Werbeagentur Otto Hänle GmbH
Obertshausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.226,79 |
85.259,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
8,00 |
8,00 |
| III.
Finanzanlagen |
75.217,79 |
85.250,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.811,79 |
4.210,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.275,77 |
3.810,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.536,02 |
399,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
289,39 |
281,32 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
64.783,97 |
39.308,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
145.111,94 |
129.059,86 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
64.873,02 |
60.853,32 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
25.475,54 |
4.019,70 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
64.783,97 |
39.308,43 |
| B.
Rückstellungen |
78.982,00 |
79.683,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
66.129,94 |
49.376,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
66.129,94 |
49.376,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
145.111,94 |
129.059,86 |
Anhang
I. Allgemeines
Die Gesellschaft wird in der Rechtsform einer GmbH
geführt. Sie ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer
Werbeagentur, einschließlich der Werbeberatung, der
Werbegestaltung, der Werbemittlung und des Handels mit
Druckerzeugnissen und Werbeartikeln. Zur Zeit wird nur das
bestehende Vermögen verwaltet.
Das Stammkapital beträgt 25.564,59 €
(entspricht 50.000,-- DM) und ist voll erbracht.
Alleiniger Gesellschafter ist Herr Otto Hänle.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Pensionsverpflichtungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet. Als
Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Dr.
Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinsfuß von 5,15
v.H. verwendet. (Heubeck Richttafeln-GmbH, Köln). Die
verwendeten Rechnungsgrundlagen sind für Männer
und Frauen unterschiedlich. Die Bewertung der
Pensionsverpflichtungen wurde auf Basis des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG)
durchgeführt. Danach sind Pensionsverpflichtungen
für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist,
sind mit dem Barwert anzusetzen.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nur
hinsichtlich der Pensionsrückstellung statt. Diese
wurden gemäß § 253 HGB ermittelt.
IV. Sonstiges
Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung
vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde mit heutigem Datum
festgestellt.
Obertshausen, den 10. November 2011
gez. Otto Hänle
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