JC Bau- und Handelsgesellschaft mbHLiquidiert

04209 Leipzig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 30958
Vorher
SRB Schwarz Renovierungs-Bau GmbH
Eingetragen
14.9.2006
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Gegenstand
sind Bauarbeiten verschiedener Art, insbesondere Dachdeckerei und Fassadenschutzarbeiten; Vermittlung von Bauaufträgen; der Handel verschiedener Art, insbesondere mit Baustoffen, Baumaschinen, Baugeräten und Nutzfahrzeugen.

Historie

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Management

NameRolle
Robert Dolski
seit 4.12.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

PL - 61656 Poznan
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SRB Schwarz Renovierungs-Bau GmbH

Türkheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 38.506,00 29.273,26
I. Sachanlagen 38.506,00 19.712,00
II. Finanzanlagen 0,00 9.561,26
B. Umlaufvermögen 29.881,48 51.599,28
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.887,13 6.019,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.994,35 45.579,67
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.844,21 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 75.231,69 80.872,54

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 61.369,63
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 36.369,63 44.597,28
III. Jahresfehlbetrag 68.213,84 8.227,65
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.844,21 0,00
B. Rückstellungen 1.730,00 3.899,00
C. Verbindlichkeiten 73.501,69 15.603,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 75.231,69 80.872,54

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Firma SRB Schwarz Renovierungs-Bau GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden.

Der Jahresabschluß wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 (8) 1 HGB). Die Vorjahreszahlen waren entsprechend Art. 67 (8) 2 EGHGB nicht anzupassen. Es ergab sich aufgrund des Übergangs zum 01.01.2010 auf die Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG kein außerordentliches Ergebnis.

Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr nach § 264 (1) S. 2 HGB, § 265 (2) S. 2 HGB, § 264 (2) S. 3 HGB sind grds. nicht gegeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
§ 284 (2) Nr. 1 HGB

Der Jahresabschluss der SRB Schwarz Renovierungs-Bau GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgte die Abschreibungen nach linearer und degressiver Methode.

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro
§ 284 (2) Nr. 2 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren.

Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
§ 284 (2) Nr. 3 HGB

Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung.

Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluß wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt
§ 264 (2) S. 2 HGB

Angaben hierzu entfallen, da keine besonderen Umstände im Geschäftsjahr vorlagen.

Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen
§ 268 (4) S. 2 HGB, § 268 (5) S. 3 HGB

Es sind keine Vorgänge bekannt die zu erläutern sind.

Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
§ 284 (2) Nr. 5 HGB

Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen:

Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagever-mögens, ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 (8) HGB

Im Wirtschaftsjahr waren keine selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände zu aktivieren.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Eigenkapital:

Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, sofern es noch nicht auf Euro umgestellt wurde (Art. 42 (3) EGHGB

Angaben hierzu entfallen, da das gezeichnete Kapital auf Euro lautet.

Verbindlichkeiten:

Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
§ 285 S. 1 Nr. 1 a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind
§ 285 S. 1 Nr. 1b HGB

Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren.

An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse
§ 285 S. 1 Nr. 9 c HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Vorschüsse oder Kredite gewährt wurden.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
§ 42 (3) GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter sind zum Bilanzstichtag erhaltene Gesellschafter-Darlehen bzw. Verrechnungskonten in Höhe von EUR 63.740,44 passiviert.

Haftungsverhältnisse:
§ 251 i.V.m. § 268 (7) HGB

Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.

IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung:

Erläuterungen von Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung
§ 277 (2) S. 2 HGB, § 277 (4) S. 2 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen.

Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwen-dung des § 255 (4) S. 3 HGB
§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden.

Gesonderter Ausweis der außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 (3) S. 3 u. 4 HGB wegen dauernder Wertminderungen im Anlagevermögen und nicht dauernder Wertminderungen im Finanzanlagevermögen
§ 277 (3) S. 1 HGB

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

V. Sonstige Angaben:

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
§ 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Als alleiniger Gesellschafter ist Herr Michael Schwarz zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft bestellt.

Weitere Angaben:

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31.12.2010 eine buchtechnische Überschuldung in Höhe des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages aus. Eine Überschuldung i.S.d. InsO liegt jedoch nicht vor, da Gläubiger die Nachrangigkeit deren Forderungen gegenüber der Gesell-schaft erklärt haben. Insoweit vermittelt der Jahresabschluss ein nicht den tatsächlichen Ver-hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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