BGE Beteiligungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Dolski seit 4.12.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SRB Schwarz Renovierungs-Bau GmbHTürkheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Firma SRB Schwarz Renovierungs-Bau GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden. Der Jahresabschluß wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 (8) 1 HGB). Die Vorjahreszahlen waren entsprechend Art. 67 (8) 2 EGHGB nicht anzupassen. Es ergab sich aufgrund des Übergangs zum 01.01.2010 auf die Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG kein außerordentliches Ergebnis. Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr nach § 264 (1) S. 2 HGB, § 265 (2) S. 2 HGB, § 264 (2) S. 3 HGB sind grds. nicht gegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs-
und Umrechnungsmethoden
Der Jahresabschluss der SRB Schwarz Renovierungs-Bau GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgte die Abschreibungen nach linearer und degressiver Methode. Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in
Euro
Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren. Angabe und Begründung von Abweichungen von
Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden und gesonderte
Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung. Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluß
wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild vermittelt
Angaben hierzu entfallen, da keine besonderen Umstände im Geschäftsjahr vorlagen. Gesonderte Darstellung von größeren Posten,
die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich
entstehen
Es sind keine Vorgänge bekannt die zu erläutern sind. Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für
Fremdkapital in die Herstellungskosten
Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen: Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagever-mögens, ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 (8) HGB Im Wirtschaftsjahr waren keine selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände zu aktivieren. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen gegenüber Gesellschaftern Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Eigenkapital: Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, sofern es noch nicht auf Euro umgestellt wurde (Art. 42 (3) EGHGB Angaben hierzu entfallen, da das gezeichnete Kapital auf Euro lautet. Verbindlichkeiten: Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder
ähnlichen Rechten gesichert sind
Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren. An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der
Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf.
im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge,
sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen
Haftungsverhältnisse
Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Vorschüsse oder Kredite gewährt wurden. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber dem Gesellschafter sind zum Bilanzstichtag erhaltene Gesellschafter-Darlehen bzw. Verrechnungskonten in Höhe von EUR 63.740,44 passiviert. Haftungsverhältnisse:
Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Erläuterungen von Aufwendungen und Erträgen,
soweit nicht von untergeordneter Bedeutung
Hierzu sind keine Angaben zu machen. Gründe für die planmäßige
Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei
Anwen-dung des § 255 (4) S. 3 HGB
Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden. Gesonderter Ausweis der
außerplanmäßigen Abschreibungen nach
§ 253 (3) S. 3 u. 4 HGB wegen dauernder
Wertminderungen im Anlagevermögen und nicht dauernder
Wertminderungen im Finanzanlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. V. Sonstige Angaben: Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als alleiniger Gesellschafter ist Herr Michael Schwarz zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft bestellt. Weitere Angaben: Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31.12.2010 eine buchtechnische Überschuldung in Höhe des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages aus. Eine Überschuldung i.S.d. InsO liegt jedoch nicht vor, da Gläubiger die Nachrangigkeit deren Forderungen gegenüber der Gesell-schaft erklärt haben. Insoweit vermittelt der Jahresabschluss ein nicht den tatsächlichen Ver-hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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