KW.Automobile GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 112659
Eingetragen
15.1.2003
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie die Reparatur von Kraftfahrzeugen und der Handel mit Zubehör.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Waldemar Kern
seit 20.6.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KW.Automobile GmbH

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 253.505,00 203.193,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 253.504,00 203.192,00
B. Umlaufvermögen 1.480.883,75 1.273.219,85
I. Vorräte 1.040.466,26 900.447,09
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 205.415,84 123.098,55
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 13.807,52 43.848,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 235.001,65 249.674,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.032,00 8.622,00
Aktiva 1.735.420,75 1.485.034,85

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.394.900,55 1.238.088,50
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.213.088,50 982.953,32
III. Jahresüberschuss 156.812,05 230.135,18
B. Rückstellungen 74.972,18 130.790,93
C. Verbindlichkeiten 264.528,02 110.293,42
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 32.666,97 48.957,54
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 231.861,05 61.335,88
davon gegenüber Gesellschaftern 231.861,05 61.335,88
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.020,00 5.862,00
Summe Passiva 1.735.420,75 1.485.034,85

Anhang

I. Erläuterungen zur Bilanz

Allgemein

Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der vorliegenden Bilanz handelt es sich um eine Handelsbilanz, die Vorschriften des BilMoG/ BilRUG wurden geprüft und angewendet. Es wurden hierbei teilweise aufgrund von saldierten Geringfügigkeiten (bezogen auf die vorhandene Bilanzsumme) auftragsgemäß Werte der Steuerbilanz berücksichtigt. Die Aussagekraft der Handelsbilanz wird hierdurch unter dem Aspekt der Wesentlichkeit nicht eingeschränkt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB werden in Anspruch genommen.

Bei der Erstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB angewandt.

Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bilanz

A) Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenverzeichnis 2023.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-/ Herstellungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Es wurde die degressive und lineare AfA-Methode angewendet.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Für die im Geschäftsjahr 2023 angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten Euro 800,00 nicht übersteigen, können gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Eine analoge handelsrechtliche Anwendbarkeit der steuerlichen Regelungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro 800,00 nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG), ist jedoch im Hinblick auf den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG) eher kritisch zu sehen, da diese Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 HGB für den Zeitraum in dem sie genutzt werden, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern sind.
Trotz dieser Bedenken wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens die Vorgehensweise auch handelsrechtlich ausnahmsweise für zulässig erachtet, soweit den geringwertigen Wirtschaftsgütern keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beizulegen ist.

B) Umlaufvermögen
Der Warenbestand wurde mit den Anschaffungskosten, vermindert um Teilwertabschreibung, bewertet.
Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet.

C) Rückstellungen
Für Garantieleistungen wurde pauschal eine Rückstellung in Höhe der tatsächlichen Garantieinanspruchnahme der Vergangenheit gebildet. Dabei wurde die Inanspruchnahme 2023 als Grundlage genommen, weiterhin wurde die erweiterte Gewährleistungsinanspruchnahme berücksichtigt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Beträge zurückgestellt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren.

D) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Saldenbestätigungen bzw. Kontoauszüge zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert. Die Restlaufzeit beträgt in allen Fällen weniger als 1 Jahr. Sonstige Sicherheiten sind nicht gegeben worden.

II. Sonstige Angaben

Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechendes Bild bietet, liegen nicht vor. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind ebenfalls nicht gegeben.

III. Geschäftsführung

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist:

 Herr Waldemar Kern.

Der Gesellschafter hat am 31.12.2023 folgende Forderung gegenüber der Gesellschaft:

Herr Waldemar Kern 231.861,05 €

Angaben über die Gesamtbezüge unterbleiben gem. § 288 HGB.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Waldemar Kern


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 festgestellt.

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