RaidSonic Technology GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Yong Zhi Chen seit 28.8.2023 | Prokura |
Wen-Ping Chen seit 3.1.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
Chien-Chung Lin | 30.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RaidSonic Technology GmbHAhrensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023RaidSonic Technology GmbH, AhrensburgI. Grundlagen der Gesellschaft Die im Jahr 1999 gegründete RaidSonic Technology GmbH (im Folgenden auch "RaidSonic" oder "Gesellschaft") ist eine inhabergeführte Handelsgesellschaft mit dem Schwerpunkt auf Computerzubehör rund um Speichermedien und Speichervorgänge. Unser Team in Ahrensburg, Deutschland, entwickelt sich organisch und besteht aus Mitarbeitern verschiedener Nationalitäten. Zu den wichtigsten Produkten der Gesellschaft zählen Docking-Stationen, Hubs, interne und externe Speicherlösungen sowie Tastaturen. Die Hauptmarke der Gesellschaft ist die in 2003 eingeführte ICY BOX. Die Produkte von RaidSonic werden vorwiegend über verschiedene externe Verkaufsplattformen im Internet an B2B-Kunden in Deutschland und im europäischen Ausland vertrieben. Der Sitz der Gesellschaft, einschließlich Verwaltung und Logistik, befindet sich in der Kurt-Fischer-Straße 50, 22926 Ahrensburg. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3% niedriger als im Jahr 2022. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft nach dem tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht fort. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2024 des Statistischen Bundesamtes). Der Markt für Computerzubehör in Deutschland erlebte 2023 eine Phase der Konsolidierung nach dem pandemiebedingten Boom der Vorjahre. Dieser Trend setzte sich auch 2024 fort, sodass der Gesamtabsatz hinter den Zahlen von 2022 zurückblieb. Diese Entwicklung spiegelt die anhaltende Unsicherheit und Marktanpassung wider. Von dieser Marktkonsolidierung war im Berichtsjahr auch die RaidSonic betroffen, was zu einem Umsatz- und Rohergebnisrückgang führte. Die RaidSonic beschäftigte zum Jahresende 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 51), ohne den Geschäftsführer und einschließlich der Auszubildenden. 2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: Darstellung, Analyse, Beurteilung a. Vermögens- und Finanzlage Das Vermögen der Gesellschaft setzt sich neben den Vorräten (Waren) vor allem aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Bankguthaben zusammen. Der Rückgang der Vorräte von TEUR 5.941 auf TEUR 4.340 zum Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf einen geringeren Warenbestand im Hauptlager der Gesellschaft in Ahrensburg zurückzuführen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf TEUR 1.923 (Vorjahr: TEUR 2.866) und lagen damit deutlich unter dem Vorjahresniveau. Diese Entwicklung resultiert vor allem aus geringeren Forderungssalden gegenüber Plattformbetreibern zum Bilanzstichtag, was auf den Umsatzrückgang im letzten Quartal des Geschäftsjahres zurückzuführen ist. Entsprechend reduzierten sich auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die liquiden Mittel machen 9% (Vorjahr: 7%) der Bilanzsumme aus. Die Gesellschaft verfügt über ausreichende Liquidität, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die liquiden Mittel bestehen im Wesentlichen aus Euro- und USD-Guthaben auf Kontokorrentkonten bei einem deutschen Kreditinstitut. RaidSonic ist primär durch Eigenkapital finanziert. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 32% im Vorjahr auf 41% zum Bilanzstichtag. Dieser Anstieg resultiert aus der gesunkenen Bilanzsumme sowie der erneut vollständigen Thesaurierung des Bilanzgewinns. Zur Finanzierung der Gesellschaft dienten neben dem Eigenkapital verzinsliche Darlehen von einem nahestehenden Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 406), vom Gesellschafter in Höhe von TEUR 200 (Vorjahr: TEUR 202) sowie ein kurzfristig fälliger Geldmarktkredit in Höhe von TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 1.100). Die Kreditlinie bei einem Kreditinstitut in Höhe von TEUR 1.500 wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Die Bilanzsumme verringerte sich um TEUR 2.393 (-23%) auf TEUR 7.886. b. Ertragslage Das Rohergebnis der Gesellschaft hat sich von TEUR 5.854 im Vorjahr auf TEUR 5.562 im Berichtsjahr und damit um 5% verringert. Ursache hierfür waren rückläufige Umsatzerlöse bei gleichzeitig überproportional gesunkenen Materialaufwendungen. Der Personalaufwand konnte im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 2.691 reduziert werden (Vorjahr: TEUR 2.886). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf Personalabgänge zurückzuführen, die im Zusammenhang mit der Anpassung an veränderte Marktbedingungen stehen. Demgegenüber stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 230. Maßgeblich hierfür waren höhere Werbe- und Anzeigekosten (+TEUR 236) sowie gestiegene Messekosten und Werbekostenzuschüsse (+TEUR 125). Diese Mehrkosten wurden teilweise durch gesunkene Fremdwährungsaufwendungen in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 216) kompensiert. Den Fremdwährungsaufwendungen stehen Fremdwährungserträge in Höhe von TEUR 362 (Vorjahr: TEUR 332) gegenüber, die unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten im Wesentlichen Steuernachzahlungen für Vorjahre als Folge der im Berichtsjahr abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfung, denen Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern gegenüber stehen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) verringerte sich auf TEUR 77 (Vorjahr: TEUR 365). Für das Berichtsjahr 2023 weist RaidSonic einen Jahresfehlbetrag von TEUR 39 aus (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 244). 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Als finanzielle Leistungsindikatoren zur Überwachung der Unternehmensziele werden vor allem das Rohergebnis und die jeweiligen Produktmargen im Zeitverlauf herangezogen. Im Berichtsjahr 2023 wurde ein Rohergebnis in Höhe von TEUR 5.562 erzielt (Vorjahr: TEUR 5.854). Ergänzend werden die Liquidität und das Working Capital zur operativen Steuerung des Unternehmens laufend überwacht. 4. Gesamtaussage Das Geschäftsjahr 2023 verlief - wie im Vorjahr prognostiziert - insgesamt nur knapp zufriedenstellend. Das EBIT ist positiv. Das Jahresergebnis lag mit TEUR -39 um TEUR 282 deutlich unter dem Vorjahresergebnis, bewegt sich jedoch im Rahmen der Erwartungen. Die Ertragslage war durch eine Margenverschlechterung geprägt, die sich bei gleichzeitig gestiegenen allgemeinen Kosten in dem geringeren Jahresergebnis widerspiegelte. Die kurzfristigen Schulden sind vollständig durch das kurzfristige Umlaufvermögen gedeckt. Die Gesellschaft verfügt über eine ausreichende Eigenkapital- und Liquiditätsbasis, was der im Vorjahr aufgestellten Prognose entspricht. III. Prognosebericht 1. Voraussichtliche gesamtwirtschaftliche Entwicklung Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lag das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 um 0,2 % unter dem Vorjahreswert. Die Wirtschaftsleistung sank damit im zweiten Jahr in Folge. Das BIP lag im Jahr 2024 nur noch 0,3 % höher als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Konjunkturelle und strukturelle Belastungen behinderten im Jahr 2024 eine bessere wirtschaftliche Entwicklung. (Quelle: Pressemitteilung vom 15. Januar 2025 des Statistischen Bundesamtes). Das ifo Institut prognostiziert für das Jahr 2025 nur noch ein minimales Wachstum des preisbereinigten BIP von 0,2 %. Damit wurde die Erwartung aus der Winterprognose um 0,2 Prozentpunkte zurückgenommen. Erst 2026 könnte sich die Lage mit einem erwarteten Wachstum von 0,8 % wieder etwas verbessern. Trotz wieder steigender Kaufkraft bleibt das Konsumklima gedämpft und auch die Unternehmen investieren zurückhaltend. (Quelle: Konjunkturprognose vom 17. März 2025 des ifo Instituts). 2. Voraussichtliche Geschäftsentwicklung (ohne unvorhersehbare Sondereffekte) Auch das Jahr 2024 verlief für die RaidSonic aufgrund der anhaltend schwachen Konjunktur in Deutschland ungünstiger. Der vorläufige Jahresabschluss weist zum 31. Dezember 2024 einen Rohertrag von TEUR 4.766 sowie ein Betriebsergebnis (EBIT) von TEUR -781 aus. Wie bereits im Vorjahr wurden auch 2024 keine Ausschüttungen vorgenommen, und es waren keine wesentlichen Investitionen in das Anlagevermögen erforderlich. Im Jahr 2024 wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegen Gesellschaftern vollständig getilgt. Im Gegenzug haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber einem nahestehenden Unternehmen um TEUR 305 erhöht. Die Geschäftsführung der Gesellschaft erwartet für das Jahr 2025 erneut ein positives EBIT. Wesentliche Investitionen sind nicht geplant. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, ihre bestehende Marktposition mit den derzeit verfügbaren Mitteln zu sichern und weiter zu festigen. Nach umfassender Bewertung aller identifizierten Chancen und Risiken beurteilt die Geschäftsführung die Unternehmensfortführung (Going Concern) als langfristig gesichert und nachhaltig gewährleistet. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Begriffsbestimmung RaidSonic ist einer Vielzahl genereller sowie unternehmensspezifischer Risiken ausgesetzt. Das zentrale Ziel des Risikomanagements besteht darin, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und deren Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen. Die Risikopolitik der Gesellschaft ist auf nachhaltiges Wachstum und die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet. 2. Diskussion einzelner Chancen und Risiken a. Chancen und Risiken in Verbindung mit Preisänderungen Die Gesellschaft ist grundsätzlich Preisänderungsrisiken ausgesetzt. RaidSonic verfolgt eine dynamische Preisstrategie, um steigende Beschaffungs- und Betriebskosten frühzeitig auszugleichen. Die Geschäftsführung bewertet das Preisänderungsrisiko derzeit als beherrschbar. Zum Bilanzstichtag waren keine wesentlichen quantifizierbaren Risiken im Sinne der unternehmensinternen Risikodefinition bekannt. b. Markt- und Gewährleistungsrisiken und -chancen Sowohl auf der Umsatz- als auch auf der Kostenseite bestehen Risiken durch den Markteintritt neuer Wettbewerber. Insbesondere im durch den Online-Handel geprägten Marktumfeld sind die Eintrittsbarrieren niedrig, was zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck führen kann. Dies könnte sich negativ auf die Handelsspannen auswirken. Auf der Beschaffungsseite kann RaidSonic auf ein breites Netzwerk etablierter Lieferanten zurückgreifen. Die Einhaltung hoher Qualitätsstandards wird durch regelmäßige Qualitätskontrollen gewährleistet. Als verlässlicher Partner verfügt das Unternehmen über stabile und langjährige Lieferantenbeziehungen. Gewährleistungsrisiken werden durch vertragliche Vereinbarungen mit den Lieferanten begrenzt. Darüber hinaus stellen kontinuierliche Überwachungsmaßnahmen und ein systematisches Qualitätsmanagement sicher, dass potentielle Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden. c. Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken Debitorenausfallrisiko Aufgrund der Kundenstruktur ist das Ausfallrisiko von Forderungen als gering einzustufen. Forderungsausfallrisiken begegnet die Gesellschaft durch ein optimiertes Debitoren- und Kreditmanagementsystem sowie eine Warenkreditversicherung. Die Bonität von Neukunden wird durch einen externen Dienstleister überprüft; üblicherweise müssen Neukunden mit Vorkasse zahlen. Zum Stichtag bestanden keine wesentlichen quantifizierbaren Risiken gemäß der internen Risikodefinition. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko wird durch eine kurzfristige Ermittlung des Liquiditätsbedarfs sowie durch eine vorausschauende Liquiditätsplanung zur Steuerung der Zahlungsströme begrenzt. Schwankungen im Zahlungsstrom werden durch die Vorhaltung angemessener Eigenkapitalmittel sowie ausreichender Bankguthaben abgefedert. Zusätzlich steht der Gesellschaft eine nicht ausgeschöpfte Kontokorrentlinie bei einem Kreditinstitut zur Verfügung, die zusätzliche finanzielle Flexibilität sichert. Dank eines effektiven Cash flow Managements bestand im Berichtszeitraum zu keinem Zeitpunkt ein quantifizierbares Liquiditätsrisiko im Sinne der internen Risikodefinition. Chancen und Risiken in Verbindung mit Währungs- und Zinsänderungen Aufgrund des überwiegenden Warenbezugs in US-Dollar ist die Gesellschaft sowohl Währungsrisiken als auch entsprechenden Chancen ausgesetzt. Eine Absicherung gegen Fremdwährungsschwankungen, etwa durch Devisentermingeschäfte oder Währungsswaps, erfolgt bewusst nicht. Zur Finanzierung werden neben kurzfristigen, verzinslichen Darlehen von Kreditinstituten in Höhe von TEUR 307 (einschließlich aufgelaufener Zinsen; Vorjahr: TEUR 1.114) auch verzinsliche Darlehen vom Gesellschafter sowie einem nahestehenden Unternehmen in Anspruch genommen. Insgesamt ergibt sich daraus ein moderates Zinsänderungsrisiko. d. Gesamtbild der Chancen- und Risikolage Vor dem Hintergrund der soliden Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung sowie der erwarteten positiven Ergebnisentwicklung sieht die Gesellschaft derzeit keine wesentlichen Risiken, die ihre wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen oder den Fortbestand gefährden könnten. Chancen bestehen insbesondere in der Erschließung neuer Absatzmärkte und der Gewinnung zusätzlicher Kundengruppen.
Ahrensburg, den 6. Mai 2025 gez. Wen-Ping Chen BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023RaidSonic Technology GmbH, Ahrensburg1. Allgemeine Angaben 1.1 Pflichtangaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB
1.2 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der RaidSonic Technology GmbH (im Folgenden auch die "Gesellschaft") wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Von den Erleichterungen des § 288 HGB für die Aufstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Im Fall einer dauerhaften Wertminderung wird das Anlagevermögen auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Waren werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Waren abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Kongruent rückgedeckte Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmen, sind mit diesem bewertet, soweit er den garantierten Mindestbetrag (diskontierter Erfüllungsbetrag der Garantieleistung) übersteigt (§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB analog). Eine Rückdeckungsversicherung ist als kongruent zu bezeichnen, wenn die aus ihr resultierenden Zahlungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Zeitpunkte mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten deckungsgleich sind. Ein gesonderter Ausweis in der Bilanz entfällt aufgrund der Saldierung. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der gemäß Bestätigung der Versicherung dem Aktivwert entspricht, vollständig mit den Rückstellungen verrechnet. Die Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. 3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. 3.2 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum 31. Dezember 2023:
3.3 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für das Retourenrisiko, Personalkosten und ausstehende Rechnungen. 3.4 Latente Steuern Die passiven latenten Steuern des Vorjahres resultierten aus latenten Steuerschulden auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus der Fremdwährungsbewertung zum Bilanzstichtag (TEUR 141) abzüglich latenter Steueransprüche auf Differenzen bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (TEUR 26). Die aktiven latenten Steuern des Berichtsjahres betreffen latente Steueransprüche auf Differenzen bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (TEUR 145). Die Bewertung erfolgte mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz von 29%. 3.5 Restlaufzeit Verbindlichkeiten Von den sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 400 haben TEUR 100 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. 3.6 Sonstige finanzielle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2023 Es bestehen Miet- Leasingverpflichtungen bis zum Jahr 2029 in Höhe von TEUR 1.098. 3.7 Mitzugehörigkeitsvermerk Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in voller Höhe zugleich sonstige Verbindlichkeiten. 3.8 Erträge und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 90. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten Steueraufwand für Vorjahre in Höhe von TEUR 109 als Folge einer steuerlichen Außenprüfung. 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Anzahl der Arbeitnehmer Im Durchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 43 Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführer und Auszubildende). Davon sind 5 gewerbliche Mitarbeiter und 38 Angestellte. 4.2 Geschäftsführung der Gesellschaft Geschäftsführer war bzw. ist Herr Wen-Ping Chen Ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der RaidSonic Technology GmbH. Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Ahrensburg, den 6. Mai 2025 gez. Wen-Ping Chen
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkIn dem zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden größenabhängige Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RaidSonic Technology GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RaidSonic Technology GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RaidSonic Technology GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 7. Mai 2025 ARGENTA
GmbH
Katrin Jensen, Wirtschaftsprüfer Michael Schulz, Wirtschaftsprüfer |
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