Bossner
Verwaltungs GmbH
Wunsiedel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
|
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.971,38 |
22.873,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76,50 |
47,01 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.894,88 |
22.826,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.971,38 |
35.373,78 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.394,00 |
25.868,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
|
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
894,00 |
868,53 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.377,38 |
8.305,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.971,38 |
35.373,78 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Bossner Verwaltungs
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Hinweis zur Offenlegung
Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 20.10.2011 festgestellt.
Gliederung
und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die formelle Stetigkeit für Darstellung und
Gliederung des Jahresabschlusses nach § 265 Abs. 1
HGB, die Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB, die Angabe- und Begründungspflichten nach §
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB für Abweichungen bei
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr sowie die Anpassung der Vorjahreszahlen für
einen Zeitvergleich sind nach Artikel 67 Abs. 8 EGHGB bei
der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht anzuwenden.
Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte unter Beachtung handelsrechtlicher Vorschriften
für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung.
Umlaufvermögen
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Rückstellungen
Die Wertansätze der sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung (notwendiger Erfüllungsbetrag).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zu
einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
latente Steuern
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Somit ergeben sich keine Steuerlatenzen.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren liegen nicht vor.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Ergebnisverwendung
Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Sonstige
Angaben
Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
-
Frau Ingrid Bossner, Geschäftsführerin
Angaben zur unbeschränkten Haftung an
Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
Name: |
Bossner Vermögens-Verwaltungs GmbH &
Co.KG |
Sitz: |
Wunsiedel |
Rechtsform: |
Personengesellschaft |
Angaben betreffend die Gesellschafter
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG liegen nicht vor und sind
demnach nicht zu machen.
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Betriebsgröße
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
der Vorschrift des § 267 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
Gebrauch und stellt keinen Lagebericht auf.
|