unicomputer Service GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 17390
Eingetragen
4.10.1995
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Gegenstand
Die Erarbeitung und der Vertrieb von Software (EDV-Lösungen) für Krankenkassen, die Erbringung von Dienstleistungen für Krankenkassen bei der Datenerfassung sowie die Beratung von Krankenkassen und die Schulung von Mitarbeitern der Krankenkassen in diesem Zusammenhang.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Wassermann
seit 21.10.2005
Geschäftsführer

Gesellschafter
Beta

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Konzern- und Jahresabschlüsse

unicomputer Service GmbH i.L.

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 159,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 6,00
II. Sachanlagen 0,00 152,00
III. Finanzanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 111.205,27 235.422,52
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.991,92 157.502,02
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 75.213,35 77.920,50
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 206.011,63 222.408,34
Bilanzsumme, Summe Aktiva 317.217,90 457.989,86

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 79.467,36 79.467,36
III. Verlustvortrag 327.440,29 764.314,81
IV. Jahresüberschuss 16.396,71 436.874,52
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 206.011,63 222.408,34
B. Rückstellungen 55.307,79 75.208,79
C. Verbindlichkeiten 261.910,11 382.781,07
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 261.910,11 382.781,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 317.217,90 457.989,86

Anhang


A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS


Der Jahresabschluss der Firma unicomputer Service GmbH i.L. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Prüfungspflicht gem. § 316 ff. HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht gem. § 325 ff. HGB besteht.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Mit Beschluss vom 04.03.2008 des Amtsgerichts Stuttgart wurde über das Vermögen der Firma unicomputer Service GmbH i.L. das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Michael Pluta, Stuttgart, ernannt.

  

B. BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES



Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen

Der Jahresabschluss enthält Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Die Unvergleichbarkeit resultiert aus den im Jahr der Insolvenzeröffnung entstandenen Rumpfwirtschaftsjahren.

  

C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN



Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Berichtsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Berichtsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bis zum 30.03.2009 ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen wurde das Realisationsprinzip angewendet.

Aufwendungen und Erträge des Berichtsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet.
 
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
 
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wegen zweifelhafter Forderungen wurden durchgeführt.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

  

D. SONSTIGE ANGABEN



Name des Geschäftsführers

Geschäftsführer der unicomputer Service GmbH i.L. ist:
  

Herr Ralf Wassermann, Gerlingen


Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte durch folgende Person geführt:
  

Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Pluta, Stuttgart



Stuttgart, den 14.10.2010


Michael Pluta
Rechtsanwalt
Vereidigter Buchprüfer
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter

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