Hubert Domberg Juwelier GmbHLiquidiert

47051 Duisburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 1999
Eingetragen
1.8.2002
Branche
Großhandel mit Uhren und SchmuckEinzelhandel mit Uhren und SchmuckHerstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren, ohne Fantasieschmuck
Gegenstand
Herstellung, Bearbeitung von sowie Handel mit Schmuck und Uhren.

Historie

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Management

NameRolle
Karin Latz
seit 1.8.2002
Geschäftsführer
Wolfgang Latz
seit 1.8.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hubert Domberg Juwelier GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

BILANZ



AKTIVA

30.06.2011
Euro

30.06.2010
Euro

A. Anlagevermögen

Sachanlagen

35.589,00

19.574,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

205.616,56

211.191,88

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

10.761,15

3.819,20

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr): Euro 550,66 (Euro 630,94)

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

133.605,30

154.032,64

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.798,91

3.859,25

Summe Aktiva

389.370,92

392.476,97



PASSIVA

30.06.2011
Euro

30.06.2010
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

40.903,35

40.903,35

II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag

11.407,50

-4.403,87

III. Jahresüberschuss

4.119,83

15.811,37

B. Rückstellungen

210.506,13

214.926,00

C. Verbindlichkeiten

122.434,11

125.240,12

- davon aus Steuern (Vorjahr): Euro 889,85 (Euro 1.965,80)

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (Vorjahr): Euro 122.434,11 (Euro 125.240,12)

- davon gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr): Euro 110.320,90 (Euro 110.655,76)

Summe Passiva

389.370,92

392.476,97

ANHANG für das Geschäftsjahr 2010 / 2011

der Hubert Domberg Juwelier GmbH, Duisburg zur Offenlegung

I. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2011 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 1 und 4 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Von den gesetzlichen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2011 wurde erstmals unter Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt. Im Einklang mit dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurden die Vorjahresbeträge nicht angepasst.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen worden. Das Prinzip der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden wurde befolgt. Ebenso wurden das Vorsichtsprinzip und das Imparitätsprinzip unter Beachtung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste beachtet.

Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf bewegliche Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis zu € 410,00 werden im Wirtschaftsjahr 2010/2011 in vollem Umfang abgeschrieben.

Der Warenbestand ist zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag angesetzt.

Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind mit Ausnahme des zum Barwert aktivierten Körperschaftsteuerguthabens mit ihrem Nennwert unter Beachtung der Niederstwertvorschrift bewertet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Pensionsrückstellung wird entsprechend der Neuregelung des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB erstmalig in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens der HDI Gerling Lebensversicherungs AG mit Hilfe der "Projected Unit Credit Methode" bewertet. Dabei wird die Pensionszusage für einen Rentenempfänger mit dem modifizierten Teilwertverfahren auf Basis der Richttafeln "2005G" von Klaus Heubeck gerechnet. Die Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB erfolgte mit einem Rechnungszins von 5,13 % (zum 01.07.2010 mit 5,21 %). Von dem Wahlrecht, den aus der Bewertungsumstellung am 01. Juli 2010 entstandenen Zuführungsbetrag nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB auf maximal 15 Jahre zu verteilen, wird Gebrauch gemacht.

Die Steuerrückstellungen beinhalten auch Rückstellungen für latente Gewerbesteuer gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für die in 2011 steuerlich vorgenommenen Sonderabschreibungen gemäß § 7g Abs. 5 EStG sowie die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 1 EStG. Aktive latente Steuern aus der abweichenden Bewertung der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz sowie der zum 30. Juni 2011 bestehenden steuerlichen Verlustvorträge wurden rückstellungsmindernd berücksichtigt. Der Ausweis erfolgte erstmals unter den Steuerrückstellungen. Die Vorjahresbeträge wurden nicht angepasst. Im Übrigen entsprechen die Steuerrückstellungen den voraussichtlichen Abschlusszahlungen.

Die Sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.

Die Archivierungskosten wurden entsprechend der steuerlichen Handhabung aus Vereinfachungsgründen für eine durchschnittliche Aufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren gerechnet. Im Hinblick auf voraussichtliche Kostensteigerungen wurde von dem Beibehaltungsrecht nach Artikel 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.

II. Haftungsverhältnisse

Gewährleistungen bestehen nur im branchenüblichen Umfang.

III. Sonstige Angaben

Geschäftsführer im Wirtschaftsjahr 2010/2011 waren die Gesellschafter Herr Wolfgang Latz, Uhrmachermeister, und Frau Karin Latz, Kauffrau. Beide Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Duisburg, den 17. Oktober 2011

Der Jahresabschluss zum 30.06.2011 wurde am 30.03.2012 festgestellt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.03.2012

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