B. Berlitz GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 110237
Eingetragen
5.11.2007
Branche
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen, Körperpflegemitteln, Putz- und ReinigungsmittelnEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von B. Berlitz- Kosmetik einschließlich Accessoires sowie Herstellung und Vertrieb von Werbeartikeln.

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Berlitz
seit 16.1.2009
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

B.Berlitz GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 26.931,30 13.986,10
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 508,00 3.332,00
II. Sachanlagen 20.762,00 6.021,00
III. Finanzanlagen 5.661,30 4.633,10
B. Umlaufvermögen 79.239,29 72.934,58
I. Vorräte 3.503,11 17.888,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.475,80 42.565,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.260,38 12.480,18
Bilanzsumme, Summe Aktiva 106.170,59 86.920,68

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 17.109,07 18.003,64
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.528,11 1.528,11
III. Verlustvortrag 8.524,47 11.778,14
IV. Jahresfehlbetrag 894,57 -3.253,67
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 18.000,00 0,00
C. Rückstellungen 23.798,12 31.783,52
D. Verbindlichkeiten 47.263,40 37.133,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 106.170,59 86.920,68

Anhang

Allgemeine Angaben



Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2006 wurde auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt.



Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach HGB keine Besonderheiten.



Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.



Alle Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung sind mit den entsprechenden Vorjahreswerten vergleichbar.



Anpassungen von Vorjahresbeträgen zur besseren Vergleichbarkeit waren nicht erforderlich.



Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im wesentlichen an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:


Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert;


Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert;


Das Anlagevermögen wurde linear entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer abgeschrieben;


Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht;


Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten.


Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt;


Zölle, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten einbezogen;


Pensionsrückstellungen wurden in vollem Umfang zum Teilwert nach § 6 a EStG angesetzt;


Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.


Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.


Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht geändert worden.


Die Bewertung der Valuta-Forderungen / -Verbindlichkeiten sowie die darauf entfallenden Aufwendungen / Erträge erfolgte zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Abschlussstichtag eine gesunkener / gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderung / eine Höherbewertung der Verbindlichkeit erforderlich machte.





Erläuterungen zur Bilanz



Mitzugehörigkeitsvermerke im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit waren nicht erforderlich.



Zusammenfassungen von Abschlussposten der Bilanz aus Gründen der Klarheit waren nicht erforderlich.



Gegenüber Gesellschaftern und ihnen nahestehenden Personen bestanden zum Abschlussstichtag die nachfolgende


Verbindlichkeiten:19.572,61 €



Grundsätzlich wird der niedrigere Betrag bei Vermögensgegenständen auch dann beibehalten, wenn die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen weggefallen sind.



Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens wird - einschließlich der Angabe der im Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen - in Form einer gesonderten Aufstellung zum Anhang dargestellt.



Latente Steuern werden nicht aktiviert.



Die Bilanz wird nicht unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, ein vorhandener Gewinn- oder Verlustvortrag wird in der Bilanz gesondert ausgewiesen.



Sonderposten mit Rücklageanteil wurden gem. § 7 g Abs. 3 EStG gebildet.



Rückstellungen für latente Steuern werden nicht gebildet.



Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über einem Jahr ist bestehen keine.


Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen


auf Steuern: 3.388,98 €

auf Beiträge im Rahmen
der sozialen Sicherheit:0,00 €


Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.





Sonstige Angaben



Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die alleinige Geschäftsführung wahrgenommen durch:


Herrn Bernd Berlitz



Das Unternehmen besaß im abgelaufenen Jahr keinen Aufsichts- oder Beirat.



Das Unternehmen wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen.



Ergebnisverwendung



Die Geschäftsführung schlägt vor, dass Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.





Unterzeichnung des Jahresabschlusses



Es wird bestätigt, dass in diesem Jahresabschluss nach unserer Überzeugung bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Risiken und Wagnisse sowie sämtliche Erträge und Aufwendungen enthalten sind sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind.


Die zur Anfertigung der Finanzbuchhaltung erforderlichen Buchungsbelege wurden vollständig zur Verfügung gestellt. In den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind alle Geschäftsvorfälle erfasst, die für das vorgenannte Geschäftsjahr aufzuzeichnen sind.


Die zur Anfertigung des Jahresabschlusses übergebenen Unterlagen sind vollständig und entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen. Die erteilten Auskünfte entsprechen bestem Wissen.


Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) bestehen nicht.


Sämtliche Unterlagen werden ordnungsgemäß gesammelt und aufbewahrt.



Berlin, den 19. November 2007


gez. Bernd Berlitz


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