DCM
Fondsservice GmbH
Schwabhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
100,00 |
| I.
Finanzanlagen |
0,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.244,02 |
23.143,45 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
657,92 |
252,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.586,10 |
22.890,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
22.244,02 |
23.243,45 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.544,02 |
21.443,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.455,98 |
3.556,55 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.200,00 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.200,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
22.244,02 |
23.243,45 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Fa. DCM
Fondsservice GmbH wurde nach den Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des HGB
erstellt. Die gesetzlichen Vorgaben sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB kodifizierten
Größenklassen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Bewertung der im Jahresabschluss
ausgewiesenen Vermögensgegenstände und
Schulden wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Das Vorsichtsprinzip
wurde in der Weise beachtet, daß am
Bilanzstichtag drohende Verluste passiviert, noch
nicht realisierte Gewinne jedoch nicht erfasst wurden.
B. Aktiva
Bei der Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
sämtliche erkennbare Einzelrisiken
berücksichtigt.
C. Passiva
1. Rückstellungen
Steuer- und sonstige Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sämtliche
notwendigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung gebildet (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert (§ 253 Abs. 1 HGB).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestehen nicht.
D. Geschäftsführung
Die Geschäfte des Unternehmens werden
geführt durch:
Herrn Matthias Meyer (seit August 2015)
E. Inanspruchnahme von Erleichterungen
Von den Bestimmungen der §§ 264 Abs. 1 Satz
4, 274a, 286 Abs. 4 sowie § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2016 festgestellt.
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