KW.Automobile GmbH
Erfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
253.505,00 |
203.193,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
253.504,00 |
203.192,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.480.883,75 |
1.273.219,85 |
| I.
Vorräte |
1.040.466,26 |
900.447,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
205.415,84 |
123.098,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
13.807,52 |
43.848,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
235.001,65 |
249.674,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.032,00 |
8.622,00 |
| Aktiva |
1.735.420,75 |
1.485.034,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.394.900,55 |
1.238.088,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.213.088,50 |
982.953,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
156.812,05 |
230.135,18 |
| B.
Rückstellungen |
74.972,18 |
130.790,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
264.528,02 |
110.293,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
32.666,97 |
48.957,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
231.861,05 |
61.335,88 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
231.861,05 |
61.335,88 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.020,00 |
5.862,00 |
| Summe
Passiva |
1.735.420,75 |
1.485.034,85 |
Anhang
I. Erläuterungen zur Bilanz
Allgemein
Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der vorliegenden Bilanz
handelt es sich um eine Handelsbilanz, die Vorschriften des
BilMoG/ BilRUG wurden geprüft und angewendet. Es
wurden hierbei teilweise aufgrund von saldierten
Geringfügigkeiten (bezogen auf die vorhandene
Bilanzsumme) auftragsgemäß Werte der
Steuerbilanz berücksichtigt. Die Aussagekraft der
Handelsbilanz wird hierdurch unter dem Aspekt der
Wesentlichkeit nicht eingeschränkt. Bei der
erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der
Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB werden in
Anspruch genommen.
Bei der Erstellung der Bilanz wurden die
Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB
angewandt.
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. §
265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bilanz
A) Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenverzeichnis 2023.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-/
Herstellungskosten vermindert um die planmäßige
Abschreibung bewertet. Es wurde die degressive und lineare
AfA-Methode angewendet.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Für die im Geschäftsjahr 2023 angeschafften
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind und deren
Anschaffungs- und Herstellungskosten Euro 800,00 nicht
übersteigen, können gemäß § 6
Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in
voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Eine analoge handelsrechtliche Anwendbarkeit der
steuerlichen Regelungen für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer
selbstständigen Nutzung fähig sind und deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro 800,00 nicht
übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG), ist jedoch im
Hinblick auf den Wegfall der umgekehrten
Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG) eher
kritisch zu sehen, da diese Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 HGB für den
Zeitraum in dem sie genutzt werden, um
planmäßige Abschreibungen zu vermindern sind.
Trotz dieser Bedenken wird unter dem Aspekt der
Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens die Vorgehensweise
auch handelsrechtlich ausnahmsweise für zulässig
erachtet, soweit den geringwertigen Wirtschaftsgütern
keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage beizulegen ist.
B) Umlaufvermögen
Der Warenbestand wurde mit den Anschaffungskosten,
vermindert um Teilwertabschreibung, bewertet.
Die Forderungen sind grundsätzlich zum
Nominalwert bewertet. Die sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet.
C) Rückstellungen
Für Garantieleistungen wurde pauschal eine
Rückstellung in Höhe der tatsächlichen
Garantieinanspruchnahme der Vergangenheit gebildet. Dabei
wurde die Inanspruchnahme 2023 als Grundlage genommen,
weiterhin wurde die erweiterte
Gewährleistungsinanspruchnahme berücksichtigt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Beträge zurückgestellt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
waren.
D) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Saldenbestätigungen bzw. Kontoauszüge
zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Die Restlaufzeiten ergeben
sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalt gesichert. Die Restlaufzeit beträgt
in allen Fällen weniger als 1 Jahr. Sonstige
Sicherheiten sind nicht gegeben worden.
II. Sonstige Angaben
Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss ein
den tatsächlichen Verhältnissen nicht
entsprechendes Bild bietet, liegen nicht vor. Abweichungen
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind ebenfalls
nicht gegeben.
III. Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist:
Herr Waldemar Kern.
Der Gesellschafter hat am 31.12.2023 folgende
Forderung gegenüber der Gesellschaft:
Herr Waldemar Kern 231.861,05 €
Angaben über die Gesamtbezüge unterbleiben
gem. § 288 HGB.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Waldemar Kern
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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