Datum der Feststellung Der Jahresabschluss der Karl Kitzmann Verwaltungs-GmbH zum 31.12.2010 wurde am 28.02.2011 festgestellt. |
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