ELOWARE Produktions-GmbH
Selbe AdresseHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Zistler seit 7.1.2015 | Geschäftsführer |
Andreas Schellhammer seit 11.9.2013 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stoll Electronic GmbHWaldmünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018der Stoll Electronic GmbH, WaldmünchenAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018der Stoll Electronic GmbH, Waldmünchen
Anhang für das Geschäftsjahr 2018der Stoll Electronic GmbH, WaldmünchenA. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft hat ihren Sitz in Waldmünchen und ist im Handelsregister Regensburg unter HRB 2226 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden die Angaben zur Zugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke in diesem Anhang gemacht. In Erweiterung des gesetzlichen Gliederungsschemas sind folgende Posten in gesonderter Position ausgewiesen:
B. Ausweisänderungen und Anpassung der VorjahreszahlenIm Vorjahresabschluss wurden unfertige Erzeugnisse in Höhe von EUR 346.383,46 unter der Position "Fertige Erzeugnisse und Waren" ausgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine Umgliederung in den Posten "Unfertige Erzeugnisse". Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. C. RechnungslegungsgrundsätzeDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bzw. fünf Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 30 Jahren. Sind Vermögensgegenstände aufgrund besonderer Beanspruchung z. B. durch Einsatz in Mehrschichtbetrieben intensiver genutzt, wird dies durch erhöhte Abschreibungssätze berücksichtigt. Bei degressiver Abschreibungsmethode wird in dem Jahr zur linearen Abschreibung übergegangen, in dem diese erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2a EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten und Fertigungslöhnen auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen und Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gebildet. Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgeltsteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung nicht berücksichtigt (Vj. 0,00 %). Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 3,00 % (Vj. 3,00 %) berücksichtigt. Als Bewertungsmethode wurde die projizierte Einmalbeitragsmethode (PUC-Methode 1) zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Aufgrund der bestehenden Ungenauigkeiten bei der Ermittlung der Gewährleistungs- und Aufbewahrungsrückstellung wurde auf eine Abzinsung der Rückstellung verzichtet, da es sich hierbei nur um unwesentliche Größenordnungen handelt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung übersteigender latenter Steuern ist in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgt. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
1 Projected - Unit Credit - Methode
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 12.793 (Vj. TEUR 11.487) und resultieren in Höhe von TEUR 3.293 (Vj. TEUR 3.302) aus Lieferungen und Leistungen. 3. Flüssige Mittel Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Sonderposten mit Rücklageanteil Abschreibungen nach § 3 ZRFG wurden seit 1988 gem. § 281 HGB - in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung - in den Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt. Auf eine Berücksichtigung der im Jahr 1987 oder früher direkt gebuchten Abschreibungen nach ZRFG im Sonderposten mit Rücklageanteil wurde verzichtet. Die Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil erfolgt entsprechend der Restnutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände (Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB). 5. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Im Jahr 2008 wurden dem Sonderposten für Zuschüsse TEUR 240 (Investitionszuschuss für Anbau und Maschinen) zugeführt. Die Auflösung des Sonderpostens für den Investitionszuschuss erfolgt entsprechend den Abschreibungen der bezuschussten Wirtschaftsgüter (§ 265 Abs. 5 Satz 2 HGB). 6. Verbindlichkeiten Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 145 (Vj. TEUR 336) durch Grundschulden und Sicherungsübereignungen gesichert. Für die übrigen Verbindlichkeiten bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. 7. Haftungsverhältnisse Seit Ende November 2016 ist die Gesellschaft Garant im Rahmen eines EUR 60 Mio. Kreditvertrages der Muttergesellschaft H. Soll AG & Co. KG, Reutlingen mit einem Bankenkonsortium. Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der guten Vermögens- und Finanzlage der betroffenen Gesellschaft als gering eingeschätzt. II. Gewinn- und Verlustrechnung1. Sonstige betriebliche Erträge Das Rohergebnis enthält Kursgewinne in Höhe von EUR 18.880,69 (Vj. EUR 50.140,52). 2. Personalaufwand Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 18.600,62 (Vj. EUR 65.249,63) enthalten. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Kursverluste in Höhe von EUR 46.750,76 (Vj. EUR 40.794,23). 4. Finanzergebnis Das Finanzergebnis enthält Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes bei den Pensionsrückstellungen, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit EUR 243.186,12 (Vj. EUR 224.225,30) verbundene Unternehmen. 5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Im Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sind Erträge aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 67.781,02) sowie Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern in Höhe von EUR 29.686,05 (Vj. EUR 24.450,19) enthalten. E. Sonstige Angaben1. Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 153 (Vj. TEUR 290), die sich wie folgt zusammensetzen:
3. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer sind bzw. waren:
Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer unterbleibt unter Inanspruchnahme von § 286 Abs. 4 HGB. Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Geschäftsführern und deren Hinterbliebenen sind voll durch Rückstellungen abgedeckt. Die Rückstellungen betragen nach Saldierung mit dem zweckexklusiven Deckungsvermögen TEUR 1.565 (Vj. TEUR 1.569). 4. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der H. Stoll AG & Co. KG, Reutlingen, einbezogen. Der Konzernabschluss der H. Stoll AG & Co. KG, Reutlingen, wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. 5. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB und § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt TEUR 456 (Vj. TEUR 486). Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
6. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.
Waldmünchen, 3. Juni 2019 Stoll Electronic GmbH Geschäftsführung Andreas Schellhammer Christoph Zistler Angabe gemäß § 328 HGBDer Jahresabschluss der Stoll Electronic GmbH, Waldmünchen, für das Geschäftsjahr 2018 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung am 15. Juli 2019 festgestellt worden. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018der Stoll Electronic GmbH, Waldmünchen
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018der Stoll Electronic GmbH, WaldmünchenA. Geschäfts- und RahmenbedingungenUnternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit Die Stoll Electronic GmbH wurde am 24.07.1979 gegründet und hat ihren Sitz in Waldmünchen. Die rechtliche Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2018 nicht verändert. Unser Betrieb ist vor allem auf die Fertigung von Leiterplatten, elektronischen Steuergeräten und elektromechanischen Komponenten spezialisiert. Dabei legen wir besonderen Wert auf die effiziente und flexible Fertigung kleiner und mittlerer Losgrößen für überwiegend mittelständische Kunden. Ständige Kontroll- und Rationalisierungsmaßnahmen auf allen Fertigungsstufen sichern den hohen Qualitätsstandard, der eine wesentliche Grundlage für den Markterfolg unserer Produkte bildet. Um die Konkurrenzfähigkeit unserer Leistungen zu sichern, legen wir großen Wert auf ständige Verbesserungen von Produktivität und Prozesseffizienz. Auch in 2018 haben wir wieder neue Produkte in unser Portfolio aufgenommen und erfolgreich am Markt angeboten. Dadurch konnten wir im Berichtsjahr die verfügbaren Produktionskapazitäten gut auslasten. Geschäftsverlauf Entwicklung der Gesamtwirtschaft Die gesamtwirtschaftliche konjunkturelle Aufwärtsbewegung hat sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr verlangsamt und hat zu einer gleichbleibenden Geschäftssituation unserer Kunden im Drittgeschäft geführt. Entwicklung der Branche Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung beeinflusste auch den Bereich der Fertigung elektronischer Steuergeräte. In 2018 konnte die deutsche Elektronikindustrie weiter wachsen, wobei die Steigerungsraten von 2017 nicht wiederholt werden konnten. Einschätzung der Unternehmensleitung Die Geschäftsentwicklung der Stoll Electronic GmbH war insgesamt zufriedenstellend. Das Ergebnis des Berichtsjahres ist gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Die Entwicklung des Auftragsbestandes und der Umsatzerlöse hängt wesentlich von der Nachfrage des Hauptkunden, der Muttergesellschaft H. Stoll AG & Co. KG, Reutlingen ab. Diese lag deutlich unter dem Niveau von 2017. Die Umsatzerlöse mit Drittkunden sind hingegen deutlich weniger zurückgegangen. Dadurch erhöhte sich der Umsatzanteil mit Drittkunden im laufenden Geschäftsjahr auf 48,5% (Vorjahr 41,2 %). B. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und VermögenslageDie Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Stoll Electronic GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der rückläufigen Erlöse nicht so stark entwickelt wie in den Vorjahren, befindet sich jedoch nach wie vor auf einem hohen Niveau. 1. Ertragslage Die durch das Verbundgeschäft bedingte Reduzierung der Absatzmenge führte im Berichtsjahr zu einem Umsatz von TEUR 27.797, der sich damit gegenüber dem Vorjahr um etwa -23,7 % verringert hat. Die Auftragslage mit Dritten war insgesamt im Berichtsjahr gut. Dadurch wurde ein Jahresergebnis von TEUR 2.883 vor Ertragsteuern erzielt. Dies bedeutet einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (-40,9 %). Auf der Aufwandsseite ist eine im Vergleich zum Vorjahr spürbare Erhöhung des Personalaufwands zu nennen. Dieser ist von TEUR 5.141 um TEUR 405 (7,9 %) auf TEUR 5.546 gestiegen. Die Erhöhung resultiert zum Einen aus der Einstellung neuer Mitarbeiter, bedingt aus der Umwandlung von Zeitarbeitsverträgen, sowie zum Anderen aus einer marktgerechten Entgeltanpassung. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 170 (Vorjahr 161) Mitarbeiter beschäftigt. Bei der Versorgung mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen traten im abgelaufenen Geschäftsjahr zu keinem Zeitpunkt nennenswerte Engpässe auf. Die Beschaffungsmarktpreise bewegten sich nahezu unverändert auf dem Niveau des Vorjahres. Unsere Beschaffungs- und Vorratspolitik war darauf ausgerichtet, die zur Fertigung erforderlichen Einsatzstoffe mit geringstmöglichen Beschaffungs-, Lager- und Fehlmengenkosten zum Bedarfszeitpunkt termingerecht bereitzustellen. Durch den Abschluss langfristiger Liefervereinbarungen wurde die termingerechte Versorgung mit den notwendigen Einsatzstoffen gesichert. Mit dem Ausbau unserer Lagerhaltung konnten wir die erforderliche Kontinuität der Fertigung sichern und uns gegenüber wechselnden Verhältnissen an den Beschaffungsmärkten weitgehend unabhängig machen. Dies war insbesondere erforderlich, weil Lieferzeiten für entscheidende Bauteile stark gestiegen sind und auch weiter ansteigen werden. In Folge der niedrigeren Erlöse ist der Materialaufwand von TEUR 24.684 um TEUR -6.468 (-26,2 %) auf TEUR 18.216 gesunken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten von TEUR 1.852 um 40,6 % auf TEUR 1.100 reduziert werden. Grund hierfür sind im Wesentlichen der bereits erwähnte Wechsel von Leiharbeitsverhältnissen in feste Arbeitsverhältnisse (TEUR -589). Das Finanzergebnis hat sich von TEUR 88 im Vorjahr auf TEUR -49 verringert. Diese Verringerung kommt hauptsächlich von einer Erhöhung des Zinsaufwands zur Pensionsrückstellung. Das Jahresergebnis hat sich um TEUR -1.442 (-40,7 %) auf TEUR 2.099 verringert. 2. Finanzlage Die Liquiditätslage unseres Unternehmens war im Berichtsjahr gut. Die liquiden Mittel haben sich von TEUR 475 auf TEUR 747 erhöht. Wir rechnen damit, auch künftig unsere finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Die Vermögens- und Kapitalstruktur zeigen die solide Struktur unserer Unternehmensfinanzierung. Unsere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten konnten wir im Vergleich zum Vorjahr weiter zurückführen. Ziel unserer Kreditpolitik war, gegenüber unseren Kreditgebern ein höheres Maß an Unabhängigkeit zu erreichen. Diesem Ziel entsprach die Rückführung bestehender Kredite in einem Gesamtumfang von TEUR 192. Die Investitionen im Berichtsjahr konnten ohne die Aufnahme weiterer Fremdmittel finanziert werden. Mit einer geordneten Vermögens- und Finanzlage sehen wir eine wesentliche Voraussetzung erfüllt, um auch künftig erfolgreich arbeiten zu können. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich von TEUR 1.479 im Vorjahr auf TEUR 1.069 im Berichtsjahr verringert. Ursächlich hierfür ist vor allem das niedrigere Ergebnisniveau, der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Ertragssteuerzahlungen. 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme der Stoll Electronic GmbH belief sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 26.164. Sie hat sich gegenüber dem Vorjahr (TEUR 25.183) um 3,9 % erhöht. Das Anlagevermögen verringerte sich um TEUR 29. Im Wesentlichen wurde in Maschinen und Betriebsausstattung investiert. Mit der vorab genannten gestiegenen Bevorratung haben sich die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen gegenüber dem Vorjahr um 7,4 % erhöht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten haben sich verringert. Dementgegen haben sich die Verbundforderungen erhöht. Die Investitionsmaßnahmen konnten mit eigenen Mitteln durchgeführt werden und stärken die zukünftige Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens. Das Unternehmen wird auch künftig seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen können. Das Eigenkapital erhöhte sich um TEUR 2.099 auf TEUR 22.960. Die Eigenkapitalquote beträgt nunmehr 87,8%. C. PrognoseberichtVoraussichtliche Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken Eine Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung vor dem Hintergrund der bekannten konjunkturellen Entwicklung erscheint sehr schwierig. Aus heutiger Sicht erscheint folgende Prognose als realistisch: Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir entsprechend der aufgestellten Planzahlen einen gleichbleibenden Umsatz und ein Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres. Derzeit sind wir vorsichtig optimistisch, dass wir bei geeigneter Entwicklung des Umfeldes die Planwerte übertreffen können. Chancen für die zukünftige Entwicklung liegen insbesondere in:
Die Geschäftspolitik wird im Wesentlichen unverändert bleiben. D. RisikoberichtPreisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken Preisänderungsrisiken können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Im Produktionsbereich wird die Wahrscheinlichkeit eines nicht optimalen Betriebes der Fertigungsanlagen durch regelmäßige Ersatzinvestitionen und laufende Überwachung reduziert. Aus der internationalen Ausrichtung unserer Geschäftsaktivitäten resultieren Lieferungs- und Zahlungsströme unterschiedlicher Währungen. Somit ist das Unternehmen Wechselkursrisiken ausgesetzt. Weitere wesentliche Risiken Umfeld-, Branchen- und Wettbewerbsrisiken Weiterhin konzentrieren sich die Umsätze des Hauptkunden auf den asiatischen Markt und dort insbesondere auf China, Hongkong, Bangladesch und Indien. In Europa sind Italien und Türkei die Hauptmärkte. Insbesondere in der Türkei mahnt die wirtschaftliche Lage zur Vorsicht. Im " Rest of world-Markt" zeichnen sich Potenziale in Nordamerika / Kanada ab. Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Personalrisiken Die Stoll Electronic GmbH ist für die Realisierung ihrer strategischen Ziele auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen. Die Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter sichert die fachliche Kompetenz des Personals. Umweltrisiken Die Entwicklung des Unternehmens wird im Wesentlichen durch den Einfluss externer Umweltfaktoren gefährdet. Bestandsgefährdende Risiken Bestandsgefährdende wirtschaftlichen und rechtliche Risiken sowie Risiken mit besonderem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erkennbar.
Waldmünchen, 3. Juni 2019 Stoll Electronic GmbH Geschäftsführung Andreas Schellhammer Christoph Zistler Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stoll Electronic GmbH, Waldmünchen PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Stoll Electronic GmbH, Waldmünchen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stoll Electronic GmbH, Waldmünchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Reutlingen, 4. Juni 2019 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Matthias Spingler, Wirtschaftsprüfer Stefan Trieflinger, Wirtschaftsprüfer |
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