evanto
media AG
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.313,00 |
198.338,98 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.285,00 |
3.663,00 |
| II.
Sachanlagen |
36.028,00 |
45.059,13 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
149.616,85 |
| B.
Umlaufvermögen |
241.052,23 |
207.489,16 |
| I.
Vorräte |
24.633,08 |
34.431,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
105.730,32 |
71.725,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.337,02 |
4.532,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
110.688,83 |
101.331,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.175,00 |
1.409,38 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
1.372,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
281.912,23 |
407.237,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
108.627,56 |
32.134,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.112,92 |
4.727,37 |
| III.
Bilanzgewinn |
52.385,45 |
-23.721,72 |
| B.
Rückstellungen |
29.207,00 |
198.062,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
138.677,67 |
177.040,68 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
138.230,58 |
171.082,11 |
| D.
Passive latente Steuern |
5.400,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
281.912,23 |
407.237,52 |
Anhang zum 31. Dezember 2010
Allgemeine Angaben und Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Allgemeine Angaben
Die evanto media AG ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) vom 25. Mai 2009 und des Aktiengesetzes erstellt.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
des § 266 Abs. 1 HGB sowie § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung fand das
Gesamtkostenverfahren Anwendung.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Abweichungen gegenüber dem Vorjahre
Aufgrund der Änderungen des Bilanzausweises
durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind folgende
Posten nicht mit den Werten des Vorjahres vergleichbar:
| • |
Finanzanlagen
|
| • |
Aktiver Unterschiedsbetrag aus
der Vermögensverrechnung
|
| • |
Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen
|
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht
vorgenommen. Die Abweichungen werden nachfolgend
dargestellt.
Bewertung
Die Bewertungsmethoden entsprechen den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung.
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§ 252
I HGB) sind beachtet worden:
a. Bilanzidentität (§ 252 I Nr. 1 HGB)
b. Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 I Nr. 2 HGB)
c. Einzelbewertung (§ 252 I Nr. 3 HGB)
d. Prinzip der Vorsicht (§ 252 I Nr. 4 HGB)
e. Periodenabgrenzung ( § 252 I Nr. 5 HGB)
f. Bilanzkontinuität ( § 252 I Nr. 6 HGB)
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden gemäß § 248 Abs. 2 HGB nur aktiviert
soweit diese entgeltlich erworben wurden. Der Ansatz
erfolgte mit den Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1
HGB), die, sofern die immateriellen
Vermögensgegenstände der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibung vermindert wurden.
Die Abschreibung erfolgte gemäß § 7
Abs. 1 EStG nach der linearen Methode.
Sachanlagen
Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden
mit den Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bewertet
und nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Abschreibung erfolgte gemäß § 7
Abs. 1 EStG nach der linearen Methode.
Geringwertige Wirtschaftgüter mit
Anschaffungskosten von 150,00 Euro bis 410,00 Euro wurden
im Geschäftsjahr grundsätzlich aktiviert und in
voller Höhe abgeschrieben.
Der steuerliche Sammelposten gemäß §
6 Abs. 2a EStG aus den Jahren 2008 und 2009 wurde in die
Handelsbilanz übernommen. Dieser wird
gleichmäßig über fünf Jahre
abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die zur Sicherung der Erfüllung der
Pensionszusage abgeschlossene Rückdeckungsversicherung
wurde in Höhe des von der Versicherung mitgeteilten
Aktiv- bzw. Zeitwertes bilanziert.
Aufgrund der Verrechnungsvorschrift des § 246
Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB entfällt der Ausweis der
Rückdeckungsversicherung in den Finanzanlagen. Die
nicht verpfändeten Ansprüche aus der
Rückdeckungsversicherung in Höhe von 25.688,55
Euro werden unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Vorräte
Die unfertigen Leistungen wurden mit den bis zum
Bilanzstichtag entstandenen Herstellungskosten (§ 255
Abs. 2 HGB) bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Mögliche Ausfallrisiken wurden durch eine
angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Eigenkapital
Das Grundkapital entfällt in voller Höhe
auf Namensaktien.
Rückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die PUC-Methode angewendet. Die sich aufgrund der
geänderten Bewertung ergebende Umstellungsdifferenz
wurde im laufenden Geschäftsjahr in voller Höhe
zugeführt.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen mit
verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden
folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden 148.945,00 Euro
Zeitwert des Deckungsvermögens 133.524,00 Euro
Es ergibt sich aus einer Verpflichtung ein
aktivischer Unterschiedsbetrag. Der Zeitwert des
verrechneten Deckungsvermögens hierzu beträgt
70.560,00 Euro
Die Pensionsrückstellung deckt die erteilten
Versorgungszusagen in vollen Umfang.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrags
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungs-
bzw. Rückzahlungsbeträgen bilanziert.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00
Euro)
Passive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Da in den Folgejahren die Steuerbilanz entsprechend
einen höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente
Steuerrückstellungen gebildet.
Unterschiedsbetrag Handels-/Steuerbilanz 17,8 T€
Latente Steuer hierauf:
Körperschaftsteuer (inkl.
Solidaritätszuschlag) 2,8 T€
Gewerbesteuer 2,6 T€
Sonstige Angaben
Der Vorstand bestand zum 31.12.2010 aus folgenden
Mitgliedern:
Herr Dr. Sven von Känel
Herr Ralf Manschewski
Der Aufsichtsrat zum 31.12.2010 setzte sich wie
folgt zusammen:
Herr Alois Schmid (Vorsitzender)
Herr Prof. Dr. Michael Bosch
Herr Dr. Stephan Baur
Regensburg, den 24.06.2011
Dr. Sven von Känel Ralf
Manschewski
- Vorstand
-
- Vorstand -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2011 festgestellt.
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