Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 8828
Eingetragen
20.3.2014
Branche
Boots- und YachtbauGroßhandel mit Schiffen und Booten (ohne Freizeitboote) sowie deren Ersatzteilen und ZubehörHerstellung von Krafträdern
Gegenstand
die Herstellung, der Vertrieb und der Handel von Segelyachten

Historie

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Management

NameRolle
Hanjo Runde
seit 1.9.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
HanseYachts AG
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HanseYachts AG

Greifswald

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016/2017

der HanseYachts AG, Greifswald

1 Grundlagen des Konzerns

1.1 Konzernportrait

1.2 Organisation und Tochterunternehmen

1.3 Branchenentwicklung und Marktposition

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage

2.2 Geschäftsverlauf

2.3 Steuerungssystem - finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

2.4 Ertragslage

2.5 Finanzlage

2.6 Vermögenslage

2.7 Investitionen und Abschreibungen

2.8 Forschung und Entwicklung

3 Personal

4 Umwelt

5 Gesetzliche Vorschriften

6 Qualitätssicherung und Service

7 Übernahmerelevante Angaben

8 Chancen- und Risikobericht

8.1 Chancenbericht

8.2 Risikomanagement

8.3 Internes Kontrollsystem

8.4 Risikofelder

8.5 Gesamtaussage des Vorstands zur Risiko- und Chancensituation

9 Vergütungsbericht

10 Erklärung zur Unternehmensführung

11 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

12 Nachtragsbericht

13 Prognosebericht

1 Grundlagen des Konzerns

1.1 Konzernportrait

Der HanseYachts AG Konzern (kurz: "Konzern" oder "HanseGroup") gehört zu den drei weltweit größten Herstellern von hochseetüchtigen Segelyachten mit einer Rumpflänge von ca. 29 bis 67 ft (= 9 - 21 m) und gehört inzwischen auch zu den Top 10 der Motorbootproduzenten mit einer Rumpflänge von ca. 30 bis 54 ft (= 10 - 16 m). Unsere Produkte und Marken sind innovativ, marktetabliert und haben eine lange Historie. So sind im Geschäftsfeld der Segelyachten die Marke "Hanse" seit 25 Jahren am Markt, "Dehler" seit mehr als 50 Jahren und "Moody" sogar nahezu 80 Jahren. Die Motoryachten der Marken "Fjord" und "Sealine" sind ebenfalls seit mehr als 50 bzw. 40 Jahren am Markt bekannt. Innerhalb der jeweiligen Marken werden verschiedene Yachttypen angeboten, so dass sich das gesamte Produktportfolio auf 32 verschiedene Modelle erstreckt. Die Yachten werden über Vertragshändler und über eigene Vertriebsgesellschaften veräußert. Die Boote werden auf Endkundenbestellung, die die Vertragshändler an die HanseGroup weiterleiten, gefertigt.

Am produktionsgünstig gelegenen Standort mit Meereszugang zur Ostsee in Greifswald wird die Forschung und Entwicklung sowie die zentrale Marketingkoordination inklusive der Media- und Messeplanung vorgenommen. Auch der Zentraleinkauf für die HanseGroup, die Gesamtvertriebssteuerung sowie die administrative Verwaltung erfolgen hier. Ein weiterer Produktionsstandort befindet sich in einer Entfernung von ca. 170 km zu Greifswald in Goleniów, Polen. Eigenständige Vertriebsgesellschaften befinden sich in Deutschland und den USA. Der Verkauf erfolgt weltweit über ein Netzwerk von über 180 Händlern.

Zusätzlich zu den bisherigen sechs erfolgreichen Marken werden seit Juni 2017 nun auch Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilège über das weltweite Händlernetz der HanseGroup verkauft. Hierzu schlossen die HanseGroup und die "Privilège" Marine SAS mit Sitz in Frankreich Kauf- und Lizenzverträge ab. Der Konzern ist nun im direkten Besitz der Marke "Privilège" und profitiert von den Gebühren aus dem Lizenzvertrag mit einem erfolgreichen Katamaranhersteller in einem stark wachsenden Segment.

Diese deutsch-französische Zusammenarbeit ist möglich, nachdem die Muttergesellschaft der HanseGroup - die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA - die Mehrheit der Anteile an der Privilège Marine SAS am 19. Mai 2017 erworben hat.

1.2 Organisation und Tochterunternehmen

Die HanseYachts AG ist die Muttergesellschaft der HanseGroup. Sie nimmt zentrale Holdingaufgaben wahr und betreibt einen Großteil des operativen Geschäfts des Konzerns. An allen Tochtergesellschaften ist die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt. Die Tochtergesellschaften sind die Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG mit ihrer Komplementärin, der Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH, die Moody Yachts GmbH, die Dehler Yachts GmbH, die Sealine Yachts GmbH, die Hanse Yachts US, LLC, USA, die Technologie Tworzyw Sztucznych Sp.z o.o., Polen (kurz "TTS"), die HanseYachts TVH GmbH, die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH sowie die Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH mit ihrer nicht mehr operativ tätigen Tochtergesellschaft Mediterranean Yacht Service Center SARL, Frankreich.

Die Sealine GmbH ist mit Verschmelzungsvertrag vom 27. September 2016 und Eintragung am 2. März 2017 in das Handelsregister mit Wirkung zum 1. Juli 2016 auf die HanseYachts AG verschmolzen. Das operative Geschäft hat damit die HanseYachts AG übernommen, wodurch interne Prozesse optimiert werden konnten.

Die HanseGroup wird in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (vormals "Aurelius AG"), Grünwald, einbezogen.

Die HanseYachts AG ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

1.3 Branchenentwicklung und Marktposition

Der weltweite Segel- und Motoryachtenmarkt ist von intensivem Wettbewerb geprägt. Weltweit existiert eine Vielzahl von Yachtherstellern, die jährlich jeweils ein- bis zweistellige Stückzahlen produzieren. Es gibt hingegen weltweit nur eine geringe Anzahl von Wettbewerbern, die - wie auch die HanseGroup - eine dreistellige Anzahl von Yachten im Jahr industriell produzieren und mit denen wir erheblich im globalen Wettbewerb stehen. Unverändert durchläuft der Segel- und Motoryachtenmarkt aufgrund des starken Wettbewerbs eine Konsolidierung, die von Übernahmen oder sogar Insolvenzen gekennzeichnet ist. Zudem sind die unter Druck geratenen Marktteilnehmer dazu geneigt, ihre Yachten mit deutlichen Preisabschlägen anzubieten, so dass der Preiswettbewerb hoch ist.

Dennoch ist das maritime Marktumfeld für die HanseGroup, global gesehen, stabil bis leicht wachsend, trotz der geopolitischen Krisen. Die Motoren des Wachstums sind dabei Europa und Nordamerika. Die Belebung des Wassersportmarktes ist in Spanien dabei am deutlichsten. In den USA haben günstige EUR-USD-Wechselkurse zu guten Absätzen geführt. Die Absatzlage in der Türkei und Australien ist leicht rückläufig.

Die HanseGroup begegnet dem Markt mit einer modernen und ständig überarbeiteten Produktpalette, die den Wünschen der Kunden nach Individualität und Variantenvielfalt entgegen kommt, wobei die Kundenwünsche vielfältig und regional sogar sehr unterschiedlich sein können. Nur mit einer seriennahen Fertigung sowie einer modularen Bauweise, die kostengünstig eine hohe Variantenvielfalt abbilden kann, und mit klar positionierten Marken wird sich eine Werft nach unserer Überzeugung erfolgreich und nachhaltig am Markt positionieren können. Unser stetiges Umsatzwachstum der letzten fünf Jahre bezeugt den Erfolg unserer Strategie und unserer Produkte.

Die von der HanseGroup hergestellten Marken sind bei den Segelyachten die Marken "Hanse", "Moody" sowie "Dehler" und bei den Motoryachten die Marken "Fjord" und "Sealine". Es ist geplant, die Katamarane der Marke "Privilège", deren Eigentümerin die HanseGroup ist, ab dem Geschäftsjahr 2017/18 über unser Händlernetz zu verkaufen. Hergestellt werden die Yachten weiterhin bei dem französischen Hersteller Privilège Marine SAS an der französischen Atlantikküste. Diese Mehr-Marken-Strategie macht es möglich, klare Abgrenzungen innerhalb der einzelnen Produktgruppen vorzunehmen. Die Produkte sind klar positioniert und haben innerhalb der Marke eine starke Identität. Hierdurch können wir unterschiedliche Kundenwünsche zielgenau ansprechen und haben ein höheres Anpassungspotenzial für sich ändernde Marktbedingungen. Durch den Einsatz von variabel kombinierbaren Modulen für den Yacht-Innenausbau, Farbgebung, Stoffen, verschiedenen Hölzern und eine breite Vielfalt von Zusatzausrüstung wird dem Endkunden die Möglichkeit geboten, die gewünschte Yacht seinen jeweiligen Bedürfnissen individuell anzupassen.

Im Segelbootbereich bieten wir mit der Marke "Hanse" komfortable Familienyachten, mit der Marke "Moody" luxuriöse Decksalon- und Classic-Yachten und mit der Marke "Dehler" hochwertige Performance Cruiser an. Im Motorbootbereich konzentrieren wir uns mit der Marke "Fjord" bewusst auf eine besondere Marktnische. Die seetüchtigen Motorbootyachten haben ein auffallendes Design und sind als Powerboote insbesondere für den Einsatz in Küstennähe konzipiert, können aber auch für mehrtägige Törns genutzt werden. Die Motoryachten der Marke "Sealine" stellen hingegen mehr den praktischen Nutzen in den Vordergrund, ohne dabei die Sportlichkeit und das Design zu vernachlässigen.

Die Katamarane der Marke "Privilège" sind im Premium Segment angesiedelt und haben seit über 35 Jahren eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Markt. Jeder einzelne Katamaran ist einzigartig, wird mit hoher Qualität veredelt und nach Kundenwunsch individuell gefertigt.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage

Der europäische Markt und hier insbesondere Deutschland ist für die HanseGroup der wichtigste Einzelmarkt. Hier hebt sich Deutschland im Euroraum unverändert mit seinem soliden und stetigen Wirtschaftswachstum hervor, wohingegen die Lage der südeuropäischen Länder mit Ausnahme von Spanien keine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation erkennen lassen.

2.2 Geschäftsverlauf

In dem unverändert anspruchsvollen Marktumfeld konnten wir durch intensive Vertriebsaktivitäten mit über 184 Händlern in mehr als 56 Ländern und durch Produktinnovationen und -pflege im Geschäftsjahr 2016/17 ein Umsatzwachstum von rund 12 % auf 128,6 Mio. Euro erzielen. Der Umsatzzuwachs resultierte insbesondere aus dem europäischen Raum mit den Segelyachten der Marke "Hanse".

Im Geschäftsjahr 2016/17 haben wir mit der Dehler 34, "Fjord" 42 Open, Hanse 548, Hanse 588, Sealine C430 und Sealine C530 wie in den Vorjahren erheblich in unsere Produktpalette investiert. Weitere Neuentwicklungen und Facelifts für das kommende Geschäftsjahr 2017/2018 sind in Vorbereitung und erreichen mit der Hanse 348, Hanse 388, Hanse 418, weitere Sealine-Modelle, "Fjord" 36xpress bereits jetzt ein interessiertes Publikum. Weitere Neuentwicklungen bzw. Facelifts für das kommende Geschäftsjahr 2017/18 und die folgenden Geschäftsjahre sind in Vorbereitung. Zu den Marktaktivitäten der HanseGroup gehört vor allem die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Fachmessen, wie beispielsweise in Düsseldorf, Hamburg und Friedrichshafen sowie den Fachmessen in Cannes (Frankreich), Southampton (England), Paris (Frankreich), Annapolis (USA) oder Sydney (Australien). Die Gesellschaft ist auf über 80 Messen in über 28 Ländern jährlich selbst oder über ihre Händler vertreten.

2.3 Steuerungssystem - finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren sind vornehmlich die Umsatzerlöse, das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie das insgesamt erzielte Jahresergebnis, die im Rahmen einer Erfolgsrechnung aggregiert für den HanseYachts-Konzern (IFRS) auf Monatsbasis für den jeweils abgelaufenen Monat sowie kumuliert für das laufende Geschäftsjahr ("YTD") an den Vorstand des Mutterunternehmens ("der Vorstand") berichtet werden. Dabei werden Abweichungen sowohl zur ursprünglichen Planung als auch zum Vorjahr systematisch analysiert.

Das Berichtsformat der kurzfristigen Erfolgsrechnung entspricht grundsätzlich einer produktionsbezogenen Deckungsbeitragsrechnung, die auch weitere Kennziffern, wie z.B. Materialeinsatzquote, Fertigungskostenquote und eine Deckungsbeitragsgröße enthält und bestimmte Aufwandsarten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abweichend von der IFRS-Gliederung zuordnet (z.B. Zuordnung der Aufwendungen für Leiharbeiter zu den Fertigungskosten anstatt zum Materialaufwand/zu den bezogenen Leistungen). Das an den Vorstand gerichtete Berichtswesen umfasst darüber hinaus eine Konzern-Bilanz (IFRS) und eine Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS), auf deren Grundlage weitere für die Kapital- und Liquiditätssteuerung wesentliche Kennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Working Capital, Finanzmittelbestand) regelmäßig überwacht werden. Im Rahmen der laufenden Liquiditätssteuerung werden darüber hinaus täglich die Ein- und Auszahlungen berichtet und wöchentliche Liquiditätsprognosen erstellt und mit dem verfügbaren Finanzmittelrahmen (Bestand der liquiden Mittel zuzüglich der freien Finanzierungsfazilitäten) verglichen.

Eine weitergehende Aufteilung der Erlöse und Aufwendungen, des Geschäftsergebnisses, der Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Cashflows auf einzelne Geschäftsbereiche ("Segmente") oder eine separate Berichterstattung über einzelne Legaleinheiten des Konzerns erfolgt im Rahmen der monatlichen Berichterstattung an den Vorstand nicht.

Neben finanziellen Leistungsindikatoren steuert und überwacht der Vorstand die Geschäftsentwicklung auch durch eine Reihe von nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung auf Konzernebene aggregiert werden und bezüglich ihrer Entwicklung im Vergleich zur Planung bzw. zum Vorjahr untersucht werden. Hierzu gehören der Auftragsbestand, die Auftragseingänge für die einzelnen Marken (Stk., TEUR, TEUR/Stk.), die Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe, die Anzahl der im Bestand befindlichen Schiffe sowie die Mitarbeiteranzahl.

Bezüglich der Entwicklung der wesentlichen Leistungsindikatoren verweisen wir auf unsere nachfolgenden Erläuterungen.

2.4 Ertragslage

Die HanseGroup hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Der folgende Vergleich mit dem Vorjahr zeigt die Ergebnisentwicklung im Konzern:

  1.7.2016 - bis 30.6.2017 1.7.2015 - bis 30.6.2016 Ergebnisveränderung
in TEUR absolut in %
Umsatz 128.648 114.887 13.761 12%
Verminderung / Erhöhung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -1.747 1.743 -3.490 -200%
Andere aktivierte Eigenleistungen 2.069 1.902 167 9%
Gesamtleistung 128.970 118.532 10.438 9%
Sonstige betriebliche Erträge 3.845 2.241 1.604 72%
Materialaufwand -71.564 -69.488 -2.076 3%
Personalaufwand -34.300 -29.544 -4.756 16%
Sonstige betriebliche Aufwendungen -15.992 -16.300 308 -2%
EBITDA 10.959 5.441 5.518 101%
Abschreibungen -5.828 -5.281 -547 10%
EBIT 5.131 160 4.971 3107%
Finanzergebnis -1.732 -1.632 -100 6%
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.399 -1.472 4.871 -331%
Ertragsteuern -237 -275 38 -14%
Konzernergebnis 3.162 -1.747 4.909 -281%

Die Umsatzerlöse sind im Berichtszeitraum um 12 % auf 128,6 Mio. Euro gestiegen. Die Umsatzerlöse entfielen mit rund 70 % überwiegend auf das Segelbootgeschäft (Vorjahr 68 %) und mit ca. 28 % auf den Motorbootbereich (Vorjahr 29 %). Den wesentlichen Anteil an den Umsatzerlösen machen wie im Vorjahr die Segelyachten der Marke "Hanse" mit 63,4 Mio. Euro aus. Die Umsätze mit Motorbooten in Höhe von 36,2 Mio. Euro entfallen auf die verschiedenen Motorboot-Modelle der beiden Marken "Fjord" und "Sealine". Innerhalb der Segel- und Motorbootbereiche gab es Verschiebungen zwischen den Marken und den Modellen, was die Folgen unserer Mehrmarkenstrategie und des Produktmixes sind.

Bei insgesamt 589 verkauften Schiffen (Vorjahr 557) im Konzern ist der durchschnittliche Erlös je Schiff von TEuro 200 auf TEuro 214 gestiegen.

Der konzernweite Auftragseingang lag für das Geschäftsjahr 2016/17 mit rund 123,2 Mio. Euro um 21 % deutlich über dem Vorjahreswert.

Die Gesamtleistung stieg unter Berücksichtigung des Bestandsabbaus von bestellten, aber am Bilanzstichtag noch nicht ausgelieferten Yachten (-1,7 Mio. Euro) und der aktivierten Eigenleistungen (+2,1 Mio. Euro) um 9 % auf 129,0 Mio. Euro.

Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 3,8 Mio. Euro um 1,6 Mio. Euro über dem Vorjahr. Die Erträge betreffen mit 2,2 Mio. Euro überwiegend den Ertrag aus der Zuschreibung auf die Marke "Fjord" sowie die Weiterbelastungen von Marketing- und Messekosten und sonstige Lieferungen und Leistungen. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Korrektur von Wertberichtigungen und der Ausbuchung von Verbindlichkeiten betragen 0,5 Mio. Euro und sind damit geringer als im Vorjahr (Vorjahr 0,8 Mio. Euro).

Bei einem Materialaufwand von 71,6 Mio. Euro (Vorjahr 69,5 Mio. Euro) beträgt die Materialaufwandsquote 55 % (Vorjahr 59 %) im Verhältnis zur Gesamtleistung. Insgesamt haben wir einen Rohertrag (Gesamtleistung abzgl. Materialaufwand) von 57,4 Mio. Euro (Vorjahr 49,0 Mio. Euro) erwirtschaftet, der vor allem durch die zusätzlich erzielten Deckungsbeiträge aus der gestiegenen Gesamtleistung sowie aus der geringeren Inanspruchnahme von Zeitarbeitsleistungen um 17 % bzw. 8,4 Mio. Euro über dem Vorjahr liegt.

Im Gegenzug zu der geringeren Inanspruchnahme von Zeitarbeitsleistungen sind die Personalaufwendungen für Lohn- und Gehaltsempfänger in Höhe von 34,3 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (29,5 Mio. Euro) in Relation zur gestiegenen Gesamtleistung um 2 %-Punkte auf 27 % gestiegen. Im Jahresdurchschnitt haben wir 1.314 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 1.160).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich absolut um 0,3 Mio. Euro auf 16,0 Mio. Euro und in Relation zur Gesamtleistung auf 12 % (Vorjahresperiode 14 %). Wesentliche Bestandteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Aufwendungen für Werbung und Messeauftritte, Frachten und Verpackungen, Rechts-und Beratungsaufwendungen sowie Lizenzgebühren. Die Einsparungen gegenüber dem Vorjahr betreffen vor allem geringere Gewährleistungsaufwendungen sowie geringere Aufwendungen für Wertberichtigungen von Forderungen.

Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen erheblichen Anstieg um 5,5 Mio. Euro auf 11,0 Mio. Euro.

Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. Euro auf 5,8 Mio. Euro erhöht. Dies ist eine Folge der hohen Investitionen in Entwicklung und Produktionsformen von neuen Yachtmodellen in den vergangenen Geschäftsjahren, die über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von drei bis vier Jahren planmäßig abgeschrieben werden.

Das Finanzergebnis beträgt nahezu unverändert zum Vorjahr -1,7 Mio. Euro. Es enthält vor allem den zeitanteiligen Zinsaufwand für die emittierten Schuldverschreibungen sowie den planmäßigen Zinsdienst für die sonstigen zinstragenden Verbindlichkeiten.

Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern beträgt der Konzernjahresüberschuss 3,2 Mio. Euro (Vorjahr -1,7 Mio. Euro).

Die hier berichtete Geschäftsentwicklung übertrifft in Bezug auf das Umsatzwachstum und das Jahresergebnis die Prognose des Vorjahres. Der ursprünglich moderat geplante Zuwachs im Umsatz konnte insbesondere im Bereich der Segelyachten gegenüber dem Plan stark zulegen, da die allgemeine Marktnachfrage gestiegen ist. Mit einem deutlich positiven EBITDA wurde die Planung des Vorjahres erreicht. Das erwartete ausgeglichene Konzernergebnis konnte deutlich übertroffen werden. Dies resultiert insbesondere aus dem zuvor beschriebenen höheren Umsatz und auch aus dem ungeplanten sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von 2,2 Mio. Euro aus der Zuschreibung der Marke "Fjord".

Wie geplant wurde der Umsatz- und Ergebnisanstieg insbesondere durch die verstärkten Investitionen in neue Segelyachten der Marke "Hanse" erzielt, sowie durch die geplante Reduzierung der Fertigungskosten durch geringere angefallene Fertigungsstunden pro Boot und eine reduzierte Materialeinsatzquote. Der Großteil der Umsatzerlöse wurde, wie erwartet, weiterhin mit unseren Segelyachten erzielt.

2.5 Finanzlage

Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit beträgt +10,9 Mio. Euro und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (+3,4 Mio. Euro) deutlich verbessert. Vor allem das positivere Betriebsergebnis vor Abschreibungen sowie der Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führten im Vorjahresvergleich zu einem verbesserten Cashflow im operativen Bereich.

Aufgrund der umfangreichen Investitionen und der regelmäßigen Wartungen in der Vergangenheit waren im Berichtsjahr keine signifikanten Ausgaben in Produktionsanlagen erforderlich.

Die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeiten in Höhe von -7,5 Mio. Euro sind auf Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände (3,3 Mio. Euro) und Sachanlagen (4,2 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen betreffen hauptsächlich Yachten-Neuentwicklungen sowie neue Produktionsformen für Yachten. Die Auszahlungen im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen den zahlungswirksamen Kauf der Marke "Privilège" (2,0 Mio. Euro).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war im Berichtsjahr mit 0,9 Mio. Euro negativ, während im Vorjahr ein Mittelzufluss insbesondere aufgrund einer Kapitalerhöhung zu verzeichnen war. Im Berichtsjahr wurden die Bankverbindlichkeiten planmäßig zurückgeführt.

Zum Abschlussstichtag bestanden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 7,6 Mio. Euro, die im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 Mio. Euro höher ausfielen. Von den liquiden Mitteln unterliegen 0,1 Mio. Euro einer Verfügungsbeschränkung (Vorjahr 1,2 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr wurden die Kontokorrentlinien deutlich ausgeweitet, so dass zusätzlich zu dem bestehenden Bankguthaben Kontokorrentlinien in Höhe von 9,0 Mio. Euro (Vorjahr 4,6 Mio. Euro) bestehen, die teilweise durch Landesbürgschaften abgesichert sind. Diese Linien wurden zum Stichtag durch Euro-Barvorschüsse in Höhe von 3,3 Mio. Euro in Anspruch genommen (Inanspruchnahme im Vorjahr 3,0 Mio. Euro). Der Zahlungsmittelfonds - bestehend aus den Guthaben bei Kreditinstituten abzüglich der in Anspruch genommenen Euro-Barvorschüsse - erhöhte sich somit zum Bilanzstichtag um 2,5 Mio. Euro auf 4,3 Mio. Euro (Vorjahr 1,8 Mio. Euro).

Die darüber hinaus bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten betreffen kurz- bis mittelfristige Investitionsdarlehen und sind unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen und der im Berichtsjahr erfolgten Investitionsfinanzierung einer Maschine in Höhe von 0,2 Mio. Euro auf 0,6 Mio. Euro zurückgeführt worden.

Die Schuldverschreibungen sind im Juni 2019 in Höhe von 13,0 Mio. Euro fällig. Die Anleihe wird mit 8,0 % verzinst. Die Mehrheitsaktionärin AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA hat insgesamt Schuldverschreibungen mit einem Nominalwert von 0,7 Mio. Euro gezeichnet.

Zur Unterstützung unserer Vertragshändler bestehen zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Finanzierungsinstrumenten Rahmenverträge mit zwei unabhängigen institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaften. Diese Finanzinstitute ermöglichen den Händlern - bei entsprechender eigener Bonität - sowohl von Kunden bestellte Schiffe als auch Ausstellungs- und Messeboote zu finanzieren.

2.6 Vermögenslage

Die Konzernbilanzsumme am 30.06.2017 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,5 Mio. Euro auf 69,8 Mio. Euro (Vorjahr 64,3 Mio. Euro), da insbesondere das langfristige Vermögen infolge der Investition in die Marke Privilège sowie der Zuschreibung der Marke "Fjord" angestiegen ist. Hierdurch sind die langfristigen Vermögenswerte mit 37,7 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (33,0 Mio. Euro) um 4,7 Mio. Euro gestiegen. Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens an der Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag insgesamt 54,0 % (Vorjahr 51,3 %).

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und im Sachanlagevermögen standen den ausschließlich planmäßigen Abschreibungen von 5,8 Mio. Euro Investitionen in die Produktpalette von 8,5 Mio. Euro gegenüber, wobei hiervon 3,0 Mio. Euro auf den Erwerb der Marke "Privilège" von dem französischen Katamaranherstellter Privilège Marine SAS entfielen.

Das Vorratsvermögen ist gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio. Euro auf 20,1 Mio. Euro gesunken. Hintergrund hierfür ist, dass sich der Bestand an fertigen, aber noch nicht ausgelieferten Yachten um 2,6 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahresniveau (4,6 Mio. Euro) abgebaut hat. Im Gegenzug haben sich die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 0,8 Mio. Euro auf 8,1 Mio. Euro sowie die unfertigen Erzeugnisse um 1,1 Mio. Euro erhöht.

Zum Bilanzstichtag betragen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2,2 Mio. Euro (Vorjahr 3,8 Mio. Euro). Die Reduktion ist auf die deutlich höheren Auslieferungen von Neuschiffen an Kunden im Vergleich zu den Vorjahresmonaten zurückzuführen, wobei die jeweilige Lieferung nur nach vorheriger Bezahlung der offenen Forderung erfolgt.

Das Eigenkapital ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund des Jahresüberschusses um 3,2 Mio. Euro auf 16,0 Mio. Euro gestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt am Bilanzstichtag 22,9 % der Bilanzsumme (Vorjahr 19,9 %).

Die Rückstellungen sind durch Rückgang der Gewährleistungsrückstellungen um 0,6 Mio. Euro auf 2,0 Mio. Euro gesunken. Im Gegenzug haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. Euro auf 15,1 Mio. Euro erhöht.

Die kurz- und langfristigen Finanzschulden wurden durch geplante Rückführung von Finanzierungen insbesondere von Absatzfinanzierungskrediten um 0,2 Mio. Euro auf 4,0 Mio Euro reduziert.

2.7 Investitionen und Abschreibungen

Aufgrund der umfangreichen Investitionen in der Vergangenheit waren im Berichtsjahr außer einer neuen Holzkantenanleim-Maschine keine signifikanten Investitionen in Produktionsanlagen erforderlich. Die Fertigungsstraßen zur Herstellung der Segelyachten in Fließfertigung sowie in der Inselfertigung werden regelmäßig gewartet und instand gehalten.

Daher konzentrierten sich die Investitionen im Wesentlichen auf die Entwicklung neuer Schiffstypen sowie die Herstellung und den Erwerb von Produktionsformen. Entwicklungskosten für neue Yachten wurden in Höhe von 0,9 Mio. Euro aktiviert (Vorjahr 1,0 Mio. Euro). Bei den Technischen Anlagen und Maschinen bzw. den Anlagen in Bau beliefen sich die Zugänge insgesamt auf 3,4 Mio. Euro (Vorjahr 4,2 Mio. Euro). Der Großteil dieser Investitionen entfiel auf die neue Sealine C430, zwei neue Modelle der Marke Hanse sowie ein Modell der Marke "Fjord".

2.8 Forschung und Entwicklung

Unsere Entwicklungsarbeit konzentriert sich auf die Entwicklung neuer, innovativer Yachten unter der Verwendung modernster Werkstoffe und Fertigungsverfahren. In diese Entwicklung fließen die im Rahmen der laufenden Prozessoptimierung gewonnenen Erkenntnisse ein. Die umfangreichen Erfahrungen der eigenen Mitarbeiter werden dabei durch die Zusammenarbeit mit international anerkannten Konstruktionsbüros und Yachtdesignern erweitert.

Der Einsatz der Konstruktionssoftware Catia V5 ermöglicht uns, den gesamten Entwicklungs- und Fertigungsprozess vom ersten Design bis zur Ansteuerung von Produktionsmaschinen abzubilden. Neben Hard- und Softwarekosten fallen dabei Aufwendungen für die Schulung unserer Mitarbeiter und den Einsatz externer Spezialisten an.

Der Schwerpunkt unserer Entwicklungstätigkeit lag im Berichtsjahr in der Entwicklung neuer Modelle für die Marken Hanse, Dehler, "Fjord" und Sealine. Dabei handelt es sich neben der Weiterentwicklung des Außen- und Innenlayouts für bestehende Modelle insbesondere um die Entwicklung neuer Designs und Konzepte sowie die Festlegung von Konstruktions- und Produktionsstandards.

Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf 3,4 Mio. Euro (Vorjahr 3,0 Mio. Euro). Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und bezogene Leistungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögenswerte ("Entwicklungskosten") bzw. Technische Anlagen und Maschinen/Anlagen in Bau ("Produktionsformen") erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (1,8 Mio. Euro, Vorjahr 1,7 Mio. Euro). In Summe werden damit für Forschung und Entwicklung 1,6 Mio. Euro (Vorjahr 1,3 Mio. Euro) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst.

3 Personal

Wir verfügen über gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Die Attraktivität des jeweiligen Arbeitsplatzes und auch die Sicherung ihrer Arbeitsplätze ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Konzernpolitik. Dabei geht es uns nicht nur darum, ihre fachliche Expertise für die HanseGroup zu erhalten, sondern uns auch als der größte private Arbeitgeber am Standort Greifswald sowie als engagierten Arbeitgeber im Ausland der sozialen Verantwortung zu stellen. Deswegen bieten wir unseren Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld, flexible Arbeitszeitmodelle und betriebliche Ausbildungen an. In den zwischen der HanseYachts AG und der IG Metall geschlossenen Tarifverträge werden Entgelteingruppierungen, Arbeitszeiten, Urlaubstage und sonstige arbeitnehmerrelevante Punkte geregelt.

Am Bilanzstichtag beschäftigen wir 1.314 (Vorjahr 1.194) Mitarbeiter, davon 28 Auszubildende (Vorjahr 34). Die Berufsausbildung in technischen und kaufmännischen Berufen ist dabei eine wichtige Säule unserer nachhaltigen Personalentwicklung. Nahezu alle Auszubildenden werden nach der Ausbildung übernommen und können ihren gelernten Beruf bei der HanseGroup ausüben. Alle Mitarbeiter unterstützen wir bei einer gewünschten Fortbildung, sofern unsere betrieblichen Möglichkeiten und unser Bedarf dies erlauben.

Unser Unternehmen lebt überwiegend vom Export unserer Yachten in das Ausland. Wir sind direkt oder über unsere Händler weltweit in mehr als 56 Ländern vertreten. Die Wertschätzung unserer Kunden und unserer Mitarbeiter unabhängig von deren Herkunft ist für uns daher selbstverständlich und jede Form von Fremdenfeindlichkeit oder Diskriminierung absolut unerwünscht.

Mit dem Betriebsrat pflegen wir ein sachliches und faires Miteinander. Die Zusammenarbeit beinhaltet die zeitgerechte gegenseitige Information sowie einen offenen Dialog zwischen allen Beteiligten. Zwei Mitglieder aus dem Betriebsrat sind in dem Aufsichtsrat der HanseYachts AG vertreten, der insgesamt aus sechs Mitgliedern besteht.

4 Umwelt

Ein effizienter und behutsamer Einsatz von Rohstoffen und Energie sind nicht nur Ausdruck unseres Kostenbewusstseins, sondern auch Bestandteil unserer Umweltstrategie mit dem Ziel der Reduktion von Emissionen, Schonung der Umwelt

und der Arbeitssicherheit unserer Mitarbeiter. So heizen wir die Produktionshalle nur mit Holzabfällen vom Verschnitt der eigenen Möbelproduktion und wir sind einziger Hersteller weltweit mit einem Serienschiff mit dem Elektromotor E-motion Rudder Drive.

5 Gesetzliche Vorschriften

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für die HanseGroup höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und der Gesellschaft abzuwenden.

Die HanseGroup hat ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das die Möglichkeit gibt, über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.

6 Qualitätssicherung und Service

Wir haben im Berichtsjahr unsere Prozesse zur Qualitätssicherung unserer Produkte und unseres Services gegenüber unseren Händlern und deren Kunden weiterhin verbessert. Die stetige Fokussierung auf Qualitätsverbesserungsmaßnahmen steigert einerseits die Kundenzufriedenheit aber auch den deutlichen Rückgang von Gewährleistungsaufwendungen.

Die Prüfung der Qualität begleitet die Fertigung über die verschiedenen Fertigungsstufen von dem Wareneingang über die Sichtung der Arbeitsergebnisse in den unterschiedlichen Stationen der modernen industriellen Produktion bis hin zu einer Endprüfung nach Durchlauf aller einzelnen Produktionsstationen.

Der Service für unsere Händler und deren Endkunden nach der erfolgten Auslieferung der Yachten erfolgt über eine separate Abteilung und gewährleistet eine schnelle Unterstützung. Die HanseGroup hat hierzu ein Internet-basiertes Web-Informationssystem mit den Händlern implementiert, über das entsprechende Anfragen geprüft und bearbeitet werden.

Die hohen Produktionszahlen der vergangenen Jahre führen zu einem entsprechenden Bestand an Schiffen im Markt, die betreut werden. Die entstehenden Kosten werden gemäß den zwischen der HanseGroup und den Händlern geschlossenen vertraglichen Regelungen teils von den Händlern und teils durch die HanseGroup getragen.

7 Übernahmerelevante Angaben

Das gezeichnete Kapital der Muttergesellschaft in Höhe von 11.091.430,00 Euro ist eingeteilt in 11.091.430 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Es wurden ausnahmslos gleichberechtigte Stammaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt.

Am Grundkapital bestehen zum Bilanzstichtag einschließlich der bis zum Abschluss der Erstellung dieses Lageberichts zugegangenen Mitteilungen und Informationen, folgende Beteiligungen über 10 % des Grundkapitals: die HY Beteiligungs GmbH hält 51,14 % und die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA 23,46 % der Anteile der HanseYachts AG.

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 7 der Satzung in der Fassung vom 19. Oktober 2015 geregelt. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einer Person, im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Änderung der Satzung erfolgt nach den §§ 179, 133 AktG sowie § 23 der Satzung in der Fassung vom 19. Oktober 2015; nach letzterer Vorschrift ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen.

Der Vorstand wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Januar 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal 4.796.295,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Januar 2019 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Aus dem genehmigten Kapital wurden im Geschäftsjahr 2015/16 Stück 1.498.840 Aktien mit einem Nennwert von Euro 1,00 je Aktie zu einem Bezugspreis von Euro 2,00 je Aktie ausgegeben. Das verbleibende genehmigte Kapital beträgt zum 30. Juni 2017 somit 3.297.455,00 Euro.

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 3.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, sofern Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2012 von der Gesellschaft bis zum 10. Dezember 2017 emittiert werden und deren Inhaber von ihrem Wandel- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen. Bisher wurde von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht.

Den Inhabern der Schuldverschreibungen stehen Kündigungsrechte für den Fall eines Kontrollwechsels von mehr als 50 % der Stimmrechte der HanseYachts AG zu. Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung einer Schuldverschreibung hat der Anleihegläubiger nur, wenn Anleihegläubiger im Nennbetrag von 25 % der emittierten Anleihe von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Die HanseYachts AG ist seit dem 3. Juni 2017 berechtigt, ausstehende Schuldverschreibungen ganz oder teilweise zu kündigen und vorzeitig zum vereinbarten Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen.

Den Vorstandsmitgliedern wurde ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall eingeräumt, dass ein Aktionär die Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte erlangt. Im Fall der Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der Festvergütung zu, auf die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit noch ein Anspruch besteht, begrenzt auf die Festvergütung eines Jahres.

Die Kontokorrentkredite unserer betreuenden Kreditinstitute könnten außerordentlich gekündigt werden, falls AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA nicht mehr direkt oder indirekt die HanseYachts AG kontrolliert und sofern mit den Kreditinstituten keine Einigung über die Fortsetzung der Kreditverhältnisse erzielt wird.

8 Chancen- und Risikobericht

8.1 Chancenbericht

Chancen ergeben sich, wenn die tatsächliche Geschäftsentwicklung die geplante Entwicklung übertrifft oder wenn sich die Prognose infolge einer positiven Entwicklung verbessert. Dies ist insbesondere der Fall bei Marktentwicklungen mit positiver Wirkung auf das Ergebnis sowie bei Produktentwicklungen, deren tatsächlichen Markterfolge die Planannahmen übertreffen.

8.1.1 Wachstum durch Motorboote

Nach unserer Ansicht besteht in dem Umsatz mit Motorbooten ein deutliches Wachstumspotenzial, da der weltweite Werftumsatz mit Motoryachten deutlich größer ist als der im Segelbootmarkt. Bei der HanseGroup macht der Umsatz mit Motorbooten in Relation zu dem Umsatz mit Segelyachten hingegen einen geringeren Anteil am erzielten Umsatz aus. Wir konnten in der Vergangenheit diesen Anteil zwar schon mit der Ergänzung durch die Motorboote der Marke "Sealine" zu den Motorbooten der Marke "Fjord" ausbauen, sehen aber noch weitere Wachstumsmöglichkeiten. Hierzu planen wir die Marke "Sealine" durch stetige Investitionen in neue Produkte und Ausbau des Händlernetzwerkes wieder auf das Umsatzniveau zu bringen, das die seit mehr als 40 Jahren am Markt etablierte Marke "Sealine" ursprünglich einmal hatte.

Die Powerboote der Marke "Fjord" erfreuen sich in den letzten vier Jahren eines stetigen Nachfragezuwachses. Investitionen in die Fjord-Produktpalette und eine stetige Ausweitung der Modelle werden den Umsatzanteil auch in der Zukunft steigen lassen.

Wir rechnen in der Zukunft durch die Motorboote der Marken "Fjord" und Sealine mit Wachstumsimpulsen für die HanseGroup.

8.1.2 Erträge durch Katamarane

Der Katamaranmarkt ist im Markt der Freizeitboote derjenige mit den höchsten Wachstumsraten in der jüngsten Vergangenheit. Über den im Juni 2017 mit Privilège Marine SAS abgeschlossenen Lizenzvertrag profitiert die HanseGroup von dem erwarteten Erfolg mit einem etablierten Katamaranhersteller in einem stark wachsenden Segment.

Hierzu schlossen die HanseGroup und die Privilège Marine SAS Kauf- und Lizenzverträge über die Marke "Privilège" ab. Darüber hinaus ist geplant, im Geschäftsjahr 2017/18 eine Vertriebs- und Einkaufsvereinbarung abzuschließen. Die französische Gesellschaft bekommt dadurch Zugang zu dem weltweiten Händlernetz der HanseGroup und ermöglicht sich so die Zusammenarbeit mit ihren langjährigen Lieferanten.

Diese deutsch-französische Zusammenarbeit ist möglich, nachdem die Muttergesellschaft der HanseGroup - die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA - die Mehrheit der Anteile an der Privilège Marine SAS am 19. Mai 2017 erworben hat.

Die Privilège Marine SAS ist ein Premium-Katamaranersteller mit Sitz in Les Sables-d'Olonne an der französischen Atlantikküste.

8.1.3 Starke etablierte Marken und breites Produktportfolio

Wir verfügen über starke und bekannte Marken im Markt für Segel- und Motoryachten. Die von uns produzierten bzw. vertriebenen Yachten unter den Marken "Hanse", "Deh-ler", "Moody", "Fjord" und "Sealine" existieren zum Teil schon sehr lange Zeit. So werden Yachten unter der Marke "Moody" seit Anfang des 20. Jahrhundert am Wasser-sportmarkt vertrieben. Die Yachten jeder Marke haben darüber hinaus ihre eigenen besonderen Eigenschaften, ein voneinander abgrenzbares Design und bedienen daher unterschiedliche Kundeninteressen und Kundengruppen.

Zusätzlich zu den bestehenden erfolgreichen Marken ist geplant, ab dem Geschäftsjahr 2017/18 auch Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilège über das weltweite Händlernetz der HanseGroup zu verkaufen. Seit über 20 Jahren genießen Privilège Katamarane eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Katamaranmarkt. Der Yachtbau bei der Privilège Marine SAS steht für Sicherheit, Komfort, Zuverlässigkeit und Fahrspaß. Seit Gründung des Unternehmens wurden über 800 Privilège Yachten mit einer Länge von 12 m bis 23 m gebaut. Die Philosophie von Privilège ist stark kundenorientiert. Jede einzelne Yacht in den verschiedenen Modellreihen ist einzigartig und wird mit hoher Qualität veredelt und nach Kundenwunsch gefertigt.

Nach Auffassung des Vorstands ist die HanseGroup durch die differenzierte Mehr-Marken-Strategie im Vergleich zum Wettbewerb gut positioniert und verfügt damit über die Grundlagen, zukünftig stärker als der Gesamtmarkt zu wachsen.

8.1.4 Produktinnovationen

Unsere Yachten heben sich am Markt durch kontinuierliche Innovationen hervor, die den Kundennutzen der Produkte erhöhen. Wir investieren jedes Jahr erhebliche Beträge in die Verbesserung unserer bestehenden Produkte und auch in neue Produkte. Der Erfolg spiegelt sich nicht nur in Produktauszeichnungen durch Fachjournalisten sondern auch in unserem Umsatz wider. Hier kommt uns zugute, dass wir eine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung haben, in dem neben Fahr- und technischen Eigenschaften der Yachten insbesondere die Bereiche Design und Raumgestaltung im Fokus stehen. Gerade in diesen Bereichen setzen wir immer wieder neue Trends und überarbeiten und erweitern unsere Produktpalette laufend. Dadurch tragen wir den sich ändernden Marktgegebenheiten Rechnung und können schnell auf Änderungen der Kundenwünsche reagieren.

8.1.5 Regionale Ausbreitung

Unsere produzierten Yachten werden über unsere Händler und deren Unterhändler in über 56 Ländern verkauft. Mit der Übernahme großer Marken wie im Jahr 2014 "Seali-ne" und im Jahr 2017 "Privilège", sowie durch den stetigen Ausbau vorhandener Vertriebsstrukturen wächst das Händlernetzwerk der HanseGroup stetig an. Unsere weltweite Präsenz wird erweitert und somit auch die Möglichkeit, zusätzliche Schiffe durch eine verstärkte regionale Ausbreitung in neuen, aber auch bestehenden Ländern durch zusätzliche Händler zu verkaufen.

8.2 Risikomanagement

Grundsätzlich verfolgt der Vorstand das Ziel, Risiken möglichst zu vermeiden oder, wo möglich, entsprechend abzusichern. Die allgemeinen Risiken, wie der Untergang von Produktionsstätten, z.B. durch Feuer, sind durch Sicherungsvorkehrungen, aber auch durch entsprechende Versicherungen mit risikoadäquaten Deckungssummen abgedeckt.

Das interne Risikofrüherkennungssystem ist auf entwicklungsbeeinträchtigende und bestandsgefährdende Risiken fokussiert. Wesentliche Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der Bedeutung für das Unternehmen beurteilt. Die systematische Darstellung und Beschreibung der Risikogruppen, Schadenszenarien und etwaiger Gegenmaßnahmen, die relevanten Kontrollmechanismen und die Kommunikationswege durch die Risikoverantwortlichen an das Risikomanagement sind in einem Risikohandbuch geregelt. Darin sind auch die risikopolitischen Grundsätze, die Struktur des Risikomanagements und die Risikokommunikation festgeschrieben. Die relevanten Risikopositionen werden aus den jeweiligen Geschäftsbereichen direkt an den Vorstand kommuniziert.

Zum Risikomanagement gehört neben der regelmäßigen internen Berichterstattung über den Geschäftsverlauf auch ein gruppeneinheitlicher Planungs- und Budgetierungsprozess. In einer Kurz- und Mittelfristplanung sind die Vorgaben für die HanseGroup aggregiert. Dies sind neben den modellbezogenen Absatzerwartungen im Wesentlichen die kritischen erfolgsbestimmenden Faktoren wie die Materialauf-wandsquote, die Personaleinsatzquote sowie das Marketing- und Vertriebsbudget. Investitionen und Liquidität werden ebenfalls geplant. Über ein regelmäßiges Reporting wird sichergestellt, dass die Planvorgaben eingehalten werden. Abweichungen zur Planung bzw. zum Vorjahr werden systematisch auf Monatsbasis analysiert sowie Maßnahmen festgelegt und eingeleitet.

8.3 Internes Kontrollsystem

Der Vorstand hat für die vielfältigen organisatorischen, technischen und kaufmännischen Abläufe im Konzern ein internes Kontrollsystem eingerichtet. Wesentlicher Bestandteil ist das Prinzip der Funktionstrennung, das gewährleisten soll, dass vollziehende (z.B. die Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z.B. Finanzbuchhaltung) und verwaltende (z.B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses vorgenommen werden, nicht in einer Hand vereint sind. Dies wird durch die ERP-Software proAlpha unter Berücksichtigung eines Berechtigungskonzepts unterstützt. Mitarbeiter haben nur auf solche Prozesse und Daten Zugriff, die sie für ihre Arbeit benötigen. Durch das Vier-Augen-Prinzip wird gewährleistet, dass kein wesentlicher Vorgang ohne Kontrolle bleibt.

Für unterschiedliche Prozesse im Unternehmen existieren Sollkonzepte und Anweisungen, wodurch beurteilt werden kann, ob Mitarbeiter konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Die Mitarbeiter des Konzern-Rechnungswesens sind bereits langjährig im Unternehmen tätig und daher sehr sicher und erfahren im Umgang mit den Routinegeschäftsvorfällen und Transaktionen, welche die Geschäftstätigkeit des Konzerns mit sich bringt.

Das Risikomanagement-System stellt sicher, dass kritische Informationen und Daten direkt an die Geschäftsleitung gegeben werden. Zur Sicherstellung der bilanziell richtigen Erfassung und Würdigung von unternehmerischen Sachverhalten finden regelmäßig enge Abstimmungen zwischen Vorstand und kaufmännischer Leitung statt. Hinsichtlich gesetzlicher Neuregelungen und neuartiger oder ungewöhnlicher Geschäftsvorfälle besteht auch unterjährig ein enger Kontakt mit unserem Abschlussprüfer. Problemfälle werden im Vorwege analysiert, diskutiert und mit dem Abschlussprüfer einer kritischen Würdigung unterzogen. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt mittels der zertifizierten Konsolidierungssoftware LucaNet zentral durch eigene Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung und spezieller Expertise für Konsolidierungsfragen und der IFRS-Rechnungslegung.

Für die Berichterstattung der wesentlichen ausländischen Tochtergesellschaft TTS an die Muttergesellschaft verwenden wir ein standardisiertes Reporting-Package, das alle Angaben für einen vollständigen IFRS-Konzernabschluss enthält.

Darüber hinaus unterliegen die HanseYachts AG und ihre Tochtergesellschaften auch der internen Revision der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG und ihre Tochtergesellschaften einbezogen werden.

8.4 Risikofelder

8.4.1 Gesamtwirtschaft und Branche

Die HanseGroup ist in einem internationalen Marktumfeld tätig und dabei einem intensivem Wettbewerb ausgesetzt. Bei unseren Produkten handelt es sich um Luxusgüter, deren Nachfrage stark von der gesamtwirtschaftlichen Situation und der damit einhergehenden Konsumfreudigkeit der Kunden in unterschiedlichen Märkten abhängt. Veränderte gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in wesentlichen Absatzmärkten können trotz der breiten regionalen Streuung des internationalen Händlernetzes nur zum Teil abgefedert werden.

Die militärischen Auseinandersetzungen im Mittleren Osten sowie in der Ukraine, haben nur in wenigen Einzelfällen Auswirkungen auf unseren Absatz. Jedoch könnten diese Konflikte einen stärkeren negativen Einfluss auf die Konjunktur in Europa entwickeln, mit negativen Folgen für unseren Absatzmarkt. Darüber hinaus stellt die Staatsschuldenkrise in vielen Mittelmeeranrainerstaaten sowie der erwartete Ausstieg Englands aus der Europäischen Union ein Risiko für die konjunkturelle Entwicklung dar.

Es besteht ein generelles Absatzrisiko durch vergleichbare Konkurrenzprodukte, die preisaggressiv von Wettbewerbern vermarktet werden. Dem begegnet das Unternehmen insbesondere durch kurze Entwicklungszyklen und innovative Produkte, aber teilweise ebenfalls mit Preisnachlässen oder verbesserten Ausstattungen. Zudem wird die Produktpalette über den Ausbau von vormals kleinen Geschäftsbereichen, wie der Ausweitung des Geschäftsbereichs der Motoryachten durch die Ausweitung der Produktpalette mit der Marke "Sealine" und dem Ausbau von Nischenprodukten wie den Fjord-Powerbooten, und damit der Kreis der möglichen Kunden auch regional breiter.

8.4.2 Operative Geschäftsrisiken

Yachten sind technisch anspruchsvolle Luxusgüter, die ein hohes Maß an Fachkenntnis des Verkäufers erfordern. Daher stellt der erfolgreiche Vertrieb von Yachten hohe Anforderungen an den jeweiligen Verkäufer. Das Vertriebskonzept und die Wachstumsperspektiven der HanseGroup beruhen ganz maßgeblich auf einem Netz von unabhängigen Vertragshändlern und sind von deren Anzahl, Leistungsfähigkeit und Qualität abhängig. Der Wegfall von Vertragshändlern oder eine Verschlechterung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hätte in dem jeweiligen Marktgebiet eine lückenhafte Vermarktung unserer Produkte zur Folge.

Die Designgestaltung unserer Yachten ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Erfolgs. Änderungen des Kundengeschmacks oder die Entwicklung neuer Typen, welche den Kundengeschmack nicht treffen, könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Absatz unserer Yachten haben. Ferner besteht neben der Chance neue Marktgebiete zu erreichen, ein generelles Risiko, dass neu entwickelte Modelle nicht vom Markt angenommen werden und sich die Entwicklungskosten nicht amortisieren.

Die von uns hergestellten Yachten müssen höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. Trotz der angewendeten Sorgfalt und der bestehenden Qualitäts-sicherungssysteme lassen sich Qualitätsmängel nicht völlig ausschließen. Produkthaft-pflichtfälle und Unfälle mit Yachten, die von der HanseGroup hergestellt wurden, sowie Rückrufaktionen wegen Produktrisiken können zu erheblichen finanziellen Belastungen und Reputationsverlust führen.

Die Handhabung von Yachten ist anspruchsvoll und setzt ein hohes Maß an Erfahrung voraus. Insbesondere in kritischen Situationen kann es bei Navigations- oder Bedienungsfehlern zu Gefahren für Leib und Leben der Besatzung kommen. Auch wenn die HanseGroup in solchen Fällen rechtlich nicht für die Unfälle oder Schäden verantwortlich ist, besteht das Risiko, einen Imageschaden zu erleiden.

Bei der Fertigung unserer Yachten besteht das Risiko, dass die geplanten externen und internen logistischen Abläufe der Produktion nicht eingehalten werden können. So können unerwartet Lieferengpässe, Logistikprobleme oder Qualitätsabweichungen bei Lieferanten und Zulieferern von Rohstoffen, Einzelteilen oder Komponenten auftreten, die nicht kurzfristig behebbar sind. Aber auch intern kann es aufgrund von Maschinenschäden, Unfällen oder sonstigen Ereignissen, wie z.B. Naturkatastrophen (Überschwemmungen), Feuer etc., zu einer Unterbrechung der Produktion sowie zu Schäden an Menschen, Eigentum Dritter und der Umwelt kommen.

Die von der HanseGroup abgeschlossenen Versicherungen können bei Elementarschäden entstandene Verluste ausgleichen, Schäden durch organisatorische Mängel aber nur bedingt kompensieren.

8.4.3 Beschaffungs- und Einkaufsrisiken

Die HanseGroup bezieht die zur Herstellung der Yachten erforderlichen Rohstoffe, Vorprodukte und Bauteile von einer Vielzahl von Lieferanten. Da sich das Beschaffungsvolumen wertmäßig auf rund 55 % der Gesamtleistung bemisst, hat die Lieferantenbeziehung und die Abwendung von damit verbundenen Risiken bei uns eine große Bedeutung. Die Absicherung von Einkaufspreisrisiken wird im Wesentlichen dadurch gewährleistet, dass mit den Lieferanten möglichst Rahmenvereinbarungen geschlossen werden, die insbesondere den Bezugspreis der Waren jeweils für das Produktionsjahr festschreiben. Erfolgskritische Komponenten werden vorzugsweise bei größeren, international agierenden Lieferanten bezogen.

Ein wichtiger Lieferant ist die 100%ige Tochtergesellschaft TTS, die an die HanseYachts AG den überwiegenden Anteil der glasfaserverstärkten Kunststoffteile liefert. Die termingerechte Lieferung sowie die Qualität der von TTS sowie den übrigen Lieferanten gelieferten Teile sind wesentlich für den Produktionsablauf. Ein gegenseitiger kontinuierlicher Informationsaustausch sowie die zeitnahe Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen gewährleisten eine taktgesteuerte Herstellung der Yachten. Die im Geschäftsjahr 2016/17 erfolgte EDV-Einführung derselben ERP-Komplettlösung proALPHA bei TTS, wie die HanseYachts AG sie nutzt, und die Schaffung von EDV-Schnittstellen optimierten die Bestell- und Lieferprozesse. Sowohl die termingerechte Lieferung wie auch die Qualität der zugelieferten Teile unterliegen einem permanenten Monitoring durch die HanseYachts AG.

Dem Einkaufsrisiko, z. B. durch Wegfall einzelner Lieferanten oder Lieferverzögerungen, wird dadurch begegnet, dass für Kaufteile möglichst alternative Lieferanten zur Verfügung stehen.

Schwankungen in den Rohstoffpreisen können zu Preisveränderungen in wesentlichen Zulieferteilen führen. Dieses Risiko lässt sich nur zum Teil durch längerfristige Preisvereinbarungen abmildern.

8.4.4 Finanzrisiken

Da die Yachten fast ausschließlich auf Kunden- bzw. Endkundenbestellung gebaut werden und von den Kunden für die Yachten bis zum Beginn der Endmontage Anzahlungen zu leisten sind, wird das Risiko eines Ausfalls des Kunden oder Endkunden deutlich reduziert. Die geleisteten Anzahlungen reichen aus, um das Vermarktungsrisiko zu decken. Darüber hinaus wird eine Yacht nur an den Kunden bzw. seinen Frachtführer übergeben, wenn sie vollständig bezahlt wurde bzw. eine verbindliche Zusage der Absatzfinanzierungsgesellschaft vorliegt. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Daher besteht nur ein geringes Ausfallrisiko hinsichtlich der Forderungen aus Yachtverkäufen.

Aus den mit zwei institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaften geschlossenen Rahmenverträgen besteht für den Fall des Ausfalls eines Händlers eine Vermarktungsverpflichtung und im Extremfall eine Rückkaufverpflichtung des betreffenden Schiffes durch die HanseGroup. Für diese Schiffe werden Anzahlungen vereinnahmt und von den Händlern gegenüber der Finanzierungsgesellschaft laufende Tilgungen geleistet, die zusammen das Verwertungsrisiko nahezu eliminieren.

Dem Währungsrisiko wird dadurch begegnet, dass möglichst weitgehend in Euro fakturiert wird. Ansonsten werden bei Bedarf Verkäufe in Fremdwährungen durch Devisen-terminverkäufe gesichert, wenn aus Kursentwicklungen wesentliche Ergebniseinflüsse erwartet werden.

Der HanseGroup wurden öffentliche Zuwendungen unter bestimmten Nebenbestimmungen gewährt. Bei Verstoß gegen diese Nebenbestimmungen kann es zu Rückforderungen der gezahlten Mittel kommen. Zudem kann es im Fall von Verstößen gegen europäisches Beihilferecht zu Rückforderungen kommen.

Für Zinsänderungsrisiken bei bestehenden Euribor-Krediten wurden ursprünglich Swap-Geschäfte abgeschlossen, die jedoch nach einer Neufestsetzung der Zinskonditionen in Vorjahren und aufgrund von Sondertilgungen die Voraussetzungen für eine Bewertungseinheit nicht mehr erfüllen.

Die HanseGroup hat am 3. Juni 2014 die fünfjährige Schuldverschreibung 2014/2019 im Gesamtnennbetrag von 13,0 Mio. Euro emittiert. Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben das Recht, im Falle eines Kontrollwechsels sowie in anderen Fällen, wie bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Drittverzug die Rückzahlung von Schuldverschreibungen zu verlangen. Zudem wurde die Einhaltung einer unterjährigen Konzern-Eigenkapitalquote zugesichert. Auf Basis der Planung ist eine Verletzung der Covenants nicht absehbar. Dennoch besteht aufgrund der Saisonalität des Geschäftsmodells in den vertriebsschwachen Wintermonaten jedoch das Risiko, dass die vereinbarte Konzern-Eigenkapitalquote nicht eingehalten wird.

Entsprechend der Saisonalität unserer Geschäftstätigkeit besteht über das Geschäftsjahr hinweg eine sehr unterschiedliche Mittelbindung bezüglich des Working Capital. Daher besteht in den Wintermonaten ein höherer Liquiditätsbedarf als in den Sommermonaten. Zur Deckung dieses Bedarfes stehen uns neben dem Bestand an liquiden Mitteln auf Basis einer gezielten Working Capital-Steuerung (z.B. Ausnutzung von Zahlungszielen und Lieferantenkrediten) auch die teilweise landesverbürgten Kontokorrentlinien unserer betreuenden Kreditinstitute zur Verfügung, wobei die Finanzierunglinien im Berichtsjahr mehr als verdoppelt wurden. Darüber hinaus besteht ein zusätzlicher Finanzmittelrahmen durch die Möglichkeit zur Aufstockung der Schuldverschreibungen 2014/19 um bis zu 7,0 Mio. Euro auf ein Volumen von dann 20,0 Mio. Euro, sofern in entsprechendem Umfang potenzielle Anleihe-Investoren gewonnen werden können.

Der Saisonalität des Geschäfts folgend, werden die wesentlichen Ergebnisbeiträge erst in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres realisiert, während in der ersten Geschäftsjahreshälfte Fehlbeträge anfallen. Unsere Planung sieht eine Einhaltung der vertraglichen Mindesteigenkapitalausstattungsvorschriften vor.

Inhärente Planungsunsicherheiten bestehen bezüglich unserer Unternehmensplanung vor allem bezüglich der Absatzmengen, des Produktabsatzmixes und der Umsatzerlöse, da ein Großteil der Kundenbestellungen regelmäßig erst auf den Herbstmessen im Spät-herbst/Winter - und damit nach Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses bzw. der Unternehmensplanung - abgegeben wird. Inwieweit der sich abzeichnende Protektionismus einiger G20-Nationen sowie der Austritt Englands aus der Europäischen Union negative Auswirkungen auf den Absatz haben wird, ist derzeit vom Vorstand nur schwer abzuschätzen.

Aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von unseren Erwartungen abweichen.

8.4.5 Umweltrisiken

Die Herstellung von glasfaserverstärkten Kunststoffen (GfK) führt u.a. zur Emission von Aceton und Styrol, für die umweltrechtlich zulässige Grenzwerte einzuhalten sind. Wir achten streng auf die Einhaltung dieser Grenzwerte. Einschränkungen in der Verwendung von Styrol und Aceton in unserer Fertigung könnten zu Produktionsausfällen führen.

8.4.6 Personelle Risiken

Der zukünftige Erfolg der HanseGroup hängt wie bei anderen mittelständischen Unternehmen in erheblichem Umfang von der Verfügbarkeit ausreichender Arbeitskräfte zu wirtschaftlich tragfähigen Entlohnungskonditionen, der weiteren Mitwirkung unserer Führungskräfte, leitenden Mitarbeitern und Mitarbeitern in sonstigen Schlüsselpositionen ab. Ob wir in der Lage sein werden, unsere Wachstumspläne umzusetzen, wird auch davon abhängen, ob und inwieweit wir in der Lage sein werden, die vorhandenen Schlüsselpersonen zu halten, sowie zusätzlich hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte mit Branchenerfahrung zu gewinnen und dauerhaft an uns zu binden.

Wir beschäftigen im Konzern Mitarbeiter verschiedener Nationalitäten, die teilweise für verschiedene Konzernunternehmen Aufgaben ausüben. Darüber hinaus sind eine Reihe selbständiger Unternehmer für uns tätig. Eine vollständige Freizügigkeit ist auch innerhalb Europas noch nicht gegeben. Ein Verstoß gegen sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen oder Vorschriften des deutschen Entsendegesetzes könnten zu einer vom aktuellen Status abweichenden Einstufung und zu entsprechenden Belastungen mit Sozialabgaben führen.

8.4.7 Versicherungsrisiken

Die HanseGroup entscheidet über Art und Umfang des Versicherungsschutzes auf der Grundlage einer kaufmännischen Kosten-Nutzen-Analyse, um so die aus ihrer Sicht wesentlichen Risiken abzudecken. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass uns keine Verluste entstehen oder dass keine Ansprüche erhoben werden, die nicht über den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen oder dass die bestehenden Versicherungen nach Art und/oder Umfang nicht sämtliche Schäden abdecken. Zur Überprüfung des Versicherungsumfangs und der jeweiligen Versicherungshöhe erfolgen regelmäßige Überprüfungen auch im gemeinsamen Gespräch mit dem betreuenden Versicherungsmakler.

8.5 Gesamtaussage des Vorstands zur Risiko- und Chancensituation

Insgesamt haben sich hinsichtlich der Risikosituation des Konzerns im Berichtsjahr 2016/17 bis auf eine deutliche Verbesserung des Finanzierungsrahmens keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zu 2015/16 ergeben.

Möglicherweise wurden nicht alle zukünftigen Risiken in diesem Bericht berücksichtigt. Durch die Schaffung von organisatorischen Strukturen und Prozessen wird eine frühzeitige Identifikation und Bewertung der Risiken ermöglicht und somit auch der Einsatz von angemessenen Maßnahmen zur Gegensteuerung.

Die Einschätzung des Gesamtrisikos und der -chancen erfolgt auf der Grundlage des Risiko- und Chancenmanagementsystems in Verbindung mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen. Die Beurteilung der Risiken erfolgt unabhängig von der Beurteilung der Chancen, die sich für das Unternehmen ergeben könnten. Unter Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen aller beschriebenen Risiken stellen die Risiken bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts aus Sicht des Vorstands weder einzeln noch in ihrer aggregierten Form eine Gefährdung des Fortbestands des Konzerns in den nächsten zwölf Monaten dar.

9 Vergütungsbericht

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Dezember 2015 beschlossen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder für die nächsten fünf Jahre nicht individualisiert offen gelegt wird.

Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütung regelmäßig überprüft. Die Vergütung umfasst fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind abhängig von der Erreichung von jährlich festzulegenden Zielen, die sich an bestimmten Indikatoren orientieren (z.B. Umsatz, EBITDA, Vertriebs-, Einkaufs-, und fertigungsbezogene Ziele, Qualität). Die Höhe der variablen Bestandteile ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres und nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Zielerreichung. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstand darüber hinaus im Falle außerordentlicher Leistungen eine Sondervergütung gewähren, die ebenfalls nach oben begrenzt ist. Pensionsregelungen bestehen nicht. Für das abgelaufene Geschäftsjahr erhält der Vorstand einen variablen Vergütungsbestandteil.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen zunächst eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 6.000,00 Euro. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütung in Höhe von 50,00 Euro für jeden Cent, um den der Konzernüberschuss je Aktie den Betrag von 1,30 Euro übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Vertreter und Vorsitzende von Ausschüssen das Zweifache der festen und variablen Vergütung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat, wie auch bereits in den Vorjahren, keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten.

10 Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB haben wir auf unserer Internet Homepage unter www.yachts.group/de/corporate-governance/deutscher-corporate-governance-kodex.html veröffentlicht.

11 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der HanseYachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthält die folgende Schlusserklärung:

"Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der HanseYachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Die Gesellschaft hat bei jedem im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht getroffen oder unterlassen."

12 Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag ereigneten sich keine Geschäftsvorfälle mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

13 Prognosebericht

Für den Euroraum wird für die Jahre 2017 und 2018 ein moderates Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 2,0% und 1,9% erwartet, wohingegen für die Weltwirtschaft sogar mit einem Wachstum für das Jahr 2018 von 3,7% 1 gerechnet wird. Den für uns relevanten weltweiten Bootsmarkt sehen wir dabei stabil bis leicht wachsend. Als Motoren des Wachstums erwarten wir Europa und Nordamerika. In absoluten Zahlen ist unser Hauptabsatzmarkt Europa, wobei die Absatzlage in den europäischen Ländern sehr uneinheitlich ist: Während Deutschland unverändert ein starker Markt ist und wir aus Spanien angesichts des besseren Konjunkturumfeldes sogar eine Belebung im Wassersportmarkt beobachten können, erfahren wir aus Frankreich, Italien, Portugal und Griechenland keine bemerkenswerte Nachfragesteigerung. Die Folgen der Entscheidung der britischen Wähler, die Europäische Union zu verlassen ("Brexit"), sind noch nicht absehbar. Eine Kaufzurückhaltung englischer Kunden konnten wir im Geschäftsjahr 2016/17 nicht bemerken. Auch erwarten wir von dort zukünftig keine für unser kommendes Ergebnis wesentlichen negativen Auswirkungen.

Mit unserem stetig wachsenden Vertriebsnetz, dem verstärkten finanziellen Engagement in Motoryachten, den laufenden Produktinnovationen sowie der positiven Kundenresonanz sehen wir uns im Wassersportmarkt gut positioniert. Die Präsentation unserer Segel- und Motorboot-Marken und der breiten Modellpalette auf allen wichtigen Bootsmessen sowie weitere Neuentwicklungen werden wieder den Grundstein für unseren Vertriebserfolg der kommenden Saison bilden.

Nach einer erneuten Umsatzsteigerung von 12 % im Geschäftsjahr 2016/17 und vor dem Hintergrund des vorhandenen Auftragsbestands an bestellten Yachten am Ende des Geschäftsjahres rechnet der Vorstand der HanseYachts AG im kommenden Geschäftsjahr 2017/18 mit einer gegenüber dem Geschäftsjahr 2016/17 moderaten Fortsetzung des Umsatzwachstums wobei die Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe leicht über dem Vorjahr liegen soll. Das Umsatzwachstum wird nach unseren Erwartungen dabei von dem Verkauf von Motoryachten der Marken "Sealine", den neuen Hanse-Yachten sowie den Fjord-Modellen getrieben. Der Großteil der Umsatzerlöse wird aber mit unseren Segelyachten erzielt werden. Bereinigt um den hohen diesjährigen Sonderertrag aus der Zuschreibung der Marke "Fjord" (2,2 Mio. Euro) erwarten wir einen moderaten Anstieg des operativen Ergebnisses vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA).

1 Kieler Konjunkturberichte Nr. 31

Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses und der Abschreibungen rechnen wir mit einem erneut positiven Konzernjahresergebnis im Geschäftsjahr 2017/18, das nach Bereinigung des oben genannten Einmaleffekts im Berichtsjahr 2016/17 gegenüber dem Berichtsjahr 2016/17 trotz der tariflich vereinbarten Lohnerhöhungen und ohne Berücksichtigung von eventuell zu erfassenden aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge moderat steigen wird.

Entsprechend der geplanten Umsatzausweitung erwarten wir insgesamt einen üblichen Bestandsaufbau in den Vorräten, wobei die Mittelbindung im Working Capital entsprechend der Saisonalität unserer Geschäftstätigkeit vor allem in den Wintermonaten zunehmen wird.

Das geplante Wachstum wird in einem bestimmten Umfang weitere Investitionen in unsere Modellpalette sowie vereinzelte Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen erfordern.

Zur Finanzierung des Wachstums prüft die Gesellschaft den Ausbau weiterer Finanzierungsmöglichkeiten. Auch die Möglichkeit der Umfinanzierung der Anleihe 2014/2019 ist seit dem 3. Juni 2017 gegeben und wird Gegenstand der Finanzierungsplanung im Geschäftsjahr 2017/18 sein.

 

Greifswald, 20. September 2017

Der Vorstand

Dr. Jens Gerhardt

Sven Göbel

KONZERN - BILANZ (IFRS) ZUM 30. JUNI 2017

AKTIVA

  Anhang 30. Juni 2017 30. Juni 2016
    EUR EUR
AKTIVA   69.785.560,46 64.305.994,24
Langfristige Vermögenswerte   37.714.966,37 33.001.211,51
Immaterielle Vermögenswerte 6.1. 12.466.667,82 6.881.140,53
Sachanlagevermögen 6.2. 25.233.300,28 25.865.825,51
Aktive latente Steuern 6.3. 14.998,27 254.245,47
Kurzfristige Vermögenswerte   32.070.594,09 31.304.782,73
Vorräte 6.4. 20.099.237,24 20.835.721,96
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.5. 2.179.644,86 3.782.060,06
Steuererstattungsansprüche   195.763,00 0,00
Sonstige Vermögenswerte 6.6. 1.975.714,26 1.908.368,97
Flüssige Mittel 6.7. 7.620.234,73 4.778.631,74
PASSIVA      

PASSIVA

  69.785.560,46 64.305.994,24
Eigenkapital 6.8. 15.957.387,99 12.795.939,16
Gezeichnetes Kapital   11.091.430,00 11.091.430,00
Kapitalrücklage   3.663.726,37 3.663.726,37
Rücklage für Fremdwährungsumrechnung   188.655,24 189.552,33
Bilanzgewinn /-verlust   1.013.576,38 (2.148.769,54)
Langfristige Verbindlichkeiten   17.110.465,17 14.545.708,39
Anleihen 6.10., 11. 12.841.342,96 12.758.212,78
Übrige Finanzschulden 6.11. 0,00 31.308,01
Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing 6.12. 269.122,21 156.187,60
Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen 11. 4.000.000,00 1.600.000,00
Kurzfristige Verbindlichkeiten   36.717.707,30 36.964.346,69
Sonstige Rückstellungen 6.9. 2.035.986,53 2.603.388,56
Übrige Finanzschulden 6.11. 3.585.828,20 3.996.224,04
Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing 6.12. 100.606,65 42.196,72
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.13. 9.347.779,20 9.028.273,07
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.13. 15.144.478,75 13.557.558,34
Verbindlichkeiten Ertragsteuern 6.3. 202.963,42 82.234,82
Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen 11. 1.734.591,44 3.452.560,85
Sonstige Verbindlichkeiten 6.13. 4.565.473,11 4.201.910,29

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG (IFRS) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JULI 2016 BIS ZUM 30. JUNI 2017

in EUR Anhang 1. Juli 2016 - bis 30. Juni 2017 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016
Umsatzerlöse 5.1. 128.647.955,72 114.886.734,63
(Verminderung)/Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 5.1. (1.746.943,12) 1.742.951,82
Andere aktivierte Eigenleistungen 5.1. 2.068.946,03 1.902.374,85
Sonstige betriebliche Erträge 5.2. 3.845.384,92 2.240.504,81
Materialaufwand 5.3. (71.564.667,43) (69.487.993,47)
Personalaufwand 5.4. (34.300.037,19) (29.543.629,22)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.5. (15.991.784,25) (16.300.170,64)
EBITDA   10.958.854,68 5.440.772,78
Abschreibungen 5.6. (5.827.664,01) (5.280.956,29)
EBIT   5.131.190,67 159.816,49
Finanzergebnis 5.7. (1.731.850,05) (1.632.262,32)
Ergebnis vor Ertragsteuern   3.399.340,62 (1.472.445,83)
Ertragsteuern 5.8. (236.994,70) (275.474,43)
Konzernjahresergebnis   3.162.345,92 (1.747.920,26)
Ergebnis je Aktie 5.9. 0,29 (0,17)
(unverwässert / verwässert)      
Konzernjahresergebnis   3.162.345,92 (1.747.920,26)
Sonstiges Ergebnis      
Posten, die potenziell nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden      
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung   (897,09) (1.466,23)
Gesamtergebnis   3.161.448,83 (1.749.386,49)

KONZERN - KAPITALFLUSSRECHNUNG (IFRS)
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JULI 2016 BIS ZUM 30. JUNI 2017

in EUR Anhang 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016
Operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern   5.131.190,67 159.816,49
Abschreibungen / Zuschreibungen   3.585.082,74 5.280.956,29
Zinszahlungen (saldiert) 7. (1.334.258,19) (1.333.329,83)
Gezahlte Ertragsteuern (saldiert) 7. (64.030,49) (87.170,25)
Gewinne aus Anlagenabgängen sowie aus Abgängen von zu Veräußerungszwecken gehaltenen langfristigen Vermögenswerten (saldiert mit Verlusten)   (354,65) (4.934,90)
Veränderung der Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind   2.075.791,63 (3.542.650,82)
Veränderung der Schulden, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind   1.530.638,46 2.912.839,34
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit   10.924.060,17 3.385.526,32
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens sowie von zu Veräußerungszwecken gehaltenen langfristigen Vermögenswerten   0,00 641.755,93
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 6.1. (3.246.276,09) (1.168.227,24)
Sachanlagen 6.2. (4.251.635,26) (4.461.610,31)
Cashflow aus Investitionstätigkeit   (7.497.911,35) (4.988.081,62)
Einzahlung aus und Tilgung Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing   171.344,54 (18.864,81)
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung 6.8. 0,00 2.997.680,00
Aufnahme von übrigen Finanzschulden 6.11., 11. 223.379,39 340.239,04
Tilgung von Finanzschulden   (1.328.053,21) (649.370,33)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit   (933.329,28) 2.669.683,90
Veränderung des Finanzmittelfonds   2.492.819,54 1.067.128,60
Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds   395,00 (2.207,00)
Finanzmittelfonds zu Periodenbeginn   1.817.918,35 752.996,75
Finanzmittelfonds zum Periodenende   4.311.132,89 1.817.918,35
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands      
Bankguthaben 6.7. 7.617.259,72 4.772.980,29
Kassenbestand 6.7. 2.975,01 5.651,45
Kontokorrentverbindlichkeiten 6.11. (3.309.101,84) (2.960.713,39)
    4.311.132,89 1.817.918,35

KONZERN - EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG (IFRS)
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JULI 2016 BIS ZUM 30. JUNI 2017

  Anzahl Stückaktien Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Bilanzgewinn/ -verlust Rücklage für Fremdwährungs-
umrechnung
Konzerneigenkapital *)
    EUR EUR EUR EUR EUR
30. Juni 2015/1. Juli 2015 9.592.590 9.592.590,00 2.164.886,37 (400.849,28) 191.018,56 11.547.645,65
Barkapitalerhöhung 1.498.840 1.498.840,00 1.498.840,00 0,00 0,00 2.997.680,00
Konzernjahresfehlbetrag   0,00 0,00 (1.747.920,26) 0,00 (1.747.920,26)
Sonstiges Ergebnis   0,00 0,00 0,00 (1.466,23) (1.466,23)
Gesamtergebnis   0,00 0,00 (1.747.920,26) (1.466,23) (1.749.386,49)
30. Juni 2016/1. Juli 2016 11.091.430 11.091.430,00 3.663.726,37 (2.148.769,54) 189.552,33 12.795.939,16
Konzernjahresüberschuss   0,00 0,00 3.162.345,92 0,00 3.162.345,92
Sonstiges Ergebnis   0,00 0,00 0,00 (897,09) (897,09)
Gesamtergebnis   0,00 0,00 3.162.345,92 (897,09) 3.161.448,83
30. Juni 2017 11.091.430 11.091.430,00 3.663.726,37 1.013.576,38 188.655,24 15.957.387,99

*) Minderheitenanteile bestehen nicht. Das gesamte Eigenkapital ist den Aktionären der HanseYachts AG zuzurechnen.

Konzern - Anhang (IFRS) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017

der HanseYachts AG, Greifswald

1. Allgemeine Angaben

2. Rechnungslegungsgrundsätze

3. Konsolidierungsgrundsätze

3.1. Konsolidierungskreis

3.2. Konsolidierungsmethoden

3.3. Währungsumrechnung

4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

4.1. Allgemeine Grundsätze

4.2. Umsatzrealisierung

4.3. Produktbezogene Aufwendungen

4.4. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

4.5. Sicherungsgeschäfte

4.6. Finanzergebnis

4.7. Ertragsteuern

4.8. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung

4.9. Immaterielle Vermögenswerte

4.10. Geschäfts- oder Firmenwert

4.11. Wertminderung von Vermögenswerten

4.12. Sachanlagen

4.13. Finanzierungsleasing

4.14. Vorräte

4.15. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

4.16. Zuwendungen der öffentlichen Hand

4.17. Übrige Verbindlichkeiten

4.18. Rückstellungen

4.19. Latente Steuern

4.20. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden

4.21. Annahmen und Schätzungen

4.22. Währungsumrechnung

4.23. Konzernkapitalflussrechnung

4.24. Segmentberichterstattung

5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

5.1. Umsatzerlöse, Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen

5.2. Sonstige betriebliche Erträge

5.3. Materialaufwand

5.4. Personalaufwand

5.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

5.6. Abschreibungen

5.7. Finanzergebnis

5.8. Ertragsteuern

5.9. Ergebnis je Aktie

5.10. Forschung und Entwicklung

6. Erläuterungen zur Konzernbilanz

6.1. Immaterielle Vermögenswerte

6.2. Sachanlagevermögen

6.3. Latente Steuern und Ertragsteuern

6.4. Vorräte

6.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

6.6. Sonstige Vermögenswerte

6.7. Flüssige Mittel

6.8. Eigenkapital

6.9. Sonstige Rückstellungen

6.10. Anleihen

6.11. Übrige Finanzschulden

6.12. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

6.13. Übrige Verbindlichkeiten

7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

8. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

9. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken

9.1. Ausfall- und Kreditrisiken

9.2. Liquiditätsrisiko

9.3. Zinsänderungsrisiko

9.4. Währungsrisiko

9.5. Beizulegende Zeitwerte

9.6. Kapitalmanagement

9.7. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten

10. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtstreitigkeiten

10.1. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten

10.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

10.3. Rechtsstreitigkeiten

11. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

12. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex

13. Honorar für den Abschlussprüfer (Angabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB)

14. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

15. Freigabe zur Veröffentlichung

1. Allgemeine Angaben

Die HanseYachts AG mit Sitz in Greifswald, Deutschland, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und oberste Muttergesellschaft des HanseYachts-Konzerns. Die Aktien der Gesellschaft werden am Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Die Geschäftstätigkeit der Unternehmen des HanseYachts-Konzerns umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Segelyachten unter den Markennamen HANSE, MOODY und DEHLER sowie von Motorbooten unter den Markennamen "FJORD" und SEALINE. Der Konzern entfaltete seine Geschäftsaktivitäten im Jahr 2016/17 im Wesentlichen an den Produktionsstandorten in Greifswald und Polen sowie durch zwei operative Vertriebsgesellschaften in Greifswald und in den USA.

Der Konzernabschluss der HanseYachts AG wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge gerundet in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei Abweichungen von bis zu einer Einheit (TEUR, %) handelt es sich um rechentechnisch begründete Rundungsdifferenzen.

Der Konzern hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Damit wird dem saisonalen Geschäftszyklus der Gesellschaft Rechnung getragen.

Die HanseYachts AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter HRB 7035 eingetragen. Die Anschrift der Gesellschaft ist Ladebower Chaussee 11, 17493 Greifswald.

2. Rechnungslegungsgrundsätze

Der Konzernabschluss 2016/17 steht im Einklang mit den am Abschlussstichtag gültigen Standards und Interpretationen des IASB, London, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a HGB anzuwendenden Vorschriften. Dabei wurden alle zum 30. Juni 2017 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen beachtet.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 waren keine neuen Standards erstmals anzuwenden. Anpassungen in den Rechnungslegungsnormen aus der erstmaligen Anwendung von Annual Improvements hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage und werden daher nicht einzeln dargestellt.

Die folgenden Standards bzw. Interpretationen wurden vom IASB bzw. IFRIC verabschiedet, jedoch nicht im Konzernabschluss zum 30. Juni 2017 angewendet, da diese erst in den folgenden Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden sind bzw. das Endorsement durch die Europäische Kommission noch nicht erfolgt ist.

IAS 7* Angabeninitiative (ab 1. Januar 2017)

IAS 12* Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (ab 1. Januar 2017)

IAS 40* Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (ab 1. Januar 2018)

IFRS 2* Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung (ab 1. Januar 2018)

IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung (ab 1. Januar 2018) IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (ab 1. Januar 2018) und Klarstellung des Anwendungszeitpunkts von IFRS 15* (ab 1. Januar 2018)

IFRS 16 Leasingverhältnisse (ab 1. Januar 2019)

IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten (Endorsement erfolgt nach Veröffentlichung des finalen Standards)

IFRS 10* und IAS 28* Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Endorsement ist auf unbestimmte Zeit verschoben)

IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen (ab 1. Januar 2018)

IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung (ab 1. Januar 2019)

*) Amendments (Änderung eines bestehenden Standards/einer bestehenden Interpretation)

Diese Standards und Interpretationen werden von der HanseYachts AG erst angewendet, wenn die Anwendung verpflichtend ist und das Endorsement durch die Europäische Kommission erfolgt ist. Nach derzeitiger Einschätzung ergeben sich aus der zukünftigen Anwendung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Der neue Standard IFRS 15 ersetzt IAS 18 "Umsatzerlöse" und IAS 11 "Fertigungsaufträge" sowie die dazugehörigen Interpretationen. IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht darin, dass ein Unternehmen Erlöse erfassen soll, wenn die Lieferung von Gütern erfolgt bzw. die Dienstleistung erbracht wurde. Dieses Kernprinzip wird im Rahmen der Standards in einem Fünf-Schritte-Modell umgesetzt. Hierzu sind zunächst die relevanten Verträge mit den Kunden und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Die Erlösrealisierung erfolgt dann in Höhe der erwarteten Gegenleistung für jede separate Leistungsverpflichtung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen. Darüber hinaus enthält IFRS 15 detaillierte Anwendungsleitlinien zu einer Vielzahl von Einzelthemen (z.B. Vertragsänderungen, Veräußerung mit Rückgaberecht, Behandlung von Vertragskosten, Verlängerungsoptionen, Lizenzerlöse, Prinzipal-Agent-Beziehungen, Bill-und-Hold-Vereinbarungen, Konsignationsvereinbarungen etc.). Zudem wird der Umfang der Anhangangaben erweitert.

Die Zielsetzung der neuen Angabevorschriften besteht darin, Informationen über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden einschließlich der hieraus resultierenden Zahlungsströme offenzulegen.

Die Erstanwendung des IFRS 15 keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben wird. Es wird auch zukünftig nicht zu einer Umsatzerlösrealisation nach der Percentage of completion Methode kommen, und es ergeben sich weder aus aktuell abgeschlossenen Garantiezusagen noch aus dem aktuell verwendeten Geschäftsmodell hinsichtlich Anzahlungsrechnungen Auswirkungen auf die Umsatzerlösrealisation.

Nach IFRS 16 entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Für alle Leasingverhältnisse bilanziert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird nach den Vorschriften für immaterielle Vermögenswerte über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die Bilanzierung der Leasingverbindlichkeit erfolgt entsprechend den Vorschriften für Finanzinstrumente nach IAS 39 bzw. zukünftig IFRS 9. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung wird gesondert als Abschreibungen auf den Vermögenswert und Zinsen aus der Verbindlichkeit vorgenommen. Für kurzfristige Leasingverhältnisse von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung.

Die Angaben im Anhang werden sich erweitern und sollen den Adressaten in die Lage versetzen, den Betrag sowie die Unsicherheit im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen zu beurteilen.

Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich zu den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Die Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.

Die Anwendung des neuen Standards wird keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der HanseYachts AG haben. Im Konzern der HanseYachts AG sind bisher als Operate Leasing-Verträge mit einem Volumen von EUR 1,1 Mio. zum 30. Juni 2017 kontrahiert (siehe Textziffer 10.2).

Dieser nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss hat befreiende Wirkung für die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB, da die Voraussetzungen des § 315a HGB erfüllt sind. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln, eingereicht und von diesem Unternehmen im Bundesanzeiger elektronisch bekannt gemacht.

3. Konsolidierungsgrundsätze

3.1. Konsolidierungskreis

Oberste Konzerngesellschaft ist die HanseYachts AG. In den Konzernabschluss sind neben der HanseYachts AG acht (Vorjahr: acht) Gesellschaften mit Sitz im Inland sowie drei (Vorjahr: vier) Gesellschaften mit Sitz im Ausland einbezogen.

Bezeichnung Anteil
unmittelbar: kurz    
1. Dehler Yachts GmbH DY Greifswald 100% (Vj. 100,0%)
2. Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG HVG Greifswald 100% (Vj. 100,0%)
3. Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH VHV Greifswald 100% (Vj. 100,0%)
4. Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH YZGB Greifswald 100% (Vj. 100,0%)
5. HanseYachts US, LLC HUS Savannah / USA 100% (Vj. 100,0%)
6. Technologie Tworzyw Sztucznych Sp. z o.o. TTS Goleniöw / Polen 100% (Vj. 100,0%)
7. HanseYachts TVH GmbH HYTVH Greifswald 100% (Vj. 100,0%)
8. Sealine GmbH Sealine Greifswald 0% (Vj. 100,0%)
9. Moody Yachts GmbH MY Greifswald 100% (Vj. 100,0%)
10. Sealine Yachts GmbH SY Greifswald 100% (Vj. 0,0%)
mittelbar:      
über Nr. 4      
11. Mediterranean Yacht Service Center SARL MYSC Canet en Roussillon / Frankreich 100% (Vj. 100,0%)
über Nr. 7      
12. HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH (HYTV) HYTV Greifswald 1 (Vj. 100,0%)

Die Sealine GmbH wurde im Berichtsjahr 2016/17 auf die HanseYachts AG verschmolzen.

Befreiungsvorschriften für Konzerngesellschaften

Durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss der HanseYachts AG nimmt die Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG unter den weiteren Voraussetzungen des § 264 b HGB die Offenlegungserleichterungen in Anspruch.

Die Dehler Yachts GmbH, die Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH, die HanseYachts TVH GmbH, die Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH, die Moody Yachts GmbH und die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH sowie die Sealine Yachts GmbH nehmen unter den weiteren Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB die Offenlegungserleichterungen in Anspruch.

Einbeziehung in einen übergeordneten Konzernabschluss

Die HanseYachts AG und ihre unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (vormals Aurelius AG), Grünwald, einbezogen, der bei dem Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und über die Internetseite des Unternehmensregisters veröffentlicht wird.

3.2. Konsolidierungsmethoden

In den Konzernabschluss zum 30. Juni 2017 sind neben der HanseYachts AG alle in-und ausländischen Unternehmen einbezogen, die entsprechend den Anforderungen des IFRS 10 vom HanseYachts-Konzern beherrscht werden. Der HanseYachts-Konzern beherrscht in diesem Sinne Konzernunternehmen, wenn ihm durch die Verbindung mit dem Konzernunternehmen die variablen Rückflüsse aus dem Konzernunternehmen zustehen und der HanseYachts-Konzern darüber hinaus die Möglichkeit besitzt, seine Entscheidungsmacht zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse einzusetzen. Die Entscheidungsmacht über ein Konzernunternehmen liegt vor, wenn der HanseYachts-Konzern aufgrund der bestehenden Rechte die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Konzernunternehmens zu bestimmen. Diese Voraussetzung ist im Regelfall gegeben, wenn die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft verfügt oder ähnliche Rechte besitzt. Bei der Bestimmung eines Beherrschungsverhältnisses werden auch potentielle Stimmrechte, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, berücksichtigt. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden vom Tag der Erlangung der Beherrschung bis zur Beendigung der Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen.

Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften stellen einen Jahres- bzw. Zwischenabschluss auf den Stichtag des Einzelabschlusses der HanseYachts AG auf, der der Stichtag des Konzernabschlusses ist.

Der Konzernabschluss wurde auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß den IFRS aufgestellt. Sofern erforderlich werden die Abschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern angewandten Grundsätze anzugleichen.

Die Erstkonsolidierung erfolgt nach IFRS 3 unter Anwendung der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit den im Zeitpunkt des Erwerbs neu bewerteten anteiligen Vermögenswerten sowie Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen. Ein nach einer Kaufpreisallokation verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird entsprechend IFRS 3 unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.

Aktuell gibt es keine Minderheitengesellschaftern zuzurechnenden Anteile am Eigenkapital bzw. Jahresergebnis.

Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen werden eliminiert.

Zwischenergebnisse im Anlagevermögen und im Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert.

Bürgschaften und Garantien, die die HanseYachts AG zu Gunsten konsolidierter Tochtergesellschaften übernimmt, werden eliminiert, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten im Konzernabschluss passiviert sind.

3.3. Währungsumrechnung

Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung (IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse).

Der Abschluss der als selbständige wirtschaftliche Einheit anzusehenden Tochtergesellschaft Hanse US, USA, wurde gemäß IAS 21 nach der modifizierten Stichtags-kursmethode in Euro umgerechnet. Funktionale Währung ist der US-Dollar. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt zum Mittelkurs am Bilanzstichtag; die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden monatlich mit dem jeweiligen Durchschnittskurs umgerechnet. Die entstehenden Differenzen aus der Anwendung der unterschiedlichen Fremdwährungskurse in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden erfolgsneutral behandelt und unter der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung gesondert ausgewiesen.

Die Funktionale Währung der polnischen Tochtergesellschaft TTS ist der Euro, da der Liefer- und Leistungsverkehr im Wesentlichen mit der HanseYachts AG in Euro abgewickelt wird. Währungsdifferenzen, die bei der Umrechnung von den Fremdwährungsposten in die funktionale Währung entstehen, sind gemäß IAS 21 nach der Zeitbezugsmethode entsprechend erfolgswirksam im Konzernabschluss zu behandeln. Da bei der TTS die wesentlichen Investitionen und die Refinanzierung abgeschlossen sind, werden dem Konzept der funktionalen Währung folgend die nichtmonetären Posten des Abschlusses der TTS zu den historischen Umrechnungskursen bewertet.

Hinsichtlich der verwendeten Umrechnungskurse verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.22.

4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

4.1. Allgemeine Grundsätze

Der Konzernabschluss wurde auf Basis des historischen Anschaffungskostenprinzips erstellt, mit Ausnahme von bestimmten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumenten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

4.2. Umsatzrealisierung

Die Umsatzerlöse stammen überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten. Diese Umsatzerlöse werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen.

4.3. Produktbezogene Aufwendungen

Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls erfolgswirksam erfasst. Rückstellungen für mögliche Inanspruchnahmen aus geschäftsüblichen Gewährleistungsverpflichtungen für bereits verkaufte Produkte werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten sowie unter Berücksichtigung gesetzlicher und vertraglicher Fristen gebildet. Darüber hinaus werden für identifizierte Einzelfälle zusätzlich Rückstellungen gebildet.

4.4. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Entwicklungskosten werden in der Bilanz aktiviert, wenn sämtliche Kriterien erfüllt werden, die zu einem Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten führen.

Die Herstellungskosten der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten der vom Management genehmigten und budgetierten Entwicklungsprojekte (Segel- oder Motoryachttypen). Die Abschreibungen werden wie im Vorjahr linear zeitanteilig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren vorgenommen.

Soweit die Entwicklungskosten zu aktivierungspflichtigen Vermögenswerten des Sachanlagevermögens führen, werden diese im Sachanlagevermögen aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungszeit linear abgeschrieben. Hierbei werden insbesondere selbst erstellte Produktionsformen mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Diese werden abweichend zum Vorjahr über eine voraussichtliche Nutzungsdauer zwischen drei bis vier Jahren linear abgeschrieben. Hinsichtlich dieser Schätzungsänderung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 6.2. Forschungskosten werden bei Anfall ergebniswirksam behandelt.

4.5. Sicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente werden im HanseYachts-Konzern grundsätzlich zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Währungs- und Zinsrisiken aus dem operativen Geschäft bzw. die daraus resultierenden Finanzierungserfordernisse zu reduzieren.

Nach IAS 39 werden alle derivativen Finanzinstrumente, wie z. B. Zinsswaps, zum Marktwert bilanziert. Alle Derivate, die im HanseYachts-Konzern nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Zins- oder Währungssicherung dienen, erfüllen die strengen Kriterien des Hedge Accounting gemäß IAS 39 nicht. Sie werden in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden" eingeordnet und dementsprechend behandelt.

4.6. Finanzergebnis

Im Finanzergebnis werden Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus Krediten sowie Aufwendungen und Erträge aus etwaigen Zinsabsicherungen (laufende Ausgleichszahlungen sowie Marktwertänderungen) ausgewiesen. Sie werden zum Zeitpunkt der Entstehung erfasst. Darüber hinaus werden finanzierungsbedingte Fremdwährungsgewinne und -verluste, die mit den von der TTS getätigten Investitionen sowie mit deren Refinanzierung in Zusammenhang stehen, im Finanzergebnis erfasst.

4.7. Ertragsteuern

Unter den Ertragsteuern werden zum einen die aufgrund steuerlicher Ergebnisse entstehenden Zahlungsverpflichtungen ausgewiesen. Zum anderen werden nach IAS 12 (Ertragsteuern) aktive und passive latente Steuern für alle temporären Unterschiede zwischen Konzern- und den jeweiligen Steuerbilanzwerten gebildet. Siehe auch 4.19 und 4.20.

4.8. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung

Die mit der Ausgabe von Eigenkapital direkt verbundenen Kosten sind gemäß IAS 32.37 nicht als Aufwand zu berücksichtigen, sondern unmittelbar vom zugegangenen Eigenkapital unter Berücksichtigung der steuerlichen Abzugsfähigkeit zu kürzen.

4.9. Immaterielle Vermögenswerte

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem geschätzten Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.

Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten, abzüglich kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die übrigen Kosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear und zeitanteilig abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt.

Die Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzten Nutzungsdauern betragen wie im Vorjahr zwischen drei und acht Jahren.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der kleinsten Zahlungsmittel generierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind die ausgewiesenen Firmenwerte und die Markenrechte.

In der Vergangenheit außerplanmäßig abgeschriebene immaterielle Vermögenswerte werden bis zur Höhe ihrer ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugeschrieben, wenn der über dem Buchwert liegende erzielbare Betrag dies erfordert. Im Berichtsjahr wurde infolge eines gestiegenen erzielbaren Betrags der Marke "Fjord" die in der Vergangenheit vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung durch eine Wertaufholung in Höhe von TEUR 2.243 vollständig korrigiert, so dass die Marke per 30. Juni 2017 zu ihren ursprünglichen Anschaffungskosten bilanziert wird. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu Kapitel 6.1.

4.10. Geschäfts- oder Firmenwert

Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist der aktivische Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Zeitwert von erworbenen Vermögenswerten und Schulden im Rahmen eines Unternehmenserwerbes. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung, vielmehr erfolgt mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest (Impairment Test) zur Bestimmung eines möglichen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs.

4.11. Wertminderung von Vermögenswerten

Der HanseYachts-Konzern überprüft die Werthaltigkeit immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen, sobald Hinweise auf eine mögliche Wertminderung bekannt werden. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag beurteilt.

Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Werte aus dem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Barwert der zurechenbaren künftigen Cashflows durch die fortgeführte Nutzung des Vermögenswertes. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert um die sich ergebende Differenz außerplanmäßig abgeschrieben. Sofern die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen.

Der jährliche Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Erstkonsolidierung und der Markenrechte erfolgt auf Ebene der für den Test relevanten Zahlungsmittel generierenden Einheit (Cash Generating Unit). Die Werthaltigkeit wird durch Gegenüberstellung des Buchwerts der Cash Generating Unit einschließlich des zuzurechnenden Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. der Markenrechte und des erzielbaren Betrags für die Cash Generating Unit bestimmt. Der erzielbare Betrag für diese Betrachtung ist der auf der Basis der diskontierten Zahlungsmittelüberschüsse vor Steuern ermittelte Nutzungswert.

Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag des Geschäftsbereichs, liegt in Höhe der Differenz eine erfolgswirksam zu erfassende Wertminderung vor.

Ein außerplanmäßig abgeschriebener Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht wieder durch Zuschreibungen berichtigt.

Der erwartete Zahlungsmittelüberschuss der Cash Generating Unk wird aus der Mittel-fristplanung des HanseYachts-Konzerns abgeleitet. Hinsichtlich der Geschäftsbereiche des HanseYachts-Konzerns verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.24. (Segmentberichterstattung). Demgemäß entsprechen die Cash Generating Units den Legaleinheiten bzw. Kombinationen von Legaleinheiten im Konzern, da auf dieser Basis unternehmerische Dispositionen getroffen werden. Die Planung umfasst einen Zeithorizont von drei Jahren (Vorjahr: drei Jahre). Für die sich daran anschließenden Zeiträume wurde der Zahlungsmittelüberschuss unter Berücksichtigung der jeweils erwarteten Wachstumsrate extrapoliert. Diese durchschnittlich angewendete Wachstumsrate für die ewige Rente lag wie im Vorjahr bei 1 %. Der Planung liegen insbesondere Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Umsatzerlöse, der Materialeinsatz- und Fertigungskostenquote sowie der geplanten Investitionen zugrunde. Die im Geschäftsjahr 2016/17 für die Diskontierung der Zahlungsmittelüberschüsse verwendeten Vorsteuer-zinssätze betragen zwischen 7,6 % und 13,8 % (Vorjahr: 7,9 % und 9,75 %). Die verwendeten Beta-Faktoren lagen in der Bandbreite zwischen 1,0 und 1,5 (Vorjahr: 1,0 und 1,5). Dem Werthaltigkeitstest wurden Firmenwerte von EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.) und nicht der planmäßigen Abschreibung unterliegende Marken von EUR 6,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) unterzogen. Da die erzielbaren Beträge für die überprüften Zahlungsmittel generierenden Einheiten jeweils deren Buchwerte deutlich übersteigen, wurde auf weitergehende Sensitivitätsanalysen verzichtet. Hinsichtlich der im Geschäftsjahr 2016/17 erfolgten Wertaufholung der Marke "Fjord" verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 6.1.

4.12. Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Reparaturen und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand gebucht. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert. Finanzierungskosten werden aktiviert, soweit die Voraussetzungen des IAS 23 vorliegen.

Die Nutzungsdauern der Gegenstände des Sachanlagevermögens werden nach der voraussichtlichen Nutzbarkeit für das Unternehmen definiert. Erhaltene Investitionszuschüsse und Investitionszulagen mindern die Anschaffungskosten der relevanten Vermögenswerte. Die Abschreibungen erfolgen unverändert linear und pro rata temporis im Wesentlichen aufgrund folgender geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauern:

  Jahre
Gebäude und Außenanlagen 5 - 40
Technische Anlagen und Maschinen 2 - 21
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 20

Sobald Indikationen dafür vorliegen, dass der Buchwert einer Sachanlage seinen erzielbaren Betrag übersteigt, erfolgt ein Wertminderungstest.

Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde die Nutzungsdauer der aktivierten Negative für Bootsformen von drei auf vier Jahren umgestellt. Hinsichtlich dieser Schätzungsänderung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 6.2.

4.13. Finanzierungsleasing

Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen ist in Übereinstimmung mit IAS 17 (Leasingverhältnisse) dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungsleasing). Alle Leasinggegenstände, die betragsmäßig wesentlich sind und die als Finanzierungsleasing zu qualifizieren sind, werden mit ihrem Marktwert bzw. mit dem niedrigeren Barwert der Leasingraten aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer bzw. über die Laufzeit des Leasingvertrages.

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden unter den Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen und mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, passiviert. Die Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Entsprechend der Laufzeit des Leasingvertrages erfolgt die Aufteilung in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten.

4.14. Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren Zeitwerten.

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen, abzüglich noch anfallender Kosten, bewertet. Grundlage für die Bewertung sind die aus dem betrieblichen Rechnungswesen übernommenen auftragsbezogenen Einzelkosten. Diese Einzelkosten betreffen Fertigungslöhne und Materialaufwendungen. Über die Gemeinkosten im Material- und Fertigungsbereich hinaus wurden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert, da die Vorräte aufgrund ihres kurzen Fertigungszeitraums keine qualifizierten Vermögenswerte darstellen.

Eine Teilgewinnrealisierung gemäß der Percentage-of-Completion-Methode wird für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse nicht vorgenommen, da die hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Handelswaren und Gebrauchtboote werden zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

4.15. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

Originäre Finanzinstrumente

Originäre Finanzinstrumente umfassen im HanseYachts-Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Teile der sonstigen Verbindlichkeiten.

Originäre Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet; bei finanziellen Vermögenswerten zuzüglich und bei finanziellen Verbindlichkeiten abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten.

Forderungen werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Einzelwertberichtigungen erfolgen, falls Hinweise auf Wertminderungen wie Zahlungsverzug oder Informationen über erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Vertragspartners vorliegen und der Barwert der noch erwarteten künftigen Zahlungen zuzüglich etwaiger Einzahlungen aus der Verwertung von Sicherheiten oder sonstiger ausfallrisikomindernder Vereinbarungen unter dem Buchwert liegt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Im Rahmen der Folgebewertung werden finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Rückzahlungen und der Amortisation von Disagien bzw. Transaktionskosten im Zusammenhang mit Anleihe-Emissionen.

In den kurzfristigen Finanzschulden ist regelmäßig auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt. Finanzschulden werden nur dann als langfristig ausgewiesen, wenn der Konzern das uneingeschränkte Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben, und von diesem Recht gemäß der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens auch Gebrauch machen wird.

Im HanseYachts-Konzern sind keine originären Finanzinstrumente als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Instrumente klassifiziert worden.

Derivative Finanzinstrumente

Zur Absicherung von Risikopositionen aus Währungs- und Zinsschwankungen werden auch derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte und Zinsswaps eingesetzt. Die Sicherungsgeschäfte decken Finanzrisiken aus gebuchten Grundgeschäften und bei Währungsrisiken darüber hinaus auch Risiken aus schwebenden Liefer- und Leistungsgeschäften ab.

Nach IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) werden alle derivativen Finanzinstrumente bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte sind auch für die Folgebewertungen relevant.

Der beizulegende Zeitwert gehandelter derivativer Finanzinstrumente entspricht dem Marktwert. Dieser Wert kann positiv oder negativ sein. Liegen keine Marktwerte vor, müssen die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden.

Der beizulegende Zeitwert von Derivaten entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme (Cashflows). Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Devisentermingeschäften wird der Devisenterminkurs am Bilanzstichtag zugrunde gelegt.

4.16. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, werden aktiviert, wenn am Abschlussstichtag feststeht, dass die an die Gewährung geknüpften Bedingungen mit angemessener Sicherheit erfüllt werden bzw. diese bereits erfüllt wurden und die Zuwendungen bei der gewährenden Institution bis zur Abschlussaufstellung beantragt wurden bzw. sichergestellt ist, dass der Antrag gestellt wird. Zuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, d.h. deren Gewährung von Ermessensausübungen einer Behörde abhängt, werden als Forderung aktiviert, wenn der Bewilligungsbescheid der gewährenden Behörde vorliegt und am Bilanzstichtag mit angemessener Sicherheit feststeht, dass die an die Zuwendung geknüpften Bedingungen erfüllt werden.

Die erhaltenen Zuwendungen werden als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die erworbenen Vermögenswerte gebucht, sofern die bezuschussten Vermögenswerte am Bilanzstichtag bereits betrieblich genutzt werden. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine Zuwendungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten erworbener Vermögenswerte abgesetzt.

Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenen Aufwand gezahlt werden, werden im Periodenergebnis in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Im Jahr 2016/17 sind Zuwendungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 77) ergebniswirksam vereinnahmt worden.

Erhaltene Zuwendungen, die an die Erfüllung bestimmter Bedingungen gebunden sind, werden als Rückstellung bzw. Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn die Nichteinhaltung der Förderbedingungen am Bilanzstichtag wahrscheinlich ist.

4.17. Übrige Verbindlichkeiten

Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bzw. zum Barwert angesetzt worden.

4.18. Rückstellungen

Eine Rückstellung wird gebildet, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten entstanden ist, es darüber hinaus wahrscheinlich ist (d.h. mehr dafür als dagegen spricht), dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen erforderlich ist, und der Abfluss zuverlässig schätzbar ist.

Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrages bewertet und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten werden mit einem risikoadäquaten Marktzins abgezinst.

Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadensverlaufs gebildet.

Gewährleistungsrückstellungen werden in Höhe der geschätzten Kosten zum Zeitpunkt des Verkaufs des jeweiligen Produktes gebildet bzw. bei Kenntniserlangung über einen konkreten Schadensfall.

Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.

Soweit die Möglichkeit eines Mittelabflusses nicht überwiegend wahrscheinlich, jedoch auch nicht unwahrscheinlich ist (Eventualschulden), erfolgt statt eines bilanziellen Ausweises unter den Rückstellungen eine Beschreibung im Konzernanhang.

4.19. Latente Steuern

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode auf temporäre Differenzen zwischen den IFRS-Bilanzansätzen und den steuerlichen Wertansätzen unter Verwendung der Steuersätze gebildet, die zum Zeitpunkt ihrer Umkehrung als wahrscheinlich gelten.

Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge und Steuergutschriften in Folgejahren ergeben.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden.

Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie auf steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die daraus resultierenden Steuerminderungen in Zukunft tatsächlich eintreten werden. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Aktive latente Steuern auf in der Vergangenheit entstandene steuerliche Verluste wurden in Höhe eines bestehenden Überhangs passiver Latenzen aktiviert.

4.20. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung der Beträge werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.

4.21. Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben.

Insbesondere werden Annahmen und Schätzungen beim Werthaltigkeitstest für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und aktive latente Steuern, bei der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, der Einschätzung von Verwertungsrisiken im Vorratsvermögen (insbesondere bei den Gebrauchtbooten) sowie der Beurteilung der Einbringlichkeit von Forderungen und bei der Bewertung von Rückstellungen verwendet.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses unterlagen die der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zu Grunde liegenden Ermessensentscheidungen und Schätzungen keinen bedeutenden Risiken, so dass im folgenden Geschäftsjahr nicht von einer wesentlichen Anpassung der in der Konzern-bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden auszugehen ist.

Obwohl die vorgenannten Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen des Managements basierend auf den gegenwärtigen Ereignissen und Maßnahmen erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen von diesen Schätzungen kommen.

4.22. Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung für ausländische Tochtergesellschaften im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses ist unter den Konsolidierungsgrundsätzen (3.3.) erläutert.

In den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Umrechnungskurs am Bilanzstichtag bewertet. Gewinne und Verluste, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst.

Die bedeutenden Fremdwährungen für HanseYachts sind der US-Dollar und der polnische Zloty. Für die Währungsumrechnung werden die Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank verwendet. Die Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:

EUR Referenzkurs der EZB Durchschnittskurs für
1,00 Euro 30.06.2017 30.06.2016 Geschäftsjahr 2016/2017 Geschäftsjahr 2015/2016
USD 1,14 1,11 1,09 1,12
PLN 4,23 4,44 4,31 4,40

4.23. Konzernkapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften von IAS 7 erstellt worden. Sie zeigt die Herkunft und Verwendung von Geldströmen.

In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die Bereiche Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Dabei werden die Folgen einer Veränderung des Konsolidierungskreises in den einzelnen Positionen eliminiert.

Der Finanzmittelfonds enthält die in der Bilanz ausgewiesenen Bankguthaben, den Kassenbestand sowie die Kontokorrentverbindlichkeiten.

Im Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge sowie das Ergebnis aus Anlageverkäufen eliminiert. Diesem Bereich sind die Zinseinnahmen, die Zinsausgaben und die gezahlten Ertragsteuern zugeordnet. Die Ermittlung des Cashflows aus betrieblicher Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit enthält die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und in Sachanlagen. Die Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen können von den bei der Entwicklung des Anlagevermögens gezeigten Zugängen abweichen, wenn die Gegenstände finanziert werden oder wenn Zuwendungen als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die erworbenen Vermögenswerte gebucht werden, sofern die bezuschussten Vermögenswerte im Zeitpunkt des Entstehens eines Anspruchs auf die Zuwendungen bereits betrieblich genutzt werden.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit setzt sich aus den Aufnahmen und Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten für das Finanzierungsleasing sowie im Geschäftsjahr 2015/16 aus Einzahlungen durch die erfolgte Kapitalerhöhung zusammen.

4.24. Segmentberichterstattung

Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem "Management Approach". Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium. Im HanseYachts-Konzern ist der Vorstand der HanseYachts AG verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8.

Der HanseYachts-Konzern nimmt intern lediglich eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktlinien vor.

Insgesamt entfallen ca. 70 % der Umsatzerlöse auf die Herstellung und den Vertrieb von Segelyachten (Vorjahr 68 %). Die Umsätze mit Motorbooten sind mit einem Umsatzanteil von ca. 28 % leicht gesunken (Vorjahr 29 %). Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter 5.1.

Die weitere interne Berichterstattung erfolgt ausschließlich auf konsolidierter Basis. Eine Angabe der übrigen nach IFRS 8 geforderten Angaben zur Segmentberichterstattung nach Geschäftsbereichen erfolgt mangels direkter Zuordnung und mangels verlässlicher Schlüsselgrößen nicht. So können die Größen Ergebnis, Vermögen, Schulden, Abschreibungen und Investitionen des HanseYachts-Konzerns nicht verlässlich auf die Produktlinien Segelyachten, Motorboote und Übrige aufgeteilt werden, da Segelyachten und Motorboote in einer Fertigungslinie produziert werden. Eine Schlüsselung auf Basis der Umsatzerlöse oder der Anzahl produzierter Boote wäre willkürlich und liefert keine entscheidungsnützlichen Informationen. Eine direkte Zuordnung ist ebenfalls nicht möglich. Eine Aufteilung in die Geschäftssegmente Segelyachten, Motorboote und Übrige wird auch intern nicht als Steuerungsgröße an das Management kommuniziert bzw. verwendet.

Hinsichtlich der Segmentierung nach geographischen Segmenten verweisen wir auf Abschnitt 8. Die Angaben beziehen sich auf Deutschland (Inland), EU-Länder und Drittländer als die derzeit relevanten geografischen Märkte des Konzerns. Die Zuordnung der Außenumsätze orientiert sich nach dem Standort der jeweiligen Kunden. Die Zuordnung der Vermögenswerte zu den Regionen wird nach dem Standort des betreffenden Vermögens vorgenommen. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentbericht-erstattung liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS-Grundsätze zu Grunde.

5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Dem operativen Geschäftsbetrieb zurechenbare Währungsgewinne und -verluste werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Die einzelnen Positionen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

5.1. Umsatzerlöse, Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen

  2016/2017 2015/2016
  TEUR TEUR
Umsatzerlöse    
Segelyachten 90.255 77.884
Motorboote 36.194 33.267
Übrige 2.199 3.736
  128.648 114.887
Bestandsveränderung    
Unfertige Erzeugnisse 1.210 541
Fertige Erzeugnisse (2.957) 1.202
  (1.747) 1.743
Andere aktivierte Eigenleistungen 2.069 1.902
Gesamtleistung 128.970 118.532

Andere aktivierte Eigenleistungen betreffen durch den HanseYachts-Konzern selbst erstellte Produktionsformen für Segelyachten und Motorboote sowie selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten).

5.2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

  2016/2017 2015/2016
  TEUR TEUR
Erträge aus der Wertaufholung von immateriellen Vermögensgegenständen 2.243 0
Erträge aus Weiterberechnungen im Wesentlichen an Händler (Gewährleistungen, Transportkosten, Marketing, Messekosten, etc.) 620 657
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzter Schulden sowie der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen 482 820
Kursgewinne aus Währungsumrechnung 304 338
Übrige Erträge 196 426
  3.845 2.241

Die Erträge aus der Wertaufholung von immateriellen Vermögensgegenständen resultieren in voller Höhe aus der Wertaufholung der Marke "Fjord" auf ihre ursprünglichen Anschaffungskosten infolge ihres gestiegenen erzielbaren Betrages. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter 6.1.

Wechselkursgewinne und -verluste resultieren vor allem aus der Umrechnung von Geschäftsvorfällen, die in US-Dollar bzw. polnischen Zloty abgerechnet wurden. Das Gesamtergebnis aus Wechselkursdifferenzen beträgt unter Berücksichtigung der Erträge/Aufwendungen aus Devisentermingeschäften insgesamt TEUR -429 (Vorjahr: TEUR -60). Hinsichtlich der Aufwendungen aus Währungsumrechnung verweisen wir auf Kapitel 5.5.

5.3. Materialaufwand

  2016/2017 2015/2016
  TEUR TEUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 68.377 64.874
Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.188 4.614
  71.565 69.488

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten zum Großteil die Aufwendungen für Leiharbeiter.

Hinsichtlich der im Materialaufwand erfassten Wertminderungen auf das Vorratsvermögen verweisen wir auf Abschnitt 6.4. (Vorräte).

5.4. Personalaufwand

  2016/2017 2015/2016
  TEUR TEUR
Löhne und Gehälter 28.801 24.761
Soziale Abgaben / Aufwendungen Altersversorgung 5.499 4.783
  34.300 29.544

In der Position Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Beiträge an Rentenversicherungsträger (beitragsorientierte Versorgungspläne) in Höhe von TEUR 2.434 (Vorjahr: TEUR 2.080) enthalten.

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte der Konzern ohne Auszubildende 1.314 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.160):

  2016/2017 2015/2016
Anzahl Mitarbeiter (Durchschnitt) 1.314 1.160
- Angestellte 222 186
- Gewerbliche Arbeitnehmer 1.092 974

5.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

  2016/2017 2015/2016
  TEUR TEUR
Aufwendungen für:    
Vertrieb, Lizenzen, Werbung und Reisen 6.701 6.027
Mieten, Energie, Instandhaltung und Fahrzeuge 3.169 2.823
Gewährleistungen, Frachten und Verpackungen 2.823 3.803
Rechtsberatung, Verwaltung, EDV, Versicherungen 1.968 1.878
Übrige Aufwendungen * 1.331 1.769
  15.992 16.300

*) davon

aus Wechselkursverlusten 246 361
aus Devisentermingeschäften 89 49
Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste 0 475

Über die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Wechselkursverluste von TEUR 246 (Vorjahr: TEUR 361) und Aufwendungen aus Devisentermingeschäften von TEUR 89 (Vorjahr: TEUR 49) hinaus, werden im Finanzergebnis Wechselkursverlust von TEUR 94 (Vorjahr: Ertrag TEUR 12) ausgewiesen.

Die geringeren Aufwendungen für Gewährleistung, Frachten und Verpackungen resultieren insbesondere aus um TEUR 945 geringeren Gewährleistungsaufwendungen.

5.6. Abschreibungen

Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens und ist auch im Anlagenspiegel (vgl. 6.1. und 6.2.) ersichtlich:

  2016/2017 2015/2016
  TEUR TEUR
Planmäßige Abschreibungen    
Immaterielle Vermögenswerte 948 748
Sachanlagen 4.880 4.533
  5.828 5.281

Die Absetzung von in den Vorjahren erhaltener Zuwendungen von den Anschaffungskosten für Gegenstände des Anlagevermögens führte in der Berichtsperiode zu einer Verminderung der Abschreibungen von TEUR 340 (Vorjahr: TEUR 426).

5.7. Finanzergebnis

  2016/2017 2015/2016
  TEUR TEUR
Zinserträge 22 5
Zinsaufwendungen (1.660) (1.649)
Wechselkursverlust/-gewinn Finanzierung TTS (94) 12
  (1.732) (1.632)

Die Zinsaufwendungen stammen vornehmlich aus dem Zinsdienst für die aufgenommenen Anleihen, die Bankdarlehen und das Absatzfinanzierungsprogramm.

Aus den erfolgswirksam im Konzernabschluss zu behandelnden Währungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung der TTS resultiert im Geschäftsjahr 2016/2017 ein Wechselkursverlust in Höhe von TEUR 94 (Vorjahr: Gewinn TEUR 12). Diese Differenz wurde dem Finanzergebnis zugewiesen, da sie im Wesentlichen finanzierungsbedingt und nicht der operativen Geschäftstätigkeit zuzurechnen ist.

5.8. Ertragsteuern

Zusammensetzung der Ertragsteuern:

  2016/2017 2015/2016
  TEUR TEUR
Laufender Steuerertrag / -aufwand (-) 11 (87)
Latenter Steueraufwand (-) (248) (188)
  (237) (275)

Latente Steuern resultierten im Wesentlichen aus unterschiedlichen steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen. Aus der Bewertung der aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge bzw. steuerliche Fördermaßnahmen bei der polnischen Tochtergesellschaft resultierten im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 172 (Vorjahr: TEUR 25). Die polnische Tochtergesellschaft ist in einer Sonderwirtschaftszone tätig. Dort werden steuerliche Verluste nicht anerkannt. Im Gegenzug können Steuergutschriften, die ebenfalls zu einer Nichtbelastung des steuerlichen Gewinns mit Ertragsteuern führen, geltend gemacht werden.

Die Bewertung der aktiven latenten Steuern auf diese Vorteile führte im Geschäftsjahr 2016/17 zu einem Aufwand von TEUR 51 (Vorjahr: Aufwand TEUR 196).

Der Vorteil aus zukünftigen Steuergutschriften in der Sonderwirtschaftszone beträgt insgesamt rund EUR 2,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2,1 Mio.), von denen bisher etwa EUR 1,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.) nicht angesetzt wurden. Die steuerliche Förderung in Polen ist bis zum Jahr 2026 (Vorjahr: bis zum Jahr 2026) zeitlich begrenzt.

Zum 30. Juni 2017 bestehen im Konzern körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von rund EUR 28,0 Mio. (Vorjahr: EUR 40,4 Mio.) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von rund EUR 26,2 Mio. (Vorjahr: EUR 39,8 Mio.). Berücksichtigt werden ausschließlich Verluste, die nach dem Anteilseignerwechsel im November 2011 angefallen sind. Die Verlustvorträge wurden in Höhe von rund EUR 26,0 Mio. (Körperschaftsteuer, Vorjahr: EUR 39,0 Mio.) bzw. rund EUR 24,2 Mio. (Gewerbesteuer, Vorjahr: EUR 38,4 Mio.) nicht für die Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge berücksichtigt, da die Voraussetzungen hierfür noch nicht vorliegen. Verluste ausländischer Tochtergesellschaften, deren Geschäftsbetrieb nicht fortgeführt werden soll, sind in den vorgenannten Angaben nicht berücksichtigt, da mit einer Nutzung nicht mehr zu rechnen ist. Temporäre Differenzen, für die mangels Vorliegen der Voraussetzungen keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, bestanden am Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht.

Darüber hinaus verweisen wir bezüglich der latenten Steuern auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.3.

Der durchschnittlich für das Geschäftsjahr 2016/17 unterstellte Steuersatz beträgt unverändert ca. 30 %. Der auf Basis des durchschnittlichen Steuersatzes erwartete Steueraufwand leitet sich wie folgt zum tatsächlichen Steueraufwand über:

  2016/2017 2015/2016
  TEUR TEUR
Ergebnis vor Steuern 3.399 (1.472)
Durchschnittlicher Gesamtsteuersatz 30% 30%
Erwarteter Steuerertrag (-) / -aufwand (+) 1.020 (437)
Steuersatzabweichungen (24) (2)
Steuereffekte aufgrund einer steuerlich abweichenden Bemessungsgrundlage (75) (24)
Bewertung von aktiven latenten Steuern und Wertberichtigung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge 172 196
Auf Vorjahre entfallende Ertragsteuern (226) 0
Nichtansatz von aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen bzw. erwirtschaftete Fehlbeträge 64 541
Minderung des Steueraufwands durch Nutzung von in Vorjahren nicht angesetzten latenten Steuern/Steuergutschriften (716) (32)
Sonstige Effekte 22 33
Tatsächlicher Gesamtsteueraufwand (+) 237 275
Konzernsteuerquote 7,0% -18,7%

Steuersatzabweichungen betreffen die Unterschiede aus den jeweils für die ausländischen Tochtergesellschaften anzuwendenden durchschnittlichen Steuersätzen.

Der wesentliche steuermindernde Effekt ergibt sich in der Überleitungsrechnung aus der Nutzung von in Vorjahren nicht angesetzten latenten Steuern auf Verlustvorträge und Steuergutschriften. Darüber hinaus wirken sich die auf Vorjahre entfallenden Ertragsteuern steuermindernd aus, die auf Rückzahlungen in Folge der im Geschäftsjahr 2016/17 durchgeführten Betriebsprüfung resultieren.

Im Berichtsjahr wurden aktive latente Steuern auf die angefallenen Fehlbeträge nur bis zu der Höhe gebildet, bis zu der aufrechenbare passive latente Steuern bei den jeweiligen Gesellschaften bestehen.

5.9. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie ist aus dem Ergebnisanteil der Aktionäre der HanseYachts AG und der Zahl der im Jahresdurchschnitt im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt und stellt sich wie folgt dar:

  2016/2017 2015/2016
  TEUR TEUR
Konzernjahresergebnis = Konzernanteil am Periodenergebnis 3.162 (1,748)
Gewichteter Durchschnitt der Anzahl der ausgegebenen Stammaktien 11.091.430 10.591.817
Ergebnis je Aktie in EUR 0,29 (0,17)

Verwässernde Aktien bestehen nicht, so dass das unverwässerte Ergebnis je Aktie mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie identisch ist.

5.10. Forschung und Entwicklung

Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 3.446 (Vorjahr: TEUR 3.024). Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und bezogene Leistungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögensgegenstände ("Entwicklungskosten") bzw. Technische Anlagen und Maschinen/ Anlagen in Bau ("Produktionsformen") erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (TEUR 1.757, Vorjahr: TEUR 1.701). In Summe werden damit für Forschung und Entwicklung TEUR 1.689 (Vorjahr: TEUR 1.323) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst.

6. Erläuterungen zur Konzernbilanz

6.1. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

2015/16 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte Firmenwert Geleistete Anzahlungen GESAMT
in TEUR
Anschaffungs-/Herstellungskosten 01. Jul 15 2.521 6.940 4.618 200 14.279
Zugänge   991 177 0 0 1.168
Umgliederungen   0 359 0 -200 159
Abgänge   0 0 0 0 0
Anschaffungs-/Herstellungskosten 30. Jun 16 3.512 7.476 4.618 0 15.606
Abschreibungen 01. Jul 15 1.169 4.199 2.610 0 7.978
Währungsdifferenzen   0 -1 0 0 -1
Zugänge   372 376 0 0 748
Abgänge   0 0 0 0 0
Abschreibungen 30. Jun 16 1.541 4.574 2.610 0 8.725
Nettobuchwerte 01. Jul 15 1.352 2.741 2.008 200 6.301
Nettobuchwerte 30. Jun 16 1.971 2.902 2.008 0 6.881
2016/17 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte Firmenwert Geleistete Anzahlungen GESAMT
in TEUR
Anschaffungs-/            
Herstellungskosten 01. Jul 16 3.512 7.476 4.618 0 15.606
Zugänge   959 3.244 0 70 4.273
Umgliederungen   0 18 0 0 18
Abgänge   0 -1 0 0 -1
Anschaffungs-/            
Herstellungskosten 30. Jun 17 4.471 10.737 4.618 70 19.896
Abschreibungen 01. Jul 16 1.541 4.574 2.610 0 8.725
Währungsdifferenzen   0 0 0 0 0
Zugänge   465 483 0 0 948
Zuschreibungen   0 -2.243 0 0 -2.243
Abgänge   0 0 0 0 0
Abschreibungen 30. Jun 17 2.006 2.814 2.610 0 7.430
Nettobuchwerte 01. Jul 16 1.971 2.902 2.008 0 6.881
Nettobuchwerte 30. Jun 17 2.465 7.923 2.008 70 12.466

In dem Posten selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden die Herstellungskosten der vom Management genehmigten und budgetierten Entwicklungsprojekte (Segel- oder Motoryachttypen) ausgewiesen.

In dem Posten "Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte" werden vor allem Markenwerte bzw. Nutzungsrechte an Markenwerten sowie Lizenzen für die im Konzern in der Fertigung und in der Verwaltung eingesetzte Software ausgewiesen.

Im Rahmen der Erstkonsolidierung der Sealine GmbH ist das befristete Nutzungsrecht an dem Markennamen "Sealine" zugegangen, das der Sealine GmbH im Rahmen einer separaten Lizenzvereinbarung eingeräumt wurde, die erstmals zum 31. Dezember 2019 gekündigt werden kann. Das Nutzungsrecht an der Marke "Sealine" ist im Berichtsjahr 2016/17 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung auf die Hanseyachts AG übertragen worden. Das Recht wird planmäßig linear über die Mindestlaufzeit der Lizenzvereinbarung abgeschrieben.

Die in der Konzernbilanz erfassten Markenwerte ("Fjord", "Moody", "Dehler" und "Privilege") unterliegen einer unbestimmten Nutzungsdauer und werden daher nicht planmäßig abgeschrieben. Die Markenwerte "Dehler" und "Moody" werden unverändert zum Vorjahr mit ihren ursprünglichen bzw. fortgeführten Anschaffungskosten von TEUR 901 ausgewiesen.

Die Marke "Fjord" wurde auf die ursprünglichen Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 2.997 um TEUR 2.243 zugeschrieben. Der aus der Wertaufholung resultierende Ertrag wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der erzielbare Betrag der Cash Generating Unit der Marke "Fjord" ist aufgrund des deutlich gewachsenen Geschäftsvolumens sowie der mit diesen Motorbooten erzielten Erträgen infolge von Effizienzsteigerungen gestiegen. Bei der der Marke "Fjord" zurechenbare Cash Gene-rating Unit handelt es sich um sämtliche Geschäftstätigkeiten zur Herstellung und dem Vertrieb von Fjord-Powerbooten. Vermögenswerte werden, sofern Sie wie im Gegensatz zum Markenwert nicht direkt zurechenbar sind, auf Basis der mit diesen Motorbooten erzielten Umsatzerlöse im Verhältnis zu den Gesamtumsätzen zugerechnet. Der erzielbare Betrag der Cash Generating Unit der Marke "Fjord" beträgt per 30. Juni 2017 TEUR 19.928 und entspricht dem Nutzungswert. Der verwendete Vorsteuerzinssatz beträgt 13,8 %.

Die Marke "Privilege" wurde von dem französischen Katamaranhersteller Privilege Marine SAS, der seit dem Berichtsjahr 2016/17 zur AURELIUS-Unternehmensgruppe gehört, zu einem Kaufpreis in Höhe von TEUR 3.018 im Berichtsjahr erworben. Der Kaufpreis wurde von einem unabhängigen Dritten im Wege der Lizenzpreis-analogiemethode ermittelt.

Der der TTS zugeordnete Goodwill beträgt zum Bilanzstichtag unverändert TEUR 2.000.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.9. bis 4.12.

Der HanseYachts-Konzern ist neben den vorgenannten Markenrechten auch Inhaber der Rechte an den Marken "Hanse" und "Varianta". An den Marken "Hanse", "Dehler", "Moody", "Varianta" und "Fjord" wurden Pfandrechte zur Besicherung der Schuldverschreibungen 2014/19 bestellt. Der Buchwert der bilanzierten und als Sicherheit dienenden Markenrechte beträgt wie vorstehend ausgeführt TEUR 3.898 (Vorjahr: TEUR 1.647).

6.2. Sachanlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.

2015/16 Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau GESAMT
in TEUR
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 01. Jul 15 27.445 22.349 2.732 2.008 54.534
Währungsdifferenzen   -83 422 -4 -36 299
Zugänge   144 557 312 3.638 4.651
Umgliederungen   953 3.221 56 -4.389 -159
Abgänge   0 -37 -87 -2 -126
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 30. Jun 16 28.459 26.512 3.009 1.219 59.199
Abschreibungen 01. Jul 15 8.993 17.528 2.057 0 28.578
Währungsdifferenzen   -91 446 -3 0 352
Zugänge   1.333 2.821 379 0 4.533
Umgliederungen   0 -6 6 0 0
Abgänge   -11 -32 -87 0 -130
Abschreibungen 30. Jun 16 10.224 20.757 2.352 0 33.333
Nettobuchwerte 01. Jul 15 18.452 4.821 675 2.008 25.956
Nettobuchwerte 30. Jun 16 18.235 5.755 657 1.219 25.866
2016/17            
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 01. Jul 16 28.459 26.512 3.009 1.219 59.199
Währungsdifferenzen   57 67 6 17 147
Zugänge   60 425 360 3.409 4.254
Umgliederungen   483 2.910 70 -3.481 -18
Abgänge   0 -1.190 -201 -6 -1.397
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 30. Jun 17 29.059 28.724 3.244 1.158 62.185
Abschreibungen 01. Jul 16 10.224 20.757 2.352 0 33.333
Währungsdifferenzen   88 28 3 0 119
Zugänge   1.223 3.270 386 0 4.879
Umgliederungen   0 0 0 0 0
Abgänge   0 -1.181 -198 0 -1.379
Abschreibungen 30. Jun 17 11.535 22.874 2.543 0 36.952
Nettobuchwerte 01. Jul 16 18.235 5.755 657 1.219 25.866
Nettobuchwerte 30. Jun 17 17.524 5.850 701 1.158 25.233

Grundstücke und Bauten

Die Zugänge im Geschäftsjahr 2016/17 betreffen Neuinvestitionen an Gebäuden. Im Berichtsjahr sind dem Konzern keine Zuwendungen zugeflossen, sodass von den Anschaffungskosten der im Berichtsjahr zugegangenen Vermögenswerte keine Beträge abgesetzt worden sind. Insgesamt mindern vereinnahmte Zuwendungen der Vorjahre den Restbuchwert der ausgewiesenen Gebäude zum 30. Juni 2017 in Höhe von TEUR 2.807 (Vorjahr: TEUR 3.140).

An den Grundstücken und Bauten bestehen übliche Sicherungsrechte für die eingeräumten Darlehen. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte beträgt TEUR 7.279 (Vorjahr: TEUR 6.759).

Technische Anlagen und Maschinen

Unter Berücksichtigung von Umgliederungen belaufen sich die Investitionen in technische Anlagen und Maschinen auf insgesamt TEUR 3.335 (Vorjahr: TEUR 3.778). Sie entfallen im Wesentlichen auf Rumpf- und Deckformen für neue Schiffsmodelle.

In Vorjahren vereinnahmte Zuwendungen mindern den Restbuchwert der ausgewiesenen Technischen Anlagen und Maschinen zum 30. Juni 2017 insgesamt in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 66).

Der Restbuchwert der durch Finanzierungsleasing finanzierten Gegenstände beträgt TEUR 420 (Vorjahr: TEUR 212).

An den technischen Anlagen und Maschinen bestehen ebenfalls übliche Sicherungsrechte für die eingeräumten Darlehen. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte beträgt TEUR 420 (Vorjahr: TEUR 336).

Im Geschäftsjahr 2016/17 schätzte die Geschäftsführung die Nutzungsdauer der im Konzern verwendeten Negative für Bootsformen neu ein und bildet damit die tatsächliche Abnutzung der Negative besser ab. Die Nutzungsdauer der im Geschäftsjahr sowie der künftig aktivierten Negative wurde von bisher 3 Jahren aufgrund der längeren Nutzung der Formen auf 4 Jahre angepasst. Der hieraus resultierende Effekt für das laufende Geschäftsjahr 2016/17 besteht in einem um TEUR 76 geringeren Abschreibungsaufwand. In den folgenden vier Geschäftsjahren wird auf Basis eines erwarteten stabilen Investitionsvolumens auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2016/17 mit insgesamt EUR 1,0 Mio. niedrigeren Abschreibungen im Vergleich zu einer dreijährigen Abschreibungsdauer gerechnet.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Zugänge im Berichtsjahr betreffen übliche Investitionen in IT- und Geschäftsausstattung. Enthalten sind Anlagegüter mit Anschaffungskosten unter EUR 150,00, die im Berichtsjahr voll abgeschrieben wurden und für die ein Anlagenabgang im Berichtsjahr unterstellt wird, mit insgesamt TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 47).

Anlagen im Bau

Anlagen im Bau betreffen überwiegend die noch nicht abgenommenen oder noch nicht im betriebsbereiten Zustand befindlichen Maschinen und Anlagen (vor allem Produktionsformen).

6.3. Latente Steuern und Ertragsteuern

Die bilanzierten latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten:

  30.06.2017 30.06.2016
  Aktiv Passiv Aktiv Passiv
  TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 0 699 29 574
Sachanlagen 76 369 77 482
Forderungen 0 29 0 23
Vorräte 18 0 64 0
Verbindlichkeiten 186 49 177 74
Rückstellungen 5 0 12 0
Steuerliche Verlustvorträge 822 0 737 0
Steuerliche Fördermaßnahmen 54 0 311 0
  1.161 1.146 1.407 1.153
Saldierung (1.146) (1.146) (1.153) (1.153)
  15 0 254 0

Aktive latente Steuern auf immaterielle Vermögenswerte resultieren aus der unterschiedlichen Bewertung der Markenrechte in der Steuerbilanz und der Handelsbilanz. Passive latente Steuern auf immaterielle Vermögenswerte entfallen ausschließlich auf die aktivierten Entwicklungskosten.

Passive latente Steuern auf Sachanlagen betreffen vor allem eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen abweichende Nutzungsdauereinschätzung sowie die Umrechnung des Anlagevermögens zu historischen Umrechnungskursen der als "integrierte Einheit" angesehenen polnischen Tochtergesellschaft.

Aktive latente Steuern auf steuerliche Fördermaßnahmen betreffen die Sonderwirtschaftszone in Polen. Latente Steuern für zukünftige Steuergutschriften wurden nur in der Höhe aktiviert, bis zu der passive latente Steuern angesetzt wurden bzw. bis zu der die zukünftige Nutzbarkeit hinreichend sicher erscheint. Der für die Beurteilung der Nutzbarkeit angewendete Planungszeitraum beträgt 3 Jahre (Vorjahr: 3 Jahre). Aktive latente Steuern auf angefallene Verluste des Geschäftsjahres 2016/17 wurden bei gesellschaftsbezogener Betrachtung ausschließlich in Höhe eines Überhangs passiver Latenzen gebildet.

Soweit bei den einbezogenen Gesellschaften latente Steueransprüche und -verpflichtungen jeweils gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen, wurde eine Saldierung vorgenommen.

Die aktiven und passiven latenten Steuern haben die folgenden erwarteten Fristigkeiten:

  30.06.2017 30.06.2016
  Aktiv Passiv Aktiv Passiv
  TEUR TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige latente Steuern 209 29 252 97
Langfristige latente Steuern 952 1.117 1.155 1.056
Saldierung (1.146) (1.146) (1.153) (1.153)
  15 0 254 0

Für die auf kurzfristige Vermögenswerte (Forderungen, Termingeschäfte, Vorräte) und auf die Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen entfallenden latenten Steuern wird mit einer Umkehrung der zugrunde liegenden temporären Differenzen innerhalb eines Jahres gerechnet.

Die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verpflichtungen aus Ertragsteuern betreffen die erwartete Steuerbelastung für noch nicht veranlagte Geschäftsjahre. Die erwartete Fristigkeit beträgt unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern untergliedern sich wie folgt:

  30.06.2017 30.06.2016
  TEUR TEUR
In- und ausländische Unternehmensteuern    
Körperschaftsteuer 91 4
Solidaritätszuschlag 5 0
Gewerbesteuer 107 78
  203 82

6.4. Vorräte

  30.06.2017 30.06.2016
  TEUR TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 8.128 7.368
Unfertige Erzeugnisse 9.948 8.805
Fertige Erzeugnisse und Waren 1.999 4.638
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 24 25
  20.099 20.836

Unter den unfertigen Erzeugnissen werden in Produktion befindliche Schiffe sowie bereits auftragsbezogen bearbeitete Kunststoff- und Möbelteile ausgewiesen. Die fertigen Erzeugnisse und Waren betreffen Schiffe, die sich noch im Eigentum des Konzerns befinden. Sämtliche Schiffe sind auf Bestellung oder als Messe- bzw. Ausstellungsboote gefertigt. Die Waren betreffen Gebrauchtboote. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Vorräte im üblichen Geschäftsgang innerhalb von 12 Monaten umschlagen.

Die für die einzelnen Posten des Vorratsvermögens erfassten Wertberichtigungen gliedern sich wie folgt auf:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse und Waren Geleistete Anzahlungen auf Vorräte Gesamt
  2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16
Anschaffungs- und Herstellungskosten 8.571 7.816 10.014 8.807 2.027 4.692 24 25 20.636 21.340
Wertberichtigungen -443 -448 -66 -2 -28 -54 0 0 -537 -504
Buchwert zum 30.06. 8.128 7.368 9.948 8.805 1.999 4.638 24 25 20.099 20.836

Abwertungen auf die Nettoveräußerungswerte betreffen Gängigkeitsabschreibungen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Abschreibungen auf unfertige Erzeugnisse und Waren (Gebrauchtboote) zur Berücksichtigung möglicher Verwertungsrisiken. Die Veränderung der Abwertungen - als Saldogröße aus Zuführung, Auflösung und Verbrauch - wird im Materialaufwand erfasst. Dies führte im Berichtsjahr zu einer Erhöhung (=Aufwand") des Materialaufwands in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr: Ertrag TEUR 770).

Mit den Hausbanken und zwei Absatzfinanzierungsgesellschaften bestehen übliche Sicherungsvereinbarungen (z.B. Raumsicherungsübereignung, Sicherungsübereignung von Schiffen, etc.) hinsichtlich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie der Gebrauchtboote. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vorräte beträgt TEUR 17.464 (Vorjahr: TEUR 18.172).

6.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

  30.06.2017 30.06.2016
  TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.514 4.377
abzüglich Wertberichtigungen -334 -595
  2.180 3.782

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind durch Schiffe besichert, die bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nicht ausgeliefert werden. Der Buchwert der Forderungen entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert.

Aufwendungen für Forderungsverluste und Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Berichtsperiode in Höhe von TEUR 30 angefallen (Vorjahr: TEUR 225).

Die nicht wertgeminderten Forderungen setzen sich nach Zeitbändern wie folgt zusammen:

  30.06.2017 30.06.2016
  TEUR TEUR
Weder überfällige noch einzelwertberichtigte Forderungen 558 913
Überfällige, aber nicht einzelwertberichtigte Forderungen weniger als 30 Tage 1.104 741
zwischen 31 und 60 Tagen 217 1.108
zwischen 61 und 90 Tagen 137 682
mehr als 90 Tage überfällig 160 244
Summe 2.176 3.688
Restbuchwert einzelwertberichtigte Forderungen 4 94
Bilanzausweis Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.180 3.782

Die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

  2016/2017 2015/2016
  TEUR TEUR
Stand am 1. Juli 595 519
Wertberichtigungen des Geschäftsjahres    
- Zuführungen 30 220
- Verbrauch -286 -137
- Auflösungen -5 -7
Stand am 30. Juni 334 595

Diese Wertberichtigungen wurden aufgrund von Vergangenheitserfahrungen mit Zahlungsausfällen und der Altersstruktur des Forderungsbestands berechnet.

Die eingeräumten Bankdarlehen sind durch eine Globalzession eines Teils des Forderungsbestands besichert. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte beträgt TEUR 1.869 (Vorjahr: TEUR 2.358).

6.6. Sonstige Vermögenswerte

Die sonstigen Vermögenswerte haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von voraussichtlich unter einem Jahr.

  30.06.2017 30.06.2016
  TEUR TEUR
Sonstige Vermögenswerte    
Umsatzsteuer 1.263 1.152
Rechnungsabgrenzung 767 856
Debitorische Kreditoren 124 110
Übrige 80 40
Einzelwertberichtigungen -258 -250
  1.976 1.908

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält insbesondere Vorauszahlungen auf Messebeteiligungen, Versicherungen und Lizenzgebühren.

Die Einzelwertberichtigung wurde auf zweifelhafte Erstattungsansprüche betreffend ausländischer Vorsteuer gebildet.

6.7. Flüssige Mittel

  30.06.2017 30.06.2016
  TEUR TEUR
Bankguthaben 7.617 4.773
Kassenbestand 3 6
  7.620 4.779

Der Buchwert der flüssigen Mittel entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Sie bestehen aus jederzeit fälligen Sichteinlagen und Tagesgeldern. In Höhe von TEUR 105 (Vorjahr: TEUR 1.195) unterliegen die flüssigen Mittel einer Verfügungsbeschränkung durch Kreditinstitute. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter 10.1.

6.8. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung (Anlage 4) dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital der HanseYachts AG beträgt zum 30. Juni 2017 unverändert zum Vorjahr EUR 11.091.430,00 und ist unverändert in 11.091.430 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 aufgeteilt. Sämtliche Aktien sind Inhaberaktien.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Januar 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 4.796.295,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Januar 2019 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Im September 2015 wurden 1.498.840 Stück zu EUR 2,00 je Aktie emittiert.

Das genehmigte Kapital hat sich wie folgt entwickelt:

  2016/2017 2015/2016
  TEUR TEUR
Genehmigtes Kapital zu Beginn des Geschäftsjahres 3.297 4.796
Kapitalerhöhung 0 -1.499
Genehmigtes Kapital zum Ende des Geschäftsjahres 3.297 3.297

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 3.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2012 von der Gesellschaft bis zum 10. Dezember 2017 begeben werden, von ihrem Wandel- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen.

Kapitalrücklage

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine Kapitalrücklage aus, die sich im Geschäftsjahr 2016/17 wie folgt entwickelt hat:

  2016/17 2015/16
  TEUR TEUR
Kapitalrücklage zu Beginn des Geschäftsjahres 3.664 2.165
Kapitalerhöhung 0 1.499
Kapitalrücklage zum Ende des Geschäftsjahres 3.664 3.664

Die Kapitalrücklage unterliegt den Restriktionen des § 150 AktG.

6.9. Sonstige

2016/17 01. Jul. 2016 Verbrauch Auflösung Zuführung 30. Jun. 2017
  TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Gewährleistungen 2.483 699 0 132 1.916
Restrukturierung 120 0 0 0 120
  2.603 699 0 132 2.036
2015/16 01. Juli 2015 Verbrauch Auflösung Zuführung 30. Jun. 2016
  TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Gewährleistungen 2.405 693 238 1.009 2.483
Restrukturierung 120 0 0 0 120
Drohverluste 173 173 0 0 0
  2.698 866 238 1.009 2.603

Die Rückstellungen für Gewährleistungen betreffen Gewährleistungsarbeiten an Schiffen, die im Gewährleistungszeitraum verkauft worden sind, sowie Prozesskosten im Zusammenhang mit Gewährleistungsfällen. Rückstellungen werden sowohl für konkret bekannte Einzelsachverhalte als auch aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gebildet.

Die Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungssachverhalte für bekannt gewordene Einzelsachverhalte basiert auf den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für vergleichbare Sachverhalte oder auf aktuellen Kostenschätzungen (z.B. Kostenvoranschläge von Gutachtern). Die Bewertung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten richtet sich bei entsprechender Konkretisierung nach Vergleichsangeboten bzw. Gerichtsurteilen oder nach der Beurteilung der betreuenden Rechtsanwälte bzw. der Mitarbeiter der Gesellschaft.

Die Rückstellungen für Restrukturierung in Höhe TEUR 120 betreffen zum 30. Juni 2017 wie im Vorjahr noch mögliche Rückzahlungsverpflichtungen für in Vorjahren erhaltene Zuwendungen, bei denen die Einhaltung der Förderbedingungen aufgrund der umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen nicht mehr hinreichend sicher ist.

Sämtliche Verpflichtungen haben grundsätzlich eine voraussichtliche Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Aufgrund des kurzfristigen Charakters waren keine Kostensteigerungen bzw. Zinseffekte zu berücksichtigen.

In der Spalte "Verbrauch" der vorstehenden Rückstellungsspiegel sind jeweils in untergeordnetem Umfang auch Wechselkursdifferenzen enthalten.

6.10. Anleihen

  30.06.2017 30.06.2016
  TEUR TEUR
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre    
Anleihe 2014/19 12.841 12.758

Die Anleihe 2014/19 betrifft mit einem Nominalwert von TEUR 13.000 festverzinsliche Schuldverschreibungen, die mit 8,0 % verzinst werden und eine Laufzeit bis zum 3. Juni 2019 aufweisen. Diese Anleihen sind durch Pfandrechte an den Marken "Hanse", "Dehler", "Moody", "Varianta" und "Fjord" besichert (vgl. Abschnitt 6.1.).

Die bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsverpflichtungen für die jährlich am 3. Juni fälligen Zinsen sind in den sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 75, Vorjahr: TEUR 75) bzw. den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen (TEUR 4, Vorjahr: TEUR 4) enthalten.

Die den Anleihe-Emissionen direkt zurechenbaren ursprünglichen Transaktionskosten (TEUR 504) wurden von den Nominalbeträgen abgesetzt und werden über die Laufzeit der Anleihen nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Der noch nicht amortisierte Anteil der Transaktionskosten betrug zum Bilanzstichtag TEUR 159 (Vorjahr: TEUR 242).

Die Anleihen sind zum Handel im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Basic Board für Anleihen) zugelassen.

Die Anleihen wurden im Nominalwert von TEUR 700 (Vorjahr: TEUR 700) durch Gesellschaften der AURELIUS-Unternehmensgruppe gezeichnet. Wir verweisen auch auf die Erläuterungen in Abschnitt 11.

Es besteht die Möglichkeit zur Aufstockung der Schuldverschreibungen 2014/19 um bis zu nominal TEUR 7.000 auf ein Nominalvolumen von dann TEUR 20.000, sofern in entsprechendem Umfang potenzielle Anleihe-Investoren gewonnen werden können.

Seit dem 3. Juni 2017 kann die HanseYachts AG die Schuldverschreibungen mit einer Frist von mindestens 30 und höchstens 90 Tagen durch Bekanntmachung insgesamt oder teilweise vorzeitig zurückzahlen.

Hinsichtlich der erwarteten Liquiditätsabflüsse verweisen wir auf Abschnitt 9.2, hinsichtlich der beizulegenden Zeitwerte verweisen wir auf Abschnitt 9.5. und hinsichtlich vereinbarter Covenants verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 9.6.

6.11. Übrige Finanzschulden

Unter den übrigen Finanzschulden werden die zu verzinsenden Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und sonstigen externen Darlehensgebern ausgewiesen.

Insgesamt gliedern sich die Finanzschulden nach ihrer Fristigkeit zum Bilanzstichtag wie folgt:

  30.06.2017 30.06.2016
  TEUR TEUR
Finanzschulden ggü. Kreditinstituten und sonstigen Darlehensgebern    
bis 1 Jahr 3.586 3.996
1 bis 5 Jahre 0 31
  3.586 4.027

Zum Bilanzstichtag bestanden Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.586 (Vorjahr: TEUR 4.027). Sie resultierten aus festverzinslichen Darlehen (TEUR 262, Vorjahr: TEUR 1.194), den negativen Marktwerten der Zinssicherungsgeschäfte (TEUR 15, Vorjahr: TEUR 40) sowie den in Anspruch genommenen Kontokorrentkreditlinien (TEUR 3.309, Vorjahr: TEUR 2.961).

Die Finanzschulden gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen werden in Abschnitt 11 erläutert.

Hinsichtlich der erwarteten Liquiditätsabflüsse verweisen wir auf Abschnitt 9.2, hinsichtlich der Zinssicherung verweisen wir auf Abschnitt 9.3., hinsichtlich der beizulegenden Zeitwerte verweisen wir auf Abschnitt 9.5. und hinsichtlich der Fristigkeit bzw. vereinbarter Covenants verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 9.6.

Bezüglich der für Finanzschulden als Sicherheit dienenden Vermögenswerte verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten 6.2., 6.4., 6.5. und 6.7.

6.12. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten angesetzt. Leasinggegenstände sind Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Die Mindestleasingzahlungen leiten sich wie folgt aus dem Barwert ab:

  30.06.2017 30.06.2016
  TEUR TEUR
Barwert Leasingraten    
bis 1 Jahr 101 42
1 bis 5 Jahre 269 157
  370 199
Zinsanteil    
bis 1 Jahr 11 5
1 bis 5 Jahre 14 8
  25 13
Mindestleasingraten    
bis 1 Jahr 112 47
1 bis 5 Jahre 283 165
  395 212

Die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing resultiert aus der Investition in einen Holzkantenanleimmaschine.

6.13. Übrige Verbindlichkeiten

Sämtliche nachfolgend aufgeführten Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

  30.06.2017 30.06.2016
  TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.144 13.558
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 9.348 9.028
Verbindlichkeiten ggü. nahe stehenden Personen und Unternehmen 1.734 3.452
Sonstige Verbindlichkeiten    
Verbindlichkeiten im Personalbereich 3.523 3.058
Kreditorische Debitoren 424 308
Steuer 445 654
Übrige 174 182
  4.566 4.202
  30.792 30.240

Die erhaltenen Anzahlungen betreffen Vorauszahlungen auf bestellte Segelyachten und Motorboote.

Die Verbindlichkeiten des Personalbereichs betreffen im Wesentlichen übliche Verpflichtungen für Lohn und Gehalt mit TEUR 1.741 (Vorjahr: TEUR 574) sowie ausstehende Urlaubsansprüche und Überstunden mit TEUR 1.242 (Vorjahr: TEUR 1.532).

Bezüglich der Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 11.

7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die im operativen Cashflow saldiert ausgewiesenen Zinszahlungen betreffen fast ausschließlich Zinsauszahlungen und nur in unbedeutender Größenordnung Zinseinzahlungen.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit enthält die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Der Erwerb der Marke Privilege ist hierin in Höhe von TEUR 2.000 enthalten. Die verbleibende Differenz zum Kaufpreis (TEUR 3.018) in Höhe von TEUR 1.018 wird in den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen ausgewiesen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die Tilgung bestehender Darlehen bzw. Finanzierungsleasingverbindlichkeiten.

Im Anschluss an die Kapitalflussrechnung wird die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds aufgegliedert. Bezüglich der Bankguthaben, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen, verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.7. und Abschnitt 10.1.

8. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Mit ca. 70 % (Vorjahr: 68 %) entfällt der größte Anteil der Umsatzerlöse auf den Vertrieb von Segelyachten. Hinsichtlich der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktbereichen verweisen wir auf unsere Darstellung unter 5.1. Eine weitere Segmentberichterstattung nach Geschäftsbereichen erfolgt unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4.24 genannten Gründe nicht.

Nachfolgend werden Aufgliederungen nach geographischen Gesichtspunkten vorgenommen.

Für die Segmentinformationen nach Regionen werden die Umsatzerlöse nach dem Sitz der Kunden, die übrigen Angaben nach dem Sitz der Gesellschaften bestimmt.

2015/2016 Inland EU-Länder Drittland Konsolidierung Gesamt
  TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Umsatz 44.687 79.771 49.214 -58.785 114.887
Langfristige Vermögenswerte 20.234 8.130 8 4.375 32.747
2016/2017 Inland EU-Länder Drittland Konsolidierung Gesamt
  TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Umsatz 39.872 92.883 51.072 -55.179 128.648
Langfristige Vermögenswerte 27.273 8.800 5 1.622 37.700

9. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken

9.1. Ausfall- und Kreditrisiken

Unter dem Ausfall- bzw. Kreditrisiko versteht man das Risiko der Zahlungsunfähigkeit eines Vertragspartners sowie Kreditrisiken bei Geldanlagen oder derivativen Finanzinstrumenten. Der HanseYachts-Konzern unterliegt im Wesentlichen nur dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit von Händlern sowie deren Endkunden.

Zur Minimierung dieses Ausfallrisikos erhebt der Konzern grundsätzlich bis zur Fertigstellung einer bestellten Segel- oder Motoryacht von den Händlern bzw. deren Endkunden Abschlagszahlungen, die auf den vereinbarten Kaufpreis angerechnet werden. Die physische Auslieferung einer Yacht - unbenommen der zeitgleichen oder vorher erfolgten Umsatzrealisation - erfolgt grundsätzlich erst nach dem vollständigen Eingang des Kaufpreises. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Vorstands.

Die wesentlichen sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen gegen Behörden. Die Bankguthaben bestehen bei bonitätsstarken Banken.

Bei derivativen Finanzinstrumenten ist der HanseYachts-Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt, das durch die Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen seitens der Vertragspartner entsteht. Dieses Kreditrisiko wird dadurch minimiert, dass Geschäfte nur mit Vertragspartnern erstklassiger Bonität abgeschlossen werden.

Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag entspricht wie im Vorjahr den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen, der sonstigen Vermögenswerte sowie der liquiden Mittel.

9.2. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Zur Steuerung und Kontrolle der Liquidität verfügt der HanseYachts-Konzern über eine kurz- bis mittelfristige Finanzplanung. Mit Unterstützung dieses Instrumentariums konnte auf Basis des operativen Cashflows und der durch die Banken zur Verfügung gestellten Kontokorrentlinien sowie der Finanzmittelbestände die kurzfristige Liquidität jederzeit gewährleistet werden.

Über die kurzfristige Finanzplanung stellt der Konzern sicher, dass ausreichend Mittel auf Abruf bereitstehen, um die erwarteten Auszahlungen einschließlich der zur Bedienung der finanziellen Verpflichtungen benötigten Beträge zu decken.

Die undiskontierten Brutto-Zahlungsmittelabflüsse (Zins- und Tilgungszahlungen) für die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

  TEUR davon
  bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre
  TEUR TEUR TEUR
Anleihen   15.080 1.040 14.040 0
(Vorjahr) (16.120) (1.040) (15.080) (0)
Übrige Finanzschulden   3.586 3.586 0 0
(Vorjahr) (4.073) (4.036) (37) (0)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing   395 112 283 0
(Vorjahr) (207) (47) (160) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   15.144 15.144 0 0
(Vorjahr) (13.558) (13.558) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen   1.021 1.021 0 0
(Vorjahr) (0) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten ggü. nahe stehenden Unternehmen   7.189 445 640 6.104
(Vorjahr) (6.155) (920) (5.235) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten   424 424 0 0
(Vorjahr) (308) (308) (0) (0)
  42.839 21.772 14.963 6.104
(Vorjahr) (40.421) (19.909) (20.512) (0)

Bedeutende Zinsanteile enthalten die Zahlungsmittelabflüsse aus den Anleihen und den Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen aufgrund der enthaltenen Darlehensverpflichtungen. Darüber hinaus sind in geringem Umfang Zinsanteile bei den Zahlungsmittelabflüssen aus den Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing enthalten. Wenn Zinszahlungen auf variablen Kenngrößen basieren, wurde der undiskontierte Betrag auf Basis der Zinsstrukturkurve am Ende der Berichtsperiode ermittelt.

Für die in Anspruch genommenen Kontokorrentlinien (TEUR 3.309, Vorjahr: TEUR 2.961) wird grundsätzlich eine kurzfristige Rückzahlung unterstellt. Für die in den Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen enthaltenen Darlehensverpflichtungen wurden die im Berichtsjahr neu vereinbarten Fälligkeiten angesetzt.

9.3. Zinsänderungsrisiko

Die Fremdkapitalfinanzierung des HanseYachts-Konzerns erfolgt aufgrund der Anleihe 2014/2019 nunmehr im Wesentlichen zu einem festen Zinssatz von 8,0 %. Auch die durch die Mehrheitsaktionärin gewährten Darlehen sehen fixe Zinsvereinbarungen vor. Ein Zinsänderungsrisiko besteht bezüglich dieser Finanzierungen nicht.

Die verbliebenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sehen zum Teil noch variable Zinssätze vor, die aufgrund von Konditionsanpassungen und Sondertilgungen durch die ursprünglich abgeschlossenen Zinssicherungsvereinbarungen nicht mehr in bedeutendem Umfang kongruent gedeckt sind. Da sich die Restlaufzeiten der als "Übrige Finanzschulden" ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten sukzessive verringern, bestehen bezüglich dieser Verbindlichkeiten jedoch keine bedeutenden Zinsänderungsrisiken mehr.

Finanzinstrumente der Kategorien "Kredite und Forderungen", "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten/Vermögenswerte" führten in der Berichtsperiode insgesamt zu Zinsaufwendungen von TEUR 1.684 (Vorjahr: TEUR 1.688). In diesem Betrag nicht enthalten ist der Ertrag aus der Marktbewertung der Zinsswapgeschäfte zum Bilanzstichtag von TEUR 24 (Vorjahr: Ertrag TEUR 40). Zinserträge sind wie im Vorjahr nur in unbedeutendem Umfang angefallen.

Zinssensitivitätsanalyse

Finanzinstrumente mit einer festen Verzinsung werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen daher keiner Zinssensitivität im Sinne des IFRS 7. Für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten wird unterstellt, dass der Betrag der ausstehenden Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag für das gesamte Jahr ausstehend war.

Aufgrund der Unwesentlichkeit der bestehenden Zinsderivate sowie der einer variablen Verzinsung unterliegenden Verbindlichkeiten wurde auf eine Abschätzung des Zinsänderungsrisikos durch ein Anstieg bzw. ein Absinken des Zinses von 100 Basispunkten verzichtet.

9.4. Währungsrisiko

Unter Währungsrisiko wird das Risiko von wechselkursinduzierten Wertänderungen von Bilanzposten verstanden. Dieses Risiko besteht für den HanseYachts-Konzern insbesondere im Lieferungs- und Leistungsverkehr mit Händlern außerhalb des EURO-Raumes aus Zahlungsmittelzuflüssen in US-Dollar.

Auf Basis einer Planung über erwartete US-Dollar-Zuflüsse verkauft HanseYachts bei Bedarf gezielt US-Dollar auf Termin zu den jeweils erwarteten Zuflusszeitpunkten, um etwaige negative Wechselkurseffekte abzusichern. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2017 bestanden keine schwebende USD-Termingeschäfte (Vorjahr - 1 TEUR Marktwert).

Die Fremdwährungsforderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 549). Dies entspricht einem Anteil an den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 2 % (Vorjahr: 15 %). Die Forderungen bestehen in den folgenden Währungen:

  30.06.2017 30.06.2016
  TEUR TEUR
USD - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20 546
PLN - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17 3
  37 549

Eine 10 %-ige Auf- bzw. Abwertung der Fremdwährungsforderungen gegenüber dem Euro zum Bilanzstichtag hätte eine Auswirkung auf das Konzernergebnis bzw. auf das Eigenkapital in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 61) bzw. TEUR -3 (Vorjahr: TEUR -50) gehabt.

Darüber hinaus ist die polnische Tochtergesellschaft einem Währungsrisiko ausgesetzt, das aus den in Euro abgerechneten Geschäftsbeziehungen zur HanseYachts AG resultiert.

Hinsichtlich der Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag Verpflichtungen in folgenden Währungen:

  30.06.2017 30.06.2016
  TEUR TEUR
PLN - Verbindlichkeiten 735 611
USD - Verbindlichkeiten 42 1
  777 612

Eine 10 %-ige Auf- bzw. Abwertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten gegenüber dem Euro zum Bilanzstichtag hätte eine Auswirkung auf das Konzernergebnis bzw. auf das Eigenkapital in Höhe von TEUR -86 (Vorjahr: TEUR -68) bzw. TEUR 71 (Vorjahr: TEUR 56) gehabt.

9.5. Beizulegende Zeitwerte

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der in der Konzernbilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt grundsätzlich unter Bezugnahme auf zur Verfügung stehende Marktinformationen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Zinsswapkontrakten und Devisentermingeschäften erfolgt unter Anwendung anerkannter mathematischer Verfahren auf der Basis der zum Berechnungszeitpunkt vorliegenden Marktdaten. Für die Anleiheverbindlichkeiten stehen Börsenkursinformationen zur Verfügung.

  30.06.2017 30.06.2016
  Kategorie nach IAS Buchwert beizulegender Zeitwert Buchwert beizulegender Zeitwert
  39 TEUR TEUR TEUR TEUR
Finanzielle Vermögenswerte          
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte   9.924 9.924 8.671 8.671
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lar 2.180 2.180 3.782 3.782
Sonstige Forderungen lar 124 124 110 110
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lar 7.620 7.620 4.779 4.779
Summe finanzielle Vermögenswerte   9.924 9.924 8.671 8.671
Finanzielle Verbindlichkeiten          
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten   17.110 17.627 14.545 14.430
Anleihe flac 12.841 13.358 12.758 12.643
Bankdarlehen und sonstige Darlehen flac 0 0 31 31
Finanzierungsleasing flac 269 269 156 156
Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen flac 4.000 4.000 1.600 1.600
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten   21.064 21.064 21.437 21.437
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen flac 15.144 15.144 13.558 13.558
Bankdarlehen, Kontokorrentkredite u. sonstige Darlehen flac 3.571 3.571 3.956 3.956
Zinssicherungsvereinbarungen fvpl 15 15 40 40
Finanzierungsleasing flac 101 101 42 42
Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen flac 1.734 1.734 3.453 3.453
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten flac 499 499 388 388
Summe finanzielle Verbindlichkeiten   38.174 38.691 35.982 35.866

lar = loans and receivables (Ausgereichte Kredite und Forderungen)

flac = financial liability at cost (Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)

fepl = fair value through profit and loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit)

Auf Grund der kurzen Laufzeiten entsprechen die Buchwerte der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden den Zeitwerten. Bei den langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Schulden entsprechen die Zinssätze den marktüblichen Zinsen bzw. die Volumina sind von vergleichsweise überschaubarer Größe, sodass auch hier die Zeitwerte weitgehend den Buchwerten entsprechen.

Lediglich für die Anleiheverbindlichkeiten ergeben sich über die verfügbaren Börsenkurse von den Buchwerten abweichende Zeitwerte.

In aggregierter Form stellen sich die finanziellen Vermögenswerte und Schulden wie folgt dar:

30.06.2017 30.06.2016
  Buchwert beizulegender Zeitwert Buchwert beizulegender Zeitwert
  TEUR TEUR TEUR TEUR
Aggregierter Ausweis nach Bewertungskategorien        
Ausgereichte Kredite und Forderungen 9.924 9.924 8.671 8.671
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 15 15 40 40
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 38.159 38.676 35.942 35.826

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettoergebnisse der finanziellen Vermögenswerte und Schulden setzen sich wie folgt zusammen:

  Bewertungskategorie
  lar flac fvtpl Gesamt
2016/17 TEUR TEUR TEUR TEUR
Wechselkursgewinne/-verluste 0 0 -89 -89
Auflösung von Einzelwertberichtigungen 5 0 0 5
Wertminderungen und Forderungsverluste -30 0 0 -30
Ausbuchung von Verbindlichkeiten 0 477 0 477
Ausgleichszahlungen SWAP-/Devisentermingeschäfte 0 0 -32 -32
Bewertung von SWAP-/Devisentermingeschäften 0 0 25 25
  -25 477 -96 356
  Bewertungskategorie
  lar flac fvtpl Gesamt
2015/16 TEUR TEUR TEUR TEUR
Wechselkursgewinne/-verluste -11 0 -49 -60
Auflösung von Einzelwertberichtigungen 7 0 0 7
Wertminderungen und Forderungsverluste -220 0 0 -220
Ausbuchung von Verbindlichkeiten 0 233 0 233
Ausgleichszahlungen SWAP-/Devisentermingeschäfte 0 0 -34 -34
Bewertung von SWAP-/Devisentermingeschäften 0 0 46 46
  -224 233 -37 -28

lar = loans and receivables (Ausgereichte Kredite und Forderungen)

flac = financial liabilityat cost (Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)

fvtpl = fair value through profit and loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit)

9.6. Kapitalmanagement

Grundsatz des Vorstands ist es, eine stabile Kapitalbasis aufrecht zu erhalten und jederzeit eine ausreichende Liquiditätsversorgung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde nach der im Vorjahr erfolgten Kapitalerhöhung im Berichtsjahr der Fokus auf weitere Maßnahmen zu Verbesserung des Liquiditätsmanagements gelegt. Wichtigste Kennzahl in diesem Zusammenhang ist das Net Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich Lieferantenverbindlichkeiten).

Zur Kapital- und Liquiditätssteuerung verfügt der HanseYachts-Konzern über ein internes monatliches Berichtswesen. Das an den Vorstand gerichtete Berichtswesen umfasst eine kurzfristige Konzern-Erfolgsrechnung, Konzern-Bilanz und Konzern-Kapitalflussrechnung, auf deren Grundlage die für die Kapital- und Liquiditätssteuerung wesentlichen Kennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Working Capital, Finanzmittel-bestand) überwacht werden. Aus der integrierten Unternehmensplanung wird darüber hinaus eine kurz- bis mittelfristige Finanzplanung abgeleitet. Über diese Finanzplanung stellt der Konzern sicher, dass jederzeit ausreichend liquide Mittel auf Abruf bereitstehen, um die erwarteten bzw. fälligen Auszahlungen zu decken. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung werden durch den Finanzbereich darüber hinaus täglich die Ein- und Auszahlungen überwacht, wöchentliche Liquiditätsprognosen erstellt, der verfügbare Finanzmittelrahmen (Bestand der liquiden Mittel zuzüglich der freien Finanzierungsfazilitäten) analysiert sowie fällige Kundenforderungen überwacht. Bezüglich der weiteren Ausgestaltung des internen Steuerungssystems verweisen wir auch auf die Ausführungen in Kapitel 2.3 des Konzernlageberichts.

Den Inhabern der am 6. Juni 2014 emittierten Schuldverschreibungen (Anleihe 2014/19) wurde ebenfalls ein Kündigungsrecht eingeräumt, sofern ein Kontrollwechsel erfolgt ("change of control") und mind. 25% der Anleihegläubiger dieses Kündigungsrecht ausüben oder die Konzerneigenkapitalquote auf Basis der IFRS-Rechnungslegung während der Laufzeit der Schuldverschreibungen weniger als 15 % beträgt, wobei laut Anleihebedingungen ein Gesellschafterdarlehen mit Nachrang dem bilanziellen Eigenkapital zuzurechnen ist. Unsere Konzernplanung sieht eine Einhaltung der vertraglichen Mindesteigenkapitalausstattungsvorschriften im Geschäftsjahr 2017/18 vor. Wir verweisen diesbezüglich auch auf unsere Ausführungen im Konzernlagebericht (Risikobericht/Finanzrisiken, Nachtragsbericht).

9.7. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten

Wertminderungen von kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten entfallen ausschließlich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es handelt sich jeweils um Einzelwertberichtigungen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in dem Abschnitt 6.5.

10. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtstreitigkeiten

10.1. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten

Mit zwei unabhängigen Absatzfinanzierungsgesellschaften besteht ein Finanzierungsprogramm im Gesamtvolumen von TEUR 11.145 (Vj. TEUR 3.689), über das Händler den Erwerb ihrer Schiffe von der HanseYachts AG finanzieren können. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei einer Absatzfinanzierungsgesellschaft eine Rück-kaufverpflichtung durch die HanseYachts AG für die mittels des Finanzierungsprogramms finanzierten Schiffe, sofern die teilnehmenden Händler ihren Verpflichtungen gegenüber der Absatzfinanzierungsgesellschaft nicht nachkommen. Aus dem Vertrag mit der anderen Absatzfinanzierungsgesellschaft besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zum Ausgleich der ausgefallenen Forderung, sofern das finanzierte Schiff nicht mehr gesichert werden kann und der Händler ausfällt.

Da die Verträge mit den Absatzfinanzierungsgesellschaften zunächst eine Verwertungsphase der von den Händlern zur Sicherheit an die Absatzfinanzierungsgesell-schaft übereigneten Schiffe vorsehen und jeweils nur ein Teil des Kaufpreises für ein Schiff auf diesem Weg finanziert wird, wird von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus möglichen Rückkaufverpflichtungen bzw. den Ausfallgarantien für die Tochtervertriebsgesellschaften ausgegangen. Zur Besicherung etwaiger Rückkaufverpflichtungen der HanseYachts AG wurden durch die Hausbanken Zahlungsgarantien in Höhe von TEUR 105 (Vorjahr: TEUR 1.675) bereitgestellt, für die in Höhe von TEUR 105 (Vorjahr: TEUR 1.195) liquide Mittel als Sicherheiten hinterlegt sind.

Da die wesentlichen Risiken aus den Forderungen im Rahmen der genannten Vereinbarungen übergegangen sind, wurden die zum Stichtag verkauften Forderungen mit einem Nominalvolumen von TEUR 1.164 (Vj. TEUR 1.035) ausgebucht.

Sonstige Haftungsverhältnisse und sonstige Eventualverbindlichkeiten gegenüber Dritten bestehen nicht.

10.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen, vornehmlich aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen sowie Dienstleistungsverträgen. Es werden jeweils die vereinbarten bzw. die erwarteten Laufzeiten der Vertragsverhältnisse berücksichtigt.

  30.06.2017 30.06.2016
  TEUR TEUR
Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen    
Fällig innerhalb eines Jahres 428 577
Fällig nach einem Jahr 726 932
  1.154 1.509
Bestellobligo aus begonnenen Investitionen 4 239
  1.158 1.748

Von den vorgenannten finanziellen Verpflichtungen resultieren TEUR 300 (davon TEUR 120 innerhalb eines Jahres fällig) aus Verträgen mit Unternehmen der AURELI-US-Unternehmensgruppe. Zusätzlich zu den vorgenannten finanziellen Verpflichtungen bestehen kurzfristig kündbare Dienstleistungsverträge mit einzelnen Gesellschaften der AURELIUS-Unternehmensgruppe.

Weitere Erläuterungen finden sich im Abschnitt zu den Geschäften mit nahe stehenden Personen (Abschnitt 11).

Im Geschäftsjahr 2016/17 belief sich der Aufwand aus Operate-Lease-Kontrakten auf TEUR 143 (Vorjahr: TEUR 164).

10.3. Rechtsstreitigkeiten

Die HanseYachts AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften sind im Rahmen ihrer laufenden Geschäftstätigkeit in Rechtsstreite sowohl mit Lieferanten als auch mit Kunden verwickelt.

Rechtsstreite mit Kunden zielen üblicherweise auf Schadensersatzzahlungen für Mängel und Nutzungsausfallentschädigungen ab oder haben die Rückabwicklung von Kaufverträgen zum Ziel.

Die Streitwerte der Rechtsstreite mit Kunden orientieren sich unter anderem an den Kaufpreisen der jeweiligen Schiffe, die in einer Bandbreite von ca. EUR 0,1 Mio. bis ca. EUR 1,3 Mio. liegen. Die für Rechtsstreite gebildeten Rückstellungen sind in der Regel deutlich niedriger als die angesetzten Streitwerte. Der Konzern ist aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit der Ansicht, dass durch die gebildeten Rückstellungen das Risiko aus möglichen Inanspruchnahmen aus Rechtsstreitigkeiten vollständig abgedeckt ist.

In einem Einzelfall ist die HanseYachts AG von einem Gericht in einem Land außerhalb der Europäischen Union und anderer westlicher Staatenbündnisse, mit dem kein völkerrechtlicher Vertrag zur gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen besteht, zu einer Zahlung von rund EUR 1,1 Mio. verurteilt worden. Der Konzern hält das Urteil für offenkundig rechtswidrig und somit nichtig. Es wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass eine Inanspruchnahme des Konzerns (z.B. in Folge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) aufgrund des Urteils nicht erfolgen wird. Aus diesem Grund wurde für den Sachverhalt keine weitere Risikovorsorge getroffen.

Bezüglich der Bewertung der Rückstellungen verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.9.

11. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen maßgeblich beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss nehmen können, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Als nahe stehende Personen des HanseYachts-Konzerns kommen grundsätzlich die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates in Betracht. Darüber hinaus kommen als nahe stehende Personen auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, in Betracht, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG einbezogen wird. Nahe stehende Unternehmen sind daher insbesondere die Unternehmen des Konzernkreises der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA.

Die Festlegung der Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze und Leistungen erfolgt marktorientiert. Die HanseYachts AG hat nach den Umständen, die im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, eine angemessene Gegenleistung erhalten.

Wie im Vorjahr waren in der Berichtsperiode keine Forderungen gegen nahe stehende Personen bzw. Unternehmen zweifelhaft oder uneinbringlich.

Vorstand

Mitglieder des Vorstands der HanseYachts AG waren im Geschäftsjahr 2016/17:

Dr. Jens Gerhardt, Hamburg, Vorstand Vertrieb und Qualität

Sven Göbel, Naumburg, Vorstand Finanzen und Produktion

Die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17 belaufen sich auf TEUR 898. Darin enthalten sind variable Gehaltsbestandteile von TEUR 288, die im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht zur Auszahlung gelangt sind. Die variablen Gehaltsbestandteile für das Geschäftsjahr 2015/16 sind im Berichtsjahr 2016/17 i.H.v. TEUR 226 zur Auszahlung.

Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Dezember 2015 wurde die Gesellschaft von der Pflicht zur individualisierten Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands und der Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses befreit. Die Befreiung ist befristet auf fünf Jahre.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2016/17 aus den folgenden Mitgliedern:

● Gert Purkert, München, Vorstand der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Aufsichtsratsvorsitzender

Weitere Mandate:

Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München (Vorsitzender),

Aurelius Portfolio Management AG, München (Vorsitzender),

Aurelius Transaktionsberatungs AG, München,

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne (Vorsitzender),

Publicitas AG, Zürich, Schweiz.

● Dr. Frank Forster, München, Syndikusanwalt der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, stellvertretender Vorsitzender

Weitere Mandate:

Aurelius Portfolio Management AG, München,

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne.

● Dr. Luzi Rageth, Zürich, Vorsitzender des Prüfungsausschusses,

Weitere Mandate:

ISOCHEM, Paris (Aufsichtsratspräsident)

Fritz Seeman, Düsseldorf, Unternehmensberater

Alexander Herbst, Trassenheide, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Ronny Riechert, Greifswald, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat erhielt in der Berichtsperiode Bezüge in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 60).

Neben den zuvor dargestellten Vergütungen der Organmitglieder bestanden die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften der Aurelius-Unternehmensgruppe:

  Ertrag Aufwand Ford. 30.06.2017 Vbk. 30.06.2017
Geschäftsjahr 2016/17 TEUR TEUR TEUR TEUR
Beratungsleistungen (inkl. Reisekosten) 0 36 0 0
Lizenzgebühren 0 477 0 0
Darlehen 6 350 6 4.424
Schuldverschreibung 2014/2019 0 56 0 704
Lieferungen und Leistungen 0 11 0 1.306
  Ertrag Aufwand Ford. 30.06.2016 Vbk. 30.06.2016
Geschäftsjahr 2015/16 TEUR TEUR TEUR TEUR
Beratungsleistungen (inkl. Reisekosten) 0 14 0 0
Lizenzgebühren 0 381 0 103
Darlehen 0 367 0 4.949
Schuldverschreibung 2014/2019 0 56 0 704
Lieferungen und Leistungen 10 9 12 0

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Kostenweiterbelastungen bzw. der Abrechnung von Beratungsleistungen und Lizenzgebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind jeweils kurzfristig.

Die Verbindlichkeiten aus Darlehen bzw. Schuldverschreibungen enthalten in der oben genannten Darstellung neben den Nominalbeträgen auch anteilig aufgelaufene Zinsen.

Die von der AURELIUS-Unternehmensgruppe gezeichneten Schuldverschreibungen werden in der Bilanz mit ihren Nominalbeträgen entsprechend ihrer Fristigkeit in dem Verbindlichkeitsposten Anleihe" ausgewiesen. Die für die Schuldverschreibungen aufgelaufenen Zinsen werden unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen ausgewiesen. Hinsichtlich der Konditionen der Schuldverschreibungen verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 6.10.

Sofern die Darlehensverbindlichkeiten keiner Besicherung unterliegen und gegebenenfalls ein Rangrücktritt erklärt wurde, richtete sich die Verzinsung der Darlehen nach den Konditionen vergleichbarer Neuaufnahmen von Fremdmitteln. Die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr mit 8,0 % verzinst.

In Ergänzung zu den vorstehenden Angaben weist die Gesellschaft gegebenenfalls freiwillig darauf hin, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie die Mitglieder des Vorstands Anteilseigner einer Gesellschaft in Deutschland sind, deren Geschäftszweck die Vercharterung von Segel- und Motorbooten ist. Die zur Vercharterung vorgesehenen Schiffe werden von einem externen Händler der HanseYachts AG erworben, der die Schiffe über die HanseYachts AG bezieht und gleichzeitig gegen eine Gebühr die Vercharterung der Schiffe betreibt. Der Händler hat Schiffe für TEUR 250 von der HanseYachts AG im Berichtsjahr erworben.

12. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB den Aktionären durch Veröffentlichung auf unserer Homepage (www.hansegroup.com) unter Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht worden.

13. Honorar für den Abschlussprüfer (Angabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB)

Das Honorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:

  2016/17 2015/16
  TEUR TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 123 111

Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen jeweils die Jahres- und Konzernabschlussprüfung der HanseYachts AG (inklusive Auslagen).

Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen auch die Zwischenabschlussprüfung zum 31. Dezember 2016 für Zwecke der Einbeziehung des HanseYachts-Konzernabschlusses in den übergeordneten Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA.

14. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es ereigneten sich nach dem Bilanzstichtag keine Geschäftsvorfälle mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

15. Freigabe zur Veröffentlichung

Der Vorstand der HanseYachts AG hat den Konzernabschluss am 20. September 2017 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

 

Greifswald, 20. September 2017

Der Vorstand

Dr. Jens Gerhardt

Sven Göbel

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Zum Konzernabschluss zum 30. Juni 2017 sowie zum Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016/2017 erteilen wir folgenden Bestätigungsvermerk:

An die HanseYachts AG, Greifswald

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses

Prüfungsurteil zum Konzernabschluss

Wir haben den Konzernabschluss der HanseYachts AG, Greifswald, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2017, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz HGB erklären wir, dass nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 vermittelt.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil zum Konzernabschluss

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU Ab-schlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO erklären wir, dass wir keine verbotenen Nicht-prüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von den Konzernunternehmen gewahrt haben.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1.

Umsatzerlösrealisation und Periodenabgrenzung

2.

Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse

1. Umsatzerlösrealisation und Periodenabgrenzung

a) Risiko für den Abschluss

Im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 wurden im HanseYachts-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von EUR 128,6 Mio. erwirtschaftet. Diese wurden überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten erzielt und werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist für jeden einzelnen Verkauf gesondert vorzunehmen. Hierzu hat der Konzern Prozesse implementiert, die sicherstellen, dass die Umsatzerlösrealisation für jeden Verkauf individuell und sachgerecht beurteilt werden kann.

Eine Teilgewinnrealisierung gemäß der Percentage-of-Completion-Methode wird nicht vorgenommen, da die hierfür notwendigen Voraussetzungen aufgrund der Serienfertigung der Segelyachten und Motorboote nicht vorliegen.

Die Angaben des Konzerns zur erfolgten Umsatzerlösrealisierung und Periodenabgrenzung sind in den Abschnitten 4.2 und 5.1 des Anhangs sowie im Kapitel 2.4 zur Ertragslage im Wirtschaftsbericht des Konzernlageberichts enthalten.

Aufgrund der notwendigen individuellen Beurteilung des sachgerechten Zeitpunkts der Umsatzerlösrealisation sowie des bei höherwertigen Segelyachten und Motorbooten wesentlichen Betrags einzelner Transaktionen war das Risiko wesentlicher Fehler bezüglich der Umsatzrealisierung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Ausgehend von einer Systemaufnahme haben wir die Angemessenheit der eingerichteten Prozesse und der implementierten Kontrollen zur Sicherstellung der korrekten Um-satzerlösrealisation beurteilt (Aufbauprüfung). Darauf aufbauend haben wir im Rahmen unserer Prüfung die aus unserer Sicht wesentlichen Kontrollen in Stichproben hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft (Funktionsprüfung). Dabei haben wir erstens geprüft, ob die eingerichteten Prozesse den Nachweis der Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach garantieren und zweitens, ob die vom Vorstand eingerichteten Prozesse eine ordnungsgemäße Periodenabgrenzung der Umsatzerlösrealisation verlässlich sicherstellen können.

Dazu haben wir für jedes einzelne Stichprobenelement geprüft, ob die Prozesse auf Basis der vertraglichen Grundlagen, des Produktionsplans, der bereits geleisteten Abschlags- und Kaufpreiszahlungen, der Qualitätssicherungsprotokolle, der durch die Käufer unterschriebenen Übergabeprotokolle sowie der Schlussrechnung die Erreichung der genannten Ziele sicherstellen können.

Unsere Aufbau- und Funktionsprüfung hat gezeigt, dass das vom Konzern verwendete System eine sachgerechte Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach sicherstellt und die von uns geprüften Kontrollen wirksam waren.

Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir keine wesentlichen Fehler bei der Umsatzrealisation und der Periodenabgrenzung festgestellt.

2. Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse

a) Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der HanseYachts AG wird zum 30. Juni 2017 ein Vorratsvermögen in Höhe von EUR 20,1 Mio. ausgewiesen, das sich aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen von EUR 8,1 Mio. sowie aus unfertigen sowie fertigen Erzeugnissen und Waren von EUR 12,0 Mio. zusammensetzt. Bei den unfertigen und fertigen Erzeugnissen handelt es sich um noch im Bau befindliche oder bereits fertiggestellte Segelyachten und Motorboote.

Die unfertigen und fertigen Schiffe werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet.

Zur Berücksichtigung der bis zur Veräußerung anfallenden Kosten (insbesondere für Marketing und Vertrieb) werden die unfertigen und fertigen Schiffe maximal in Höhe von 95 % des voraussichtlichen Verkaufspreises bewertet.

Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgte auf pauschalierter Basis je Modelltyp für den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 31. Mai 2017, da eine im Zeitablauf weitgehend konstante Kostenstruktur unterstellt werden kann.

Bei der Berechnung werden die Materialeinzelkosten grundsätzlich anhand der bewerteten Stückliste eines Standardschiffes ohne Sonderausstattung sowie geschätzte Materialkosten für Sonderausstattungen herangezogen. Zuschläge für Materialgemeinkosten werden berücksichtigt. Die Fertigungszeiten je Schiffstyp werden anhand von Stundenzetteln und im Fall der Serienfertigung in Montagebändern ("Bandfertigung") über ein System zur Erfassung der durchschnittlichen Produktionszeiten ermittelt und für die Bewertung herangezogen. Fertigungsgemeinkosten für Produktionsanlagen und die Leitung des Fertigungsbereiches werden angesetzt. Für die Kosten der allgemeinen Verwaltung wird, soweit sie den Produktionsbereich betreffen, ein Verwaltungsgemeinkostenzuschlag berücksichtigt.

Zusätzlich wird für diejenigen unfertigen Schiffe, die im Rahmen der Bandfertigung produziert werden, ein typisierter Fertigstellungsgrad anhand des Fertigungstakts, in dem sich ein unfertiges Schiff am Bilanzstichtag befindet, berücksichtigt. Die typisierten Fertigstellungsgrade je Fertigungstakt sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Bestimmte Schiffstypen werden aufgrund ihrer Fertigungstiefe und der Komplexität der Produktion außerhalb der Bandfertigung hergestellt. Für diese im Rahmen einer sogenannten "Inselfertigung" hergestellten Schiffe wird der Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag auf Basis der abgeschlossenen Produktionsschritte geschätzt. Im Vergleich zur Bandfertigung unterliegt der Fertigstellungsgrad der Schiffe im Rahmen der Inselfertigung einem erhöhten Ermessensspielraum.

Die Angaben des Konzerns zur Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind im Abschnitt 4.14 und 6.4 des Anhangs enthalten.

Aus unserer Sicht ist die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse von besonderer Bedeutung, da die Bestimmung des Fertigstellungsgrades und die Ermittlung der zu berücksichtigenden Gemeinkosten von Ermessensentscheidungen abhängig ist.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Bei unserer Prüfung haben wir u.a. zur Beurteilung des Fertigstellungsgrades an der Inventur der HanseYachts AG beobachtend teilgenommen und anhand von Kostenträgerauswertungen die ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag geprüft. In diesem Zusammenhang haben wir die angefallenen Einzel- und Gemeinkosten je Yacht-bzw. Bootstyp zugrunde gelegt und geprüft, ob die Bewertung der zum 30. Juni 2017 bilanzierten fertigen und unfertigen Segelyachten und Motorboote unter Berücksichtigung des geschätzten Fertigstellungsgrades sachgerecht vorgenommen wurde.

Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir die Angemessenheit der zugrunde gelegten Annahmen beurteilt und keine wesentlichen Feststellungen im Rahmen der Bewertung der unfertigen und fertigen Segelyachten und Motorboote zum 30. Juni 2017 getroffen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Angaben im Konzernabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit es internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unser Prüfungsurteil;

Wir erörtern mit dem Aufsichtsorgan unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Aufsichtsorgan eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsorgan erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung des Konzernlageberichts

Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht

Wir haben den Konzernlagebericht der HanseYachts AG, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernlageberichts geführt.

Grundlage für das Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht

Wir haben unsere Prüfung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung durchgeführt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um angemessene und ausreichende Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Im Rahmen einer Abschlussprüfung prüfen wir den Konzernlagebericht in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung. In diesem Zusammenhang heben wir hervor:

Die Prüfung des Konzernlageberichts ist in die Prüfung des Konzernabschlusses integriert.

Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen (Systemen), um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme) abzugeben.

Wir führen Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis angemessener und ausreichender Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die Vertretbarkeit dieser Annahmen sowie die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.

Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen werden.

Wir geben zu den einzelnen Angaben im Konzernlagebericht ebenfalls kein eigenständiges Prüfungsurteil ab, sondern ein Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht als Ganzes.

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Dezember 2016 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. August 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009/2010 als Abschlussprüfer der HanseYachts AG, Greifswald, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Wülfing.

 

Hamburg, 20. September 2017

Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Thomas Götze, Wirtschaftsprüfer

Thomas Wülfing, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Greifswald, 20. September 2017

Der Vorstand

Dr. Jens Gerhardt

Sven Göbel

Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2017 wurde in der Aufsichtsratssitzung am 27. September 2017 durch den Aufsichtsrat gebilligt.

Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 regelmäßig und intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft beschäftigt und die ihm nach Gesetz, Satzung der Gesellschaft und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben und Befugnisse zur Beratung und Überwachung des Vorstands uneingeschränkt und gewissenhaft wahrgenommen. Hierzu gehören der regelmäßige Informationsaustausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist durch einen sehr intensiven Informations- und Meinungsaustausch gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat wurde in alle wesentlichen Entscheidungen des Vorstands einbezogen.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig in mündlichen und schriftlichen Berichten, insbesondere über die Umsatz- und Ertragsentwicklung, die Finanzlage der Gesellschaft, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marken- und Modellpolitik sowie über personelle Fragen. Diese Aspekte wurden mit dem Vorstand in den Aufsichtsratssitzungen besprochen und diskutiert. Die Informationen an den Aufsichtsrat über die laufende Geschäftsentwicklung erfolgten monatlich. Soweit es Abweichungen vom geplanten Geschäftsverlauf gab, wurden diese vom Vorstand erläutert und begründet.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 fanden vier Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats als Präsenzsitzungen oder Telefonkonferenzen statt, daneben wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.

Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren die laufende Geschäftsentwicklung der HanseYachts AG sowie ihrer Tochtergesellschaften, die Begleitung der Finanzierungsstrategie der Unternehmensgruppe, der Gestaltung der Markenpolitik sowie die Unternehmensplanung.

Die erste Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2016/2017 am 21. September 2016 hatte als Gegenstand die Beratungen über den Jahres- und Konzernabschluss der HanseYachts AG für das vorangegangene Geschäftsjahr 2015/2016 sowie den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) im Geschäftsjahr 2015/2016.

Im Oktober 2016 hat der Aufsichtsrat die gemeinsame Erklärung von Aufsichtsrat und Vorstand zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG und die Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016 einschließlich der darin enthaltenen Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung verabschiedet.

Durch Umlaufbeschlüsse vom November und Dezember 2016 stimmte der Aufsichtsrat dem Verkauf der Marke Fjord an die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der HanseYachts AG, dem Abschluss eines Lizenzvertrags über die Nutzung der Marke Fjord, den Abschlüssen neuer Kontokorrentkreditvereinbarungen unter Ablösung bestehender Kontokorrentkredite und der Beantragung einer Bürgschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der Gründung der Sealine Yachts GmbH zu.

In der Aufsichtsratssitzung am 15. Dezember 2016 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat insbesondere über die aktuelle Eigenkapitalquote und deren geplante Entwicklung sowie die Auswirkungen auf Finanzierungsauflagen.

Im Januar 2017 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Marke Varianta und stimmte per Umlaufbeschluss der Einstellung der Vermarktung der Produkte der Marke Varianta zu.

Gegenstand der Sitzung am 06. April 2017 waren insbesondere der Bericht über die Geschäftsentwicklung, die Analyse der positiven wie auch negativen Planabweichungen, der aktuelle Stand bei den geplanten neuen landesverbürgten Kontokorrent-krediten, die Standortplanungen, die Kapitalmarkt-Compliance und die Aussichten auf das verbleibende Geschäftsjahr.

In der Aufsichtsratssitzung vom 27. April 2017 hat sich der Aufsichtsrat mit einer möglichen Beteiligung an und einer möglichen Vertriebskooperation mit der Privilège Marine SAS, einem französischen Katamaran Hersteller mit Sitz in Les Sables d'Olonne, Frankreich, befasst.

Im Juni 2017 hat der Aufsichtsrat der Gewährung eines Darlehens an die Schwestergesellschaft Privilège Marine SAS zu marktüblichen Konditionen sowie dem Kauf der Marke Privilège von der Schwestergesellschaft Privilège Marines SAS und der Rücklizensierung der Marke zugestimmt. Der Kaufpreis für die Marke wurde von einem unabhängigen Sachverständigen im Wege der Lizenzpreisanalogiemethode ermittelt.

Zusätzlich zur regelmäßigen monatlichen Berichterstattung wurde der Aufsichtsrat auch in den Präsenzsitzungen über die laufende Geschäftsentwicklung informiert. Zwischen den Sitzungen hielt der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt und wurde über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung der HanseYachts AG von wesentlicher Bedeutung waren, unverzüglich informiert. Der Gesamtaufsichtsrat wurde anschließend entsprechend unterrichtet.

Dem Aufsichtsrat der HanseYachts AG gehörten im abgelaufenen Geschäftsjahr sechs Mitglieder an und zwar Herr Gert Purkert, Herr Dr. Luzi Rageth, Herr Dr. Frank Forster, Herr Fritz Seemann, Herr Alexander Herbst und Herr Ronny Riechert. Herr Purkert ist Vorsitzender und Herr Dr. Forster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind Herr Alexander Herbst und Herr Ronny Riechert.

Herr Dr. Rageth ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses, dem darüber hinaus die Herren Purkert, Seemann und Dr. Forster als weitere Mitglieder angehören. Dem Prüfungsausschuss obliegen neben der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Rechnungslegung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement- und internen Revisionssystems und der Compliance insbesondere die Vorprüfung des Jahresabschlusses sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrates zur Feststellung des Jahresabschlusses. Weitere Ausschüsse des Aufsichtsrates bestehen nicht.

Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2016/2017 einmal am 21. September 2016 getagt. In der Sitzung hat sich der Ausschuss über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung der Rechnungslegungsunterlagen 2015/2016 durch den Abschlussprüfer berichten lassen und seine Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat verabschiedet. Die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und die Vorbesprechung der Ergebnisse der Abschlussprüfung erfolgten stellvertretend für den Prüfungsausschuss durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Abschlussprüfer in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss.

Darüber hinaus war Gegenstand der Sitzung des Prüfungsausschusses auch die Beratung über den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017.

Mit Ausnahme von zwei Aufsichtsratsmitgliedern, die an einer Sitzung des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum entschuldigt persönlich nicht teilnehmen konnten, haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich an allen Sitzungsterminen des Aufsichtsrats teilgenommen. An der Sitzung des Prüfungsausschusses haben alle Ausschussmitglieder persönlich teilgenommen.

Interessenkonflikte sind im Geschäftsjahr 2016/2017 im Aufsichtsrat nicht aufgetreten.

Im Berichtszeitraum bestand der Vorstand aus den Herren Dr. Jens Gerhard (Vertrieb, Qualität) und Sven Göbel (Finanzen, Produktion).

In der Hauptversammlung vom 15. Dezember 2016 wurde die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt und anschließend durch den Aufsichtsrat beauftragt.

Der nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der HanseYachts AG für den Zeitraum 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 sowie der nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss für den Zeitraum 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 sowie die dazugehörigen Lageberichte wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben sich in der Sitzung vom 27. September 2017 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit Schwerpunkt auf besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) berichten lassen. Der Abschlussprüfer berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, die keine wesentlichen Schwächen ergaben, und stand für ergänzende Fragen zur Verfügung. Die Abschlussunterlagen und die Prüfberichte für das Geschäftsjahr 2016/2017 wurden vom Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat umfassend diskutiert.

Der Aufsichtsrat hat in Kenntnis der Prüfungsberichte der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 30. Juni 2017 mit den jeweiligen Lageberichten geprüft und dabei keine Einwendungen gegen die Feststellungen des Prüfers oder den Jahres- und Konzernabschluss erhoben. Der Aufsichtsrat hat der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend und auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2017 mit den jeweiligen Lageberichten am 27. September 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Vermerk versehen, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands insbesondere auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Gegen die im Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthaltene Schlusserklärung des Vorstands sind keine Einwendungen zu erheben.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates danken den Mitgliedern des Vorstandes für die konstruktive Zusammenarbeit und den Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Der Aufsichtsrat spricht allen Beteiligten, insbesondere den Mitarbeitern, seinen Dank für das große Engagement und die geleistete Arbeit aus.

 

Greifswald, 24. Oktober 2017

Gert Purkert, Aufsichtsratsvorsitzender

Deutscher Corporate Governance Kodex

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT UND ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG DER HANSEYACHTS AG

Der Vorstand erstattet - zugleich für den Aufsichtsrat - Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und berichtet über die Unternehmensführung nach §§ 289a, 315 Abs. 5 HGB. Die HanseYachts AG verfolgt dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten. Der Abschnitt enthält auch den Vergütungsbericht.

Die Erklärung zur Unternehmensführung für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Vergütungsbericht sind jeweils Bestandteil des Lage- bzw. Konzernlageberichts.

Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG bekennen sich zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und identifizieren sich mit den Zielen des Kodex, eine gute, verantwortungsvolle und am Nutzen der Anteilseigner, Mitarbeiter und Kunden orientierte Unternehmensführung zu fördern.

Dies kommt zum Ausdruck in einer verantwortungsvollen, am Maßstab der Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Überwachung des Unternehmens sowie in einer transparenten Darstellung der Grundsätze des Unternehmens und dessen geschäftlicher Entwicklung, um das Vertrauen der Kunden, Geschäftspartner und Investoren in das Unternehmen zu gewährleisten und zu stärken. Parameter der guten Unternehmensführung sind weiterhin eine enge und effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen, eine offene Unternehmenskommunikation, eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken.

Die HanseYachts AG versteht Corporate Governance als einen fortlaufenden Prozess und wird auch künftige Entwicklungen aufmerksam verfolgen und umsetzen.

ERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX (DCGK) NACH § 161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die HanseYachts AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 31. Oktober 2016 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 05. Mai 2015 bis zur Bekanntmachung der Neufassung des DCGK im Bundesanzeiger am 24. April 2017 entsprochen hat und ihnen seither in der Fassung des DCGK vom 07. Februar 2017 entsprochen hat und auch künftig entsprechen wird, mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen:

Entgegen Ziffer 3.8 DCGK (Selbstbehalt in der D & O Versicherung auch für den Aufsichtsrat) sieht die von HanseYachts AG für ihren Aufsichtsrat abgeschlossene D & O-Versicherung keinen Selbstbehalt vor.

Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG sind grundsätzlich nicht der Ansicht, dass Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt verbessert werden könnten. Die HanseYachts AG plant deshalb insoweit auch keine Änderung ihrer aktuellen D & O-Versicherungsverträge.

Entgegen der Empfehlung nach Ziffer 4.2.1 DCGK hat die HanseYachts AG nicht einen, sondern zwei Vorstandssprecher.

Beide Vorstände sind als Sprecher des Vorstands benannt, da Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung sind, dass die beiden Vorstandsmitglieder grundsätzlich gleichberechtigt sein sollen.

Entgegen Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK berücksichtigt die Festlegung der Vorstandsvergütung nicht das Verhältnis zur Vergütung des obersten Führungskreises und der Belegschaft insgesamt in der zeitlichen Entwicklung.

Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der Vorstandsverträge in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Aktiengesetzes dafür Sorge getragen, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu dem allgemeinen Lohn- und Gehaltsgefüge innerhalb der Gesellschaft stehen und damit die sogenannte "vertikale Angemessenheit" der Vorstandsvergütung gewahrt ist. Soweit diese vom Aktiengesetz geforderte Überprüfung einer vertikalen Angemessenheit der Vorstandsvergütung durch den Deutschen Corporate Governance Kodex konkretisiert und die für den Vergleich maßgeblichen Vergleichsgruppen sowie den zeitlichen Maßstab des Vergleichs näher definiert werden, wird insoweit vorsorglich eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der derzeit gültigen Vorstandsverträge im Rahmen der Überprüfung der Angemessenheit nicht zwischen den Vergleichsgruppen im Sinne der Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK unterschieden und auch keine Erhebungen zur zeitlichen Entwicklung des Lohn- und Gehaltsgefüges durchgeführt.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 3 DCGK haben die in den Vorstandsverträgen vereinbarten variablen Vergütungsbestandteile keine im Wesentlichen zukunftsbezogene mehrjährige Bemessungsgrundlage.

Der Aufsichtsrat hält eine im Wesentlichen zukunftsbezogene mehrjährige Bemessungsgrundlage im konkreten Fall nicht für zwingend geboten. Auch ohne eine solche Bemessungsgrundlage ist aus Sicht des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile sichergestellt, dass die Vergütungen der Vorstandsmitglieder insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sind.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK weist die Vergütung des Vorstands keine insgesamte betragsmäßige Höchstgrenze auf.

Neben der Festvergütung ist die Höhe der variablen Vergütung des Vorstands nach oben begrenzt. Daneben erhalten die Vorstandsmitglieder übliche Nebenleistungen. Diese umfassen insbesondere jeweils einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann, sowie Versicherungen, deren Prämienkosten die Gesellschaft trägt. Hinsichtlich solcher Nebenleistungen sind keine betragsmäßigen Höchstgrenzen festgelegt, weil solche Kosten variieren und nicht exakt vorhersehbar sind und eine Festsetzung nach Sinn und Zweck der Kodexempfehlung entbehrlich erscheint.

Entgegen Ziffer 4.2.4 und 4.2.5 Abs. 3 DCGK erfolgt kein individualisierter und nach Bestandteilen -insbesondere nach gewährten Zuwendungen, nach Zufluss und Versorgungsaufwand - aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Verwendung der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen im Vergütungsbericht.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Dezember 2015 den Beschluss gefasst, auf eine individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung zu verzichten. Vor diesem Hintergrund kann die Vergütung auch nicht im Vergütungsbericht anhand der dem DCGK beigefügten Mustertabellen aufgegliedert werden, da dies zu einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung führen würde und damit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Dezember 2015 zuwiderliefe. Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG sind zudem der Auffassung,

dass die nach den einschlägigen, von der HanseYachts AG befolgten Rechnungslegungsvorschriften erfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung ausreichend sind. Ein nach Bestandteilen insbesondere nach gewährten Zuwendungen, nach Zufluss und Versorgungsaufwand- aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Verwendung der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen im Vergütungsbericht - der unter Berücksichtigung des vorstehend genannten Beschlusses der Hauptversammlung am 17. Dezember 2015 nicht individualisiert erfolgen dürfte - brächten keine kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen.

Entgegen der Empfehlung gemäß Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 DCGK wurde keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt.

Eine pauschalisierte Altersbegrenzung stellt aus Sicht der HanseYachts AG kein geeignetes Qualitätskriterium dar und schränkt die Suche nach besonders qualifizierten und erfahrenen Kandidaten unnötig ein. Darüber hinaus legt die derzeitige Altersstruktur der Vorstandsmitglieder die Festlegung einer Altersgrenze nicht nahe.

Entgegen den Empfehlungen gemäß Ziffer 5.3.3 DCGK wurde kein Nominierungsausschusses gebildet.

Der Aufsichtsrat hält es für vorzugswürdig, Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern im Gesamtaufsichtsrat zu erarbeiten, um die im Aufsichtsrat bereits vorhandene Vielfalt (Diversity) auch in die Wahlvorschläge einfließen zu lassen.

Entgegen den Empfehlungen gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt und kein förmliches Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und beabsichtigt dies auch nicht zu tun.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden individuell anhand der für ihr Amt erforderlichen Kompetenz ausgewählt. Aus Sicht der HanseYachts AG stellen starre Kompetenzkriterien, insbesondere pauschalisierte Alters- und Zugehörigkeitsbegrenzungen keine geeigneten Qualitätskriterien dar und schränken die Suche nach besonders qualifizierten und erfahrenen Kandidaten unnötig ein und grenzen vorhandene qualifizierte Mitglieder aus. Darüber hinaus legt die derzeitige Altersstruktur der Aufsichtsratsmitglieder die Festlegung einer Altersgrenze nicht nahe. Die übrigen in Ziffer 5.4.1 genannten Beispiele (insbesondere internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, Unabhängigkeit im Sinne der Ziffer 5.4.2 und Diversity) sind bei der Suche nach geeigneten Aufsichtsratsmitgliedern ohnehin zu berücksichtigen, sodass eine gesonderte Zielsetzung an dieser Stelle nicht für erforderlich gehalten wird.

Der aktuelle Corporate Governance Bericht der HanseYachts AG informiert entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Absatz 4 DCGK nicht über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder.

Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass ihm in seiner derzeitigen Besetzung, gemessen an der Größe des Aufsichtsrats und an der Aktionärsstruktur, eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört. Der Aufsichtsrat sieht jedoch keinen Mehrwert darin, eine konkrete zahlenmäßige Festlegung zu treffen und die Namen der unabhängigen Mitglieder offen zu legen, zumal die rechtlichen Kriterien für die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht abschließend geklärt sind.

Entgegen Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Satz 2 DCGK fügt die Gesellschaft bei Aufsichtsratswahlen der Hauptversammlung dem Kandidatenvorschlag keinen Lebenslauf und keine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat bei und aktualisiert diese auch nicht für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich auf der Webseite des Unternehmens.

Die Gesellschaft erfüllt alle rechtlichen Vorgaben und entspricht auch den Empfehlungen des DGCK hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen über die Kandidaten, die der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Im Übrigen folgt sie der gesetzlichen Vorgabe, im Anhang zum Jahresabschluss alle Aufsichtsratsmitglieder und ihre jeweiligen Mandate jährlich aktualisiert darzustellen. Die Gesellschaft sieht keinen Mehrwert darin, Lebensläufe sowie eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat für alle Aufsichtsratsmitglieder gesondert aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens zu veröffentlichen oder der Tagesordnung für die Hauptversammlung beizufügen.

Der Empfehlung nach Ziffer 7.1.2 DCGK, den Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und verpflichtende unterjährige Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen, wurde nicht gefolgt. Die Gesellschaft hat innerhalb der vorgeschriebenen Fristen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Handelsgesetzbuchs berichtet, die Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich für angemessen halten. Die Gesellschaft strebt an, den Empfehlungen zukünftig zu folgen.

ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

Die Gesellschaft wendet im Unternehmen und im Konzern alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Weitere unternehmensweit gültige Standards wie ethische Standards, Arbeits- und Sozialstandards existieren nicht.

ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Führungsgremien besprochen.

Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. In der Geschäftsordnung für den Vorstand legt der Aufsichtsrat einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan fest. Der Aufsichtsrat agiert auf Basis einer eigenen Geschäftsordnung.

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der HanseYachts AG besteht aus sechs Mitgliedern. Davon werden vier Mitglieder von der Hauptversammlung und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt. Es besteht ein Prüfungsausschuss, der aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrates gebildet wurde. Seine Aufgaben umfassen neben der Beratung über die Prüfung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Abschlussprüfung und den weiteren in § 107 Abs. 3 AktG genannten Aufgaben auch die Erörterung der Unternehmensplanung.

Der Vorstand besteht zurzeit aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand leitet das Unternehmen unter eigener Verantwortung. Die Zuständigkeitsbereiche ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Die Leiter der Geschäftsbereiche berichten über die Unternehmensbereiche an den Vorstand und tragen die Ergebnisverantwortung für ihren jeweiligen Bereich. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich

des Risikomanagements an den Aufsichtsrat. Der Vorstand nimmt an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor den jeweiligen Sitzungen schriftlich mitgeteilt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird insbesondere in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.

FESTLEGUNGEN ZUR FÖRDERUNG DER TEILHABE VON FRAUEN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich am Unternehmensinteresse aus und muss die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Deshalb berücksichtigt der Aufsichtsrat bei seiner Zusammensetzung insbesondere die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Daneben soll die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt nach Auffassung des Aufsichtsrats den Grundsätzen der Vielfalt ("Diversity") entsprechen. In diesem Zusammenhang strebt der Aufsichtsrat auch eine angemessene Beteiligung von Frauen an.

Die HanseYachts AG ist als börsennotierte Gesellschaft gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen.

Dementsprechend hatte der Aufsichtsrat für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2017 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 16,6 % beschlossen. Diese Zielgröße wurde zum Ende der Zielerreichungsperiode nicht erreicht. Der Aufsichtsrat bestand zum 30. Juni 2017 und besteht auch derzeit, wie bereits zum Zeitpunkt der Zielfestlegung, ausschließlich aus männlichen Mitgliedern. Grund dafür ist, dass bis zum Ende der Zielerreichungsperiode keine Neuwahlen zum Aufsichtsrat stattfanden.

Für den Vorstand setzte der Aufsichtsrat das Ziel fest, bei Erweiterung des Organs auf drei Mitglieder, ein weibliches Vorstandsmitglied zu bestellen. Dies entsprach einer Zielquote von 33,3%, die bis zum 30. Juni 2017 angestrebt worden war. Eine Erweiterung des Vorstands war bislang jedoch nicht angezeigt, sodass der Vorstand auch zum Ende der Zielerreichungs-periode und aktuell ausschließlich aus zwei männlichen Mitgliedern besteht.

Der Vorstand hatte für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands jeweils eine Zielgröße von 21 % bis zum 30. Juni 2017 festgelegt. Diese Zielgröße wurde zum Ende der Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2017 jeweils nicht erreicht. In der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands liegt der Anteil von Frauen aktuell bei 0 %, in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 12,5 %. Die Gesellschaft wird weiterhin daran arbeiten, den Anteil der Frauen in beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands zu erhöhen.

Vor dem Hintergrund des Auslaufens der ersten Zielerreichungs-perioden zum 30. Juni 2017 wurden für die HanseYachts AG neue Zielgrößen festgelegt.

Der Aufsichtsrat hat beschlossen, die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat weiterhin auf 1/6 (entsprechend rund 16,66 %) und im Vorstand weiterhin auf 33,33 % festzulegen. Für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand jeweils eine Zielgröße von 20 % festgelegt.

Zur Erreichung der neuen Zielgrößen wurde jeweils eine Frist bis zum 30. Juni 2022 festgelegt.

VORSTANDSVERGÜTUNG (VERGÜTUNGSBERICHT) GEMÄSS ZIFFER 4.2.5 DCGK

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat in angemessener Höhe festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit bilden sowohl die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt.

Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütung regelmäßig überprüft. Die Vergütung umfasst fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind abhängig von der Erreichung von jährlich festzulegenden Zielen. Die Höhe der variablen Bestandteile ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres und nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Zielerreichung. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstand darüber hinaus im Falle außerordentlicher Leistungen eine Sondervergütung gewähren, die ebenfalls nach oben begrenzt ist. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Vorstand noch keinen variablen Vergütungsbestandteil erhalten, da eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates hierüber noch aussteht. Pensionsregelungen bestehen nicht.

Im vergangenen Geschäftsjahr endend zum 30. Juni 2017 beliefen sich die Bezüge des Gesamtvorstands einschließlich der Überlassung von Dienstwagen und Versicherungsprämien auf TEUR 898 (Vorjahr: TEUR 771). Sie betreffen mit TEUR 567 (Vorjahr: TEUR 547) fixe Gehaltskomponenten und mit TEUR 288 (Vorjahr: TEUR 226) variable Gehaltsbestandteile, wobei es sich bei Letzteren um Rückstellungen handelt, da eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates hierüber noch nicht erfolgt ist.

Der Aufsichtsrat prüft in zweijährigem Abstand die jeweiligen Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder insbesondere unter Berücksichtigung der Ertragssituation der HanseYachts AG und der individuell erbrachten Leistungen und passt die Gesamtbezüge angemessen an.

Weiterhin hat die HanseYachts AG zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Directors and Officers (D & O Versicherung) mit Selbstbeteiligung abgeschlossen.

Für den Fall des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds endet der Anstellungsvertrag und damit die Zahlung der Bezüge und die Gewährung sonstiger Leistungen durch die HanseYachts AG mit dem Tag des Zugangs des Widerrufs. Erlischt bzw. entfällt das Amt als Vorstandsmitglied aufgrund oder infolge einer Umwandlungs- und/oder Umstrukturierungs-maßnahme, besteht für die HanseYachts oder eine Rechtsnachfolgerin u.a. das Wahlrecht, den Anstellungsvertrag der Vorstandsmitglieder mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen. Kündigt ein Vorstandsmitglied in einem solchen Fall, ist eine Abfindungszahlung auf das Einkommen von 6 Monaten beschränkt. Im Falle eines Kontrollwechsels ("Change of Control") ist der Vorstand berechtigt, innerhalb von 2 Monaten nach Rechtswirksamkeit des Kontrollwechsels mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen und sein Amt zum Kündigungstermin niederzulegen sowie als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von 12 Monatsgehältern zu verlangen, begrenzt auf die bis zum regulären Vertragsende maximal zur Auszahlung gelangende (Fest-)Vergütung.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung der HanseYachts AG zudem über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderungen.

AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG GEMÄSS ZIFFER 5.4.6 DCGK

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen zunächst eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 6.000,00 Euro. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütung in Höhe von 50 Euro für jeden Cent, um den der Konzernüberschuss je Aktie den Betrag von 1,30 Euro übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Vertreter und Vorsitzende von Ausschüssen das Zweifache der festen und variablen Vergütung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat, wie auch bereits in den Vorjahren, keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten.

Die HanseYachts AG informiert ausführlich über die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung, die so genannten Directors' Dealings, werden stets auch auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.

WEITERE INFORMATIONEN ZUR CORPORATE GOVERNANCE

Transparenz und der Anspruch, die Aktionäre und die Öffentlichkeit schnell und umfassend zu informieren, haben für die HanseYachts AG eine hohe Priorität. Daher werden aktuelle Entwicklungen und wichtige Unternehmensinformationen auf der Webseite der HanseYachts AG (http://www.hansegroup.com) zur Verfügung gestellt. Neben Erläuterungen zur Corporate Governance werden dort weitergehende Informationen zu Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, die gesetzlich vorgesehenen Berichte des Unternehmens (Jahresabschluss, Halbjahresfinanzbericht sowie Unternehmensmitteilungen der Geschäftsleitung), ein Finanzkalender zu allen wesentlichen Terminen sowie Ad-hoc-Meldungen und meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings) veröffentlicht.

 

Greifswald, im September 2017

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