Herstellung von elektrischem Installationsmaterial
Fliesen Schmidt GmbHLiquidiert
25746 Heide, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Schmidt seit 29.12.2015 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
André Schmidt | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fliesen Schmidt GmbHHeideJahresabschluss zum 31. Dezember 2012BilanzAKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2012der Fliesen Schmidt GmbH§ 265 Absatz 1 HGB: Darstellungsstetigkeit Abweichungen von der Form der Darstellung liegen nicht vor. § 265 Absatz 2 HGB: Vorjahresbeträge Angaben zur Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnungen sind nicht zu machen. Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen wurde nicht durchgeführt. § 268 Absatz 1 Satz 2 HGB: Jahresergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Angaben sind nicht erforderlich. § 284 Absatz 2 HGB Nr. 1: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der unfertigen und fertigen Erzeugnisse und der Waren erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gem. § 255 HGB. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Das übrige Umlaufvermögen wurde mit den Nennbeträgen bilanziert. Die Pensionsrückstellung wurde im vollem Umfang zum Teilwert gemäß § 6a EStG angesetzt. Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendingen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Nr. 2: Grundlagen für die Umrechnung in Euro Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Umrechnungen aus anderen Währungen unter Zugrundelegung der Euro-Umrechnung liegen nicht vor. Nr. 3: Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in dem vorliegenden Jahresabschluss nicht enthalten. Soweit Bilanzposten gem. Artikel 67 Absatz 3 und 4 EGHGB im Vorjahresabschluss vorlagen, wurde das Beibehaltungswahlrecht ausgeübt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an die geänderten Vorschriften durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.Mai 2009 angepasst (Artikel 67 Absatz 8 EGHGB). Nr. 4: Bewertungsvereinfachungsverfahren Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 5: Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital In etwaigen Herstellungskosten wurden keine Zinsen für Fremkapital berücksichtigt. § 285 HGB Nr. 1: Angaben zu Verbindlichkeiten a) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,00 b) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind 0,00 Nr. 2 bis 8 Buchstabe a: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 8 Buchstabe b: Angaben zum Personalaufwand des Geschäftsjahres Das Umsatzkostenverfahren wird nicht angewandt. Nr. 9 Buchstabe a und b: Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 286 Absatz 4 und § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 9 Buchstabe c: Gewährte Vorschüsse und Kredite für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Verrechnungskonto Wolfgang Schmidt12.787,23€. Nr. 10: Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Geschäftsführer war im Berichtszeitraum Herr Wolfgang Schmidt. Nr. 11 und 11a: Anteilsbesitz entfällt Nr. 12: Rückstellungen Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 13: Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- und Firmenwert nach § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Handwerksbetrieb, den die GmbH nach über 20-jähriger Tätigkeit am regionalen Markt erworben hat. Der damit verbundene Kundenstamm lässt eine längere Nutzungsdauer erwarten. Nr. 14: Konzernabschluss Die Kapitalgesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen. Nr. 15: Jahresabschluss einer Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB Es handelt sich nicht um eine Personengesellschaft im Sinne des § 264a Ab.s 1 HGB. Nr. 16: Erklärung nach § 161 AG Die Kapitalgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft. Nr. 17: Prüfung des Jahresabschlusses Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 18: Finanzinstrumente entfällt Nr. 19: derivative Finanzinstrumente Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 20: Finanzinstrumente von Kreditinstituten § 340e HGB wird nicht angewandt. Nr. 21: nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 22: Forschungs- und Entwicklungskosten Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen. Nr. 23: Bildung von Bewertungseinheiten entfällt Nr. 24: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entfällt Nr. 25: Verrechnete Vermögensgegenstände entfällt Nr. 26: Investmentvermögen entfällt Nr. 27 i.V.m. § 268 Absatz 7 HGB: Haftungsverhältnisse entfällt Nr. 28: selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände - Ausschüttungssperre entfällt Nr. 29: Latente Steuern Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a Nr. 5 und § 288 HGB nicht vorzunehmen. Art. 28 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellunge - Altzusagen entfällt Art. 67 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellungen aus Umstellung der Bewertung nach BilMoG entfällt § 42 Absatz 3 GmbHG: Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entfällt
Heide, 23.11.2013 gez. Geschäftsführer Herr Wolfgang Schmidt |
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