WEI-KRA Transportgesellschaft mbHLiquidiert

16727 Velten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 3065
Eingetragen
5.4.2005
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrGüterbeförderung in der BinnenschifffahrtHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Fuhrbetrieb von Baumaterialien und Stückgütern im Nahverkehr

Historie

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Management

NameRolle
Hartmut Kraatz
seit 8.1.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

WEI-KRA Transportgesellschaft mbH

Velten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 56.521,50 87.461,50
I. Sachanlagen 56.521,50 87.461,50
B. Umlaufvermögen 11.218,96 20.434,26
I. Vorräte 3.281,91 3.323,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.780,14 9.478,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.156,91 7.632,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.087,82 2.672,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 69.828,28 110.568,52

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 2.435,00 9.669,79
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 15.894,80 -5.161,94
III. Jahresfehlbetrag 7.234,79 21.056,74
B. Rückstellungen 1.250,00 1.250,00
C. Verbindlichkeiten 65.980,80 99.211,63
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 65.980,80 99.211,63
D. Rechnungsabgrenzungsposten 162,48 437,10
Bilanzsumme, Summe Passiva 69.828,28 110.568,52

Anhang


I.  Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalge­sellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den han­delsrechtlichen Vorschriften.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.   

 II. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,- (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden mit dem Devisenkassakurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.

Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten werden anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen. Nicht mehr marktgängige Waren werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit Wertabschlägen bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von EUR 4.065,04 (Vorjahr: EUR 9.236,78) die unter Forderungen bilanziert sind. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Wertpapiere werden mit dem Kurswert ausgewiesen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). 

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt Ihrer Entstehung bzw. mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

III. Ergänzende Angaben

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010 Herr Hartmut Kraatz (Kaufmann), Velten. Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

sonstige Berichtsbestandteile


Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss zum 31.12.2010 am  29. April 2011 festgestellt.

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