Sonstige Überlassung von Arbeitskräften
GSV Service GmbH
Waldweg 20, 86424 Dinkelscherben, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norbert Greiter-Schmidt seit 6.8.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Norbert Schmidt | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EFRO-FINANZ Finanzberatungs- und Vermittlungs GmbHKutzenhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangAngaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Der Jahresabschluss der EFRO - Finanzberatung u. Vermittlungs GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (BiRiLiG v. 19.12.1985, KapEAG v. 20.4. 1998, KonTraG v. 27.4.1998, EuroEG v. 9.6.1998 und StÄG v. 19.12.1998) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet bzw. mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Grundsätze und Methoden der Gliederung und Bewertung sind grundsätzlich unverändert zum Vorjahr. Angaben und Erläuterungen zu Sachanlagen Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 übernommen und fortgeführt worden. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen- stände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Im Berichtsjahr waren dies Euro 0,00 auf immaterielle Vermögensgegenstände und Euro 21.436,00 auf Sachanlagen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens zwischen einem Wert von Euro 150,00 und Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben. Im Berichtsjahr waren dies Euro 214,20 Angaben und Erläuterungen zu Finanzanlagen In den Finanzanlagen ist der Posten Beteiligungen mit Euro 757,90 enthalten. Dabei handelt es sich um Anteile an der Augusta-Bank eG, Augsburg. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung a. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: Rückstellungen Stornokosten Euro 0,00 Rückstellungen Buchführungskosten Euro 0,00 Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung Euro 7.500,00 Die von dem Unternehmen gegebenen unmittelbaren Pensionszusagen wurden passiviert und als eigene Position in der Bilanz ausgewiesen. Der Ausweis betrifft eine Pensionszusage gegenüber Herrn Schmidt in Höhe von 270.941,00 Euro. Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen, und damit auch Pensionsrückstellungen, in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen, zwingend für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Nach den Berechnungen des Sachverständigen Diplom-Mathematikers Otto Hirsch im Gutachten vom 01.08.2014 beträgt die nach den Vorschriften des BilMoG berechnete handelsrechtliche Pensionsrückstellung per 01.01.2013 i.H.v. 297.859,00 EUR. Bisher waren angesetzt 270.941,00 EUR. Es ergibt sich ein Anpassungsbetrag von 33.648,00 EUR, der gemäß Art.67 Abs. 1 Satz 1 HGB auf max. 15 Jahre bis zum 31.12.2024 mit mindestens 1/15 verteilt werden kann. Von diesem Wahlrecht macht die EFRO-Finanz GmbH Gebrauch. Der (anteilige) Anpassungsbetrag ist gemäß Art. 67 Abs. 7 EGHGB als "außerordentlicher Aufwand" auszuweisen. Zum 31.12.2013 beträgt die Rückstellung gemäß BilMoG 237.032,00 EU. Steuerrechtlich ergibt sich per 31.12.2012 eine passivierungspflichtige Pensionsrückstellung von 155.859,00 EUR (01.01.2013: 206.105,00 EUR). b. Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1 HGB) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00. Die übrigen Verbindlichkeiten sowohl gegenüber Kreditinstituten also auch sonstiger Art sind kurzfristiger Natur bzw. kleiner als 1 Jahr. c. Betrag der Eventualverbindlichkeiten Es bestanden im Geschäftsjahr 2013 keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB. d. Bezeichnung Beteiligungen an anderen Unternehmen zu mindestens 1/5 Bei der Efro GmbH bestanden im Geschäftsjahr 2013 keine Beteiligungen an anderen Unternehmen zu mindestens 1/5 von deren Anteilen. Sonstige Pflichtangaben a. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4 HGB) Gemäß § 266 Abs. 2 und § 288 S.2 HGB unterbleibt die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen. b. Ausmaß der Beeinflussung des Jahresergebnisses - durch steuerrechtliche Abschreibungen Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2013 wurde durch Abschreibungen gem. §§ 254, 280 Abs. 2, 273 HGB nicht beeinflusst. - durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Das ordentliche bzw. außerordentliche Ergebnis der Geschäftstätigkeit wird durch Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von Euro 0,00 beeinflusst. c. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats Die Geschäftsführung hatte im Geschäftsjahr 2013 inne: Herr Norbert Schmidt, Kaufmann Ein Aufsichtsrat bestand nicht. e. Vergütungen der Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte § 285 Nr. 9 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG Aufgrund der Vorschrift des § 288 HGB darf eine Angabe der Bezüge der Geschäftsführungsorgane (§ 285 Nr. 9 HGB) unterbleiben. f. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG, § 285 Nr. 9c HGB Es bestanden im Berichtsjahr 2013 keine Darlehensverträge mit Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats oder Beirats, es wurden auch keine Vorschüsse ausbezahlt, die zum Stichtag 31.12.2013 noch bestanden. Überschuldung Die Gesellschaft zeigt hiermit an, dass das Eigenkapital verbraucht ist. Eine Patronatserklärung des Gesellschafter Norbert Schmidt liegt vor. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag wird mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet.
Kutzenhausen, im Oktober 2014 gez. Norbert Schmidt, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileDie Gesellschaft veröffentlicht freiwillig einen Anhang. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2014 festgestellt. |
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