efino Communications AG

Stammdaten

Register
Amtsgericht Königstein HRB 5789
Eingetragen
30.12.2003
Branche
Erbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für DritteErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Über den Betrieb eines Internet Portals, einer e-commerce Plattform oder in ähnlicher Weise Dienstleistungen an Dritte zu erbringen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Göttfried
seit 30.12.2003
Vorsitzender des Vorstands

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

efino Communications AG

Königstein im Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

60.046,00

60.000,00

B. Umlaufvermögen

344.020,82

322.216,58

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.832,80

3.166,00

Summe Aktiva

406.899,62

385.470,58



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

335.618,35

314.909,31

B. Rückstellungen

5.550,00

5.350,00

C. Verbindlichkeiten

65.731,27

65.211,27

Summe Passiva

406.899,62

385.470,58

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt und am 14.05.2025 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die entsprechenden Werte sind mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 267, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

- Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert

2. Sachanlagen

- Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

- Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

- Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gem. § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

- Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt.

4. Verbindlichkeiten

- Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

5. Rückstellungen

- Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

B. Ergänzende Angaben

I. Für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 sind die Aussichten weiterhin gut. Das Unternehmen ist von der Kostenseite sehr schlank aufgestellt.

II. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Aufsichtsrat:

Vorsitzende des Aufsichtsrats: Brigitte Göttfried

Geschäftsführung:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen ausgeführt: Martin Göttfried Ausgeübter Beruf: Kaufmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Mai 2025

Königstein, den 14. Mai 2025

Gez. Martin Göttfried, Vorstand

 

Königstein im Taunus, den 14. Mai 2025

gez. Martin Göttfried

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Mai 2025

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