WEI-KRA
Transportgesellschaft mbH
Velten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.521,50 |
87.461,50 |
| I.
Sachanlagen |
56.521,50 |
87.461,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.218,96 |
20.434,26 |
| I.
Vorräte |
3.281,91 |
3.323,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.780,14 |
9.478,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.156,91 |
7.632,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.087,82 |
2.672,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
69.828,28 |
110.568,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.435,00 |
9.669,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
15.894,80 |
-5.161,94 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.234,79 |
21.056,74 |
| B.
Rückstellungen |
1.250,00 |
1.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
65.980,80 |
99.211,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
65.980,80 |
99.211,63 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
162,48 |
437,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
69.828,28 |
110.568,52 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen Vorschriften.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1,
266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst.
II.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz
sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden mit
den Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
über die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,-
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bilanziert. Enthaltene Fremdwährungsbeträge
werden mit dem Devisenkassakurs zum Zeitpunkt der
Anschaffung bewertet.
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten bewertet. Beim Ansatz der
Herstellungskosten werden anteilige Verwaltungs- und
Sozialkosten nicht einbezogen. Nicht mehr marktgängige
Waren werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit
Wertabschlägen bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Forderungen in
Höhe von EUR 4.065,04 (Vorjahr: EUR 9.236,78) die
unter Forderungen bilanziert sind. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen. Wertpapiere werden mit dem Kurswert
ausgewiesen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem
Wechselkurs im Zeitpunkt Ihrer Entstehung bzw. mit dem
Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
III.
Ergänzende Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2010 Herr Hartmut Kraatz (Kaufmann),
Velten. Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde
in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der
§§ 274 a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss
zum 31.12.2010 am 29. April 2011 festgestellt.
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