KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jonas Venema seit 18.2.2025 | Prokura |
Oliver Bach seit 2.12.2024 | Prokura |
Alexander Zinkant seit 2.12.2024 | Prokura |
Thomas Corterier seit 2.12.2024 | Prokura |
Kai Ibscher seit 2.12.2024 | Prokura |
Christian Peter Heling seit 2.12.2024 | Prokura |
Christian Egert seit 2.12.2024 | Prokura |
Christoph Nickolaus seit 2.12.2024 | Prokura |
Monika Dr. Drücker seit 2.12.2024 | Prokura |
Hans-Jürgen Sattler seit 27.12.2021 | Vorstandsmitglied |
Marcus Frömberg-Biehn seit 16.3.2021 | Prokura |
Alexander Quint seit 16.3.2021 | Prokura |
Johannes Eichelberger seit 16.3.2021 | Prokura |
Thomas Dresbach seit 24.8.2020 | Prokura |
Guntram Stark seit 24.8.2020 | Prokura |
Sebastian Kopp seit 24.8.2020 | Prokura |
Peter Joachim Methling seit 19.11.2019 | Prokura |
Theresa Axmann seit 19.11.2019 | Prokura |
Matthias Dr. Ising seit 12.7.2018 | Vorstandsmitglied |
Alexander Valerius seit 12.1.2018 | Prokura |
Ulrich Dr. Staab seit 13.7.2017 | Prokura |
Sabine Goller seit 13.7.2017 | Prokura |
Suse-Anne Pyroth-Weiss seit 13.7.2017 | Prokura |
Karola Engelmann seit 2.2.2017 | Prokura |
Thorsten Guse seit 2.2.2017 | Prokura |
Georgios Xepapadakos seit 11.7.2016 | Prokura |
Patric Daniel Sauer seit 11.7.2016 | Prokura |
Achim Stegmann seit 15.6.2015 | Prokura |
Karin Dr. Becker seit 27.3.2013 | Prokura |
Claus Scharfenberg seit 4.12.2003 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft .HamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Condor Lebensversicherungs-AG Geschäftsbericht 2023 Vorgelegt zur ordentlichen Hauptversammlung am 22. April 2024
1) Bilanzierungsgrundlage im Vorjahr IFRS 4/9, im Geschäftsjahr IFRS 17/9. LageberichtGeschäft und RahmenbedingungenGeschäftstätigkeit Die Condor Lebensversicherungs-AG, gegründet 1955, gehört als Unternehmen der R+V der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken an. Die Produkte der Condor Lebensversicherungs-AG werden ausschließlich über Makler und Mehrfachagenten vertrieben. Als Teil der R+V Versicherungsgruppe und der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken gehört die Condor Lebensversicherungs-AG zu einem starken Verbund. Die Condor Lebensversicherungs-AG erhielt im Geschäftsjahr 2023 im Finanzstärkerating durch Fitch Ratings die Bewertung AA mit stabilem Ausblick. Organisatorische und rechtliche Struktur Die Anteile der Condor Lebensversicherungs-AG werden zu 94,99 % von der R+V Personen Holding GmbH und zu 5,01 % von der R+V Lebensversicherung a.G. gehalten. Die R+V Personen Holding GmbH wiederum ist eine hundertprozentige Tochter der R+V Versicherung AG. Die R+V Versicherung AG fungiert als Obergesellschaft des R+V Konzerns. Sie erstellt einen Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), in den die Condor Lebensversicherungs-AG einbezogen wird. Die R+V Versicherung AG befindet sich über direkt und indirekt gehaltene Anteile mehrheitlich im Besitz der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank. Weitere Anteile werden von anderen genossenschaftlichen Verbänden und Instituten gehalten. Der Vorstand der R+V Versicherung AG trägt die Verantwortung für das gesamte Versicherungsgeschäft innerhalb der DZ BANK Gruppe. Der R+V Konzern wird geführt wie ein einheitliches Unternehmen. Zwischen der Condor Lebensversicherungs-AG und der R+V Personen Holding GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, der eine Steuerumlagevereinbarung enthält. Durch die Steuerumlagevereinbarung wird die Condor Lebensversicherungs-AG wirtschaftlich so gestellt, als ob sie selbstständig der Besteuerung unterliegen würde. Die einheitliche Leitung des R+V Konzerns findet ihren Niederschlag überdies in den zwischen den Gesellschaften abgeschlossenen umfangreichen internen Ausgliederungsvereinbarungen. Die versicherungstechnische Verwaltung erfolgt über die R+V Lebensversicherung AG, die auch gemeinsam mit der R+V Allgemeine Versicherung AG der Condor Lebensversicherungs-AG die vertrieblichen Funktionen der Vertriebsdirektion Makler zur Nutzung zur Verfügung stellt. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Infolge des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages der Condor Lebensversicherungs-AG mit der R+V Personen Holding GmbH entfällt gemäß § 316 Aktiengesetz (AktG) die Pflicht zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts. Nichtfinanzielle Berichterstattung NachhaltigkeitsberichtEinen Überblick über sämtliche Aktivitäten zur Nachhaltigkeit ermöglicht der jährliche R+V-Nachhaltigkeitsbericht. Der Bericht entspricht den Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative und erfüllt somit weltweit anerkannte Transparenz-Standards. Den vollständigen R+V-Nachhaltigkeitsbericht gibt es online auf der R+V-Homepage unter: www.nachhaltigkeitsbericht.ruv.de. Nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß CSR-Richtlinie-UmsetzungsgesetzDie Condor Lebensversicherungs-AG ist in den nichtfinanziellen Konzernbericht der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, einbezogen und damit von der Abgabe einer eigenen nichtfinanziellen Erklärung befreit. Der nichtfinanzielle Konzernbericht ist Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts der DZ BANK Gruppe und in deutscher Sprache auf der folgenden Internetseite abrufbar: www.dzbank.de/berichte Ausblick auf die nichtfinanzielle Erklärung - Erweiterte Anforderungen an die NachhaltigkeitsberichterstattungAls Bestandteil des europäischen "Green Deals" erweitert und standardisiert die Europäische Union die Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zusätzliche Transparenz soll die Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Erklärungen fördern. Mit Wirkung zum 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die von den Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen ist, in Kraft getreten. Bereits zum 31. Dezember 2024 wird die R+V Versicherung AG als Obergesellschaft des R+V Konzerns eine eigene, zur finanziellen Erklärung gleichgewichtete, nichtfinanzielle Erklärung abgeben und so die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung umsetzen. Zur Implementierung dieser umfangreichen neuen Anforderungen hat R+V das Programm "CSRD@R+V" aufgesetzt. Die im Jahr 2023 durchgeführte initiale Wesentlichkeitsanalyse diente zur Bestimmung des Umfangs der Berichtsanforderungen. In einem zweiten Schritt wird diese wiederholt, um den Umfang der Berichtsanforderungen für das Geschäftsjahr 2024 zu definieren. Die zu analysierenden Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich aus den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Neben zwei übergreifenden Querschnittsstandards, die auf Nachhaltigkeitsthemen anzuwenden sind, enthalten diese zehn thematische Standards, die unterschiedliche Aspekte der Bereiche Environmental, Social und Governance abdecken. Zudem erstellt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) aktuell einen Entwurf, der unter anderem sektorspezifische Berichtsstandards beinhalten soll. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 wurde von den Folgen der anhaltend hohen Inflation und der restriktiven Geldpolitik der Notenbanken dominiert. Sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die US-amerikanische Notenbank (Fed) erhöhten die Leitzinsen in der ersten Jahreshälfte mehrfach, um die starken Preissteigerungen zu bekämpfen. Die Inflation hatte ihren Höhepunkt im Herbst 2022 überschritten und ging seitdem zurück, lag zum Berichtszeitpunkt aber weiterhin deutlich über dem Ziel der Zentralbanken. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland kam zum Erliegen. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe war durch eine schwache ausländische Nachfrage und hohe Kosten belastet. Kapitalintensive Branchen wie das Baugewerbe litten unter den stark gestiegenen Zinsen. Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der schwachen Wirtschaftstätigkeit überraschend stabil, was in Teilen einem zunehmenden Fachkräftemangel zuzuschreiben ist. Die Löhne stiegen angesichts der hohen Inflation zwar deutlich an, insgesamt erlangten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auf Jahressicht jedoch keine realen Einkommenszuwächse. Der private Konsum verzeichnete einen Rückgang. Angesichts des herausfordernden makroökonomischen Umfelds und der weltweit hohen geopolitischen Unsicherheiten ging das Bruttoinlandsprodukt für das Jahr 2023 in Deutschland um 0,3 % zurück. Die Inflation war, gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex, im Geschäftsjahr mit 6,0 % gegenüber 8,7 % im Vorjahr rückläufig. Dies war überwiegend durch einen Rückgang der Steigerungen bei Energiepreisen bedingt. Entwicklung an den Kapitalmärkten Die Notenbanken setzten ihren 2022 begonnenen Zinserhöhungszyklus fort. Die EZB hob den Leitzins auf 4,5 % an, bevor sie den Zins ab September konstant hielt. Die amerikanische Fed beendete die Zinserhöhungen im Juli auf einem Niveau von 5,5 %. Mit den starken Zinsanstiegen kam es zu ersten Verwerfungen. Insbesondere im März sorgten eine Bankenkrise in den USA sowie eine notgedrungene Großbankenfusion in der Schweiz für Unruhe am Kapitalmarkt. Die Bankenkrise wurde durch umfassende Maßnahmen der Regulierungsbehörden zügig eingedämmt. An den Anleihemärkten fiel das Zinsniveau auf Jahressicht, nachdem jedoch unterjährig bis in den Herbst hinein ein deutlicher Zinsanstieg zu beobachten war. Die Verzinsung zehnjähriger Bundesanleihen verringerte sich um 0,5 Prozentpunkte und lag zum Jahresende 2023 bei 2,0 %. Die Risikoaufschläge (Spreads) von Pfandbriefen, Unternehmens- und Bankenanleihen notierten zum Jahresende niedriger. An den weltweiten Aktienmärkten setzte nach den starken Verlusten des Vorjahres eine deutliche Erholung ein. Der deutsche Aktienindex DAX, der neben der Marktentwicklung auch die Dividendenzahlungen berücksichtigt (Performanceindex), stieg bis zum Jahresende um 20,3 % gegenüber dem Vorjahr und notierte bei 16.752 Punkten. Der für den Euroraum maßgebliche Aktienindex Euro Stoxx 50 (Preisindex) stieg um 19,2 % gegenüber dem Vorjahr und notierte zum Jahresende bei 4.521 Punkten. Lage der Versicherungswirtschaft Die deutsche Versicherungswirtschaft hat das Jahr 2023 in einem Umfeld herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und globaler Unsicherheiten mit einem leichten Beitragszuwachs abgeschlossen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in seiner Jahresmedienkonferenz Ende Januar 2024 bekanntgab, stiegen die Beitragseinnahmen über alle Sparten hinweg um 0,6 % auf 224,7 Mrd. Euro, vor allem durch Zuwächse in der Schaden- und Unfallversicherung sowie in der Privaten Krankenversicherung. In der Lebens- und Pensionsversicherung gingen die Beitragseinnahmen aktuellen Berechnungen zufolge um 5,3 % auf 92,0 Mrd. Euro zurück. Als Gründe nannte der GDV die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage, die schwache Entwicklung bei den Reallöhnen sowie eine damit einhergehende Konsumzurückhaltung. Von der traditionell hohen Sparquote in Deutschland konnte die Branche nicht wie in der Vergangenheit profitieren. Während sich die laufenden Beiträge robust in etwa auf Vorjahresniveau bewegten, ging das traditionell sehr volatile Geschäft mit Einmalbeiträgen um 16,1 % zurück. Geschäftsverlauf der Condor Lebensversicherungs-AGEntwicklung des Versicherungsgeschäfts NeuzugangDie Produktpalette der Condor Lebensversicherungs-AG reicht im Geschäftsjahr von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten über Rentenversicherungen zur Absicherung der Langlebigkeit bis hin zu Berufsunfähigkeitsversicherungen. Fondsgebundene Altersvorsorgeprodukte und Berufsunfähigkeitsversicherungen lagen hierbei besonders im Fokus. Der Neubeitrag betrug im Geschäftsjahr 49,3 Mio. Euro und lag damit insgesamt 21,0 % unter dem Vorjahr. Der einmalige Neubeitrag sank um 31,2 % auf 30,2 Mio. Euro aufgrund des Marktumfelds, welches durch steigende Zinsen und gestiegene Inflation geprägt war. Dies führte zu Unsicherheiten der Kunden und zur Zurückhaltung im Neugeschäft gegen Einmalbeitrag. Der laufende Neubeitrag stieg gegenüber dem Vorjahr hingegen um 3,2 % auf 19,1 Mio. Euro. Unter den neu abgeschlossenen Versicherungen hatten Verträge mit neuen Garantien mit 47,1 % den größten Anteil am laufenden Neubeitrag, gefolgt von fondsgebundenen Rentenversicherungen mit 24,9 % und klassische Rentenversicherungen mit 24,5 %. Im Neugeschäft gegen Einmalbeitrag wurden hauptsächlich fondsgebundene Rentenversicherungen (53,2 %) und klassische Rentenversicherungen (31,0 %) abgeschlossen. VersicherungsbestandZum 31. Dezember 2023 befanden sich 232,7 Tsd. Verträge mit einer Versicherungssumme von 10.250,7 Mio. Euro (+ 2,2 %) im Bestand. Dabei verringerte sich der laufende Bestandsbeitrag mit 246,4 Mio. Euro um 1,3 % gegenüber dem Vorjahr. Mit 77,6 Tsd. Verträgen hatten klassische Rentenversicherungen den größten Anteil am Bestand. Es folgten klassische Kapitalversicherungen mit 52,3 Tsd. Verträgen und Verträge mit neuen Garantien mit 42,4 Tsd. Verträgen. Den größten Anteil gemessen am Bestandsbeitrag hatten mit 77,4 Mio. Euro fondsgebundene Rentenversicherungen, gefolgt von Verträgen mit neuen Garantien mit 63,3 Mio. Euro und klassischen Rentenversicherungen mit einem Bestandsbeitrag von 57,7 Mio. Euro. Die Stornoquote bezogen auf den laufenden Beitrag im Bestand stieg gegenüber dem Vorjahr an und lag bei 5,0 % (2022: 4,6 %). Eine Übersicht über die Bewegung und Struktur des Bestandes ist in Anlage 1 zum Lagebericht dargestellt. Alle im Geschäftsjahr betriebenen Versicherungsarten - untergliedert nach Versicherungsformen - sind in der Anlage 2 zum Lagebericht aufgeführt. Leistungen zugunsten der VersicherungsnehmerIm Geschäftsjahr erbrachte die Condor Lebensversicherungs-AG zugunsten der Versicherungsnehmer Leistungen in Höhe von 438,9 Mio. Euro. Davon entfielen 297,2 Mio. Euro auf Versicherungsleistungen, Rückkaufsleistungen und Überschüsse. Die Rückstellungen zur Bedeckung künftiger Leistungsverpflichtungen erhöhten sich um 141,7 Mio. Euro. Die Zinszusatzrückstellungen haben sich von 274,1 Mio. Euro auf 257,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr reduziert. Der Rückgang fiel mit 16,7 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 geringer aus als im Vorjahr (2022: -19,8 Mio. Euro). Der Abbau der Zinszusatzrückstellungen ergibt sich aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Referenzzinssatzes unter Berücksichtigung der Abläufe innerhalb des Bestandes. Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und ErtragslageBeiträge Die gebuchten Bruttobeiträge verringerten sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 % auf insgesamt 281,8 Mio. Euro. Die Einmalbeiträge gingen um 31,8 % auf 31,7 Mio. Euro zurück. Die gebuchten laufenden Beiträge lagen mit 250,1 Mio. Euro um 1,7 % unter dem Vorjahr. Klassische Rentenversicherungen gegen laufenden Beitrag hatten mit 31,7 % die höchsten Zuwachsraten. Bezogen auf den Anteil am laufenden gebuchten Bruttobeitrag hatten fondsgebundene Rentenversicherungen mit 24,0 % den größten Anteil, gefolgt von den Rentenversicherungen mit Garantien mit einem Anteil von 22,8 % und klassischen Rentenversicherungen mit einem Anteil von 22,4 %. Die Basisrenten haben mit 49,0 % den größten Anteil an den Einmalbeiträgen, gefolgt von klassischen Rentenversicherungen mit einem Anteil von 21,6 % und fondsgebundenen Rentenversicherungen mit einem Anteil von 15,8 %. Aufwendungen für Versicherungsfälle Die Aufwendungen für Versicherungsfälle (brutto) erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 0,7 % auf 251,6 Mio. Euro. Die Versicherungsleistungen für Renten erhöhten sich um 22,1 % auf 45,3 Mio. Euro. Die Ablaufleistungen erhöhten sich um 18,9 % auf 131,0 Mio. Euro und Rückkäufe beliefen sich auf 65,0 Mio. Euro (- 29,5 %). Für vorzeitige Versicherungsfälle erbrachte die Condor Lebensversicherungs-AG 10,3 Mio. Euro (+ 0,1 %). Ergebnis aus Kapitalanlagen Die Condor Lebensversicherungs-AG erzielte aus den Kapitalanlagen (ohne fondsgebundene Versicherungen) ordentliche Erträge von 83,3 Mio. Euro. Abzüglich ordentlicher Aufwendungen von 11,2 Mio. Euro, unter Berücksichtigung der planmäßigen Immobilienabschreibungen von 0,7 Mio. Euro, ergab sich ein ordentliches Kapitalanlageergebnis von 72,1 Mio. Euro (2022: 80,1 Mio. Euro). Die laufende Durchschnittsverzinsung gemäß Verbandsformel lag bei 2,3 % (2022: 2,5 %). Bei den Kapitalanlagen der Condor Lebensversicherungs-AG ergaben sich Abschreibungen von 15,6 Mio. Euro. Aufgrund von Wertaufholungen wurden 2,1 Mio. zugeschrieben. Durch Veräußerungen von Vermögenswerten erzielte die Condor Lebensversicherungs-AG Abgangsgewinne von 9,9 Mio. Euro. Die Abgangsverluste betrugen 9,7 Mio. Euro. Aus dem Saldo der Zu- und Abschreibungen sowie den Abgangsgewinnen und -verlusten resultierte ein außerordentliches Ergebnis von - 13,2 Mio. Euro (2022: - 20,7 Mio. Euro). Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen als Summe des ordentlichen sowie des außerordentlichen Ergebnisses belief sich damit für das Geschäftsjahr 2023 auf 58,8 Mio. Euro gegenüber 59,4 Mio. Euro im Vorjahr. Die Nettoverzinsung lag bei 1,9 % (2022: 1,8 %). Kosten Die Abschlussaufwendungen verringerten sich von 35,0 Mio. Euro im Vorjahr auf 32,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr. Bezogen auf die Beitragssumme des Neugeschäfts in Höhe von 436,6 Mio. Euro (2022: 436,8 Mio. Euro) ergibt sich ein Abschlusskostensatz von 7,4 % (2022: 8,0 %). Die Verwaltungsaufwendungen stiegen auf 8,1 Mio. Euro (2022: 7,4 Mio. Euro). Der Verwaltungskostensatz stieg von 2,4 % im Vorjahr auf 2,9 % im Geschäftsjahr. Überschussbeteiligung Durch die Überschussbeteiligung werden die Versicherungsnehmer entstehungsgerecht an allen erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Durch die von Kontinuität geprägte Anlagepolitik, kostensparende Betriebsführung und Risikoprüfung konnte die Überschussbeteiligung der Condor Lebensversicherungs-AG auch im Jahr 2024 unter Berücksichtigung des aktuellen Kapitalmarktumfelds auf ein zeitgemäßes Niveau angehoben werden. Die Überschusskomponenten, die sich unter anderem an den Kosten- und Risikogewinnen orientieren, konnten im Wesentlichen beibehalten werden. Die für das Versicherungsjahr 2024 deklarierten Überschussanteilsätze der für das Neugeschäft offenen Tarifgenerationen sind im Anhang aufgeführt. Die Angaben zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Erträgen für das Geschäftsjahr 2023 werden im Laufe des Jahres 2024 online unter der Adresse www.condor-versicherungen.de bereitgestellt. Finanzlage Die Condor Lebensversicherungs-AG verfügte zum 31. Dezember 2023 über ein Eigenkapital in Höhe von insgesamt 51,7 Mio. Euro. Es setzte sich zusammen aus dem Gezeichneten Kapital von 10,8 Mio. Euro, einer Kapitalrücklage von 11,9 Mio. Euro und Gewinnrücklagen von 29,1 Mio. Euro. Die Condor Lebensversicherungs-AG konnte im Geschäftsjahr jederzeit ihre Auszahlungsverpflichtungen erfüllen. Anhaltspunkte für eine künftige Liquiditätsgefährdung sind nicht erkennbar. Bestand an Kapitalanlagen Die Kapitalanlagen (ohne Kapitalanlagen der fondsgebundenen Versicherungen) der Condor Lebensversicherung sind seit Jahresbeginn um 22,9 Mio. Euro beziehungsweise 0,7 % gestiegen. Damit belief sich der Buchwert der Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2023 auf 3.147,0 Mio. Euro. Die für die Neuanlage zur Verfügung stehenden Mittel wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr überwiegend in Rententitel und Immobilienbeteiligungen investiert. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos wurde bei den Zinstiteln auf eine gute Bonität der Emittenten geachtet. Des Weiteren wurden alternative Eigen- und Fremdkapitalinvestments ausgebaut. Die durchgerechnete Aktienquote zu Marktwerten belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 6,1 % (2022: 6,4 %). Die Reservequote auf die gesamten Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2023 lag bei - 4,9 % (2022: - 8,8 %). Chancen- und RisikoberichtRisikomanagementsystem Ziel des Risikomanagements der Condor Lebensversicherungs-AG ist es, für die gesamte Geschäftstätigkeit die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen und hierbei insbesondere die Solvabilität sowie die langfristige Risikotragfähigkeit, die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen, die Anlage in geeignete Vermögenswerte, die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze einschließlich einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und die Einhaltung der übrigen finanziellen Grundlagen des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. Risiken ergeben sich aus nachteiligen Entwicklungen für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage und bestehen in der Gefahr von zukünftigen Verlusten. Der Risikomanagementprozess gemäß ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) umfasst die Identifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Überwachung sowie Berichterstattung und Kommunikation der Risiken. Die einmal jährlich stattfindende Risikoinventur hat zum Ziel, die Risiken zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit zu beurteilen. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden im Risikoprofil festgehalten. Die wesentlichen Risiken werden in diesem Chancen- und Risikobericht dargestellt sowie Maßnahmen zu deren Begrenzung erläutert. Die Bewertung der ökonomischen Risikotragfähigkeit erfolgt jährlich. Die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit und sämtliche wesentlichen Risiken werden vierteljährlich durch die Risikokommission bewertet. Dies umfasst auch die Überprüfung verbindlich festgelegter Kennzahlen und Schwellenwerte. Bei Überschreitung eines definierten Indexwerts sind Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Bei wesentlichen Veränderungen von Risiken sind Meldungen an den Vorstand vorgesehen. Die risikorelevanten Unternehmensinformationen werden den zuständigen Aufsichtsgremien vierteljährlich sowie bedarfsweise ad hoc zur Verfügung gestellt. Governance-Struktur Das Risikomanagement der Condor Lebensversicherungs-AG ist integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung und der Governance-Struktur. Es stützt sich auf drei miteinander verbundene und in das Kontroll- und Überwachungsumfeld eingebettete sogenannte Verteidigungslinien in Form der operativen Risikosteuerung, der Risikoüberwachung und der internen Revision. Unter Risikosteuerung (1. Verteidigungslinie) ist die operative Umsetzung der Risikostrategie in den risikotragenden Geschäftsbereichen zu verstehen. Die operativen Geschäftsbereiche treffen Entscheidungen zur bewussten Übernahme oder Vermeidung von Risiken. Dabei haben sie die vorgegebenen Rahmenbedingungen und Risikolimitierungen zu beachten. Aufgaben der Risikoüberwachung (2. Verteidigungslinie) werden bei der R+V durch die Schlüsselfunktionen Risikomanagementfunktion (im VAG als unabhängige Risikocontrollingfunktion bezeichnet), Compliance-Funktion und versicherungsmathematische Funktion wahrgenommen. Im Sinne eines konsistenten Risikomanagementsystems erfolgt ein enger Austausch der genannten Funktionen untereinander. Die Risikomanagementfunktion der R+V unterstützt den Vorstand und die anderen Funktionen bei der Handhabung des Risikomanagementsystems und überwacht sowohl dieses als auch das Risikoprofil. Die Risikomanagementfunktion setzt sich bei der R+V aus dem Gesamtrisikomanagement auf zentraler und dem Ressortrisikomanagement auf dezentraler Ebene zusammen. Sie ist für die Identifikation, Analyse und Bewertung der Risiken im Rahmen des Risikomanagementprozesses gemäß ORSA verantwortlich. Dies schließt die Früherkennung, vollständige Erfassung und interne Überwachung aller wesentlichen Risiken ein. Dabei macht die Risikomanagementfunktion grundlegende Vorgaben für die anzuwendenden Risikomessmethoden. Darüber hinaus berichtet das Risikomanagement die Risiken an die Risikokommission, den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Condor Lebensversicherungs-AG hat die Schlüsselfunktion Risikomanagement auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert. Der Inhaber der Risikomanagementfunktion berichtet unmittelbar an den Vorstand. Die Aufgabe der Compliance-Funktion liegt vorrangig in der Überwachung der Einhaltung der externen Anforderungen. Sie prüft zudem, ob die internen Verfahren geeignet sind, um die Einhaltung der externen Anforderungen sicherzustellen. Darüber hinaus berät sie den Vorstand in Bezug auf die Einhaltung der für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften, beurteilt die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfelds für das Unternehmen und identifiziert und beurteilt das mit der Verletzung der rechtlichen Vorgaben verbundene Risiko (Compliance-Risiko). Die Compliance-Funktion wird wegen der übergreifenden Organisation der Geschäftsprozesse unternehmensübergreifend durch eine zentrale Compliance-Stelle in Kooperation mit dezentralen Compliance-Stellen der Vorstandsressorts der R+V Versicherung AG wahrgenommen. Die vierteljährlich stattfindende Compliance-Konferenz ist das zentrale Koordinations- und Berichtsgremium der Compliance-Funktion. Dort werden die Aktivitäten der zentralen und dezentralen Compliance-Stellen berichtet und koordiniert sowie relevante Vorfälle behandelt. In der Compliance-Konferenz finden zudem der Informationsaustausch und die Interaktion mit den anderen Schlüsselfunktionen statt. Bei besonders gravierenden Verstößen sind Ad-hoc-Meldungen an die zentrale Compliance-Stelle vorgesehen. Die Condor Lebensversicherungs-AG hat die Schlüsselfunktion Compliance auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert. Der Inhaber der Compliance-Funktion berichtet unmittelbar an den Vorstand und ist organisatorisch direkt dem Vorstandsvorsitzenden der R+V Versicherung AG zugeordnet. Die versicherungsmathematische Funktion ist in erster Linie mit Kontrollaufgaben im Hinblick auf die ordnungsgemäße Bildung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Solvabilitätsübersicht betraut. Im Einzelnen koordiniert sie die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und gewährleistet die Angemessenheit der Berechnung zugrundeliegenden Annahmen, Methoden und Modelle. Darüber hinaus bewertet sie die Qualität der bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Daten und Informationstechnologiesysteme. Mindestens einmal jährlich berichtet die versicherungsmathematische Funktion schriftlich an den Vorstand. Darüber hinaus gibt der Inhaber der versicherungsmathematischen Funktion eine Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik und zur Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen ab. Die Bewertung der Angemessenheit der versicherungstechnischen Rückstellungen und die Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik enthalten auch eine Beurteilung im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken. Die Condor Lebensversicherungs-AG hat die versicherungsmathematische Schlüsselfunktion auf die R+V Lebensversicherung AG ausgegliedert. Die Schlüsselfunktion Revision (3. Verteidigungslinie) wird bei der R+V von der Konzern-Revision ausgeübt. Diese prüft die Einhaltung der Regelungen des Risikomanagementsystems und deren Wirksamkeit. Die Condor Lebensversicherungs-AG hat die Schlüsselfunktion Revision auf die R+V Versicherung AG ausgegliedert. Die Konzern-Revision ist eine von den operativen Geschäftsbereichen unabhängige und organisatorisch selbständige Einheit. Sie ist der Geschäftsleitung unterstellt und organisatorisch direkt dem Vorstandsvorsitzenden der R+V Versicherung AG zugeordnet. Zur Behebung festgestellter Defizite werden Maßnahmen vereinbart und von der Konzern-Revision nachgehalten. Risikostrategie Die Grundsätze des Risikomanagements basieren auf der verabschiedeten und jährlich zu aktualisierenden Risikostrategie der Condor Lebensversicherungs-AG, die eng mit der Geschäftsstrategie verzahnt ist. Die risikostrategischen Ziele der Condor Lebensversicherungs-AG sehen ein bewusstes und kalkuliertes Eingehen von Risiken im Rahmen des definierten Risikoappetits vor, um Ertragschancen nutzen zu können. Alle wesentlichen Risiken der Condor Lebensversicherungs-AG sind Gegenstand der Risikostrategie. Das Management des versicherungstechnischen Risikos unterliegt der Zielsetzung des Vorhaltens eines breit diversifizierten Produktportfolios sowie der Weiterentwicklung bestehender und der Konzeption neuer Produkte. Die Produktpalette reicht von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten über Rentenversicherungen zur Absicherung der Langlebigkeit bis hin zu Berufsunfähigkeitsversicherungen. Fondsgebundene Altersvorsorgeprodukte und Berufsunfähigkeitsversicherungen liegen hierbei besonders im Fokus. Die Risikostrategie für die Kapitalanlage zielt darauf ab, durch Nutzung von Diversifikationseffekten eine hohe Stabilität der bilanziellen Ergebnisbeiträge aus Kapitalanlagen zu gewährleisten. Die Einhaltung der risikopolitischen Ziele wird auch im Rahmen der strategischen Asset Allokation berücksichtigt. Daher ist das Asset-Liability-Management (ALM) integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung und dient dazu, die Profitabilität und finanzielle Stabilität sowie die jederzeitige Erfüllbarkeit der eingegangenen Versicherungsverpflichtungen zu gewährleisten. Ziel ist, die Liquiditäts-, Rendite- und Risikoeigenschaften der Kapitalanlagen mit dem Liquiditätsbedarf, den Finanzierungserfordernissen und dem Risikocharakter der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten abzustimmen. Chancenmanagement Die Vision der R+V ist es, das genossenschaftliche Kompetenzzentrum für Absicherung sowie Gesundheits- und Zukunftsvorsorge zu sein und dies gemeinsam mit den Vertriebspartnern zu gestalten. Im Mittelpunkt des Strategieprogramms "WIR@R+V" steht die Kundenbegeisterung als wesentliche Basis für den zukünftigen Erfolg. Darüber hinaus soll die Ertragskraft durch eine verstärkte Ausrichtung auf Profitabilität weiter gesteigert werden, um auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag zum Geschäftserfolg der Genossenschaftlichen FinanzGruppe zu leisten. Dabei bleibt der Wachstumskurs durch Stärkung der Zukunftsfelder Gesundheit, Mitglieder, Nachhaltigkeit und Omnikanal fest im Blick. Durch nachhaltiges und solides Wirtschaften wird stets eine angemessene Finanzkraft erhalten, um auch langfristig alle Leistungsversprechen als verlässlicher Partner zu bedienen. Für die Condor Lebensversicherungs-AG bieten sich Chancen, die durch ein auf den Maklermarkt fokussiertes leistungsstarkes Produktportfolio genutzt werden. So werden zum Beispiel staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, Rentenversicherungen zur Absicherung der Langlebigkeit bis hin zu Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten. Dazu kommen Versicherungskonzepte mit chancenorientierten Produkten für die Altersvorsorge. Kapitalmarktorientierte fondsgebundene Versicherungen runden das Angebot ab. Aufgrund des Geschäftsmodells und der vorhandenen Risikotragfähigkeit kann die Condor Lebensversicherungs-AG Chancen in der Kapitalanlage insbesondere aus Investments mit längerem Zeithorizont und höherem Renditepotenzial weitgehend unabhängig von kurzfristigen Kapitalmarktschwankungen nutzen. Durch die breite Diversifikation reduziert die Condor Lebensversicherungs-AG Risiken aus potenziellen adversen Kapitalmarktentwicklungen. Risikotragfähigkeit Die Risikotragfähigkeit wird durch das Verhältnis der Eigenmittel zu den aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken abgebildet. Die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit erfolgt mithilfe der Standardformel gemäß Solvency II. Die Berechnung des Risikokapitalbedarfs (SCR: Solvency Capital Requirements) erfolgt als Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 99,5 %. Auch die Quantifizierung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs (OSN: Overall Solvency Need) im Rahmen der ökonomischen Risikotragfähigkeit erfolgt grundsätzlich gemäß den Risikoarten der Standardformel von Solvency II. Risikodiversifikation, die einen wesentlichen Aspekt des Geschäftsmodells einer Versicherung ausmacht, wird in den Berechnungen berücksichtigt. Die Angemessenheit des Vorgehens zur Risikoquantifizierung wird jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen durch das Risikomanagement überprüft. Die Condor Lebensversicherungs-AG wendet das Rückstellungstransitional sowie die Volatilitätsanpassung an. Beide Maßnahmen haben eine entlastende Wirkung auf die Erfüllung der Solvabilitätsanforderungen. Das Rückstellungstransitional stellt eine zeitlich begrenzte Maßnahme dar, um den Versicherungsunternehmen den Übergang von Solvency I auf das aktuelle Aufsichtsregime Solvency II, zu erleichtern. Die Volatilitätsanpassung ist eine dauerhaft einsetzbare Maßnahme, die verhindert, dass sich eine kurzfristig erhöhte Volatilität an den Märkten in der Bewertung langfristiger Versicherungsgarantien niederschlägt. Im Geschäftsjahr 2023 erfüllte die Condor Lebensversicherungs-AG die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen nach Solvency II. Die im Rahmen der internen Planung angewendeten Kapitalmarktszenarien ergeben, dass die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit der Condor Lebensversicherungs-AG zum 31. Dezember 2024 oberhalb der gesetzlichen Anforderungen liegen wird. Auch die Analyse der ökonomischen Risikotragfähigkeit zeigt, dass die Eigenmittel der Condor Lebensversicherungs-AG zum 31. Dezember 2023 den Gesamtsolvabilitätsbedarf übersteigen. Regulatorische und gesamtwirtschaftliche Risikofaktoren Die Condor Lebensversicherungs-AG ist möglichen Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Gegenstand der Regulierung können grundsätzlich aufsichtsrechtliche, handelsrechtliche, kapitalmarktrechtliche, aktienrechtliche und steuerrechtliche Normen sein. Zudem unterliegt die Condor Lebensversicherungs-AG einer Reihe von gesamtwirtschaftlichen Risikofaktoren, die negative Auswirkungen auf Wachstum und Konjunktur haben können. Der Krieg zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas geht in seiner politischen Tragweite deutlich über frühere Auseinandersetzungen beider Seiten hinaus. Das größte militärische, aber auch ökonomische Risiko läge in einem Kriegseintritt Irans. In dem Fall stünden sich die beiden größten Armeen der Region gegenüber, und auch die mit Israel eng verbündeten USA wären zumindest bereit, notfalls militärisch einzugreifen. Dies hätte schwerwiegende Folgen für die Weltwirtschaft. Insbesondere müsste mit größeren Lieferengpässen bei Rohöl und Flüssiggas gerechnet werden, was einen massiven Anstieg der Weltmarktpreise und einen neuen Inflationsschub auslösen könnte. Die wirtschaftlichen Folgen des Kriegs in der Ukraine sind weltweit spürbar. So verursachte der Einmarsch Russlands in die Ukraine den größten Rohstoffschock seit dem Jahr 1973 und eine der gravierendsten Unterbrechungen der Weizenversorgung seit einem Jahrhundert. Die weltweiten geopolitischen Spannungen können Beeinträchtigungen des globalen Handels nach sich ziehen. Neben den Auswirkungen von gestörten Lieferketten, besteht das Risiko, dass es zu einer erneuten Eskalation der Handelsfriktionen zwischen den USA, China und der EU kommt. Dies könnte negative Folgen für die globale Konjunktur und insbesondere für die exportabhängige deutsche Wirtschaft haben. Im Zuge der Sanktionen der westlichen Staaten gegenüber Russland als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine ergibt sich zusätzliches Spannungspotenzial zwischen der EU und den USA gegenüber Ländern, die diese Sanktionen nicht oder nur teilweise umsetzen, wie beispielsweise China. Einschränkungen im globalen Handel könnten bei Unternehmen in Deutschland einerseits zu höheren Importpreisen und einer Knappheit von Vorprodukten führen, und andererseits einen Rückgang von Exporten bewirken. Die anhaltenden fiskalpolitischen Probleme verschiedener Staaten haben zu hohen Schuldenständen und steigenden Zinslasten geführt. Dies belastet die Haushalte dieser Länder und begrenzt die finanziellen Spielräume für Investitionen und öffentliche Ausgaben. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte zurückgegangen. Die Schwächephase der deutschen Wirtschaft mit einem Wirtschaftswachstum nahe der Nulllinie setzt sich somit vorerst weiter fort, zumal das gestiegene Zinsniveau konjunkturell dämpfend wirkt. Die Immobilienmärkte werden derzeit durch das deutlich gestiegene Preisniveau für Bauleistungen und Baumaterial sowie durch signifikant erhöhte Zinsen belastet. Die gestiegenen Zinsen verschärfen die finanziellen Belastungen für Immobilienkäufer, während zugleich die Inflation das für die Tilgung verfügbare Einkommen der Haushalte reduziert. Zudem ist ein sehr verhaltenes Transaktionsgeschehen bei moderaten Minderungen der Marktwerte zu beobachten. In Folge der Leitzinserhöhungen des Federal Reserve Board und der EZB in den letzten beiden Jahren haben die Marktzinsen wieder Werte erreicht, die zuletzt vor der Finanzkrise zu sehen waren. Das Zinsniveau zeigt Wirkung auf die Inflationsraten, die zum Ende des Geschäftsjahres aufgrund der schwachen Konjunktur und Basiseffekten bei den Energiepreisen schneller als von den Märkten erwartet sinken. Mit dem Inflationsziel der Zentralbanken von zwei Prozent wieder in Sicht, könnten die Leitzinsen im Laufe des kommenden Geschäftsjahres schneller als erwartet deutlich sinken. Bei einer zu schnellen Zinssenkung besteht das Risiko, dass inflationstreibende Effekte wie beispielsweise eine Lohn-Preis-Spirale die Inflation wieder nach oben drücken könnten. Andererseits ist die Schuldenquote der USA im Geschäftsjahr signifikant angestiegen. Gleichzeitig war ein deutlicher Rückgang der Nachfrage nach US-Staatsanleihen seitens institutioneller Investoren zu verzeichnen. Setzt sich dieser Trend fort, könnte sich das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage verschärfen und sich in weiter steigenden, strukturell höheren Renditen niederschlagen. In den USA würde dies bei einem weiterhin hohen Staatsdefizit die Angst vor einer fiskalpolitischen Krise verschärfen, und die Schuldentragfähigkeit der USA könnte infrage gestellt werden. Bei einem weiteren Zinsanstieg in den USA wäre mit ebenfalls steigenden Zinsen im Euro-Raum zu rechnen, so dass die Schuldentragfähigkeit auch einiger europäischer Länder hinterfragt werden könnte. Zudem könnte ein unerwartet stärkeres Wirtschaftswachstum zu einem Zinsanstieg führen. Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisiken können Risikofaktoren für bestehende Risikoarten darstellen und werden in diesen berücksichtigt. Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Klima und Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG-Risiken: Environment, Social, Governance) definiert, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Investition oder auf den Wert der Verbindlichkeit sowie auf die Reputation haben könnte. Bei der Condor Lebensversicherungs-AG werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht als eigenständige Risikoart aufgefasst. Unter dem Klima- und Umweltaspekt sind sowohl physische als auch transitorische Risiken bedeutsam. Bei den physischen Klima- und Umweltrisiken kann es sich um akute Ereignisse wie das vermehrte Auftreten von Naturkatastrophen handeln oder um negative Effekte, die auf einen dauerhaften Klimawandel zurückzuführen sind. Transitorische Risiken können im Zusammenhang mit dem Umstieg auf eine kohlenstoffärmere und ökologisch nachhaltigere Wirtschaft entstehen. Sie gehen häufig mit Gesetzesänderungen und verändertem Verbraucherverhalten einher. Durch den Klimawandel verursachte Schäden und die Transformation zu einer emissionsarmen Wirtschaft können erhebliche negative Konsequenzen für die Realwirtschaft und das Finanzsystem nach sich ziehen. Im versicherungstechnischen Risiko Leben und Gesundheit können sich Umweltverschmutzung und Klimawandel negativ auf die Gesundheit der versicherten Personen auswirken und damit die Anzahl der Leistungsfälle erhöhen. Die Auswirkungen betreffen insbesondere das Sterblichkeits- und das Invaliditätsrisiko. Des Weiteren können physische Klimarisiken, die als Umweltereignisse auftreten, operationelle Risiken auslösen, die dadurch verursacht werden, dass Gebäude nicht nutzbar sind oder IT-Infrastruktur ausfällt. Transitorische Klimarisiken können sich in erster Linie im Marktrisiko mit möglichen negativen Veränderungen der Marktwerte der Kapitalanlagen niederschlagen. Soziale Risiken können aufgrund unzureichender Standards für die Wahrung der Grundrechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder für deren Inklusion sowie aus unangemessenen Kundenpraktiken entstehen. Hierunter fallen etwa Verstöße gegen Standards des Arbeitsrechts, Arbeits- oder Gesundheitsschutzes. Darüber hinaus können soziale Risiken durch missbräuchliche Geschäftspraktiken gegenüber der Kundschaft hervorgerufen werden, insbesondere wenn dies langfristig zu einem geänderten Kunden- und Nachfrageverhalten führt. Risiken der Unternehmensführung entstehen beispielsweise durch unzureichende oder intransparente Governance-Strukturen oder unzureichende Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und aller Ausprägungen von Korruption. Soziale Risiken sowie Risiken der Unternehmensführung können operationelle Risiken auslösen sowie negative Auswirkungen auf die Reputation haben. Die Nachhaltigkeitsberichtspflicht gemäß der CSRD sowie die zugehörigen Standards (ESRS) erweitern den Umfang des Risikomanagements in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit. Sie legen fest, welche wesentlichen Informationen Unternehmen in Bezug auf die Auswirkungen, Risiken und Chancen der Nachhaltigkeitsaspekte aus den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG-Risiken) berichten müssen. Der CSRD liegt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit zugrunde. Neben der Finanzperspektive muss somit auch die Wirkungsperspektive (das heißt die Auswirkungen auf Umwelt und Mensch) in die Risikobewertung einbezogen werden. Die Risikobewertung der Nachhaltigkeitsaspekte erfordert zudem eine kurz-, mittel- und langfristige Betrachtung. Die Condor Lebensversicherungs-AG wird erstmalig für das Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtig gemäß der CSRD und hat zum Zwecke der Umsetzung der obenstehend beschriebenen neuen Anforderungen das Programm "CSRD@R+V" aufgesetzt, innerhalb welchem die für die Condor Lebensversicherungs-AG wesentlichen ESG-Risiken analysiert und bewertet werden. Versicherungstechnisches Risiko Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet die Gefahr, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht. Für die Condor Lebensversicherungs-AG sind das versicherungstechnische Risiko Leben und das versicherungstechnische Risiko Gesundheit von Bedeutung. Bestandteile des versicherungstechnischen Risikos Leben und Gesundheit sind Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Katastrophen-, Invaliditäts-, Storno- und Kostenrisiken. Diese Risiken stellen die Gefahr eines Verlustes dar, der sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder bei der Volatilität der zugrunde liegenden Einflussfaktoren, wie zum Beispiel der Sterblichkeits-, Invaliditäts- oder Stornoraten ergibt. Die versicherungstechnische Risikosituation von Lebensversicherungsunternehmen ist maßgeblich geprägt durch die Langfristigkeit der Leistungsgarantien im Versicherungsfall bei fest vereinbarten Beiträgen. Bereits bei der Produktentwicklung - dies gilt sowohl für die Weiterentwicklung bestehender Produkte als auch für die Konzeption neuer Absicherungen - wird den versicherungstechnischen Risiken durch eine vorsichtige Kalkulation Rechnung getragen. Durch die Berücksichtigung von Sicherheitsmargen werden die Rechnungsgrundlagen so bemessen, dass sie sowohl der aktuellen Risikosituation genügen als auch einer sich möglicherweise ändernden Risikolage standhalten. Der Verantwortliche Aktuar stellt dabei sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Mittels aktuarieller Controllingsysteme wird geprüft, ob eine Änderung in der Kalkulation für das Neugeschäft vorgenommen werden muss. Zudem wird die Berechnung laufend an neueste Erkenntnisse der Versicherungsmathematik angepasst. Die Angemessenheit der verwendeten Rechnungsgrundlagen wird im Rahmen der Produktentwicklung und im Vertragsverlauf durch den Verantwortlichen Aktuar überwacht. Um eine Konzentration nachteiliger Risiken im Bestand zu verhindern, wird eine Reihe von Maßnahmen getroffen. Zur Begrenzung des Sterblichkeits- und Invaliditätsrisikos werden vor Vertragsabschluss umfangreiche Risikoprüfungen vorgenommen. Insgesamt darf die Annahme von Risiken nur unter Einhaltung festgelegter Zeichnungsrichtlinien erfolgen. Hohe Einzel- oder Kumulrisiken werden durch Rückversicherungen begrenzt. Grundsätzlich wirkt eine breite Diversifikation der versicherten Risiken risikomindernd. Eine Erhöhung der Sterblichkeit wirkt beispielsweise negativ bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und Risikoversicherungen, gleichzeitig aber positiv bei Rentenversicherungen. Die Steuerung des Lebensversicherungskostenrisikos erfolgt mit den Instrumenten des Kostencontrollings. Zur Minderung des Stornorisikos werden die Lebensversicherungsverträge so ausgestaltet, dass auf veränderte Lebensumstände der Versicherungsnehmer mit einem Höchstmaß an Flexibilität reagiert werden kann. Eine Auswahl unterschiedlicher Handlungsoptionen während der Vertragslaufzeit ermöglicht es so den Kundinnen und Kunden, ihre Verträge weiterzuführen statt zu kündigen. Die Gestaltung der Überschussbeteiligung und insbesondere des Schlussüberschussanteils wirkt ebenfalls dem Stornorisiko entgegen. Darüber hinaus stellen die Deklarationen der zukünftigen Überschussbeteiligungen ein zentrales Instrument zur Verringerung der versicherungstechnischen Risiken der Lebensversicherung dar. Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet die Gefahr, die sich aus Schwankungen in der Höhe oder in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ergibt, die den Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens beeinflussen. Es spiegelt die strukturelle Inkongruenz zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten insbesondere im Hinblick auf deren Laufzeit wider. Das Marktrisiko setzt sich aus den Unterkategorien Zins-, Spread-, Aktien-, Währungs-, Immobilien und Konzentrationsrisiko zusammen. Die Steuerung der Risiken aus der Kapitalanlage erfolgt innerhalb der von der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vorgegebenen Leitlinien, der Vorschriften des VAG, der aufsichtsrechtlichen Rundschreiben und der internen Anlagerichtlinien. Die Einhaltung der internen Regelungen in der Risikomanagement-Leitlinie für das Anlagerisiko sowie der weiteren aufsichtsrechtlichen Anlagegrundsätze und Regelungen wird bei der Condor Lebensversicherungs-AG durch das Anlagemanagement, interne Kontrollverfahren, eine perspektivische Anlagepolitik sowie sonstige organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Dabei umfasst die Steuerung der Risiken sowohl ökonomische als auch bilanzielle Aspekte. Auf organisatorischer Ebene begegnet die Condor Lebensversicherungs-AG Anlagerisiken durch eine funktionale Trennung von Anlage, Abwicklung und Controlling. Kapitalanlagerisiken begegnet die Condor Lebensversicherungs-AG grundsätzlich durch Beachtung des Prinzips einer möglichst großen Sicherheit und Rentabilität bei Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität, um die Qualität des Portfolios zu gewährleisten. Durch Mischung und Streuung der Kapitalanlagen soll die Anlagepolitik der Condor Lebensversicherungs-AG dem Ziel der Risikoverminderung Rechnung tragen. Zur Begrenzung von Risiken werden - neben der Diversifikation über Laufzeiten, Emittenten, Länder, Kontrahenten, Assetklassen - Limitierungen eingesetzt. Bei der Condor Lebensversicherungs-AG werden Untersuchungen zum Asset-Liability-Management durchgeführt. Mithilfe von Stresstests und Szenarioanalysen wird der notwendige Umfang von Sicherungsmitteln zur Wahrung der Solvabilität laufend überprüft. Insbesondere werden Auswirkungen eines weiteren Zinsanstiegs sowie volatiler Kapitalmärkte geprüft. Die Condor Lebensversicherungs-AG setzt derivative Instrumente zur Steuerung der Marktrisiken ein. In Bewertungseinheiten wurden Grundgeschäfte mit nominal 73,9 Mio. Euro und Sicherungsgeschäfte mit nominal 73,9 Mio. Euro zur Sicherung von Zinsänderungsrisiken in Form von Mikro-Hedges einbezogen. Da alle wesentlichen wertbestimmenden Faktoren zwischen den abzusichernden Grundgeschäften und dem absichernden Teil der Sicherungsinstrumente übereinstimmen (Nominalbetrag, Laufzeit, Währung), ist auch künftig von einer vollständig gegenläufigen Wertänderung von Grund- und Sicherungsgeschäft bezogen auf das abgesicherte Risiko auszugehen (Critical Term Match). Es gab keine mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, die in eine Bewertungseinheit einbezogen werden müssten. Beim Management von Zinsrisiken achtet die Condor Lebensversicherungs-AG auf eine Mischung und Streuung der Kapitalanlagen verbunden mit einer die Struktur der Verpflichtungen berücksichtigenden Steuerung der Duration und einer ausgewogenen Risikonahme in ausgewählten Assetklassen. Im Spreadrisiko werden auch Ausfallrisiken und Migrationsrisiken betrachtet. Als Credit-Spread wird die Zinsdifferenz zwischen einer risikobehafteten und einer risikolosen Rentenanlage bezeichnet. Beim Management von Spreadrisiken achtet die Condor Lebensversicherungs-AG insbesondere auf eine hohe Bonität der Anlagen, wobei der überwiegende Teil der Rentenbestände im Investmentgrade-Bereich investiert ist. Die Nutzung externer Kreditrisikobewertungen und interner Experteneinstufungen, die zum Teil strenger sind als die am Markt vorhandenen Bonitätseinschätzungen, vermindert Risiken zusätzlich. Die Kapitalmärkte sind durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen und durch die erhöhte Inflation in erheblicher Weise beeinflusst. Dies schlägt sich in einer erhöhten Volatilität der Marktwerte der Kapitalanlagen nieder. Ein weiterer Zinsanstieg und eine Ausweitung der Risikoaufschläge für Anleihen können zu einem weiteren Rückgang der Marktwerte der Kapitalanlagen führen. Ein Zinsrückgang würde kurzfristig einen positiven Bewertungseffekt auf den Bestand an Zinsträgern haben. Ein erneutes Zinstief kann die Gesellschaft im Hinblick auf den zu erwirtschaftenden Garantiezins mittelfristig vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Angesichts der guten Prognostizierbarkeit der Zahlungsströme aus versicherungstechnischen Verpflichtungen und der guten Diversifikation der Kapitalanlagen besteht lediglich ein reduziertes Risiko, Anleihen vor Erreichen des Fälligkeitstermins mit Verlust veräußern zu müssen. Zur Sicherstellung der Liquidität beziehungsweise zur Ergebniserreichung sind Teile der Reserven im Direktbestand durch Payer-Swaps gegen steigende Zinsen gesichert. Im Geschäftsjahr wurden Makro-Hedges mit einem Nominalvolumen von 102,8 Mio. Euro gehalten. Der Kapitalanlagebestand wird regelmäßig mit Hilfe von Nachhaltigkeitskennzahlen, unter anderem ESG-Scores, die von externen Datenanbietern bezogen werden, beurteilt. Hierzu werden Bewertungen zu Klimarisiken, Kontroversen und normativen Verstößen, wie zum Beispiel gegen den UN Global Compact, herangezogen. Zur Minderung von ESG-Risiken können Engagement-Prozesse bei einzelnen Emittenten vorgenommen werden. Die Gesellschaft hat sich zudem im Jahr 2021 ein wissenschaftsbasiertes Klimaziel für ihre Kapitalanlagen gegeben, welches eine Reduktion der Treibhausgasemissionen der Kapitalanlagen bis zum Jahr 2050 auf (netto) Null beinhaltet. Ausfallrisiken bestehen in einer möglichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Emittenten beziehungsweise Schuldnern und der daraus resultierenden Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen oder bonitätsbedingter Wertminderungen. Die Kapitalanlage der Condor Lebensversicherungs-AG weist eine hohe Bonität auf. Es handelt sich insbesondere um Forderungen in Form von Unternehmens- und Staatsanleihen. Die Vergabe von Hypothekendarlehen erfolgt anhand innerbetrieblicher Vorgaben, die zur Beschränkung der Ausfallrisiken beitragen. Durch Analysen wurde aufgezeigt, dass aus bilanziellen Aspekten keine Wertberichtigungen auf Portfoliobasis vorgenommen werden müssen. Aktienrisiken werden über die Diversifikation in verschiedenen Aktien-Assetklassen und Regionen reduziert. Bei der Condor Lebensversicherungs-AG werden Aktien im Rahmen einer langfristigen Anlagestrategie zur Sicherstellung der Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern genutzt. Es besteht nicht der Anspruch, aus kurzfristigen Schwankungen durch Realisierungen Gewinne zu erzielen. Aufgrund des breit diversifizierten Kapitalanlageportfolios reduziert sich das Risiko, Aktien zu einem ungünstigen Zeitpunkt veräußern zu müssen. Währungsrisiken resultieren bei der Condor Lebensversicherungs-AG aus Wechselkursschwankungen aus in Fremdwährungen gehaltenen Kapitalanlagen. Sie werden über ein systematisches Währungsmanagement gesteuert. Immobilienrisiken können sich aus negativen Wertveränderungen von direkt oder indirekt gehaltenen Immobilien ergeben. Diese können sich aus einer Verschlechterung der speziellen Eigenschaften der Immobilie oder allgemeinen Marktwertveränderungen (zum Beispiel im Rahmen einer Immobilienkrise) ergeben. Immobilienrisiken werden über die Diversifikation in verschiedene Lagen und Nutzungsformen reduziert. Konzentrationsrisiken werden bei der R+V durch Mischung und Streuung der Kapitalanlagen gemindert. Dies zeigt sich insbesondere anhand der breiten Emittentenbasis im Portfolio. Besondere Aspekte des LebensversicherungsgeschäftsFür Lebensversicherungen, die eine Garantieverzinsung beinhalten, besteht das Risiko, dass die bei Vertragsabschluss für bestimmte Produkte vereinbarte garantierte Mindestverzinsung nicht dauerhaft auf dem Kapitalmarkt erwirtschaftet werden kann. Bei langfristigen Garantieprodukten besteht aufgrund der langen Vertragsdauern das Risiko negativer Abweichungen von den Kalkulationsannahmen über die Laufzeit der Verträge. Wesentliche Ursachen sind dabei die Änderung des Kapitalmarktumfelds sowie die Laufzeitinkongruenz von Kapitalanlagen und Versicherungsverträgen. Gegensteuernde Maßnahmen sind zum einen das Zeichnen von Neugeschäft, das der aktuellen Kapitalmarktsituation Rechnung trägt, sowie die Stärkung der Risikotragfähigkeit des Bestandes. Wesentlich ist dabei der Erhalt von genügend freien Sicherungsmitteln, die auch in ungünstigen Kapitalmarktszenarien zur Verfügung stehen. Die in der Deckungsrückstellungsverordnung geregelte Zinszusatzreserve sowie Zinsverstärkungen im Altbestand wirken grundsätzlich risikomindernd, indem die durchschnittliche Zinsverpflichtung der Passiva reduziert wird. Hierdurch wird die Risikotragfähigkeit des Bestandes gestärkt. Besondere Aspekte des KreditportfoliosDie Condor Lebensversicherungs-AG investiert vorwiegend in Emittenten beziehungsweise Schuldner mit einer guten bis sehr guten Bonität. Die R+V verwendet zur Bonitätseinstufung generell zugelassene externe Ratings, zusätzlich werden entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnung über Ratingagenturen (CRA III) interne Experteneinstufungen zur Plausibilisierung der externen Ratings vorgenommen. Die R+V hat das externe Rating als Maximum definiert, selbst wenn eigene Bewertungen zu einem besseren Ergebnis kommen. Kontrahentenrisiken werden durch eine bewusste Investition in Rententitel mit hoher Bonität begrenzt. In der strategischen Asset Allokation wird der Non-Investmentgrade-Anteil auf maximal 8 % begrenzt. Von den Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren wiesen 81,0 % (2022: 79,6 %) ein Rating gemäß der Standard & Poor's-Systematik von gleich oder besser als A, 54,5 % (2022: 51,5 %) von gleich oder besser als AA auf. Die Condor Lebensversicherungs-AG überprüft die Kreditportfolios im Hinblick auf krisenhafte Entwicklungen. Erkannte Risiken werden mithilfe einer Berichterstattung und Diskussion in den Entscheidungsgremien der Condor Lebensversicherungs-AG beobachtet, analysiert und gesteuert. Bei Bedarf erfolgen Portfolioanpassungen. Im Geschäftsjahr kam es zu einer Korrektur an den Immobilienmärkten, die sich in Wertberichtigungen auf einzelne Investments niedergeschlagen hat. Gegenparteiausfallrisiko Das Gegenparteiausfallrisiko trägt möglichen Verlusten Rechnung, die sich aus einem unerwarteten Ausfall oder der Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern während der folgenden zwölf Monate ergeben. Es deckt risikomindernde Verträge wie Rückversicherungsvereinbarungen, Verbriefungen und Derivate sowie Forderungen gegenüber Vermittlern und alle sonstigen Kreditrisiken ab, soweit sie nicht anderweitig in der Risikomessung berücksichtigt werden. Bei der Condor Lebensversicherungs-AG bestehen derartige Risiken insbesondere für Kontrahenten von derivativen Finanzinstrumenten und für den Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern. Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten sind in innerbetrieblichen Richtlinien geregelt. Darin enthalten sind insbesondere Volumen- und Kontrahentenlimite. Die verschiedenen Risiken werden im Rahmen des Berichtswesens überwacht und transparent dargestellt. Einzelheiten zu derivativen Finanzinstrumenten sind im Anhang erläutert. Um Kontrahenten- und Emittentenrisiken zu beurteilen, zieht die Condor Lebensversicherungs-AG zur Unterstützung die Einschätzungen internationaler Ratingagenturen heran, die durch eigene Bonitätsanalysen ergänzt werden. Für die wesentlichen Gegenparteien wird die Einhaltung der Limite fortlaufend überprüft. Die Auslastung der Limite und Einhaltung der Anlagerichtlinien wird regelmäßig überwacht. Den Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft wird durch ein effektives Forderungsmanagement begegnet. Sofern erforderlich, werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder externen Vorfällen. Rechtsrisiken sind hierin eingeschlossen. Die R+V setzt für das Management und Controlling operationeller Risiken szenariobasierte Risk Self Assessments (RSA) sowie Risikoindikatoren ein. Im Rahmen der RSA werden operationelle Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Schadenhöhe bewertet. In Ausnahmefällen können qualitative Bewertungen herangezogen werden. Risikoindikatoren ermöglichen frühzeitige Aussagen zu Trends und Häufungen in der Risikoentwicklung und erlauben es, Schwächen in den Geschäftsprozessen zu erkennen. Auf Basis vorgegebener Schwellenwerte werden Risikosituationen mittels einer Ampellogik signalisiert. Zur Unterstützung des Managements des operationellen Risikos sind alle Geschäftsprozesse der R+V nach den Vorgaben der Rahmenrichtlinie für die Befugnisse und Vollmachten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaften der R+V strukturiert. Für die in dieser Richtlinie nicht geregelten Bereiche liegen weitere Richtlinien, insbesondere Annahme- und Zeichnungsrichtlinien, vor. Ein wesentliches Instrument zur Begrenzung der operationellen Risiken stellt das Interne Kontrollsystem (IKS) dar. Regelungen und Kontrollen in den Fachbereichen und die Überprüfung der Anwendung und Wirksamkeit des IKS durch die Konzern-Revision wird dem Risiko von Fehlentwicklungen und dolosen Handlungen begegnet. Zur Minderung von Rechtsrisiken wird die einschlägige Rechtsprechung beobachtet und analysiert, um entsprechenden Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen und in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Rechtsstreitigkeiten aus der Schaden- beziehungsweise Leistungsbearbeitung von Versicherungsfällen sind in den versicherungstechnischen Rückstellungen berücksichtigt und somit nicht Gegenstand des operationellen Risikos. Im Rahmen der IT-Strategie ist die Gewährleistung eines stabilen, sicheren und wirtschaftlichen Betriebs der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen und der Anwendungssysteme elementar. Der IT-Betrieb findet weitgehend zentralisiert und mit hoher Fertigungstiefe statt. Dies erfolgt unter Anwendung standardisierter IT-Prozesse und -Verfahren, der Verwendung von Best-Practice-Ansätzen und enger Orientierung an Marktstandards. Physische und logische Schutzvorkehrungen dienen der Sicherheit von Daten und Anwendungen sowie der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs. Eine besondere Gefahr wäre der teilweise oder totale Ausfall von Datenverarbeitungssystemen. Die R+V hat durch zwei getrennte Rechenzentrumsstandorte mit Daten- und Systemspiegelung, besonderer Zutrittssicherung, Brandschutzvorkehrungen und abgesicherter Stromversorgung über Notstromaggregate Vorsorge getroffen. Ein definiertes Wiederanlaufverfahren für den Katastrophenfall wird durch Übungen auf seine Wirksamkeit überprüft. Datensicherungen erfolgen in unterschiedlichen Gebäuden mit hochabgesicherten Räumen. Darüber hinaus werden die Daten auf einen Bandroboter in einen ausgelagerten und entfernten Standort gespiegelt. Das Sicherheitsniveau wird unterstützt durch systematische Schutzbedarfsfeststellungen, Sicherheitskonzepte auf Grundlage definierter IT-Sicherheitsstandards, Notfallkonzepte sowie durch ein Kapazitätenmanagement. Das Kapazitätenmanagement erfolgt unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten und sieht für geeignete Aufgaben die flexible Nutzung von Sourcing-Optionen und den risikobasierten Einsatz von IT-Providern vor. Diese werden bei Bedarf in die Prozesse integriert und risikoorientiert überwacht. Die Gesellschaft setzt für das Management und Controlling der Cyber-/Informationsrisiken einen Informationsrisikomanagementprozess mit entsprechenden Rollen, Verantwortlichkeiten und Verfahren ein. Die Risiken werden dabei ganzheitlich betrachtet. Zur Identifikation von Cyber-/Informationsrisiken werden verschiedene Instrumente des Informations- und IT-Sicherheitsmanagements, wie zum Beispiel Soll-Ist-Vergleiche und Penetration-Testings eingesetzt. Über die Behandlung identifizierter Risiken entscheidet der jeweilige Informationsrisikoeigentümer entlang der Systematik und der Schritte des etablierten Informationsrisikomanagementprozesses. Zum Schutz gegen mögliche Auslagerungsrisiken erfolgen eine strukturierte Kategorisierung der Auslagerungen, die Identifizierung potenzieller Risikofaktoren im Rahmen der Risikoanalyse, die Ableitung von Auflagen zur Risikominderung inklusive vertraglich zu vereinbarender Standardinhalte sowie die Einbindung in das Notfallmanagement. Zur Sicherung der Betriebsfortführung verfügt die R+V über ein Business-Continuity-Managementsystem (BCM-System), das auch das Notfall- und Krisenmanagement umfasst. Durch das BCM soll gewährleistet werden, dass der Geschäftsbetrieb der Gesellschaften im Not- und Krisenfall aufrechterhalten werden kann. Zu diesem Zwecke werden die (zeit-)kritischen Geschäftsprozesse mit den benötigten Ressourcen erfasst sowie hierzu notwendige Dokumentationen, wie beispielsweise Geschäftsfortführungspläne, erstellt und überprüft. Für die Bewältigung von Not- und Krisenfällen bestehen darüber hinaus gesonderte Organisationsstrukturen, zum Beispiel R+V-Krisenstab / Lagezentrum sowie die einzelnen Notfallteams der Ressorts und Standorte. Für die sichere und effiziente Durchführung von Projekten hat die R+V eine Investitionskommission installiert, die Entscheidungsvorlagen zur Bewilligung sowie die Begleitung von Großprojekten vornimmt. Nach Projektgenehmigung berichten die Projektleitungen aller Großprojekte an die Investitionskommission. Dadurch sind die Projekte an ein unabhängiges und enges Projekt-Controlling geknüpft. Sonstige wesentliche Risiken LiquiditätsrisikoUnter Liquiditätsrisiko ist das Risiko zu verstehen, dass Versicherungsunternehmen nicht in der Lage sind, Anlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Ein möglicher Anstieg der Stornierungen von Lebensversicherungsverträgen aufgrund eines Zinsanstiegs oder einer Verschlechterung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds könnte in Verbindung mit einem geringen Neuanlagevolumen in der Kapitalanlage dazu führen, dass festverzinsliche Wertpapiere aus Liquiditätsgründen nicht bis zur Endfälligkeit gehalten werden könnten und dadurch stille Lasten realisiert werden müssten. Die Liquidität der Gesellschaften der R+V wird zentral gesteuert. Im Rahmen der Mehrjahresplanung wird eine integrierte Simulation zur Bestands- und Erfolgsentwicklung im Kapitalanlagebereich sowie zur Entwicklung der Zahlungsströme durchgeführt. Basis der Steuerung ist der prognostizierte Verlauf aller wesentlichen Zahlungsströme aus dem versicherungstechnischen Geschäft, den Kapitalanlagen und der allgemeinen Verwaltung. Bei der Neuanlage wird die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätserfordernisse kontinuierlich geprüft. Durch Sensitivitätsanalysen wesentlicher versicherungstechnischer Parameter wird die Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität unter krisenhaften Marktbedingungen monatlich überprüft. Hierfür sind Schwellenwerte definiert, deren Einhaltung überprüft wird. Die im Rahmen des monatlichen Berichtswesens dargestellten Ergebnisse zeigen die Fähigkeit der Condor Lebensversicherungs-AG, die eingegangenen Verpflichtungen jederzeit zu erfüllen. RisikokonzentrationenRisikokonzentrationen im weiteren Sinne sind Ansammlungen von Einzelrisiken, die sich aufgrund hoher Abhängigkeiten beziehungsweise verwandter Wirkungszusammenhänge mit deutlich erhöhter Wahrscheinlichkeit gemeinsam realisieren können. Die Abhängigkeiten und die Verwandtschaft der Wirkungszusammenhänge offenbaren sich teilweise erst in Stresssituationen. Durch unterschiedliche Geschäftsfelder sowie durch eine diversifizierte Produktpalette verfügt die Condor Lebensversicherungs-AG über ein vielfältiges, weit gestreutes Kundenspektrum. Exponierte Einzelrisiken sind rückversichert. Das Anlageverhalten der Condor Lebensversicherungs-AG ist darauf ausgerichtet, Risikokonzentrationen im Portfolio zu vermeiden und durch eine weitgehende Diversifikation der Anlagen eine Optimierung des Risikoprofils zu erreichen. Hierzu trägt die Einhaltung der durch die internen Regelungen in der Risikomanagement-Leitlinie für das Anlagerisiko vorgegebenen quantitativen Grenzen gemäß dem Grundsatz der angemessenen Mischung und Streuung bei. Strategisches RisikoDas strategische Risiko ergibt sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen beziehungsweise daraus, dass diese nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Veränderungen in den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie Veränderungen in Markt und Wettbewerb unterliegen einer ständigen Beobachtung, damit rechtzeitig und angemessen auf Chancen und Risiken reagiert werden kann. Die R+V analysiert und prognostiziert laufend nationale und globale Sachverhalte mit Einfluss auf geschäftsrelevante Parameter. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden beispielsweise hinsichtlich der Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ausgewertet und finden Eingang in die Entwicklung neuer Versicherungsprodukte der Condor Lebensversicherungs-AG. ReputationsrisikoDas Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes, der sich aus einer möglichen Beschädigung der Reputation des Unternehmens oder der gesamten Branche infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (zum Beispiel bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Behörden) ergibt. Reputationsrisiken treten als eigenständige Risiken auf (primäres Reputationsrisiko) oder sie entstehen als mittelbare oder unmittelbare Folge anderer Risikoarten wie insbesondere des operationellen Risikos (sekundäres Reputationsrisiko). Die Unternehmenskommunikation der R+V wird zentral koordiniert, um einer falschen Darstellung von Sachverhalten entgegentreten zu können. Die Berichterstattung in den Medien über die Versicherungswirtschaft im Allgemeinen und die Condor Lebensversicherungs-AG im Besonderen wird über alle Ressorts hinweg beobachtet und laufend analysiert. Risikosituation Die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Solvency II) werden erfüllt. Die aktuelle Risikosituation liegt innerhalb der Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Über die in diesem Bericht beschriebenen Risiken hinaus sind aus heutiger Sicht keine weiteren Entwicklungen erkennbar, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Condor Lebensversicherungs-AG nachhaltig beeinträchtigen. PrognoseberichtVorbehalt bei Zukunftsaussagen Die Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der heute zur Verfügung stehenden Erkenntnisse über Branchenaussichten, zukünftige wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen und Entwicklungstrends sowie deren wesentliche Einflussfaktoren. Diese Aussichten, Rahmenbedingungen und Trends können sich natürlich in Zukunft verändern, ohne dass dies bereits jetzt vorhersehbar ist. Insgesamt kann daher die tatsächliche Entwicklung der Condor Lebensversicherungs-AG wesentlich von den Prognosen abweichen. Die Einschätzungen beruhen dabei in erster Linie auf Planungen, Prognosen und Erwartungen. Die berücksichtigten Annahmen basieren auf den Bewertungsfaktoren und Erkenntnissen zum Bilanzstichtag und sind insbesondere im Hinblick auf die weiteren zukünftigen Entwicklungen von erheblichen Unsicherheiten geprägt. Somit spiegeln sich in der folgenden Einschätzung der Entwicklung der Condor Lebensversicherungs-AG unvollkommene Annahmen und subjektive Ansichten wider, für die keine Haftung übernommen werden kann. Auf Basis der aktuellen Planungsrechnung wird eine Nettoverzinsung und ein konventionelles Kapitalanlageergebnis auf dem Niveau des Vorjahres prognostiziert. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Aufgrund der anhaltenden geopolitischen Spannungen und politischen Belastungen agieren viele Unternehmen und Haushalte weiter unter hoher Unsicherheit. Wirtschaftsforscher erwarten, dass sich das globale Wachstum erneut abschwächen wird, bei gleichzeitig weiter rückläufigen Inflationsraten. Damit setzt sich die bereits begonnene makroökonomische Normalisierung nach den Krisenereignissen der letzten Jahre fort. Der Sachverständigenrat prognostiziert in seinem Herbst-Jahresgutachten ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2024 von 0,7 % in Deutschland und von 1,1 % im Euroraum. Für die Inflationsrate wird mit einem Rückgang auf 2,6 % in Deutschland und auf 2,9 % im Euroraum gerechnet. Entwicklung an den Kapitalmärkten Die Entwicklung an den Kapitalmärkten dürfte im Jahr 2024 von der Entwicklung der Inflation, der Konjunktur und dem Ausgang diverser Wahlen geprägt sein. Die großen Notenbanken könnten nach einer Stabilisierungsphase beginnen, ihre Zinsen zu senken. Spreads von Unternehmensanleihen und Aktien könnten positiv auf die nachlassenden Konjunkturrisiken reagieren. Aufgrund geopolitischer Unsicherheiten und insbesondere der anstehenden Wahlen in den USA könnte die Volatilität an den Kapitalmärkten erhöht bleiben. In der Kapitalanlagestrategie der R+V sorgt der hohe Anteil festverzinslicher und bonitätsstarker Wertpapiere dafür, dass die versicherungstechnischen Verpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Die Chancen an den Zins- und Kreditmärkten sollen unter der Voraussetzung weiterhin hoher Qualität der Titel, breiter Streuung und starker Risikokontrolle genutzt werden, insbesondere durch Investitionen in Staats- und Unternehmensanleihen. Die Investitionen in alternative Anlagen werden ausgebaut. Basis der Kapitalanlagetätigkeit bleibt eine langfristige Anlagestrategie, verbunden mit einem integrierten Risikomanagement. Entwicklung der Condor Lebensversicherungs-AG Die Condor Lebensversicherungs-AG plant, die sich aus der Veränderung von Rahmen- und Marktbedingungen ergebenden Chancen zu nutzen. Risiken, die sich aus den Änderungen entwickeln, sollen erkannt und beherrschbar gemacht werden. Die Vision der R+V ist es, das genossenschaftliche Kompetenzzentrum für Absicherung sowie Gesundheits- und Zukunftsvorsorge zu sein und dies gemeinsam mit den Vertriebspartnern zu gestalten. Im Mittelpunkt des Strategieprogramms "WIR@R+V" steht die Kundenbegeisterung als wesentliche Basis für den zukünftigen Erfolg. Darüber hinaus soll die Ertragskraft durch eine verstärkte Ausrichtung auf Profitabilität weiter gesteigert werden, um auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag zum Geschäftserfolg der Genossenschaftlichen FinanzGruppe zu leisten. Dabei bleibt der Wachstumskurs durch Stärkung der Zukunftsfelder Gesundheit, Mitglieder, Nachhaltigkeit und Omnikanal fest im Blick. Durch nachhaltiges und solides Wirtschaften wird stets eine angemessene Finanzkraft erhalten, um auch langfristig alle Leistungsversprechen als verlässlicher Partner zu bedienen. Die Condor Lebensversicherungs-AG wird auch im Jahr 2024 die strategischen Ziele von WIR@R+V mit besonderem Fokus auf der Vertriebsstrategie weiterverfolgen. Hinsichtlich der Neugeschäftsentwicklung bleibt die Condor Lebensversicherungs-AG vorsichtig optimistisch. Die aktuelle Einschätzung geht davon aus, dass das erhöhte Zinsniveau fortbestehen wird. Der Fokus der Geschäftssteuerung für 2024 liegt weiter auf Profitabilität. Die strategische Neuausrichtung der Condor Lebensversicherungs-AG hat zum Ziel, den Maklervertrieb in der R+V-Gruppe zu stärken. Dazu wurde die Produktpalette modifiziert und notwendige Prozessanpassungen identifiziert. Der Zinsanstieg wirkt langfristig positiv auf die Risikotragfähigkeit und die Ertragskraft der Gesellschaft. Unverändert plant die Condor Lebensversicherungs-AG eine zeitgemäße Überschussbeteiligung. Daneben werden situationsbedingt Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Risikotragfähigkeit geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Die R+V Personen Holding GmbH wird planerisch im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags die Condor Lebensversicherungs-AG mittels eines moderaten Verlustausgleichs unterstützen. Dank Der Vorstand dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit in diesem erneut nicht einfachen Geschäftsjahr und spricht hierfür seine Anerkennung aus. Die Vertriebspartner, die unabhängigen Makler und Mehrfachagenten, haben auch 2023 wieder einen großen Beitrag zum Erfolg der Condor Lebensversicherungs-AG geleistet. Ihnen spricht der Vorstand seinen Dank aus. Ein besonderer Dank geht an die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern für das entgegengebrachte Vertrauen.
Hamburg, 29. Februar 2024 Der Vorstand Anlage 1 zum Lagebericht
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| A. BEWEGUNG DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN | Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | |||
| nur Hauptversicherungen | Haupt- und Zusatzversicherungen | nur Hauptversicherungen | ||
| Anzahl der Versicherungen |
Lfd. Beitrag für ein Jahr
in Tsd. Euro |
Einmalbeitrag
in Tsd. Euro |
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente
in Tsd. Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 235.724 | 249.609 | - | 10.027.921 |
| II. Zugang während des Geschäftsjahres | ||||
| 1. Neuzugang | ||||
| a) Eingelöste Versicherungsscheine | 7.822 | 9.812 | 13.009 | 558.328 |
| b) Erhöhungen der Versicherungssummen | - | 9.306 | 17.168 | 179.480 |
| 2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschußanteile | - | - | - | 1.155 |
| 3. Übriger Zugang | 207 | 315 | 1.523 | 52.101 |
| 4. Gesamter Zugang | 8.029 | 19.433 | 31.699 | 791.063 |
| III. Abgang während des Geschäftsjahres: | ||||
| 1. Tod, Heirat, Berufsunfähigkeit | 1.103 | 448 | - | 23.327 |
| 2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | 4.938 | 5.463 | - | 151.931 |
| 3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | 4.513 | 9.981 | - | 299.725 |
| 4. Sonstiger vorzeitiger Abgang | 234 | 2.310 | - | 84.827 |
| 5. Übriger Abgang | 256 | 4.478 | - | 8.437 |
| 6. Gesamter Abgang | 11.044 | 22.681 | - | 568.247 |
| IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 232.709 | 246.361 | 10.250.737 | |
| A. BEWEGUNG DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN | Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | |
| Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikovers. und sonstige Lebensversicherungen | ||
| Anzahl der Versicherungen |
Lfd. Beitrag für ein Jahr
in Tsd. Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 29.421 | 26.407 |
| II. Zugang während des Geschäftsjahres | ||
| 1. Neuzugang | ||
| a) Eingelöste Versicherungsscheine | - | - |
| b) Erhöhungen der Versicherungssummen | - | 229 |
| 2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschußanteile | - | - |
| 3. Übriger Zugang | - | - |
| 4. Gesamter Zugang | - | 229 |
| III. Abgang während des Geschäftsjahres: | ||
| 1. Tod, Heirat, Berufsunfähigkeit | 155 | 109 |
| 2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | 1.790 | 2.146 |
| 3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | 477 | 638 |
| 4. Sonstiger vorzeitiger Abgang | - | 35 |
| 5. Übriger Abgang | 2 | 2 |
| 6. Gesamter Abgang | 2.424 | 2.930 |
| IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 26.997 | 23.706 |
| A. BEWEGUNG DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN | Einzelversicherungen | |||||
| Risikoversicherungen | Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen | Sonstige Lebensversicherungen | ||||
| Anzahl der Versicherungen |
Lfd. Beitrag für ein Jahr
in Tsd. Euro |
Anzahl der Versicherungen |
Lfd. Beitrag für ein Jahr
in Tsd. Euro |
Anzahl der Versicherungen |
Lfd. Beitrag für ein Jahr
in Tsd. Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 16.723 | 19.672 | 45.615 | 42.375 | 77.274 | 132.064 |
| II. Zugang während des Geschäftsjahres | ||||||
| 1. Neuzugang | ||||||
| a) Eingelöste Versicherungsscheine | - | - | 1.740 | 1.871 | 2.568 | 5.220 |
| b) Erhöhungen der Versicherungssummen | - | 422 | - | 1.168 | - | 7.264 |
| 2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschußanteile | - | - | - | - | - | |
| 3. Übriger Zugang | - - | 2 | 108 | 8 | 31 | 302 |
| 4. Gesamter Zugang | - | 424 | 1.848 | 3.048 | 2.599 | 12.786 |
| III. Abgang während des Geschäftsjahres: | ||||||
| 1. Tod, Heirat, Berufsunfähigkeit | 26 | 105 | 106 | 77 | 64 | 110 |
| 2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | 342 | 338 | 682 | 978 | 327 | 1.392 |
| 3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | 242 | 363 | 673 | 1.414 | 2.044 | 5.505 |
| 4. Sonstiger vorzeitiger Abgang | 29 | 23 | 160 | 260 | 2 | 1.803 |
| 5. Übriger Abgang | - | - | 32 | 248 | 175 | 4.189 |
| 6. Gesamter Abgang | 639 | 829 | 1.653 | 2.978 | 2.612 | 12.998 |
| IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 16.084 | 19.267 | 45.810 | 42.445 | 77.261 | 131.851 |
| A. BEWEGUNG DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN | Kollektivversicherungen | Einzelversicherungen | Kollektivversicherungen |
| Risikoversicherungen | |||
| Anzahl der Versicherungen | Anzahl der Versicherungen |
Lfd. Beitrag für ein Jahr
in Tsd. Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 66.691 | 16.723 | 29.091 |
| II. Zugang während des Geschäftsjahres | |||
| 1. Neuzugang | |||
| a) Eingelöste Versicherungsscheine | 3.514 | - | 2.721 |
| b) Erhöhungen der Versicherungssummen | - | - | 223 |
| 2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschußanteile | - | - | |
| 3. Übriger Zugang | 68 | - - | 3 |
| 4. Gesamter Zugang | 3.582 | - | 2.947 |
| III. Abgang während des Geschäftsjahres: | |||
| 1. Tod, Heirat, Berufsunfähigkeit | 752 | 26 | 48 |
| 2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | 1.797 | 342 | 609 |
| 3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | 1.077 | 242 | 2.061 |
| 4. Sonstiger vorzeitiger Abgang | 43 | 29 | 190 |
| 5. Übriger Abgang | 47 | - | 39 |
| 6. Gesamter Abgang | 3.716 | 639 | 2.946 |
| IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 66.557 | 16.084 | 29.092 |
| B. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN (OHNE ZUSATZVERSICHERUNGEN) | Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikovers. und sonstige Lebensversicherungen | ||
| Anzahl der Versicherungen |
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente
in Tsd. Euro |
Anzahl der Versicherungen |
Versicherungssumme
in Tsd. Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 235.724 | 10.027.921 | 29.421 | 1.060.030 |
| Davon beitragsfrei | (58.260) | (1.022.875) | (7.955) | (127.443) |
| II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 232.709 | 10.250.737 | 26.997 | 966.315 |
| Davon beitragsfrei | (59.015) | (1.031.309) | (7.536) | (120.196) |
| Einzelversicherungen | ||||
| C. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN ZUSATZVERSICHERUNGEN | Zusatzversicherungen insgesamt | Risikoversicherungen | ||
| Anzahl der Versicherungen |
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente
in Tsd. Euro |
Anzahl der Versicherungen |
Versicherungssumme
in Tsd. Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 38.923 | 4.295.161 | 16.723 | 622.417 |
| (424) | (5.971) | |||
| II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 36.955 | 4.159.583 | 16.084 | 600.571 |
| (423) | (6.125) | |||
| Einzelversicherungen | ||||
| C. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN ZUSATZVERSICHERUNGEN | Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen | Sonstige Lebensversicherungen | ||
| Anzahl der Versicherungen |
12fache Jahresrente
in Tsd. Euro |
Anzahl der Versicherungen |
Versicherungssumme
in Tsd. Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 45.615 | 3.080.565 | 77.274 | 4.056.057 |
| (11.281) | (246.929) | (10.241) | (229.576) | |
| II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 45.810 | 3.418.750 | 77.261 | 4.080.248 |
| (11.652) | (256.529) | (11.302) | (248.074) | |
| Kollektivversicherungen | Einzelversicherungen | Kollektivversicherungen | |
| C. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN ZUSATZVERSICHERUNGEN | Risikoversicherungen | ||
| Anzahl der Versicherungen | Anzahl der Versicherungen |
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente
in Tsd. Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 66.691 | 16.723 | 1.208.851 |
| (28.359) | (424) | (412.955) | |
| II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 66.557 | 16.084 | 1.184.854 |
| (28.102) | (423) | (400.385) |
| C. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN ZUSATZVERSICHERUNGEN | Unfall-Zusatzversicherungen | Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-Zusatzversicherungen | ||
| Anzahl der Versicherungen |
Versicherungssumme
in Tsd. Euro |
Anzahl der Versicherungen |
12fache Jahresrente
in Tsd. Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 830 | 20.001 | 34.506 | 4.176.457 |
| II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 728 | 17.740 | 32.684 | 4.036.284 |
| C. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN ZUSATZVERSICHERUNGEN | Risiko- und Zeitrenten-Zusatzversicherungen | |
| Anzahl der Versicherungen |
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente
in Tsd. Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 468 | 17.288 |
| II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 421 | 15.270 |
| C. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN ZUSATZVERSICHERUNGEN | Sonstige Zusatzversicherungen | Unfall-Zusatzversicherungen | Sonstige Zusatzversicherungen |
| Anzahl der Versicherungen | Anzahl der Versicherungen |
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente
in Tsd. Euro |
|
| I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 3.119 | 830 | 81.414 |
| II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 3.122 | 728 | 90.289 |
1.1 Kapitalversicherung auf den Todesfall
1.2 Sterbegeldversicherung
1.3 Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall
1.4 Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin
1.5 Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall für verbundene Leben
2.1 Risikoversicherung auf den Todesfall
3.1 Aufgeschobene Rentenversicherung
3.2 Sofort beginnende Rentenversicherung
3.3 Rentenversicherung im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes
3.4 Rentenversicherung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes
5.1 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung
5.2 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes
5.3 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes
5.4 Fondsgebundene Rentenversicherung
5.5 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz
5.6 Fondsgebundene Rentenversicherung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes
5.7 Kapitalisierung
1.1 Kapitalversicherung auf den Todesfall
1.2 Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall
1.3 Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall für verbundene Leben
1.4 Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin
1.5 Sterbegeldversicherung
2.1 Versicherung auf den Todesfall
3.1 Aufgeschobene Rentenversicherung
3.2 Sofort beginnende Rentenversicherung
3.3 Rentenversicherung im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes
3.4 Rentenversicherung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes
5.1 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung
5.2 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes
5.3 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes
5.4 Fondsgebundene Rentenversicherung
5.5 Fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz
5.6 Fondsgebundene Rentenversicherung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes
5.7 Kapitalisierung
AKTIVA
| in Euro | 2023 | |||
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | - | |||
| II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | - | |||
| III. Geschäfts- oder Firmenwert | - | |||
| IV. Geleistete Anzahlungen | - | |||
| - | ||||
| B. Kapitalanlagen | ||||
| I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 13.396.164,15 | |||
| II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1. Anteile an verbundene Unternehmen | 85.987.163,51 | |||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 108.978.979,20 | |||
| 3. Beteiligungen | 1.606.465,92 | |||
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2.654.253,25 | 199.226.861,88 | ||
| III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 1.422.078.786,61 | |||
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.013.415.101,84 | |||
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 21.355.418,84 | |||
| 4. Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 226.763.987,38 | |||
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 129.998.679,07 | |||
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 2.913.271,72 | |||
| d) Übrige Ausleihungen | - | 359.675.938,17 | ||
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | - | |||
| 6. Andere Kapitalanlagen | 117.901.100,22 | 2.934.426.345,68 | ||
| IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft | - | |||
| 3.147.049.371,71 | ||||
| C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen | 1.322.633.093,31 | |||
| D. Forderungen | ||||
| I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | ||||
| 1. Versicherungsnehmer | ||||
| a) Fällige Ansprüche | 2.371.164,99 | |||
| b) Noch nicht fällige Ansprüche | 3.101.144,99 | |||
| 2. Versicherungsvermittler | 482.649,47 | |||
| 3. Mitglieds- und Trägerunternehmen | - | 5.954.959,45 | ||
| II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft | 183.204,02 | |||
| III. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital | - | |||
| IV. Sonstige Forderungen | 17.933.976,66 | |||
| Davon an: verbundene Unternehmen 1.670.526 €(VJ: 1.334.138 €) | ||||
| 24.072.140,13 | ||||
| E. Sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| I. Sachanlagen und Vorräte | - | |||
| II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 30.431.753,11 | |||
| III. Andere Vermögensgegenstände | 13.438.762,51 | |||
| 43.870.515,62 | ||||
| F. Rechnungsabgrenzungsposten | ||||
| I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 15.333.479,19 | |||
| II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten | 9.766,78 | |||
| 15.343.245,97 | ||||
| G. Aktive latente Steuern | - | |||
| H. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | - | |||
| I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | - | |||
| Summe Aktiva | 4.552.968.366,74 | |||
| in Euro | 2022 |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | |
| I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | - |
| II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | - |
| III. Geschäfts- oder Firmenwert | - |
| IV. Geleistete Anzahlungen | - |
| - | |
| B. Kapitalanlagen | |
| I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 14.059.895,15 |
| II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |
| 1. Anteile an verbundene Unternehmen | 72.687.156,08 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 40.538.766,64 |
| 3. Beteiligungen | 1.830.270,61 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.688.334,03 |
| III. Sonstige Kapitalanlagen | |
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 1.442.151.770,36 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.080.613.613,74 |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 23.299.965,15 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | |
| a) Namensschuldverschreibungen | 207.072.786,82 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 129.420.116,73 |
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 2.902.926,13 |
| d) Übrige Ausleihungen | - |
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | - |
| 6. Andere Kapitalanlagen | 105.923.562,87 |
| IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft | - |
| 3.124.189.164,31 | |
| C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen | 1.109.941.460,41 |
| D. Forderungen | |
| I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | |
| 1. Versicherungsnehmer | |
| a) Fällige Ansprüche | 3.510.001,52 |
| b) Noch nicht fällige Ansprüche | 3.084.840,48 |
| 2. Versicherungsvermittler | 571.686,19 |
| 3. Mitglieds- und Trägerunternehmen | - |
| II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft | - |
| III. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital | - |
| IV. Sonstige Forderungen | 49.002.939,99 |
| Davon an: verbundene Unternehmen 1.670.526 €(VJ: 1.334.138 €) | |
| 56.169.468,18 | |
| E. Sonstige Vermögensgegenstände | |
| I. Sachanlagen und Vorräte | - |
| II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 89.780.551,28 |
| III. Andere Vermögensgegenstände | 13.413.632,79 |
| 103.194.184,07 | |
| F. Rechnungsabgrenzungsposten | |
| I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 17.755.517,46 |
| II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten | 16.311,83 |
| 17.771.829,29 | |
| G. Aktive latente Steuern | - |
| H. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | - |
| I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | - |
| Summe Aktiva | 4.411.266.106,26 |
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Wiesbaden, 28. Februar 2024
Lau-Buschner
Treuhänderin
PASSIVA
| in Euro | 2023 | 2022 | ||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Eingefordertes Kapital | ||||
| Gezeichnetes Kapital | 10.807.230,00 | 10.807.230,00 | ||
| abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen | - | 10.807.230,00 | - | |
| II. Kapitalrücklage | 11.850.078,56 | 11.850.078,56 | ||
| Davon Rücklage gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 5 VAG:- €(VJ: - €) | ||||
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 369.152,74 | 369.152,74 | ||
| 2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | - | - | ||
| 3. Satzungsmäßige Rücklagen | - | - | ||
| 4. Andere Gewinnrücklagen | 28.716.004,34 | 29.085.157,08 | 28.716.004,34 | |
| IV. Bilanzgewinn | - | - | ||
| 51.742.465,64 | 51.742.465,64 | |||
| B. Genussrechtskapital | - | - | ||
| C. Nachrangige Verbindlichkeiten | - | - | ||
| D. Versicherungstechnische Rückstellungen | ||||
| I. Beitragsüberträge | ||||
| 1. Bruttobetrag | 12.789.528,22 | 13.793.799,59 | ||
| 2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 11.486,58 | 12.778.041,64 | 11.064,82 | |
| II. Deckungsrückstellung | ||||
| 1. Bruttobetrag | 2.733.048.831,58 | 2.776.710.058,03 | ||
| 2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 3.969.881,20 | 2.729.078.950,38 | 4.074.956,90 | |
| III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||||
| 1. Bruttobetrag | 25.791.734,06 | 18.775.488,29 | ||
| 2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 3.569.360,00 | 22.222.374,06 | 3.307.549,60 | |
| IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung | ||||
| 1. Bruttobetrag | 170.658.823,58 | 176.857.563,19 | ||
| 2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 170.658.823,58 | - | |
| V. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen | ||||
| 1. Bruttobetrag | - | - | ||
| 2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | - | - | |
| 2.934.738.189,66 | 2.978.743.337,78 | |||
| E. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird | ||||
| I. Deckungsrückstellung | ||||
| 1. Bruttobetrag | 1.322.633.093,31 | 1.109.941.460,41 | ||
| 2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | 1.322.633.093,31 | - | |
| II. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen | ||||
| 1. Bruttobetrag | - | - | ||
| 2. Davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | - | - | - | |
| 1.322.633.093,31 | 1.109.941.460,41 | |||
|
PASSIVA |
||||
| in Euro | 2023 | 2022 | ||
| F. Andere Rückstellungen | ||||
| I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 29.157,00 | 32.098,24 | ||
| II. Steuerrückstellungen | 53.292,40 | 39.551,26 | ||
| III. Sonstige Rückstellungen | 877.488,39 | 862.354,42 | ||
| 959.937,79 | 934.003,92 | |||
| G. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 3.981.367,78 | 4.086.021,72 | ||
| H. Andere Verbindlichkeiten | ||||
| I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber: | ||||
| 1. Versicherungsnehmern | 216.796.418,64 | 235.616.125,02 | ||
| 2. Versicherungsvermittlern | - | - | ||
| 3. Mitglieds- und Trägerunternehmen | - | 216.796.418,64 | - | |
| II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft | 37.440,23 | 1.504.822,03 | ||
| Davon gegenüber: verbundenen Unternehmen- €(VJ: 1.425.853 €) | ||||
| III. Anleihen | - | - | ||
| Davon konvertibel: - €(VJ: - €) | ||||
| IV. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | - | ||
| Davon gegenüber: verbundenen Unternehmen - €(VJ: - €) | ||||
| V. Sonstige Verbindlichkeiten | 22.010.923,53 | 28.620.039,25 | ||
| Davon: aus Steuern 349.754 €(VJ: 248.986 €) | ||||
| im Rahmen der sozialen Sicherheit 11.923 €(VJ: 11.789 €) | ||||
| gegenüber verbundenen Unternehmen 4.923.505 €(VJ: 23.979 €) | ||||
| Beteiligungsunternehmen - €(VJ: - €) | ||||
| 238.844.782,40 | 265.740.986,30 | |||
| I. Rechnungsabgrenzungsposten | 68.530,16 | 77.830,49 | ||
| K. Passive latente Steuern | - | - | ||
| Summe Passiva | 4.552.968.366,74 | 4.411.266.106,26 | ||
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten D. II. und E. I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341 f HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/ EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 18. Dezember 2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Wiesbaden, 22. Februar 2024
Stötzel
Verantwortlicher Aktuar
|
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
in Euro |
2023 | 2022 | ||
| I. Versicherungstechnische Rechnung | ||||
| 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung | ||||
| a) Gebuchte Bruttobeiträge | 281.810.909,03 | 300.828.267,64 | ||
| b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge | 4.901.979,66 | 276.908.929,37 | 4.607.088,00 | |
| c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge | 1.004.271,37 | 1.334.492,09 | ||
| d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen | -421,76 | 1.004.693,13 | 578,83 | |
| 277.913.622,50 | 297.555.092,90 | |||
| 2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 6.919.167,82 | 6.339.843,99 | ||
| 3. Erträge aus Kapitalanlagen | ||||
| a) Erträge aus Beteiligungen | 100.156,66 | 125.000,31 | ||
| Davon: aus verbundenen Unternehmen - €(VJ: - €) | ||||
| b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | ||||
| Davon: aus verbundenen Unternehmen 3.019.803 €(VJ: 1.851.988 €) | ||||
| aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 3.457.843,80 | 3.416.589,52 | ||
| bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 82.025.910,15 | 85.483.753,95 | 108.018.322,59 | |
| c) Erträge aus Zuschreibungen | 2.115.659,76 | 41.356,86 | ||
| d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 14.156.161,90 | 23.916.839,21 | ||
| e) Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen | 1.510.102,57 | 1.137.401,98 | ||
| 103.365.834,84 | 136.655.510,47 | |||
| 4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen | 139.308.996,69 | 9.054.831,61 | ||
| 5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung | 5.045.290,95 | 5.240.946,81 | ||
| 6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung | ||||
| a) Zahlungen für Versicherungsfälle | ||||
| aa) Bruttobetrag | 244.617.740,08 | 251.764.305,01 | ||
| bb) Anteil der Rückversicherer | 3.828.436,89 | 240.789.303,19 | 1.813.278,84 | |
| b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||||
| aa) Bruttobetrag | 7.016.245,77 | -1.860.838,03 | ||
| bb) Anteil der Rückversicherer | 261.810,40 | 6.754.435,37 | -149.287,40 | |
| 247.543.738,56 | 248.239.475,54 | |||
| 7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen | ||||
| a) Deckungsrückstellung | ||||
| aa) Bruttobetrag | -169.030.406,45 | 133.661.417,93 | ||
| bb) Anteil der Rückversicherer | 105.075,70 | -169.135.482,15 | 99.115,50 | |
| b) Sonstige versicherungstechnische Netto-Rückstellungen | - | - | ||
| -169.135.482,15 | 133.562.302,43 | |||
| 8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung | 22.469.983,64 | 27.162.543,53 | ||
| 9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung | ||||
| a) Abschlussaufwendungen | 32.421.544,98 | 34.999.152,05 | ||
| b) Verwaltungsaufwendungen | 8.108.202,09 | 40.529.747,07 | 7.363.607,97 | |
| c) Davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 1.507.143,30 | 1.584.956,37 | ||
| 39.022.603,77 | 40.777.803,65 | |||
| 10. Aufwendungen für Kapitalanlagen | ||||
| a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen | 10.549.088,31 | 29.465.726,05 | ||
| b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 16.231.768,28 | 11.973.982,91 | ||
| c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 10.395.262,04 | 39.747.398,52 | ||
| d) Aufwendungen aus Verlustübernahme | - | - | ||
| 37.176.118,63 | 81.187.107,48 | |||
| 11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen | 4.803.627,20 | 178.930.398,16 | ||
| 12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung | 6.448.808,86 | 7.402.116,19 | ||
| 13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung | 5.952.549,99 | 4.709.083,66 |
|
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
in Euro |
2023 | 2022 | |
| II. Nichtversicherungstechnische Rechnung | |||
| 1. Sonstige Erträge | 4.145.226,54 | 583.256,50 | |
| 2. Sonstige Aufwendungen | 4.605.419,37 | 4.058.640,49 | |
| 3. Nichtversicherungstechnisches Ergebnis | -460.192,83 | -3.475.383,99 | |
| 4. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 5.492.357,16 | 1.233.699,67 | |
| 5. Außerordentliche Erträge | - | - | |
| 6. Außerordentliche Aufwendungen | - | - | |
| 7. Außerordentliches Ergebnis | - | - | |
| 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 3.338.260,74 | 4.570.538,04 | |
| Davon: Organschaftsumlage 3.063.251 €(VJ: 4.155.421 €) | |||
| 9. Sonstige Steuern | 154.096,42 | 163.161,63 | |
| Davon: Organschaftsumlage- €(VJ: - €) | |||
| 3.492.357,16 | 4.733.699,67 | ||
| 10. Erträge aus Verlustübernahme | - | 3.500.000,00 | |
| 11. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 2.000.000,00 | - | |
| 12. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | - | - | |
Der Jahresabschluss 2023 der Condor Lebensversicherungs-AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sowie weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Rechtsverordnungen aufgestellt.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden mit den um Abschreibungen geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bei einer dauernden Wertminderung bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear über eine gewöhnliche Nutzungsdauer von 11 bis 27 Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag. Zuschreibungen erfolgten gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB; jedoch maximal auf die um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Andere Kapitalanlagen wurden zu Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vermindert um Abschreibungen, bilanziert. Wenn die Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte Abschreibung nicht mehr bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert bis maximal zum Anschaffungswert vorgenommen.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den nachfolgend aufgeführten Positionen bewertet.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere festverzinsliche Wertpapiere, sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet, soweit sie nicht dem Anlagevermögen zugeordnet sind.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die gemäß § 341 b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung mit dem am Abschlusstag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Andernfalls erfolgt der Ansatz mit dem Anschaffungswert. Bei Wertpapier-Spezialfonds wurde basierend auf den enthaltenen Vermögenswerten der nachhaltige Wert ermittelt. Dabei wurden Inhaberschuldverschreibungen bei gegebener Bonität des Schuldners mit dem Rückzahlungsbetrag oder mit dem höheren Zeitwert angesetzt. Bei einer Bonität des Schuldners in den Non-Investment Grades wurde der Zeitwert angesetzt. Sofern der ermittelte Ertragswert (Earnings-Per-Share-Wert) der einzelnen Aktien über dem Zeitwert lag, wurden die Aktien mit diesem Ertragswert, maximal jedoch mit 120 % des Zeitwertes zum Stichtag angesetzt. Lag der EPS-Wert unter dem Zeitwert, wurde der Zeitwert angesetzt. Abschreibungen erfolgten auf den nachhaltigen Wert oder den höheren Anteilswert der Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die gemäß § 341 b Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden mit dem fortgeführten Anschaffungswert angesetzt. Bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurde auf den beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Amortisation einer Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Wenn die Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte Abschreibung im Anlage- oder Umlaufvermögen nicht mehr bestanden, wurden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
In den Posten Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Sonstige Ausleihungen wurden auch derivative Finanzinstrumente erfasst. Das Wahlrecht, ökonomische Sicherungsbeziehungen durch Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachzuvollziehen, wurde im Falle von perfekten Micro-Hedges (Critical Terms Match) genutzt. Die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko wurden nach der "Einfrierungsmethode" nicht erfolgswirksam. Angaben zu den Bewertungseinheiten sind dem Lagebericht zu entnehmen.
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie Sonstige Ausleihungen wurden mit dem fortgeführten Anschaffungswert angesetzt, soweit nicht Einzelwertberichtigungen vorzunehmen waren. Die Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden mit ihrem Zeitwert bilanziert.
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden zum Nennwert angesetzt und um Pauschalwertberichtigungen, die anhand der Stornoquote der Vergangenheit errechnet wurden, vermindert. Bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigung zu noch nicht fälligen Ansprüchen wurde der ermittelte Betrag um Provisionsrückforderungen gekürzt. Für Verträge, bei denen § 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einschlägig ist, fließt der Erhöhungsbetrag bei Rückkauf, der sich durch die gleichmäßige Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt, mit in den Aktivierungsbetrag ein.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden entsprechend § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden Schulden verrechnet.
Der Zinsanteil der Veränderung des Vermögensgegenstandes wird mit dem Zinsanteil der Veränderung der korrespondierenden Verpflichtung verrechnet.
Ein in den Sonstigen Forderungen enthaltenes Gründungsstockdarlehen wurde zum Nennwert bilanziert.
Der Ansatz aller übrigen Aktivposten erfolgte mit dem Nennwert.
Die unter Aktiva B. Kapitalanlagen I. bis III. geführten Posten sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Anschaffungszeitpunkt oder im Falle einer Anwendung des § 253 Abs. 3 Sätze 5 und 6 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum 31. Dezember 2023 in Euro umgerechnet worden. Bei Rententiteln mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr erfolgte die Währungsumrechnung gem. § 256 a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.
Die übrigen Aktiva und Passiva sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum 31. Dezember 2023 in Euro umgerechnet worden.
Die Umrechnung von Fremdwährungszahlungen erfolgte grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs.
Währungskursgewinne und Währungskursverluste innerhalb derselben Währung wurden saldiert.
Die Condor Lebensversicherungs-AG ist ertragsteuerliche Organgesellschaft der R+V Personen Holding GmbH. Da sich die ertragsteuerlichen Konsequenzen aufgrund abweichender handels- und steuerrechtlicher Bilanzierung beim Organträger ergeben, werden die bei der Condor Lebensversicherungs-AG zum 31. Dezember 2023 bestehenden Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bei der Bildung von latenten Steuern bei der R+V Personen Holding GmbH berücksichtigt. Bei der Condor Lebensversicherungs-AG erfolgt daher zum 31. Dezember 2023 kein Ausweis von latenten Steuern.
Die Beitragsüberträge umfassen den Teil der im Geschäftsjahr fälligen Beitragseinnahmen, der auf künftige Berichtsperioden entfällt. Sie werden zeitanteilig gebildet. Dabei wurden die Beitragsüberträge unter Berücksichtigung der Beginn- und Fälligkeitstermine jeder einzelnen Versicherung nach Abzug von nicht übertragungsfähigen Beitragsteilen ermittelt. Das Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 30. April 1974 wurde beachtet. Für die Beteiligungsverträge wurden die anteiligen Beitragsüberträge von den federführenden Unternehmen berechnet. Sofern die Bilanzangaben von den Konsortialführern nicht rechtzeitig übermittelt wurden, wurden die Beitragsüberträge um einen gemäß anerkannter Regeln der Versicherungsmathematik berechneten Betrag angepasst.
Der Anteil der Rückversicherer an den Beitragsüberträgen wurde gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt.
Die Deckungsrückstellung für die selbst abgeschlossenen Versicherungen wurde gemäß dem Geschäftsplan beziehungsweise den Grundsätzen, die der BaFin nach § 143 VAG dargelegt wurden, grundsätzlich einzelvertraglich unter Berücksichtigung der Beginntermine sowie der gesetzlich oder vertraglich garantierten Rückkaufswerte ermittelt. Dabei kam mit Ausnahme der fondsgebundenen Versicherungen, der als Kontoführungstarif kalkulierten Produkte und der Kapitalisierungsgeschäfte die prospektive Methode zur Anwendung.
In der tabellarischen Darstellung sind die Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Deckungsrückstellung der wesentlichen Versicherungsbestände aufgeführt.
Für Vertragsabschlüsse bis einschließlich 2014 kam im Allgemeinen das Zillmerverfahren zur Anwendung. Seit 2015 wurde im Neugeschäft für Einzelversicherungen größtenteils auf das Zillmerverfahren verzichtet. Für Berufsunfähigkeitsversicherungen wird das Zillmerverfahren weiterhin genutzt.
Die Fälle, in denen die Deckungsrückstellung neben der einzelvertraglichen Rückstellung zusätzlich erhöht wurde, sind nachstehend erläutert.
Zur Anpassung an die sich verändernden biometrischen Rechnungsgrundlagen wurde für Versicherungen, die bis 2004 für den Neuzugang offen waren, die Deckungsrückstellung gemäß dem von der DAV entwickelten Verfahren mit der Tafel DAV 2004 R-Bestand 1 1) berechnet. Dabei kamen vorsichtig gewählte aus Unternehmensdaten abgeleitete Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten zur Anwendung.
VERSICHERUNGSBESTAND
Versicherungsbestand an kapitalbildenden Versicherungen einschließlich Vermögensbildungsversicherungen, Risiko- und Restkreditversicherungen
| Rechnungszins | Sterbetafel | Anteil an der Gesamtdeckungsrückstellung 1) |
| 0,90 % | ohne Biometrie | 3 % |
| 1,75 % | Tafeln Münchner Rück | 1 % |
| 2,25 % | Tafeln Münchner Rück | 2 % |
| 2,75 % | Condor 1999/2 T für Männer und Frauen | 1 % |
| 3,00 % | ADSt 1924/26 | 2 % |
| 3,00 % | ADSt 1960/62 | 3 % |
| 3,25 % | Condor 1999/2 T für Männer und Frauen | 4 % |
| 3,50 % | ADSt 1986 für Männer und Frauen | 16 % |
| 4,00 % | DAV 1994 T für Männer und Frauen | 9 % |
| Zinszusatzrückstellungen | 5 % |
1) Passiva D. II. 1.
Gemäß der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (DeckRV) wurden für Verträge des Neubestandes mit einem Rechnungszins oberhalb des Referenzzinssatzes von 1,57 % Zinszusatzrückstellungen gebildet. Darüber hinaus wurde der Rechnungszins des Altbestandes für Verträge mit einem Rechnungszins von 3,5 % dauerhaft auf 1,57 % gesenkt. Nach einer entsprechenden Veröffentlichung der BaFin werden vorsichtig gewählte aus Unternehmensdaten abgeleitete Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten bei der Berechnung der Zinszusatzrückstellungen angesetzt.
Für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die bis 30. September 2000 für den Neuzugang offen war, wurde eine Vergleichsrechnung mit aktuellen Rechnungsgrundlagen durchgeführt. Als Ergebnis wurde die einzelvertraglich berechnete Deckungsrückstellung um eine zusätzliche Deckungsrückstellung erhöht. Aktuelle Rechnungsgrundlagen waren die von der DAV veröffentlichten Tafeln DAV 1997 I, DAV 1997 RI und DAV 1997 TI.
Die für einen kleinen Bestand an Kollektivversicherungen im Jahr 1998 erstmals gebildete zusätzliche Deckungsrückstellung wurde entsprechend der Bestandsentwicklung reduziert.
Für Neuzugänge zwischen dem 1. Juli 2000 und 30. September 2000, die mit einem höheren als dem nach DeckRV ab dem 1. Juli 2000 höchstzulässigen Rechnungszins von 3,25 % kalkuliert waren, wurde die einzelvertraglich berechnete Deckungsrückstellung um eine zusätzliche Deckungsrückstellung erhöht.
Für Neuzugänge eines kleinen Bestandes, die zwischen dem 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 mit einem höheren als dem nach DeckRV ab dem 1. Januar 2004 höchstzulässigen Rechnungszins von 2,75 % zugegangen sind, wurde die einzelvertraglich berechnete Deckungsrückstellung um eine zusätzliche Deckungsrückstellung erhöht.
Seit Ende 2012 werden unternehmensindividuelle Unisextafeln verwendet. Deren Angemessenheit wird laufend überprüft. Bei Bedarf wird für Teilbestände die Deckungsrückstellung zusätzlich verstärkt.
Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung wurden die künftigen Kosten der Verwaltung für beitragsfreie Versicherungsjahre explizit und für die beitragspflichtige Zeit explizit und implizit berücksichtigt. Sie sind nach heutigem Stand ausreichend bemessen.
VERSICHERUNGSBESTAND
Versicherungsbestand an Rentenversicherungen
| Rechnungszins | Sterbetafel | Anteil an der Gesamtdeckungsrückstellung 1) |
| 0,00 % | ohne Biometrie | 1 % |
| 0,25 % | R 2013 U | 1 % |
| 0,90 % | R 2013 U | 5 % |
| 0,90 % | T 2013 U | 2 % |
| 1,25 % | I 2013 U | 1 % |
| 1,25 % | R 2013 U | 1 % |
| 1,25 % | T 2013 U | 1 % |
| 1,75 % | DAV 2004 R für Männer und Frauen | 2 % |
| 1,75 % | I 2013 U | 1 % |
| 1,75 % | R 2013 U | 3 % |
| 1,75 % | T 2013 U | 1 % |
| 2,25 % | Condor 1999/2 T für Männer und Frauen | 2 % |
| 2,25 % | DAV 2004 R für Männer und Frauen | 7 % |
| 2,25 % | DAV 2008 T für Männer und Frauen | 1 % |
| 2,75 % | Condor 1999/2 T für Männer und Frauen | 1 % |
| 2,75 % | DAV 2004 R für Männer und Frauen | 3 % |
| 2,75 % | DAV 2004 R-B20 für Männer und Frauen | 3 % |
| 3,25 % | DAV 2004 R-Bestand 2) für Männer und Frauen | 5 % |
| 3,25 % | PK 2006 | 3 % |
| 3,50 % | DAV 2004 R-Bestand 2) für Männer und Frauen | 1 % |
| 4,00 % | DAV 2004 R-Bestand 2) für Männer und Frauen | 4 % |
| Zinszusatzrückstellungen | 5 % |
1) Passiva D. II. 1.
2) Interpolation zwischen DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20 Interpolationsschritt 19/20.
Die Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversicherung, bei der das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, wurde für jede Versicherung einzeln retrospektiv ermittelt. Sie wurde in Anteileinheiten geführt und zum Zeitwert passiviert.
Für Optionen, die der Versicherungsnehmer ausüben kann, wurden keine weiteren Rückstellungen gebildet.
Für die Beteiligungsverträge wurden die anteiligen Deckungsrückstellungen von den federführenden Unternehmen berechnet. Sofern die Bilanzangaben von den Konsortialführern nicht rechtzeitig übermittelt wurden, wurde die Deckungsrückstellung um einen gemäß anerkannter Regeln der Versicherungsmathematik berechneten Betrag angepasst.
Der Anteil der Rückversicherer an der Deckungsrückstellung wurde gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt.
Die Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts erfolgt für alle Risikoarten bis auf Berufsunfähigkeit grundsätzlich individuell. Für das Risiko Berufsunfähigkeit und für alle eingetretenen Versicherungsfälle, die bis zum 31. Dezember 2023 nicht gemeldet wurden, wird eine auf aktualisierten Erfahrungswerten basierende Rückstellung gebildet. Die Rückstellungen für das Beteiligungsgeschäft wurden nach Angabe der federführenden Gesellschaften eingestellt. Sofern die Angaben von den Konsortialführern nicht rechtzeitig übermittelt wurden, beinhaltet die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle einen auf aktualisierten Erfahrungswerten basierenden geschätzten Anteil für Beteiligungsverträge.
Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde entsprechend dem Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 2. Februar 1973 ermittelt.
Der Anteil der Rückversicherer an der Rückstellung wurde gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt.
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) in Verbindung mit § 253 Abs. 1 HGB unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln. Zukünftige Entwicklungen und Trends wurden berücksichtigt. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Basis des von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Zinssatz wurde auf das Jahresende hochgerechnet.
Als Parameter wurden verwendet:
Gehaltsdynamik: 2,50 %
Rentendynamik: 2,30 %
Fluktuation: 0,00 %
Zinssatz Pensionsrückstellungen: 1,83 %
Pensionszusagen gegen Gehaltsverzicht stehen sicherungsverpfändete Rückdeckungsversicherungen gegenüber. Sie sind nicht kongruent.
Die Steuerrückstellungen sowie die Sonstigen Rückstellungen wurden nach § 253 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und, soweit die Laufzeit der sonstigen Rückstellungen mehr als ein Jahr beträgt, abgezinst. Der jeweilige Zinssatz wurde auf Basis des von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatzes der letzten sieben Jahre auf das Jahresende hochgerechnet.
Die Bewertung der in den Sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für nicht die Altersversorgung betreffende Ruhestandsleistungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) in Verbindung mit § 253 Abs. 1 HGB unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Zukünftige Entwicklungen und Trends wurden berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgte auf Basis des von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Zinssatz wurde auf das Jahresende hochgerechnet und lag bei 1,76 %.
Die Anderen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Innerhalb des Postens Sonstige Verbindlichkeiten werden Sicherheiten aus bilateral besicherten OTC-Derivaten sowie aus zentral geclearten OTC-Derivaten ausgewiesen.
1
1) Interpolation zwischen DAV 2004 R-Bestand und
DAV 2004 R-B20
Interpolationsschritt 19/20.
| ENTWICKLUNG DER AKTIVPOSTEN A., B. I. BIS III. IM GESCHÄFTSJAHR 2023 | in Euro |
Bilanzwerte Vorjahr
in % |
Zugänge
in Euro |
Umbuchungen
in Euro |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | - | - | - | |
| II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | - | - | - | |
| III. Geschäfts- oder Firmenwert | - | - | - | |
| IV. Geleistete Anzahlungen | - | - | - | |
| Summe A. | - | - | - | |
| B. Kapitalanlagen | ||||
| B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 14.059.895,15 | 0,5 | - | - |
| B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 72.687.156,08 | 2,3 | 13.300.007,43 | - |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 40.538.766,64 | 1,3 | 68.440.212,56 | - |
| 3. Beteiligungen | 1.830.270,61 | 0,1 | - | - |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.688.334,03 | 0,1 | - | - |
| 5. Summe B. II. | 118.744.527,36 | 3,8 | 81.740.219,99 | - |
| B. III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 1.442.151.770,36 | 46,2 | 44.373.235,09 | - |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.080.613.613,74 | 34,6 | 78.697.720,28 | - |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 23.299.965,15 | 0,7 | - | - |
| 4. Sonstige Ausleihungen | ||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 207.072.786,82 | 6,6 | 39.691.200,56 | - |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 129.420.116,73 | 4,1 | 812.675,18 | - |
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 2.902.926,13 | 0,1 | 458.240,88 | - |
| d) Übrige Ausleihungen | - | - | - | - |
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | - | - | - | - |
| 6. Andere Kapitalanlagen | 105.923.562,87 | 3,4 | 28.128.253,33 | - |
| 7. Summe B. III. | 2.991.384.741,80 | 95,7 | 192.161.325,32 | - |
| Summe B. | 3.124.189.164,31 | 100,0 | 273.901.545,31 | - |
| Insgesamt | 3.124.189.164,31 | 273.901.545,31 | - |
| ENTWICKLUNG DER AKTIVPOSTEN A., B. I. BIS III. IM GESCHÄFTSJAHR 2023 |
Abgänge
in Euro |
Zuschreibungen
in Euro |
Abschreibungen
in Euro |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | - | - | - |
| II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | - | - | |
| III. Geschäfts- oder Firmenwert | - | - | - |
| IV. Geleistete Anzahlungen | - | - | - |
| Summe A. | - | - | - |
| B. Kapitalanlagen | |||
| B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | - | - | 663.731,00 |
| B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | - | - | - |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | - |
| 3. Beteiligungen | 224.378,69 | 574,00 | - |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.034.080,78 | - | - |
| 5. Summe B. II. | 1.258.459,47 | 574,00 | - |
| B. III. Sonstige Kapitalanlagen | |||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 50.993.267,32 | 2.115.085,76 | 15.568.037,28 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 145.896.232,18 | - | - |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 1.944.546,31 | - | - |
| 4. Sonstige Ausleihungen | |||
| a) Namensschuldverschreibungen | 20.000.000,00 | - | - |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 234.112,84 | - | - |
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 447.895,29 | - | - |
| d) Übrige Ausleihungen | - | - | - |
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | - | - | - |
| 6. Andere Kapitalanlagen | 16.150.715,98 | - | - |
| 7. Summe B. III. | 235.666.769,92 | 2.115.085,76 | 15.568.037,28 |
| Summe B. | 236.925.229,39 | 2.115.659,76 | 16.231.768,28 |
| Insgesamt | 236.925.229,39 | 2.115.659,76 | 16.231.768,28 |
| ENTWICKLUNG DER AKTIVPOSTEN A., B. I. BIS III. IM GESCHÄFTSJAHR 2023 |
Bilanzwerte
in Euro |
Geschäftsjahr
in % |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | - | |
| II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | - | |
| III. Geschäfts- oder Firmenwert | - | |
| IV. Geleistete Anzahlungen | - | |
| Summe A. | - | |
| B. Kapitalanlagen | ||
| B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 13.396.164,15 | 0,4 |
| B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 85.987.163,51 | 2,7 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 108.978.979,20 | 3,5 |
| 3. Beteiligungen | 1.606.465,92 | 0,1 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2.654.253,25 | 0,1 |
| 5. Summe B. II. | 199.226.861,88 | 6,3 |
| B. III. Sonstige Kapitalanlagen | ||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 1.422.078.786,61 | 45,2 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.013.415.101,84 | 32,2 |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 21.355.418,84 | 0,7 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | ||
| a) Namensschuldverschreibungen | 226.763.987,38 | 7,2 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 129.998.679,07 | 4,1 |
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 2.913.271,72 | 0,1 |
| d) Übrige Ausleihungen | - | - |
| 5. Einlagen bei Kreditinstituten | - | - |
| 6. Andere Kapitalanlagen | 117.901.100,22 | 3,7 |
| 7. Summe B. III. | 2.934.426.345,68 | 93,2 |
| Summe B. | 3.147.049.371,71 | 100,0 |
| Insgesamt | 3.147.049.371,71 |
| B. KAPITALANLAGEN | |||
| in Tsd. Euro | 2023 | ||
| Buchwert | Zeitwert | Reserve | |
| I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 13.396 | 65.784 | 52.388 |
| II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 85.987 | 114.345 | 28.358 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 108.979 | 98.945 | -10.034 |
| 3. Beteiligungen | 1.606 | 1.606 | - |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2.654 | 2.654 | - |
| III. Sonstige Kapitalanlagen | |||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 1.422.079 | 1.350.533 | -71.546 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 1.013.415 | 879.519 | -133.896 |
| 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 21.355 | 20.749 | -607 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | |||
| a) Namensschuldverschreibungen | 226.764 | 207.227 | -19.537 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 129.999 | 128.891 | -1.108 |
| c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 2.913 | 2.913 | - |
| d) Übrige Ausleihungen | - | - | - |
| 5. Andere Kapitalanlagen | 117.901 | 119.603 | 1.702 |
| 3.147.049 | 2.992.770 | -154.279 | |
Für die Ermittlung der Zeitwerte börsennotierter Wertpapiere wurden grundsätzlich Börsenkurse oder Rücknahmepreise verwendet. Bei Rententiteln ohne regelmäßige Kursversorgung über Börsen wurde eine synthetische Marktwertermittlung anhand der Discounted Cash Flow Methode vorgenommen oder auf modellbasierte Kurse von spezialisierten Datenanbietern zurückgegriffen.
Die Ermittlung der Marktwerte für die Sonstigen Ausleihungen, sowie Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen erfolgte anhand der Discounted Cashflow Methode unter Berücksichtigung der Restlaufzeit und bonitätsspezifischer Risikozuschläge. Für die Zeitwerte von Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Andere Kapitalanlagen wurde der Net Asset Value zugrunde gelegt.
Darüber hinaus wurden bei einigen wenigen Positionen Approximationen auf der Grundlage von Expertenschätzungen angesetzt. Die Strukturierten Produkte wurden mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden bewertet. Hierzu wurde ein Shifted Libor-Market Modell verwendet. Eingehende Bewertungsparameter sind hierbei Geldmarkt-/Swapzinskurven, emittenten- und risikoklassenspezifische Credit-Spreads, Volatilitäten und Korrelationen für CMS-Swapsätze, ggf. Devisenkassakurse.
Die Marktwertermittlung der Asset-Backed-Securities (ABS)- Produkte erfolgte durch die Value & Risk Valuation Services GmbH und basiert auf zwei wesentlichen Informationsquellen. Das sind zum einen die Geschäftsdaten beziehungsweise die Daten zu den hinterlegten Sicherheiten, welche die Stammdaten der Produkte darstellen und somit qualitative Aussagen über das jeweilige Geschäft erlauben. Zum anderen sind es die prognostizierten Rückzahlungen, aus denen die Cashflows der Geschäfte abgeleitet werden, und die damit den quantitativen Hintergrund zur Bewertung bilden.
Soweit darüber hinaus andere Wertansätze verwendet wurden, entsprechen diese den Bestimmungen der §§ 55 und 56 RechVersV.
Die Grundstücke wurden zum 31. Dezember 2023 neu bewertet. Die der Bewertung zu Grunde liegenden Bodenrichtwerte werden für die Bestandsobjekte alle 5 Jahre aktualisiert, zuletzt überwiegend im Jahr 2023.
Gemäß § 341 b Abs. 2 HGB sind 2.325,1 Mio. Euro Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet. Dieses beinhaltet auf Basis der Kurse zum 31. Dezember 2023 positive Bewertungsreserven von 50,2 Mio. Euro und negative Bewertungsreserven von 270,9 Mio. Euro. Die Bewertungsreserven der gesamten Kapitalanlagen belaufen sich auf - 154,3 Mio. Euro, was einer Reservequote von - 4,9 % entspricht.
| IN
DIE ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG EINZUBEZIEHENDE
KAPITALANLAGEN
in Tsd. Euro |
2023 |
| Zu Anschaffungskosten | 3.147.049 |
| Zu beizulegenden Zeitwerten | 2.992.770 |
| Saldo | -154.279 |
Die Versicherungsnehmerbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nach einem branchenüblichen verursachungsorientierten Verfahren vorgenommen. Weitere Ausführungen sind im Abschnitt "Beteiligung an Bewertungsreserven" enthalten. Die Gesamtsumme der Buchwerte inklusive der zugehörigen Agien und Disagien der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen betrug 3.147,0 Mio. Euro (2022: 3.124,2 Mio. Euro); der Zeitwert dieser Anlagen belief sich auf 2.992,8 Mio. Euro (2022: 2.849,6 Mio. Euro), so dass sich ein Saldo von - 154,3 Mio. Euro (2022: - 274,7 Mio. Euro) ergab. Unter Berücksichtigung der anspruchsberechtigten Verträge ist der Saldo aus Buch- und Zeitwerten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen zum Stichtag negativ. Damit ergibt sich keine Beteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven zum Bilanzstichtag.
| B. KAPITALANLAGEN - ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN, DIE ÜBER IHREM BEIZULEGENDEN ZEITWERT AUSGEWIESEN WERDEN | ||
| in Tsd. Euro | 2023 | |
| Art | Buchwert | Zeitwert |
| Anteile an verbundene Unternehmen 1) | 10.694 | 10.037 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2) | 108.979 | 98.945 |
| Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 3) | 105.635 | 94.745 |
| Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4) | 887.490 | 742.535 |
| Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 5) | 19.291 | 18.672 |
| Namensschuldverschreibungen 6) | 137.453 | 111.555 |
| Schuldscheinforderungen und Darlehen 7) | 49.773 | 42.855 |
| Andere Kapitalanlagen 1) | 46.101 | 41.194 |
1) Aufgrund der zu erwartenden Gewinne der Gesellschaften sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt.
2) Der niedrigere Zeitwert bezieht sich auf Ausleihungen, bei denen aufgrund ihrer Bonität von einer vorübergehenden Wertminderung ausgegangen wird.
3) Aufgrund der gegebenen Bonität der Emittenten und der erwarteten Gewinne der Gesellschaften sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt.
4) Aufgrund der gegebenen Bonität der Emittenten sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt.
5) Aufgrund der gegebenen Bonität der Schuldner sind die Wertminderungen nicht dauerhaft, sondern durch Marktpreisänderungen bedingt.
6) Der niedrigere Zeitwert bezieht sich auf Namensschuldverschreibungen, bei denen aufgrund ihrer Bonität von einer vorübergehenden Wertminderung ausgegangen wird.
7) Der niedrigere Zeitwert bezieht sich auf Schuldscheinforderungen und Darlehen, bei denen aufgrund ihrer Bonität von einer vorübergehenden Wertminderung ausgegangen wird.
| B. KAPITALANLAGEN - ANGABEN ZU DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN | ||||
| in Tsd. Euro | 2023 | |||
| Art | Nominalvolumen | Buchwert | Zeitwert positiv | Zeitwert negativ |
| Zinsbezogene Geschäfte | ||||
| Zins-Swaps 1) | 102.750 | - | 6.037 | - |
| Vorkäufe/Termingeschäfte Namenspapiere 2) | 1.500 | - | - | 194 |
| Vorkäufe/Termingeschäfte Inhaberschuldverschreibungen 3) | 63.630 | - | 77 | 7.033 |
| Währungsbezogene Geschäfte | ||||
| Devisentermingeschäfte 4) | 194.162 | - | 4.966 | - |
| Aktien- / Indexbezogene Geschäfte | ||||
| Optionen 5) | 9.000 | - | - | - |
1) Finanzderivate werden mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden bewertet. Die Bewertung von Termingeschäften erfolgt mit der Discounted Cash Flow-Methode, bei Swaps wird ein Shifted Libor-Market Modell verwendet.
2) Vorkäufe/Termingeschäfte auf Namenspapiere werden auf Basis der DCF-Methode bewertet, Bewertungsparameter hierbei sind die Zinskurve und der emittenten- und risikoklassenspezifische (gedeckt, ungedeckt, nachrangig) Credit-Spread.
3) Vorkäufe/Termingeschäfte auf Inhaberschuldverschreibungen werden auf Basis der DCF-Methode bewertet, Bewertungsparameter hierbei sind der Kassakurs und die Zinskurve.
4) Die Bewertung der Devisentermingeschäfte entspricht dem diskontierten Delta zwischen vereinbartem Terminkurs und Terminkurs zum Bewertungsstichtag.
5) Aktien-/indexbezogene Optionen werden mittels Monte Carlo Simulation in einem um Forward-Volatilitäten erweiterten Local-Volatility-Modell bewertet. Als Datengrundlage dienen u.a. Aktien- bzw. Indexkurse, implizite Volatilitäten und prognostizierte Dividendenzahlungen. Index Warrants mit einer darin enthaltenen plain vanilla Call Option werden mittels Black-Scholes Modell bewertet. Der Ausweis erfolgt bei den Aktiva unter Posten B. III. Sonstige Kapitalanlagen.
| B. I. GRUNDSTÜCKE, GRUNDSTÜCKSGLEICHE RECHTE UND BAUTEN EINSCHLIESSLICH DER BAUTEN AUF FREMDEN GRUNDSTÜCKEN | ||
| in Tsd. Euro | 2023 | |
| Anzahl | ||
| Mit Geschäfts- und anderen Bauten | 10 | 11.748 |
| Mit Wohnbauten | 1 | 1.648 |
| 11 | 13.396 | |
| Bilanzwert der überwiegend von R+V Gesellschaften genutzten Grundstücke | - | - |
| B. II. 1. ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN | ||||
| in Euro | 2023 | |||
| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital | Geschäftsjahr | Eigenkapital | Ergebnis |
| CI Condor Immobilien GmbH, Hamburg | 100,0% | 2022 | 20.100.000 | - 1) |
| Condor Dienstleistungs-GmbH, Hamburg | 100,0% | 2022 | 575.704 | 65.483 |
| RV AIP S.C.S SICAV-SIF - RV TF Acquisition Financing, Munsbach | 5,7% | 2022 | 267.376.938 | 8.019.010 |
| RV AIP S.C.S SICAV-SIF - RV TF 2 Infra Debt, Munsbach | 4,9% | 2022 | 571.707.809 | 12.949.905 |
| RV AIP S.C.S. SICAV-SIF - TF 3 Primaries, Munsbach | 0,8% | 2022 | 28.139.156 | -2.244.066 |
| RV AIP S.C.S. SICAV-SIF - TF 4 Secondaries, Munsbach | 0,8% | 2022 | 30.291.955 | 24.647 |
| RV AIP S.C.S. SICAV-SIF - TF 5 Co-Investments, Munsbach | 0,8% | 2022 | 82.245.135 | -575.313 |
| RV AIP S.C.S. SICAV-SIF - RV TF 6 Infra Debt II, Munsbach | 2,0% | 2022 | 257.079.291 | 4.902.325 |
| RV AIP S.C.S. SICAV-SIF - RV TF 7 Private Equity, Munsbach | 1,7% | 2022 | 69.512.656 | -1.418.035 |
| RV AIP S.C.S. SICAV-SIF - RV TF 8 Acquisition Financing Large Cap, Munsbach 2) | 5,0% | - | - | - |
| Unterstützungskasse der Condor Versicherungsgesellschaften mbH, Hamburg | 33,3% | 2022 | 26.076 | - |
1) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
2) Neugründung/Zeichnung per 15. November 2023. Noch keine Kapitalabrufe erfolgt. Es liegen keine Kennzahlen zum Jahresabschluss vor (Geschäftsjahresende 30. September)
| B. II. 3. BETEILIGUNGEN | ||||
| in Euro | 2023 | |||
| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital | Geschäftsjahr | Eigenkapital | Ergebnis |
| DI Rathaus Center Pankow Nr. 35 KG, Düren | 3,9% | 2021 | 32.334.655 | 2.297.215 |
| Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Vettweiß-Disternich 1) | 1,9% | 2010 | 11.753.687 | -3.545.606 |
| Partners Group Global Mezzanine 2007 SICAR, Luxembourg | 2,2% | 2022 | 1.558.000 | 328.000 |
| Protektor Lebensversicherungs-AG, Berlin | 0,5% | 2022 | 7.855.773 | 1.524 |
1) Gesellschaft in Abwicklung, es werden keine Jahresabschlüsse mehr erstellt.
| B. III. SONSTIGE KAPITALANLAGEN - AKTIEN, ANTEILE ODER AKTIEN AN INVESTMENTVERMÖGEN | ||||
| in Euro | 2023 | |||
| Fondsart | Marktwert | Differenz Marktwert/ Buchwert | Ausschüttung für das Geschäftsjahr | Unterlassene außerplanmäßige Abschreibungen |
| Aktienfonds | 34.238.102 | 8.602.048 | 821.843 | - |
| Rentenfonds | 197.064.792 | 5.522.811 | 677.801 | -2.954.480 |
| Dachfonds | 29.935.403 | 19.496.775 | 101.594 | - |
| Mischfonds | 825.476.804 | -106.478.182 | 13.330.925 | -110.536.585 |
| 1.086.715.100 | -72.856.549 | 14.932.163 | -113.491.065 | |
Die Wertpapierfonds sind überwiegend in europäische beziehungsweise internationale Wertpapieren investiert. Der Anlagegrundsatz des § 215 Abs. 1 VAG zur Sicherheit wird stets beachtet.
Bei zwei Rentenfonds im Anlagevermögen wurde eine Abschreibung auf den nachhaltigen Wert vorgenommen.
Bei einem Mischfonds im Anlagevermögen wurde auf eine Abschreibung verzichtet, da es sich um eine vorübergehende Wertminderung handelt. Dies wurde anhand der nachhaltigen Werte nachgewiesen, die über den Buchwerten liegen.
Bei 100 % der Wertpapierfonds ist eine uneingeschränkte tägliche Anteilsscheinrückgabe möglich, dies entspricht einem Anteil von 100 % des Marktwertes.
B. III. 6. SONSTIGE KAPITALANLAGEN - ANDERE KAPITALANLAGEN
Der Posten B. III. Sonstige Kapitalanlagen beinhaltet unter 6. Andere Kapitalanlagen im Wesentlichen Anteile an ausländischen Kommanditgesellschaften in Höhe von 115,3 Mio. Euro (2022: 103,0 Mio. Euro).
| C. KAPITALANLAGEN FÜR RECHNUNG UND RISIKO VON INHABERN VON LEBENSVERSICHERUNGSPOLICEN | ||
| in Euro | 2023 | |
| Anteileinheiten | ||
| 1-AM AllStars Conservative Inhaber Anteile VT A o.N. | 10.514 | 169.585,19 |
| AB SICAV I American Growth Portfolio A | 22.793 | 3.706.757,94 |
| AB SICAV I American Growth Portfolio I | 1.262 | 254.336,75 |
| AB SICAV I-American Growth Port. | 308 | 49.896,00 |
| AB SICAV I-Int.Health Care Ptf (USD) | 696 | 348.114,93 |
| AB SICAV I-Themat.Reserch Rtf Actions au Prteur A o.N. | 19.307 | 2.020.485,86 |
| Aberdeen SICAV I - Indian Equity Fund USD | 3.220 | 596.418,51 |
| Aberdeen SICAV I - World Equity Fund Acc USD | 228.251 | 5.212.543,29 |
| abrdnSICAVI-LatAm Equity Actions Nom. S Acc USD 0.N. | 150 | 517.434,32 |
| ACATIS Datini Valueflex Fonds B | 17.842 | 3.103.555,89 |
| ACATIS Fair Value Modulor Vermögensverwaltungsfonds Nr. 1 V | 4.803 | 719.599,54 |
| Acatis Gané Value Event Fonds - A | 3.447 | 1.212.052,44 |
| Acatis Gané Value Event Fonds - B | 20 | 483.433,34 |
| Albrech & Cie Optiselect P | 966 | 256.623,59 |
| Allianz Dynamic Multi Asset St. SRI 75 RT | 3.481 | 567.447,60 |
| Allianz Global Investors Fund Allianz Thematica P | 242 | 514.661,33 |
| Allianz Global Multi Asset Sustainability Conservative | 10.237 | 1.767.443,07 |
| Alpen Privatbank German Select I.A. R o.N. | 8.825 | 1.843.494,36 |
| Amundi Aktien Rohstoffe C | 30.418 | 2.612.934,80 |
| Amundi Ethik Fonds VA | 6.498 | 665.499,45 |
| Amundi Funds Global Ecology ESG A EUR (C) | 1.122 | 431.556,27 |
| Amundi Funds Global Ecology ESG Act. Nom. C | 2.127 | 178.317,45 |
| Amundi Funds Global Ecology ESG Act. Nom. E2 Unh. EUR | 6.639 | 70.127,02 |
| Amundi Funds US Pioneer Fund Act. Nom A | 82.761 | 1.567.500,39 |
| Amundi Index Solutions Prime Global UCITS ETF DR USD | 67.825 | 1.954.038,25 |
| Amundi Respon.Investing | 1.929 | 192.225,39 |
| Amundi Total Return A (DA) | 11.052 | 507.857,73 |
| antea - V (TGV der antea InvAG) | 19.586 | 1.357.920,26 |
| antea InvtAG mvK u.TGV - antea Inhaber-Anlageaktien | 19.866 | 2.244.453,00 |
| Arabesque-Global ESG Momentum Flexible Allocation (EUR) | 867 | 164.305,17 |
| ARERO - Der Weltfonds | 3.878 | 984.965,26 |
| Assenagon Funds Green Economy | 167 | 6.984,74 |
| avant-garde Stock Fund A | 18.339 | 2.642.268,28 |
| Bantleon Global Challenges Index-Fonds I | 500 | 136.476,35 |
| BANTLEON SELECT-Bantl.Opps S Inhaber-Anteile PT o.N. | 4.096 | 456.552,20 |
| Barings Eastern Europe (SP) Fund - Class A EUR Inc | 5.652 | 0,57 |
| Barings Eastern Europe Fund - Class A EUR Inc | 5.341 | 185.913,25 |
| Bellevue Funds (Lux) - Bellevue Sustainable Healthcare I EUR | 587 | 99.568,90 |
| BGF - European Fund A2 | 97.614 | 17.150.774,70 |
| BGF - Latin American A2 USD | 17.552 | 1.256.660,57 |
| BGF - World Mining Fund | 91.720 | 5.239.990,39 |
| BGF Euro Bond A4 | 460.837 | 11.096.945,30 |
| BGF Systematic Sustainable Global SmallCap Fund A2 EUR | 23.087 | 3.038.900,48 |
| BGF World Healthscience Fund A2 USD | 116.032 | 6.816.736,08 |
| C. KAPITALANLAGEN FÜR RECHNUNG UND RISIKO VON INHABERN VON LEBENSVERSICHERUNGSPOLICEN | ||
| in Euro | 2023 | |
| Anteileinheiten | ||
| BL Fund Selection - 50-100 B | 2.431 | 543.702,92 |
| BL Fund Selection - Equities B | 2.551 | 683.170,11 |
| BL Global 30 B | 6.397 | 637.998,38 |
| BL Global 50 B | 203 | 20.928,89 |
| BL Global 75B | 9.157 | 936.395,33 |
| BL-Equities Japan BR | 3.098 | 378.703,98 |
| BNP Paribas Easy - Energy & Metals Enhanced Roll | 10.046 | 130.015,33 |
| BNPP Easy ECPI Circular Economy Leaders UCITS ETF C | 995 | 17.261,26 |
| Candriam Equities L-Australia Inh.-Ant.C (Dexia Equ.L Austr. | 743 | 231.169,53 |
| Capital Group Global Allocation Fund (LUX) Bd EUR | 60.010 | 1.065.169,51 |
| Carmignac Investissement FCP A EUR | 4.124 | 7.189.300,76 |
| Carmignac Patrimoine FCP | 14.201 | 9.336.842,58 |
| Clartan-PATRIMOINE Namens-Anteile I Cap.EUR o.N. | 10 | 10.963,70 |
| ColThr(L)III-CT(L) Responsible Global Equity Funds R | 39.743 | 805.987,78 |
| Comgest Growth India | 8.102 | 495.727,27 |
| CONCEPT Aurelia Global T | 87 | 15.473,20 |
| CondorBalance-Universal | 370.293 | 34.851.977,16 |
| CondorChance-Universal | 600.630 | 58.429.286,40 |
| CondorTrends-Universal | 219.717 | 21.740.997,15 |
| C-Quadrat ARTS Total Return Balance VT | 4.499 | 960.845,51 |
| C-QUADRAT ARTS Total Return Global - AMI | 16.947 | 2.126.534,78 |
| C-Quadrat GreenStars ESG (I) VTIA | 1.846 | 276.768,10 |
| Credit Suisse CS Euroreal - geschlossen für Rücknahme | 3.971 | 9.054,08 |
| CT (LUX) - American Select Fund | 444.923 | 2.743.210,61 |
| CT (LUX) - European Smaller Companies | 233.511 | 3.143.878,10 |
| CT (Lux) - European Social Bond | 413 | 4.008,96 |
| CT (Lux) European Select 1E | 226.648 | 3.568.574,32 |
| CT (Lux) Global Select Fund | 10.624.877 | 42.927.341,61 |
| Deutsche Multi Opportunities LD | 6.356 | 810.402,68 |
| Dimensional Emerging Markets Core Equity Funds | 661 | 10.541,63 |
| Dimensional Fds-World Equity | 399.565 | 12.786.080,00 |
| Dimensional Funds - Global Small Companies Fund EUR Acc T | 636.998 | 20.568.665,42 |
| Dimensional Funds Plc EM Large Cap | 74.468 | 1.081.277,83 |
| Dimensional Funds Plc Euro Inflation | 15.798 | 216.279,10 |
| Dimensional Funds Plc Global Sustainability Core Equity Fund | 299.075 | 6.936.826,23 |
| Dimensional Global Short-Term Investment Grade Fixed Inc | 887.801 | 8.656.059,50 |
| DJE - Dividende & Substanz I (EUR) | 1.737 | 980.749,46 |
| DJE - Short Term Bond XP (EUR) | 416 | 38.240,46 |
| DJE - Zins & Dividende I (EUR) | 39.714 | 7.631.027,81 |
| DJE Concept I | 4.363 | 1.289.958,41 |
| DJE Dividende und Substanz | 3.115 | 1.549.407,63 |
| DJE Gold & Stabilitätsfonds P | 12.509 | 1.589.941,76 |
| DJE Zins Dividende XT | 4.097 | 512.680,26 |
| DPAM B Equities Europe Sustainable - B | 1 | 596,05 |
| C. KAPITALANLAGEN FÜR RECHNUNG UND RISIKO VON INHABERN VON LEBENSVERSICHERUNGSPOLICEN | ||
| in Euro | 2023 | |
| Anteileinheiten | ||
| DPAM INVEST B Equities NewGems Sustainable W | 954 | 275.301,96 |
| DWS Con.DJE Al.Ren.Gl Inhaber-Anteile LC o.N. | 23.701 | 3.170.970,30 |
| DWS Concept DJE Responsible Invest LD | 2.801 | 631.099,69 |
| DWS Concept Kaldemorgen RVC | 4.054 | 507.354,35 |
| DWS Concept Platow LC | 4.916 | 1.950.220,10 |
| DWS Deutschland | 8.206 | 2.094.139,41 |
| DWS Deutschland GLC - steuerbegünstigte Anteilsklasse | 281 | 70.084,28 |
| DWS Deutschland TFC | 2.426 | 261.744,94 |
| DWS ESG Akkumula Inhaber-Anteile TFC | 413 | 770.016,67 |
| DWS ESG Convertibles | 301 | 40.974,84 |
| DWS ESG Euro Money Market Fund | 39.493 | 3.978.933,86 |
| DWS ESG Investa LD | 3.401 | 659.466,42 |
| DWS Euro Bond Fund | 304.049 | 4.731.001,15 |
| DWS Euro Flexizins NC | 17.014 | 1.187.895,14 |
| DWS Funds Invest WachstumsStrategie LC | 197.391 | 23.795.512,05 |
| DWS Garant 80 Dynamic | 667.775 | 124.272.927,50 |
| DWS Garant 80 ESG | 15.528 | 2.193.795,84 |
| DWS Garant 80 ETF-Portfolio - EUR ACC | 474.654 | 66.019.615,68 |
| DWS Garant 80 FPI | 97.980 | 14.413.797,64 |
| DWS Global Natural Resources Equity Typ O | 37.444 | 2.867.099,10 |
| DWS Gold Plus | 38 | 92.873,32 |
| DWS Invest-Global Infrastructure LC | 887 | 163.671,69 |
| DWS Sachwerte | 2.721 | 373.588,63 |
| DWS Top Dividende TFC | 4.912 | 813.791,90 |
| DWS Vermögensbildungsfonds I LD | 109.734 | 29.147.484,78 |
| Emerging Markets Value Fund EUR Acc | 364.703 | 10.040.273,59 |
| Ethik Mix Solide Inhaber Anteile A o.N. | 4.434 | 464.427,32 |
| Ethik Mix Solide Inhaber-Anteile IT A o.N. | 2.052 | 217.491,66 |
| Ethna-AKTIV Inhaber-Anteile T o.N. | 36.025 | 5.371.293,80 |
| Europa Aktien ULM | 2.226 | 216.255,24 |
| European Small Companies Fund EUR Acc | 82.598 | 3.951.488,32 |
| European Value Fund EUR Acc | 132.507 | 2.281.770,54 |
| FairWorldFonds | 4.199 | 233.737,16 |
| Fidelity Fds-GI Thema.Opportu. Reg.Shares A | 5.392 | 340.926,66 |
| Fidelity Funds - Sust. Global Health Care Fund Y | 4.596 | 251.328,22 |
| Fidelity, European Growth Fund -A- | 1.571.872 | 27.507.755,10 |
| Fidelity, European Growth Fund Y | 14.949 | 334.863,24 |
| Fidelity, Global Financial Service | 6.916 | 348.208,42 |
| Fidelity, Global Technology Fund | 318.800 | 18.767.763,30 |
| First Sentier Global Property Securities Fund | 1.461 | 3.236,30 |
| First Sentier Investors Global Umbrella Fund | 182.252 | 3.022.091,35 |
| First Sentier-first State Global Listed Infrastructure | 1.530 | 5.677,04 |
| First Sentier-Stewart Investors Asia Pacific Leaders Sust. | 10.387 | 106.534,78 |
| Fisch CB GbL Sustainable Namens-Anteile AE o.N. | 181 | 25.915,68 |
| C. KAPITALANLAGEN FÜR RECHNUNG UND RISIKO VON INHABERN VON LEBENSVERSICHERUNGSPOLICEN | ||
| in Euro | 2023 | |
| Anteileinheiten | ||
| Flossbach von Storch - Bond Opportunities IT | 5.240 | 632.975,81 |
| Flossbach von Storch - Bond Opportunities RT | 37.270 | 4.343.866,98 |
| Flossbach von Storch - Multi Asset-Balanced | 36.323 | 5.832.785,72 |
| Flossbach von Storch - Multi Asset-Defensive | 14.021 | 1.837.316,56 |
| Flossbach von Storch Balanced IT | 3.493 | 468.620,88 |
| Flossbach von Storch Defensive IT | 641 | 77.977,65 |
| Flossbach von Storch Growth IT | 6.441 | 928.148,10 |
| Flossbach von Storch Multi Asset-Growth | 29.750 | 5.630.702,06 |
| Fondak | 12.358 | 2.461.191,00 |
| Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen C | 1.328 | 147.779,84 |
| Franklin Global Fdmtl Strat A Acc EUR-H1 | 62.572 | 507.455,22 |
| Franklin Mutual European Fund -A- | 32.788 | 971.507,20 |
| Franklin Templeton Inv.Funds Growth EUR I (acc) | 9.617 | 238.886,28 |
| FvS SICAV Multiple Opportunities I | 17.610 | 3.070.871,73 |
| FvS SICAV Multiple Opportunities R | 68.000 | 19.702.317,97 |
| FvS Wandelanleihen Global - P | 1.378 | 188.068,46 |
| Geneon Global Challenges Select | 4 | 563,32 |
| Geneon Vermögensverwaltungsfonds | 9 | 967,77 |
| Global Core Equity Fund EUR Acc | 1.031.796 | 41.808.373,92 |
| Global Short Fixed Income Fund EUR Acc | 1.259.289 | 15.665.555,16 |
| Global Sustainability Fixed Income | 10.872 | 99.910,37 |
| Global Targeted Value Fund EUR Acc | 1.059.359 | 35.308.435,47 |
| Goldman Sachs Europe Core Equity | 16.808 | 340.365,48 |
| Goldman Sachs Japan Equity Portfolio | 30.044 | 461.473,24 |
| Gothaer Comfort Ertrag | 2.252 | 285.883,24 |
| GS&P Fonds UmweltSpektrum Mix A | 10.022 | 564.259,26 |
| Guliver Demographie Wachstum | 16.925 | 2.427.567,95 |
| HANSAgold EUR-Klasse | 58.630 | 3.554.384,45 |
| Invesco GFunds Invesco Developed Small and Mid Cap Equity A | 33.643 | 2.771.958,73 |
| Invesco Pan European High Income Fund A | 119.243 | 2.902.379,12 |
| iShares $ Treasury Bond 1-3yr UCITS ETF | 361 | 41.928,35 |
| iShares € Corporate Bond Large Cap UCITS ETF | 2.458 | 304.853,45 |
| iShares Automation & Robotics UCITS ETF | 255.992 | 3.040.672,98 |
| iShares Core DAX UCITS ETF (DE) Inhaber-Anteile EUR ACC. | 215.316 | 30.195.915,84 |
| iShares Core EURO STOXX 50 UCITS ETF | 85.181 | 13.882.799,38 |
| iShares Core MSCI EM IMI UCITS ETF | 630.911 | 18.138.060,34 |
| iShares Core MSCI World UCITS ETF USD (Acc) | 879.219 | 72.324.554,94 |
| iShares Developed Markets Property Yield UCITS ETF | 14.991 | 319.608,12 |
| iShares Dow Jones Industrial Average UCITS ETF | 19.729 | 7.959.665,05 |
| iShares Dow Jones Industrial Average UCITS ETF (DE) | 9.855 | 3.345.279,75 |
| iShares eb.rexx Government Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF (DE) | 541 | 42.485,81 |
| iShares eb.rexx Government Germany UCITS ETF (DE) | 49.201 | 6.119.866,39 |
| iShares EURO STOXX 50 UCITS ETF (DE) | 216.018 | 9.825.578,73 |
| iShares Global Clean Energy UCITS ETF USD (Dist) | 504 | 4.126,25 |
| C. KAPITALANLAGEN FÜR RECHNUNG UND RISIKO VON INHABERN VON LEBENSVERSICHERUNGSPOLICEN | ||
| in Euro | 2023 | |
| Anteileinheiten | ||
| iShares Global Corporate Bond UCITS ETF | 1.801 | 145.268,66 |
| iShares Green Bond Index Fund (IE) Institutional EUR Hdg Acc | 3.772 | 35.982,29 |
| iShares MSCI Emerging Markets UCITS ETF USD (Dist) | 139.224 | 4.990.066,61 |
| iShares MSCI India UCITS ETF | 45.601 | 354.547,78 |
| iShares MSCI World Health Care Sector ESG UCITS ETF | 56.081 | 370.134,60 |
| iShares MSCI World Information Techn. Sector ESG UCITS ETF | 31.201 | 311.136,37 |
| iShares MSCI World Min. Volatility UCITS ETF | 25.120 | 1.355.977,60 |
| iShares MSCI World UCITS ETF | 244.120 | 14.927.449,76 |
| iShares NASDAQ 100 UCITS ETF | 2.587 | 2.254.053,10 |
| iShares Nikkei 225 UCITS ETF (DE) | 51.930 | 1.112.340,60 |
| iShares Pfandbriefe UCITS ETF (DE) | 81 | 7.676,21 |
| iShares STOXX Global Select Dividend 100 UCITS ETF | 12.423 | 344.862,48 |
| Janus Henderson Capital Funds Opportunistic Alpha Fund | 5.518 | 159.570,26 |
| Janus Henderson Fund-Continental European Fund R EUR Acc | 296.658 | 4.795.854,35 |
| JOHCM European Select Values Fund | 72.112 | 173.211,89 |
| JPM Emerging Markets Debt A (acc) - USD | 59.911 | 1.094.261,84 |
| JPMF Europe Small Cap A - EURO | 32.540 | 2.699.495,34 |
| JPMF US Value Fund | 361.337 | 11.323.580,69 |
| JPMorgan Global Dividend C -EUR | 617 | 249.834,47 |
| JPMorgan Investment Funds - Global Income A (Div.) - EUR | 51.120 | 5.856.869,61 |
| JPMorgan Investment Funds Global Income C EUR | 545 | 54.603,55 |
| JPMorgan-Japan Equity Fund Actions Nom. A o.N. | 74.536 | 2.833.811,76 |
| JSS Sustainable Bond-Euro Bond C EUR | 1.559 | 179.184,17 |
| JSS IF-JSS Sus.Eq.-Gl Thematic Namens-Anteile P acc o.N. | 1.552 | 432.452,94 |
| JSS Inv.-JSS Sst.M.Ass.GI.Opps NA P | 5.278 | 1.160.725,44 |
| Jyske Invest Stable Strat. CL | 3.086 | 548.374,67 |
| KanAm grundinvest Fonds - geschlossen für Rücknahme | 613 | 1.544,02 |
| Kapital Plus A (EUR) | 26.001 | 1.748.825,58 |
| Kapital Plus I | 105 | 124.364,10 |
| Kathrein Sustainable Euro Bond | 1.402 | 256.267,25 |
| KCD-Union Nachhaltig MIX | 10.096 | 545.402,45 |
| KCD-Union Nachhaltig MIX I | 875 | 88.153,43 |
| KCD-Union Nachhaltig Renten A | 2.328 | 108.884,16 |
| KEPLER Ethik Rentenfonds IT | 1.373 | 214.654,73 |
| La Franc. Syst.ETF Dachfonds Inh-Ant.P | 46.675 | 741.670,10 |
| LBBW Rohstoffe 1 R | 9.787 | 342.750,09 |
| LF - AI Balanced Multi Asset - RC | 126 | 3.414,11 |
| LF - AI Defensive Multi Asset - RC | 190 | 5.714,21 |
| LF - AI Defensive Multi Asset - RC | 85 | 2.262,15 |
| LF - WHC Global Discovery R | 28.570 | 3.327.507,60 |
| LF AI Impact Equity US Ant.klasse RC | 74 | 2.276,19 |
| LGT MA-LGT Sust. Strat. 5 Years (EUR) B | 194 | 374.633,40 |
| Lingohr-Systematic-Invest | 2.576 | 331.546,29 |
| LOYS Sicav - Loys Global N | 62.086 | 1.521.725,90 |
| C. KAPITALANLAGEN FÜR RECHNUNG UND RISIKO VON INHABERN VON LEBENSVERSICHERUNGSPOLICEN | ||
| in Euro | 2023 | |
| Anteileinheiten | ||
| Lupus alpha Smaller German Champion A | 4.629 | 2.115.590,56 |
| Lyxor Euro Government Bond 1-3Y (DR) UCITS ETF Acc | 311 | 37.746,07 |
| M&G (LUX) Global Dividend | 1.393.060 | 17.452.234,20 |
| M&G (Lux) Global Listed Infrastructure Fund EUR A acc | 24 | 351,30 |
| M&G Global Themes Fund - Euro A o.N. | 6.865 | 357.011,38 |
| M&W Privat | 14.608 | 2.338.703,02 |
| Magellan C(EUR) | 166.321 | 3.191.705,67 |
| MetallRente Fonds Portfolio I EUR | 179 | 226.394,67 |
| MetallRente Fonds Portfolio I EUR | 4 | 5.490,82 |
| MFS Meridian Europ Value A1 EUR | 102.515 | 6.100.696,99 |
| MFS Meridian Funds - Global Equity Fund | 35.527 | 1.626.092,62 |
| Mori Umbrella PLC-M.Est.Europ. Registered Shares A - geschl. | 338 | 121.004,48 |
| Mori Umbrella PLC-M.Est.Europ. Registered Shares B | 7.685 | 568.064,72 |
| Nordea 1 - Emerging Stars Equity Fund BI-EUR | 2.506 | 325.373,11 |
| Nordea 1 - European High Yield Bond Fund | 56.253 | 2.005.544,88 |
| Nordea 1 Sicav Stable Return Fund BI - EUR | 8.645 | 171.249,67 |
| Nordea 1-Asia ex Japan Equity | 63.675 | 1.703.675,01 |
| Nordea-1 stable Return Fund BP - EUR | 185.771 | 3.252.869,21 |
| ODDO BHF Algo Sustainable Leader Inhaber-Anteile | 1.173 | 349.747,51 |
| ODDO BHF Polaris Balanced CRW-EUR | 5.862 | 363.733,25 |
| ODDO BHF Polaris Dynamic DRW EUR | 5.493 | 570.410,46 |
| Oddo BHF Polaris Flexible DRW-EUR | 23.043 | 2.058.645,45 |
| ODDO BHF Polaris Moderate DRW-EUR | 7.283 | 529.769,57 |
| ÖkoWorld ÖkoVision C Cap | 11.915 | 2.427.116,65 |
| Pacific Basin Small Companies Fund EUR Acc | 51.847 | 1.550.743,77 |
| Perpetuum Vita Basis (vormals: Multi Invest OP) | 8.786 | 316.558,79 |
| Pioneer Fund A | 56.968 | 1.876.288,04 |
| Prime Values Growth EUR A | 3.364 | 474.417,57 |
| Private Banking Vermögensportfolio Nachhaltig 50 AK 4 | 9.151 | 606.366,86 |
| Private Banking Vermögensportfolio Nachhaltig 70 4 | 6.154 | 430.006,67 |
| R+P Rendite Plus UI | 737 | 98.772,07 |
| Raiffeisen-Inflationsschutz-Anl. | 1.223 | 179.172,50 |
| Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Mix (R) VTA | 12.431 | 1.729.468,61 |
| Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Mix. RZ EUR | 5.631 | 728.485,70 |
| Robeco CGF-R.BP US Lar.Cap Eq. | 11.817 | 966.777,98 |
| Robeco CGF-R.BP US Premium Eq. | 1.093 | 328.896,71 |
| Robeco Euro Government Bonds FH EUR | 33 | 3.938,22 |
| Robeco Multi Asset Growth E EUR | 10.575 | 990.706,10 |
| Robeco Multi Asset Sustainable D EUR | 2.247 | 263.557,83 |
| RobecoSAM Sustainable Water Equities F | 636 | 229.898,37 |
| Sauren Fonds Global Balanced A | 71.407 | 1.505.975,49 |
| Sauren Fonds Global Defensiv A | 23.796 | 397.632,20 |
| Sauren Global Opportunities A | 28.837 | 1.117.159,71 |
| Schroder ISF Emerging Europe A | 20.829 | 263.660,84 |
| C. KAPITALANLAGEN FÜR RECHNUNG UND RISIKO VON INHABERN VON LEBENSVERSICHERUNGSPOLICEN | ||
| in Euro | 2023 | |
| Anteileinheiten | ||
| Schroder ISF Emerging Europe Y9 EUR Acc. - nicht handelbar | 802 | 45.516,83 |
| Schroder ISF Euro Corporate Funds | 19.960 | 448.006,24 |
| Schroder ISF Global Cities Re. Es. | 158 | 25.645,23 |
| Schroder ISF Global Climate Change Equity | 155.342 | 3.193.208,30 |
| Schroder ISF Global Diversified Growth EUR A | 542 | 72.035,20 |
| Schroder ISF Greater China | 41.593 | 2.477.897,35 |
| Smart-Invest - Helios AR B | 519 | 27.034,75 |
| StarCapital FCP-Dynamic A-EUR | 9.964 | 1.246.136,82 |
| StarCapital Multi Income - A - EUR | 3.022 | 447.021,69 |
| StarCapital Multi Income - I - EUR | 1 | 1.620,24 |
| Stewart Investors Asia Pacific Sustain. VI EUR Acc | 2.242 | 26.877,32 |
| Swisscanto Portfolio Fd. Green Invest Equity (LU) | 3.150 | 835.109,62 |
| Swisscanto(LU)Portfolio Fund Sustainable Balanced(EUR) | 10.757 | 1.695.099,56 |
| Swisscanto(LU)Portfolio Fund Sustainable Balanced(EUR) | 5.662 | 692.068,55 |
| TBF Global Income R | 2.803 | 284.813,86 |
| TBF Global Invome EUR I | 208 | 3.672,57 |
| Templeton Asian Growth Fund A | 1.592 | 48.284,72 |
| Templeton Global Bond (Euro) Fund | 41.156 | 998.860,88 |
| Templeton Global Bond Fund I (acc) EUR | 2.226 | 46.634,70 |
| Templeton Growth (Euro) Fund | 2.154.120 | 44.267.169,06 |
| terrAssisi Aktien I AMI | 69.288 | 3.342.429,68 |
| terrAssisi Aktien I AMI I | 10.420 | 1.812.447,67 |
| U.S. Small Companies Fund EUR Acc | 58.884 | 2.989.540,68 |
| UBS (Irl) ETF plc - MSCI World Small Cap Soc. Res. ETF | 1.303 | 11.522,43 |
| UBS(L)FS-MSCI Em. Markets Socially Responsible UCITS ETF | 200.364 | 2.312.601,29 |
| UBS(L)FS-MSCI USA SR UCITS ETF | 9.333 | 1.689.273,00 |
| UBS(L)FS-MSCI WLD SOC.RSP.UETF | 63.145 | 8.295.990,10 |
| UniRak Nachhaltig A | 4.718 | 438.673,18 |
| UniRBA 3 Märkte | 4.479 | 613.547,53 |
| UniRBA Welt 38/200 | 23.769 | 3.410.351,44 |
| UniStrategie: Ausgewogen T | 21.781 | 1.531.199,66 |
| Vang.Inv.S.-SRI Europ.Stock Fd Reg. Instit. EUR | 1.649 | 452.901,13 |
| Vanguard FTSE All-World UCITS ETF | 260.286 | 28.069.242,24 |
| Vanguard FTSE Developed Asia Pacific ex Japan UCITS ETF | 44.601 | 1.048.123,50 |
| Vanguard FTSE Developed Europe UCITS ETF | 30.712 | 1.136.344,00 |
| Vanguard FTSE North America UCITS ETF | 10.973 | 1.156.993,12 |
| Vanguard Global Aggregate Bond UCITS ETF EUR Hedged Acc | 246.819 | 5.655.363,75 |
| Vanguard Global Bond Index Fund EUR Hedged Insititutional | 7.980 | 770.607,32 |
| Vanguard S&P 500 UCITS ETF | 61.745 | 5.064.695,37 |
| Vanguard SRI Euro Invest.Grade Bond Index | 2.564 | 248.143,36 |
| Vanguard USD Emerging Markets Government Bond UCITS ETF | 4.307 | 164.053,63 |
| Vontobel Fund - Global Value Equity B-USD | 11.124 | 4.086.047,73 |
| Vontobel Fund - mtx Sust. Emerging Markets Leaders B USD | 21.732 | 2.699.581,39 |
| Vontobel Fund - mtx Sust. Emerging Markets Leaders N USD | 537 | 55.150,75 |
| C. KAPITALANLAGEN FÜR RECHNUNG UND RISIKO VON INHABERN VON LEBENSVERSICHERUNGSPOLICEN | ||
| in Euro | 2023 | |
| Anteileinheiten | ||
| Vontobel Fund-Clean Env. Change B EUR | 5.182 | 2.686.367,50 |
| Vontobel-Asia ex Japan B-USD | 13.595 | 5.723.738,88 |
| Warburg Classic Vermögensmanagement Fonds | 183.895 | 4.321.530,46 |
| Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF | 110.421 | 15.409.913,08 |
| Xtrackers II Eurozone Government Bond UCITS ETF | 1.092 | 237.433,56 |
| Xtrackers Nikkei 225 UCITS ETF | 88.014 | 1.945.549,47 |
| Xtrackers Portfolio UCITS ETF | 36.354 | 9.804.673,80 |
| 1.322.633.093,31 | ||
| E. III. ANDERE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | |
| in Euro | 2023 |
| Vorausgezahlte Versicherungsleistungen | 13.434.723,01 |
| Übrige Vermögensgegenstände | 4.039,50 |
| 13.438.762,51 |
|
A.I. GEZEICHNETES KAPITAL
in Euro |
2023 |
| Das Grundkapital ist in 20.391 nennwertlose Stückaktien (Inhaberaktien) eingeteilt | |
| Stand am 31. Dezember | 10.807.230,00 |
Das gezeichnete Kapital ist unverändert gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2022.
Die R+V Personen Holding GmbH, Wiesbaden, hat gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie mehrheitlich an der Condor Lebensversicherungs-AG beteiligt ist.
Die R+V Versicherung AG, Wiesbaden, und die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, haben gemäß §§ 20 Abs. 4,
21 Abs. 2 AktG ihre mittelbare Mehrheitsbeteiligung mitgeteilt.
| A.
II. KAPITALRÜCKLAGE
in Euro |
2023 |
| Stand am 31. Dezember | 11.850.078,56 |
Die Kapitalrücklage ist unverändert gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2022.
| A.
III. 1. GESETZLICHE RÜCKLAGE
in Euro |
2023 |
| Stand am 31. Dezember | 369.152,74 |
Die gesetzliche Rücklage ist unverändert gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2022.
| A.
III. 4. ANDERE GEWINNRÜCKLAGEN
in Euro |
2023 |
| Stand am 31. Dezember | 28.716.004,34 |
Die anderen Gewinnrücklagen sind unverändert gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2022.
| D.
IV. RÜCKSTELLUNG FÜR ERFOLGSABHÄNGIGE
UND ERFOLGSUNABHÄNGIGE
BEITRAGSRÜCKERSTATTUNGEN
in Euro |
2023 |
| Vortrag zum 1. Januar | 176.857.563,19 |
| Entnahmen: | |
| Zahlungen und Gutschriften an Versicherungsnehmer | 18.843.473,66 |
| Beiträge zur Erhöhung der Versicherungssumme | 6.416.348,45 |
| Überführung gutgeschriebener Überschussanteile in das Bonussystem | 436.593,67 |
| Beteiligung an Bewertungsreserven | 3.408.901,14 |
| Zuweisungen: | |
| aus dem Überschuss des Geschäftsjahres | 22.469.983,64 |
| aus gutgeschriebenen Überschussanteilen | 436.593,67 |
| Stand am 31. Dezember | 170.658.823,58 |
| Davon entfallen auf: | |
| a) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Überschussanteile | 38.556.602,00 |
| b) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanteile und Schlusszahlungen | 3.753.947,03 |
| c) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge für die Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven | 1.014.926,24 |
| d) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge zur Beteiligung an Bewertungsreserven, | 723.922,71 |
| jedoch ohne Beträge nach Buchstabe c) | |
| e) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds. der für die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen und Schlusszahlungen zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe b) | 30.944.357,39 |
| f) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung der Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe c) | 7.784.787,92 |
| g) den ungebundenen Teil | 87.880.280,29 |
Der Schlussüberschussanteilfonds wurde auf Basis des zum regulären Fälligkeitszeitpunkt vorgesehenen nicht garantierten Schlussüberschussanteils sowie der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für jede Versicherung prospektiv unter Beachtung der für 2023 zuletzt deklarierten Sätze berechnet.
Die Diskontierungssätze der wesentlichen Versicherungsbestände lagen unter Berücksichtigung der Sterbe- und Stornowahrscheinlichkeiten bei 0,98 %.
Im Schlussüberschussanteilfonds ist der Anteil enthalten, der dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer zu der gesamten Versicherungsdauer oder der gesamten Aufschubzeit für Rentenversicherungen entspricht.
Aufgrund eines Nachregulierungsbedarfs für die Beteiligung an Bewertungsreserven wurde in der Position bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 0,7 Mio. Euro gebunden.
|
F.I. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN
in Euro |
2023 |
| Erfüllungsbetrag | 285.526,00 |
| Saldierungsfähiges Deckungsvermögen (Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen) | 256.369,00 |
| 29.157,00 |
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 682 Euro.
| F.
III. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
in Euro |
2023 |
| Personalkosten | 150.585,00 |
| Provisionen und ähnliche Bezüge | 100.000,00 |
| Verwaltung Kapitalanlagen | 130.000,00 |
| Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen | 66.383,00 |
| Jahresabschluss | 26.023,25 |
| Übrige Rückstellungen | 404.497,14 |
| 877.488,39 |
| H.
I. 1. VERBINDLICHKEITEN AUS DEM SELBST
ABGESCHLOSSENEN VERSICHERUNGSGESCHÄFT
GEGENÜBER VERSICHERUNGSNEHMERN
in Euro |
2023 |
| Gutgeschriebene Überschussanteile | 207.967.750,55 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 8.828.668,09 |
| 216.796.418,64 |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht.
Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden nicht.
| I.
1. A) GEBUCHTE BRUTTOBEITRÄGE
in Euro |
2023 | 2022 |
| Beiträge nach Versicherungsarten | ||
| Einzelversicherungen | 244.754.406,02 | 259.103.137,08 |
| Kollektivversicherungen | 37.056.503,01 | 41.725.130,56 |
| 281.810.909,03 | 300.828.267,64 | |
| Beiträge nach Zahlungsweise | ||
| Laufende Beiträge | 250.111.474,77 | 254.363.624,15 |
| Einmalbeiträge | 31.699.434,26 | 46.464.643,49 |
| 281.810.909,03 | 300.828.267,64 | |
| Beiträge nach Gewinnbeteiligung | ||
| Verträge mit Gewinnbeteiligung | 281.807.134,53 | 300.824.105,29 |
| Verträge ohne Gewinnbeteiligung | 3.774,50 | 4.162,35 |
| 281.810.909,03 | 300.828.267,64 | |
| Beiträge nach Kapitalanlagerisiko | ||
| Verträge, bei denen das Kapitalanlagerisiko von den Versicherungsunternehmen getragen wird | 123.465.557,23 | 130.489.904,56 |
| Verträge, bei denen das Kapitalanlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird | 158.345.351,80 | 170.338.363,08 |
| 281.810.909,03 | 300.828.267,64 |
| I.
6. AUFWENDUNGEN FÜR VERSICHERUNGSFÄLLE
FÜR EIGENE RECHNUNG
in Euro |
2023 | 2022 |
| Abläufe | 130.991.414,50 | 110.212.799,86 |
| Vorzeitige Versicherungsfälle | 10.295.492,80 | 10.281.558,26 |
| Renten | 45.307.581,26 | 37.111.128,88 |
| Rückkäufe | 65.039.497,29 | 92.297.979,98 |
| Brutto-Aufwendungen | 251.633.985,85 | 249.903.466,98 |
| Anteil der Rückversicherer | 4.090.247,29 | 1.663.991,44 |
| Netto-Aufwendungen | 247.543.738,56 | 248.239.475,54 |
| I. 10. AUFWENDUNGEN FÜR KAPITALANLAGEN | ||
| in Euro | 2023 | 2022 |
| b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen | ||
| Planmäßige Abschreibungen | 663.731,00 | 800.165,00 |
| Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB | 15.397.030,50 | 4.470.478,53 |
| Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 HGB | 171.006,78 | 6.703.339,38 |
| 16.231.768,28 | 11.973.982,91 |
RÜCKVERSICHERUNGSSALDO
Der Rückversicherungssaldo beträgt 590.756,99 Euro zu Lasten der Rückversicherer (2022: 1.457.834,52 Euro zugunsten der Rückversicherer).
|
II. 1. SONSTIGE ERTRÄGE
in Euro |
2023 | 2022 |
| Erträge aus erbrachten Dienstleistungen | 13.294,47 | 16.711,77 |
| Zinserträge | 4.090.765,55 | 509.385,82 |
| Auflösung von anderen Rückstellungen | 4.467,21 | 20.622,55 |
| Übrige Erträge | 36.699,31 | 36.536,36 |
| 4.145.226,54 | 583.256,50 |
|
II. 2. SONSTIGE AUFWENDUNGEN
in Euro |
2023 | 2022 |
| Aufwendungen, die das Unternehmen als Ganzes betreffen | 2.966.951,00 | 2.744.081,38 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 75.430,29 | 56.921,56 |
| Zinszuführungen zu Rückstellungen | 1.993,00 | 9.284,96 |
| Aufwendungen für erbrachte Dienstleistungen | 18.593,53 | 27.093,99 |
| Währungskursverluste | 34.341,90 | 75.224,31 |
| Übrige Aufwendungen | 1.508.109,65 | 1.146.034,29 |
| 4.605.419,37 | 4.058.640,49 |
|
PROVISIONEN UND SONSTIGE BEZÜGE DER
VERSICHERUNGSVERTRETER, PERSONAL-AUFWENDUNGEN
in Euro |
2023 | 2022 |
| 1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB | 25.725.375,00 | 27.912.508,58 |
| für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft | ||
| 2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB | 0,00 | 0,00 |
| 3. Löhne und Gehälter | 46.464,00 | 34.661,00 |
| 4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 7.443,00 | 7.004,00 |
| 5. Aufwendungen für Altersversorgung | 7.987,04 | -67.097,01 |
| 6. Aufwendungen insgesamt | 25.787.269,04 | 27.887.076,57 |
| Darüber hinaus haben die Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB Provisionen und sonstige Bezüge für das Vermittlungsgeschäft erhalten | 18.593,53 | 27.093,99 |
Für direkt von der Condor Lebensversicherungs-AG geleistete Bezüge an Vorstände nimmt die Gesellschaft § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch. Für die Mitglieder des Vorstands, für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen wurden 2023 im Rahmen der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Beitragszahlungen in Höhe von 151.473 Euro (2022: 47.466 Euro) an die Condor Versorgungs- und Unterstützungskasse e.V. vorgenommen.
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.
Angaben zu nahe stehenden Personen und Unternehmen
Im Berichtszeitraum sind keine Geschäfte im Sinne des § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt worden.
| HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS | |
| Im
Geschäftsjahr wurden folgende Honorare als
Aufwand (netto) erfasst:
in Euro |
2023 |
| Abschlussprüfungsleistungen | 126.078,90 |
| Sonstige Leistungen | 2.600,00 |
| 128.678,90 |
Abschlussprüfer der Condor Lebensversicherungs-AG ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die Prüfungsgesellschaft hat zusätzlich zur Abschlussprüfung eine weitere genehmigte Leistung erbracht. Diese betraf die Meldung gemäß Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer zum Zwecke der Beitragserhebung.
ANGABEN ZUR IDENTITÄT DER GESELLSCHAFT UND ZUM KONZERNABSCHLUSS
Die Condor Lebensversicherungs-AG mit Sitz in Hamburg und der Geschäftsanschrift Heidenkampsweg 102, 20097 Hamburg ist beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 7763 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Condor Lebensversicherungs-AG wird in den Konzernabschluss der R+V Versicherung AG, Wiesbaden, einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht.
Der Konzernabschluss der R+V Versicherung AG wird als Teilkonzern in den übergeordneten Konzernabschluss der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht.
Angaben zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2)
Die Condor Lebensversicherungs-AG ist Teil der DZ BANK Gruppe. In bestimmten Rechtsordnungen, in denen die DZ BANK Gruppe tätig ist, wurden Gesetze zur globalen Mindestbesteuerung (BEPS 2.0 Pillar 2) erlassen oder inhaltlich umgesetzt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen, das am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Das Gesetz tritt für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr des Konzerns in Kraft. Der Konzern fällt in den Geltungsbereich der erlassenen oder materiell-rechtlich umgesetzten Rechtsvorschriften und hat eine Bewertung der potenziellen Betroffenheit des Konzerns von der globalen Mindestbesteuerung vorgenommen.
Die Condor Lebensversicherungs-AG ist Teil der Mindeststeuergruppe gemäß § 3 Abs. 1 MinStG mit der DZ BANK AG als oberste Muttergesellschaft und Gruppenträger. Der Gruppenträger schuldet die Mindeststeuer nach dem MinStG und hat den Mindeststeuer-Bericht sowie die entsprechende Steuererklärung im Inland abzugeben. Die DZ BANK Gruppe erwartet aus Konzernsicht ein lediglich unwesentliches Ertragssteuerrisiko aus der globalen Mindestbesteuerung.
NACHTRAGSBERICHT
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht zu verzeichnen.
ANGABEN ZU HAFTUNGSVERHÄLTNISSEN UND SONSTIGEN FINANZIELLEN VERPFLICHTUNGEN
Zum Bilanzstichtag ergaben sich aus abgeschlossenen Verträgen und Mitgliedschaften folgende Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB und Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB
in Euro Angaben davon Risiken Vorteile zum Betrag gegenüber verbundenen Unternehmen
1. Verpflichtungen aus schwebenden 90.807.753 64.130.000 Opportunitätskosten durch geringen Zinssatz; Kontrahentenrisiko und Emittentenrisiko. Ausgleich unterjähriger Liquiditätsschwankungen und Vermeidung von Marktstörungen bei hohem Anlagebedarf.
Geschäften
2. Nachzahlungsverpflichtungen 95.952.259 41.706.558 Es besteht eine Verpflichtung zur Auszahlung, dabei ist keine Einflussnahme auf den Zeitpunkt der Inanspruchnahme möglich. Es besteht ein Risiko des zwischenzeitlichen Wertverfalls des Titels. Keine bilanzielle Erhöhung der Kapitalanlagen, solange nicht ausgezahlt wurde. Durch die Nichtauszahlung ergeben sich Liquiditätsvorteile, die gegebenenfalls für eine Kapitalanlage mit besserer Verzinsung genutzt werden können.
3. Beiträge Sicherungsfonds 23.644.233 - Mögliche Insolvenzen eines Lebensversicherungsunternehmens führen zu finanzieller Belastung. Sicherheit für den Versicherungsnehmer, was zu Stabilität im Bestand und im Neugeschäft führt.
4. Andienungsrechte aus Multi-Tranchen 35.000.000 9.000.000 Abfließende Liquidität. Es entstehen Opportunitätskosten durch geringen Zinssatz. Daneben besteht ein Emittentenrisiko. Höherer Kupon des Basisinstruments.
5. Als Sicherheit gestellte Wertpapiere 17.225.229 - Abfließende Liquidität. Es entstehen Opportunitätskosten durch geringen Zinssatz. Zur Besicherung von geclearten Derivaten wurden Anlagen in Depots gesperrt.
Gesamtsumme 262.629.474114.836.558
Aufgrund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit und der bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse im abgelaufenen Geschäftsjahr ist eine Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen gemäß § 251 HGB als unwahrscheinlich einzustufen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber assoziierten Unternehmen bestehen nicht.
| AUFSICHTSRAT | |
| Dr. Norbert Rollinger | Vorsitzender des Vorstands, R+V Versicherung AG |
| Vorsitzender | |
| Marc René Michallet | Mitglied des Vorstands der R+V Versicherung AG |
| Stellv. Vorsitzender | |
| Claudia Andersch | Mitglied des Vorstands der R+V Versicherung AG |
VORSTAND
Dr. Matthias Ising
Hans-Jürgen Sattler
TREUHÄNDERIN
Helga Lau-Buschner
VERANTWORTLICHER AKTUAR
Dirk Stötzel
Wiesbaden, 29. Februar 2024
Der Vorstand
Dr. Ising
Sattler
Lebensversicherungsverträge werden in der Regel langfristig abgeschlossen und haben über die gesamte Vertragslaufzeit garantierte Beiträge. Um die vertraglich zugesagten Leistungen auf Dauer gewährleisten zu können, müssen Lebensversicherungsunternehmen ihre Beiträge unter vorsichtigen Annahmen kalkulieren. Wirtschaftliches Handeln, über dem Rechnungszins liegende Kapitalerträge und ein günstiger Risikoverlauf führen dann zu Überschüssen, die an die Versicherungsnehmer in Form der Überschussbeteiligung entstehungsgerecht und zeitnah weitergegeben werden.
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Die vorhandenen Reservepuffer geben der Gesellschaft Spielräume, um beispielsweise Engagements an den durch höhere Chancen aber auch Risiken gekennzeichneten Aktienmärkten vorzunehmen.
Bei Auszahlung beziehungsweise bei Rentenübergang werden nach VVG insbesondere bei kapitalbildenden Versicherungen und aufgeschobenen Rentenversicherungen die dem Vertrag zugeordneten Bewertungsreserven zur Hälfte zugeteilt.
Die für die Verträge zur Verfügung stehenden Bewertungsreserven werden nach § 153 Abs. 3 VVG und den Regelungen des VAG, insbesondere § 139 Abs. 3 und 4 VAG, ermittelt und nach einem verursachungsorientierten Verfahren den Verträgen rechnerisch zugeordnet.
Positive und negative Bewertungsreserven werden miteinander verrechnet. Dabei wird nach Bewertungsreserven aus
| ― |
festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften nach § 10 Mindestzuführungsverordnung und |
| ― |
anderen Anlagen getrennt. |
Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften sind bei der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven nur insoweit zu berücksichtigen, als sie einen etwaigen Sicherungsbedarf aus den Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie nach VAG überschreiten.
Jede einzelne überschussberechtigte Versicherung erhält Anteile an den oben genannten Überschüssen, die entsprechend der getroffenen Vereinbarung verwendet werden. Die Höhe dieser Anteilsätze wird vom Vorstand unter Beachtung der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und des Vorschlags des Verantwortlichen Aktuars jährlich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Die Bewertungsreserven werden in der Regel monatlich neu ermittelt. Der Vorstand legt unter Berücksichtigung des Vorschlags des Verantwortlichen Aktuars eine Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven ein Jahr im Voraus fest. Falls die einzelvertragliche Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Zuteilungszeitpunkt niedriger als die deklarierte Mindestbeteiligung ist, wird diese entsprechend um den Differenzbetrag bis zur Mindestbeteiligung erhöht. Dieses Vorgehen sichert die Beteiligung an den Bewertungsreserven unabhängig von kurzfristigen, unterjährigen Schwankungen am Kapitalmarkt bis zu einem bestimmten Niveau. Über die Anforderungen aus dem VVG hinaus wird somit auch dem Ziel der Kontinuität Rechnung getragen.
Die Systematik, nach der die Überschüsse den Versicherungsverträgen zugeteilt werden, ist im Geschäftsplan beziehungsweise in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Abhängig von der Vertragsgestaltung kommen unterschiedliche Überschussbeteiligungssysteme zur Anwendung. Hierdurch wird sichergestellt, dass die einzelnen Verträge verursachungsorientiert in dem Maße an den Überschüssen beteiligt werden, wie sie zu deren Entstehung beigetragen haben.
Nachfolgend sind die vom Vorstand für das in 2024 beginnende Versicherungsjahr festgelegten Überschussanteilsätze der für das Neugeschäft offenen Tarifgenerationen aufgeführt. Für ausgewählte Teilbestände sind die aufgeführten Überschussanteile für das in 2025 beginnende Versicherungsjahr festgelegt. Eine Auflistung der Überschussanteilsätze aller Versicherungen ist in einer Anlage zum Geschäftsbericht aufgeführt. Diese Anlage können Sie bei der Konzern-Kommunikation per E-Mail oder postalisch anfordern:
Condor Lebensversicherungs-AG
Konzern-Kommunikation
Stichwort "Deklaration"
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
G_Kommunikation@ruv.de
Zusätzlich werden die Überschussanteilsätze aller Versicherungen auch auf unserer Internetseite unter dem Stichwort "Überschussbeteiligung" veröffentlicht.
A Risikoversicherungen
A.1 Risikolebensversicherungen
A.1.1 Risikolebensversicherungen mit Beginn ab 2021
| Überschussverband | Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung | Überschussanteil 1) | |
| Todesfallbonus in % der Versicherungssumme | Beitragsverrechnung in % des überschussberechtigten Beitrags | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals | |
| 21C3R | 67,00 | 30,00 | 1,8500 |
1) Nur für Einmalbeitragsversicherungen zusätzlich zum Todesfallbonus als laufende Überschussbeteiligung.
B Rentenversicherungen
B.1 Laufende Überschussbeteiligung
B.1.1 Rentenversicherungen
B.1.1.1 Rentenversicherungen für die kapitalgedeckte Altersversorgung mit Beginn ab 2021
| Überschussverband | Aufschubzeit in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1) |
| 21C3LABE | 1,6000 |
1) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
B.1.1.2 Rentenversicherungen mit Beginn ab 2021
| Überschussverband | Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1) |
| 21C2LSRE, 21C3LSRE, 21C3LSRED | |
| Versicherungsbeginne: | |
| 01.01.2020 - 01.03.2024 | 2,25 2) |
| 21C2LSE, 21C3LSE | |
| Versicherungsbeginne: | |
| 01.01.2020 - 01.03.2024 | 2,25 2) |
1) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.
2) Auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Bonus stattdessen 2,25 %.
B.1.1.3 Zeitlich befristete Renten mit Beginn ab 2021
| Überschussverband | Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1) | ||||
| Überschussanteilsatz bei einer
vereinbarten Rentenzahlungsdauer ...
Jahren |
|||||
| unter 3 | von 3 bis unter 4 | von 4 bis unter 5 | von 5 bis unter 6 | von 6 bis unter 7 | |
| 21C3LST | |||||
| Versicherungsbeginne: | |||||
| 01.01.2020 - 01.12.2022 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 01.01.2023 - 01.03.2023 | 0,80 | 0,85 | 0,90 | 1,00 | 1,05 |
| 01.04.2023 - 01.12.2023 | 1,40 | 1,40 | 1,40 | 1,40 | 1,40 |
| 01.01.2024 - 01.03.2024 | 1,84 | 1,84 | 1,84 | 1,84 | 1,84 |
1) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.
| Überschussverband | Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1) | ||||
| Überschussanteilsatz bei einer
vereinbarten Rentenzahlungsdauer ...
Jahren |
|||||
| von 7 bis unter 8 | von 8 bis unter 9 | von 9 bis unter 10 | von 10 bis unter 11 | ab 11 | |
| 21C3LST | |||||
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 1,15 | 1,20 | 1,20 | 1,35 | 1,40 | |
| 1,40 | 1,40 | 1,40 | 1,40 | 1,40 | |
| 1,84 | 1,84 | 1,84 | 1,84 | 1,84 | |
1) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.
B.1.1.4 Rentenversicherungen mit Beginn ab 2022
| Überschussverband | Aufschubzeit in % des überschussberechtigten | Rentenbezug in % des überschussberechtigten | |
| Deckungskapitals 1) | Deckungskapitals 2) | ||
| für BZW < 1 3) | sonst | ||
| 22C3L, 22C3LR | 1,6500 4)5)6) | 1,7500 4)5)6) | 2,25 |
1) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
2) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.
3) Bei Verträgen, die im vorangegangenen Versicherungsjahr eine unterjährige Beitragszahlweise hatten.
4) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus": 1,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
5) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus mit Todesfallleistung": 1,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
6) Bei nach Rückkauf verbleibenden Versicherungen auf den Erlebensfall: 1,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.
| Überschussverband | Aufschubzeit in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1) | Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2) |
| 22C3LE 3) | ||
| Versicherungsbeginne: | ||
| 01.01.2021 - 01.03.2022 | 1,6000 4)5)6)7) | 2,25 8) |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 1,6000 4)5)6)9) | 2,25 8) |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 1,6000 4)5)6)10) | 2,25 8) |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 1,6000 4)5)6)11) | 2,25 8) |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 1,6000 4)5)6)12) | 2,25 8) |
1) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
2) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.
3) Nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall erhalten Überschussanteile gemäß der Festlegung für den Überschussverband 22C3L.
4) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus": 1,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
5) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus mit Todesfallleistung": 1,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
6) Bei nach Rückkauf verbleibenden Versicherungen auf den Erlebensfall: 1,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.
7) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 50 %, 75 %, 90 %.
8) Auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Bonus stattdessen 2,25 %.
9) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 80 %, 90 %, 100 %.
10) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 30 %, 30 %, 30 %, 30 %, 90 %, 90 %, 90 %, 95 %, 100 %.
11) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 75 %, 85 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %.
12) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %.
| Überschussverband | Aufschubzeit in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1) | Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2) |
| 22C3LRE | ||
| Versicherungsbeginne: | ||
| 01.01.2021 - 01.03.2022 | 1,6000 3)4)5)6) | 2,25 7) |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 1,6000 3)4)5)8) | 2,25 7) |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 1,6000 3)4)5)9) | 2,25 7) |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 1,6000 3)4)5)10) | 2,25 7) |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 1,6000 3)4)5)11) | 2,25 7) |
1) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
2) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.
3) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus": 1,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
4) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus mit Todesfallleistung": 1,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
5) Bei nach Rückkauf verbleibenden Versicherungen auf den Erlebensfall: 1,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.
6) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 50 %, 75 %, 90 %.
7) Auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Bonus stattdessen 2,25 %.
8) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 80 %, 90 %, 100 %.
9) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 30 %, 30 %, 30 %, 30 %, 90 %, 90 %, 90 %, 95 %, 100 %.
10) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 75 %, 85 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %.
11) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %.
B.1.1.5 Rentenversicherungen mit Hinterbliebenenrente mit Beginn ab 2022
| Überschussverband | Aufschubzeit | Rentenbezug | |||
| in % des überschussberechtigten Risikobeitrags 1)2) | in % des überschussberechtigten Risikobeitrags 3)4) | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 4) | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 5) | ||
| für BZW < 1 6) | sonst | ||||
| 22C3LH 7) | 10,00 | 30,00 | 1,6500 8) | 1,7500 8) | 2,25 9) |
1) Risikobeitrag für die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft in der Aufschubzeit.
2) Ab dem zweiten Versicherungsjahr.
3) Risikobeitrag für die Rente und die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft im Rentenbezug.
4) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
5) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit; eine mitversicherte Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft erhält denselben Satz.
6) Bei Verträgen, die im vorangegangenen Versicherungsjahr eine unterjährige Beitragszahlweise hatten.
7) Nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall werden im Überschussverband 22C3L geführt.
8) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus": 1,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
9) Auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Bonus stattdessen 2,25 %.
| Überschussverband | Aufschubzeit | ||
| in % des überschussberechtigten Risikobeitrags 1)2) | in % des überschussberechtigten Risikobeitrags 3)4) | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 4) | |
| 22C3LHE 6) | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.03.2022 | 0,00 | 30,00 | 1,6000 7)8) |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 0,00 | 30,00 | 1,6000 7)10) |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 0,00 | 30,00 | 1,6000 7)11) |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,00 | 30,00 | 1,6000 7)12) |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 30,00 | 1,6000 7)13) |
| Überschussverband | Rentenbezug |
| in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 5) | |
| 22C3LHE 6) | |
| Versicherungsbeginne: | |
| 01.01.2021 - 01.03.2022 | 2,25 9) |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 2,25 9) |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 2,25 9) |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 2,25 9) |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 2,25 9) |
1) Risikobeitrag für die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft in der Aufschubzeit.
2) Ab dem zweiten Versicherungsjahr.
3) Risikobeitrag für die Rente und die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft im Rentenbezug.
4) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
5) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit; eine mitversicherte Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft erhält denselben Satz.
6) Nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall werden im Überschussverband 22C3LE geführt.
7) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus": 1,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
8) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 50 %, 75 %, 90 %.
9) Auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Bonus stattdessen 2,25 %.
10) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 80 %, 90 %, 100 %.
11) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 30 %, 30 %, 30 %, 30 %, 90 %, 90 %, 90 %, 95 %, 100 %.
12) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 75 %, 85 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %.
13) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %.
B.1.1.6 Rentenversicherungen mit kollektiver Hinterbliebenenrente mit Beginn ab 2022
| Überschussverband | Aufschubzeit | Rentenbezug | |||
| in % des überschussberechtigten Risikobeitrags 1)2) | in % des überschussberechtigten Risikobeitrags 3)4) | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 4) | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 5) | ||
| für BZW < 1 6) | sonst | ||||
| 22C3LHK | 10,00 | 30,00 | 1,6500 7) | 1,7500 7) | 2,25 8) |
1) Risikobeitrag für die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft in der Aufschubzeit.
2) Ab dem zweiten Versicherungsjahr.
3) Risikobeitrag für die Rente und die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft im Rentenbezug.
4) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
5) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit; eine mitversicherte Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft erhält denselben Satz.
6) Bei Verträgen, die im vorangegangenen Versicherungsjahr eine unterjährige Beitragszahlweise hatten.
7) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus": 1,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
8) Auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Bonus stattdessen 2,25 %.
| Überschussverband | Aufschubzeit | ||
| in % des überschussberechtigten Risikobeitrags 1)2) | in % des überschussberechtigten Risikobeitrags 3)4) | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 4) | |
| 22C3LHKE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.03.2022 | 0,00 | 30,00 | 1,6000 6)7) |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 0,00 | 30,00 | 1,6000 6)9) |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 0,00 | 30,00 | 1,6000 6)10) |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,00 | 30,00 | 1,6000 6)11) |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 30,00 | 1,6000 6)12) |
| Überschussverband | Rentenbezug |
| in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 5) | |
| 22C3LHKE | |
| Versicherungsbeginne: | |
| 01.01.2021 - 01.03.2022 | 2,25 8) |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 2,25 8) |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 2,25 8) |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 2,25 8) |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 2,25 8) |
1) Risikobeitrag für die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft in der Aufschubzeit.
2) Ab dem zweiten Versicherungsjahr.
3) Risikobeitrag für die Rente und die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft im Rentenbezug.
4) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
5) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit; eine mitversicherte Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft erhält denselben Satz.
6) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus": 1,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
7) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 50 %, 75 %, 90 %.
8) Auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Bonus stattdessen 2,25 %.
9) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 80 %, 90 %, 100 %.
10) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 30 %, 30 %, 30 %, 30 %, 90 %, 90 %, 90 %, 95 %, 100 %.
11) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 75 %, 85 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %.
12) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %.
B.1.1.7 Rentenversicherungen ohne Todesfallleistung mit Beginn ab 2022
| Überschussverband | Aufschubzeit | Rentenbezug | |
| in % des überschussberechtigten Risikobeitrags 1)2) | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 2) | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3) | |
| 22C3LPE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.03.2022 | 30,00 | 1,6000 4)5) | 2,25 6) |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 30,00 | 1,6000 4)7) | 2,25 6) |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 30,00 | 1,6000 4)8) | 2,25 6) |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 30,00 | 1,6000 4)9) | 2,25 6) |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 30,00 | 1,6000 4)10) | 2,25 6) |
1) Risikobeitrag für die Rente.
2) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
3) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.
4) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus": 1,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
5) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 50 %, 75 %, 90 %.
6) Auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Bonus stattdessen 2,25 %.
7) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 80 %, 90 %, 100 %.
8) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 30 %, 30 %, 30 %, 30 %, 90 %, 90 %, 90 %, 95 %, 100 %.
9) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 75 %, 85 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %.
10) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %.
B.1.1.8 Rentenversicherungen mit flexibler Todesfallleistung mit Beginn ab 2022
| Überschussverband | Grundüberschussanteil 1) | Überschussanteil 2) | Rentenbezug | ||
| in % des maßgeblichen Jahresbeitrags 3) | in % des überschussberechtigten Risikobeitrags 4)5) | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 6) | ||
| für BZW < 1 7) | sonst | ||||
| 22C3LU | 0,00 | 10,00 | 1,6500 8) | 1,7500 8) | 2,25 |
1) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen.
2) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr.
3) Der maßgebliche Jahresbeitrag ist der Jahresbeitrag vor den für die Beitragszahlungsdauer angesetzten Stückkosten.
4) Dieser Überschussanteilsatz fällt linear ab Alter 60 Jahre bis auf 0 % im Alter 85.
5) Auch für tariflich beitragsfrei gestellte Versicherungen.
6) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.
7) Bei Verträgen, die im vorangegangenen Versicherungsjahr eine unterjährige Beitragszahlweise hatten.
8) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus": 1,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
| Überschussverband | Grundüberschussanteil 1) | Überschussanteil 2) | Rentenbezug | |
| in % des überschussberechtigten Risikobeitrags 3) | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 4) | ||
| 22C3LUE | ||||
| Versicherungsbeginne: | ||||
| 01.01.2021 - 01.03.2022 | 10,00 | 1,6000 5)6) | 2,25 7) | |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 10,00 | 1,6000 5)8) | 2,25 7) | |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 10,00 | 1,6000 5)9) | 2,25 7) | |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 10,00 | 1,6000 5)10) | 2,25 7) | |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 10,00 | 1,6000 5)11) | 2,25 7) | |
1) Ab dem zweiten Versicherungsjahr.
2) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr.
3) Dieser Überschussanteilsatz fällt linear ab Alter 60 Jahre bis auf 0 % im Alter 85.
4) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.
5) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Bonus": 1,60 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
6) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 50 %, 75 %, 90 %.
7) Auf das überschussberechtigte Deckungskapital des Bonus stattdessen 2,25 %.
8) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 80 %, 90 %, 100 %.
9) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 30 %, 30 %, 30 %, 30 %, 90 %, 90 %, 90 %, 95 %, 100 %.
10) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 75 %, 85 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %.
11) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt:
mit 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %, 100 %.
B.1.1.9 Verrentungstarife
| Überschussverband | Rentenbezug | |
| in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1) | ||
| Deckungskapital der ab Rentenbeginn garantierten Rente | Deckungskapital des Bonus | |
| 21CKRLA, 21CKRLRA | 2,25 | 2,25 |
1) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit; eine mitversicherte Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft erhält denselben Satz.
B.1.2 Fondsgebundene Rentenversicherungen
B.1.2.1 Fondsgebundene Rentenversicherungen (mit oder ohne Garantieleistung) mit Beginn ab 2021
Versicherungen im Rentenbezug erhalten im Jahr 2024 beginnenden Versicherungsjahr zu Beginn des Versicherungsjahres einen Zinsüberschussanteil in folgender Höhe.
| Überschussverband | Rentenbezugszeit |
| Zinsüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals | |
| 21CERL1 | 2,40 |
| 21CERLR1 | 2,40 |
| 21CERLA1 | 2,40 |
| 21CERLRA1 | 2,40 |
| 21CKRL1 | 2,40 |
| 21CKRLR1 | 2,40 |
B.1.2.2 Fondsgebundene Rentenversicherungen (mit oder ohne Garantieleistung) mit Beginn ab 2022
Versicherungen im Rentenbezug erhalten im Jahr 2024 beginnenden Versicherungsjahr zu Beginn des Versicherungsjahres einen Zinsüberschussanteil in folgender Höhe.
| Überschussverband | Rentenbezugszeit |
| Zinsüberschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals | |
| 22CERLG | 2,25 |
| 22CERLAG | 2,25 |
| 22CERLRG | 2,25 |
| 22CERLRAG | 2,25 |
| 22CKRLG | 2,25 |
| 22CKRLRG | 2,25 |
B.1.2.3 Fondsgebundene Rentenversicherungen (mit oder ohne Garantieleistung) mit Beginn ab 2023
Versicherungen in der Aufschubzeit erhalten im Jahr 2024 beginnenden Versicherungsjahr zu Beginn jeden Monats, erstmals zu Beginn des zweiten Monats des ersten Versicherungsjahres, einen Grundüberschussanteil in folgender Höhe.
| Überschussverband | Grundüberschussanteil |
| in % des Risikobeitrags des ablaufenden Monats | |
| 23C0FRV | 30,00 |
| 23C0FRVE | 30,00 |
| 23C0FRVC | 30,00 |
| 23C0FRVCE | 30,00 |
| 23C0FRVF | 30,00 |
| 23C0FRVG | 30,00 |
Versicherungen in der Aufschubzeit erhalten im Jahr 2024 beginnenden Versicherungsjahr zu Beginn jeden Monats, erstmals zu Beginn des zweiten Monats des ersten Versicherungsjahres, einen Grundüberschussanteil und einen Zinsüberschussanteil in folgender Höhe.
| Überschussverband | Grundüberschuss in % auf den aktuellen Risikobeitrag (= Risikobeitrag des ablaufenden Monats) | Zinsüberschussanteil in % des Sicherungsguthabens zu Beginn des Vormonats nach Neuaufteilung |
| 23C0HYBA | - | 0,132400 |
| 23C0HYBAE | - | 0,132400 |
| 23C0HYBAC | - | 0,132400 |
| 23C0HYBACE | - | 0,132400 |
| 23C0HYBAF | - | 0,132400 |
| 23C0HYB | 30,00 | 0,132400 |
| 23C0HYBE | 30,00 | 0,132400 |
| 23C0HYBC | 30,00 | 0,132400 |
| 23C0HYBCE | 30,00 | 0,132400 |
| 23C0HYBF | 30,00 | 0,132400 |
| 23C0HYBG | 30,00 | 0,132400 |
| 23C3HYB | 30,00 | 0,132400 |
| 23C3HYBE | 30,00 | 0,132400 |
B.1.2.4 Fondsindividuelle Überschussbeteiligung
B.1.2.4.1 Gruppe 0001
Alle in diesem Unterkapitel dargestellten Überschusssätze gelten für die Überschussverbände: 19C0HYB, 19C0HYBE, 19C0FRV, 19C0FRVE, 19C3HYB, 19C3HYBE, 20C0FRV, 20C0FRVE, 21C0FRV, 21C0FRVE, 21C0FRVC, 21C0FRVCE, 21C0FRVD, 21C0FRVDE, 21C0FRVB, 21C0HYB, 21C0HYBE, 21C3HYB, 21C3HYBE, 21C0HYB1, 21C0HYBE1, 21C3HYB1,
21C3HYBE1, 23C0FRV, 23C0FRVE, 23C0FRVC, 23C0FRVCE, 23C0FRVF, 23C0FRVG, 23C0HYB, 23C0HYBE, 23C0HYBC , 23C0HYBCE, 23C0HYBF, 23C0HYBG, 23C3HYB, 23C3HYBE
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Beitragseingang, nach allen Kosten und Risikobeitragsentnahmen | Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach | |
| AT0000613146 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0254 |
| AT0000A153H4 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| AT0000A192A7 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| AT0000A1A1F0 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| AT0000A1TWL9 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| AT0000A1YH49 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| BE0940002729 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0701 |
| BE6246061376 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE0005326524 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0353 |
| DE0005933931 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE0006289465 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE0009765370 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0465 |
| DE0009781997 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE0009797613 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0041 |
| DE000A0D95Q0 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0548 |
| DE000A0F5UH1 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0LGNP3 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0M0317 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0M03X1 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0NAUG6 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0527 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten und Risikobeitragsentnahmen | ||
| DE000A0RHG75 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0465 |
| DE000A0YJMG1 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0382 |
| DE000A1C3Y36 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0299 |
| DE000A1C5D13 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A1H72F1 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0216 |
| DE000A1H72N5 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A1WZ2J4 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0498 |
| DE000A2AFXA5 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0299 |
| DE000A2AR3S8 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0249 |
| DE000A2DVTE6 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A2N5MA1 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A2P0T10 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A2P0T51 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A2P0T93 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A2P0UD7 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A2PB598 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0498 |
| DE000A2PB6F9 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0216 |
| DE000A2PMXF8 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0498 |
| DE000ANTE1V9 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000DWS18Q3 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten und Risikobeitragsentnahmen | ||
| DE000DWS2L90 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000DWS2R94 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| FR0000292278 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0525 |
| FR0010135103 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| FR0013295227 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE0008368742 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0622 |
| IE0031719473 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE0032768974 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE0032769055 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE0033535075 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0525 |
| IE0034140511 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B0169L03 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0540 |
| IE00B0HCGV10 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B18GC888 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B1FZS350 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B1W6CW87 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B1XNHC34 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B2PC0260 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B2PC0716 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B3N38C44 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten und Risikobeitragsentnahmen | ||
| IE00B3RBWM25 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B3XXRP09 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B4L5Y983 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B4MJ5D07 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B526YN16 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B53L3W79 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B53L4350 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B53SZB19 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B67WB637 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B7J7TB45 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B8DMPF88 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B8FHGS14 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B945VV12 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B9F5YL18 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BD0DT792 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BFG1R338 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BFY86287 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0548 |
| IE00BG47KH54 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BJ5JNY98 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BJ5JNZ06 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten und Risikobeitragsentnahmen | ||
| IE00BKM4GZ66 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BKPWG574 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BKSCBX74 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BKX55R35 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BWGCG836 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BYSX5D68 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BYZK4552 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BZ163L38 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BZCQB185 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0048292394 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0486 |
| LU0084408755 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0690 |
| LU0099574567 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU0112268841 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0299 |
| LU0112269146 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0299 |
| LU0112269492 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0299 |
| LU0114763096 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0122379950 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0713 |
| LU0140636845 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU0141799501 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0382 |
| LU0159551042 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0622 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten und Risikobeitragsentnahmen | ||
| LU0161535835 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0610 |
| LU0172157280 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0837 |
| LU0187079347 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU0195953079 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0201071890 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU0218910536 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0690 |
| LU0225880524 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0232524495 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0684 |
| LU0232524818 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0290355717 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0290358497 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0319572730 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0668 |
| LU0319577374 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0701 |
| LU0324426252 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0465 |
| LU0329203144 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0340592095 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0346388373 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0346388969 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0348612697 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU0348612853 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten und Risikobeitragsentnahmen | ||
| LU0351545230 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0360863863 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0384405600 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0690 |
| LU0395796690 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0397221945 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0430265933 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0341 |
| LU0431139764 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0465 |
| LU0548153104 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU0553169458 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0407 |
| LU0602539271 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0629459743 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0629460089 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0654531184 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0764 |
| LU0832429905 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0839027447 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0945408952 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0950592104 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0969484418 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1006076118 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0564 |
| LU1023698746 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten und Risikobeitragsentnahmen | ||
| LU1048313891 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1100077798 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1217268405 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1245470080 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1245470676 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1245471138 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1479563808 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0113 |
| LU1481584016 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1529950914 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0374 |
| LU1589837373 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1626216961 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1652855229 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1663838461 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1665237704 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0836 |
| LU1714355440 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1794438561 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1813277669 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1819586006 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1821198576 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0458 |
| LU1864504425 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0613 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten und Risikobeitragsentnahmen | ||
| LU1864952335 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU1864957219 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU1865032954 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0299 |
| LU1904802086 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1931974692 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1953136527 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU2078716052 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0249 |
| LU2146191569 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU2398291711 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0829 |
| LU2420982261 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
B.1.2.4.2 Gruppe 0002
Alle in diesem Unterkapitel dargestellten Überschusssätze gelten für die Überschussverbände: 19C0HYBZ
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| AT0000613146 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| AT0000A153H4 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| AT0000A192A7 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| AT0000A1A1F0 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| AT0000A1TWL9 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| AT0000A1YH49 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| BE0940002729 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| BE6246061376 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE0005326524 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE0005933931 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE0006289465 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE0009781997 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE0009797613 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0D95Q0 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0F5UH1 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0LGNP3 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0M0317 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0M03X1 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0NAUG6 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0RHG75 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| DE000A1C3Y36 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A1H72F1 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A2AFXA5 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A2AR3S8 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A2DVTE6 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A2N5MA1 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000ANTE1V9 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000DWS18Q3 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000DWS2L90 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000DWS2S28 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| FR0000292278 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| FR0013295227 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE0008368742 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE0031719473 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE0032768974 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE0032769055 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE0034140511 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B0169L03 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B0HCGV10 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B18GC888 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| IE00B1FZS350 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B1W6CW87 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B1XNHC34 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B2PC0260 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B2PC0716 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B3N38C44 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B3RBWM25 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B3XXRP09 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B4L5Y983 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B4MJ5D07 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B526YN16 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B53L3W79 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B53L4350 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B53SZB19 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B67WB637 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B7J7TB45 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B8DMPF88 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B8FHGS14 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B945VV12 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B9F5YL18 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| IE00BD0DT792 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BFG1R338 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BFY86287 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BG47KH54 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BJ5JNY98 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BJ5JNZ06 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BKM4GZ66 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BKPWG574 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BKSCBX74 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BKX55R35 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BWGCG836 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BYSX5D68 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BYZK4552 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BZ163L38 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BZCQB185 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0048292394 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0084408755 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0099574567 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0112268841 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0112269146 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| LU0112269492 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0114763096 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0122379950 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0125951151 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0140636845 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0141799501 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0159551042 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0161535835 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0172157280 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0195953079 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0201071890 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0225880524 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0232524495 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0232524818 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0290355717 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0290358497 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0319572730 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0319577374 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0324426252 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0329203144 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| LU0340592095 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0346388373 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0346388969 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0348612697 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0348612853 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0351545230 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0360863863 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0384405600 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0395796690 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0397221945 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0430265933 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0548153104 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0553169458 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0602539271 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0629459743 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0629460089 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0654531184 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0832429905 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0839027447 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0950592104 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| LU0969484418 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1006076118 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1023698746 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1048313891 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1100077798 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1217268405 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1245470080 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1245470676 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1245471138 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1479563808 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1481584016 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1589837373 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1626216961 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1652855229 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1663838461 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1665237704 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1714355440 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1794438561 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1813277669 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1819586006 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| LU1821198576 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1864504425 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1864952335 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1864957219 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1865032954 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1904802086 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1931974692 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1953136527 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU2078716052 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU2146191569 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU2398291711 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU2420982261 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
B.1.2.4.3 Gruppe 0003
Alle in diesem Unterkapitel dargestellten Überschusssätze gelten für die Überschussverbände: 19C0HYBA, 19C0HYBAE, 19C0FA, 19C0FAE, 20C0FA, 20C0FAE, 21C0FA, 21C0FAE, 21C0HYBA, 21C0HYBAE, 21C0HYBA1, 21C0HYBAE1, 23C0HYBA, 23C0HYBAE, 23C0HYBAC , 23C0HYBACE , 23C0HYBAF
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| AT0000613146 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0254 |
| AT0000A153H4 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| AT0000A192A7 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| AT0000A1A1F0 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| AT0000A1TWL9 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| AT0000A1YH49 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| BE0940002729 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0701 |
| BE6246061376 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE0005326524 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0353 |
| DE0005933931 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE0006289465 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE0009781997 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE0009797613 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0041 |
| DE000A0D95Q0 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0548 |
| DE000A0F5UH1 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0LGNP3 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0M0317 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0M03X1 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A0NAUG6 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0527 |
| DE000A0RHG75 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0465 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| DE000A1C3Y36 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0299 |
| DE000A1H72F1 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0216 |
| DE000A2AFXA5 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0299 |
| DE000A2AR3S8 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0249 |
| DE000A2DVTE6 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000A2N5MA1 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000ANTE1V9 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000DWS18Q3 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000DWS2L90 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| DE000DWS2S28 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0216 |
| FR0000292278 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0525 |
| FR0013295227 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE0008368742 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0622 |
| IE0031719473 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE0032768974 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE0032769055 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE0034140511 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B0169L03 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0540 |
| IE00B0HCGV10 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B18GC888 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| IE00B1FZS350 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B1W6CW87 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B1XNHC34 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B2PC0260 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B2PC0716 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B3N38C44 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B3RBWM25 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B3XXRP09 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B4L5Y983 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B4MJ5D07 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B526YN16 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B53L3W79 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B53L4350 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B53SZB19 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B67WB637 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B7J7TB45 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B8DMPF88 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B8FHGS14 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B945VV12 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00B9F5YL18 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| IE00BD0DT792 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BFG1R338 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BFY86287 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0548 |
| IE00BG47KH54 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BJ5JNY98 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BJ5JNZ06 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BKM4GZ66 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BKPWG574 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BKSCBX74 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BKX55R35 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BWGCG836 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BYSX5D68 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BYZK4552 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BZ163L38 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| IE00BZCQB185 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0048292394 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0486 |
| LU0084408755 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0690 |
| LU0099574567 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU0112268841 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0299 |
| LU0112269146 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0299 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| LU0112269492 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0299 |
| LU0114763096 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0122379950 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0713 |
| LU0125951151 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0731 |
| LU0140636845 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU0141799501 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0382 |
| LU0159551042 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0622 |
| LU0161535835 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0610 |
| LU0172157280 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0837 |
| LU0195953079 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0201071890 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU0225880524 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0232524495 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0684 |
| LU0232524818 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0290355717 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0290358497 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0319572730 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0668 |
| LU0319577374 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0701 |
| LU0324426252 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0465 |
| LU0329203144 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| LU0340592095 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0346388373 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0346388969 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0348612697 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU0348612853 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0351545230 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0360863863 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0384405600 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0690 |
| LU0395796690 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0397221945 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0430265933 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0341 |
| LU0548153104 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU0553169458 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0407 |
| LU0602539271 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0629459743 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0629460089 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0654531184 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0764 |
| LU0832429905 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0839027447 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU0950592104 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| LU0969484418 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1006076118 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0564 |
| LU1023698746 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1048313891 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1100077798 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1217268405 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1245470080 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1245470676 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1245471138 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1479563808 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0113 |
| LU1481584016 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1589837373 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1626216961 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1652855229 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1663838461 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1665237704 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0836 |
| LU1714355440 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1794438561 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1813277669 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1819586006 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
Die Überschusssätze gelten für die in den angegebenen Zeiträumen beginnenden Monate.
| ISIN | Zeitraum | Aufschubzeit |
| Überschussanteilsatz in % des überschussberechtigten Fondsguthabens zu Beginn des ablaufenden Monats nach Beitragseingang, nach allen Kosten | ||
| LU1821198576 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0458 |
| LU1864504425 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0613 |
| LU1864952335 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU1864957219 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0589 |
| LU1865032954 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0299 |
| LU1904802086 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1931974692 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU1953136527 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU2078716052 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0249 |
| LU2146191569 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
| LU2398291711 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0829 |
| LU2420982261 | 01.01.2024 - 01.03.2024 | 0,0000 |
B.2 Laufzeitbonus
Versicherungen, die im Geschäftsjahr 2024 ihre 10., 15. oder 20. Zuteilung in der Aufschubzeit erhalten, erhalten den unten aufgeführten Laufzeitbonus zusätzlich zu der jeweiligen Zuteilung.
| Überschussverband | Laufzeitbonus 1) während der Aufschubzeit | ||
| in % des maßgeblichen Deckungskapitals 2) bei Zuteilung 3) | |||
| mit der 10. Zuteilung | mit der 15. Zuteilung | mit der 20. Zuteilung | |
| 22C3LE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.12.2021 | 6,45 | 2,60 | 2,60 |
| 01.01.2022 - 01.03.2022 | 6,70 | 2,70 | 2,70 |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 6,20 | 2,50 | 2,50 |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 3,05 | 1,20 | 1,20 |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,35 | 0,15 | 0,15 |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 22C3LRE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.12.2021 | 6,45 | 2,60 | 2,60 |
| 01.01.2022 - 01.03.2022 | 6,70 | 2,70 | 2,70 |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 6,20 | 2,50 | 2,50 |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 3,05 | 1,20 | 1,20 |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,35 | 0,15 | 0,15 |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
1) Nicht für nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall.
2) Das maßgebliche Deckungskapital ist der Durchschnitt der überschussberechtigten Deckungskapitalien der garantierten Leistung, die bei den ersten 10, 15 bzw. 20 Zuteilungen zugrunde gelegt worden sind.
3) Auch wenn der Termin des Ablaufs oder Rentenübergangs ein Jahrestag der Versicherung ist.
Versicherungen, die im Geschäftsjahr 2024 ihre 10., 15. oder 20. Zuteilung in der Aufschubzeit erhalten, erhalten den unten aufgeführten Laufzeitbonus zusätzlich zu der jeweiligen Zuteilung.
| Überschussverband | Laufzeitbonus 1) während der Aufschubzeit | ||
| in % des maßgeblichen Deckungskapitals 2) bei Zuteilung 3) | |||
| mit der 10. Zuteilung | mit der 15. Zuteilung | mit der 20. Zuteilung | |
| 22C3LHE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.12.2021 | 6,45 | 2,60 | 2,60 |
| 01.01.2022 - 01.03.2022 | 6,70 | 2,70 | 2,70 |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 6,20 | 2,50 | 2,50 |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 3,05 | 1,20 | 1,20 |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,35 | 0,15 | 0,15 |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 22C3LHKE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.12.2021 | 6,45 | 2,60 | 2,60 |
| 01.01.2022 - 01.03.2022 | 6,70 | 2,70 | 2,70 |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 6,20 | 2,50 | 2,50 |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 3,05 | 1,20 | 1,20 |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,35 | 0,15 | 0,15 |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
1) Nicht für nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall.
2) Das maßgebliche Deckungskapital ist der Durchschnitt der überschussberechtigten Deckungskapitalien der garantierten Leistung, die bei den ersten 10, 15 bzw. 20 Zuteilungen zugrunde gelegt worden sind.
3) Auch wenn der Termin des Ablaufs oder Rentenübergangs ein Jahrestag der Versicherung ist.
Versicherungen, die im Geschäftsjahr 2024 ihre 10., 15. oder 20. Zuteilung in der Aufschubzeit erhalten, erhalten den unten aufgeführten Laufzeitbonus zusätzlich zu der jeweiligen Zuteilung.
| Überschussverband | Laufzeitbonus 1) während der Aufschubzeit | ||
| in % des maßgeblichen Deckungskapitals 2) bei Zuteilung 3) | |||
| mit der 10. Zuteilung | mit der 15. Zuteilung | mit der 20. Zuteilung | |
| 22C3LPE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.12.2021 | 6,45 | 2,60 | 2,60 |
| 01.01.2022 - 01.03.2022 | 6,70 | 2,70 | 2,70 |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 6,20 | 2,50 | 2,50 |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 3,05 | 1,20 | 1,20 |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,35 | 0,15 | 0,15 |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 22C3LUE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.12.2021 | 6,45 | 2,60 | 2,60 |
| 01.01.2022 - 01.03.2022 | 6,70 | 2,70 | 2,70 |
| 01.04.2022 - 01.06.2022 | 6,20 | 2,50 | 2,50 |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 3,05 | 1,20 | 1,20 |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,35 | 0,15 | 0,15 |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
1) Nicht für nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall.
2) Das maßgebliche Deckungskapital ist der Durchschnitt der überschussberechtigten Deckungskapitalien der garantierten Leistung, die bei den ersten 10, 15 bzw. 20 Zuteilungen zugrunde gelegt worden sind.
3) Auch wenn der Termin des Ablaufs oder Rentenübergangs ein Jahrestag der Versicherung ist.
B.3 Mindesthöhe des Laufzeitbonus
Für die 10., 15. bzw. 20. Zuteilung in der Aufschubzeit wird eine Mindesthöhe des Laufzeitbonus festgelegt. Die Mindesthöhe ergibt sich aus den aufgeführten %-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals. Die unten aufgeführte Mindesthöhe des Laufzeitbonus gilt für alle zukünftigen Geschäftsjahre, in denen die Versicherungen ihre 10., 15. bzw. 20. Zuteilung in der Aufschubzeit erhalten.
Die Mindesthöhe des Laufzeitbonus wird nicht zusätzlich zum Laufzeitbonus zugeteilt.
| Überschussverband | Mindesthöhe des Laufzeitbonus 1) während der Aufschubzeit | ||
| in % des maßgeblichen Deckungskapitals 2) bei Zuteilung 3) | |||
| mit der 10. Zuteilung | mit der 15. Zuteilung | mit der 20. Zuteilung | |
| 22C3LE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.12.2021 | 1,20 | 0,40 | 0,00 |
| 01.01.2022 - 01.06.2022 | 1,65 | 0,00 | 0,00 |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 1,15 | 0,00 | 0,00 |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,30 | 0,00 | 0,00 |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 22C3LRE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.12.2021 | 1,20 | 0,40 | 0,00 |
| 01.01.2022 - 01.06.2022 | 1,65 | 0,00 | 0,00 |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 1,15 | 0,00 | 0,00 |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,30 | 0,00 | 0,00 |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
1) Nicht für nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall.
2) Das maßgebliche Deckungskapital ist der Durchschnitt der überschussberechtigten Deckungskapitalien der garantierten Leistung, die bei den ersten 10, 15 bzw. 20 Zuteilungen zugrunde gelegt worden sind.
3) Auch wenn der Termin des Ablaufs oder Rentenübergangs ein Jahrestag der Versicherung ist.
Für die 10., 15. bzw. 20. Zuteilung in der Aufschubzeit wird eine Mindesthöhe des Laufzeitbonus festgelegt. Die Mindesthöhe ergibt sich aus den aufgeführten %-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals. Die unten aufgeführte Mindesthöhe des Laufzeitbonus gilt für alle zukünftigen Geschäftsjahre, in denen die Versicherungen ihre 10., 15. bzw. 20. Zuteilung in der Aufschubzeit erhalten.
Die Mindesthöhe des Laufzeitbonus wird nicht zusätzlich zum Laufzeitbonus zugeteilt.
| Überschussverband | Mindesthöhe des Laufzeitbonus 1) während der Aufschubzeit | ||
| in % des maßgeblichen Deckungskapitals 2) bei Zuteilung 3) | |||
| mit der 10. Zuteilung | mit der 15. Zuteilung | mit der 20. Zuteilung | |
| 22C3LHE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.12.2021 | 1,20 | 0,40 | 0,00 |
| 01.01.2022 - 01.06.2022 | 1,65 | 0,00 | 0,00 |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 1,15 | 0,00 | 0,00 |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,30 | 0,00 | 0,00 |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 22C3LHKE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.12.2021 | 1,20 | 0,40 | 0,00 |
| 01.01.2022 - 01.06.2022 | 1,65 | 0,00 | 0,00 |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 1,15 | 0,00 | 0,00 |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,30 | 0,00 | 0,00 |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
1) Nicht für nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall.
2) Das maßgebliche Deckungskapital ist der Durchschnitt der überschussberechtigten Deckungskapitalien der garantierten Leistung, die bei den ersten 10, 15 bzw. 20 Zuteilungen zugrunde gelegt worden sind.
3) Auch wenn der Termin des Ablaufs oder Rentenübergangs ein Jahrestag der Versicherung ist.
Für die 10., 15. bzw. 20. Zuteilung in der Aufschubzeit wird eine Mindesthöhe des Laufzeitbonus festgelegt. Die Mindesthöhe ergibt sich aus den aufgeführten %-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals. Die unten aufgeführte Mindesthöhe des Laufzeitbonus gilt für alle zukünftigen Geschäftsjahre, in denen die Versicherungen ihre 10., 15. bzw. 20. Zuteilung in der Aufschubzeit erhalten.
Die Mindesthöhe des Laufzeitbonus wird nicht zusätzlich zum Laufzeitbonus zugeteilt.
| Überschussverband | Mindesthöhe des Laufzeitbonus 1) während der Aufschubzeit | ||
| in % des maßgeblichen Deckungskapitals 2) bei Zuteilung 3) | |||
| mit der 10. Zuteilung | mit der 15. Zuteilung | mit der 20. Zuteilung | |
| 22C3LPE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.12.2021 | 1,20 | 0,40 | 0,00 |
| 01.01.2022 - 01.06.2022 | 1,65 | 0,00 | 0,00 |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 1,15 | 0,00 | 0,00 |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,30 | 0,00 | 0,00 |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 22C3LUE | |||
| Versicherungsbeginne: | |||
| 01.01.2021 - 01.12.2021 | 1,20 | 0,40 | 0,00 |
| 01.01.2022 - 01.06.2022 | 1,65 | 0,00 | 0,00 |
| 01.07.2022 - 01.09.2022 | 1,15 | 0,00 | 0,00 |
| 01.10.2022 - 01.12.2022 | 0,30 | 0,00 | 0,00 |
| 01.01.2023 - 01.03.2024 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
1) Nicht für nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall.
2) Das maßgebliche Deckungskapital ist der Durchschnitt der überschussberechtigten Deckungskapitalien der garantierten Leistung, die bei den ersten 10,
15 bzw. 20 Zuteilungen zugrunde gelegt worden sind.
3) Auch wenn der Termin des Ablaufs oder Rentenübergangs ein Jahrestag der Versicherung ist.
B.4 Schlussüberschussbeteiligung und Nachdividende
B.4.1 Rentenversicherungen
Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt.
Die Schlussüberschussrente wird mit Null deklariert.
| Überschussverband | Schlussüberschussbeteiligung | |||
| in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | ||||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| 21C3LABE | 4,8000 | 3,6000 | 2,0000 | 2,0000 |
1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.
Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt.
Die Schlussüberschussrente wird mit Null deklariert.
| Überschussverband | Schlussüberschussbeteiligung | ||||
| in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | |||||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | ||
| 22C3LE | |||||
| Versicherungsbeginne: | |||||
| 01.01.2021 - 01.03.2024 | 8,6400 | 6,4800 | 3,6000 | 3,6000 | |
| 22C3LRE | |||||
| Versicherungsbeginne: | |||||
| 01.01.2021 - 01.03.2024 | 8,6400 | 6,4800 | 3,6000 | 3,6000 | |
| 22C3LHE | |||||
| Versicherungsbeginne: | |||||
| 01.01.2021 - 01.03.2024 | 8,6400 | 6,4800 | 3,6000 | 3,6000 | |
| 1) | Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag. | ||||
Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt.
Die Schlussüberschussrente wird mit Null deklariert.
| Überschussverband | Schlussüberschussbeteiligung in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | |||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| 22C3LH | 2,6800 | 2,0000 | 1,1200 | 1,1200 |
1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.
Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt.
Die Schlussüberschussrente wird mit Null deklariert.
| Überschussverband | Schlussüberschussbeteiligung in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | |||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| 22C3LHK | 2,6800 | 2,0000 | 1,1200 | 1,1200 |
1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.
Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt.
Die Schlussüberschussrente wird mit Null deklariert.
| Überschussverband | Schlussüberschussbeteiligung in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | |||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| 22C3LHKE | ||||
| Versicherungsbeginne: | ||||
| 01.01.2021 - 01.03.2024 | 8,6400 | 6,4800 | 3,6000 | 3,6000 |
1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.
Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt.
Die Schlussüberschussrente wird mit Null deklariert.
| Überschussverband | Schlussüberschussbeteiligung in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | |||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| 22C3LPE | ||||
| Versicherungsbeginne: | ||||
| 01.01.2021 - 01.03.2024 | 8,6400 | 6,4800 | 3,6000 | 3,6000 |
| 22C3LUE | ||||
| Versicherungsbeginne: | ||||
| 01.01.2021 - 01.03.2024 | 8,6400 | 6,4800 | 3,6000 | 3,6000 |
1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.
Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig gewährt.
Die Schlussüberschussrente wird mit Null deklariert.
| Überschussverband | Schlussüberschussbeteiligung in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | |||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| 22C3LU | 2,6800 | 2,0000 | 1,1200 | 1,1200 |
| 22C3L, 22C3LR | 2,6800 | 2,0000 | 1,1200 | 1,1200 |
1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.
B.4.2 Fondsgebundene Rentenversicherungen
B.4.2.1 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Garantieleistungen mit Beginn ab 2023
Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung.
Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten monatlichen ‰-Sätzen des maßgeblichen Sicherungsguthabens. Das maßgebliche Sicherungsguthaben ist das Sicherungsguthaben, das auch Bezugsgröße für die monatlichen Zinsüberschussanteile ist.
Die Schlussüberschussrente wird mit Null deklariert.
| Überschussverband | Schlussüberschussbeteiligung in ‰ des maßgeblichen Sicherungsguthabens für die Monatsersten des im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnenden Versicherungsjahres 1) | |
| 2024 | 2023 | |
| 23C0HYBA | 0,4000 | 0,2800 |
| 23C0HYBAE | 0,4000 | 0,2800 |
| 23C0HYBAC | 0,4000 | 0,2800 |
| 23C0HYBACE | 0,4000 | 0,2800 |
| 23C0HYBAF | 0,4000 | 0,2800 |
| 23C0HYB | 0,4000 | 0,2800 |
| 23C0HYBE | 0,4000 | 0,2800 |
| 23C0HYBC | 0,4000 | 0,2800 |
| 23C0HYBCE | 0,4000 | 0,2800 |
| 23C0HYBF | 0,4000 | 0,2800 |
| 23C0HYBG | 0,4000 | 0,2800 |
| 23C3HYB | 0,4000 | 0,2800 |
| 23C3HYBE | 0,4000 | 0,2800 |
1) Der Rentenbeginn (Ablauf der Aufschubzeit) wird ebenfalls berücksichtigt. Hierbei gilt das Geschäftsjahr des Rentenbeginns.
B.4.2.2 Fondsgebundene Rentenversicherungen ohne Garantieleistungen mit Beginn ab 2015
Die Schlussüberschussrente wird für die Überschussverbände 15C0FRV, 15C0FRVE, 15C2FRV, 15C2FRVE, 15C3FRV, 15C3FRVE, 15C8FRV, 15C8FRVE, 15C0FA, 15C0FAE, 15C2FA, 15C2FAE, 15C3FA, 15C3FAE, 17C0FRV, 17C0FRVE, 17C2FRV, 17C2FRVE, 17C3FRV, 17C3FRVE, 17C8FRV, 17C8FRVE, 17C0FA, 17C0FAE, 17C2FA, 17C2FAE, 17C3FA, 17C3FAE, 19C0FRV, 19C0FRVE, 20C0FRV, 20C0FRVE, 21C0FRV, 21C0FRVE, 21COFRVC, 21C0FRVCE, 21C0FRVD, 21C0FRVDE, 21C0FRVB, 23C0FRV, 23C0FRVE, 23C0FRVC, 23C0FRVCE, 23C0FRVF, 23C0FRVG mit Null deklariert.
B.5 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
B.5.1 Rentenversicherungen
Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.
| Überschussverband | Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | |||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| 21C3LABE | 1,2000 | 0,9000 | 0,5000 | 0,5000 |
1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.
Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.
| Überschussverband | Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | |||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| 22C3LE | ||||
| Versicherungsbeginne: | ||||
| 01.01.2021 - 01.03.2024 | 2,1600 | 1,6200 | 0,9000 | 0,9000 |
| 22C3LRE | ||||
| Versicherungsbeginne: | ||||
| 01.01.2021 - 01.03.2024 | 2,1600 | 1,6200 | 0,9000 | 0,9000 |
| 22C3LHE | ||||
| Versicherungsbeginne: | ||||
| 01.01.2021 - 01.03.2024 | 2,1600 | 1,6200 | 0,9000 | 0,9000 |
1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.
Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.
| Überschussverband | Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | |||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| 22C3LH | 0,6700 | 0,5000 | 0,2800 | 0,2800 |
1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.
Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.
| Überschussverband | Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | |||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| 22C3LHK | 0,6700 | 0,5000 | 0,2800 | 0,2800 |
1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.
Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.
| Überschussverband | Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | |||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| 22C3LHKE | ||||
| Versicherungsbeginne: | ||||
| 01.01.2021 - 01.03.2024 | 2,1600 | 1,6200 | 0,9000 | 0,9000 |
1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.
Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.
| Überschussverband | Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | |||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| 22C3LPE | ||||
| Versicherungsbeginne: | ||||
| 01.01.2021 - 01.03.2024 | 2,1600 | 1,6200 | 0,9000 | 0,9000 |
| 22C3LUE | ||||
| Versicherungsbeginne: | ||||
| 01.01.2021 - 01.03.2024 | 2,1600 | 1,6200 | 0,9000 | 0,9000 |
1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.
Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit) der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Das maßgebliche Deckungskapital ist das Deckungskapital, das auch Bezugsgröße für die laufende Überschussbeteiligung ist. Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.
| Überschussverband | Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für den im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum liegenden Versicherungsjahrestag ab dem 5. Versicherungsjahrestag 1) | |||
| 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| 22C3LU | 0,6700 | 0,5000 | 0,2800 | 0,2800 |
| 22C3L, 22C3LR | 0,6700 | 0,5000 | 0,2800 | 0,2800 |
1) Der Versicherungsbeginn gilt hier nicht als Versicherungsjahrestag.
B.5.2 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Garantieleistungen
B.5.2.1 Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Garantieleistungen mit Beginn ab 2023
Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 2024 und vor dem Versicherungsjahrestag 2025 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt.
Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten monatlichen ‰-Sätzen des maßgeblichen Sicherungsguthabens. Das maßgebliche Sicherungsguthaben ist das Sicherungsguthaben, das auch Bezugsgröße für die monatlichen Zinsüberschussanteile ist.
Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.
| Überschussverband | Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in ‰ des maßgeblichen Sicherungsguthabens für die Monatsersten des im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnenden Versicherungsjahres 1) | |
| 2024 | 2023 | |
| 23C0HYBA | 0,1000 | 0,0700 |
| 23C0HYBAE | 0,1000 | 0,0700 |
| 23C0HYBAC | 0,1000 | 0,0700 |
| 23C0HYBACE | 0,1000 | 0,0700 |
| 23C0HYBAF | 0,1000 | 0,0700 |
| 23C0HYB | 0,1000 | 0,0700 |
| 23C0HYBE | 0,1000 | 0,0700 |
| 23C0HYBC | 0,1000 | 0,0700 |
| 23C0HYBCE | 0,1000 | 0,0700 |
| 23C0HYBF | 0,1000 | 0,0700 |
| 23C0HYBG | 0,1000 | 0,0700 |
| 23C3HYB | 0,1000 | 0,0700 |
| 23C3HYBE | 0,1000 | 0,0700 |
1) Der Rentenbeginn (Ablauf der Aufschubzeit) wird ebenfalls berücksichtigt. Hierbei gilt das Geschäftsjahr des Rentenbeginns.
C Kapitalisierungsprodukte
C.1 Laufende Überschussbeteiligung
C.1.1 Kapitalisierungsprodukte ohne Mindestbeteiligung
| Überschussverband | in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 1) |
| 21C0CKAPE | 2,1000 |
1) Nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode.
D Berufsunfähigkeitsversicherungen
D.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
D.1.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit Beginn ab 2022
D.1.1.1 Laufende Überschussbeteiligung in der Anwartschaft und in der Karenzzeit
| Überschussverband | Versicherungen in der Anwartschaft bzw. Karenzzeit | |
| in % des überschussberechtigten Beitrags 3) | BU-Bonus in % der versicherten Leistungen 2) | |
| 22COA | 30,00 | 42,00 |
| 22COB | 30,00 | 42,00 |
| 22COC | 30,00 | 42,00 |
| 22COD | 30,00 | 42,00 |
| 22COE | 30,00 | 42,00 |
| 22COF | 30,00 | 42,00 |
| 22COG | 30,00 | 42,00 |
| 22COH | 30,00 | 42,00 |
| 22COI | 30,00 | 42,00 |
| 22COJ | 30,00 | 42,00 |
| 22COK | 30,00 | 42,00 |
| 22COL | 30,00 | 42,00 |
| 22COM | 30,00 | 42,00 |
| Überschussverband | Versicherungen in der Anwartschaft bzw. Karenzzeit | |
| Überschussanteil 1) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals | Risikoüberschussanteil 1) in % des überschussberechtigten Risikobeitrags | |
| 22COA | 1,6000 | 30,00 |
| 22COB | 1,6000 | 30,00 |
| 22COC | 1,6000 | 30,00 |
| 22COD | 1,6000 | 30,00 |
| 22COE | 1,6000 | 30,00 |
| 22COF | 1,6000 | 30,00 |
| 22COG | 1,6000 | 30,00 |
| 22COH | 1,6000 | 30,00 |
| 22COI | 1,6000 | 30,00 |
| 22COJ | 1,6000 | 30,00 |
| 22COK | 1,6000 | 30,00 |
| 22COL | 1,6000 | 30,00 |
| 22COM | 1,6000 | 30,00 |
1) Nur für Einmalbeitragsversicherungen und beitragsfrei gestellte Versicherungen.
2) Nur für Versicherungen mit der Überschussverwendungsart "BU-Bonus".
3) Nur für beitragspflichtige Versicherungen; nicht bei Wahl der Überschussverwendung "BU-Bonus".
D.1.1.2 Laufende Überschussbeteiligung im Rentenbezug
| Überschussverband | Versicherungen im Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals |
| 22COA | 1,60 |
| 22COB | 1,60 |
| 22COC | 1,60 |
| 22COD | 1,60 |
| 22COE | 1,60 |
| 22COF | 1,60 |
| 22COG | 1,60 |
| 22COH | 1,60 |
| 22COI | 1,60 |
| 22COJ | 1,60 |
| 22COK | 1,60 |
| 22COL | 1,60 |
| 22COM | 1,60 |
D.2 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
D.2.1 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beginn ab 2022
D.2.1.1 Laufende Überschussbeteiligung in der Anwartschaft und in der Karenzzeit
| Überschussverband | Versicherungen in der Anwartschaft bzw. Karenzzeit | ||||
| in % des überschussberechtigten Beitrags 2) | Überschussanteil 1) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals | Risikoüberschussanteil 1) in % des überschussberechtigten Risikobeitrags | |||
| Raucher | Nichtraucher | Raucher | Nichtraucher | ||
| 22C0BVAA, 22C0BVAB, 22C0BVAC, 22C0BVAD, 22C0BVAE, 22C0BVAF, 22C0BVAG, 22C0BVAH, 22C0BVAI, 22C0BVAJ, 22C0BVAK, 22C0BVAL, 22C0BVAM | 30,00 | 30,00 | 1,6000 | 30,00 | 30,00 |
| 22C0BVBA, 22C0BVBB, 22C0BVBC, 22C0BVBD, 22C0BVBE, 22C0BVBF, 22C0BVBG, 22C0BVBH, 22C0BVBI, 22C0BVBJ, 22C0BVBK, 22C0BVBL, 22C0BVBM | 30,00 | 30,00 | 1,6000 | 30,00 | 30,00 |
| 22C0BVCA, 22C0BVCB, 22C0BVCC, 22C0BVCD, 22C0BVCE, 22C0BVCF, 22C0BVCG, 22C0BVCH, 22C0BVCI, 22C0BVCJ, 22C0BVCK, 22C0BVCL, 22C0BVCM | 30,00 | 30,00 | 1,6000 | 30,00 | 30,00 |
| 22C0BVSA, 22C0BVSB, 22C0BVSC, 22C0BVSD, 22C0BVSE, 22C0BVSF, 22C0BVSG, 22C0BVSH, 22C0BVSI, 22C0BVSJ, 22C0BVSK, 22C0BVSL, 22C0BVSM | 30,00 | 30,00 | 1,6000 | 30,00 | 30,00 |
1) Nur für Einmalbeitragsversicherungen und beitragsfrei gestellte Versicherungen.
2) Nur für beitragspflichtige Versicherungen.
| Überschussverband | Versicherungen in der Anwartschaft bzw. Karenzzeit | |||
| in % des überschussberechtigten Beitrags 3) | BU-Bonus in % der Berufsunfähigkeitsrente 2) | Überschussanteil 1) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals | Risikoüberschussanteil 1) in % des überschussberechtigten Risikobeitrags | |
| 22C3BVA, 22C3BVB, 22C3BVC, 22C3BVD, 22C3BVE, 22C3BVF, 22C3BVG, 22C3BVH, 22C3BVI, 22C3BVJ, 22C3BVK, 22C3BVL, 22C3BVM | 30,00 | 42,00 | 1,6000 | 30,00 |
1) Nur für Einmalbeitragsversicherungen und beitragsfrei gestellte Versicherungen.
2) Nur für Versicherungen mit der Überschussverwendungsart "BU-Bonus".
3) Nur für beitragspflichtige Versicherungen; nicht bei Wahl der Überschussverwendung "BU-Bonus".
D.2.1.2 Laufende Überschussbeteiligung im Rentenbezug
| Überschussverband | Versicherungen im Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals |
| 22C0BVAA, 22C0BVAB, 22C0BVAC, 22C0BVAD, 22C0BVAE, 22C0BVAF, 22C0BVAG, 22C0BVAH, 22C0BVAI, 22C0BVAJ, 22C0BVAK, 22C0BVAL, 22C0BVAM | 1,60 |
| 22C0BVBA, 22C0BVBB, 22C0BVBC, 22C0BVBD, 22C0BVBE, 22C0BVBF, 22C0BVBG, 22C0BVBH, 22C0BVBI, 22C0BVBJ, 22C0BVBK, 22C0BVBL, 22C0BVBM | 1,60 |
| 22C0BVCA, 22C0BVCB, 22C0BVCC, 22C0BVCD, 22C0BVCE, 22C0BVCF, 22C0BVCG, 22C0BVCH, 22C0BVCI, 22C0BVCJ, 22C0BVCK, 22C0BVCL, 22C0BVCM | 1,60 |
| 22C0BVSA, 22C0BVSB, 22C0BVSC, 22C0BVSD, 22C0BVSE, 22C0BVSF, 22C0BVSG, 22C0BVSH, 22C0BVSI, 22C0BVSJ, 22C0BVSK, 22C0BVSL, 22C0BVSM | 1,60 |
| Überschussverband | Versicherungen im Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals |
| 22C3BVA, 22C3BVB, 22C3BVC, 22C3BVD, 22C3BVE, 22C3BVF, 22C3BVG, 22C3BVH, 22C3BVI, 22C3BVJ, 22C3BVK, 22C3BVL, 22C3BVM | 1,60 |
E Verzinsliche Ansammlung
E.1 Ohne Maximierung mit dem Rechnungszins
Für Versicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden, verzinst sich das Ansammlungsguthaben in Höhe von 1,85 %.
E.2 Maximierung mit dem Rechnungszins
Versicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden, erhalten neben dem garantierten Zins einen Ansammlungsüberschussanteil. Die Höhe dieses Ansammlungsüberschussanteils wird so festgelegt, dass die Verzinsung des Ansammlungsguthabens unter Einbeziehung des garantierten Rechnungszinses folgende Höhe hat:
| Verzinsung des Ansammlungsguthabens unter Einbeziehung des garantierten Rechnungszinses in % des maßgebenden Guthabens | |
| mit Rechnungszins = 3,50% | 3,50 |
| mit Rechnungszins = 3,00% | 3,00 |
| mit Rechnungszins = 2,75% | 2,75 |
| mit Rechnungszins = 2,25% | 2,25 |
| mit Rechnungszins = 1,75% | 1,75 |
| mit Rechnungszins = 1,25% | 1,85 |
| mit Rechnungszins = 1,00% | 1,85 |
| mit Rechnungszins = 0,90% | 1,85 |
| mit Rechnungszins = 0,50% | 1,85 |
| mit Rechnungszins = 0,25% | 1,85 |
| mit Rechnungszins = 0,10% | 1,85 |
| mit Rechnungszins = 0,00% | 1,85 |
F Direktgutschrift
Es wird keine Direktgutschrift gewährt. Die für 2024 deklarierte Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ist in voller Höhe in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung festgelegt.
An die Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Wir haben den Jahresabschluss der Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Den Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Abschnitts "Nachhaltigkeitsbericht". |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
I. Bewertung der Kapitalanlagen
II. Bewertung der in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
1. Sachverhalt und Problemstellung
2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3. Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
III. Bewertung der Kapitalanlagen
1. Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von € 3.147,0 Mio (69,1 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert
Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können gewisse Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzen eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts bzw. Zeitwerts wird - soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Kapitalanlage herangezogen.
Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. bei Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, nicht börsennotierten Beteiligungen, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben.
Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, des Umfangs der in Folge des gemilderten Niederstwertprinzips vorgetragenen stillen Lasten sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzung zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen nicht von Dauer sind. Darüber hinaus haben wir die Arbeit von Sachverständigen, deren Tätigkeit von den gesetzlichen Vertretern bei der Bewertung von Kapitalanlagen, insbesondere mit Forderungsrechten besicherte, strukturierte Finanzinstrumente, genutzt wird (einschließlich der angewendeten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen), gewürdigt.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
E.2.1 Die Angaben der Gesellschaft zu den Kapitalanlagen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "Kapitalanlagen" des Anhangs enthalten. Risikoangaben finden sich im Chancen- und Risikobericht als Teil des Lageberichts der Gesellschaft im Abschnitt "Marktrisiko".
II. Bewertung der in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung
G Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "Versicherungstechnische Rückstellungen" eine Deckungsrückstellung in Höhe von insgesamt € 2.729,1 Mio (60,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen.
Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben.
Die in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltene Deckungsrückstellung der Gesellschaft umfasst vor allem langfristige Verpflichtungen aus Renten-, Invaliditäts-, Erlebens- und Todesfallleistungen. Ausgelöst durch die anhaltende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt, veranlasste der Gesetzgeber am 1. März 2011 im Rahmen einer Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) die Einführung einer Zinszusatzreserve (ZZR) für den Neubestand bzw. eine Zinsverstärkung entsprechend der genehmigten Geschäftspläne für die Versicherungsverträge des regulierten Altbestandes. Der Ausweis der Zinszusatzreserven erfolgt als Teil der Deckungsrückstellung.
Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Deckungsrückstellung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Methoden sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Deckungsrückstellung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
G.1 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Deckungsrückstellung für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung der Deckungsrückstellung gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen. Wir haben unter anderem auch in einer risikoorientierten Auswahl die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Deckungsrückstellung anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft. Bezüglich der Ermittlung der Zinszusatzreserve haben wir die Bestimmung und Verwendung des Referenzzinses überprüft. Zudem haben wir die Bildung von Zinssatzverpflichtungen im Zusammenhang mit gewährten garantierten Rentenfaktoren in der fondsgebundenen Lebensversicherung gewürdigt.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Deckungsrückstellung begründet und hinreichend dokumentiert sind.
G.1.1 Die Angaben der Gesellschaft zu den in der versicherungstechnischen Rückstellung enthaltenen Deckungsrückstellung sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Risikoangaben finden sich im Chancen- und Risikobericht als Teil des Lageberichts der Gesellschaft im Abschnitt "Versicherungstechnisches Risiko".
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Mai 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Sack.
Frankfurt am Main, den 14. März 2024
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christian Sack, Wirtschaftsprüfer
ppa. Steffen Wohn, Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat hat die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 bei seiner Arbeit berücksichtigt.
Die Lage der Versicherungswirtschaft war von den konjunkturellen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa geprägt.
Organisation des Aufsichtsrats
Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, hat er auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Infolge des § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG fungiert der Aufsichtsrat gleichzeitig als Prüfungsausschuss.
Der Aufsichtsrat - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - hat die Geschäftsführung des Vorstands nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften fortlaufend überwacht und beratend begleitet sowie über die vorgelegten zustimmungspflichtigen Geschäfte entschieden. Die Überwachung des Aufsichtsrats - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - bezog sich insbesondere auch auf die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems sowie des internen Revisionssystems.
Bei Bedarf werden für die Aufsichtsratsmitglieder interne Informationsveranstaltungen zu den Themen Rechtsfragen der Aufsichtsratstätigkeit, Versicherungstechnik, Kapitalanlagen, Rechnungslegung von Versicherungskonzernen und Risikomanagement durchgeführt.
Zusammenarbeit mit dem Vorstand
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich Bericht erstattet. Dies erfolgte in den Aufsichtsratssitzungen sowie durch vierteljährliche schriftliche Berichte des Vorstands. Der Aufsichtsrat wurde dabei durch den Vorstand regelmäßig detailliert über den Geschäftsverlauf sowie die Risikosituation mit der ökonomischen und regulatorischen Risikotragfähigkeit der Condor Lebensversicherungs-AG informiert. Darüber hinaus wurde dem Aufsichtsrat durch den Vorstand über die Risikostrategie und das Risikomanagementsystem berichtet.
Der Aufsichtsrat hat die genannten Themen mit dem Vorstand erörtert, den Vorstand beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich dabei intensiv mit den regulatorischen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung und bei zustimmungsbedürftigen Geschäften war der Aufsichtsrat stets eingebunden.
Darüber hinaus wurden durch den Vorstand mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats auch außerhalb der Sitzungen vorab wesentliche wichtige Entscheidungen und wesentliche Geschäftsentwicklungen erörtert.
Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
Im Geschäftsjahr 2023 haben zwei Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden, zu denen der Aufsichtsrat am 17. Mai 2023 und am 7. Dezember 2023 zusammentrat. Der Aufsichtsrat tagte in seinen Sitzungen am 17. Mai 2023 und am 7. Dezember 2023 auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands entgegengenommen und erörtert.
Beratungen im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit detailliert mit der wirtschaftlichen Lage der Condor Lebensversicherungs-AG, der Unternehmensplanung und -perspektive sowie wesentlichen Finanzkennzahlen auseinandergesetzt. Schwerpunkte der Erörterungen bildeten die Rahmenbedingungen der Lebensversicherung mit den hieraus resultierenden Chancen und Risiken im Allgemeinen und die Geschäftsentwicklung der Condor Lebensversicherungs-AG im Speziellen. Der Aufsichtsrat hat sich in diesem Zusammenhang intensiv mit den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Kriege in der Ukraine und im Gaza-Streifen, die hohe Inflation und den starken Anstieg des Leitzinsniveaus sowie den rückläufigen Konsum auseinandergesetzt.
Der Aufsichtsrat hat die Auswirkungen der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf die Geschäftsentwicklung und die Erwartungen für den weiteren Geschäftsverlauf im Geschäftsfeld Leben/Pension der R+V-Gruppe und bei der Condor Lebensversicherung AG im Einzelnen erörtert. Der Aufsichtsrat hat hierbei die Umsetzung der in dem 2022 geführten strategisch wirtschaftlichen Gespräch zur Neuausrichtung der Condor Lebensversicherungs-AG festgelegten Maßnahmen anhand der erzielten Ergebnisse in Bezug auf die Reorganisation und Stabilisierung des Maklervertriebs, die betriebliche Altersversorgung, die Produkte, die Digitalisierung, die Steuerung und die Governance überprüft. Dies umfasste die Entwicklung der Neubeiträge und der gebuchten Beiträge, der laufenden und der Einmalbeiträge, der Produktion, der Marktanteile und der Zinszusatzrückstellungen. Es umfasste ferner die Stornoquoten und weitere Kennzahlen wie den tariflichen und bilanziellen Bestandsrechnungszins, die Verwaltungs- und Abschlusskostenquoten, den Rohüberschuss, die Rückstellung für Beitragsrückerstattung und die Entwicklung des Eigenkapitals. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Aufwendungen für Versicherungsfälle und -betrieb, die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven und die IT-Maßnahmen erörtert. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich ferner mit der Halbzeitbilanz der Umsetzung der Strategie WIR@R+V im Hinblick auf die Erreichung der strategischen Kennzahlen. Im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen befasste sich der Aufsichtsrat mit den makroökonomischen Rahmenbedingungen und den Auswirkungen des durch die Notenbanken getriebenen starken Zinsanstiegs infolge der hohen Inflation. Dies umfasste die Entwicklung der Kapitalanlagestruktur, der Renten-, Aktien- und Immobilienanlagen sowie die Marktpositionierung nebst der strategischen Asset Allokation. Es umfasste ferner die Entwicklung der Bewertungsreserven durch den Aufbau stiller Lasten sowie die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Kapitalanlage. Im Zusammenhang mit der Risikoberichterstattung des Vorstands hat sich der Aufsichtsrat mit der Risikostrategie und der regulatorischen und ökonomischen Risikotragfähigkeit anhand der Solvenzquoten sowie der aktuellen Risikosituation und der gesamthaften Risikobewertung auseinandergesetzt und Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der Risikolage und Sicherstellung eines rendite- und risikoorientierten Wachstums erörtert. Zudem setzte sich der Aufsichtsrat mit den durchgeführten Prognoserechnungen entsprechend den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und den daraus abgeleiteten Maßnahmen auseinander. Ferner hat sich der Aufsichtsrat mit den gesetzlichen Meldungen und der Kommunikation bei einem Datenschutzvorfall sowie den Ergebnissen einer Prüfung durch die BaFin auseinandergesetzt.
Im Zusammenhang mit Vorstandsangelegenheiten befasste sich der Aufsichtsrat im Hinblick auf die variabel vergüteten Vorstandsmitglieder mit der Festsetzung der variablen Vergütung für 2022 sowie der Feststellung der Auszahlungsbedingungen der zeitverzögert auszuzahlenden Anteile der variablen Vergütung aus dem Geschäftsjahr 2019, dem Status der Zielerreichung für 2023 und sowie der Festlegung der Ziele für 2024.
Im Zusammenhang mit Aufsichtsratsangelegenheiten hat der Aufsichtsrat die notwendigen Beschlussvorschläge gegenüber der ordentlichen Hauptversammlung abgegeben. Dies umfasste die Wiederwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats und die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023. Der Aufsichtsrat hat ferner einen weiteren Stellvertreter des Treuhänders für die Überwachung des Sicherungsvermögens bestellt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die bedeutsamsten mit dem Abschlussprüfer abgestimmten Prüfungssachverhalte erörtert und sich mit der regulatorisch notwendigen Selbstevaluation nebst der Erstellung eines Entwicklungsplans befasst. Der Aufsichtsrat hat ferner die Beauftragung des von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfers vorgenommen.
Der Aufsichtsrat hat sich - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022, dem Bericht über die Durchführung der Abschlussprüfung und den Prüfungsschwerpunkten sowie der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung zur Risikostrategie auseinandergesetzt. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat als Prüfungsausschuss mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch dessen Mandatierung mit Nichtprüfungsleistungen im Geschäftsjahr 2022 sowie einer Änderung der Leitlinien für die Beauftragung des Abschlussprüfers mit Nichtprüfungsleistungen ab 2024. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat als Prüfungsausschuss die Qualität der Abschlussprüfung anhand der Leitlinien des Prüfungsausschusses zur Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung bewertet. Der Aufsichtsrat als Prüfungsausschuss hat ferner Beschlussempfehlungen zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 sowie für die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 abgegeben.
Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer
Der Aufsichtsrat - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - hat den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausgewählt. Der Aufsichtsrat in seiner Funktion als Prüfungsausschuss hat fortlaufend die Unabhängigkeit und die Prüfungsqualität des Abschlussprüfers überwacht.
Der Abschlussprüfer hat den durch den Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der Condor Lebensversicherungs-AG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 als mit den gesetzlichen Vorschriften in Übereinstimmung stehend befunden. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats zugegangen und wurde in der Sitzung am 22. April 2024 umfassend erörtert und beraten. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Aufsichtsrat - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 eingehend geprüft.
An der Sitzung des Aufsichtsrats am 22. April 2024 nahmen die Vertreter des Abschlussprüfers teil, um über die wesentlichen Prüfungsergebnisse zu berichten. Hierzu lag der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, vor. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht sowie die Prüfungsschwerpunkte, nämlich die Beitragsvereinnahmung, die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen insbesondere vor dem Hintergrund des Niedrigzinsniveaus und die Bewertung der Kapitalanlagen wurden erörtert. Die Vertreter des Abschlussprüfers standen den Mitgliedern des Aufsichtsrats für zusätzliche Erläuterungen zur Verfügung.
Der Verantwortliche Aktuar nahm an der Sitzung des Aufsichtsrats, in der der Jahresabschluss festgestellt wurde, teil. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse des von ihm gegenüber dem Vorstand abgegebenen Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung, die er uneingeschränkt erteilt hat. Der Aufsichtsrat - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - hat keine Einwendungen gegen den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars erhoben.
Der Aufsichtsrat hat gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 keine Einwendungen erhoben und sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen.
Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Aufsichtsrat - auch in seiner Funktion als Prüfungsausschuss - in seiner Sitzung am 22. April 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.
Veränderungen im Vorstand
Das Mandat von Herrn Dr. Matthias Ising als Mitglied des Vorstandes endete turnusmäßig mit Wirkung zum Ablauf des 21. Juni 2023. Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Ising in seiner Sitzung am 5. Dezember 2022 mit Wirkung ab dem 22. Juni 2023 für eine fünfjährige Bestellungsperiode, nämlich bis zum Ablauf des 21. Juni 2028 als Mitglied des Vorstandes wiederbestellt.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Das Mandat von Frau Claudia Andersch als Mitglied des Aufsichtsrates endete turnusmäßig mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2023. Die ordentliche Hauptversammlung hat Frau Andersch mit Wirkung zu deren Ablauf als Mitglied des Aufsichtsrates wiedergewählt.
Dank an Vorstand und Mitarbeitende
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der R+V-Gruppe für die im Jahr 2023 geleistete Arbeit.
Wiesbaden, 22. April 2024
Der Aufsichtsrat
Dr. Rollinger, Vorsitzender
Marc René Michallet, Stellv. Vorsitzender
Claudia Andersch
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