Stammdaten

Register
Amtsgericht Straubing HRB 10220
Eingetragen
19.5.1995
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
der Handel mit Computer Hard- und Software.

Historie

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Management

NameRolle
Edgar Bell
seit 19.1.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Edgar Bell
Straubing
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CAD Bell GmbH

Straubing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 19.173,45 19.173,45
B. Anlagevermögen 32.498,12 39.219,55
I. Sachanlagen 32.498,12 39.219,55
C. Umlaufvermögen 155.050,78 135.459,73
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 81.741,92 39.566,84
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 73.308,86 95.892,89
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 354,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 206.722,35 194.206,73

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 64.680,42 86.100,46
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnvortrag 34.971,27 103.620,19
III. Jahresfehlbetrag 21.420,04 68.648,92
B. Rückstellungen 42.276,00 56.461,00
C. Verbindlichkeiten 99.765,93 51.645,27
Bilanzsumme, Summe Passiva 206.722,35 194.206,73

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2010

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde erstmalig unter Anwendung der neuen handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften aufgestellt, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog) in das deutsche Recht eingeführt wurden. Vorjahresvergleichszahlen wurden, sofern erforderlich, auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der CAD Bell GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Von der Vereinfachungsregel entsprechend Abschnitt 44 EStR für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn .

Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:

Gewinnvortrag 1.1.2010 34.971,27
Verlust 2010 21.420,04
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 13.551,23

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Straubing, den 23.12.2011

Edgar Bell

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.12.2011.

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