Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 11828
Vorher
EFRO-FINANZ Finanzberatungs- und Vermittlungs GmbH
Eingetragen
9.4.1991
Branche
Vermittlungstätigkeiten für spezialisierte BautätigkeitenBauträger für WohngebäudeVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, Vermittlung von Immobilien und Versicherungen sowie Erbringung von dazugehörigen Dienstleistungen, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Tätigkeiten, die eine Genehmigung nach KWG bedürfen, sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Norbert Schmidt
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Norbert Schmidt
Zum Salvusbrunnen 12, 8901 Kutzenhausen
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

EFRO-FINANZ Finanzberatungs- und Vermittlungs GmbH

Kutzenhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 120.050,90 142.479,90
B. Umlaufvermögen 143.915,04 296.126,52
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 17.037,23 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 281.003,17 438.606,42

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 42.003,55
B. Rückstellungen 244.532,00 278.941,00
C. Verbindlichkeiten 36.471,17 117.661,87
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 36.471,17 117.661,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 281.003,17 438.606,42

Anhang

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Der Jahresabschluss der EFRO - Finanzberatung u. Vermittlungs GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (BiRiLiG v. 19.12.1985, KapEAG v. 20.4. 1998, KonTraG v. 27.4.1998, EuroEG v. 9.6.1998 und StÄG v. 19.12.1998) aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet bzw. mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Grundsätze und Methoden der Gliederung und Bewertung sind grundsätzlich unverändert zum Vorjahr.

Angaben und Erläuterungen zu Sachanlagen

Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 übernommen und fortgeführt worden.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen- stände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Im Berichtsjahr waren dies Euro 0,00 auf immaterielle Vermögensgegenstände und Euro 21.436,00 auf Sachanlagen.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens zwischen einem Wert von Euro 150,00 und Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben. Im Berichtsjahr waren dies Euro 214,20

Angaben und Erläuterungen zu Finanzanlagen

In den Finanzanlagen ist der Posten Beteiligungen mit Euro 757,90 enthalten.

Dabei handelt es sich um Anteile an der Augusta-Bank eG, Augsburg.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

a. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten:

Rückstellungen Stornokosten Euro 0,00

Rückstellungen Buchführungskosten Euro 0,00

Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung Euro 7.500,00

Die von dem Unternehmen gegebenen unmittelbaren Pensionszusagen wurden passiviert und als eigene Position in der Bilanz ausgewiesen. Der Ausweis betrifft eine Pensionszusage gegenüber Herrn Schmidt in Höhe von 270.941,00 Euro. Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen, und damit auch Pensionsrückstellungen, in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen, zwingend für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Nach den Berechnungen des Sachverständigen Diplom-Mathematikers Otto Hirsch im Gutachten vom 01.08.2014 beträgt die nach den Vorschriften des BilMoG berechnete handelsrechtliche Pensionsrückstellung per 01.01.2013 i.H.v. 297.859,00 EUR. Bisher waren angesetzt 270.941,00 EUR. Es ergibt sich ein Anpassungsbetrag von 33.648,00 EUR, der gemäß Art.67 Abs. 1 Satz 1 HGB auf max. 15 Jahre bis zum 31.12.2024 mit mindestens 1/15 verteilt werden kann. Von diesem Wahlrecht macht die EFRO-Finanz GmbH Gebrauch. Der (anteilige) Anpassungsbetrag ist gemäß Art. 67 Abs. 7 EGHGB als "außerordentlicher Aufwand" auszuweisen. Zum 31.12.2013 beträgt die Rückstellung gemäß BilMoG 237.032,00 EU. Steuerrechtlich ergibt sich per 31.12.2012 eine passivierungspflichtige Pensionsrückstellung von 155.859,00 EUR (01.01.2013: 206.105,00 EUR).

b. Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

(§ 285 Nr.1 HGB)

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00.

Die übrigen Verbindlichkeiten sowohl gegenüber Kreditinstituten also auch sonstiger Art sind kurzfristiger Natur bzw. kleiner als 1 Jahr.

c. Betrag der Eventualverbindlichkeiten

Es bestanden im Geschäftsjahr 2013 keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB.

d. Bezeichnung Beteiligungen an anderen Unternehmen zu mindestens 1/5

Bei der Efro GmbH bestanden im Geschäftsjahr 2013 keine Beteiligungen an anderen Unternehmen zu mindestens 1/5 von deren Anteilen.

Sonstige Pflichtangaben

a. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4 HGB)

Gemäß § 266 Abs. 2 und § 288 S.2 HGB unterbleibt die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen.

b. Ausmaß der Beeinflussung des Jahresergebnisses

- durch steuerrechtliche Abschreibungen

Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2013 wurde durch Abschreibungen gem. §§ 254, 280 Abs. 2, 273 HGB nicht beeinflusst.

- durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Das ordentliche bzw. außerordentliche Ergebnis der Geschäftstätigkeit wird durch Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von Euro 0,00 beeinflusst.

c. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats

Die Geschäftsführung hatte im Geschäftsjahr 2013 inne:

Herr Norbert Schmidt, Kaufmann

Ein Aufsichtsrat bestand nicht.

e. Vergütungen der Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte § 285 Nr. 9 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG

Aufgrund der Vorschrift des § 288 HGB darf eine Angabe der Bezüge der Geschäftsführungsorgane (§ 285 Nr. 9 HGB) unterbleiben.

f. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG, § 285 Nr. 9c HGB

Es bestanden im Berichtsjahr 2013 keine Darlehensverträge mit Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats oder Beirats, es wurden auch keine Vorschüsse ausbezahlt, die zum Stichtag 31.12.2013 noch bestanden.

Überschuldung

Die Gesellschaft zeigt hiermit an, dass das Eigenkapital verbraucht ist. Eine Patronatserklärung des Gesellschafter Norbert Schmidt liegt vor.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag wird mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet.

 

Kutzenhausen, im Oktober 2014

gez. Norbert Schmidt, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Die Gesellschaft veröffentlicht freiwillig einen Anhang.

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2014 festgestellt.

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