Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 104494
Vorher
REMONDIS Maintenance & Services HoldCo GmbH
Eingetragen
25.1.2021
Branche
Reparatur und Instandhaltung von MaschinenVermittlungstätigkeiten für die Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie von Kraftwagen und KrafträdernIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
die Erbringung technischer Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Instandhaltung / Instandsetzung insbesondere von Maschinen, Armaturen, Apparaten, Rohrleitungen und elektronischen Geräten, das Betreiben von Chemie- und Industrieanlagen bzw. Chemie- und Industrieparks sowie die begleitende Organisation und Ersatzteilversorgung, z.T. eigene Herstellung; Beratung, Planung und Übernahme von Managementfunktionen auf diesen Gebieten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
René Koch
seit 29.12.2025
Prokura
Ines Kübert
seit 9.2.2024
Prokura
Jörg Sczyslo
seit 22.6.2021
Geschäftsführer
Thomas Johann Kramel
seit 22.6.2021
Geschäftsführer
Wolfgang Görres
seit 22.6.2021
Prokura
Peter Herring
seit 22.6.2021
Prokura
Michael Mlecko
seit 25.1.2021
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

XERVON EMR GmbH (vormals: REMONDIS Maintenance & Services HoldCo GmbH)

Köln (vormals: Düsseldorf)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva

31.12.2021 31.12.2020
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.064,00 0,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1.154.087,00 0,00
1.155.151,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Fuhrpark, Transportmittel 75.607,00 0,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 130.297,00 0,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.308,35 0,00
213.212,35 0,00
1.368.363,35 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
unfertige Leistungen 91.342,47 0,00
91.342,47 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.055.551,54 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.379,81 0,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 34.313,82 0,00
4.091.245,17 0,00
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.795,20 998,95
4.185.382,84 998,95
C. Aktive latente Steuern 293.817,88 0,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 15.225,31
5.847.564,07 16.224,26

Passiva

31.12.2021 31.12.2020
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 256.000,00 256.000,00
II. Verlustvortrag -271.225,31 -270.178,98
III. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 222.404,59 -1.046,33
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 15.225,31
207.179,28 0,00
B. Rückstellungen
sonstige Rückstellungen 422.778,80 0,00
422.778,80 0,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.265.122,36 624,26
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 701.291,77 14.600,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 3.000.333,33 1.000,00
4. sonstige Verbindlichkeiten 250.858,53 0,00
davon aus Steuern 240.265,24 0,00
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 4.402,80 0,00
5.217.605,99 16.224,26
5.847.564,07 16.224,26

Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2021

XERVON EMR GmbH, Köln

Amtsgericht Köln

HRB 104494

I. GRUNDLAGEN

Die XERVON EMR GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und 4 HGB.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt.

II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt.

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2021 die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen.

Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen erweitert/geändert:

In der Bilanz:

gesonderter Ausweis des Fuhrparks, Transportmittel innerhalb der Sachanlagen;

gesonderter Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

In der Gewinn- und Verlustrechnung:

Zwischensummen eingefügt: Gesamtleistung, Rohergebnis, Ergebnis vor Steuern;

Wegfall des Ausweises der sonstigen Steuern.

Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach dem Ergebnis nach Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2021 bilanziell überschuldet. Die Bilanzierung und Bewertung im Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen, da die Alleingesellschafterin der XERVON EMR GmbH, die REMONDIS Maintenance & Services Immobilien- und Beteiligungs GmbH & Co. KG eine Rangrücktrittserklärung hinsichtlich bestehender Darlehensforderungen von 3.000 T€ mit dem nachfolgendem Inhalt abgegeben hat: Zur Vermeidung/Beseitigung einer gegebenen oder in Zukunft auftretenden Überschuldung des Schuldners wird vereinbart, dass der Gläubiger mit seinen Forderungen aus dem Darlehensvertrag vom 20.12.2021 (Anspruchsgrundlage) gegen den Schuldner hinter sämtliche Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger im Rang hinter die Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurücktritt.

Mit Datum vom 07. Juni 2021 hat die Gesellschafterversammlung die Umfirmierung in XERVON EMR GmbH beschlossen.

Per Asset Deal wurde zum 01.07.2021 der Teilbetrieb "Engineering & Service" von der BARTEC BENKE GmbH an die XERVON EMR verkauft.

Mit dem Verkauf gingen Sachanlagen in Höhe von 161 T€, unfertige Leistungen in Höhe von 362 T€, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.122 T€, Personalrückstellungen in Höhe von 269 T€ sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 383 T€ über. Mit dem Übergang des Teilbetriebes "Engineering & Service" wechselten ebenfalls 129 Mitarbeiter in die XERVON EMR GmbH beschlossen: Der Betrag, um den die übertragenen Aktiva und Passiva den Kaufpreis übersteigen (1.215 T€ = Nettoreinvermögen), wurde als Goodwill erfasst.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben.

Aktiva:

Der in 2021 erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird über 10 Jahre abgeschrieben, im Zugangsjahr zeitanteilig. Die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 Jahren entspricht den Nutzungsdauern der dem Geschäftsbetrieb zuzurechnenden Kundenstämme.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge (ohne PKW und Hänger) wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:

Fuhrpark; Transportmittel 2 - 6 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 - 13 Jahre

Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten.

Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.

Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht.

Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € werden in der Finanzbuchhaltung auf Konten erfasst, welche entweder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder dem Materialaufwand zugeordnet werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die nach § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Bestandteile.

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern.

Passiva:

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.

Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen:

Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 0 T€).

Die Forderungen gegen Gesellschafter schließen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) ein.

Verbindlichkeiten:

Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14 T€ (Vorjahr: 0 T€).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten keine Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen (Vorjahr: 0 T€).

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Sonstige betriebliche Aufwendungen:

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sonstige Steuern in Höhe von 17 T€ (Vorjahr: 0 T€).

V. ERGÄNZENDE ANGABEN

Arbeitnehmerzahlen:

Im Jahr 2021 waren durchschnittlich 59 (Vorjahr: 0) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:

[Angaben in T€] Summe Restlaufzeiten
≤ 1 Jahr > 1 Jahr
aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen 980 293 687
davon mit verbundenen Unternehmen 2 2 -
aus sonstigen Verträgen 462 462 -
davon mit verbundenen Unternehmen 462 462 -
Bestellobligo 145 145 -
davon mit verbundenen Unternehmen 1 1
Summe 1.587 900 687

VI. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN

Mitgliedschaft im Konzern:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.

 

Köln, den 22. Februar 2021

XERVON EMR GmbH

Thomas Kramel

Jörg Sczyslo

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