Fliesen Schmidt GmbHLiquidiert

25746 Heide, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 7300 PI
Eingetragen
20.2.2008
Branche
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenGroßhandel mit SanitärkeramikTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Die Durchführung von Fliesenarbeiten und artverwandten Tätigkeiten sowie der der Handel mit Fliesen und Baustoffzubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Schmidt
seit 29.12.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
André Schmidt
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

André Schmidt
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fliesen Schmidt GmbH

Heide

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2012
EUR
31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN   15.898,00 17.911,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   10.719,00 11.792,00
II. Sachanlagen   5.179,00 6.119,00
B. UMLAUFVERMÖGEN   45.936,20 34.210,11
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   21.302,40 27.148,92
davon mit einer Restlaufzeit von 1-5 Jahren -62,00   -126,00
davon mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr 20.158,80   26.323,34
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   24.633,80 7.061,19
SUMME Aktiva   61.834,20 52.121,11

Passiva

     
  31.12.2012
EUR
31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. EIGENKAPITAL   50.456,58 43.202,57
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00 25.000,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag   18.202,57 16.524,29
III. Jahresüberschuss   7.254,01 1.678,28
IV. buchmäßiges Eigenkapital   50.456,58 43.202,57
B. RÜCKSTELLUNGEN   10.391,35 7.624,61
C. VERBINDLICHKEITEN   986,27 1.293,93
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 986,27   1.293,93
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 39,58   431,42
SUMME Passiva   61.834,20 52.121,11

Anhang zum 31. Dezember 2012

der Fliesen Schmidt GmbH

§ 265 Absatz 1 HGB: Darstellungsstetigkeit

Abweichungen von der Form der Darstellung liegen nicht vor.

§ 265 Absatz 2 HGB: Vorjahresbeträge

Angaben zur Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnungen sind nicht zu machen.

Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen wurde nicht durchgeführt.

§ 268 Absatz 1 Satz 2 HGB: Jahresergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Angaben sind nicht erforderlich.

§ 284 Absatz 2 HGB

Nr. 1: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der unfertigen und fertigen Erzeugnisse und der Waren erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gem. § 255 HGB. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Das übrige Umlaufvermögen wurde mit den Nennbeträgen bilanziert.

Die Pensionsrückstellung wurde im vollem Umfang zum Teilwert gemäß § 6a EStG angesetzt.

Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendingen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Nr. 2: Grundlagen für die Umrechnung in Euro

Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Umrechnungen aus anderen Währungen unter Zugrundelegung der Euro-Umrechnung liegen nicht vor.

Nr. 3: Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in dem vorliegenden Jahresabschluss nicht enthalten.

Soweit Bilanzposten gem. Artikel 67 Absatz 3 und 4 EGHGB im Vorjahresabschluss vorlagen, wurde das Beibehaltungswahlrecht ausgeübt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an die geänderten Vorschriften durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.Mai 2009 angepasst (Artikel 67 Absatz 8 EGHGB).

Nr. 4: Bewertungsvereinfachungsverfahren

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 5: Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital

In etwaigen Herstellungskosten wurden keine Zinsen für Fremkapital berücksichtigt.

§ 285 HGB

Nr. 1: Angaben zu Verbindlichkeiten

a) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,00

b) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind 0,00

Nr. 2 bis 8 Buchstabe a:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 8 Buchstabe b: Angaben zum Personalaufwand des Geschäftsjahres

Das Umsatzkostenverfahren wird nicht angewandt.

Nr. 9 Buchstabe a und b:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 286 Absatz 4 und § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 9 Buchstabe c: Gewährte Vorschüsse und Kredite für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Verrechnungskonto Wolfgang Schmidt12.787,23€.

Nr. 10: Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Geschäftsführer war im Berichtszeitraum Herr Wolfgang Schmidt.

Nr. 11 und 11a: Anteilsbesitz

entfällt

Nr. 12: Rückstellungen

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 13: Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- und Firmenwert nach § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB wird über die voraussichtliche

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Handwerksbetrieb, den die GmbH nach über 20-jähriger Tätigkeit am regionalen Markt erworben hat.

Der damit verbundene Kundenstamm lässt eine längere Nutzungsdauer erwarten.

Nr. 14: Konzernabschluss

Die Kapitalgesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen.

Nr. 15: Jahresabschluss einer Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB

Es handelt sich nicht um eine Personengesellschaft im Sinne des § 264a Ab.s 1 HGB.

Nr. 16: Erklärung nach § 161 AG

Die Kapitalgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft.

Nr. 17: Prüfung des Jahresabschlusses

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 18: Finanzinstrumente

entfällt

Nr. 19: derivative Finanzinstrumente

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 20: Finanzinstrumente von Kreditinstituten

§ 340e HGB wird nicht angewandt.

Nr. 21: nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 22: Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 23: Bildung von Bewertungseinheiten

entfällt

Nr. 24: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

entfällt

Nr. 25: Verrechnete Vermögensgegenstände

entfällt

Nr. 26: Investmentvermögen

entfällt

Nr. 27 i.V.m. § 268 Absatz 7 HGB: Haftungsverhältnisse

entfällt

Nr. 28: selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände - Ausschüttungssperre

entfällt

Nr. 29: Latente Steuern

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a Nr. 5 und § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Art. 28 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellunge - Altzusagen

entfällt

Art. 67 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellungen aus Umstellung der Bewertung nach BilMoG

entfällt

§ 42 Absatz 3 GmbHG: Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

entfällt

 

Heide, 23.11.2013

gez. Geschäftsführer

Herr Wolfgang Schmidt

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