Olaf Petersen Transporte GmbHLiquidiert
24647 Wasbek, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Rühmann seit 14.10.2010 | Prokura |
Dirk Piepenhagen seit 14.10.2010 | Prokura |
Olaf Petersen seit 6.1.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Olaf Petersen Transporte GmbHWasbekJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2011Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Ergänzende Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 5. Dezember 2011 (AZ: 91 IN 174/11) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Mit Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 1. Februar 2012 (AZ: 91 IN 174/11) wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Die mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen haben zeitgleich mit der Olaf Petersen Transporte GmbH, Wasbek, einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Neumünster gestellt. Im vorliegenden Jahresabschluss wurde bei der Bewertung - trotz der bilanziellen Überschuldung und des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Nach Einschätzung der Geschäftsführung und des Insolvenzverwalters steht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens - als rechtliche Gegebenheit i. S. d. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB - der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht entgegen, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses die Liquidation nicht tatsächlich beabsichtigt ist und die Prognoseentscheidung unter Heranziehung aller für den Fortbestand des Unternehmens relevanten Gegebenheiten getroffen wurde. Aufgrund der Einstellung von Transporten bis zum 30. Juni 2011, des damit verbundenen - für das 2. Halbjahr 2011 geplanten - Abbaus der Kapazitäten sowie des Insolvenzantrages vom 5. Dezember 2011 der Gesellschaft sowie aller mit dieser verbundenen Unternehmen, sind die Zahlen des Berichtsjahres mit denen des Vorjahres nicht vergleichbar. Durch die für das Geschäftsjahr 2011 durchgeführten (geplanten) Maßnahmen, die damit verbundene erhebliche Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und dem Insolvenzantrag am 5. Dezember 2011 wurden wesentliche Kundenbeziehungen im Verlauf des Geschäftsjahres 2011 deutlich reduziert. Dadurch sind einmalige Aufwendungen im Geschäftsjahr 2011 entstanden, die grundsätzlich dem außerordentlichen Bereich zugeordnet werden könnten. Bedingt durch den Geschäftsverlauf war es - auch bei Erstellung des Jahresabschlusses - nicht möglich, eine hinreichend konkrete und damit transparente Ermittlung dieser einmaligen Kosten vorzunehmen. Aus diesem Grund wurde auf den Ausweis dieser Aufwendungen im außerordentlichen Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren daher unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit es der Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung zum Barwert (Aktivierungswert) und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei dem Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung handelt es sich nicht um Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Insoweit ist eine Verrechnung mit der bestehenden Pensionsverpflichtung nicht zulässig. Die Vorräte sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(einschließlich der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gegen verbundene Unternehmen) wurden
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die Pensionsrückstellung wird zum abgezinsten notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Berechnung (Projected Unit Credit - Methode) liegt unter Verwendung der Richttafeln 2005 G ein Rechnungszinsfuß von 5,13 % zugrunde (Ermittlung nach der Vereinfachungsregel gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Jahresabschluss enthält in geringem Umfang auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser Kurs angesetzt. Sicherungsmaßnahmen gegen Verluste aus Währungsgeschäften wurden nicht getroffen. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2011 nicht vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 10 (Vj.: TEUR 0). Alle anderen Posten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen und beinhalten Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.763 (Vj.: TEUR 178). Für Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die vor Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens entstanden sind (TEUR 1.566), wurde eine Einzelwertberichtigung in Höhe von 100 % berücksichtigt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind antizipative Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 7 (Vj.: TEUR 9) aus Steuererstattungsansprüchen enthalten. Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB. Der Bilanzverlust (TEUR 1.593) resultiert aus einem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr (TEUR 183) und dem Jahresfehlbetrag 2011 (TEUR 1.776). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 1.801 entfallen mit TEUR 1.578 auf den Zeitraum vor Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens am 5. Dezember 2011. Die Verbindlichkeiten, die nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens entstanden sind, haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren vollständig aus Lieferungen und Leistungen (Bereitstellung von Fahrzeugen, Fahrergestellungen) sowie aus laufenden Verrechnungen und beinhalten Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.086 (Vj.: TEUR 783). Die Verbindlichkeiten enthalten solche aus Steuern in Höhe von TEUR 36 (im Vorjahr: TEUR 14) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 91 (Vj.: TEUR 18). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind, soweit sie vor der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens am 5. Dezember 2011 entstanden sind, durch eine Teilabtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert. Mit der Abtretung der Forderungen sind auch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von verbundenen Unternehmen besichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Personalaufwand Der Posten enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 32 (Vj.: TEUR 24). Sonstige Angaben Geschäfte mit nahestehenden Personen Im Laufe des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft entsprechend den Vorjahren Transportaufträge von den mit ihr verbundenen Unternehmen in wesentlichem Umfang erhalten. Mitarbeiter Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt 61 (Vj.:67) Mitarbeiter beschäftigt. Auszubildende und Praktikanten wurden hier nicht mit einbezogen. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft ist unverändert Herr Olaf Petersen, Speditionskaufmann, Wasbek. Als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten wurden dem Geschäftsführer TEUR 22 (Vj.: TEUR 24) gewährt. Wasbek, den 15. Februar 2013 gez. Olaf Petersen Geschäftsführer der Olaf Petersen Transporte GmbH Kiel, den 15.02.2013 gez. RA Matthias Lorenzen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Olaf Petersen Transporte GmbH
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.02.2013 |
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