KFS-Bauelemente GmbH
Claußnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
585.684,42 |
614.885,16 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,51 |
3,51 |
| II.
Sachanlagen |
585.680,91 |
614.881,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.197.414,59 |
2.168.362,62 |
| I.
Vorräte |
237.932,74 |
239.973,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
321.176,25 |
289.628,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
500,00 |
500,00 |
| III.
Wertpapiere |
776.216,42 |
398.358,93 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
862.089,18 |
1.240.401,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.402,50 |
1.402,50 |
| Aktiva |
2.784.501,51 |
2.784.650,28 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.265.004,39 |
1.210.978,25 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.130.978,25 |
1.070.210,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
54.026,14 |
60.767,67 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
28.640,00 |
64.057,11 |
| C.
Rückstellungen |
196.800,00 |
242.621,58 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.294.057,12 |
1.266.993,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.294.057,12 |
1.266.993,34 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
907.451,85 |
850.579,71 |
| Summe
Passiva |
2.784.501,51 |
2.784.650,28 |
Anhang
KFS-Bauelemente GmbH,
Markersdorf
A N H A N G
für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben
Die KFS-Bauelemente GmbH hat ihren Sitz in
Markersdorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Chemnitz (Reg. Nr.: HR B 8211).
Die KFS-Bauelemente GmbH, Markersdorf, ist nach den
Vorschriften des § 267 Abs. 1 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2
HGB gegliedert. Ausweisänderungen zum Vorjahr ergeben
sich nicht. Die Vorjahreszahlen sind
gegenübergestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgend erläuterten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu
- ggf. um Investitionszuschüsse gekürzten -
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung planmäßiger
Abschreibungen. In den Jahren 1997 und 1998 beanspruchte
Sonderabschreibungen und erhaltene
Investitionszuschüsse für längerlebige
Wirtschaftsgüter wurden nicht aktivisch von den
Buchwerten der Investitionen abgesetzt, sondern gesondert
als Passivposten B. ("Sonderposten mit Rücklageanteil
gem. § 4 FörderGG") bzw. als Passivposten C.
("Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen") ausgewiesen. In den Jahren 2016 und
2017 hat die Gesellschaft für die Anschaffung von
Wirtschaftsgütern jeweils einen weiteren
Investitionszuschuss erhalten. Dieser wurde ebenfalls als
Passivposten C. ("Sonderposten für
Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen")
ausgewiesen. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstands (§ 253 Abs. 1,
Abs. 3 HGB).
Die beweglichen und unbeweglichen Anlagegüter
werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Im Jahr
2022 wurden auf die Zugänge teilweise degressive
Absetzungen für Abnutzung vorgenommen.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgte zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung der letzten Einkaufspreise. Die
Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte
zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 1 und 2
HGB unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände, Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
bilanziert. Die Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten,
ggfs. mit dem niedrigeren Teilwert erfasst worden. Den in
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen
Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Der nach § 247 Abs. 3 HGB a. F. gebildete
Sonderposten mit Rücklageanteil wurde gem. Art. 67
Abs. 3 EGHGB beibehalten.
Die Rückstellungen werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet (§ 253 Abs.
1 Satz 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen betreffen
im Wesentlichen Urlaubs- und
Überstundenansprüche, Boni- und
Tantiemeansprüche, Garantieleistungen, Prozesskosten,
Jahresabschlusskosten sowie Kosten der Belegarchivierung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB). Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellung haben in
Höhe von TEUR 185 (Vj.: TEUR 196) eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben in Höhe von TEUR 68 (Vj.: TEUR 49) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
haben in Höhe von TEUR 907 (Vj.: TEUR 851) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in Höhe
von TEUR 134 (Vj.: TEUR 171) eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr, davon aus Steuern TEUR 40 (Vj.: TEUR 91) sowie
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 2 (Vj.: TEUR
5)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen zum 31. Dezember 2023 nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum
Stichtag nicht.
III.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr durchschnittlich 36 Arbeitnehmer (Vj.:
38)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung n den Herren Franz
Knipping und Heino Knipping wahrgenommen.
Markersdorf, den 4. Dezember 2024
Heino Knipping
Franz Knipping
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2024
festgestellt.
|