Stammdaten

Register
Amtsgericht Amberg HRB 1882
Eingetragen
26.10.1994
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Elektromotoren und GeneratorenHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Ist die Erzeugung und der Vertrieb elektrotechnischer und maschinenbautechnischer Produkte.

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Skorna
seit 24.7.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.00%
Inge Bock
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Eschenfelden 93 92275 Hirschbach
18.750 €
75.00%
Inge Bock
Breitscheidstraße 29 90459 Nürnberg
6.250 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

STS,Systemtechnik Skorna GmbH

Sulzbach-Rosenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,50

0,50

II. Sachanlagen

786,50

843,50

III. Finanzanlagen

0

0

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

32.710,00

13.400,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

26.970,79

36.212,25

III. Wertpapiere

0

0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3.053,93

3.655,95

C. Rechnungsabgrenzungsposten

184,00

2.020,00

Summe Aktiva

63.705,72

56.132,20



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

0

0

III. Gewinnrücklagen

0

0

IV. Gewinnvortrag

4.477,34

41.910,08

V. Jahresüberschuss

-12.735,91

-37.432,74

B. Sonderposten mit Rücklageanteil

0

0

C. Rückstellungen

5.190,00

7.360,00

D. Verbindlichkeiten

41.774,29

19.294,86

Summe Passiva

63.705,72

56.132,20

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der STS Systemtechnik Skorna GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanz-rechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkosten-verfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden massgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit nutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Anschaffungskoten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurde diese angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Grundsätzen der Periondenabgrenzung bewertet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Sonstige Angaben

Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Steffen Skorna. Die Angaben zu den Geschäftsführerbezügen wurden unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 und 5 i.V. m. § 285 Nr. 9a) und b) HGB unterlassen.

Sulzbach-Rosenberg, den 30. Dezember 2011

STS Systemtechnik Skorna GmbH

Die Geschäftsführung

Steffen Skorna

 

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