spewo
baugesellschaft mbH
Günz
a.d.Günz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.890,67 |
16.490,71 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
244,00 |
451,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.596,67 |
15.989,71 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.107.871,02 |
1.984.281,35 |
| I.
Vorräte |
871.600,00 |
1.698.458,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
235.098,96 |
149.839,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.172,06 |
135.983,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.123.761,69 |
2.000.772,06 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.003,63 |
97.881,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
39.439,04 |
72.316,84 |
| B.
Rückstellungen |
28.144,17 |
34.416,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.030.613,89 |
1.868.474,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.123.761,69 |
2.000.772,06 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen
Die Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei
abnutzbaren Vermögensgegenständen sind
planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden.
Soweit erforderlich, wurden die niedrigeren beizulegenden
Werte angesetzt.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der
vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist.
Geringwertige abnutzbare
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
150 € bzw. 410 € wurden im Anschaffungsjahr
grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die langfristigen, unverzinslichen Verbindlichkeiten
wurden nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die kurzfristigen, sowie die verzinslichen
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Die langfristigen, unverzinslichen Verbindlichkeiten
wurden nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren ( § 285 Nr. 1a HGB)
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Name und Beruf der Geschäftsführer ( §
285 Nr. 10 HGB)
Herr Martin Specht, Maurermeister
Bilanzgewinn ( § 268 Abs. 1 HGB)
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von
72.316,84 € enthalten.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 124.943,79 €.
gez. Martin Specht
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2016 festgestellt.
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