Foto Polzhofer GmbHLiquidiert

71332 Waiblingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 262738
Eingetragen
30.3.1992
Branche
Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, ohne AugenoptikGroßhandel mit Foto- und optischen ErzeugnissenEinzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Einzelhandel mit Fotoartikeln nebst Zubehör, mit Videokameras und optischen Geräten

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Ellen Polzhofer
51.00%
Hermann Polzhofer
49.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ellen Polzhofer
Bf6hmerwaldweg 3, 7012 Fellbach 5
25.500 DM
51.00%
Hermann Polzhofer
Bf6hmerwaldweg 3, 7012 Fellbach 5
24.500 DM
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Foto Polzhofer GmbH

Waiblingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 4,00 236,00
I. Sachanlagen 4,00 236,00
B. Umlaufvermögen 160.103,12 160.307,91
I. Vorräte 34.461,96 39.224,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 110.125,19 108.722,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.515,97 12.361,70
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 27.324,82 13.280,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 187.431,94 173.824,90

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -6.518,97 -6.518,97
2. eingefordertes Kapital 19.045,62 19.045,62
II. Kapitalrücklage 60.000,00 60.000,00
III. Verlustvortrag 106.370,44 92.326,61
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 27.324,82 13.280,99
B. Rückstellungen 169.375,00 157.366,00
C. Verbindlichkeiten 18.056,94 16.458,90
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 18.056,94 16.458,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 187.431,94 173.824,90

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


  I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden


C. Angaben zu Bilanzposten


I. Verbindlichkeitenspiegel


A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vor-hergehenden Geschäftsjahres angegeben.


3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.


4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.


5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.


6) Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände".


7) Die Bilanz wurde erstmals unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB) und die Vorjahreswertangabe entsprechend angepasst. Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind im Übrigen beibehalten  worden


8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


I.  Bilanzierungsmethoden


1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.


2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.


3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.


4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.


II.  Bewertungsmethoden


1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt. Gesetzliche Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz wurden steuerrechtlich nach § 60 Abs. 1 EStDV durch außerbilanzielle Zu/Abrech­nungen berücksichtigt.


2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.


3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.


4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.


5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.


6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde sowohl von der linearen als auch von der degressiven Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 10,0 % und 25,0 % Gebrauch gemacht.


7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Einzugsrisiko ist durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung erfasst.


8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.


9) Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte entsprechend den Vorschriften des     § 6a EStG. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und sind mit den voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen ausreichend dotiert.


10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.


C.  Angaben zu Bilanzposten


I. Verbindlichkeitenspiegel


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.



Waiblingen, 28.12.2015



gez. Hermann Polzhofer
(Geschäftsführer)

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2014 - 31.12.2014

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 3.612,84 EUR.

1.1.2013 - 31.12.2013

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.115,47 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2016 festgestellt.

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