root GmbH Management und Service

Am Brambusch 7, 44536 Lünen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 14583
Vorher
StoneTherm GmbH
Eingetragen
21.12.2000
Branche
UnternehmensberatungManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
die Vermittlung von Verträger über die Lieferung von Eis und dessen Rohstoffen, die Unternehmensberatung im Umfeld der Eisproduktion sowie die Durchführung und Realisierung entsprechender Konzepte und der damit verbundenen Umbaumaßnahmen

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Hühne
seit 25.4.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stefan Hühne
Bernsteinweg 20, 44267 Dortmund
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

StoneTherm GmbH

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

603,00

1.241,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

23.421,10

42.223,30

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

208,72

1.397,06

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

4.723,60

3.815,48

C. Nicht durch eigenkapital gedecketer Fehlbetrag

92.841,62

76.853,53

Summe Aktiva

121.798,04

125.530,37



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

50.000,00

II. Verlustvortrag

-126.853,53

-117.633,15

III. Jahresfehlbetrag

-15.988,09

-9.220,38

IV. nicht gedeckter Fehlbetrag

92.841,62

76.853,53

B. Rückstellungen

1.450,00

1.500,00

C. Verbindlichkeiten

120.348,04

124.030,37

Summe Passiva

121.798,04

125.530,37

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der StoneTherm GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Die vorliegende Bilanz wurde als Handelsbilanz unter erstmaliger Berücksichtigung der Neuregelungen durch das BilMoG aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts in Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gliederung der Bilanz änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Hinsichtlich der Aufstellung wurden die größenabhängigen Erleichterungen der

§§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB in Anspruch genommen. Hinsichtlich der nach § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB geforderten Angabe zu den Bezügen des Geschäftsführungsorgans wurde die Erleichterung nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

Für die Offenlegung wurden die Größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen.

Hinsichtlich der Angaben zur Ergebnisverwendung wurde die Erleichterung nach

§ 325 Abs. 1 Satz 4 HGB in Anspruch genommen.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

II. Erläuterung der Bilanz und GuV

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,

Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die

Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nach § 248 (2) HGB wurden nicht aktiviert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Eine BilMoG Überleitungsbilanz auf den 1.1.2010 wurde nicht erstellt, da aufgrund der bestehenden Beibehaltungswahlrechte keine Neubewertung erforderlich war.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Das Realisationsprinzip wurde beachtet.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer, die sich hilfsweise aus der zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung gültigen amtlichen Fassung der AfA-Tabellen der Finanzverwaltung ergibt.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 410 EUR wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei der Bewertung wurden alle am Bilanzstichtag abzusehenden Preissteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Steuerrückstellungen beinhalten sämtliche das Geschäftsjahr und alte Geschäftsjahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Das gezeichnete Kapital wurde nach § 283 HGB mit dem Nennbetrag angesetzt.

III. Sonstige Pflichtangaben

Forderungen

RLZ bis 1 Jahr

TEUR

RLZ mehr als 1 Jahr

TEUR

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

0

0

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen am Bilanzstichtag 0 TEUR

Verbindlichkeiten

RLZ bis zu 1 Jahr

TEUR

RLZ mehr als 5 Jahre

TEUR

Verbindlichkeiten

gegenüber Kreditinstituten

0

0

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

0

0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

0

0

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

0

0

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis

0

0

Sonstige Verbindlichkeiten

3

0

davon aus Steuern

0

0

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

0

0

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen am Bilanzstichtag 77 TEUR

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Angaben werden aufgrund der Erleichterung nach § 288 HGB nicht gemacht.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von Herrn Günther Hühne ausgeübt.

IV. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Am Bilanzstichtag keine nach § 251 HGB ausweispflichtigen Haftungsverhältnisse.

Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung durch die Gesellschafterversammlung noch nicht festgestellt.

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