Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 3927
Eingetragen
31.1.2005
Branche
Bauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundbesitz, die Vermittlung von Bauleistungen, die Durchführung von Bauträgerschaften, die Übernahme von Generalbauaufträgen und die Betreuung von Bauvorhaben aller Art sowie die Vermittlung von Immobilien und Finanzierungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karl Schmidt
seit 6.10.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

91622 Rügland Walter-Meindl-Siedlung 59
12.500 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmidt Wohnbau GmbH

Heilsbronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 60.745,00 69.912,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 60.744,00 69.911,00
B. Umlaufvermögen 1.808.862,57 6.723.592,05
I. Vorräte 540.019,14 4.241.858,91
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.263.693,73 1.527.038,90
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 272.565,42 269.837,10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.149,70 954.694,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.965,70
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 473.464,21  
Aktiva 2.343.071,78 6.797.469,75

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 137.044,05
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 112.044,05 96.354,23
III. Jahresfehlbetrag 610.508,26 -15.689,82
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 473.464,21  
B. Rückstellungen 184.052,95 620.304,95
C. Verbindlichkeiten 2.159.018,83 6.040.120,75
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 608.291,37 4.498.691,23
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.550.727,46 1.541.429,52
Summe Passiva 2.343.071,78 6.797.469,75

Anhang

I. Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetztes aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet.
Auf Grund der Merkmale der Firma Schmidt Wohnbau GmbH liegt gem. § 267 (1) HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft" vor.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB und wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Die in den einzelnen Bilanzposten ausgewiesenen Beträge sind mit dem Vorjahr vergleichbar. Änderungen an den Vorjahreswerten wurden nicht vorgenommen.
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze und Bilanzierungsmethoden gem. § 252 HGB sind im Wesentlichem beibehalten worden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Dieser Anhang ist zu Veröffentlichungszwecken beim Bundesanzeiger angepasst unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften. Daher ist insbesondere zu den Gewinn- und Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen sind.
Aktivseite
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren wurde zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei den in Arbeit befindlichen Aufträgen wurden zum Bilanzstichtag die geleisteten Arbeitswerte, das für den Auftrag verwendete Material (vorrätig sowie verarbeitet), sowie die von den Subunternehmern erbrachten Fremdleistungen aufgenommen. Die Bewertung erfolgte mit den Herstellungskosten, die sich aus den Aufwendungen für die Materialeinzelkosten, den Materialgemeinkosten, den Fertigungseinzelkosten, den Fertigungsgemeinkosten, den Aufwendungen für Fremdleistungen und den angemessenen Verwaltungsgemeinkosten zusammensetzen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Herstellkosten der unfertigen Aufträge wurden einzeln betrachtet und falls erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Aktivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Auf die Bildung von aktiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach       § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.
Passivseite
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach § 253 (1) S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betragen hat, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2) S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Passivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkursen am Abschlussstichtag umgerechnet.
Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

III. Bilanz

Aktiva
Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 775.011,06 € (Vorjahr: 719.133,14 €).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:



lfd. Geschäftsjahr.
Vorjahr


T€
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

0,0
0,0
Forderungen gegen verbundenen Unternehmen

272,6
269,8
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht


0,0

0,0
sonstige Vermögensgegenstände

0,0
0,0



Passiva
Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt 112.044,05 € (Vorjahr 96.354,23 €).
Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Fehlbetrag beträgt 473.464,21 € (Vorjahr: 0,00 €). In dieser Höhe liegt damit der Tatbestand der formellen Überschuldung vor.
Nach § 268 (8) HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 € der Ausschüttungssperre. Eine Aufgliederung des Gesamtbetrags unterbleibt, da keine Sachverhalte nach § 268 (8) HGB vorliegen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen.
Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen wie folgt:



lfd. Geschäftsjahr.
Vorjahr
mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr:

T€
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

63,4
0,0
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

0,0
3.599,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

249,8
861,5
Verbindlichkeiten gegen verbundenen Unternehmen

0,0
0,0
Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht


0,0

0,0
sonstige Verbindlichkeiten

295,0
37,4
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:



Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

28,6
34,6
sonstige Verbindlichkeiten

1.522,1
1.506,9
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:


0,0

0,0


In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
2.904,72 € (Vorjahr: 36.761,44 €) und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) abgesichert.
Die Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgte durch Grundschuldeintrag sowie selbstschuldnerische Bürgschaft.Die Sicherung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte durch Eigentumsvorbehalte zu branchenüblichen Bedingungen.
Haftungsverhältnisse gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten sind in Höhe von 0,00 € gewährt (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind als Rückstellung berücksichtigt. Das Avalkonto bei Bürgschaftsinstituten (für Gewährleistungsverpflichtungen) hat einen Gesamtsaldo von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

IV. Sonstige Angaben Gesellschaftsorgane
Geschäftsführer ist Herr Karl Schmidt. Er vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird Gebrauch gemacht.Vorschüsse und Kredite sind keine gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer persönlich betreffen, übernommen worden.Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht. Gem. § 325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind.

sonstige Berichtsbestandteile


    gez. Karl Schmidt, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2025 festgestellt.

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