BAY-GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.977,00 |
55.711,00 |
| I.
Sachanlagen |
52.977,00 |
55.711,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
452.485,51 |
320.993,72 |
| I.
Vorräte |
5.258,69 |
5.339,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.834,84 |
47.821,61 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.828,08 |
1.828,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
406.391,98 |
267.832,45 |
| Aktiva |
505.462,51 |
376.704,72 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
226.691,58 |
115.056,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
90.056,34 |
17.374,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
111.635,24 |
72.681,75 |
| B.
Rückstellungen |
113.198,85 |
75.746,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
97.765,08 |
147.946,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
97.765,08 |
147.946,87 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
58.251,95 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
67.807,00 |
37.955,00 |
| Passiva |
505.462,51 |
376.704,72 |
Anhang
zur Bilanz für das Geschäftsjahr 2022/2023 vom
01. Juli 2022 bis 30. Juni 2023
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Köln
und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht
Köln (HRB 70009).
2. Die Erstellung des Jahresabschlusses, die
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechenden Bestimmungen des HGB i. d. F. des
Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes. Die Bilanz ist in
Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Verbindlichkeiten und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur
Vermögensgegenstände zugeordnet, die dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
6. Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert
unter Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern ausgewiesen.
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8. Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse
waren nicht anzupassen. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden1. Im Jahresabschluss
sind die Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach
§ 248 Abs. 1 und 2 HBG wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB
gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen, sind diese
gemäß § 268 Abs. 7 HGB
unter Punkt C. im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden1. Die angewandten
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an
den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche
Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein und
wurden übernommen.
3. Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt worden. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Bei
Vermögensgegenständen im Einzelwert zwischen
EUR 250,00 und EUR 1.000,00 wurden im Zugangsjahr
die Regelungen des § 6 Abs. 2 und
Abs. 2a EStG berücksichtigt.
7. Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen oder Pauschalwertberichtigungen
waren nicht erforderlich.
8. Das ausgewiesene Eigenkapital ist zum
Nennbetrag angesetzt.
9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Sonstige Angaben
I. GeschäftsführungWährend des
abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die
Geschäftsführung durch die
Gesellschaftergeschäftsführer Herrn Micki Pick
und Herrn Klaus Eschmann, beide Köln, wahrgenommen.
II. Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die
Gesellschaft durchschnittlich 14 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Micki Pick
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Klaus Eschmann
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2024
festgestellt.
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