Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erdinc Yilmaz seit 20.5.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EYE GmbHGettorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.05.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 zur Bilanz 31.12.2015EYE UG (haftungsbeschränkt)A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB dargestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden, sofern vorhanden, wie folgt bewertet: 1. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. 3. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. 4. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. 5. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen teilweise zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. In den übrigen Fällen wurden die Abschreibungen linear vorgenommen. 6. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. 7. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Unfertige und fertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Für veraltete Erzeugnisse wurden ausreichende Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Erzeugnisse wurden verlustfrei bewertet. 8. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 9. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bzw. bei Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 10. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. 11. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Latente Steuern wurden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung oder -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre angesetzt, soweit zeitliche Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bestanden. C. Informationen zur Bilanz Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden entsprechend der steuerlichen Bewertungsvorschriften nach § 6 Abs. 2, Abs. 2a EStG behandelt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nennwert erfasst. Zur Abdeckung der gewöhnlichen Risiken ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 v.H. der Nettosumme vorgenommen worden. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Aufwendungen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Sie wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind alle vor Ablauf von einem Jahr fällig. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. D. Angaben nach § 42 GmbHG Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von € 552 €. E. Sonstige Angaben Von den Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Erdinc Yilmaz geführt. Ansonsten war im Berichtsjahr kein weiteres Organ bestellt. Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2016 festgestellt.
Kiel, im April 2016 Gez. Erdinc Yilmaz sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2016 festgestellt. |
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