PAM 3 GmbH & Co. KG

20354 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRA 110149
Eingetragen
29.5.2009

Finanzübersicht

Historie

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Gesellschafter

2 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany
Kommanditist
Germany
1.000 €

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PAM 3 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

2023 2022
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 800.949,00 1.005.560,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.698,55 10.972,49
2.Forderungen gegen Gesellschafter 217,70 104,72
3. Sonstige Vermögensgegenstände 14.344,21 237,27
II. Guthaben bei Kreditinstituten 455.217,87 487.478,33 520.257,63
C.Rechnungsabgrenzungsosten 235,88 176,91
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin 225.378,19 541.591,66
Summe 1.514.041,40 2.078.900,68

Passiva

2023 2022
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteil der Kommanditistin 1.000,00 1.000,00
II. Verlustvortragskonto der Kommanditistin -226.378,19 -542.591,66
III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin 225.378,19 0,00 541.591,66
B. Rückstellungen
1.Steuerrückstellungen 0,00 7.419,15
2. Sonstige Rückstellungen 115.850,71 97.274,05
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.375.647,56 1.973.559,61
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22.543,13 641,87
4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 1.398.190,69 6,00
Summe 1.514.041,40 2.078.900,68

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01.01. - 31.12.2023

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der PAM 3 GmbH & Co. KG, Hamburg, eingetragen beim Handelsregister Hamburg unter HRA 110149, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, somit sind über §264a Abs. 1 HGB die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB auf die Kommanditgesellschaft anzuwenden.

Nach den in § 267 HGB genannten Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Personenhandelsgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 274a, 276 und 288 HGB) wurde weitgehend Gebrauch gemacht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Bilanzierung und Gliederung des Jahresabschlusses liegen die handelsrechtlichen Vorschriften zu Grunde. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen.

Durch eine positive Fortführungsprognose ist eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne nicht gegeben. Der Jahresabschluss wurde dementsprechend unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Photovoltaikanlage wird linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden ebenfalls zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das Eigenkapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Gem. § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB werden dabei die monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Abzinsungssätze angewendet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Rückstellungen enthalten einen Betrag in Höhe von EUR 83.787,24 für Rückbauverpflichtungen. Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 438.190,69 haben eine Restlaufzeit von bis Zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind besichert durch:

Eintrittsrecht in langfristigen Nutzungs- und Pachtverträge zwischen der Betreibergesellschaft und den Eigentümern der Flächen, auf denen die Anlagen errichtet sind,

Sicherungsübereignung der Photovoltaik --Anlage,

Abtretung der Einspeisevergütungsansprüche,

Abtretung der Vorsteuererstattungsansprüche, Abtretung der Ansprüche aus Versicherungsleistungen,

Abtretung sämtlicher Ansprüche aus dem GU-Vertrag mit der EPURON GmbH und der mittelbaren Ansprüche gegen die wesentlichen Hersteller aus den Kaufverträgen für Module und Wechselrichter, insbesondere Gewährleistungs- und Garantieansprüche,

Abtretung der Ansprüche aus dem Betriebsführungs-/ Wartungsvertrag,

die gesamtschuldnerische Haftung mit der PAM1 GmbH & Co. KG und der PAM 2 GmbH & Co. KG.

Es sind Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.375.647,55 durch Sicherungsübereignung besichert. Die PAM 3 GmbH & Co. KG haftet gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der PAM 1 GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 2.270.418,34 sowie der PAM 2 GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 3.410.915,64. Aufgrund der positiven Fortführungsprognosen der PAM 1 GmbH & Co. KG und der PAM 2 GmbH & Co. KG sieht die Geschäftsführung der Gesellschaft kein Risiko der Inanspruchnahme für diese Verbindlichkeiten. Es handelt sich hierbei um verbundene Unternehmen.

IV. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hat im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit langfristige Verträge abgeschlossen. Hieraus bestehen jährliche sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 S. 1 Nr. 3a HGB in Höhe von EUR 81.500,00 zuzüglich Inflationierung.

Zudem hat die Gesellschaft jährliche sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten in Form von Bereitstellungszinsen in Höhe von EUR 815,00, welche aus der Einräumung einer Kapitaldienstreservelinie (nicht in Anspruch genommenen) resultieren.

Persönlich haftende Gesellschafterin war im Geschäftsjahr 2023 die PAM Verwaltungs GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00.

Geschäftsführer der PAM Verwaltungs GmbH waren im Geschäftsjahr 2023

Kathrin Oechtering 'Kauffrau

Dr. Alexandra von Bernsturff ' Kauffrau

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter.

 

Hamburg, den 25. Januar 2024

Kathrin Oechtering
Dr. Alexandra von Bernstorff

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