PRODESIGN Lichtwerbung GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Angela Rauhut seit 26.11.2012 | Prokura |
Ulrich Rauhut seit 13.7.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Prodesign Marketing GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches erstellt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet: ANLAGEVERMÖGEN Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. EDV-Geräte und deren Peripheriegeräte wurden im Jahr der Anschaffung in voller abgeschrieben. Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis maximal € 800 wurden im Jahr des Erwerbs sofort in voller Höhe abgeschrieben. Das Wahlrecht für geringwertige Wirtschaftsgüter über € 250 bis € 1.000 als Sammelposten abzuschreiben, wurde nicht wahrgenommen. UMLAUFVERMÖGEN Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen des Betriebs. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. C. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Auf den Ausweis des Anlagevermögens durch ein Anlagegitter wurde nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet. Es ist eine Anlage zur Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens den Erläuterungen zum Jahresabschluss beigefügt. 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. 3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. 4. Latente Steuern Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. 5. Sonstige Rückstellungen Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. 6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1 HGB bestehen keine. 7. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2023 folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Zur Schonung der Liquidität wurden Leasinggeschäfte abgeschlossen. Die Leasingverträge haben noch eine Restlaufzeit von teilweise bis zu 3 Jahren. Die restlichen zu leistenden Leasingraten betragen 82.371,68 €. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. E. Sonstige Pflichtangaben Zum Stichtag waren keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert. Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert durch Herrn Ulrich Rauhut, Dipl.-Ing. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB. Die Feststellung erfolgte am 10. Dezember 2024 Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen Es bestehen keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Berlin, den 10. Dezember 2024 Prodesign Marketing GmbH Ulrich Rauhut, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.12.2024. |
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