Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 43917
Eingetragen
13.6.2017
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Erwerb, Verkauf, Bebauung, Verwaltung, Vermietung von Immobilien und sonstigen Vermögenswerten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Herlach
seit 13.6.2017
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Herlach Invest GmbH

Morbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Umlaufvermögen 389.367,55 5.380.781,77
I. Vorräte 0,00 4.603.770,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 271.157,74 417.439,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 118.209,81 359.572,04
Aktiva 389.367,55 5.380.781,77

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 93.799,86 11.992,70
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 68.799,86 -13.007,30
B. Rückstellungen 137.270,30 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 158.297,39 5.366.289,07
Passiva 389.367,55 5.380.781,77

Anhang

zum 31. Dezember 2021

Herlach Invest GmbH
Erwerb, Verkauf, Bebauung, Verwaltung, Vermietung
Gewerbestraße 6
54497 Morbach

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaft geltenden Gliederungsvorschriften erstellt. Darüber hinausgehende Ausweis-, Bewertungs- und Erläuterungsvorschriften wurden - soweit erforderlich - beachtet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Angaben nach § 265 (1), (2), (7) und § 264 (2) S. 2 HGB sind nicht zu machen.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung:

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gem. § 284 HGB:
(Angaben nach § 284 (2) HGB sind ansonsten nicht erforderlich.)
Der Jahresabschluss der Herlach Invest GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Vermögensgegenstände, Forderungen und Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt. Bei dauernder gegebenenfalls auch bei vorübergehender Wertminderungen wurde der niedrigere Wert angesetzt § 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB.
Ein niedrigerer Wertansatz bei Wegfall des Grundes der dauernden bzw. vorübergehenden Wertminderung wurde nicht beibehalten § 253 Abs. 5 HGB.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt § 253 Abs. 1 HGB.

Rückstellungen wurden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftige Preis- sowie Kostensteigerungen wurden unter vernünftiger kaufmännischer Beurteilung miteinbezogen § 253 Abs. 1, 2 und 6 HGB.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung:

Anlagengitter:

Die Befreiungsvorschrift des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB kommt zum Tragen.

Latente Steuern:

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB kommt zum Tragen.

Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen oder Schulden:

§ 285 Nr. 13 HGB kommt nicht zum Tragen
Firmenwert:

§ 285 Nr. 13 HGB kommt nicht zum Tragen
Geschäftsjahresabschreibung:
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Sonstige Vermögensgegenstände:
Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.

Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr gem. § 268 (4) HGB:
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt: Euro 0,00.

Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von weniger als einem und mehr als fünf Jahren gem. § 268 (5) HGB i. V. m. § 285 Nr. 1 HGB:
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt Euro 158.297,39.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 0,00.

Art, Form, Höhe und Umfang der abgesicherten Verbindlichkeiten:

Es bestehen keinerlei Verbindlichkeiten bei denen eine Absicherung vorliegt.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB:

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken.

Steuern vom Einkommen und Ertrag:
Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses:
Auf der Gesellschafterversammlung im November 2022 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Sonstige Pflichtangaben:

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.
Die nachfolgenden zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu beachten:

Name des Geschäftsführers:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
Geschäftsführer:  Herrn Stefan Herlach
Bewertungseinheiten:

§ 285 Nr. 23 HGB i. V. m. 254 HGB kommt nicht zum Tragen.

§ 277 (3) HGB, § 285 Nr. 31 HGB § 268 (7), § 285 Nr. 3a und Nr. 14a HGB kommen nicht zum Tragen.

Aufstellung der Gesellschafter:

- Firma     Bauunternehmen Herlach GmbH
Euro
25.000,00
100 %



Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern
gem. § 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz:

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen am 31.12.2021 folgende Rechte und Pflichten.

- Forderungen gegen verbund Unte
Euro
 149.745,59



Organe:
Zum Geschäftsführer der Herlach Invest GmbH ist laut Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2017 Herrn Stefan Herlach, bestellt worden.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, sowie Alleinvertretungsberechtigt.

Morbach, den 20. Dezember 2022

Stefan Herlach



Geschäftsführer



sonstige Berichtsbestandteile


Morbach, den 20. Dezember 2022

Stefan Herlach



Geschäftsführer



Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2022 festgestellt.

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